Fachbeiträge & Kommentare zu Progressionsvorbehalt

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mauritius

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Mauritius (Hauptstadt: Port Louis; Amtssprachen: Englisch und Französisch) ist ein zu Afrika gehörender Inselstaat im Indischen Ozean östlich von > Madagaskar. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 07.10.2011 nebst Protokoll (BGBl 2012 II, 1050 = BStBl 2013 I, 388), das am 07.12.2012 in Kraft getreten ist...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Malaysia

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Malaysia (Hauptstadt: Kuala Lumpur; Amtssprachen: Malaysisch und Englisch) ist ein Staat in Südostasien am südlichen Rand des Chinesischen Meeres. Es besteht aus zwei Landesteilen, die einerseits auf der Malaiischen Halbinsel und andererseits auf der Insel Borneo liegen. Malaysia hat Landgrenzen zu > Thailand im Norden sowie > Singapur im Süd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 – Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 19.3.2004 — IV B 4 - S 1301 USA-22/04 (Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company), BStBl. I 2004, 411

Rz. 3 [Autor/Stand] Für die Frage, ob die Limited Liability Company (LLC) US-amerikanischen Rechts für Zwecke der deutschen Besteuerung als Körperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen ist, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: I. Vorbemerkung In den USA wird die Rechtsform der Limited Liability Company (wörtlich: Gesellschaft mit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Einkünfte

[1]Werden Einkünfte ... Rz. 101 [Autor/Stand] Begriff "Einkünfte". An sich sind unter "Einkünfte" alle i.S.d. § 2 Abs. 1 EStG zu verstehen, d.h., es kommt für die Anwendung des § 1 weder auf die Einkunftsart noch auf die Einkünfteermittlungsart (Bilanzierung, Überschussrechnung, Durchschnittssätze) an.[2] Es ist weder erforderlich noch schädlich, wenn der Steuerpflichtige Ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Allgemeines

Rz. 558 [Autor/Stand] Sinn und Zweck. § 6 besteuert bei Verwirklichung eines Ereignisses i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 einen fiktiven Veräußerungsgewinn (Vermögenszuwachs) und greift damit auf nicht realisierte stille Reserven zu. Kommt es später zu einer tatsächlichen Veräußerung der nämlichen Anteile, kann § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (bei unbeschränkter Steuerpflicht) oder § 49 Abs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur

..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der unangemessenen Bedingungen der Geschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatungskosten / 4 Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug

Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind nicht abziehbar. Privat sind Steuerberatungskosten, wenn sie keiner Einkunftsart zuzurechnen sind. Zu den privaten Steuerberatungskosten zählen vor allem die Kosten für das Ausfüllen des Hauptvordrucks[1], nach Meinung der Finanzverwaltung[2] auch das Übertragen der Ergebnisse aus der jeweiligen Einkunftsermittlung in die entspre...mehr

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Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 2.2 Sonderfälle

Steht z. B. ein Steuerpflichtiger in mehreren Arbeitsverhältnissen, wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nur einmal gewährt. Ob der Werbungskosten-Pauschbetrag anwendbar ist oder die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden, ist bei derselben Einkunftsart einheitlich zu entscheiden. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei mehreren Arbeitsverhältnissen Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kaufkraftausgleich / 3 Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft

Bei privaten Arbeitgebern bestimmt sich der Umfang der Steuerfreiheit des Kaufkraftausgleichs nach den Sätzen des Kaufkraftausgleichs im öffentlichen Dienst. Diese für die einzelnen Länder in Betracht kommenden Kaufkraftzuschläge und ihre jeweilige Geltungsdauer werden ca. vierteljährlich im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.[1] Wird einem Arbeitnehmer von einem private...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kaufkraftausgleich / 7 Steuerfreier Mietzuschuss

Befindet sich der dienstliche Wohnsitz im Ausland, erhalten Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einen Mietzuschuss.[1] Der Mietzuschuss wird gewährt, wenn die für die Wohnung im Ausland bezahlte Miete 18 % des Gehalts übersteigt, das dem Bediensteten bei einer Verwendung im Inland zustünde. Der steuerfreie Mietzuschuss gemäß § 3 Nr. 64 EStG beträgt regelmäßig 90 % des Mehrbe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.2.3 Ansatz des "neutralen Vermögens" (§ 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG)"

Rz. 146 Nach § 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG sind die übergegangenen Wirtschaftsgüter bei der Ermittlung des Übernahmegewinns bzw. -verlusts mit dem gemeinen Wert anzusetzen, soweit an ihnen bei der übertragenden Körperschaft kein deutsches Besteuerungsrecht hinsichtlich einer Veräußerung bestand. Der Wert dieser Wirtschaftsgüter erhöht sich um die Differenz zwischen dem gemeinen Wer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Progressionsvorbehalt bei Doppelbesteuerungsabkommen (Abs. 2)

Rz. 13 [Autor/Stand] Der Progressionsvorbehalt bewirkt, dass ein Erwerber, bei dem ein Teil seines Erwerbs wegen eines DBA nicht zur Erbschaft- und Schenkungsteuer herangezogen wird (sog. Freistellungsmethode), dadurch nicht in eine niedrigere Progressionsstufe gelangt. Rz. 14 [Autor/Stand] Diese Vorschrift gilt aufgrund des Verweises auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nur bei unbes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erwerbe, die unter ein Doppelbesteuerungsabkommen fallen

Rz. 63 [Autor/Stand] Soweit die Doppelbesteuerung ausnahmsweise[2] durch Freistellung beseitigt wird (s. hierzu § 19 ErbStG Rz. 17), ist der Erwerb nicht als Vorerwerb nach § 14 ErbStG zu berücksichtigen. Soweit daneben Teile des Erwerbs in Deutschland steuerpflichtig sind, gilt der Progressionsvorbehalt gemäß § 19 Abs. 2 ErbStG. Soweit die Doppelbesteuerung durch Anrechnung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. § 15a Abs 5 Nr 3 EStG: Beschränkt haftende Gesellschafter (Mitunternehmer) ausländischer PersGes

Rn. 46 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Alternative 1 Ist die Haftung des Gesellschafters auf Grund der Beteiligung an einer ausländischen PersGes (ob eine solche vorliegt bestimmt sich nach Maßgabe des sog Typenvergleichs: BFH v 26.06.2013, BStBl II 2014, 367 Rz 10 und s § 15 Rn 18 (Bitz)) wirtschaftlich derjenigen des Gesellschafters einer inländischen KG (s § 15 Rn 37 (Bitz)) en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Tod des Vorerben – Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 143 Wenn der Vorerbe verstirbt, fällt die Nacherbschaft bei dem Nacherben an und er hat diese entsprechend als Erwerb zu versteuern.[157] Nach § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG ist der steuerpflichtige Erwerb abweichend zur zivilrechtlichen Einordnung als vom Vorerben stammend zu versteuern. Aus diesem Grund bestimmen sich Steuerklasse und persönlicher Freibetrag grundsätzlich nach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.2 Durchführung der Gewinnermittlung

Rz. 489 Bei der Durchführung der Einnahme-Überschussrechnung ist zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führen die Anschaffung oder Herstellung noch nicht zum Abzug von Betriebsausgaben; das Abflussprinzip des § 11 EStG gilt insoweit nicht. Stattdessen sind nach § 4 Abs. 3 S. 3 EStG Abschreibungen anzusetzen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 396 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Entnahme des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Entnahmewert bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.5 Fiktive Einlage bei Steuerverstrickung

Rz. 424 § 4 Abs. 1 S. 7 Halbs. 2 EStG, eingefügt durch Gesetz v. 7.12.2006[1] regelt die steuerlichen Folgen der Steuerverstrickung, die eintritt, wenn ein bisher aus dem deutschen Besteuerungsrecht ausgeschlossenes Wirtschaftsgut in die deutsche Steuerhoheit gelangt, sodass Deutschland das Besteuerungsrecht bei einer Veräußerung des Wirtschaftsguts erwirbt. Die Regelung gilt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Optionen

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses Aktienoptionsrechte, ist die steuerliche Behandlung davon abhängig, ob ein handelbares oder ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht vorliegt. Ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht führt weder im Zeitpunkt der Gewährung noch der erstmaligen Ausübbarkeit des Optionsrechts zu einem Lohnzufluss beim...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 9): Krypt... / II. Abkommensrechtliche Qualifikation von Kryptoinvestments

Die DBA verteilen die Besteuerungsrechte zwischen den Vertragsstaaten. Die Aufteilung erfolgt nach Arten des Einkommens. Die Systematik der DBA unterscheidet zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem anderen Staat, der – je nach Art des Einkommens – als Belegenheits-, Betriebsstätten- oder Quellenstaat auftritt. Die Frage der abkommensrechtlichen Einordnung von Kryptoinvestments ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Altersentlastungsbetrag: St... / Zusammenfassung

Überblick Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag auf bestimmte Alterseinkünfte. Er wird auf Einkünfte gewährt, die keine Versorgungsbezüge und keine Leibrenten sind, und soll bei diesen Einkünften einen Ausgleich dafür schaffen, dass sie in voller Höhe in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen. Begünstigt ist, wer vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr voll...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.2 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 159 Der Ausschluss bzw. eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts ist insbesondere anzunehmen, wenn ein deutsches Besteuerungsrecht gänzlich entfällt, ein Besteuerungsrecht zwar weiterhin besteht, jedoch nunmehr ausl. Steuern anzurechnen sind, oder eine Besteuerung mit Anrechnung ausl. Steuern zu einer Besteuerung unter Anwendung der Freistellungsmethode wechselt. A...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.1 DBA mit Freistellungsmethode

Rz. 88 Soweit ein DBA mit Freistellungsmethode vorhanden ist, wie z. B. in Sonderfällen (Art. 10 Abs. 1 lit. a DBA-Erb CH) mit der Schweiz bzw. bis 1.1.2008 mit Österreich, ist die Steuer dennoch nach dem Steuersatz zu erheben, der für den um das befreite Vermögen erhöhte Gesamterwerb gelten würde.[1] Die Doppelbesteuerung wird nach der Freistellungsmethode durch Aufteilung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerpflicht/Steuerfreiheit

Rn. 24 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zugrunde zu legen sind die nach der für die jeweilige Einkunftsart vorgeschriebenen Einkünfteermittlung berechneten Einkünfte. Steuerfreie Einkünfte, zB die Bruttoeinnahmen iRd sog Halb- bzw Teileinkünfteverfahrens iSd § 3 Nr 40 EStG (systemgerecht ist auch § 3c Abs 2 EStG zu beachten), private Veräußerungsgewinne von weniger als EUR 1 000 (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ermittlung der ESt

Rn. 45 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das (gemeinsam) ermittelte zvE beider Ehegatten bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt, § 2 Abs 5 Hs 2 EStG, die nach Abzug der Steuerermäßigungen die festzusetzende ESt ergibt, § 2 Abs 6 S 1 EStG. Bei zusammen veranlagten Ehegatten beträgt die tarifliche ESt – vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34b und 34c EStG – das Zweifach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Keine Befugnis des ArbG zum LStJA (§ 42b Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 42b Abs 1 S 3 EStG enthält mehrere Ausschlussgründe, die die Durchführung des LStJA durch den ArbG ausschließen. Der ArbG hat keine Befugnis zur Durchführung des LStJA, wenn: der ArbN beim ArbG beantragt, den LStJA nicht durchzuführen (§ 42b Abs 1 S 3 Nr 1 EStG). Der grundsätzlich formfreie Antrag des ArbN, der den ArbG bindet (Heuermann in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Berechtigung des ArbG zur Durchführung des LStJA (§ 42b Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Einzelnen müssen für die Durchführung des LStJA folgende Voraussetzungen gegeben sein: Der ArbN muss am 31.12. des Ausgleichsjahres in den Diensten des ArbG stehen, der den LStJA durchführt (R 42b Abs 1 LStR 2023). Der ArbN muss während des Ausgleichsjahres ständig in einem Dienstverhältnis zu demselben ArbG gestanden haben. Ab dem VZ 2020 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übermittlung nur stpfl und tatsächlich erbrachter Leistungen

Rn. 25 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 In die Rentenbezugsmitteilungen sind nur Beträge aufzunehmen, die der Besteuerung unterliegen. Beträge, bei denen dies nicht der Fall ist (zB der nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 4 EStG steuerfreie Teil der Rente), sind nicht aufzunehmen. Dementsprechend gehören auch Vermögensübertragungen gem § 93 Abs 2 EStG und die Übertragung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Bewertung der Wirtschaftsgüter der Überträgerin, an denen ein deutsches Besteuerungsrecht nicht bestand (§ 4 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 57 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Gehört zum BV der übertragenden unbeschr stpfl Kö eine ausl BetrSt in einem Staat, bei dem das betr DBA auf der Freistellungsmethode beruht (s Art 13 Abs 3 OECD-MA) oder handelt es sich um im Ausl belegenen Grundbesitz, für den D aufgrund einer mit Art 13 Abs 1 OECD-MA vergleichbaren Regelung kein Besteuerungsrecht hat, können in der stliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermittlung des Einkommens

Rn. 13 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Unter § 35b EStG fallen nur Einkünfte, die bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt werden. Das Einkommen ermittelt sich nach § 2 Abs 4 EStG aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, in den nach § 2 Abs 3 EStG die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs 1 und 2 EStG einfließen. Generell werden alle Einkünfte der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Praktische Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Für den Normalfall bildet die Einzelveranlagung keine echte Gestaltungsalternative iRd Ehegattenbesteuerung. Im Vergleich zur Zusammenveranlagung nach § 26b EStG wird die Einzelveranlagung nämlich nur ausnahmsweise zu einer niedrigeren Gesamtsteuerschuld für beide Ehegatten führen. Rn. 2a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Durch das StVereinfG 2011 v ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewinnermittlungsstufen

Rn. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "Arithmetik" der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG bzw § 5 Abs 1 EStG sieht eine zweistufige Gewinnermittlung nach folgendem Schema mit Korrekturen inner- sowie außerhalb der StB vor. Der Gewinn iS § 4 Abs 1 EStG bzw § 5 Abs 1 EStG ist zum letztlich stpfl Gewinn iS § 2 Abs 2 Nr 1 EStG durch weitere außerbilanzielle Korrekturen fortzue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wahlrecht

Rn. 1503 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit die Land- und Forstwirte, Selbstständigen und Gewerbetreibenden nicht buchführungspflichtig sind, haben sie ein Wahlrecht. Sie können wählen, ob sie den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG durch Bestandsvergleich oder in vereinfachter Form der Ermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (BFH BFH/NV 2021, 1191 mwN) durch Überschuss der BE über die BA ermi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Entnahmen

Rn. 274 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abfall insb von Edelmetallen oder Edelmetallegierungen (zB Gold, Amalgam, Silber) und Schrottmetalle, die bei der betrieblichen Tätigkeit entstehen, werden nicht bereits mit ihrer Entstehung ins PV entnommen, sondern bleiben bis zur entgeltlichen Veräußerung oder einer Entnahmehandlung BV, selbst wenn durch metallurgische Umformung (Umguss ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ausschluss deutscher Besteuerung bei Veräußerung von WG (Steuerfreistellung)

Rn. 250 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Tatbestandliche Voraussetzung der Entstrickungsbesteuerung ist hier, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der (späteren) Veräußerung des WG ausgeschlossen ist (zur Problematik dieses auf eine Rechtsfolge abstellenden Tatbestandsmerkmals s Rn 247). Veräußerung meint den entgeltlichen Wechsel in der perso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der Überträgerin

Tz. 11 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 1 S 1 UmwStG hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges bzw natürliche Person) die auf ihn übergegangenen WG mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert nach § 3 UmwStG zu übernehmen. Übergegangene WG iSd § 4 Abs 1 S 1 UmwStG sind alle WG, die in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö nach §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.2 Erste Ausnahme – Aktivitätsklausel im Doppelbesteuerungsabkommen

Nur ausnahmsweise sehen die DBA wie z. B. Art. 24 DBA Schweiz einen Aktivitätsvorbehalt vor, d. h., die Einkünfte aus passiver Tätigkeit fallen unter die Anrechnungsmethode. Die DBA enthalten Aktivitätsklauseln, die entweder einen eigenen Katalog der "begünstigten" gewerblichen Aktivitäten enthalten oder auf den Katalog der Hinzurechnungsbesteuerung in § 8 AStG verweisen. Da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.10.1 Umrechnung des Betriebsstättengewinns

Bevor man sich mit den umfangreichen Vorgaben der Finanzverwaltung[1] beschäftigt, muss man festhalten, welche Bedeutung diese Umrechnung hat: Im Regelfall erfolgt eine Auswirkung beim Progressionsvorbehalt, bei Kapitalgesellschaften: Zugangshöhe beim sog. neutralen Vermögen, in N-DBA-Fällen: volle Auswirkung, bei passiven Einkünften: volle Auswirkung. Allerdings können sich im E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.3 Steuersatz

Rz. 35 Nach einem entsprechenden Abzug auf der Ebene des Freibetrags ist nach § 6 Abs. 2 S. 5 ErbStG die Steuer für den Erwerb der Nacherbschaft und den Erwerb des freien Vermögens des Vorerben jeweils nach dem Steuersatz zu erheben, der für den gesamten Erwerb gelten würde – die Anknüpfung an den Steuersatz auf den Gesamterwerb wirkt wie ein Progressionsvorbehalt und ist ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.1 Grundsatz der Steuerfreistellung

Die deutschen DBA sehen im sog. Methodenartikel (i. d. R. Art. 23 oder 24 OECD-MA) für originäre Unternehmensgewinne regelmäßig die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt vor. Dies gilt auch für die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA vom August 2013. Für "gemischte Betriebe", die sowohl einen umfassenden originären Gewerbebetrieb als auch einen funktional unabhäng...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9. Rechtsfolgen

Die deutschen DBA sehen für die Betriebsstättengewinne regelmäßig die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt vor. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen sowohl im DBA, im AStG als auch im EStG, die die Steuerfreistellung wieder einschränken und insoweit wieder auf die Anrechnungsmethode übergehen. Diese sind im gesonderten Beitrag "Grenzüberschreitende Be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2. Zuweisung des Besteuerungsrechts für gewerbliche Einkünfte

Die Zuweisung des Besteuerungsrechts ergibt sich regelmäßig aus dem DBA-Artikel für "Unternehmensgewinne". Der entsprechende Art. 7 Abs. 1 OECD-MA lautet: "Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort belegene Betriebsstätte aus. Übt das Un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.6.1 Qualifikationskonflikte

§ 50 Abs. 9 Satz 1 1. Alt. EStG verweist bei Qualifikationskonflikten das Besteuerungsrecht ebenfalls an den Wohnsitzstaat (Deutschland) zurück. Qualifikationskonflikte haben ihre Ursache in einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; sie können unterschiedliche Ursachen haben. § 50d Abs. 9 Satz1 1. Alt. EStG ist faktisch die Umsetzung der Ausl...mehr