Fachbeiträge & Kommentare zu Prävention

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitskompetenz als Ha... / 2.2 Allianz für Gesundheitskompetenz: Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz

Basierend auf diesen Ergebnissen und weiteren vergleichbaren Studien, haben anerkannte Experten im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Anschluss an die Gründung der "Allianz für Gesundheitskompetenz" im Jahr 2018 aus wissenschaftlicher Perspektive einen "Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz" erarbeitet. Der Aktionsplan ist mit Repräsentanten aus Poli...mehr

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Gesundheitskompetenz als Ha... / 2.1 Studienlage: Allgemeine Gesundheitskompetenz

58,8 % der Bevölkerung in Deutschland weisen nach dem HLS-GER 2 eine geringe Gesundheitskompetenz auf. Während der Corona-Pandemie hat sich die Gesundheitskompetenz jedoch aufgrund der notwendigen Informationsgewinnung und Informationsverarbeitung um 3 %-Punkte verbessert. Die Beurteilung von Informationen fällt der Bevölkerung am schwersten: 74,9 % der Befragten verfügen hi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: En... / 3 Dienstleistungsportfolios nach Steuerberatung 2020

Die Broschüre Steuerberatung 2020 (S. 46 ff.) zeigt Veränderungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten sowie strategische Handlungsfelder für Steuerkanzleien auf. Praktikable Vorschläge für die Zusammensetzung und Entwicklung strategischer Geschäftsfelder in verschiedenen Dienstleistungsportfolios von 6 Kanzleikandidaten werden entwickelt: Traditionelle Einzelkanzlei Fortschrittli...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.2 Einzelkonten und Berechtigung am Guthaben

Rz. 76 Grundsätzlich gilt: Ist einer der Ehegatten alleiniger Inhaber des Kontos, ist er im Regelfall auch im Innenverhältnis der Ehegatten allein berechtigt. Es gilt die formale Inhaberschaft. In dieser Konstellation wird dem anderen Ehegatten in der Regel eine Kontovollmacht eingeräumt. Hebt der Nicht-Kontoinhaber von dem Konto aufgrund seiner im Außenverhältnis bestehende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Executive Performance: Wie ... / 1.1 Vom Worst Case Burn-out …

Die Herausforderungen, wirtschaftlichen Erfolg zu generieren, sind aktuell komplexer, volatiler und unvorhersehbarer denn je. Gleichzeitig sehen wir eine Rezession des menschlichen Potenzials. Es ist eine Krise rückläufiger Energie, Leidenschaft und innerer Kraft unter den Führungskräften. Burn-out bei Spitzenmanagern Die Burn-out-Rate unter Spitzenmanagern ist heute höher den...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / II. Diskreter Missbrauch der Vollmacht

Rz. 12 Der überaus häufigste Fall ist der unerkannte Missbrauch der Vollmacht, für den der Bevollmächtigte alleine zur Verantwortung gezogen wird. In rechtlicher Hinsicht hat der Bevollmächtigte alles das, was er in auftragsgemäßer Ausübung der Vollmacht erlangt hat, gem. § 667 BGB herauszugeben. Ist sein Handeln nicht mehr vom Auftrag erfasst, handelt er rechtsgrundlos und ...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / III. (Mit-)Bevollmächtigter/Kontrollbevollmächtigter

Rz. 22 Wenn der Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte mit umfassenden Vorsorgevollmachten ausgestattet hat, könnte man daraus theoretisch ableiten, dass diese sich gegenseitig "abschießen" können. Ein Wettlauf der Widerrufe böte dann dem schnellsten Bevollmächtigten die alleinige Verfügungsmacht. Ob das dem Willen des Vollmachtgebers entspricht, erscheint fraglich. Beispiel...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / b) Fehlende Echtheit

Rz. 31 Die Echtheit der Unterschrift ist in manchen Fällen fragwürdig.[18] Nicht nur Testamente, auch Vorsorgevollmachten werden gefälscht. Auch hier gilt, dass die Kosten eines Gutachtens zur Schriftuntersuchung mit teilweise 1.500 EUR nicht zu unterschätzen sind, wenn man auf diesem Weg die Vollmacht angreifen will. Tipp zur Vorbeugung Falls damit zu rechnen ist, dass Unter...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VII. Auskunftspflicht des Hausgenossen

Rz. 45 Lebten der Bevollmächtigte und der Erblasser in häuslicher Gemeinschaft, hat der Erbe zusätzlich Auskunft über die erbschaftlichen Geschäfte zu erhalten, die nicht selten auf einer transmortalen bzw. postmortalen Vollmacht beruhen dürften. Als Hausgenosse kann insbesondere ein Lebensgefährte[45] gelten, aber auch Familienmitglieder, die zwar nicht mit dem Erblasser zu...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / A. Allgemeines

Rz. 1 Es ist die herausfordernde Aufgabe des Rechtsanwalts, den Sachverhalt zu ermitteln, auf dessen Grundlage Ansprüche geprüft werden sollen. Dies gilt besonders bei einem vermuteten Vollmachtsmissbrauch, weil Unterlagen nicht oder nur sehr bruchstückhaft vorhanden sind. Gerade Erben ohne besondere Nähe zum Erblasser haben hier regelmäßig ein großes Problem. Informationen, ...mehr

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Vorwort

Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft, in der zunehmend Menschen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Neben der körperlichen Pflege muss der Mensch dann auch in seiner Eigenschaft als Rechtssubjekt "versorgt" werden. Hier gewinnen insbesondere Vorsorgevollmachten, für die der Staat zur Vermeidung einer Betreuung gerne wirbt, an Bedeutung. Das seit dem 1.1.2023 g...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / a) Fehlende Geschäftsfähigkeit

Rz. 28 Bei fehlender Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung fehlt es an einer Willenserklärung, so dass die Vollmacht unwirksam ist. Gerade im Bereich der Vorsorgevollmachten kommt es nicht selten vor, dass geistig hinfällige Menschen noch zur Unterschrift unter eine Vollmacht gebracht werden, um eine Betreuung zu verhindern. Unleserliche ...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 4. Exkurs: Gemeinschaftskonto

Rz. 49 Nicht nur unter Ehegatten, sondern auch in anderen Lebensgemeinschaften oder engen persönlichen Beziehungen ist es ein zu beobachtender Trend, statt einer gegenseitigen Bevollmächtigung Gemeinschaftskonten zu errichten. Der einfachen Handhabung im Alltag steht die Gefahr im Notfall gegenüber: Wird einer der Kontoinhaber pflegebedürftig und ist nicht mehr in der Lage z...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / b) Erteilung von Untervollmachten

Rz. 41 Zum anderen ist immer zu fragen, inwieweit eine Generalvollmacht auch zur Erteilung von Untervollmachten befugt. Ist dies im Rahmen einer Vorsorgevollmacht nicht ausdrücklich zugestanden, ist das im Zweifel auch nicht gewollt, weil es dem Vollmachtgeber gerade darauf ankommt, dass der Bevollmächtigte, dem er vertraut, persönlich seine Angelegenheiten wahrnimmt.[40] And...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / IV. Offensichtlicher Missbrauch der Vertretungsmacht

Rz. 36 Auch bei einem offensichtlichen Missbrauch der Vertretungsmacht muss der Vertretene das Geschäft seines Bevollmächtigten nicht gegen sich gelten lassen. Rz. 37 Beispiel Witwe W erfährt im Gespräch mit Ihrem Nachbarn N von glänzenden Geldanlagen in Luxemburg, die dieser ihr vermitteln kann. Hierzu bräuchte er allerdings mindestens 100.000 EUR in bar, die er bei nächster...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 7 Vorsorge durch vertragliche Vereinbarung

Es empfiehlt sich, frühzeitig Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und die Folgen einer eventuellen Trennung zu treffen. Insbesondere Regelungen über die finanziellen Beziehungen während und nach der Partnerschaft helfen, das wirtschaftliche Risiko der Trennung zu verringern und teure Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Durch Vollmachten und andere Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.1 Vollmachten

Mangels gesetzlicher Regelungen bleibt den Partnern für Zwecke der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung nur die Vollmacht. Diese ist nach §§ 164 ff. BGB grundsätzlich ohne Beschränkung möglich. Im Rahmen der erteilten Vollmacht kann der Bevollmächtigte für und gegen den Vertretenen wirkende Rechtsgeschäfte abschließen. Aus Sicherheitsgründen sollte der Umfang der Vollmacht g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.3 Versicherungen – Altersvorsorge

Jeder Partner muss Vorsorge treffen, also auch eigene Versicherungen abschließen, damit er bei Tod seines nicht ehelichen Partners nicht in wirtschaftliche Not gerät (s. a. Tz. 6.5) z. B. durch Begründung einer Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht oder durch die freiwillige Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung, falls er nicht aufgrund seiner Tätig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: So machen Si... / 7.1 Betretungsrecht für Geschäftsräume

Im Rahmen der Kassen-Nachschau dürfen von der prüfenden Person Räumlichkeiten des Unternehmens betreten werden. Die Grundstücke oder Räume müssen nicht im Eigentum der gewerblich oder beruflich Tätigen stehen. Bei den Grundstücken und Räumen muss es sich grundsätzlich um Geschäftsräume des Unternehmers handeln. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Höhere Gewalt

Rz. 3 "Höhere Gewalt"[1] ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch äußerste, nach der Lage der Sache durch den Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden kann und das die Geltendmachung des Anspruchs während der Verjährungsfrist sowie die Unterbrechung der Verjährungsfrist nach § 231 AO unmöglich macht. Das geringste eig...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / E. Vergütung im Vorsorge- und Betreuungsrecht

I. Allgemeines Rz. 283 Die anwaltlichen Gebühren sollten für den Mandanten immer transparent sein. Dies gilt auch im Vorsorge- und Betreuungsrecht. Der Mandant sollte schon im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs und bevor er dem Anwalt das Mandat erteilt, über die Höhe der zu erwartenden Anwaltskosten informiert werden. Im Vorsorge- und Betreuungsrecht sind folgende anwaltli...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Abgrenzung Auftrag/Gefälligkeitsverhältnis bei Erteilung einer Vorsorge-Kontovollmacht; Darlegungs- und Beweislast bei § 667 BGB

Rz. 122 OLG Schleswig, Urt. v. 18.3.2014:[112] Zitat 1. Bei der Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht für ein Kind des Vollmachtgebers wird in der Regel nicht von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis, sondern von einem Auftragsverhältnis auszugehen sein. 2. Die Erteilung eines schriftlichen Auftrags an ein Kind des Vollmachtgebers, drei Konten aufzulösen, von dem Guthab...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Vorsorge im Übergabevertrag

Rz. 77 Da der Typus des Übergabevertrags gesetzlich nicht geregelt ist, passen insbesondere die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts nicht auf jeden Fall der Leistungsstörung. Insbesondere ist es häufig schwierig, festzustellen, welche Leistungen im Rahmen eines Übergabevertrags im Verhältnis synallagmatischer Verknüpfung stehen und welche nur einseitig sind. Es ist dah...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / c) Vorsorge für unsichere Verbindlichkeiten

Rz. 60 Bei nicht fälligen oder streitigen Verbindlichkeiten kann jeder Miterbe verlangen, dass das Erforderliche zurückbehalten wird, § 2046 Abs. 1 BGB. Besteht nur unter den Miterben Streit darüber, ob eine Verbindlichkeit besteht, so reicht dies aus, um entsprechende Mittel zurückzubehalten. Dasselbe gilt auch für Streitigkeiten über Ausgleichungspflichten nach §§ 2050 ff....mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / Literaturtipps

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / I. Allgemeines

Rz. 283 Die anwaltlichen Gebühren sollten für den Mandanten immer transparent sein. Dies gilt auch im Vorsorge- und Betreuungsrecht. Der Mandant sollte schon im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs und bevor er dem Anwalt das Mandat erteilt, über die Höhe der zu erwartenden Anwaltskosten informiert werden. Im Vorsorge- und Betreuungsrecht sind folgende anwaltliche Tätigkeite...mehr

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ZErb 07/2023, Bericht der Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. 2023

Am 5.5. und 6.5. fand in Münster die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Tags zuvor fand der vereinsinterne Workshop statt. Herr RA Jochen Faßhauer referierte zu den Themen Laienvorträge und Tätigkeiten als Vorsorgeanwalt, Frau FAinFamR, FAinErbR Beatrix Rütten, Herr FAErbR Dr. Dietmar Kurze und Herr FAErbR Dieter Trimborn von Landenberg sprachen über ihre Erfahrungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 294 [Autor/Stand] Die Anzeige- und Mitwirkungspflichten, die die AO und die Einzelsteuergesetze dem Stpfl. und beteiligten Dritten auferlegen, werden ergänzt bzw. verschärft durch die vielfältigen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (§ 8 GwG) Sorgfalts- (§§ 10 ff. GwG) sowie und Meldepflichten (§§ 23a, 43 ff. GwG) und ein erforderliches Risikomanagement (§§ 4 ff. G...mehr

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AGS 07/2023, Entschädigungs... / II. Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

1. Gesetzliche Grundlagen Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält gem. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO PKH, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Dabei gelten die Regelungen der ZPO über ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Gestaltung der Wiederverheiratungsklausel bei der Trennungslösung

Rz. 445 Im Falle, dass sich die Ehegatten für die Trennungslösung entschieden haben, bestehen folgende Möglichkeiten, für den Fall der Wiederverheiratung Vorsorge zu treffen: aa) Unbefreite Vorerbschaft Rz. 446 Wurde der überlebende Ehegatte zum befreiten Vorerben eingesetzt, besteht die Möglichkeit anzuordnen, dass im Falle der Wiederverheiratung eine Befreiung von den gesetz...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 7. Muster: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung

Rz. 141 Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [204] – Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung – Zwischen Herrn/Frau _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _______...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Gestaltung der Wiederverheiratungsklausel bei der Einheitslösung

Rz. 440 Im Falle des Todes des Erstversterbenden verschmilzt bei der Einheitslösung das Vermögen des Überlebenden mit dem Vermögen des Erstversterbenden zu einer Vermögensmasse. Es bestehen u.a. folgende Möglichkeiten, für den Fall der Wiederverheiratung Vorsorge zu treffen: aa) Vor- und Nacherbenregelung Rz. 441 Wird lediglich formuliert, dass im Falle der Wiederverheiratung d...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 3. Checkliste: Ermittlung des Gegenstandswerts bei Vorsorgeregelung

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / II. Gebühren bei der Gestaltung von Vorsorgeregelungen

1. Anwaltliche Gebühren Rz. 284 Bei einem Rechtsanwalt bestimmt sich der Gegenstandswert für eine Vorsorgevollmacht im vermögensrechtlichen Bereich in Ermangelung von für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG nach billigem Ermessen. Mangels Verweises des § 23 Abs. 3 S. 1 RVG auf § 98 GNotKG gilt dabei der absolute Höchstwert von 500.000 EUR...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Muster: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem

Rz. 157 Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Vorsorgevollmacht mit Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [227] Nach eingehender Beratung über die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken bevollmächtige ich, __...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / III. Strikte Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedermann – auch gegenüber Bevollmächtigten und’Erben

Die Verschwiegenheitspflicht besteht gegenüber jedermann.[16] Es wird deshalb auch vom "absoluten Geheimnisschutz" gesprochen.[17] Bei mehreren Beteiligten muss der Notar folglich auch innerhalb der Beteiligten genau beachten, welche Umstände er von welchem Beteiligten erfahren hat und mithin welche Umstände den jeweiligen Beteiligten untereinander bekannt sind.[18] Der BGH ha...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Anwaltliche Gebühren

Rz. 284 Bei einem Rechtsanwalt bestimmt sich der Gegenstandswert für eine Vorsorgevollmacht im vermögensrechtlichen Bereich in Ermangelung von für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG nach billigem Ermessen. Mangels Verweises des § 23 Abs. 3 S. 1 RVG auf § 98 GNotKG gilt dabei der absolute Höchstwert von 500.000 EUR nicht. Dieser Höchstwe...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeines

Rz. 102 Bei der Gestaltung von Übergabeverträgen steht die Versorgung des Übergebers durch den Übernehmer häufig im Vordergrund. Durch die Vereinbarung von Gegenleistungen, die die Versorgung des Übergebers sicherstellen sollen, wird der Wert der Übergabeleistung in aller Regel reduziert.[264] Allerdings ist nicht jede Gegenleistung des Übernehmers geeignet, den Übergabewert...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / III. Übernahme von Bevollmächtigungen

Rz. 289 Sofern sich der Anwalt zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung des Mandanten bereit erklärt, seine private Vorsorgebevollmächtigung zu übernehmen, kommt in aller Regel die Vereinbarung eines Stundensatzes in Betracht. Im Hinblick darauf, dass im Rahmen einer Tätigkeit als anwaltlicher Bevollmächtigter oder auch Kontrollbevollmächtigter nicht nur anwaltsspezifische...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / 1

Nicht erst seit Kurzem, aber in jüngerer Zeit merklich zunehmend, versuchen (vermeintlich zukünftige aber auch wirkliche) Erben und (zweifelhaft) (privatschriftlich) (general-)bevollmächtigte Individuen hinsichtlich der (möglicherweise) getätigten Urkundsgeschäfte des Erblassers/Vollmachtgebers über Notare an Informationen über sowohl alle jemals getätigten Urkundsgeschäfte ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Der anwaltliche Vorsorgebevollmächtigte

Rz. 58 Findet sich im näheren Umfeld keine geeignete Vertrauensperson zu Ausübung der Vorsorgevollmacht, kann ein anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter[108] gewählt werden. Dieser ist berufsrechtlich zur Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet, darf nur die Interessen seines Mandanten und damit des Vollmachtgebers wahrnehmen. Von Gesetzes wegen darf er sich in keine...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) General- und Spezialvollmacht

Rz. 61 Eine Vollmacht kann entweder für bestimmte Rechtsgeschäfte als Spezialvollmacht oder als alle Rechtsgeschäfte umfassende Generalvollmacht erteilt werden. Lediglich im Rahmen der rechtsgeschäftlichen Vollmachten erscheint eine Einzelvollmacht, beispielsweise eine Kontovollmacht, sinnvoll. Wird dagegen eine Vorsorge dahin gehend angestrebt, eine Betreuerbestellung zu ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / d) Gestaltung der Wiederverheiratungsklausel bei der Nießbrauchslösung

Rz. 451 Bei dieser Testamentsform werden die Abkömmlinge regelmäßig zu Erben berufen, wobei dem überlebenden Ehegatten ein Nießbrauchsrecht am Nachlass eingeräumt wird. Vorsorge für den Fall der Wiederverheiratung kann hier bereits bei der Anordnung des Nießbrauchs getroffen werden, nämlich dahin gehend, dass das Nießbrauchsrecht mit der Wiederverheiratung erlischt. Auch hie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Notarielle Gebühren

Rz. 288 Der Geschäftswert einer notariellen Vorsorgevollmacht richtet sich grundsätzlich gemäß § 98 GNotKG nach dem halben Wert des Aktivvermögens des Vollmachtgebers. Nach § 98 Abs. 4 GNotKG beträgt der Geschäftswert allerdings höchstens 1 Mio. EUR. Aufgrund des Eventualcharakters der Vollmacht kann auch ein höherer Abschlag als 50 % möglich sein.[392] Eine 1,0-Gebühr nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / f) Aufenthalts- und Umgangsbestimmung

Rz. 109 Dem Bevollmächtigten kann die Bestimmung darüber übertragen werden, wo sich der Vollmachtgeber aufhalten und mit wem dieser Kontakt haben darf. Unter Entscheidungen über den Aufenthalt fallen Fragen über die Aufnahme in ein Pflegeheim, Hospiz, Krankenhaus und ähnliche Einrichtungen sowie die Auflösung der bisherigen Wohnung. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / IV. Vertretung in Betreuungsverfahren

Rz. 290 Bei der Vertretung des Mandanten im Betreuungsverfahren besteht die Gefahr, dass der Gegenstandswert des Verfahrens gering bemessen wird und die Leistung des Anwalts in diesem FamFG-Verfahren somit durch die Gebühren nach RVG nicht hinreichend honoriert werden.[393] Es ist daher in jedem Fall empfehlenswert, gemäß § 4 RVG eine schriftliche Vergütungsvereinbarung nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Geldbuße

Rz. 27 [Autor/Stand] Ein weiterer gewichtiger Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit besteht hinsichtlich der Unrechtsfolgen. Während die Begehung einer Straftat mit einer Strafe geahndet wird, kann die Ordnungswidrigkeit nur zur Verhängung einer Geldbuße führen. Sie hat auch repressiven Charakter[2], ist aber keine (echte) Strafe. Was den theoretischen Untersc...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / V. Übernahme von Betreuungen

Rz. 291 Die Vergütung und der Aufwendungsersatz sind nunmehr in den §§ 1875–1881 BGB sowie im VBVG geregelt. Der Aufwendungsersatz und die Aufwandspauschale für die ehrenamtlichen Betreuer befindet sich in §§ 1876–1881 BGB, die für nicht ehrenamtliche Betreuer, mit den Berufsbetreuern, im VBVG. Grundsätzlich werden ehrenamtliche Betreuungen unentgeltlich geführt. Möglich, bei...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / A. Typische Sachverhalte aus der Praxis

Rz. 1 In der Praxis zur Nachfolgegestaltung – privat und im Unternehmensbereich – werden Stiftungen nach wie vor häufig nachgefragt, ohne dass es bei jeder entsprechenden Beratung tatsächlich zu einer Stiftungserrichtung kommen muss. In der Fachliteratur sind Stiftungen vor allem als Ansatz zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge vielfach Gegenstand von Diskussionen.[1] In ...mehr