Zusammenfassung
Die Deutsche Rentenversicherung ist der europaweit größte Rentenversicherer. Sie ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und damit eine der 5 Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene.
Sozialversicherung: Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen finden sich im SGB VI.
1 Rechtsform
Die Rentenversicherung wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Rentenversicherungsträgern durchgeführt. Sie verwalten sich selbst durch eigene Organe (Vertreterversammlung, Vorstand).
2 Organisation/Zuständigkeit
Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung und knappschaftliche Rentenversicherung) werden von Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen.
Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist sowohl Träger der allgemeinen Rentenversicherung als auch der knappschaftlichen Rentenversicherung.
2.1 Allgemeine Rentenversicherung
Für die Erfüllung der Aufgaben sind in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.
2.1.1 Regionalträger
Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.
Zurzeit bestehen 14 Regionalträger. Dies sind die Deutsche Rentenversicherung
- Baden-Württemberg,
- Bayern,
- Berlin-Brandenburg,
- Braunschweig-Hannover,
- Hesse...