Fachbeiträge & Kommentare zu Photovoltaik

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / VIII. Gestaltungsvarianten

Nachfolgend sollen noch weitere Gestaltungsvarianten aufgezeigt werden: 1. Privatebene Die Vorteilhaftigkeit der Investition in eine gewerbliche Photovoltaikanlage ist davon abhängig, ob und in welchem Umfang der IAB und die Sonderabschreibung nutzbar – d.h. mit positiven Einkünften verrechenbar – sind. Denkbar ist die Nutzung des IAB auch zur Abpufferung von Einmaleffekten wie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / 1. Ziele des IAB gem. § 7g EStG

Die Zielsetzung der Regelung zum IAB gem. § 7g EStG ist es dabei, begünstigte Klein- und Mittelbetriebe betriebsbezogen zu fördern – mithin sollen die Liquidität, Eigenkapitalausstattung sowie die Investitions- und Innovationsbereitschaft gestärkt werden.[8] Im Fall der Investition in eine Photovoltaikanlage wird die Investition durch Anwendung eben dieser steuerlichen Begün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / V. Beispiel

Die Investitionssumme für eine gewerbliche Photovoltaikanlage, für die keine der dargestellten Steuerbefreiungen greift, wird mit 238.000 EUR angenommen. In der Steuererklärung für das Jahr 2024 wird hierfür bereits vor der eigentlichen Investition ein IAB von 100.000 EUR gebildet; dies entspricht 50 % des Investitionsvolumens (netto). Hierbei ergibt sich eine Reduzierung der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / 3. Kombination Privat- und Unternehmensebene

Interessanter ist hingegen die Überlegung, Unternehmensgewinne (z.B. einer GmbH) im steuerlich zulässigen Rahmen zu mindern. Hierzu bieten sich z.B. eine Gehaltsanpassung des mitarbeitenden Gesellschafters an oder Erhöhungen der Tantiemezahlungen – stets unter Einhaltung der diesbezüglichen steuerlichen Vorgaben im Kontext des Fremdvergleichgrundsatzes. Im Ergebnis werden so ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / 2. Im Vergleich: ohne IAB und ohne Sonderabschreibung

Ohne Nutzung des IAB und der Sonderabschreibung verbleibt es bei der regulären AfA auf das Nettoinvestitionsvolumen bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren, was einer jährlichen AfA von10.000 EUR entspricht. Dies führt zu einer jährlichen Steuerersparnis von 4.200 EUR bei einem unterstellten Grenzsteuersatz von 42 %.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / VI. Exkurs Umsatzsteuer

1. Nullsteuersatz Mit Wirkung ab 1.1.2023 wurde durch § 12 Abs. 3 UStG ein sog. Nullsteuersatz eingeführt.[17] Danach ermäßigt sich der Steuersatz für die im Gesetz aufgezählten Umsätze auf Null. Der Nullsteuersatz kommt zur Anwendung, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwoh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9.3 Betroffene Leistungen

Rz. 98 Nach Verwaltungsauffassung fallen insbesondere folgende Leistungen unter § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG [1]: die Reinigung sowie die pflegende und schützende (Nach)Behandlung von Gebäuden und Gebäudeteilen (innen und außen); die Hausfassadenreinigung (einschließlich Graffitientfernung). Dies gilt nicht für Reinigungsarbeiten, die bereits unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG falle...mehr

Beitrag aus der verein wissen
2026 heißt es: Aufgepasst! / 3.7 Photovoltaikanlagen

Aktuell kann die Installation einer Photovoltaikanlage die Gemeinnützigkeit gefährden. Es kann beispielsweise zu Problemen führen, wenn eine Anlage als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb geführt werden muss oder sich aus dem Betrieb Verluste ergeben, die aus dem steuerbegünstigten Vermögen gedeckt werden. Um Vereinen hier keine Steine mehr in den Weg zu legen, soll § 58 der Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besichtigungs- und Betretun... / 1 Grundsätzliches

Schon das Grundgesetz geht von der Unverletzlichkeit der Wohnung aus. Dazu gehören selbstverständlich auch Mietwohnungen. Gleichzeitig muss hier aber beachtet werden, dass eine Mietwohnung immer noch im Eigentum des Vermieters steht und auch als Eigentümer genießt man bestimmte Rechte. Es treffen also 2 Grundsätze aufeinander. Dem Vermieter wird es vor allem darum gehen, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 10 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ein Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinn ist in die Totalgewinnprognose einzube...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Umlagen → Zeilen 20–24 Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Müllabfuhr sowi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2025

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen Die wesentlichen Änderungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz: Anhebung des Grundfreibetrags Der Grundfreibetrag wurde für 2025 auf 12.096 EUR angehoben und soll ab 2026 auf 12.348 EUR angehoben werden. Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Vz. 2025 auf 3.336 EUR und ab dem Vz. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Sonnenfalle Eigenheim?

Überblick Der Einbruch beim privaten Solardachanlagen-Boom 2025 gilt vielerorts als Schock. In Wahrheit markiert er den Beginn einer überfälligen Marktbereinigung – und die Chance auf eine ehrliche, effiziente Energiewende. Über Jahre galt die private Photovoltaikanlage als Symbol moderner Eigenverantwortung. Wer ein Haus hatte, montierte Module aufs Dach, speiste Strom ins ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung von Anlagen eines Solarparks an verschiedene Erwerber bei Fortführung der Stromeinspeisung keine Geschäftsveräußerung

Leitsatz Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mehrere ‐‐hier zehn‐‐ Teile eines von ihm betriebenen Solarparks an jeweils einzelne Erwerber veräußert und auch nach der Übertragung dieser Teilanlagen seine wirtschaftliche Tätigkeit fortführt, indem er den dort erzeugten Strom ‐‐wie zuvor‐‐ als "Anlagenbetreiber" in das Netz einspeist und hierfür unverändert die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehene Vergütung vereinnahmt.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen vs. Gas: Tests und Kostenrechner

Die Stiftung Warentest hat in der Oktober-Ausgabe 5 Wärmepumpenmodelle miteinander verglichen und deren Betriebskosten im Vergleich zu Gasheizungen analysiert. Das Ergebnis: Der Betrieb einer Gasheizung kostet in einem durchschnittlichen Altbau etwa 700 EUR bis 1.000 EUR mehr pro Jahr als der einer modernen Wärmepumpenheizung. Darauf weist Hersteller Stiebel Eltron hin. Geprü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause

Kommentar Ein neuer Erlass der Finanzverwaltung thematisiert ausführlich die Behandlung des Ladens beim Arbeitgeber und zu Hause, einschließlich der Überlassung einer Ladeeinrichtung. Dabei gibt es einige Neuerungen und Ergänzungen. Das neue BMF-Schreiben v. 11.11.2025 ersetzt das bisherige Schreiben v. 29.9.2020 und ist grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Eine Ausnahme bildet nur die erst ab 2026 gültige Strompreispauschale für das Aufladen des Dienstwagens zu Hause (dazu später mehr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Unternehmereigenschaft bei Erzeugung regenerativer Energien

Rz. 166 Die Erzeugung regenerativer Energien ist in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. In Ermangelung ausdrücklicher umsatzsteuerrechtlicher Regelungen mussten sich die Rechtsprechung und die FinVerw bezüglich der Unternehmereigenschaft und der sich daraus ergebenden Leistungsbezüge intensiv mit diesen Fragen auseinandersetze...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Abgrenzung zur privaten Tätigkeit

Rz. 100 Die Häufigkeit der Ausführung von Umsätzen ist kein abschließendes Kriterium zur Bestimmung der Unternehmereigenschaft. So kann die einmalige Ausführung eines Umsatzes schon die Nachhaltigkeit und damit die Unternehmereigenschaft begründen (Rz. 83). Andererseits können auch Umsätze, die jemand unter Ausnutzung gleicher Umstände mehrfach ausführt, noch der privaten L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 3.2.1 Nachfeststellungszeitpunkt bei Entstehung einer neuen wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2 S. 2 Nr. 1)

Rz. 27 Wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht, ist gem. § 223 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 i. V. m. § 223 Abs. 1 Nr. 1 Nachfeststellungszeitpunkt der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Entstehung der wirtschaftlichen Einheit folgt. Praxis-Beispiel Nachfeststellungszeitpunkt bei Entstehung einer neuen wirtschaftlichen Einheit [1] Teilung ein...mehr

Beitrag aus der verein wissen
E-Mobilität: Rechnen sich E... / 3.1 Preise

Eine weitere Unwägbarkeit sind die Preise für Ladevorgänge bzw. für Benzin und Diesel. Insbesondere die Kraftstoffpreise für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sind starken Schwankungen unterworfen. Deshalb muss man mit Durchschnitts- bzw. Schätzwerten rechnen. Beim E-Auto können die Preise unterwegs von denen an der heimischen Ladestation abweichen. Verfügt der Verein über e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Rechnung: Verpflichtung s... / 2.2.4 Was gilt für Rechnungsempfänger?

Die neue E-Rechnungspflicht gilt wie dargestellt grundsätzlich seit 1.1.2025. Unabhängig davon, ob ein inländisches Unternehmen als Rechnungsaussteller elektronische Rechnungen entsprechend den neuen Anforderungen im strukturierten Format ausstellt (und demnach die o. g. Übergangsregelungen nicht in Anspruch nimmt), müssen inländische unternehmerische Rechnungsempfänger also...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Investitionsabzugsbetrag und privater Eigenverbrauch bei einer PV-Anlage

Leitsatz Die Nutzung einer betrieblichen PV-Anlage stellt sich nicht als betriebliche Nutzung im Sinne von § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG dar, soweit mit der PV-Anlage Strom für den privaten Haushalt produziert wird. Sachverhalt Der Kläger gründete 2021 einen Einzelgewerbebetrieb mit dem Geschäftszweck des Verkaufs selbsterzeugten Stroms aus einer PV-Anlage mit einer installierten Leistung von 14 kW/peak, die dann im Jahr 2022 erworben wurde. Die Anlage umfasst außerdem einen Stromspeicher und zwei Wall...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.2 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil B des Hauptvordrucks [1] zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 22–30 sind die steuerp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.7 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Die Angaben zu den innergemeinschaftlichen Erwerben sind im Teil D des Hauptvordrucks [1] vorzunehmen. Es werden – wie auch schon in den Vorjahren – die unterschiedlichen Möglichkeiten des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgefragt. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb[2] liegt vor, wenn ein Unternehmer für sein Unternehmen von einem Unternehmer einen Gegenstand erwirbt und dies...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.4 Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Wichtig Sonderregelung nur bei Einhaltung des Gesamtumsatzes möglich Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG kann nur angewendet werden, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr der Gesamtumsatz (i. S. d. § 19 Abs. 2 UStG) nicht mehr als 600.000 EUR betragen hat.[1] Der Gesamtumsatz ermittelt sich dabei nicht nur aus den Umsätzen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.9 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

In Teil F des Hauptvordrucks [1] sind die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte[2] aufzunehmen. Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft schließen 3 Unternehmer aus 3 verschiedenen Mitgliedstaaten[3] über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, der Gegenstand gelangt von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat und die bewegte Lieferung (Beförderungs- ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grunderwerbsteuer bei Grundstücksveräußerungen mit Photovoltaikanlagen

Zusammenfassung Beim Verkauf eines Grundstücks mit Photovoltaikanlage ist entscheidend, ob die Anlage als Teil des Gebäudes oder als sogenannte Betriebsvorrichtung gilt. Davon hängt ab, ob der Kaufpreis für die Anlage in die Berechnung der Grunderwerbsteuer einfließt. Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat hierzu klare Vorgaben gemacht. Hintergrund Die Grunderwerbsteuer fällt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Betriebsaufspaltung durch Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen

Zusammenfassung Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat entschieden, dass die Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen nicht automatisch zu einer Betriebsaufspaltung führt. Voraussetzung ist, dass die Nutzung der Dachflächen im Verhältnis zu den übrigen Geschäftstätigkeiten der Betriebsgesellschaft nur von untergeordneter Bedeutung ist. Hintergrund Eine Immobiliengesell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grunderwerbsteuer bei Grund... / Hintergrund

Die Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich bei Rechtsgeschäften an, die sich auf inländische Grundstücke beziehen (§ 1 GrEStG). Zum Grundstück zählen alle festen Bestandteile, wie sie in den §§ 93 bis 96 BGB beschrieben sind. Dazu gehören beispielsweise: Heizungsanlagen Fest eingebaute Bad- und Sanitäreinrichtungen Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Heizung Dacheindeckung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grunderwerbsteuer bei Grund... / Zusammenfassung

Gebäudebestandteile (z. B. Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung oder als Dacheindeckung): Kaufpreis wird in die Grunderwerbsteuer einbezogen. Betriebsvorrichtungen (z. B. Photovoltaikanlagen zur Netzeinspeisung auf Trägerkonstruktion): Kaufpreis wird nicht einbezogen. Der BFH entschied, dass die erneute Vereinigung aller Anteile an der AG in der Hand der Kl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Betriebsaufspaltung d... / Entscheidung

Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht. Eine sachliche Verflechtung – und damit eine Betriebsaufspaltung – liege nicht vor. Die Photovoltaikanlagen spielten innerhalb der Gesamtaktivitäten der Betriebsgesellschaft nur eine untergeordnete wirtschaftliche Rolle. Der Strombereich machte lediglich einen geringen Anteil am Gesamtumsatz aus. Das Gericht wies außerdem darauf hin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Betriebsaufspaltung d... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat entschieden, dass die Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen nicht automatisch zu einer Betriebsaufspaltung führt. Voraussetzung ist, dass die Nutzung der Dachflächen im Verhältnis zu den übrigen Geschäftstätigkeiten der Betriebsgesellschaft nur von untergeordneter Bedeutung ist.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grunderwerbsteuer bei Grund... / Zusammenfassung

Beim Verkauf eines Grundstücks mit Photovoltaikanlage ist entscheidend, ob die Anlage als Teil des Gebäudes oder als sogenannte Betriebsvorrichtung gilt. Davon hängt ab, ob der Kaufpreis für die Anlage in die Berechnung der Grunderwerbsteuer einfließt. Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat hierzu klare Vorgaben gemacht.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Betriebsaufspaltung d... / Hintergrund

Eine Immobiliengesellschaft vermietete Dachflächen an eine konzernverbundene Betriebsgesellschaft. Diese nutzte die Flächen, um dort mit Photovoltaikanlagen Strom zu erzeugen. Das Finanzamt sah darin eine Betriebsaufspaltung und versagte die erweiterte Gewerbesteuerkürzung, die für reine Grundstücksunternehmen vorgesehen ist. Die Begründung: Die Dachflächen seien für den Stro...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Kommentar Das BMF hat zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art in bestimmten Konstellationen Stellung genommen. Bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) handelt es sich um Betriebe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Körperschaftsteuerpflicht unterliegen (siehe im Einzelnen Drüen, in Frotscher/Drüen, KStG, § 4 KStG Rz. 12ff.). Grundsätzlich wird hierbei jeder Betrieb (z.B. ein Schwimmbad usw.) eigenständig steuerlich erfasst. Hiervon gibt es allerdings dann eine Ausnahm...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Hier gelangen Sie zur Niedersächsischen Bauordnung.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 20 Ein weiterer regelmäßiger Anwendungsfall wird die Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs für Unternehmer im Inland sein, wenn Gegenstände von einem anderen Unternehmer erworben werden und die Gegenstände aus Nordirland in das Inland gelangen. Praxis-Beispiel Innergemeinschaftlicher Erwerb Unternehmer U aus Ulm erwirbt von einem anderen Unternehmer Gegenstände...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.2 Ausschluss der Beratungsbefugnis

In einer 2. Stufe definiert das Gesetz die für die Beratungsbefugnis schädlichen Einkünfte. Es handelt sich dabei um die sog. Gewinneinkunftsarten, nämlich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [1], Einkünfte aus Gewerbebetrieb [2] sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit [3] deren Vorhandensein die Beratungsbefugnis, abgesehen von § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG und d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 1 Aktuelle Entwicklung der Beratungstätigkeit

Die Rahmenbedingungen für die Beratungstätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine haben sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine bei Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG zulässig und den Lohnsteuerhilfevereinen wurde die Hilfeleistung bei der Erledigung von Arbeitgeberaufgaben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Energieerzeugung

Rz. 176.2 [Autor/Stand] Erzeugung von Energie. Energie stellt zivilrechtlich keine Sache dar, weshalb der Begriff in § 8 Abs. 1 Nr. 2 gesondert aufgezählt wird.[2] Unter Erzeugung von Energie ist die Produktion von Energie durch die herkömmlichen Energieträger zu verstehen. Aktiv ist deshalb die Tätigkeit der Kernkraft-, Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke oder im Bereich d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 13b ErbStG Begünstigtes Vermögen

Ausgewählte Literaturhinweise (zur Rechtslage bis 2016): Corsten/Dreßler, Die Bedeutung der Finanzierung für die Unternehmensnachfolge, DStR 2009; Felten, Schenkungsteuerliche Auswirkungen von Leistungen zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaften und umgekehrt, BB 2011, 1621, 2115; Felten, ErbStR 2011: Begünstigtes Vermögen und Verwaltungsvermögen, ZEV 2012, 84; Geck, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 95 BewG Begriff des Betriebsvermögens

Ausgewählte Literaturhinweise: Bergan/Lätsch, Das Jahressteuergesetz 2024 im Überblick – Teil 2: Die Änderungen außerhalb des Einkommensteuerrechts, DStR 2024, 2849; Bron/Bellgardt, Der Brexit und die Nachfolgeplanung. Erbschaft-, schenkung- und wegzugsteuerliche Implikationen durch den Austritt Großbritanniens aus der EU, ErbStB 2021, 186; Große, Unternehmensbewertung und St...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.3.1 Verschonung bei der Erbschaftsbesteuerung

Rz. 150 Gemäß 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 a. Var. 2 ErbStG stellen Grundstücke, Grundstücksteile oder grundstückgleiche Rechte, welche der Erblasser/Schenker als Gesellschafter seiner Personengesellschaft zur Nutzung überlässt, kein Verwaltungsvermögen dar, da die Nutzungsüberlassung des Mitunternehmers an die Mitunternehmerschaft nicht als eine Überlassung an Dritte anzusehen i...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.1.1. Nutzungsüberlassung für betriebliche Zwecke

Rz. 126 Gewerblich tätige Vermieter wie Immobilienhändler und -makler, Bauträger und Bauunternehmer sowie bei bestimmten Architektenleistungen sind ebenfalls nicht verschont, selbst wenn die Vermietung lediglich Nebenzweck der gewerblichen Betätigung ist. Sie unterliegen den gleichen Restriktionen wie "normale" Vermieter. Um die Verschonung nutzen zu können, müssen der Haupt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerliche Grundlagen

Rz. 1348 [Autor/Stand] Die Bauabzugsteuer wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (EIBE) vom 30.8.2001[2] mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt und ist in den §§ 48–48d EStG geregelt. Siehe näher dazu § 380 Rz. 29.1 ff. Rz. 1348.1 [Autor/Stand] Ziel des Gesetzes war es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und Steueransprüche des deutschen Fiskus bei Ba...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Solaranlage

Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses stellen Erhaltungsaufwand dar.[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Heizungsanlage

Die Kosten der erstmaligen Installation einer Heizungsanlage stellen regelmäßig Herstellungskosten dar und sind im Wege der Gebäude-AfA als Werbungskosten abzugsfähig. Die Erneuerung und Umstellung von Heizungsanlagen zählen auch dann zum Erhaltungsaufwand des Gebäudes, wenn das Heizsystem von Einzelöfen auf Zentralheizung umgestellt wird (s. auch "Erhaltungsaufwand"). Aufwend...mehr