Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Zustellung der Klageschrift (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Die Zustellung der Klageschrift an den Beklagten erfolgt nach Eingang bei Gericht unverzüglich von Amts wegen gem. § 53 Abs. 2 FGO nach den Vorschriften der ZPO .[1] Der Zustellung der Klageschrift kommt insbesondere bei einer Sprungklage i. S. d. § 45 FGO eine besondere verfahrensrechtliche Bedeutung zu, weil mit der Zustellung gem. § 45 Abs. 1 S. 1 FGO die Frist für d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4 Verfahren

Rz. 38 Die Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO erfolgt von Amts wegen. Im Unterschied zum Ruhen des Verfahrens nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 251 ZPO ist ein Antrag der Beteiligten nicht erforderlich und kann daher auch gegen den ausdrücklichen Willen eines Beteiligten erfolgen.[1] Die Verfahrensaussetzung kann allerdings auch auf Anregung der Beteiligten erfolgen. Ein s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4 Verfahrensfragen

Rz. 26 Die Trennung und Verbindung von Verfahren sind in jedem Verfahrensstadium möglich (Rz. 2) und haben nach dem Gesetzeswortlaut zwingend durch Beschluss zu erfolgen. Eine stillschweigende bzw. konkludente Verbindung oder Trennung ist daher nicht möglich.[1] Der Beschluss über eine Verbindung oder Trennung bedarf nach § 113 Abs. 2 S. 1 FGO keiner Begründung.[2] Er ergeht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.2 Rechtsfolgen der objektiven Klagehäufung

Rz. 19 In prozessrechtlicher Hinsicht handelt es sich im Fall der Verbindung von Klagen i. S. des § 43 FGO dennoch um eine sog. Mehrheit von Klagen, die lediglich in einer Klageschrift äußerlich verbunden werden. Eine solche objektive Klagehäufung lässt die verschiedenen Streitgegenstände der einzelnen zusammengefassten Klagen aber unberührt. Auch die Entscheidung des FG erg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.7 Isolierte Anfechtungsklage gegen Einspruchsentscheidung

Rz. 30 Soweit eine Einspruchsentscheidung eine erstmalige Beschwer enthält, kann eine solche auch isoliert mittels einer Anfechtungsklage angefochten werden. Dies kann beispielsweise in Kindergeldfällen wegen der Kostenentscheidung nach § 77 EStG [1] oder im Zusammenhang mit einer Einspruchsentscheidung zu Lasten eines nicht am Einspruchsverfahren Beteiligten[2] in Betracht k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.1.2 Das Rechtsverhältnis

Rz. 6 Die Feststellungsklage muss nach dem Gesetzeswortlaut ein Rechtsverhältnis betreffen. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsverhältnis i. S. des § 41 Abs. 1 FGO – in Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtsprechung zu § 256 ZPO – jede aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, durch Rechtsnormen (des öffentlichen Rechts) geordnete rechtliche Beziehung zwischen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.1 Anfechtung unwirksamer Verwaltungsakte

Rz. 14 Die Anfechtungsklage erlaubt ausnahmsweise auch die Anfechtung eines nach § 125 AO nichtigen Verwaltungsakts, obwohl ein nichtiger Verwaltungsakt gem. § 124 Abs. 3 AO unwirksam ist und deshalb bereits ohne jegliche rechtliche Wirkung bleibt.[1] Weil aber auch ein nichtiger Verwaltungsakt den Rechtsschein eines wirksamen Verwaltungsakts entfalten kann, ist die Anfechtu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.3 Feststellungsbescheide

Rz. 107 Während Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich einen mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheids betreffen, gilt dies gem. § 157 Abs. 2 letzter HS AO nicht, soweit die Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt werden. Daher kann bei Feststellungsbescheiden die geltend gemachte Rechtsverletzung allein aus der rechtsw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.2 Auslegung und Umdeutung

Rz. 10 Eine Klage i. S. d. § 40 Abs. 1 FGO liegt bereits dann vor, wenn das FG ersichtlich um gerichtlichen Rechtsschutz in Form eines Urteils/Gerichtsbescheids angerufen wird. Dies muss sich aus der Rechtsbehelfsschrift ergeben.[1] Dasselbe gilt auch für die Bestimmung der richtigen Klageart. Maßgebend ist allein das klägerische Begehren, so dass der in einer Prozesserkläru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Zeitpunkt und Folgen der Aktenübermittlung

Rz. 20 Die Übermittlung der den Streitfall betreffenden Akten an das Gericht ist nach dem Wortlaut des § 71 Abs. 2 FGO nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt, sondern soll unmittelbar nach Zustellung der Klageschrift erfolgen. Einer Aufforderung durch das Gericht bedarf es nicht. Allerdings ist § 71 Abs. 2 FGO unter prozessökonomischen Gesichtspunkten dahin auszule...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Rechtsbehelfe

Rz. 70 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Entscheidung der Familienkasse, zB die Festsetzung des KiGs oder ihre (teilweise) Ablehnung, ist ein > Verwaltungsakt. Für seine Anfechtung gelten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren die Regelungen der AO (BFH/NV 1999, 1597). Deshalb ist der Einspruch gegenüber der Familienkasse gegeben (> Rechtsbehelfe Rz 17). Für das gerichtli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ablauf des Verfahrens

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen respektive die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Zugleich sind den Beteiligten nach § 335 Abs. 3 Satz 2 bereits...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Verfahren

Rz. 91 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Sowohl eine Abzweigung als auch eine Erstattung bedürfen eines entsprechenden Antrags (vgl V 33.1 Abs 3 Satz 1 bzw V 34.1 Abs 1 Satz 3 DA-KG). Beim Zusammentreffen eines Erstattungsanspruchs nach § 74 Abs 2 EStG mit einem Antrag auf Abzweigung nach § 74 Abs 1 EStG hat der Erstattungsantrag Vorrang (V 34.4 Satz 1 DA-KG [> Rz 9/3]). Die Familie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtliche Bedeutung

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 316 Abs. 2 Satz 2 kann der JA respektive KA ebenso wie der IFRS-EA i. S. v. § 325 Abs. 2a (nach § 324a Abs. 1 Satz 2 gilt für einen derartigen IFRS-EA § 316 Abs. 2 Satz 2 entsprechend) von prüfungspflichtigen KapG und ihnen gleichgestellten PersG i. S. v. § 264a, bei denen keine Prüfung stattgefunden hat, nicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Hinweis auf besondere Umstände

Rn. 45a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 322 Abs. 3 Satz 2 hat der AP das Wahlrecht, einen Hinweis auf Umstände aufzunehmen, auf die er in besonderer Weise aufmerksam machen möchte, ohne den BV einzuschränken. Der Hinweis auf besondere Umstände umfasst den Hinweis zur Herv. eines Sachverhalts wie auch den Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt (vgl. Haufe HGB-Komm. (2022), ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Antrag auf Kurzarbeitergeld

Rz. 53 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Antrag auf KuG ist vom > Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung zu stellen (vgl § 323 Abs 2 SGB III); der einzelne > Arbeitnehmer hat kein Antragsrecht. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch innerhalb einer Frist (> Fristen) von 3 Monaten nach Realisierung der > Kurzarbeit zu stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kroatien

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Republik Kroatien (Hauptstadt: Zagreb, Amtssprache: Kroatisch) ist ein Staat im Südosten Europas. Kroatien grenzt im Norden an die > Slowakei und > Ungarn, im Osten an > Serbien, im Südosten an > Bosnien/Herzegowina sowie > Montenegro und im Westen an > Italien und die Adria. Seit dem 01.07.2013 ist Kroatien Mitglied der > Europäische Uni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuriere

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Begriff bezeichnet ua Einzelpersonen, die haupt- oder nebenberuflich unter Einsatz des eigenen Kfz/Motorrads/Fahrrads und auf eigenes Risiko von Fall zu Fall kurzfristig Nachrichten/Briefe/Pakete/Waren als Eilboten zustellen. Trotz Rahmenvereinbarung sind sie in der Übernahme des meist kurzfristig erteilten Auftrags frei. Solche Kuriere s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Übertragung der Freibeträge für Kinder auf den anderen Elternteil

Rz. 160 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Elternteil erhält von Gesetzes wegen die verdoppelten Freibeträge für Kinder (> Rz 6), wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist und der andere Elternteil nicht (vgl § 32 Abs 6 Satz 3 Nr 1 EStG). Rz. 161 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Elternpaar, das die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 Satz 1 EStG (> Eh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuwait

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Emirat Kuwait (Hauptstadt: Kuwait; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat in Vorderasien auf der arabischen Halbinsel mit Grenzen zum > Irak und zu > Saudi-Arabien sowie einer Küstenlinie am persischen Golf. Es gilt das DBA vom 18.05.1999 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz vom 27.02.2000 (BGBl 2000 II, 390 = BStBl 2000 I, 439), das am 07....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.9 Honorarbescheid

Rz. 84 Der Vertragszahnarzt erhält von seiner KZV einen Honorarbescheid, der einen Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X darstellt und folglich auch mit allen Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt versehen werden kann. Auch die Vorschriften über die Nichtigkeit, die Rücknahme, Aufhebung oder den Widerruf eines Verwaltungsaktes gelten für den Honorarbescheid. Neben dem SGB X komm...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.1 Hinweise des BVerfG

Rz. 49 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nach der Rechtsprechung des BVerfG auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage (§ 21 Abs. 6) ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Rechtsmittel

Rz. 18 Die Entscheidung über den Ergänzungsantrag ist selbständig anfechtbar. Gegen ein Ergänzungsurteil sind daher die üblichen Rechtsmittel, also Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde, gegeben. Das Ergänzungsurteil ist ein Teilurteil und als solches i. d. R. unabhängig vom Haupturteil anfechtbar.[1] Gegen Ergänzungsurteile, in denen lediglich eine Kostenentscheidung nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Berichtigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 14 Schreib-, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einer gerichtlichen Entscheidung sind jederzeit, auch nach Rechtskraft oder Einlegung der Revision, zu berichtigen.[1] Enthält die gerichtliche Entscheidung eine solche Unrichtigkeit, berichtigt das Gericht von Amts wegen. Die Berichtigung ist weder antrags- noch fristgebunden.[2] Rz. 15 Gleichwohl ist ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach dem Wirksamwerden sind Urteile für das Gericht gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 318 ZPO bindend. Die Bindungswirkung beginnt mit Verkündung oder Zustellung des Urteils. Die §§ 107-109 FGO befreien das Gericht danach sehr eingeschränkt von dieser innerprozessualen Bindungswirkung seiner Entscheidung und ermöglichen die Berichtigung von Fehlern bzw. Ergänzungen von Un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Schreib,- Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten (Abs. 1)

Rz. 5 Schreib- und Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten müssen vom Gericht berichtigt werden. Die in § 107 FGO verwendeten Begriffe, insbesondere der "offenbaren Unrichtigkeit" entspricht im Wesentlichen denen des § 129 AO. [1] Danach setzt z. B. ein Rechenfehler einen Fehler bei der Lösung einer rein rechnerischen Aufgabe voraus; ein Fehler beim Ansatz der in ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 109 FGO ergänzt die Regelungen über die Durchbrechung der innerprozessualen Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung nach §§ 107-108 FGO und ermöglicht die Ergänzung von Urteilen, die hinsichtlich des Tenors unvollständig sind, wenn das Gericht von den Beteiligten gestellte Haupt- und Nebenanträge übersehen oder zu den von Amts wegen zu tre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Antrag

Rz. 12 Eine Tatbestandsberichtigung erfolgt anders als eine Berichtigung nach § 107FGO nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist jeder Beteiligte i. S. d. § 57 FGO. Für einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim BFH ist der Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO zu beachten.[1] Der Antrag auf Tatbestandsberichtigung muss substantiiert sein und damit die konkreten Unrichtigkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Übergehen eines Antrags

Rz. 4 Eine Ergänzung nach § 109 Abs. 1 FGO kommt nur in Betracht, wenn ein "nach dem Tatbestand von einem Beteiligten gestellter Antrag", d. h. ein im Tatbestand des Urteils gem. § 105 Abs. 3 S. 1 FGO erfasster prozessualer Anspruch, der ein bestimmtes Klagebegehren erkennen lässt, ganz oder teilweise vom Gericht übergangen, d. h. versehentlich nicht berücksichtigt worden is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Entscheidung durch das Gericht

Rz. 14 Über den Ergänzungsantrag ist in der gleichen Form zu entscheiden, in der die Entscheidung getroffen wurde, deren Ergänzung beantragt ist.[1] Bei der Ergänzung eines Urteils wird daher über den Ergänzungsantrag durch Urteil entschieden, das entsprechend § 109 Abs. 2 S. 2 FGO nicht den gesamten Streit wieder aufnimmt, sondern sich nur mit dem übergangenen Antrag bzw. d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 3.7 Rechtsbehelfe gegen unbefugtes Offenbaren

Das (unbefugte) Offenbaren ist kein Verwaltungsakt, sodass ein Einspruch nicht in Betracht kommt.[1] Der Betroffene kann allenfalls auf Unterlassung der Offenbarung gegen die betreffende Finanzbehörde klagen, sog. Leistungsklage.[2] Zuständig ist das FG.[3] Als vorläufiger Rechtsschutz kommt eine einstweilige Anordnung in Betracht.[4]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Sonstige Bezüge, die nicht als Einnahmen zu berücksichtigen sind (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht als Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bei der Einkommensermittlung berücksichtigt. Mit der Neufassung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. a) des Gesetzes zur Einführung de...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 2 Anwendungsbereich

§ 162 AO kommt insbesondere bei der Steuerfestsetzung sowie bei der gesonderten bzw. gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur Anwendung. Dabei sind sowohl der veranlagende Steuerbezirk als auch die Außenprüfung zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen berechtigt. Im Haftungsverfahren können die Besteuerungsgrundlagen des Steueranspruchs gesch...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 5 Schätzungsmethoden

Zunächst ist grundsätzlich zwischen Schätzung und Verprobung zu unterscheiden. Die Verprobung wird durchgeführt, um Besteuerungsgrundlagen, anders als dies der Steuerpflichtige getan hat, zu errechnen und dadurch die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen zu überprüfen. Ergibt die durch die Verprobung durchgeführte Kontrolle der vom Steuerpflichtigen ermittelten Besteuerun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 8.3 Rechtsschutz gegen den Inhalt der Auskunft

Rz. 35 Praxis-Beispiel Beispiel[1]: P ist Betreiber eines rein werbefinanzierten Online-Flohmarktes, auf dem Schallplattensammler Tonträger kaufen und tauschen können. Die Vertragsanbahnung und Abwicklung erfolgt ausschließlich über eine Chatfunktion, auf deren Inhalte P keinen Zugriff hat; ergänzende Funktionen wie etwa eine Option zum Direktkauf gibt es nicht. P stellt bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 8 Rechtsschutzfragen

Rz. 31 Gemäß § 28 Abs. 1 PStTG ist gegen Maßnahmen der Finanzbehörden nach dem PStTG der Finanzrechtsweg eröffnet. Unproblematisch stellen sich dabei die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Gebührenfestsetzung dar. Diese können mit den allgemeinen Rechtsbehelfen angegriffen werden, also dem Einspruchsverfahren[1], ggfs. dem vorläufigen Rechtsschutz[2] sowie der Klage im Haup...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren

Neben den klassischen Rechtsmitteln, wie Berufung, Revision, Rechtsbeschwerde und Beschwerde, sehen StPO und OWiG für das Straf- bzw. Bußgeldverfahren eine ganze Reihe förmlicher aber auch formloser Rechtsbehelfe vor, die der Verteidiger für seinen Mandanten erheben bzw. einlegen kann. In der Praxis besteht große Unsicherheit, wie diese abzurechnen sind. Die nachfolgenden A...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / [Ohne Titel]

Neben den klassischen Rechtsmitteln, wie Berufung, Revision, Rechtsbeschwerde und Beschwerde, sehen StPO und OWiG für das Straf- bzw. Bußgeldverfahren eine ganze Reihe förmlicher aber auch formloser Rechtsbehelfe vor, die der Verteidiger für seinen Mandanten erheben bzw. einlegen kann. In der Praxis besteht große Unsicherheit, wie diese abzurechnen sind. Die nachfolgenden Au...mehr

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zfs 11/2023, Keine Kostenfe... / 2 Aus den Gründen:

II. … . “Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der Beschluss des LAG vom 20.1.2022 rechtfertigt eine Festsetzung zugunsten der Beklagten nicht. Für den mit der Beschwerde angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss gibt es keine die Verteilung der Kosten rechtfertigende Kostengrundentscheidung. 1) Grundlage der Kostenfestsetzung ist ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Tite...mehr

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AGS 11/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider (S. 481) mit den Anwalts- und Gerichtskosten in Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels. Die jeweiligen Verfahrensordnungen sehen unterschiedliche Konstruktionen vor. Zum Teil ist die Zulassung eines Rechtsmittels vor dem Rechtsmittelgericht zu beantragen; zum Teil ist durch eine Beschwerde vor dem potentiellen Rechtsmittelgeri...mehr

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zfs 11/2023, Keine Kostenfe... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg bedarf einiger Anmerkungen. I. Zur unzulässigen Teilkostenentscheidung Die insoweit richtige Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg entspricht der Auffassung des BGH (AGS 2007, 263 = RVGreport 2007, 269 [Hansens] und zfs 2012, 586 mit Anm. Hansens = RVGreport 2012, 312 [ders.]). Danach kann ein Rechtsmittel einer Partei nur einheitl...mehr

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zfs 11/2023, Keine Kostenfe... / Leitsatz

1. In Teilentscheidungen enthaltene Kostenentscheidungen sind, soweit sie gegen den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung verstoßen, regelmäßig so unbestimmt, dass sie nicht als Grundlage für einen Kostenfestsetzungsbeschluss dienen können. Derartige Entscheidungen sind wirkungslos und können insbesondere keine Rechtskraftwirkung entfalten. 2. Hat das Gericht wä...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / a) Strafverfahren

Ist der Rechtsanwalt nicht Vollverteidiger und hinsichtlich des Rechtsbehelfs (nur) im Rahmen einer Einzeltätigkeit beauftragt, gilt im Strafverfahren Teil 4 Abschnitt 3 VV. Im Einzelnen ist auf folgende Gebühren hinzuweisen:mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 2. Verfahrensgebühr

Für die Abrechnung der Rechtsbehelfe bleibt daher i.d.R. nur die Abrechnung über die Verfahrensgebühr, die für den Verfahrensabschnitt anfällt, in dem der Rechtsbehelf erhoben bzw. eingelegt wird. Das ergibt sich aus der allgemeinen Regelung für den Abgeltungsbereich der (jeweiligen) Verfahrensgebühr, wie sie in Vorbem. 4 Abs. 2 VV bzw. in Vorbem. 5 Abs. 2 VV enthalten ist. ...mehr

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ZErb 11/2023, Notarielles N... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer begehrt als Pflichtteilsberechtigter nach dem am 10.5.2018 verstorbenen Erblasser die Anweisung an den Notar, ein notarielles Nachlassverzeichnis aufzunehmen. Die Erbin des Erblassers beauftragte den Notar mit der Erstellung des Verzeichnisses im Juli 2019. Der Notar nahm den Auftrag an; das Nachlassverzeichnis hat er bisher aber nicht erstellt. Der A...mehr

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AGS 11/2023, Einziehungsgeb... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat dem früheren Angeklagten vorgeworfen, in der Zeit von November 2014 bis Sommer 2015 in 88 Fällen gemeinschaftlich mit einem Mitangeklagten eine Untreue begangen zu haben. Der Verteidiger des Angeklagten legitimierte sich mit Schriftsatz vom 2.4.2019. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurden das Verfahren gegen den Angeklagten am 17.5.2022 durch...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 3. Gerichtskosten

Auch hinsichtlich der Gerichtskosten handelt es sich bei der Nichtzulassungsbeschwerde um eine eigenständige kostenrechtliche Instanz i.S.d. § 35 GKG. Es fallen deshalb gesonderte Gebühren an. Eine Gebührenpflicht besteht jedoch nur, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird oder das Beschwerdeverfahren durch Rücknahme oder anderweitige Erledigung beendet wird. W...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

1. Die Zulassung des Rechtsmittels erfolgt durch das Ausgangsgericht selbst;mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

3. Die Zulassung des Rechtsmittels ist als Beschwerdeverfahren ausgestaltet.mehr

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FF 11/2023, Erfolgreiche Re... / Leitsatz

1. Lässt die Begründung eines innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist eingegangenen Verfahrenskostenhilfeantrags hinreichend deutlich erkennen, dass der angefochtene Beschluss in vollem Umfang angegriffen werden soll, so rechtfertigt die Ankündigung, die Anträge im Beschwerdeverfahren im Rahmen der gewährten Verfahrenskostenhilfe zu stellen, eine Verwerfung des Rechtsmittel...mehr