Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Rechtsnatur

Rz. 26 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Seit der grundlegenden Änderung seiner Rechtsprechung qualifiziert der BFH die Anrufungsauskunft nicht mehr nur als reine Wissenserklärung (> Rz 8), sondern vielmehr als einen feststellenden > Verwaltungsakt iSd § 118 Satz 1 AO (BFH 225, 50 = BStBl 2010 II, 996 sowie BFH 230, 500 = BStBl 2011 II, 233). Er hat damit einen ‚Gleichklang’ zwisch...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Diplomaten und deren Familienangehörige

Rz. 52 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Diplomaten iSd WÜD sind die Leiter der Missionen, dh die Botschafter und Geschäftsträger sowie das diplomatische Personal: Gesandte, Botschaftsräte, Sekretäre und Attachés der Botschaften einschließlich der Sonder-Attachés, zB Wirtschafts-, Handels-, Finanz-, Landwirtschafts-, Kultur-, Presse-, Militärattachés und die Botschaftsseelsorger un...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jamaika

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Jamaika (Hauptstadt: Kingston; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik. Die Insel gehört zu den Großen Antillen und liegt südlich von > Kuba und westlich von > Haiti. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 08.10.1974 (BGBl 1976 II, 1193; 1703 = BStBl 1976 I, 408; 632) mit Protokoll; ZustimmungsG vom 14...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Lohnsteuerabzug

Rz. 326 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die Deutschland zugewiesenen Gehaltsbestandteile (> Rz 263 ff) ist die > Lohnsteuer nach nationalen Regelungen zu bestimmen (deutsche Bewertungsregeln zB für > Reisekosten). Weist das DBA das Besteuerungsrecht jedoch (teilweise) dem anderen Vertragsstaat zu, darf der ArbG nicht ohne Beteiligung des FA vom Steuerabzug absehen. Das gilt b...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Japan

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Nordkorea und > Südkorea im Westen sowie > China und > Taiwan im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16) und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; > Rz 19). Die Kosten des InsVerfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten sind aus der Insolvenzmasse vorweg zu befriedigen (§ 53 InsO). R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.7 Entschädigungsgericht, Verfahren, § 155 S. 2 FGO, § 201 GVG

Rz. 23 Zitat § 201 GVG (1) Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist der Bundesgerichtshof. Diese Zuständigkeiten sind ausschließliche. (2) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.1 Allgemeines

Rz. 8 § 155 FGO wurde durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren[1] der S. 2 (Anwendung des Siebzehnten Titels des GVG) angefügt, wobei der BFH nach den Vorschriften der FGO zuständig ist und die Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug entsprechend anzuwenden sind. Rz. 8a Hintergrund ist die Sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.1.2 Inhalt des Prüfungsberichts (Abs. 1 S. 2)

Rz. 7 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 AO sind im Prüfungsbericht die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen. Für die Besteuerung erheblich sind diejenigen Prüfungsfeststellungen, die Auswirkungen auf die Besteuerung haben[1], d. h. sich auf Grund und/oder Höhe des Ste...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 7.3 Lohnsteuerabzug und Mitteilung an Arbeitnehmer

Alternativ zum eigenen Handeln kann der Arbeitgeber/Auftraggeber die Arbeitnehmereigenschaft vom vermeintlichen Arbeitnehmer prüfen lassen. Dazu behält der Arbeitgeber/Auftraggeber die Lohnsteuer ein und informiert seinen Mitarbeiter. Dieser leitet selbst notwendige Schritte ein, um eine Entscheidung der Steuergerichte herbeizuführen. Dazu legt der vermeintliche Arbeitnehmer ...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 7.2 Kein Lohnsteuerabzug und Mitteilung an Finanzamt

Unterstellt der Arbeitgeber/Auftraggeber, dass eine Arbeitnehmereigenschaft nicht vorliegt, und behält deshalb keine Lohnsteuer ein, kann er sich nur von der Lohnsteuerhaftung befreien, wenn er den unterlassenen Lohnsteuereinbehalt unverzüglich dem Finanzamt mitteilt.[1] Bejaht das Finanzamt eine Arbeitnehmereigenschaft, erlässt es regelmäßig einen Haftungsbescheid gegen den ...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 7.1 Anrufungsauskunft beim Finanzamt

Ist sich der Arbeitgeber über die steuerliche Frage, ob eine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, nicht im Klaren, kann er sich formlos an das für ihn zuständige Betriebsstättenfinanzamt wenden. Dieses Finanzamt ist verpflichtet, auf Anfrage Auskunft darüber zu erteilen, ob und inwieweit die Vorschriften über die Lohnsteuer in dem vorgetragenen Fall anzuwenden sind. Die Anfrage...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bekanntgabe sowie Rechtsbehelfe im Vertretungsfall

2.1 Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter (§ 32 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) Rz. 6 Ein Testamentsvollstrecker ist eine i. d. R. vom EL ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des EL auszuführen hat (§§ 2197 bis 2228 BGB, § 31 Rn. 19). Informationen über dessen Einsetzung erfolgen durch das Nachlassgericht. Rz. 7 Ein Nachlassverwalter ist eine vom Nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsbehelfe und Bindungswirkung

Rn. 139 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Gegen eine Nichtbestätigung steht dem ArbG bzw dem ArbN der Rechtsbehelf des Einspruchs bzw der Klage zu. Nach der Rspr des BFH (BFH v 27.02.2014, VI R 23/13, BStBl II 2014, 894 Rz 12: nur Evidenzkontrolle; zur Kritik Bleschick in H/H/R, § 42e EStG Rz 28 mwN (05/2025) sowie allg zu § 89 AO s Bergan/Martin, DStR 2012, 2164) ist die Anrufungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / D. Verfahren und Rechtsbehelfe

I. Verwaltungsverfahren bei der Hessischen Grundsteuer 1. Zweistufigkeit des Verwaltungsverfahrens (Abweichung vom Bundesrecht) Rz. 445 [Autor/Stand] Das Hessische Grundsteuergesetz weicht bei der Bemessung der Grundstücke des Grundvermögens verfahrensrechtlich vom Bundesrecht ab. An die Stelle des dreistufen Verwaltungsverfahrens[2] (§ 27 GrStG Rz. 38 ff.) tritt ein (nur) zwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Rechtsschutz

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat es sowohl bei der Einführung des § 398a AO im Jahr 2011 als auch bei der Neufassung zum 1.1.2015 versäumt, § 398a AO mit einem entsprechenden Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel auszustatten. Insbesondere Letzteres ist nicht nachvollziehbar, da die Problematik hinreichend bekannt war.[2] In der Vergangenheit kam es u.a. hinsichtlich des Üb...mehr

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zfs 10/2025, Wiedereinsetzu... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Sowohl die Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als auch der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde sind als unzulässig zu verwerfen. 1. Die Frist zur Einlegung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wurde versäumt. Die Frist begann, nachdem der Betroffene nach § 73 Abs. 3 OWiG von seiner Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptve...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Einspruchsverfahren (Finanzamt)

Rz. 490 [Autor/Stand] Gegen einen GrSt-Messbesch. ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch statthaft. Die im GrSt-Messbesch. (Grundlagenbescheid, Rz. 463) getroffenen Entscheidungen können nach § 351 Abs. 2 AO nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht aber durch Anfechtung des Folgebescheids (GrSt-Besc...mehr

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AGS 10/2025, Auslagenerstat... / II. Notwendige Auslagen des Betroffenen auch bei der Staatskasse

Auf die sofortige Beschwerde hat das LG den Beschluss des AG im Kostenausspruch dahingehend abgeändert, dass die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu tragen hat. 1. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde Die sofortige Beschwerde gegen die Auslagenentscheidung des AG war nach Auffassung des LG Hagen zulässig. Die Statthaftigkeit des Rechtsmittels ergebe ...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 6. Beschwerdegebühr Nr. 4139 VV

In Nr. 4139 VV ist für die Beschwerde im Wiederaufnahmeverfahren eine besondere Beschwerdegebühr vorgesehen.[32] Diese Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Einlegung der Beschwerde gegen eine aus Anlass eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens erlassene Entscheidung. Der Verfahrensabschnitt beginnt nach der Einlegung des Rechtsmittels und endet mit dem Beschl...mehr

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zfs 10/2025, Beschwerde geg... / 2 Aus den Gründen:

Der Schriftsatz des Verteidigers ist als außerordentlicher Rechtsbehelf der Beschwerde gegen den Beschluss des AG Frankfurt a.M. vom 18.11.2024 auszulegen. Diese ist im vorliegenden Fall ausnahmsweise zulässig und auch in der Sache begründet. Das AG hat in dem angefochtenen Beschl. v. 18.11.2024 das Ordnungs-widrigkeitsversfahren gegen den Betroffenen gem. § 47 OWiG auf Koste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 623 [Autor/Stand] Bei der Begehungsform des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Rz. 211 ff.) muss der Täter wissen und wollen (zur Abgrenzung zur Fahrlässigkeit s. Rz. 610 ff.), dass er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, diese Angaben steuerlich erhebliche Tatsachen betreffen, er diese Angaben den FinB oder anderen Behörden gegenüber macht, durch seine Handlung Steuern verk...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Rechtsschutzmöglichkeiten

Tz. 129 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die BaFin hat die Bekanntmachung der Fehlerfeststellung sowie des oder der festgestellten Fehler "unverzüglich" (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) vorzunehmen. Entsprechend der Regierungsbegründung zum FISG wartet die BaFin zunächst stets die Zustellung des Bescheids und etwaige Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ab (vgl. Tz. 132). "S...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Recht sprechungsreport

Tz. 156 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / I. Verwaltungsverfahren bei der Hessischen Grundsteuer

1. Zweistufigkeit des Verwaltungsverfahrens (Abweichung vom Bundesrecht) Rz. 445 [Autor/Stand] Das Hessische Grundsteuergesetz weicht bei der Bemessung der Grundstücke des Grundvermögens verfahrensrechtlich vom Bundesrecht ab. An die Stelle des dreistufen Verwaltungsverfahrens[2] (§ 27 GrStG Rz. 38 ff.) tritt ein (nur) zweistufiges Verwaltungsverfahren.[3] Anders als nach dem...mehr

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zfs 10/2025, Wiedereinsetzu... / 1 Sachverhalt

Das AG hat den entbundenen, jedoch von einem RA in der Hauptverhandlung verteidigten und vertretenen Betroffenen am 10.9.2024 wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 180 EUR verurteilt. Gegen dieses Urteil beantragte der Betroffene mit am 24.9.2024 eingegangenen Verteidigerschriftsatz vom gleichen Tag die Zulassung der Rechtsbe...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 1. Strafverfahren

Die Abrechnung des strafverfahrensrechtlichen Wiederaufnahmeverfahrens richtet sich, wenn der Rechtsanwalt den vollen Auftrag erhalten hat, nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV. Entstehen können dann die Geschäftsgebühr Nr. 4136 VV für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeantrags, die Verfahrensgebühr Nr. 4137 VV für das Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags, die ...mehr

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FF 10/2025, Rechtsprechung ... / 7.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.8.2025 – 20 UF 55/25

1. Zur Festsetzung des Beschwerdeverfahrenswerts nach Erhöhung der Regelverfahrenswerte in Kindschafts- und Gewaltschutzsachen mit Wirkung zum 1.6.2025. 2. § 63 Abs. 1 S. 2 FamGKG , wonach im Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung eingelegt worden ist, das neue Recht gilt, ist gegenüber der Regelung des § 40 Abs. 2 S. 1 FamGKG, die a...mehr

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zfs 10/2025, Wiedereinsetzu... / Leitsatz

1. Wird der nach § 73 Abs. 3 OWiG durch einen Verteidiger vertretene Betroffene von jenem verspätet über die Verurteilung in Kenntnis gesetzt, trifft ihn an der Versäumung der Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels ein eigenes Verschulden, wenn er weder seinen Verteidiger mit der Einlegung eines solchen beauftragt noch mit ihm vereinbart hatte, zeitnah über das Ergebnis der...mehr

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FoVo 10/2025, Besondere Anf... / 1 Der Fall

Privilegierte Anmeldung im Verfahren ohne RSB-Antrag Die Krankenkasse verlangt die Eintragung eines Forderungsattributs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung. Der Schuldner hat trotz Belehrung gem. § 20 InsO keinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Eine Feststellung im Eröffnungsbeschluss vom 16.3.2022, dass der Schuldner Restschuldbefreiu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2025, Verzinsungsbeg... / I. Sachverhalt

Das Gericht hatte das Zustandekommen eines zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichs festgestellt. Die darin enthaltene Kostenregelung bot den fünf Beklagten die Möglichkeit, wegen eines Teils der ihnen entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten gegen die Klägerinnen zu vollstrecken. Besondere Beteiligungsverhältnisse der Beklagten waren bei der Kostenreg...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 5 OECD-Musterabkommen

Rz. 59 Den Regelungen des Musterabkommens liegt der Grundsatz der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat des Erblassers bzw. Schenkers zugrunde. Ausnahmsweise ist für unbewegliches Vermögen in Art. 5, bewegliches Betriebsstättenvermögen in Art. 6 Abs. 1 und für Vermögen, das einer festen Einrichtung zuzuordnen ist, in Art. 6 Abs. 6 ein Besteuerungsrecht auch für den B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 4.11.2 Nachweis

Wird ein Rechtsmittel per Telefax eingelegt, genügt für die Ausgangskontrolle, dass ein vom Faxgerät des Absenders ausgedrucktes Sendeprotokoll die ordnungsgemäße Übermittlung belegt und vor Fristablauf zur Kenntnis genommen wird.[1] Kommt es beim elektronischen Übertragungsvorgang zu Fehlern, die aus dem Sendeprotokoll nicht ersichtlich sind, können sie einer Partei nicht a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2025, Verzinsungsbeg... / II. Sofortige Beschwerde wird zur Erinnerung

Nach der Teilabhilfe durch die Rechtspflegerin erstreckt sich die eingereichte sofortige Beschwerde der Klägerinnen nunmehr nur noch auf den Verzinsungsbeginn. Angesichts dessen, dass der gem. § 567 Abs. 2 ZPO bei über 200,00 EUR liegende Beschwerdewert nicht mehr erreicht wird, ist das Rechtsmittel nach § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG nunmehr als Erinnerung auszulegen (vgl. Zöller-H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Der große Fru... / a. Untätigkeitsbeschwerde

Da der Erbe zur Auskunft verpflichtet ist, stellt sich die Frage, wie er am besten gegen den Notar vorgeht, wenn dieser den Beurkundungsauftrag unzulässigerweise ablehnt oder die Beurkundung nicht durchführt. Wird der Notar nicht tätig, kann der Erbe die Untätigkeitsbeschwerde gem. § 15 Abs. 2 S. 1 BNotO einlegen. Die gesetzliche Grundlage der sog. Notarbeschwerde findet sich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 4.3 Rechtsirrtum

Ein Rechtsirrtum darüber, in welcher Frist ein Rechtsmittel einzulegen ist, kann ein Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sein, aber auch dies nur, wenn der Irrtum unverschuldet ist. Letzteres ist zu verneinen, wenn ein Prozessführender – zumal bei drohendem Fristablauf – sich trotz zutreffender Rechtsmittelbelehrung keine Gewissheit darüber verschafft, in wel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 2.3 Überwachungsverschulden

Von einem Überwachungsverschulden spricht man, wenn es an der erforderlichen Kontrolle der Arbeitsweise einer Hilfsperson durch den Verantwortlichen fehlt. Gefordert wird insoweit eine zumindest gelegentliche, stichprobenartige Kontrolle, vor allem auch in einer Einarbeitungsphase. Der Prozessbevollmächtigte, der zur Rechtfertigung seines Wiedereinsetzungsantrags vorbringt, e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 4.4 Revision fälschlicherweise beim FG eingelegt

Reicht ein Beteiligter ein Rechtsmittel zwar zu Unrecht, aber so rechtzeitig beim FG ein, dass bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne Weiteres mit dem fristgerechten Eingang beim BFH gerechnet werden kann, ist ihm Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das FG die Revisionsschrift verspätet an den BFH geschickt hat.[1] Nach einem Beschluss des BVerfG[2] ist das...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Steuerfestsetzungen erfolgen üblicherweise auf Basis der mittels einer Steuererklärung vom Steuerpflichtigen mitgeteilten Besteuerungsgrundlagen. Dies ist bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht anders, jedoch mit gewissen Unterschieden im Verfahrensablauf, da es sich im Unterschied zu den Ertragsteuern nicht um jährlich wiederkehrende Steuerfestsetzungen, sondern...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3f USA / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 31 Das Abkommen in der Fassung vom 03.12.1980 ist am 27.06.1986 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 24.07.1986, BGBl II 1986, 860). Das Protokoll vom 14.12.1998 ist am 14.12.2000 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 18.12.2000, BGBl II 2001, 62) und ist für alle danach eintretenden Todesfälle und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Dieses wird ergänzt durch das E...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Besonderheiten bei der Grundsteuer C (§ 13 HGrStG)

Rz. 488 [Autor/Stand] Zu den verfahrensrechtlichen Besonderheiten bei der Grundsteuer C, Rz. 404 ff. Rz. 489 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Festsetzung des Grundsteuermessbetrags

aa) Rechtsgrundlagen (1) § 184 Abs. 1 AO Rz. 448 [Autor/Stand] Gegenstand des Messbetragsverfahrens (erste Verwaltungsstufe, Rz. 446) ist die Ermittlung der unselbständigen Besteuerungsgrundlagen (dazu Rz. 190 ff., Rz. 287). Idealerweise führt das Messbetragsverfahren zur Festsetzung des GrSt-Messbetrags (§ 184 Abs. 1 Satz 1 AO), also einer Entscheidung der Landesfinanz behörd...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Festsetzungsverjährung

aa) Festsetzungsfrist Rz. 469 [Autor/Stand] Für den Erlass von GrSt-Messbescheiden gelten die Vorschriften über die Festsetzungsfrist (§§ 169 ff. AO) nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3 AO entsprechend.[2] Die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 AO wird nur durch Bekanntgabe des Messbescheids, nicht aber durch die Mitteilung nach § 184 Abs. 3 AO an ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Widerspruchsverfahren (Grundsteuerbescheid)

a) Zulässigkeit Rz. 500 [Autor/Stand] In Hessen ist für den Rechtsschutz gegen den GrSt-Bescheid der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (§ 40 Abs. 1 VwGO analog). Das abgabenrechtliche Einspruchsverfahren ist indes nicht anwendbar (vgl. § 1 Abs. 2 AO: danach gelten für Realsteuern nur § 351 (Rz. 503) und § 361 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 AO; die übrigen Vorschriften des Einspruchsverfah...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / bb) Inhalt und Begründung des GrSt-Messbescheids (§ 184 Abs. 1 Satz 1, 2 AO)

(1) Unselbständige Besteuerungsgrundlagen: Mindestangaben Rz. 453 [Autor/Stand] Mit der Festsetzung der Steuermessbeträge (§ 184 Abs. 1 Satz 1 AO) ist auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht zu entscheiden (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO). Gegenstand der Messbetragsfestsetzung ist die Feststellung einer Reihe von unselbständigen – und damit nicht selbstständig anfechtba...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Außergerichtliche Verfahren (GrSt-Messbescheid)

a) Einspruchsverfahren (Finanzamt) Rz. 490 [Autor/Stand] Gegen einen GrSt-Messbesch. ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch statthaft. Die im GrSt-Messbesch. (Grundlagenbescheid, Rz. 463) getroffenen Entscheidungen können nach § 351 Abs. 2 AO nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht aber durch Anfech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Beschwerde geg... / Leitsatz

1. Der gerichtliche Einstellungsbeschluss nach § 47 Abs. 2 OWiG ist grundsätzlich unanfechtbar, § 47 Abs. 2 Satz 3 OWiG. Indes ist nach verfassungsrechtlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechung in Fällen groben prozessualen Unrechts dem Betroffenen ein außerordentlicher Rechtsbehelf in Form einer einfachen Beschwerde zuzugestehen. 2. Grobes prozessuales Unrecht liegt aber...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundsteuermessbescheid (1. Verwaltungsstufe)

a) Festsetzung des Grundsteuermessbetrags aa) Rechtsgrundlagen (1) § 184 Abs. 1 AO Rz. 448 [Autor/Stand] Gegenstand des Messbetragsverfahrens (erste Verwaltungsstufe, Rz. 446) ist die Ermittlung der unselbständigen Besteuerungsgrundlagen (dazu Rz. 190 ff., Rz. 287). Idealerweise führt das Messbetragsverfahren zur Festsetzung des GrSt-Messbetrags (§ 184 Abs. 1 Satz 1 AO), also e...mehr