Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanpassung

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.3 Begriff des Sicherungsniveaus; § 154a

Rz. 24 Das Sicherungsniveau vor Steuern ist nach § 154a zu ermitteln. Diese Regelungen waren bis zum 31.12.2025 in § 154 Abs. 3a geregelt. § 154 Abs. 3a mit der Definition des Sicherungsniveaus vor Steuern ist durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) in § 154a mit Wir...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.6.2 Keine Berechnung des Ausgleichsbedarfs (Satz 2)

Rz. 25 Erfolgt die Festlegung des Rentenwerts nach dem Mindestsicherungsniveau, ordnet Satz 2 in der Rechtsfolge an, dass keine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a i. V. m. § 255h erfolgt. Eine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a i. V. m. § 255h findet bei der Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau daher nicht statt. Rz. 26 Sollte die Rentengarantie bei ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 – neben den beiden neuen Regelungen in § 255h und § 255j – mit § 255i auch eine dritte neue Regelung in das SGB VI ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 – neben den beiden neuen Regelungen in § 255i und § 255j – mit § 255h auch eine dritte neue Regelung in das SGB VI ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1.5 Drucksachen

Rz. 5a Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 28 f = BR-Drs. 170/22 S. 23 ff., zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1.5 Drucksachen

Rz. 9 Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 29 f. = BR-Drs. 170/22 S. 25, zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur voll...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.3 Abbau des Ausgleichsbedarfs bei Überschreiten des Mindestsicherungsniveaus (§ 255e Abs. 2) – Abs. 3

Rz. 15 Wie bei Abs. 2 auch ist daher auch bei Abs. 3 zunächst immer eine Vergleichsrechnung zwischen dem neuen aktuellen Rentenwert nach § 68 und dem nach § 255e Abs. 2 zu ermittelnden Rentenwert durchzuführen und diese Ergebnisse ins Verhältnis zueinander zu setzen. Überschreitet der aktuelle Rentenwert nach § 68 den nach § 255e Abs. 2 zu ermittelnden Rentenwert, ist das Mi...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Sinn der übergangsrechtlichen Vorschrift ist es, den Auf- und Abbau des Ausgleichsbedarfs in der Phase vom 1.7.2022 bis zum Ablauf des 1.7.2031 zu regeln, und zwar im Zusammenspiel mit der Schutzklausel nach § 68a und der Niveauschutzklausel nach § 255g. § 255h regelt, dass die Renten bei einer negativen Lohnentwicklung nicht gekürzt werden (Rentengarantie) (Abs. 1), u...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Sinn der in § 255e Abs. 1 geregelten Haltelinie "Steuern" ist die Sicherung eines Rentenniveaus, welches 48 % vor Steuern nicht unterschreiten darf. Sie wirkt damit als Untergrenze ("Haltelinie") bei der Rentenanpassung. Das dient dem sozialpolitischen Ziel der Sicherung vor Altersarmut (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII i. V. m.§ ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 113 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.5 Rechtsfolge bei Unterschreiten des Sicherungsniveau – Anpassungspflicht

Rz. 28 Wird das Sicherungsniveau von 48 % vor Steuern unterschritten, dann regelt § 255e die Rechtsfolge. In diesem Fall besteht eine gesetzliche Anpassungspflicht. Der aktuelle Rentenwert ist dann so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 % beträgt. Rz. 29 In den Jahren, in denen die Niveauschutzklausel zur Anwendung gelangt, müssen daher die Renten s...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.1 Regelungsinhalt

Rz. 2 § 255e i. d. F. ab 1.1.2019 enthält eine Niveauschutzklausel für die Rentenanpassungen von 2019 bis 2031, mit der in der allgemeinen Rentenversicherung bis zum Jahr 2031 ein Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 % (Mindestsicherungsniveau) abgesichert wird. Rz. 3 Dabei enthält Abs. 1 die Niveauschutzklausel mit den Voraussetzungen und der Rechtsfolge. Rz. 4 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.5 Drucksachen

Rz. 12 Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) – BR-Drs. 425/18 S. 5, 33 = BT-Drs. 19/4668 S. 13, 36 f., zum Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 27 f. = BR-Drs. 170/22 S. 22; zum Begriff der Vorf...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.1 Legaldefinition "Mindestsicherungsniveau"

Rz. 20 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 in Abs. 1 der Begriff "Mindestsicherungsniveau" eingefügt. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) wurde der Geltungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.3 Berechnungsvorschrift aktueller Rentenwert – Abs. 2

Rz. 35 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 wurde der Vorschrift ein neuer Abs. 2 angefügt, der die Berechnungsvorschrift für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts ergänzt. Rz. 36 Sinn der Regelungen ist es zu garantieren, dass das Mindestsicherungsniveau nach § 255e Abs. 1 genau eingehalten wird (BT-Drs. 20/1680 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 28 Der Gesetzgeber des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 hat in den Gesetzesmaterialien zu Art. 3 des Gesetzes – betreffend des Gesetzes zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1.7.2022 ( Rentenwertbestimmungsges...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 102 Hochrechnungsgebot ist absolut: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 25.1.2024, L 1 R 61/19; Anschluss an BSG v. 12.12.2011, B 13 R 29/11 R. Die Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die der Beitragsbemessungsgrenze entsprechenden Höchstwerte der Anlage 2b zum SGB VI ist systemimmanent und daher verfas...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung

Zusammenfassung Begriff Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden i. d. R. jeweils zum 1.7. eines Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Die Rentenanpassung erfolgt, indem in der Rentenformel der bisherige aktuelle Rentenwert durch einen neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird. Durch die Vervielfältigung des aktuellen Rentenwerts mit den persön...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzklausel (Rentenanpassung SGB VI)

Zusammenfassung Begriff Bestandteil der Regelungen zur – in der Regel jährlichen – Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine sog. Schutzklausel. Sie verhindert, dass die Renten sinken. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Schutzklausel allgemein ist in § 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI normiert. 1 Wirkung Der rein mathematische Mechanis...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 5 Rentenanpassung

Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel jeweils zum 1.7. eines Jahres auf der Basis der im März vorhandenen Daten entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchschnittsentgelt / 1.4 Rentenanpassung (Nachhaltigkeitsfaktor)

Das Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 SGB VI ist auch für die Rentenanpassung von Bedeutung. Es kommt bei der Berechnung des sog. Nachhaltigkeitsfaktors für die Bestimmung der Äquivalenzbeitragszahler zur Ermittlung des Rentnerquotienten zum Einsatz.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 1 Faktoren

Für die Anpassung der Renten durch die Neubestimmung des aktuellen Rentenwertes gilt eine Formel mit den folgenden Elementen: Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einnahmesituation der Rentenversicherung; Veränderung der Aufwendungen für die Altersvorsorge, dazu gehört aktuell die Veränderung des durchschnittlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzklausel (Rentenanpass... / Zusammenfassung

Begriff Bestandteil der Regelungen zur – in der Regel jährlichen – Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine sog. Schutzklausel. Sie verhindert, dass die Renten sinken. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Schutzklausel allgemein ist in § 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI normiert.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 3 Schutzklausel/Ausgleichsbedarf

Der Mechanismus der Rentenanpassungsformel insgesamt kann unter Umständen zu einer Rentenminderung infolge eines sinkenden aktuellen Rentenwerts führen, wenn die Einkommensentwicklung nur gering ist, gar nicht stattfindet oder gar einen negativen Wert annimmt (d. h. die Arbeitnehmereinkommen gehen zurück). In den beiden ersten Fällen kann sich die negative Rentenanpassung durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 1.2 Aufwendungen für die Altersvorsorge

Die durchschnittlichen Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Altersvorsorge werden auf die Rentner wie folgt übertragen: Sowohl die Veränderung des durchschnittlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die Aufwendungen für private Alterssicherung in Form des Altersvorsorgeanteils (AVA) bei der Rentenanpassung werden berücksichtigt. Der Wirkungsgrad de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 5 Haltelinie beim Rentenniveau in den Jahren 2019 bis 2031

Mit dem "RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz" hatte der Gesetzgeber eine Haltelinie beim Sicherungsniveau vor Steuern (sog. Rentenniveau) eingeführt. Danach durfte das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 einen Wert von 48 % nicht unterschreiten. Diese Haltelinie zum Rentenniveau wurde mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / Zusammenfassung

Begriff Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden i. d. R. jeweils zum 1.7. eines Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Die Rentenanpassung erfolgt, indem in der Rentenformel der bisherige aktuelle Rentenwert durch einen neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird. Durch die Vervielfältigung des aktuellen Rentenwerts mit den persönlichen Entgeltp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzklausel (Rentenanpass... / 1 Wirkung

Der rein mathematische Mechanismus der Rentenanpassungsformel (Rentenanpassung) kann unter Umständen zu einer Rentenminderung führen, wenn die Einkommensentwicklung nur gering oder gar nicht stattfindet oder gar einen negativen Wert annimmt (d. h. die Arbeitnehmereinkommen gehen zurück). Praxis-Beispiel Keine Steigerung oder Verringerung der Arbeitnehmereinkommenmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 1.3 Nachhaltigkeitsfaktor

Im Nachhaltigkeitsfaktor spiegelt sich die Entwicklung des Verhältnisses Relation von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern wider. Dies berücksichtigt sowohl den sich verändernden Altersaufbau der Gesellschaft als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit. Der Nachhaltigkeitsfaktor kann die Rentenanpassung sowohl erhöhen als auch dämpfen. Weniger Beitragszahler...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 6 Nicht dynamische Rentenbestandteile

Nicht dynamische Rentenbestandteile (Festbeträge) werden nicht angepasst. Das betrifft insbesondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung[1] Zuschuss zur Krankenversicherung[2] Auffüllbeträge[3] Rentenzuschläge[4] Übergangszuschläge[5]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 2 Anpassungsformel

Die Endstufe der Übertragung des Wirkungsgrades der staatlich geförderten Altersvorsorge wurde im Jahr 2014 erreicht. Maßgebende Rechtsgrundlage ist seit dem 1.7.2014 § 68 SGB VI. Der neu zu bestimmende aktuelle Rentenwert wird danach über folgende Formel ermittelt: Dabei ist AVA 2012 der Altersvorsorgeanteil i. H. v. 4 %, der im Rahmen der steuerlichen Förderung bei Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 4 Neue Bundesländer

Der aktuelle Rentenwert (Ost) wurde im Rahmen der Rentenangleichung an den aktuellen Rentenwert angeglichen. Die Rentenangleichung erfolgte schrittweise in der Zeit vom 1.7.2018 bis zum 30.6.2024. In diesem Zeitraum galt in den neuen Bundesländern noch anstelle des aktuellen Rentenwertes der aktuelle Rentenwert (Ost), soweit Rentenbestandteilen oder der gesamten Rente Entgel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 8 Alterssicherung der Landwirte

Für die Rentenberechnung in der Alterssicherung der Landwirte ist der allgemeine Rentenwert maßgebend. Die Renten werden – wie in der Rentenversicherung auch – i. d. R. zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst, indem der bisherige allgemeine Rentenwert durch den neuen allgemeinen Rentenwert ersetzt wird. Der bisherige allgemeine Rentenwert wird dazu um den Prozentsatz geändert,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 7 Unfallversicherung

Renten, die auf Unfällen des jeweiligen Vorjahres oder eines früheren Jahres beruhen, werden i. d. R. ebenfalls zum 1.7. eines Jahres entsprechend dem Prozentsatz der Rentenversicherung angepasst.[1] Die Kinderzulage ist davon ausgenommen. Für Arbeitsunfälle vor 1992 nach den Vorschriften der DDR, die als Arbeitsunfälle i. S. der RVO galten, und ab 1992 in den neuen Bundeslände...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 1.1 Lohnentwicklung

Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer der nach § 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer; ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausgleichsbedarf / 1.2 Abbau

Ein aufgebauter Ausgleichsbedarf wird schrittweise wieder abgebaut, indem die bisher unterbliebenen Minderungen infolge der Anwendung der Schutzklausel mit zukünftigen Rentenanpassungen verrechnet werden. Die Verrechnung darf nicht zu einer Minderung des bisherigen aktuellen Rentenwerts, also zu einer negativen Rentenanpassung führen. Positive Rentenanpassungen werden so lang...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 4 Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist ein Element der Rentenberechnung in der Rentenversicherung. Er ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der Rentenversicherung der Arbeitnehmer entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes gezahlt worden sind. Der aktuelle Rentenwert ist grundsätzlich an die Entgeltentwicklung (anpassungsre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausgleichsbedarf / Zusammenfassung

Begriff Der Ausgleichsbedarf steht im Zusammenhang mit der Rentenanpassung in der Rentenversicherung. Ein Ausgleichsbedarf entsteht, wenn aufgrund der bestehenden Schutzklausel die Renten nicht gemindert werden, wie dies nach dem Mechanismus der Formel zur Anpassung der Renten eigentlich der Fall wäre. Können so die notwendigen negativen Anpassungen nicht realisiert werden, f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachhaltigkeitsfaktor / Zusammenfassung

Begriff Der Nachhaltigkeitsfaktor ist ein Element der Formel zur Anpassung der Renten in der Rentenversicherung. In ihm spiegelt sich die Entwicklung des Verhältnisses Relation von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern wider. Dies berücksichtigt sowohl den sich verändernden Altersaufbau der Gesellschaft als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit. Der Nachhal...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktueller Rentenwert / 2 Haltelinie durch Niveausicherungsklausel

Bis zum 1.7.2031 muss bei jeder Rentenanpassung auch die Einhaltung einer Haltelinie beim sog. Sicherungsniveaus geprüft werden. Unterschreitet das Sicherungsniveau vor Steuern mit dem nach § 68 SGB VI ermittelten aktuellen Rentenwert die Höhe von 48 %, so ist der aktuelle Rentenwert in der Zeit vom 1.7.2019 bis 1.7.2031 so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mi...mehr

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Aktueller Rentenwert / 1 Bestimmung

Der aktuelle Rentenwert wird entsprechend dem in § 68 SGB VI vorgeschriebenen Verfahren bestimmt. Über dieses Verfahren ist der aktuelle Rentenwert grundsätzlich an die Entgeltentwicklung anzupassen.[1] Er wird zum 1.7. eines jeden Jahres durch Rechtsverordnung[2] oder in Ausnahmen auch durch ein Gesetz neu bestimmt. Der neue aktuelle Rentenwert ersetzt in der Rentenberechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausgleichsbedarf / 1.1 Aufbau

Die Höhe des Ausgleichsbedarfs richtet sich nach dem Grad der aufgrund der Schutzklausel unterbliebenen Minderung des aktuellen Rentenwertes. Mit seiner Einführung zum 1.7.2007 wurde der Ausgleichsbedarf zunächst gesetzlich festgesetzt und resultierte aus der Anwendung der Schutzklausel und den unterbliebenen Minderungswirkungen anlässlich der Rentenanpassungen zum 1.7.2005 ...mehr

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Rentenabfindung / 2.3 Große "Dauerrenten"

Verletztenrenten wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 40 % werden auf Antrag des Versicherten abgefunden, wenn der Versicherte das 18. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb des Abfindungszeitraumes mit einem wesentlichen Absinken der Erwerbsminderung nicht zu rechnen ist. Das Gleiche gilt für Versicherte, die Anspruch auf mehrere Renten haben, deren Prozen...mehr

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Durchschnittsentgelt / 1.1 Berechnung von Entgeltpunkten

Die in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherten Beitragsbemessungsgrundlagen werden mithilfe des Durchschnittsentgelts in Entgeltpunkte umgerechnet, wobei die Versicherung (z. B. eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens) in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres einen (vollen) Entgeltpunkt ergibt.[1] Sind für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrun...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3 Einkommensanrechnung

Auf den Grundrentenzuschlag, also auf den aus den Zuschlägen an Entgeltpunkten resultierenden Rentenbetrag, ist Einkommen anzurechnen, soweit der maßgebende Freibetrag überschritten wird. Der monatliche Einkommensfreibetrag liegt aktuell für Alleinstehende bei 1.492 EUR und für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner bei 2.327 EUR. Wird der jeweilige Einkommensfreibetrag über...mehr

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Hinterbliebenenrente / 3 Anrechnung von Einkommen

Eigene Einkünfte des Hinterbliebenen werden, soweit diese einen Freibetrag überschreiten, zu 40 % auf die Rente angerechnet.[1] Der monatliche Freibetrag[2] ist dynamisch und wird jeweils zum 1.7. eines Jahres durch die Rentenanpassung angeglichen. Angerechnet werden grundsätzlich alle Einkommensarten, wie z. B. Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen), Erwerbse...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.11 Einkommensanrechnung

Eigene Einkünfte der Witwe/des Witwers werden, soweit diese einen Freibetrag überschreiten, zu 40 % auf die Rente angerechnet.[1] Der Freibetrag ist dynamisch und wird jeweils zum 1.7. eines Jahres durch die Rentenanpassung angeglichen. Angerechnet werden grundsätzlich alle Einkommensarten, wie z. B. Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen), Erwerbsersatzeinkom...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 3.1.3 Ausgleichsbeiträge gezahlt – aber keine Rente mit Abschlägen

Wird die Altersrente – entgegen der ursprünglichen Erklärung für die Prognoseauskunft – nicht mit Rentenabschlägen in Anspruch genommen, erhöht sich die abschlagsfreie Rente ganz normal. Werden beispielsweise 12.000 EUR im Jahr 2026 eingezahlt, resultiert daraus aktuell ein jährlicher Renten(mehr)ertrag von rund 608 EUR (50,66 EUR monatlich). Dieser Betrag erhöht sich jährli...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.2.3 Anpassung der Renten

Der Jahresarbeitsverdienst wird zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst, d. h. erhöht. Somit erhöhen sich auch die Rentenleistungen entsprechend der Nettolohnentwicklung. Die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen für Unfälle, die im vorausgegangenen Kalenderjahr oder früher eingetreten sind, und das Pflegegeld werden zum 1.7. jeden Jahres entsprechend dem Prozent...mehr

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Aktueller Rentenwert / Zusammenfassung

Begriff Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 1.7.2025 40,79 EUR. Es handelt sich dabei seit 1992 um ein Element der Rentenberechnung und Rentenanpassung in der Rentenversicherung. Er ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des rentenrechtlichen Durchschnittsverdiens...mehr