Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Beendigung der Sonderregelungen durch Kapitalerhöhung

Rz. 93 Nach einer Kapitalerhöhung mindestens auf den Betrag des Mindeststammkapitals von 25.000 EUR (vgl. Rdn 31) gelten gem. § 5a Abs. 5 GmbHG die Sonderregeln von § 5a Abs. 1–4 GmbHG nicht mehr.[311] Eine solche Kapitalerhöhung ist nach der gesetzlichen Konzeption vor allem durch die Umwandlung der gesetzlichen Rücklage nach § 57c GmbHG durch Kapitalerhöhung aus Gesellscha...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IX. Muster: Beschluss Kapitalerhöhung an Gesellschaftsmitteln

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.35: Beschluss Kapitalerhöhung an Gesellschaftsmitteln Verhandelt zu Frankfurt am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienenmehr

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Muster: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung

Rz. 158 Siehe Rdn 84 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.3: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung Satzung der Stiftung _________________________, gemeinnützige Stiftung für _________________________, mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ § 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftun...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XI. Muster: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG)

Rz. 70 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.16: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG) (1) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre. Vorstand und Aufsichtsrat schla...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Entstehung nur durch Neugründung – Keine Sacheinlagen

Rz. 89 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann nur durch Neugründung entstehen. Eine klassische GmbH kann nicht in diese Gesellschaft "umgewandelt" werden.[294] Eine solche kann insb. auch nicht durch Herabstufung/Kapitalherabsetzung unter das gesetzliche Mindestkapital[295] oder durch Verlust des Kapitals der klassischen GmbH entstehen.[296] Möglich sind wie b...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 263 §§ 57c–57o GmbHG enthalten §§ 53 f. GmbHG (vgl. Rdn 217 ff.) ergänzende Sonderregelungen für Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln. Diese sind keine effektiven Kapitalerhöhungen durch Zufuhr neuen Geldes, sondern Erhöhung des Stammkapitals durch Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital. Der Kapitalerhöhungsbeschluss bedarf gem. § 57c Abs. 4 i.V.m. § 53 Abs. 2 Gmb...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 4. "Kleine" AG

Rz. 9 Mit dem Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts vom 2.8.1994 (BGBl I 1961) hat der Gesetzgeber mit dem Ziel, die Rechtsform der AG namentlich für den Mittelstand attraktiver zu machen, hinsichtlich einiger Bestimmungen des Aktienrechts für nicht börsennotierte Gesellschaften Erleichterungen vorgesehen. Im Einzelnen betrifft dies di...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 1. Arten der Kapitalmaßnahmen

Rz. 45 Die AG kann sich Eigenkapital beschaffen durch Gewinnthesaurierung (Innenfinanzierung) oder durch Leistungen der Gesellschafter in das Eigenkapital. Letztere erfolgen regelmäßig durch Erhöhung des Grundkapitals, für die das Aktiengesetz drei Arten zur Verfügung stellt: (reguläre) Kapitalerhöhung gegen (Bar- oder Sach-)Einlagen (§§ 182 bis 191 AktG), bedingte Kapitaler...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Unterhaltsberechnung bei Realsplitting

Rz. 543 Wird das Realsplitting durchgeführt, so müssen sowohl der Steuervorteil des Schuldners als auch die von ihm auszugleichenden Nachteile des Gläubigers bei der Berechnung des Schuldnereinkommens berücksichtigt werden. Das ist im Regelfall kein großes Problem, soweit es um den Steuervorteil geht: Wenn ein Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte bereits zum Jahresanfang ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Satzung einer GmbH & Co. KGaA

Rz. 155 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.33: Satzung einer GmbH & Co. KGaA Satzung der TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien...mehr

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§ 15 Familienrecht / 9. Sonderbedarf und dauernd erhöhter Bedarf

Rz. 212 Neben dem laufenden Bedarf können zusätzliche, besondere Kosten entstehen. Dann kann der Gläubiger ggf. neben dem laufenden Unterhalt zusätzliche Zahlungen verlangen. Die Rechtslage unterscheidet sich danach, ob die Mehrkosten unregelmäßig (dann Sonderbedarf) oder ständig (dann gesteigerter Dauerbedarf)[328] anfallen. Selbst wenn der Schuldner nicht zur Einkommensausk...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft Präambel (A) Gegenstand der X-GmbH & Co. KG in Y-Stadt ist _________________________. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Y-Stadt unter HR A 12345 eingetragen. (B) Bei der X-GmbH & Co. KG besteht erhöhter Kapitalbedarf. S ist bereit, der X GmbH & Co. KG...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Zielgruppen

Rz. 88 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) soll es Existenzgründern einfach machen, ihre Ziele in Angriff zu nehmen; in Kombination mit dem Musterprotokoll seien Flexibilität, Schnelligkeit, Einfachheit und Kostengünstigkeit erreicht.[284] Sie soll auch für kurzfristige, riskante, aber wenig kapitalintensive Geschäfte nutzbar sein.[285] Grundsätzlich ist sie man...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (Organschaftsvertrag)

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.1: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (Organschaftsvertrag) Organschaftsvertrag Zwischen der X GmbH, vertreten durch _________________________ und der Y GmbH, vertreten durch _________________________ § 1 Unterstellung/Weisungsrechtmehr

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§ 15 Familienrecht / 19. Sonderbedarf und (trennungsbedingter) Mehrbedarf

Rz. 331 Wenn neben dem laufenden, üblichen Lebensbedarf besondere Kosten entstehen, kann der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Zahlungen verlangen. Selbst wenn sich der Schuldner nicht in Zahlungsverzug befand und auch nicht zur Einkommensauskunft aufgefordert worden war, kann Sonderbedarf gemäß §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3,1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB noc...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Unterdeckung/Unterbilanz – Bilanzielle Betrachtung

Rz. 284 Die Unterbilanz i.S.d. § 30 Abs. 1 GmbHG liegt vor, wenn der rechnerische Wert des Netto-Vermögens unter den Betrag des Stammkapitals sinkt. Das Netto-Vermögen errechnet sich nach den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen für die Jahresbilanz gem. § 42 GmbHG i.V.m. den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften. Maßgebend ist nicht die Überschuldungsbilanz des § 19 ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Sozialhilfe und Bürgergeld

Rz. 586 Wer sich nicht selbst unterhalten kann und auch nicht von anderen unterhalten wird, erhält gemäß § 2 SGB XII auf Antrag Sozialhilfe, soweit und solange er einen Unterhaltsanspruch nicht durchsetzen kann und keinen Anspruch auf Bürgergeld hat. Nach §§ 33 SGB II und 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch eines Sozialhilfeempfängers jeweils bis zu der Höhe, in der Sozia...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 48 Durch das seit dem 1.1.1995 geltende Umwandlungsrecht (Umwandlungsgesetz 1995 und Umwandlungssteuergesetz 1995) ist die Möglichkeit geschaffen worden, im Wege des eleganten Formwechsels den unmittelbaren Wechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft (oder Partnerschaftsgesellschaft oder – seit dem 1.1.2024 – auch eine eGbR) zu vollziehen.[4...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 3. Gewinnermittlung für den stillen Gesellschafter

Rz. 76 Hier sind eingehende Regelungen dringend anzuraten, da das Gesetz keine Vorgaben vorzieht, insbesondere:mehr

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§ 32 Personengesellschaften / B. Checkliste: Gesellschaftsgründung (für alle Gesellschaftsformen verwendbar)

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§ 51 Verkehrsrecht / 9. Antrag auf Absehen vom Regelfahrverbot

Rz. 179 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.10: Antrag auf Absehen vom Regelfahrverbot In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, den Bußgeldbescheid vom _________________________ aufzuheben und dahingehend abzuändern, dass gegen den Betroffenen kein Fahrverbot verhängt wird. Selbst wenn der Betroffene den ihm zur Last gelegten Geschwindigkeitsvers...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / V. Muster: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG)

Rz. 160 Siehe Rdn 71 ff., 134 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.4: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Satzung der Stiftung _________________________ Präambel _________________________ § 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr _________________________ § 2 Zweck der Stiftung (1) Die Stiftung soll dem Wohl de...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Seit der 1. Änderung des UmwG im Jahr 1998 kommt auch eine Partnerschaftsgesellschaft als Beteiligte einer Umwandlung, insbesondere eines Formwechsels, in Betracht. Seit dem 19.7.2013 hat der Gesetzgeber auch die Gestaltungsvariante der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung angeboten. Trotz der Generalverweisung in § 1 Abs. 4 PartGG auf das Recht d...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Kooperationsvertrag

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 45.1: Kooperationsvertrag Kooperationsvertrag über die Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens XYZ zwischen Firma X, _________________________ und Firma Y, _________________________ Präambel Die Vertragspartner haben unter dem Firmennamen "XYZ" ein Gemeinschaftsunternehmen errichtet. Gegens...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / g) Wirtschaftsjahr/Konten

Rz. 65 Bei Neugründung sind die Gesellschafter steuerrechtlich frei, ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr zu wählen. Wollen sie zu einem späteren Zeitpunkt vom Kalenderjahr abweichen, ist dies nur im Einvernehmen mit der Finanzbehörde zulässig.[114] Aufgrund des Kapitalgesellschaften & Co. Richtlinien-Gesetzes vom 8.3.2000 (KapCoRiLiG) gelten die §§ 264 bis 289 HGB...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) § 6b-Rücklage

Ausübung von Wahlrechten: Durch die Übersendung einer Handelsbilanz ohne Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 S. 1 EStDV an das Finanzamt kann der Steuerpflichtige sein Wahlrecht zur Fortführung, Übertragung oder gewinnwirksamen Auflösung einer § 6b-Rücklage nicht wirksam ausüben. Reichweite der Gesamtrechtsnachfolge: Wird eine Kapitalgesellschaft, die ein bebautes Grundstüc...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Gewinnrücklage bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen

Aufbau des § 5 Abs. 7 EStG: Mit Urteil vom 23.10.2024[22] hat der BFH die Struktur des § 5 Abs. 7 EStG verdeutlicht. Die Richter stellen klar, dass § 5 Abs. 7 S. 4 EStG eine Vorschrift zur Bewertung übernommener Pensionsverpflichtungen ist. Die Übernahme von Pensionsverpflichtungen wiederum ist eine besondere Form der Verpflichtungsübernahme nach § 5 Abs. 7 S. 1 EStG. Für Be...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Grundsätze der Gewinnverwendung – Änderung des Gewinnverteilungsbeschlusses

Rz. 18 Der Beschluss über die Ergebnisverwendung ist vom Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zu unterscheiden ( OLG München GmbHR 2008, 363). Er ist nicht konkludent in diesem enthalten, kann aber hiermit verbunden werden (Noack § 46 Rz. 19). Die Ergebnisverwendung richtet sich inhaltlich nach § 29 und den Regelungen des Gesellschaftsvertrags. Mit dem Beschl...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Ergebnisverwendungsbeschlüssen

Rz. 26 Die Ergebnisverteilung ist (§ 253 AktG analog) nichtig, wenn (1) der zugrunde liegende Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses nichtig ist (z.B. auf Grund einer Anfechtung, vgl. Scholz/ K. Schmidt/Bochmann § 46 Rz. 42; Noack § 47 Anh. Rz. 63), (2) mehr als der ausgewiesene Gewinn verteilt wird und die Gesellschaft nicht über die entspr. Rücklagen verfügt...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Haftung für Arbeitnehmeranteile

aa) Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Geschäftsführers Rz. 103 Der Geschäftsführer macht sich nach § 266a StGB strafbar, wenn er die Arbeitnehmeranteile nicht abführt. § 266a StGB ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 3546; NJW 2002, 1122; NJW 2000, 2993; VersR 1989, 922; GmbHR 1997, 25; BGH GmbHR 1998, 280; h.M. auch im Schrifttum: Alt...mehr

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Kostenverteilung (WEG) / 5 Mehrhausanlagen

Bekanntlich sind im Bereich des Wohnungseigentums auch Mehrhausanlagen verbreitet, sei es in Form eines aufstehenden Gebäudes und der darunter liegenden Tiefgarage, sei es an baugleichen Häusern, solchen in Form von Reihen- oder auch Doppelhäusern. In der Gemeinschaftsordnung kann dem Charakter der Mehrhausanlage jeweils durch Kostentragungsregelungen Rechnung getragen werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEG) / 1.3.2 Garagenkosten

Ohne besondere Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung hat jeder Wohnungseigentümer, egal ob mit oder ohne Garagenplatz oder Nutzungsrecht in einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Tiefgarage, für die laufenden Kosten, z. B. Reparaturkosten im Bereich der Tiefgarageneinfahrt oder des Garagentors, anteilig aufzukommen. Umgekehrt haben sich aber auch Teileigentümer, die nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEG) / 3.2 Kostenverteilungsänderung

Die Wohnungseigentümer können auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG mit einfacher Mehrheit nicht nur Einzelfallregelungen beschließen, sondern dauerhaft beschließen, dass die Kosten z. B. für die Reparaturen ihrer Fenster oder eines Fensteraustauschs oder auch entsprechender Maßnahmen wie an den Wohnungseingangstüren bzw. den Zugangstüren zum Sondereigentum, allein von de...mehr

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Kostenverteilungsänderung (... / 10 Rechtsprechungsübersicht

2. Rettungsweg Es gehört (vorbehaltlich weiterer vereinbarter Nutzungsbeschränkungen) zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt sind. Dafür erforderliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum, wie die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Herstellung eines zweiten Rettungswegs, ent...mehr

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Kostenverteilungsänderung (... / 8.5 Kosten der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums

Erhebliche Änderungen hat das WEMoG hinsichtlich der Möglichkeit der Änderung einer Verteilung der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen gebracht. War eine solche nach § 16 Abs. 4 WEG a. F. noch beschränkt auf eine konkrete Einzelfallmaßnahme, erlaubt auch hier § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG Beschlüsse über dauerhafte Kostenverteilungsänderungen. Nunmehr ist es auch unproblematisch möglich...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.6 Vertragszahnärztliche Versorgung

Rz. 30 Mit Abs. 1a Satz 6 und 7 sind die Modalitäten zur Finanzierung von Fördermaßnahmen auf die Sicherstellung der vertragszahnärztliche Versorgung übertragen worden, allerdings nicht als Muss-, sondern als Kannvorschrift. Kannvorschrift statt Mussvorschrift macht im Übrigen deutlich, dass sich die Sicherstellungsprobleme in der vertragszahnärztlichen Versorgung nicht so s...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bildung von steuerunschädli... / 1 Problem/worum geht es?

Nach § 55 Abs.1 Nr. 5 AO müssen die Mittel des Vereins grundsätzlich zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Zeitnah bedeutet, dass die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Jahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen. Diese Vorgabe gilt allerdings nicht für Vereine mit jährlichen Einnahmen von insgesamt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bildung von steuerunschädlichen Rücklagen (§ 62 AO) und Nachweis der ordnungsgemäßen Geschäftsführung (§ 63 AO)

1 Problem/worum geht es? Nach § 55 Abs.1 Nr. 5 AO müssen die Mittel des Vereins grundsätzlich zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Zeitnah bedeutet, dass die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Jahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen. Diese Vorgabe gilt allerdings nicht für Vereine mit jährlichen...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bildung von steuerunschädli... / 2 Satzungsbaustein

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Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 3 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe eines Vereins liegen vor, wenn sich der Verein über den begünstigten Zweckbetrieb hinaus am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Das ist der Fall, wenn Vereine mit den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in größerem Umfang zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art in größeren Wettbewerb treten, ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 5 Kontenplan

Der Kontenplan ist das Gerüst der Vereinsbuchführung. Die von einem Verein als zweckmäßig erachtete Gliederung der Darstellung seiner Einnahmen und Ausgaben ist in einem individuellen Kontenplan festzuhalten. Grundlage der Gliederung ist die Zuordnung der Vereinstätigkeiten zu den ertragsteuerlichen Bereichen. Je nach Umfang einzelner Aktivitäten müssen deren Einnahmen und A...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 9 Rechtsvorschriften

Aufbewahrungsfristen § 147 AO Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten §§ 259, 260 BGB, § 238 HGB, § 140 AO, § 63 AO, §§ 15, 22 UStG Festsetzungsfrist §§ 169 Abs. 2 Satz 1, 171 AO Sportliche Veranstaltungen § 67a AO Zahlungen von dritter Seite § 38 Abs. 1 EStG Zeitnahe Mittelverwendung § 55 Abs. 1 AO Zweckgebundene Rücklagen § 62 Abs. 2 Nr. 1 AOmehr

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§ 9 Gesellschaften / H. Begriffe

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.8.2 Nachteile

Die Gewinnverwendung ist anfangs durch eine zu bildende gesetzliche Rücklage eingeschränkt; dies führt im Laufe der Zeit zu einem Stammkapital von 25.000 EUR. Eine Sachgründung ist nicht möglich. In der Praxis haftet der UG (haftungsbeschränkt) – ähnlich wie der Limited – in Teilen ein "schlechter Ruf" an. Dies wirkt sich besonders bei bestehendem Kreditbedarf aus.mehr