Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.2 Berücksichtigung von Vermögen

Anders als bei der Berücksichtigung von Einkommen, das zumeist nur eine Minderung des Leistungsanspruchs bewirkt, führt ein (zu hohes) Vermögen grundsätzlich zum kompletten Wegfall des Leistungsanspruchs, bis der zu berücksichtigende Vermögensbetrag verbraucht ist. Anschließend lebt ein Leistungsanspruch bei Vorliegen der Voraussetzungen i. Ü. erneut auf. Als Vermögen i. S. d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten (Mini-/Midi-Jobs)

Rz. 220 Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[408]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV: Zeitgeringfügigkeit; kurzfristige Beschäftigung)[409] und als geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten [410] (§ 8a SGB IV), die ihrer...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Besondere Arbeitsverhältnisse

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SGB VI-Anpassungsgesetz (SG... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll folgendermaßen umgesetzt werden: Änderungen zur digitalen Transformation: Rechtssichere Grundlage für das Training von KI-Modellen Nutzung des Once-Only-Prinzips auch bei asynchronen Verfahren Verwaltungsvereinfachung bei Rentenfeststellung (Hochrechnung der letzten Entgelte) Bürokratieabbau: Aufhebung abgelaufener Übergangsregelungen Streichung unnötiger Bestimmung...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.4.2 Besonderheiten zur "Anschluss"-Definition in der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 8 Bei dem Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es noch eine Besonderheit: § 21 Abs. 3 SGB VI fordert für die Anwendung des § 69 SGB IX, dass der Rehabilitand unmittelbar vor der vorangegangenen Entgeltersatzleistung Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben muss. Dieses Novum gibt es bei den anderen Entgeltersatzleistungen – auch sinngemäß – ...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.2.1 Zu berücksichtigende Einmalzahlungen

Rz. 36 Nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (beitragspflichtiger Teil der Einmalzahlungen; Hinzurechnungsbetrag). Einm...mehr

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Sauer, SGB IX § 68 Berechnu... / 2.3 Der Bemessungszeitraum liegt länger als 3 Jahre zurück (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 9 Grundsätzlich wird das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausschließlich aus dem vom Rehabilitanden zuletzt erzielten Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen berechnet. Das gilt auch, wenn der Rehabilitand zuletzt Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezog. Beginnt z. B. bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, bem...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.5 Höchst-Regelentgelt (Abs. 4)

Rz. 50 Das Regelentgelt wird immer nur bis zur Höhe der für den Rehabilitationsträger geltenden täglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (§ 67 Abs. 4). Die Höhe des maximal zu berücksichtigenden Regelentgelts ändert sich von Kalenderjahr zu Kalenderjahr. Hat der Rehabilitationsträger das persönliche Regelentgelt des jeweiligen Rehabilitanden berechnet, hat er zu prüf...mehr

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Sauer, SGB IX § 68 Berechnu... / 3 Rechtsprechung und Materialien

Rz. 15 Berechnung von Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung während des Bezugs von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Ermittlung eines fiktiven Arbeitsentgelts – Zuordnung zur Qualifikationsgruppe 2 nach § 68 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 – Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung – Erforderlichkeit eines staatlich anerkannten Abschlusses – REFA-Techniker –...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.1 Einführung

Rz. 3 § 69 ist nur anzuwenden, wenn das Arbeitsentgelt die Grundlage für die Berechnung beider Entgeltersatzleistungen bildet (Rz. 5), ein Übergang von der einen Entgeltersatzleistung auf die andere Entgeltersatzleistung erfolgt (Rz. 6 ff.) und eine andere Berechnungsvorschrift dem nicht entgegensteht (Rz. 9). Rz. 4 Letztendlich bewirkt die Kontinuitätsregelung, dass z. B. für d...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.6.1 Überblick

Rz. 11 Die Kontinuitätsregelung des § 69 erstreckt sich nicht auf den Zahlbetrag der Leistung, sondern wegen der unterschiedlichen rehabilitationsträgerspezifischen Berechnungsweisen und -höhen nur auf denselben Bemessungszeitraum. Begründung: Die Höhe der Leistung richtet sich nach den jeweiligen trägerspezifischen materiell-rechtlichen Rechtsgrundlagen und Berechnungsvorsc...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 3 Rechtsprechung und Materialien

Rz. 16 Anspruch auf Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung – "unmittelbar" i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI – Arbeitslosengeldbezug bis zweieinhalb Wochen vor Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation – Bewilligung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation vor Ende des Arbeitslosengeldanspruchs: LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 9.4.2019, L 13 R ...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.2 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Nach § 14 Abs. 1 SGB IV gehören zum Arbeitsentgelt alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch hierauf besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Der Begriff "Arbeitsentgelt" umfasst somit ...mehr

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Sauer, SGB IX § 68 Berechnu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 68 hat das Ziel, Rehabilitanden eine angemessene finanzielle Absicherung während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten. Bei bestimmten Fallgestaltungen soll die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes 65 % eines fiktiven Arbeitsentgeltes, dessen Höhe sich nach der höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation...mehr

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Sauer, SGB IX § 68 Berechnu... / 2.4 Höhe des fiktiven Arbeitsentgelts (Abs. 2)

Rz. 12 § 68 Abs. 2 dient der Ermittlung einer (fiktiven) Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld in den Fällen, in denen die Bezugnahme auf das tatsächliche Arbeitsentgelt des Rehabilitanden zu einer nicht angemessenen Höhe der Berechnungsgrundlage und damit zu einer nicht angemessenen Höhe des Übergangsgeldes i. S. d. Abs. 1 führt. Erhält der Rehabilitand Übergangsgeld we...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1 Berechnung des Regelentgelts (Abs. 1 Satz 1 bis 3)

Rz. 4 Als Regelentgelt bezeichnet man den auf den Kalendertag umgerechneten Teil des Bruttoarbeitsentgelts. § 67 ist nur für die Rehabilitanden von Bedeutung, die zulasten der Rentenversicherung eine Leistung zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Nachsorge oder eine sonstige Leistung zur Teilhabe erhalten (vgl. §§ 14, 15, 17, 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI) und am Tag v...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das zum 1.1.2024 und 1.4.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) geändert. Rz. 2 § 67 regelt die Berechnung des Regelentgelts von Arbeitnehmenden, die zulasten folgender Rehabilitationsträger Übergangsgeld erhalten: zulaste...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.1.2 Definition des Entgeltabrechnungszeitraumes

Rz. 8 Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Rehabilitanden erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV) verminderte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. Dieses Arbeitsentgelt wird aus dem letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. der vor Beginn der Rehabilitations-/Teilhabeleistung abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum berechnet (Bemes...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das zum 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) und durch das zum 1.1.2025 im Kraft getretene Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (B...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.2.3 Berechnung des Regelentgelts

Rz. 26 Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des Bruttoarbeitsentgelts. Es wird bei den Arbeitnehmenden mit vereinbarter fester Grundvergütung berechnet, indem das im Bemessungszeitraum (vgl. Rz. 7 ff.) erzielte Arbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) durch 30 geteilt wird (Hintergrund: Der Kalendermonat wird bei diesem Personenkreis ohne Rücksicht auf die t...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.4.1 Überblick

Rz. 7 § 69 kann nur dann angewandt werden, wenn im Anschluss an den Bezug von Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung oder Übergangsgeld eine weitere dieser Entgeltersatzleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnt. Na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 1. Allgemeines

Die IdNr. oder Identifikationsmerkmal gem. §§ 139a, b AO – umgangssprachlich teilweise bloß als IdNr. oder als Steuer-ID, international auch als TIN ("Tax Identification Number") bezeichnet – wird vom BZSt vergeben und bleibt lebenslang unverändert gültig, unabhängig von Änderungen des Namens, der Anschrift oder des Personenstandes. Sie besteht aus 11 Ziffern, die nicht aus ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / V. Fazit

Die verschiedenen Identifikationsnummern mögen auf den ersten Blick verwirrend sein, insb. in der Laiensphäre; sie dienen allerdings der eindeutigen Zuordnung von Personen oder Unternehmen in unterschiedlichen administrativen und steuerlichen Kontexten und fördern damit nicht nur die Effizienz und Transparenz im Verwaltungsverfahren, sondern tragen effektiv zur Vermeidung vo...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.4 Rentenversicherung

Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt unverändert 18,6 %.[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3.2 Einzahlung Kleinanwartschaft in Rentenversicherung

Der Arbeitgeber kann zukünftig eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung mit Zustimmung des Arbeitnehmers bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung lohnsteuerfrei übertragen, wenn die monatliche Betriebsrente 2 % bzw. bei Einmalzahlung 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB VI nicht überstei...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.14 Aufhebung der Befreiung in der Rentenversicherung von geringfügig Beschäftigten

Geringfügig entlohnt Beschäftigten soll zukünftig ermöglicht werden, eine erfolgte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig auf Antrag wieder aufzuheben und damit wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung zu werden. Der Antrag auf Aufhebung der Befreiung stellen Betroffene bei ihrem Arbeitgeber. Die Aufhebung der Befreiung ist nur für die Zukunft mö...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3 Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Durch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung weiter ausgebaut und gestärkt werden. Aus lohnsteuerlicher Sicht sind folgende Änderungen von Bedeutung: 6.3.1 Abfindung von Kleinanwartschaften Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung können grds. nicht abgefunden werden.[1] Ein...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.4.1 Allgemeines

Im Zusammenhang mit dem zunehmenden Bedürfnis, Arbeitnehmer auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze befristet beschäftigen zu dürfen, hatte die Bundesregierung einen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vorgelegt.[1] Der Bundestag hat das Gesetz am 5.12.2025 und der Bundesrat a...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3.3 BAV-Förderbetrag

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung besteht für Arbeitnehmer mit einem geringen Arbeitslohn eine gesonderte steuerliche Förderung. Leistet der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen 30 % seines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] geleisteten Beit...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.7 Änderung bei der Sofortmeldepflicht

Arbeitgeber bestimmter Branchen sind verpflichtet, Beschäftigungen spätestens bei deren Aufnahme per Sofortmeldung elektronisch an die Datenstelle der Rentenversicherung zu melden.[1] Davon betroffen sind folgende Branchen: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Gebäudereinig...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.5.4 Erleichterungen bei der Abfindung von Anwartschaften

Die Abfindung von Anwartschaften bei Ausscheiden des Arbeitnehmers wurde nach § 3 Abs. 2a BetrAVG erleichtert: Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft mit Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden laufenden Leistung bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze 2 %, bei Kapitalleistungen 24 Zehntel der monatlichen Bezug...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 5 Geringfügigkeitsgrenze ab 2026

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (einheitliche Pauschsteuer) für das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob) mit 2 % pauschalieren.[1] Voraussetzung ist, dass eine abhängige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherungsrechts vorliegt[2], das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im M...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung im Beitragsnachweisverfahren

Zum 1.1.2025 wurde die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hatte zur Folge, dass die Rechtskreiskennzeichnung im DEÜV-Meldeverfahren, im Datenausta...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.4.5 Der Inhalt des neuen § 41 Abs. 2 SGB VI

Hier greift das neue Gesetz ein und eröffnet die Möglichkeit, Regelaltersrentner nun wesentlich großzügiger als bisher auch ohne Sachgrund zu befristen. Dazu wurde das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, nach dem die sachgrundlose Befristung nur zulässig ist, wenn mit diesem Arbeitgeber noch nie ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, stark einschrä...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.3.3 Beiträge zur Altersvorsorge

Hierunter fallen in erster Linie die Aufwendungen für die sog. primäre Altersvorsorge, also Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung sowie für die Beamtenversorgung. Auch bei Selbstständigen besteht die unterhaltsrechtliche Möglichkeit, entsprechende Aufwendungen für eine Altersversorgung zu betreiben. Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH, dass d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.4.1 Schonvermögen für die eigene Altersabsicherung

Die eigene Altersvorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes hat Vorrang vor der Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Aus diesem Grunde ist anerkannt, dass dem Kind ein verschontes Vermögen für seine eigene Altersvorsorge verbleiben muss. Bei der Bestimmung der Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens gibt es keine festen Werte, die herangezogen werden können. Vielmehr ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mindestlohnanspruch – Auch ... / Hintergrund

Ein Arbeitnehmer war bei der Klägerin in Teilzeit beschäftigt und erhielt ein Bruttogehalt von 280 Euro für 28 Stunden im Monat. Nach den vertraglichen Vereinbarungen sollte das jeweilige Gehalt durch die Überlassung eines Firmenwagens (auch) zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Wert der privaten Nutzung wurde nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel berechne...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mindestlohnanspruch – Auch ... / Entscheidung

Das Bundessozialgericht sagt: Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat zu Recht weitere Beiträge und Umlagen auf den nicht erfüllten Anspruch auf Mindestlohn gefordert. Der gesetzliche Mindestlohn muss als Geldbetrag gezahlt werden. Sachleistungen wie ein Firmenwagen reichen nicht aus. Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist der Anspruch auf den Mindestlohn maß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 1.2.3 Die Vermutungsregelung des § 94 Abs. 1a SGB XII

Es wird gesetzlich vermutet, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR nicht übersteigt (§ 94 Abs. 1a S. 3 SGB XII). Diese Regelung soll dazu führen, dass im Regelfall auf eine Prüfung von Unterhaltsansprüchen verzichtet wird. Der Sozialhilfeträger darf jedoch eine Prüfung der Einkommensverhältnisse vornehmen, wenn es hinreichend...mehr

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Elternunterhalt / 11 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, 23.10.2024, XII ZB 6/24 Nachdem die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München mit ihren Entscheidungen zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt für einen Hoffnungsschimmer gesorgt hatten, kippt der BGH in seiner Entscheidung nunmehr den pauschalen Ansatz eines Selbstbehaltes in Höhe von 5.000,00 EUR, wie er sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Angehörigen Pflege- ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einzahlung Kleinanwartschaft in die gesetzliche Rentenversicherung

Zusammenfassung Arbeitgeber können künftig Kleinanwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung lohnsteuerfrei in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen, sofern bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Das ändert sich Arbeitgeber dürfen mit Zustimmung des Arbeitnehmers eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bei Erreichen der Altersgrenze lohnsteu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einzahlung Kleinanwartschaf... / Das ändert sich

Arbeitgeber dürfen mit Zustimmung des Arbeitnehmers eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bei Erreichen der Altersgrenze lohnsteuerfrei auf die gesetzliche Rentenversicherung übertragen. Voraussetzung: Die monatliche Betriebsrente darf 2 % bzw. bei Einmalzahlung 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB VI nicht übersteigen. Die späteren Leistungen aus der ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einzahlung Kleinanwartschaf... / Zusammenfassung

Arbeitgeber können künftig Kleinanwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung lohnsteuerfrei in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen, sofern bestimmte Grenzen nicht überschritten werden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BAV-Förderbetrag: Erhöhung ... / Das ändert sich

Die bisherige feste Arbeitslohngrenze von 2.575 EUR monatlich wird ab 1.1.2027 dynamisiert: Künftig darf der monatliche Arbeitslohn 3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Der maximale BAV-Förderbetrag steigt ab 1.1.2027 von 288 EUR auf 360 EUR jährlich. Der begünstigte zusätzliche Arbeitgeberbeitrag erhöht sich entsprechend au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung

Zusammenfassung Begriff Die Deutsche Rentenversicherung ist der europaweit größte Rentenversicherer. Sie ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und damit eine der 5 Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene. Gesetze, Vorschrift...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungsvorschriften (Rentenversicherung)

Zusammenfassung Begriff Ergänzend zu den eigentlichen Vorschriften für die Rentenberechnung ist gesetzlich festgelegt, in welcher Reihenfolge rentenmindernde oder -erhöhende Regelungen oder solche, die zum gänzlichen Wegfall der Leistung führen, anzuwenden sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Berechnungsreihenfolge ist in § 98 SGB VI geregelt....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in der Rentenversicherung

Zusammenfassung Begriff Die Rentenversicherungsträger erbringen Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Kinderrehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge sowie ergänzende Leistungen. Das Ziel dieser Leistungen ist es, eine Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu ver...mehr