Fachbeiträge & Kommentare zu Ruhen des Verfahrens

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Doppeltes Mehrheitsquorum

Rn 8 Eine Zustimmungsersetzung setzt gemäß Abs. 1 Satz 1 einen mehrheitsfähigen Planentwurf voraus.[13] Einen solchen sieht das Gesetz als gegeben an, wenn dem Plan bereits die (einfache) Kopfmehrheit, also mehr als 50 % der von ihm benannten Gläubiger zugestimmt hat, und die (einfache) Summenmehrheit, also wenn auch die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr al...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / H. Zusammenfassung

Das Nebengüterrecht als Richterrecht ist seit seiner Einführung 1952 nicht zur Ruhe gekommen, und das wird ihm auch künftig nicht gelingen. Es ist historisch überholt, problembehaftet, kompliziert und für die Anwaltschaft haftungsgeneigt. Nebengüterrecht ist materiell Güterrecht und muss dort auch formell gesetzlich geregelt werden. Mein Vorschlag verlagert die Billigkeitskon...mehr

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Schweiz / e) Pflicht zum Austreten als Gesellschafter

Rz. 109 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die GmbH beim Gericht auf Ausschluss eines Gesellschafters klagen (Art. 823 Abs. 1 OR). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Zusammenwirken mit einem Gesellschafter unzumutbar geworden ist. Dadurch kann den in der GmbH meist ziemlich engen persönlichen Beziehungen Rechnung getragen werden. Die Anhebung der Klage setzt ein...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / IV. Kodifiziertes Unionsrecht

Rz. 71 Bis vor Kurzem gab es keinerlei kodifiziertes Sekundärrecht, welches sich mit Fragen der grenzüberschreitenden Sitzverlegung auseinandergesetzt hätte. Durch mehrere Richtlinien wurde jedoch das innerstaatliche Umwandlungsrecht der Mitgliedstaaten in zahlreichen Teilbereichen ausgeformt und harmonisiert, insbesondere was die Verschmelzung und Spaltung betrifft.[169] Al...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der Erhebung eines besonderen Kirchgelds in Baden

Leitsatz Das besondere Kirchgeld, das in Baden nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KiStG Baden-Württemberg und nach § 4 KiStO Baden erhoben wird, ist nicht verfassungswidrig und verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, nicht gegen den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung (Art. 20 Abs. 3 GG) und auch nicht gegen den Grundsatz der Individualbesteuerung. Die Erhebung eines besond...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / I. §§ 1666, 1666a BGB

Das BVerfG hat sich im Jahr 2020 in zwei Entscheidungen zu erfolgten Sorgerechtsentzügen geäußert. In einer ersten Entscheidung vom 10.6.2020,[1] mit der die Verfassungsbeschwerde wegen formaler Mängel nicht zur Entscheidung angenommen wurde, sah sich das BVerfG aufgrund der "wenig konkreten Feststellungen der Fachgerichte zu Art und Ausmaß der Kindeswohlgefährdung" zu einige...mehr

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Berücksichtigung eines erkrankten Kindes nach § 32 EStG

Leitsatz Die Berücksichtigung eines Kindes gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, das eine Ausbildung krankheitsbedingt nicht aufnehmen oder fortsetzen kann, setzt voraus, dass das Kind seine Ausbildungswilligkeit noch während der Erkrankung für die Zukunft erklärt. Sachverhalt Auf Anforderung der Familienkasse teilte die Klägerin der Familienkasse mit, dass ihre Tocht...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 954) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 2 Gründe

II. Die Revision ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Maßgebend für den Lauf der Revisionsfrist ist die Entgegennahme des mittels Empfangsbekenntnisses zugestellten Urteils. 1. Die Frist zur Einlegung der Revision von grundsätzlich einem Monat beginnt nach § 120 Abs. 1 S. 1 FGO mit Zustellung des vollständigen Urteils. Urteile des FG werden gemäß § 53 Abs. 1 und ...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 1 Tatbestand

I. Der 1934 geborene A hatte seit Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zum Ende des Jahres 2000 auf eigenen Grundstücken ein Einzelunternehmen betrieben und dort auch gewohnt. Die 1967 und 1970 geborenen Kläger und Revisionskläger (Kläger), seine Neffen, waren in diesem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8.12.2000 wurde die GmbH mit...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (1) Pflegetagegeldversicherung und "Pflege-Bahr" und Varianten des Fallbeispieles 1

Rz. 53 Bei der Pflegetagegeldversicherung i.S.d. § 192 Abs. 6 VVG wird eine vom Versicherungsnehmer festgelegte Summe im Bedarfsfall ohne Zweckbindung und zur freien Verwendung pro Tag ausgezahlt, wobei die Auszahlung aus Praktikabilitätsgründen nicht täglich, sondern monatlich erfolgt. Der Gesundheitszustand sowie das Alter bei Antragstellung haben Einfluss auf die Versiche...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Verwaltungsbehörden dürfen vermuten, dass ein ordnungsmäßig zustande gekommenes Gesetz auch sachlich mit dem GG vereinbar ist, zumal wenn die Steuergerichte keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit geäußert haben. Diese Vermutung gilt aber nicht für die Gerichte. Zur Verfassungsmäßigkeit von Gesetzesänderungen ohne Übergangsregelung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Verfahren nach Eingang der Stellungnahmen

Rn 28 Stimmen alle Gläubiger dem ggf. (geänderten) Plan zu, sei es durch ausdrückliche Zustimmung oder Schweigen, ist dieser als gerichtlicher Vergleich (§ 308 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) geschlossen. Das Insolvenzgericht stellt dies gem. § 308 Abs. 1 durch Beschluss fest. Die materielle Wirksamkeit des Vergleichs richtet sich nach § 779 BGB (vgl. zu Nullplä...mehr

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Kein privates Veräußerungsgeschäft bei der Veräußerung eines Mobilheims

Leitsatz Ein zuvor der Vermietung dienendes sogenanntes Mobilheim auf einem Campingplatz unterliegt als transportable Wohneinheit nicht dem Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG. Sachverhalt Der Kläger erzielt als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Daneben erzielt er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietun...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 1. Kaufpreisbestimmung

Rz. 91 Theoretisch lässt sich der Kaufpreis ohne Weiteres ermitteln. Die Betriebswirtschaftslehre hat verschiedene Verfahren zur Unternehmensbewertung entwickelt, die – selbstverständlich mit gehörigem Aufwand – zu wissenschaftlich nachvollziehbaren, objektivierten Ergebnissen führen. Gerade bei kleineren und mittelständischen Unternehmen spielt diese Möglichkeit der Kaufpre...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / b) Ausnahmen vom Teilurteilsverbot

Rz. 38 Eine Ausnahme vom Teilurteilsverbot gilt, wenn in einem Rechtsstreit gegen mehrere einfache Streitgenossen das Verfahren gegenüber einem von ihnen unterbrochen wurde, soweit die übrigen Prozessbeteiligten keine prozessuale Möglichkeit haben, den Fortgang des Prozesses insgesamt zu bewirken. Dies ist beispielsweise bei der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen eine...mehr

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§ 24 Vergleich / O. Andere gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegungs- und Einigungsformen

Rz. 62 Verbindliche gerichtliche Einigungen im Sinne des §§ 46 ff. ZPO-DDR wurden nach dem Einigungsvertrag Prozessvergleichen im Sinne des § 794 Nr. 1 ZPO gleichgestellt und sind weiterhin vollstreckbar. Rz. 63 Ein außergerichtlicher Vergleich, den Rechtsanwälte im Namen und mit Vollmacht der von ihnen ver­tretenen Parteien geschlossen haben, sog. Anwaltsvergleich, kann unte...mehr

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§ 21 Verjährung / 2. Pactum de non petendo

Rz. 79 Hauptanwendungsfall des § 205 BGB ist das pactum de non petendo, das heißt eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, dass der Anspruch einstweilen nicht geltend gemacht werden bzw. der Schuldner vorübergehend zur Verweigerung der Zahlung berechtigt sein soll, was im Einzelfall auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten verabredet ...mehr

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§ 14 Sachschaden / 1. Einleitung

Rz. 131 Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2004[258] hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung zum Problem der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten entwickelt. Der Bundesgerichtshof hat seine frühere Rechtsprechung, wonach der Geschädigte nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung verstößt, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem "Unfall...mehr

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Kindergeldantrag mittels E-Mail - erforderliche Angaben

Leitsatz Ein Kindergeldantrag, der mittels E-Mail gestellt wird, stellt einen wirksamen Kindergeldantrag im Sinne des § 67 Satz 1 EStG dar, wenn er ausreichende Angaben enthält, um der Familienkasse eine Ermittlung der Kinder, für die das Kindergeld beantragt wird, zu ermöglichen. Sachverhalt Die Klägerin ist die Mutter von zwei Kindern. Mit E-Mail v. 16.7.2019 schrieb sie un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Ruhen des Verfahrens (Abs. 2 S. 3)

Rz. 135 Ist eine Hemmung nach Abs. 2 S. 1 eingetreten, so endet diese auch dann, wenn das Verfahren ruht, allerdings erst nach Ablauf von drei Monaten.[93] Zum Begriff des Ruhens des Verfahrens kann auf die Grundsätze des Abs. 1 S. 2 zurückgegriffen werden (siehe Rdn 96 ff.). Rz. 136 Die Regelung des Abs. 2 S. 3 ist unklar und widersprüchlich. Der Gesetzgeber meint hier offen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Ruhen des Verfahrens (Abs. 1 S. 2, 3. Var.)

Rz. 96 Ruht das Verfahren länger als drei Monate, tritt ebenfalls die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs ein. Diese Bestimmung wird häufig übersehen. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, dem Anwalt einen fälligen Vergütungsanspruch zu verschaffen, wenn die Sache nicht mehr weiter betrieben wird. Die Kehrseite hiervon ist jedoch, dass damit auch der Verjährungsablauf der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anträge zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung

Rz. 26 Ist der Gegner nicht erschienen bzw. nicht ordnungsgemäß vertreten, lassen Anträge zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung für den Prozessbevollmächtigten ebenfalls nur eine reduzierte 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105 erwachsen, wenn sie im Termin zur mündlichen Verhandlung gestellt werden. Werden sie nur außerhalb der mündlichen Verhandlung gestellt, führt dies nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfälle

Rz. 94 In zahlreichen Fällen ordnet das RVG selbst an, dass innerhalb eines Verfahrens mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Andererseits wird an mehreren Stellen, insbesondere in §§ 16 und 19, angeordnet, dass bestimmte Tätigkeiten des Anwalts noch zur Gebühreninstanz zählen und keine gesonderte Angelegenheit auslösen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 95 Abänderungsverfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mitwirkung des Rechtsanwalts

Rz. 20 Die Erledigungsgebühr hat eine Doppelnatur. Einerseits ist sie eine Erfolgsgebühr, d.h. ohne den Eintritt der Erledigung erwächst sie nicht. Andererseits ist sie aber auch eine Tätigkeitsgebühr. Der Anwalt erhält sie nur, wenn er an dem eingetretenen Erfolg – Erledigung – mindestens mitursächlich "mitgewirkt" hat, die Tätigkeit also nicht hinweggedacht werden kann, oh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ruhendes Verfahren

Rz. 20 Wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet, so ist es auch dann nicht beendet, wenn es längere Zeit (über sechs Monate hinaus) nicht betrieben wird. Die prozessuale Situation ist keineswegs endgültig, sondern kann durch Aufnahme (§ 250 ZPO) jederzeit wieder in Bewegung geraten mit der Folge, dass eine Veränderung des Kostenanfalls und der Kostenverteilung eintritt.[22] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erneuter Auftrag nach Ablauf von zwei Kalenderjahren (Abs. 5 S. 2)

Rz. 291 Bereits durch das KostRÄndG 1994 war die jetzt in Abs. 5 S. 2 enthaltene Regelung in die BRAGO eingeführt worden. Der in Abs. 5 S. 1 niedergelegte Grundsatz (vormals: § 13 Abs. 5 S. 1 BRAGO) war in vielen Fällen als unbillig angesehen worden. Bis zur Einführung der erweiterten Regelung nach S. 2 konnte der Anwalt bei erneuter Beauftragung nie neue Gebühren verlangen,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Erneute Hemmung (Abs. 2 S. 4)

Rz. 138 Ist nach Abs. 2 S. 1 die Verjährung gehemmt worden und ist nach Abs. 2 S. 3 die Hemmung der Vergütung infolge Ruhens des Verfahrens beendet, so beginnt die Hemmung erneut, wenn das Verfahren weiter betrieben wird. Beispiel: Am 5.8.2016 erging das rechtskräftige Urteil. Hiernach wurde die Kostenfestsetzung betrieben. Das Kostenfestsetzungsverfahren wurde am 18.1.2017 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mitwirkung des Rechtsanwalts; Nachweis

Rz. 24 Der Rechtsanwalt muss bei der Aussöhnung der Eheleute mitgewirkt haben, damit er die Gebühr der VV 1001 abrechnen darf. Dabei kommt es nicht allein auf ein kausales Tätigwerden an, sondern auch auf den Erfolg. Die eheliche Gemeinschaft muss – zumindest auch – aufgrund der Aussöhnung, bei der der Rechtsanwalt mitgewirkt hat, wieder aufgenommen worden sein.[21] Unter "M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Wiederaufleben verjährter Forderungen

Rz. 155 Nach der BRAGO konnte es häufiger vorkommen, dass im Laufe eines Verfahrens die Vergütung aus einzelnen Gebührentatbeständen bereits verjährt war und dann später aber wieder erneut ausgelöst wurde. Solche Fälle sind nach dem RVG infolge der Einführung des Abs. 2 seltener, aber dennoch denkbar. Rz. 156 Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es sich noch um dieselbe A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Fälligkeit

Rz. 33 Der Anspruch nach Abs. 1 S. 1 wird nicht schon nach § 8 fällig. Wie sich aus dem Zusammenhang ergibt, kann der Anspruch erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens geltend gemacht werden. Dies ist zwar ausdrücklich nicht geregelt, kommt jedoch insoweit in Abs. 5 S. 1 zum Ausdruck, als dort angeordnet ist, dass die Verjährung erst mit Rechtskraft der das Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Endentscheidung des Rechtsmittelgerichts oder Vergleich

Rz. 21 Das Rechtsmittelgericht muss in der Sache eine bei ihm abschließende Entscheidung getroffen, also das Verfahren durch Urteil oder Beschluss abgeschlossen haben. Nicht ausreichend ist es daher, wenn sich die Sache im Berufungs- oder Beschwerdeverfahren erledigt oder das Rechtsmittel zurückgenommen wird, das Rechtsmittelgericht die Sache aussetzt oder zum Ruhen bringt u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Besprechung

Rz. 146 Wenn das Gesetz lediglich von "Besprechungen" redet, ohne gleichzeitig weitere Anforderungen zu stellen, wird damit zum Ausdruck gebracht, dass jede Art der Besprechung ausreicht. Die gleichzeitige Anwesenheit der Gesprächsteilnehmer an ein und demselben Ort wird beispielsweise nicht verlangt. Das Gesetz will allgemein die Teilnahme des Rechtsanwalts an Besprechungen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Absehen von der Verjährungseinrede

Rz. 85 Allerdings ist der Fristablauf nicht stets gleichbedeutend mit einer Antragsablehnung wegen Erhebung der Verjährungseinrede. So ist in Nordrhein-Westfalen die AV über die Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse (VwV Vergütungsfestsetzung, vgl. Rdn 2) ergänzt worden um Teil II Nr. 4 (Ergänzungsbestimmungen NRW). Danach soll der Vertreter der Staatskasse regelmäßi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verjährung

Rz. 60 Ebenso wie der privatrechtliche Anspruch des Anwalts gegen die Partei verjährt auch der öffentlich-rechtliche Anspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse,[83] und zwar gem. §§ 195, 199 BGB mit dem Ablauf des dritten Kalenderjahres auf das Jahr, in dem die Fälligkeit erstmalig eingetreten ist.[84] Rz. 61 Diese Frist ist relativ kurz und sollte daher von dem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einigungsgegenstand

Rz. 84 Voraussetzung für das zusätzliche Entstehen einer reduzierten Verfahrensgebühr ist ferner, dass die Einigung über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche erfolgt. Die Rechtshängigkeit wird gemäß § 261 ZPO durch die Erhebung einer Klage begründet. Sie endet u.a. mit dem Eintritt der äußeren Rechtskraft des Urteils, mit der Wirksamkeit einer Klageänderung gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Einigungsgebühr in Kindschaftssachen (Abs. 2)

Rz. 12 Die frühere Streitfrage, ob eine Einigung über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht möglich ist, hat der Gesetzgeber auch für das gerichtliche Verfahren entschieden (zur außergerichtlichen Einigung siehe VV 1000 Abs. 5 S. 3). In Anm. Abs. 2 ist jetzt ausdrücklich geregelt, dass der Anwalt in Kindschaftssachen auch dann eine Einigungsgebühr erhält, wenn ermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einigungsgebühr in Kindschaftssachen (S. 3)

Rz. 144 Durch das 2. KostRMoG wird allein die Verweisung angepasst, da die bisherige Anm. durch einen neuen Satz 2 ergänzt wurde, auf den ebenfalls zu verweisen ist. Rz. 145 Klargestellt ist jetzt in Abs. 5 S. 3, dass eine Einigungsgebühr in gerichtlichen Verfahren auch in Kindschaftssachen anfallen kann, wenn die Beteiligten am Abschluss eines gerichtlich gebilligten Verglei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung eines Verlustes nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG oder Aberkennung aufgrund eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

Leitsatz Der Kläger tauschte mit seinem Mitgeschäftsführer die Anteile an einer GmbH. Zur Debatte steht nun, ob der hier vereinbarte Kaufpreis eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung darstellt, da er weit unter dem vereinbarten im Ertragswertverfahren ermittelten Wert liegt. Sachverhalt Der Kläger und sein Mitgeschäftsführer waren je zur Hälfte an einer GmbH beteiligt. Im Rahme...mehr

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Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15a UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL

Leitsatz Verwaltungsleistungen gegen Entgelt (z.B. Lagerung/Archivierung von Akten oder die Erledigung von Schreibarbeiten), die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen verschiedenen Medizinischen Diensten der Krankenversicherung erbracht werden, sind weder nach § 4 Nr. 15a UStG noch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 15a UStG, Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.2 Abfertigung zum Zolllager

Rz. 219 Ein Zolllagerverkehr erfordert allgemein die Nämlichkeitsfeststellung, d. h. die Feststellung der Verzollungsunterlagen (Menge, Beschaffenheit und Zollwert der Waren) und die Sicherung, dass die eingelagerten Waren unverändert einer weiteren bzw. abschließenden Zollbehandlung zugeführt werden. Rz. 220 Die Abfertigung einer Ware zum Zolllager setzt voraus, dass dem Anm...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Unanwendbare Bestimmungen

Rn 45 Grundsätzlich unanwendbar sind die Bestimmungen der ZPO zur Einzelzwangsvollstreckung (§§ 703 ff. ZPO), zur Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens gem. §§ 239 ff. ZPO sowie zum Ruhen des Verfahrens gem. § 251 ZPO; unberührt bleibt insoweit § 306. Die Insolvenzordnung als Gesamtvollstreckungsrecht geht den Bestimmungen zur Einzelzwangsvollstreckung vor, der Eilchara...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Vergleichbar mit den Regelungen der Konkursordnung, der Vergleichsordnung und der Gesamtvollstreckungsordnung werden durch die Vorschrift die Bestimmungen der Zivilprozessordnung für das Insolvenzverfahren für entsprechend anwendbar erklärt, soweit die Insolvenzordnung selbst keine anderweitigen Bestimmungen enthält. § 4 ordnet mithin die subsidiäre Maßgeblichkeit der Z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Tatsächliche Ablaufhemmnisse

Rz. 173 [Autor/Stand] Anders als die an rechtlichen Gegebenheiten anknüpfenden Fälle laut Rz. 168 ff. sind die Hemmungsanlässe gem. § 78b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3–5 StGB tatsächlicher Natur. Dabei spielt § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB (Erreichen einer Altersschwelle von 30 Jahren für das Opfer eines Sexualdelikts) im Steuerstrafrecht keine Rolle. Gemäß § 78b Abs. 3 StGB tritt ab Erlass ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zu den Besonderheiten der Verjährungsproblematik im Steuerstrafrecht allgemein

Rz. 1 [Autor/Stand] Zu den Rechtsinstituten, die im Rahmen eines jeden Strafverfahrens besonderer Beachtung bedürfen, gehört das der Strafverfolgungsverjährung; dazu verhalten sich §§ 78 ff. StGB, § 376 AO. Sofern sie eingetreten ist, darf eine Strafverfolgung nicht aufgenommen bzw. dürfen entsprechende Ermittlungen nicht fortgeführt werden. Ein mit diesem Ziel bereits laufe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.10 Strafverfolgungsverjährung

Rz. 167 Der Eintritt der Strafverfolgungsverjährung[1] hindert nach § 78 Abs. 1 StGB die Verfolgung der Straftat[2], deren Ahndung oder die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, der Einziehung und die Unbrauchbarmachung. Die Strafverfolgungsverjährung bewirkt ein von Amts wegen in jedem Stadium des Strafverfahrens zu beachtendes und nicht behebbares Verfahrens...mehr

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zfs 03/2021, Aussetzung des... / Sachverhalt

Der Kl. hatte beim LG Traunstein eine Stufenklage zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen erhoben. Nachdem die Bekl. am 29.11.2017 den Auskunftsanspruch anerkannt hatte, zahlte sie 50.000 EUR an den Kl. Nach zeitweiligem Ruhen des Verfahrens erging am 5.4.2018 ein Teilurteil gegen die Bekl. Im Anschluss hieran kam es zu Auseinandersetzungen der Parteien über die Auskunft...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Stellt ein Nutzungsersatz nach Widerruf eines Darlehensvertrages aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung Einkünfte aus Kapitalvermögen dar?

Leitsatz Streitig ist der Ansatz eines gezahlten Vergleichsbetrags aufgrund der Auflösung eines fehlerhaften Darlehensvertrages als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Kläger ist der Ansicht, dass der gezahlte Vergleichsbetrag keiner Einkunftserzielungsabsicht unterliege. Sachverhalt Zu Finanzierung eines Hausgrundstücks nahm der Kläger im Jahr 2003 bei der X-Bank einen Kredit...mehr