Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Allgemeines Die Frage, wie der anwaltliche Betreuer abrechnen kann, ist eine Frage, die sowohl im Bereich der Beratungshilfe als auch im Bereich der Prozesskostenhilfe eine Rolle spielt. Aber auch auf anderen Rechtsgebieten ist sie von Interesse. Der BGH (Beschl. v. 30.11.2022 – XII ZB 311/22) musste nun auf dem Gebiet der InsO entscheiden. Der Betreuer des Schuldners war ...mehr

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AGS 02/2023, Reckin, Das 1 x 1 des RVG: Grundlagen, Fragen und Antworten, BGH-Rechtsprechung

Von Rechtsanwältin Sabrina Reckin. 2. Aufl., 2023. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 232 S., 39,00 EUR Die Abrechnung der eigenen Vergütung gehört zum täglichen Geschäft eines Rechtsanwalts. Umso unverständlicher ist es, dass viele Anwälte kaum Kenntnisse des eigenen Vergütungsrechts haben und die Abrechnung weitgehend ihren Mitarbeitern überlassen. Die Autorin weist zu Recht dar...mehr

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FoVo 02/2023, Was passiert,... / IV. Fazit

Die Abgabe an den Rechtsanwalt darf nur zum notwendigen Zeitpunkt erfolgen Die Rechtspflegerin hat also im konkreten Fall richtig entschieden. Der Gläubiger muss die vollen Gebühren und Auslagen der beiden Rechtsdienstleister bezahlen, bekommt aber vom Schuldner nur die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn nur ein Rechtsanwalt oder nur ein Inkassodienstleister vorgeri...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / IV. Abgeltungsbereich der Betreuervergütung und Vergleich zu einem nichtanwaltlichen Betreuer

1. Abgeltungsbereich Mit der pauschalen Vergütung nach § 1836 Abs. 2 i.V.m. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB, §§ 4, 5 VBVG sei – so der BGH – grds. die gesamte Tätigkeit des Betreuers abgegolten. Nach der gem. § 1 Abs. 2 S. 3 RVG, § 5 Abs. 5 S. 2 VBVG anwendbaren Regelung in § 1835 Abs. 3 i.V.m. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB kann jedoch ein Betreuer die dem Betreuten erbrachten Leistungen, ...mehr

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FoVo 02/2023, Was passiert,... / III. Die Lösung zu den Kosten

Stufe 1: Welche Kosten sind im Vergütungsverhältnis entstanden? Von der verfahrensrechtlichen Lösung ist die kostenrechtliche Lösung zu unterscheiden. Im konkreten Fall ist zu sehen, dass eine Inkassodienstleistung nach § 2 Abs. 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) vorliegt, weil eine fremde Forderung zur Einziehung beauftragt wurde, bei der keine rechtliche Prüfung im E...mehr

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FoVo 02/2023, Was passiert,... / I. Das Problem

Der Schuldner bleibt still bis zum Widerspruch im gerichtlichen Mahnverfahren Wir sind ein registrierter Inkassodienstleister. Als solcher sind wir mit der Einziehung einer aus Sicht unseres Mandanten unstreitigen Forderung beauftragt worden. Der Schuldner hat auf die kaufmännischen Mahnungen unseres Auftraggebers nicht reagiert. Der Schuldner hat sodann auf unsere vielfältige...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / II. Erstattungsfähige Kosten

Rechtsanwalt B hat grds. das freie Wahlrecht, ob er die Terminsreise nach Hamburg mit der Bahn oder mit seinem eigenen Kraftfahrzeug unternimmt.[1] Folglich sind die durch die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs angefallenen Fahrtkosten als gesetzliche Auslagen auch dann erstattungsfähig, wenn die Reisekosten bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels (hier der Bahn) ...mehr

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AGS 02/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Burhoff auf den S. 49 ff. eine Rechtsprechungsübersicht zu den Gebühren und Auslagen nach den Teil 4 bis 7 VV. Lissner (S. 62 ff.) beschäftigt sich mit dem neuen Beratungshilfeformular, das ab dem 1.3.2023 von der Anwaltschaft zwingend zu verwenden ist. Er erläutert, was zukünftig von Seiten der Anwaltschaft zu beachten sein wird. Eine wichtige Entscheid...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 4. Gesamtbetrachtung

Rechtsanwalt B wird deshalb mit seinem Mandanten zu erörtern haben, welche der drei möglichen Varianten für die Terminsvertretung am günstigsten ist. Am sichersten ist die Variante 1, weil die Rechtsanwalt B tatsächlich angefallenen Terminsreisekosten in voller Höhe erstattungsfähig sind. Beauftragt der Kläger selbst (ggf. vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten) wie i...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / I. Fragen

Der in Berlin wohnhafte Kläger K beauftragt den Berliner Rechtsanwalt B, für ihn eine Zahlungsklage über 12.000,00 EUR bei dem zuständigen LG Hamburg einzulegen. Rechtsanwalt B reicht eine entsprechende Zahlungsklage bei dem LG ein, das einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Welche Möglichkeiten hat Rechtsanwalt B, den Verhandlungstermin wahrzunehmen? Welche Koste...mehr

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zfs 02/2023, Keine ordnungs... / 1 Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hatte beim Prozessgericht, dem LG Duisburg, die Festsetzung seiner Vergütung gegen den eigenen Mandanten gem. § 11 RVG beantragt. Diesen Antrag hatte er dem LG über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in der Weise übermittelt, dass er der Antragsschrift eine Kostenaufstellung beigefügt und diese mit einfacher Signatur versehen hat. Die Rechtspf...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 3 Der Praxistipp

Der BGH räumt mit Vorurteilen auf Mit aller dogmatischen Klarheit räumt der BGH mit überholten Vorurteilen gegenüber Inkassodienstleistern auf, wie sie sich in seit Jahren nicht aktualisierten Kommentierungen befinden und von behauptenden statt begründeten Gerichtsentscheidungen wiederholt werden. Festzuhalten ist:mehr

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zfs 02/2023, Keine ordnungs... / 2 Aus den Gründen:

I. “ Die gemäß § 11 Abs. 1, Abs. 2 S. 3 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Antragstellers, über die gemäß § 568 S. 1 ZPO der Senat durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter zu entscheiden hatte, hat keinen Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin angenommen, dass die Voraussetzungen für die Gebührenfestsetzung nach § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / II. Pauschalhonorar des Terminsvertreters

1. Vereinbartes Pauschalhonorar nicht erstattungsfähig Nach Auffassung des OLG Dresden sind im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nur die auf der Grundlage des RVG angefallenen gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts festzusetzen. Demgegenüber seien Rechtsanwaltskosten, die auf einer Honorarvereinbarung beruhten, grds. be...mehr

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AGS 02/2023, Anfechtung ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die vom OLG entschiedene Fallgestaltung dürfte in der Praxis häufiger vorkommen, denn nicht selten wird übersehen, dass im Rechtsmittelverfahren auch noch über die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu entscheiden ist (§ 473 Abs. 1 S. 2 StPO). So auch hier. Das OLG löst die sich stellenden Fragen zutreffend. 1. Die Ausführungen zur Statthaftigkeit des Rechtsmittels – also ...mehr

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AGS 02/2023, Neues Beratungshilfeformular

Die Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung legt das Streitthema um die Vorlage des Beratungshilfescheins beim Einreichen des Antrags auf Festsetzung der Vergütung ad acta. Mit der nun er...mehr

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FF 02/2023, 25 Jahre Forum Familienrecht

Rückblick und Ausblick Klaus Schnitzler Als mich Dr. Ingrid Groß, unsere Gründungsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, bei der Herbsttagung in Hamburg 1996 fragte, ob ich bereit wäre, die Zeitschrift, die damals noch keinen Namen trug, aufzubauen, habe ich sofort zugesagt, ohne zu ahnen, was an Arbeit und Einsatz auf die Redaktion zukommen sollte. Klar war auch, ...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 1. Terminsvertretervergütung – Auslagen des Prozessbevollmächtigten

In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob das mit dem Terminsvertreter vereinbarte Honorar nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV zu den Aufwendungen des Prozessbevollmächtigten und damit zu dessen gesetzlichen Auslagen gehört.[6] Bejaht man dies, kann Rechtsanwalt B folgende Vergütung abrechnen:mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / II. Erstattungsfähige Kosten

1. Terminsvertretervergütung – keine Auslagen des Prozessbevollmächtigten Neigt man der Auffassung zu, nach der die vereinbarte Terminsvertretervergütung nicht zu den gesetzlichen Auslagen des Prozessbevollmächtigten gehört, sind nach § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO nur die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt B i.H.v. 2.005,15 EUR erstattungsfähig...mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / I. Sachverhalt

Das Urteil des EuGH ist aufgrund einer Vorlage des Obersten Gerichts in Litauen an den EuGH ergangen. In Litauen hatten ein Rechtsanwalt und ein Verbraucher fünf Verträge über Rechtsdienstleistungen geschlossen. Die Vergütung sollte sich jeweils nach dem Zeitaufwand richten. Für die Beratung oder Erbringung von Rechtsdienstleistungen wurde ein Stundensatz von 100,00 EUR vere...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 1 Der Fall

Energieforderung bleibt offen Die Parteien streiten um die Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Inkassokosten. Die Klägerin, ein regionales Energieversorgungsunternehmen, belieferte den Beklagten mit Gas und Wasser. Da der Beklagte ausstehende Rechnungen nicht zahlte, mahnte die Klägerin die offenen Beträge mehrfach erfolglos an. Inkassodienstleister wird bis zum Widerspruch t...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr f... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist durch das OLG als Beistand eines Zeugen bestellt. Der Zeuge, der sich im Zeugenschutzprogramm befand, wurde in der Zeit vom 28.7.2022 bis zum 23.11.2022 an zwölf Tagen in der Hauptverhandlung vernommen. Während die letzte Vernehmung nach zweieinhalb Stunden beendet war, dauerten eine Vernehmung länger als drei Stunden, eine Vernehmung länger als vier Stu...mehr

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AGS 02/2023, Bezirksrevisor... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz: elektronisches Dokument Man kann streiten, ob das OLG Bamberg über § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG zu Recht auf § 130d ZPO zurückgegriffen hat. Käme man nicht zu der Verweisung auf § 130d ZPO, würde § 14b Abs. 1 FamFG direkt eingreifen, der denselben Wortlaut hat. Dies hat zur Folge, dass auch die Staatskasse – hier vertreten durch die Bezirksrevisorin – verpflichtet is...mehr

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AGS 02/2023, Zusätzliche Ve... / II. Analoge Anwendung der Nr. 4141 VV

Das LG teilt die Ansicht des AG, dass eine analoge Anwendung des Nr. 4141 VV zu erfolgen habe. Der Fall, dass sich Verteidiger und Staatsanwaltschaft noch vor Anklageerhebung darauf einigen, dass ein Strafbefehl ergehen soll, der vom Beschuldigten akzeptiert wird, sodass eine Hauptverhandlung von vornherein ausgeschlossen werde, sei in Nr. 4141 VV nicht geregelt. Allerdings ...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / I. Entstandene Kosten

Eine Möglichkeit, den Verhandlungstermin bei dem LG Hamburg wahrzunehmen, besteht darin, dass Rechtsanwalt B persönlich mit dem eigenen Pkw nach Hamburg fährt und den Termin selbst wahrnimmt. Hierdurch entstehen ihm folgende Gebühren und Auslagen:mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / I. Entstandene Kosten

1. Terminsvertretervergütung – Auslagen des Prozessbevollmächtigten In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob das mit dem Terminsvertreter vereinbarte Honorar nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV zu den Aufwendungen des Prozessbevollmächtigten und damit zu dessen gesetzlichen Auslagen gehört.[6] Bejaht man dies, kann Rechtsanwalt B folgende Vergütung abrechnen:mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 2. Terminsvertretervergütung – keine Auslagen des Prozessbevollmächtigten

Gehört die mit dem Terminsvertreter vereinbarte Pauschalvergütung nicht zu den gesetzlichen Auslagen des Prozessbevollmächtigten, ergibt sich hingegen folgende Berechnung der Anwaltsvergütung:mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / II. Modul A: alles zum Gläubiger

Basisdaten Modul A fasst die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen. Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindest eines Gläubigers zu benennen. Hierbei muss es sich gemäß § 750 Abs. 1 ZPO um einen im Vollstreckungstitel benannten Gläubiger handeln. Anderenfalls würde es an den allgemeinen Vollstreck...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 1. Terminsvertretervergütung – keine Auslagen des Prozessbevollmächtigten

Neigt man der Auffassung zu, nach der die vereinbarte Terminsvertretervergütung nicht zu den gesetzlichen Auslagen des Prozessbevollmächtigten gehört, sind nach § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO nur die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt B i.H.v. 2.005,15 EUR erstattungsfähig. Darüber hinaus kann die Erstattungsfähigkeit der Terminsvertreterkosten...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / III. Berücksichtigung der Umsatzsteuerbeträge

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt für die Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers (des Kostenfestsetzungsverfahrens), dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. Eine solche Erklärung hatte hier im Kostenfestsetzungsantrag v. 13.7.2021 hinsichtlich der Antragsgegner zu 2–5 vorgelegen. 2. Einwendungen gegen d...mehr

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zfs 02/2023, Keine ordnungs... / Leitsatz

Die Honorarberechnung nach § 10 Abs. 1 S. 1 RVG geht dem Mandanten nicht in der erforderlichen schriftlichen Form zu, wenn die Berechnung vom Rechtsanwalt mit einfacher Signatur über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das Gericht gesandt und von dort in ausgedruckter Form dem Mandanten zugeleitet wird. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.2022 – I-3 W 111/22mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger in einem JGG-Verfahren beim Jugendschöffengericht, in dem dem Angeklagten die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt worden ist. Der Pflichtverteidiger hat nach Abschluss des Verfahrens die Gewäh...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / III. Besonderer Umfang

Nach Ansicht des Senats handelte es sich hier nicht um ein besonders umfangreiches Verfahren. Anders als der Rechtsanwalt meine, entspreche der Aktenumfang – auch unter Berücksichtigung der Sonderbände – noch dem für ein erstinstanzliches Verfahren vor dem Jugendschöffengericht senatsbekannt häufig vorliegenden Umfang. Selbst ein überdurchschnittlicher Aktenumfang könne nur ...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / Leitsatz

Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellter nicht anwaltlicher Berufsbetreuer der höchsten Vergütungsstufe im Rahmen des Insolvenzverfahrens des Betreuten keiner anwaltlichen Hilfe bedarf. Ein Rechtsanwalt, der zugleich als Betreuer tätig ist, darf nur dann seine anwaltlichen Dienste gesondert abrechnen, wenn die Tätigkeit n...mehr

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AGS 02/2023, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Im Gegensatz zur früheren Regelung im GKG, wonach nur die auszugleichenden Anwartschaften beim Verfahrenswert berücksichtigt wurden, kommt es nach § 50 FamGKG nur darauf an, ob die Anrechte Gegenstand des Verfahrens waren. Es ist unerheblich, ob ein Ausgleich angeordnet wurde oder nicht. Daher ist ein Wert auch dann festzusetzen, wenn ein Aus...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / Leitsatz

Beauftragt ein Gläubiger einen Inkassodienstleister mit der Einziehung einer – zunächst – unbestrittenen Forderung nach Verzugseintritt des Schuldners, sind dessen Kosten grundsätzlich auch dann in voller Höhe erstattungsfähig, wenn der Gläubiger aufgrund eines später erfolgten (erstmaligen) Bestreitens der Forderung zu deren weiterer – gerichtlicher – Durchsetzung einen Rec...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtliches Gehör im Kostenfestsetzungsverfahren a) Ausgestaltung im einzelnen umstritten Nach der Regelung in § 104 Abs. 1 S. 3 ZPO hat der Rechtspfleger seine dem Antrag ganz oder zum Teil stattgebende Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag dem Antragsgegner unter Beifügung der Kostenberechnung von Amts wegen zuzustellen. Dies könnte dafür sprechen, dass es einer ...mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / Leitsatz

Eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet, genügt ohne weitere Angaben nicht dem Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit. EuGH, Urt. v. 12.1.2023 – C-395/21mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / III. Klare und verständliche Klausel

1. Allgemeines Das Oberste Gericht Litauens hatte u.a. danach gefragt, ob Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 dahin auszulegen sei, dass eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet und die außer dem geltenden Stunden...mehr

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AGS 02/2023, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 81. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 3.180 S., 179,00 EUR Ebenso zuverlässig wie das Christkind erscheint jedes Jahr die Neuauflage des von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars. Die 81. Aufl. berücksichtigt eine Vielzahl neuer, zum Teil zur Drucklegung noch nicht in Kraft getretener, Gesetze, die Ei...mehr

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FoVo 02/2023, ZPO positiv weiterentwickelt

Anders/Gehle Zivilprozessordnung Kommentar, 81. Aufl. 2023 3.180 Seiten, 179 EUR ISBN 978-3-406-79364-6 Lange Jahre war der Kommentar von Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann der Kommentar in der gerichtlichen Praxis. Er ist dann in die Jahre gekommen und die erfrischende Konkurrenz von Zöller und Musielak haben den Standardkommentar in seiner Spitzenstellung in der Rechtsprax...mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / II. Hauptgegenstand des Vertrages

Der EuGH stellt zunächst klar, dass Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 dahin auszulegen ist, dass eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet, unter diese Bestimmung fällt. Die Zeithonorar-Klausel betreffen den sog...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / 10

Auf einen Blick Rückforderungsrechte in Schenkungsverträgen sind wichtig, erreichen steuerliche Vorteile aber nur bei ursprünglicher Vereinbarung und exakter zivilrechtlicher Erfüllung des die Rückforderungsberechtigung des Schenkers auslösenden Tatbestands. Die Herausgabe des zivilrechtlichen Schenkgegenstands ist unerlässlich. Bei Verbleib von Nutzungen beim Beschenkten dr...mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / IV. Folgen der Missbräuchlichkeit der Klausel

Der EuGH führt weiter aus: Die Klausel sei nicht bereits deshalb, weil sie dem Transparenzerfordernis gem. Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie nicht entspreche, als missbräuchlich anzusehen ist, es sei denn, der Mitgliedstaat, dessen innerstaatliches Recht auf den betreffenden Vertrag anwendbar ist, habe dies gem. Art. 8 der Richtlinie ausdrücklich vorgesehen. Das nationale Gericht...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr f... / II. Voraussetzungen für eine Pauschgebühr nach § 51 RVG

Gem. § 51 Abs. 1 S. 1 und 3 RVG sei – so das OLG – Voraussetzung der Bewilligung einer Pauschgebühr, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht, dass diese wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache bzw. des betroffenen Verfahrensabschnitts nicht zumutbar sei. Die Bewilligung einer Pauschgebühr stelle dabei die Ausnahme dar; die anwaltliche M...mehr

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zfs 02/2023, Berichtigung ö... / 2 Aus den Gründen:

[21] II. Die Berufung ist zulässig und begründet. [22] 1. Dem Kläger steht der geltend gemachte Hauptanspruch nach den §§ 437 Nr. 2, 3, 323 Abs. 1, 346, 348, 440, 280, 281, 283, 311a, 284 BGB i.V.m. § 434 BGB zu. [23] a) Die Kaufsache war bei Gefahrübergang mangelhaft i.S.v. § 434 Abs. 1 BGB. [24] Mindestens hinsichtlich des reparierten Unfallschadens liegt ein anspruchsbegründ...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr f... / IV. Bedeutung für die Praxis

Vorab: Die gewährte Pauschgebühr ist nicht zu beanstanden, wenn man den Zeitaufwand des nach § 68b StPO beigeordneten Zeugenbeistandes sieht. Aber: 1. Das OLG argumentiert mal wieder – gebetsmühlenartig – damit, dass die "Bewilligung einer Pauschgebühr … dabei die Ausnahme dar[stelle]; die anwaltliche Mühewaltung müsse sich von sonstigen – auch überdurchschnittlichen Sachen –...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / Leitsatz

Es kann dahinstehen, ob es im Kostenfestsetzungsverfahren zulässig ist, einen Kostenfestsetzungsbeschluss ohne vorherige Anhörung des Erstattungspflichtigen zum maßgeblichen Kostenfestsetzungsantrag zu erlassen. Eine eventuelle Gehörsverletzung wirkt sich nämlich dann nicht mehr aus und rechtfertigt nicht eine Abänderung oder Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, wenn der...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Soweit das OLG bei den allgemeinen Voraussetzungen für die Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 RVG erneut unter Hinweis auf (falsche) BGH-Rspr. darauf hinweist, dass sich die anwaltliche Mühewaltung von sonstigen – auch überdurchschnittlichen Sachen – in exorbitanter Weise abheben müsse, ist dazu bereits wiederholt Stellung genommen worden. Ich erspare es mir und dem Leser, das...mehr

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AGS 02/2023, Zusätzliche Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. hat das LG die analoge Anwendung der Nr. 4141 VV auf den Fall des "abgesprochenen Strafbefehls" überzeugend begründet (dazu a. Gerold/Schmidt/Burhoff, a.a.O.; Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4141 VV Rn 61). A.A. sind bislang gewesen N. Schneider (DAR 2015, 771, 772 und NZV 2014, 149, 151 sowie DAR 2017, 431), der den entspr...mehr