Fachbeiträge & Kommentare zu Photovoltaik

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erhaltungsaufwendungen und ... / 3.2 Erweiterungen

Eine Erweiterung liegt in folgenden Fällen vor: Aufstockung oder Anbau, Vergrößerung der nutzbaren Fläche, Substanzvermehrung. Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten auch dann gegeben, wenn nach Fertigstellung des Gebäudes seine nutzbare Fläche nur geringfügig vergrößert wird. Auf die tatsächliche Nutzung sowie auf den etwa noch erforderl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ausbau, Umbau und Erweiterung / 6 Vermehrung der Substanz

Eine Erweiterung und damit Herstellungskosten liegen auch bei einer Substanzvermehrung vor. Ein Gebäude wird in seiner Substanz vermehrt, ohne dass zugleich seine nutzbare Fläche vergrößert wird, z. B. bei Errichtung einer Außentreppe, bei Einbau einer Alarman­lage, einer Sonnenmarkise oder einer Treppe zum Spitzboden.[1] Keine zu Herstellungskosten führende Substanzvermehrun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung für energe... / 1.3.3 Gemischte Nutzung einer Wohnung

Werden Teile einer Wohnung nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt (z. B. ein häusliches Arbeitszimmer, das ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird, oder andere betrieblich/beruflich genutzte oder vermietete Räume), ist dies für die Gewährung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG dem Grunde nach unschädlich. Die Aufwendungen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.5 Ladestrom und Ladevorrichtungen

Seit 2017 ist das Auftanken von Strom für Elektro- oder Hybridelektroautos des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber steuerfrei.[1] Der Arbeitgeber ist aus Vereinfachungsgründen nicht verpflichtet, die steuerfreien "Stromvorteile" im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufzuzeichnen.[2] Außerdem fördert der Gesetzgeber durch die Einführung einer Pauschalierungsvorschrift die Verbreitung von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundlagenbescheide für den... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Überschusseinkünften

Ist der Gegenstand der gesonderten Feststellung bei der Besteuerung mehreren Personen zuzurechnen (z. B. bei Bruchteils-, Güter- und Erbengemeinschaften sowie GbR), ist die Feststellung für alle Beteiligten zugleich einheitlich zu treffen.[1] Die steuerliche Erfassung der von diesen Personenmehrheiten erzielten Einkünfte, seien es Gewinneinkünfte oder seien es Überschusseink...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 1.2 Liebhaberei

Nicht zu berücksichtigen sind Gewinne, Überschüsse und Verluste aus sog. Liebhaberei. Man versteht darunter eine Tätigkeit ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen. Im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Sollte eine Tätigkeit als sog. L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.1 Aktivierungsvoraussetzungen immateriellen Anlagevermögens

Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte (intangible assets) ist geregelt: für das immaterielle Anlagevermögen allgemein in IAS 38, für den goodwill in IAS 38 und IFRS 3, für immaterielles Umlaufvermögen in IAS 2. IAS 38 konzentriert sich zunächst darauf, die allgemeinen Kriterien eines Vermögenswerts für den speziellen Fall immateriellen Vermögens zu konkretisieren. Hierbe...mehr

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§ 9 Familienpool: Rechneris... / B. Fallstricke bei Gestaltungen von Familienpool

Rz. 20 Die Gestaltung eines Familienpools erfordert sowohl rechtlich als auch steuerlich ein umfangreiches Wissen. Um bei der Gestaltung keine bösen Überraschungen zu erleben, sind im Folgenden mögliche Fallstricke aufgeführt, die es bei der Beratung und Gestaltung zu verhindern gilt.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Serielles Sanieren – Turbo für den Gebäudestandard

Die Energiewende im Gebäudesektor stockt. Das serielle Sanieren verspricht mit vorgefertigten Modulen eine Lösung, die Tempo, Qualität und Klimaschutz vereint. Projekte zeigen: Das Verfahren hat das Potenzial, Standards grundlegend zu verändern. Die Klimaziele der Bundesregierung sind ambitioniert, doch die Realität im Gebäudesektor bleibt hinter den Erwartungen zurück. Der B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einspeisevergütung für privaten Solarstrom auf der Kippe

Die Einspeisung von Solarstrom aus privaten Anlagen wird vergütet. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will den Geldhahn zudrehen. Noch wird aber gefördert. Was Hauseigentümer jetzt wissen müssen – ein Überblick. Wer eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem eigenen Dach hat, aber nicht den ganzen Strom selbst nutzt, kann ihn ins öffentliche Netz einspeisen – das w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Solaranlagen in Kleingärten: Rechtliche Lage

Die rechtliche Lage für Balkonkraftwerke in Kleingärten ist nicht klar geregelt, das sorgte auch schon für Streit vor Gericht. Der Bundesrat will über eine Gesetzesänderung erreichen, dass kleine Solaranlagen zur Eigenversorgung eindeutig zulässig werden. Im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten weder ausdrücklich erlaubt noch verb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimaschutzgesetze der Bundesländer im Überblick

Der Bund hat das Klimaschutzgesetz zuletzt 2024 konkretisiert. Die Bundesländer ziehen schrittweise nach. Manche schießen teilweise über den Net-Zero-Zeitplan – und die Ziele – hinaus. Was gilt schon oder ist geplant? Die meisten Bundesländer haben eigene Klimaschutzgesetze oder Programme für den Klimaschutz. Sie ergänzen oder präzisieren die bundesweiten Ziele – das betrifft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.1 ESRS E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz

Rz. 12 Das berichtspflichtige Unternehmen ist zur Angabe seines Übergangsplans zum Klimaschutz (transition plan for climate change mitigation) verpflichtet. Anhang II der ESRS definiert einen Übergangsplan zum Klimaschutz als einen Aspekt der übergeordneten Unternehmensstrategie, welcher die Ziele, Maßnahmen und Ressourcen darlegt, die zur Dekarbonisierung des Unternehmens v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.1 ESRS E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Rz. 36 Die Offenlegung der vom Unternehmen gesetzten klimabezogenen Ziele (ESRS E1.30) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner Konzepte zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel und zur Bewältigung seiner wesentlichen klimabedingten Auswirkungen, Risiken und Chancen gesetzt hat (ESRS E1.31). Die Offenlegung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
BGH-Beschluss zu Kundenanlagen erfordert gesetzliche Klarheit

Die lokale Stromversorgung von Mietern in Wohnquartieren wurde bisher unbürokratisch als kostengünstige Kundenanlage eingestuft. Der Bundesgerichtshof legt sie nun als reguläres Verteilernetz aus. Das sorgt für rechtliche Unsicherheit. Wirtschaftsverbände fordern eine gesetzliche Lösung. Die jüngste Entscheidung des BGH zur energierechtlichen Einordnung von Kundenanlagen sorg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2.1 Erweiterungen

Rz. 89 Unter einer Erweiterung ist eine Vergrößerung oder eine Substanzmehrung (Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten) zu verstehen[1], die sich auf den VG als Ganzes bezieht und keine Wesensänderung mit sich bringt.[2] § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB setzt dabei keine Wesentlichkeit voraus, sodass grds. auch kleine Erweiterungen zu aktivieren sind. Maßnahmen, die lediglich die Funk...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1.2 Kleines ABC der Gegenleistung

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Raumordnungsgesetz (ROG)

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Hier gelangen Sie zum Wasserhaushaltsgesetz.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
PFAS-Beschränkung: Hintergr... / 4 Vielfältige Einsatzgebiete

PFAS sind nicht nur in der Umwelt, sondern auch unter vielen Prozessbedingungen sehr stabil. Das ist der wesentliche Grund, warum sie in so vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt werden – von der Antihaftbeschichtung bis zu Gitarrensaite. Im Beschränkungsvorschlag findet sich eine gute Strukturierung der Anwendungsgebiete in 14 Bereiche: Stoffe, Polster, Leder, Bekleidung, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Auslagenersatz

Die Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur dazu erhält, um sie für ihn auszugeben (durchlaufende Gelder), und Beträge, durch die Auslagen für den Arbeitgeber ersetzt werden (Auslagenersatz), sind steuerfrei.[1] Über die durchlaufenden Gelder oder den Auslagenersatz muss im Einzelnen abgerechnet werden.[2] Folgende Voraussetzungen sind an die Steuerfreiheit des Aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schuldrechtliche Belastungen.

Rn 12 Erforderlich ist eine Einwilligung, wenn die Haftung des Minderjährigen nicht auf das unentgeltlich zugewendete Grundstück beschränkt ist. Der unentgeltliche Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks ist nicht rechtlich vorteilhaft, da der Minderjährige wegen § 566 in die Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt (BGHZ 162, 137; NJW 05, 1430; NJW-RR 22, 793 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mängel an Baumaterialien (lit b).

Rn 17 Die praktisch sehr bedeutsame Norm erweitert den Geltungsbereich der 5-Jahres-Frist. Sie hat 3 Voraussetzungen: (1) (a) Qualifizierung als üblicherweise für ein Bauwerk (s BGH NJW 16, 2645 [BGH 24.02.2016 - VIII ZR 38/15] Rz 44f) verwendete Sache, zB Baustoff wie Zement, Ziegel, Bauteil wie Fenster, Rohre, Fertigbauelemente (Forster NZBau 07, 479, 480), technisches Agg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bauwerksbezogene Werkleistungen (Abs 1 Nr 2).

Rn 6 Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 634a I Nr 2 greift, wenn Gegenstand der vertraglich geschuldeten Werkleistungen entweder ein Bauwerk oder Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür sind. Bauwerk idS ist nach weiter geltender Begrifflichkeit eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material iVm dem Erdboden hergestellte Sache (grundlegend: BGHZ 57, 60...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wiederkehrende Leistungen.

Rn 3 Bei einer Reallast sind wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu erbringen. Dies erfordert nicht, dass die Leistungen in Natur aus dem Grundstück gewährt werden müssen. Abgestellt wird nur auf die dingliche Haftung des Grundstücks im Weg der Zwangsvollstreckung. Es genügt, wenn die Reallast den Wert einer Leistung verkörpert, die dem Berechtigten bei Nichtleistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beispielsfälle aus der Rspr.

Rn 7 Als wesentliche Bestandteile nach § 93 wurden zB angesehen: Die Bremstrommel eines LKW (Hamm MDR 84, 842); die Einzelteile eines komplett gekauften PC (München NJW-RR 92, 1271); das Gehäuse von Apparaten (BGHZ 20, 159, 162); Pflanzen (LG Itzehoe NJW-RR 95, 978; LG Detmold NJW-RR 14, 712 mit abl Anm Bieber GrundE 2014, 1230); eingemauerter Bauschutt (Kobl BeckRS 19, 2114...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Steckersolargeräte (Nr 5).

Rn 30a Der Anwendungsbereich ist eröffnet, wenn die Voraussetzungen des § 20 III nicht vorliegen und eine Stromerzeugung durch Steckersolargeräte eine bauliche Veränderung (Rn 2) notwendig macht. Im Einzelfall handelt es sich bei den betroffenen wesentlichen Bauteilen um SonderE. Dann beurteilt sich die Rechtmäßigkeit nach § 13 II. Unter einem ›Steckersolargerät‹ ist nach § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Steckersolargeräte.

Rn 13a Hierunter versteht man Geräte, die aus einer oder mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers bestehen (§ 3 Nr. 43 EEG 2023). Nach Gestattung hat die Anbringung fachgerecht (absturzsicher) und ohne Beschädigung des Immobilieneigentums zu erfolgen. Anlagen müssen den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mängel an Bauwerken (lit a).

Rn 16 Der Gleichlauf von Kauf- und Werkvertrag ist Normzweck (vgl § 634a I Nr 2). Zum Begriff ›Bauwerk‹ s daher § 634a Rn 6 (BTDrs 14/6040, 227 f; BGH NJW 14, 845 [BGH 09.10.2013 - VIII ZR 318/12] Rz 19; München MDR 14, 1076). Entgegen dem BGH (BGHZ 210, 206 Rz 20 ff; s aber BGH NJW 16, 1575 [BGH 25.02.2016 - VII ZR 156/13]) bestätigt die Norm, dass Verträge über den Erwerb ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wert.

Rn 14 Der Wert ohne Mangel ist der Verkehrswert, den die Kaufsache mit der geschuldeten Beschaffenheit gehabt hätte. Der wirkliche Wert ist der Verkehrswert der mangelhaften Kaufsache. Der Abzug für den Mangel ist dabei nur ausnw mit der Höhe der Nacherfüllungskosten identisch (BTDrs 14/6040, 235; AG Halle v 6.10.11 – 93 C 4299/10, juris Rz 13). Dies folgt schon daraus, dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unbewegliche Sachen.

Rn 2 Zwischen folgenden Vertragstypen ist zu differenzieren: (1) Der Bauvertrag, dh die Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück des Bestellers, unterliegt Werkvertragsrecht, da § 650 nur Verträge über die Herstellung und Lieferung beweglicher Sachen dem Kaufrecht unterstellt. (2) Beim Bauträgervertrag besteht für das Grundstück eine Lieferpflicht, für die Kaufrecht gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufvertrag/Werkvertrag.

Rn 21 Beim Kaufvertrag besteht die geschuldete Leistung in der Lieferung und Übereignung der Kaufsache und nicht in deren Herstellung (BGHZ 87, 112). Berührungspunkte zum Werkvertragsrecht bestehen zum einen dort, wo der Verkäufer die Kaufsache selber herstellt. Dann gilt: Handelt es sich um bewegliche Sachen, findet gem § 651 Kaufrecht Anwendung, und zwar mit den dort genan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlegende Umgestaltung der WE-Anlage.

Rn 44 Eine grundlegende Umgestaltung ist bei § 20 II 1 zumindest typischerweise nicht anzunehmen (BGH WuM 24, 171 Rz 15; ZMR 24, 391 Rz 40). Privilegierung ist bei der Prüfung iSe Regel-Ausnahme-Verhältnisses Rechnung zu tragen (BGH WuM 24, 171 Rz 15). IÜ ist die Frage im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden (BGH NJW-RR 25, 13 [BGH 11.10.2024 - V Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Übergabe (S 1 u S 2).

Rn 11 Gemeint ist die Übergabe in Erfüllung der Hauptleistungspflicht von § 433 I 1 Alt 1, also zur Verschaffung des Besitzes, nicht zur Übereignung (Erman/Grunewald Rz 5f). S daher § 433 Rn 14–16. Ob die Einräumung mittelbaren Besitzes ausreicht, entscheiden deshalb die zu § 433 geltenden Grundsätze; dies gilt auch bei der Ausstellung von Legitimationspapieren, zB Orderlage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfrüchte.

Rn 5 Unmittelbare Rechtsfrüchte sind die bestimmungsgemäßen Erträge eines Rechts. Diese bestehen selbstständig und als eigener Leistungsgegenstand neben dem Stammrecht. Hierunter fallen zB die Nutzungen des Pächters, des Nießbrauchers (KG NJW 64, 1808), des Reallastberechtigten und des Inhabers einer Grunddienstbarkeit oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeit. Rechtsfrücht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Einzelfälle/Planung und Konstruktion.

Rn 10 Nicht unter 1 zu subsumieren sind sicherlich Arbeiten an Personen (da keine Gegenstände; zB Haarschnitt) und die Herstellung von geistigen Werken (Architektenplanung, Gutachten, Theateraufführungen). Dies gilt selbst dann, wenn diese Werke in einem Gegenstand verkörpert werden (so bei schriftlichen Gutachten, individuellen Softwarelösungen auf Datenträger, künstlerisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorübergehender Zweck.

Rn 2 Die mit dem Grund und Boden verbundenen Sachen (I 1) und die in ein Gebäude eingefügten Sachen (II) werden gleichbehandelt. Die Verbindung oder Einfügung erfolgt zu einem vorübergehenden Zweck, wenn ihm seiner Natur nach eine zeitliche Begrenzung innewohnt, auch wenn es sich um einen längeren Zeitraum handelt (BGH NJW 96, 917 [BGH 22.12.1995 - V ZR 334/94]) oder die Dau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bewegliche Sachen.

Rn 3 Das Zusammenspiel der §§ 433, 650 führt zu folgenden Abgrenzungen: (1) Reine Lieferverträge, also bes Verträge mit Händlern und über Serienprodukte, sind Kaufverträge (BGHZ 200, 337 Rz 18–20). (2) Bei Verträgen, die neben der Lieferung zur Herstellung, Montage oder zu geistigen Leistungen wie Entwicklungstätigkeit verpflichten, entscheidet, welche Leistung den Vertrag p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1019 BGB – Vorteil des herrschenden Grundstücks.

Gesetzestext 1Eine Grunddienstbarkeit kann nur in einer Belastung bestehen, die für die Benutzung des Grundstücks des Berechtigten Vorteil bietet. 2Über das sich hieraus ergebende Maß hinaus kann der Inhalt der Dienstbarkeit nicht erstreckt werden. Rn 1 Ein Vorteil für das herrschende Grundstück ist zwingende Voraussetzung des Rechts (Soergel/Münch § 1019 Rz 9), um ewig perp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes (Abs 2).

Rn 5 Ist ein Gebäude iSd § 94 I 1 wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sind seine wesentlichen Bestandteile zugleich solche des Grundstücks. Der Begriff des Gebäudes in § 94 II umfasst auch Bauwerke, die keine Grundstücksbestandteile sind, weil sie mit dem Grund und Boden nicht fest verbunden oder nur auf Zeit (§ 95 I) verbunden sind. Trotz erheblicher Größe und Wert st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beispielfälle aus der Rspr.

Rn 10 Als Zubehör wurden angesehen: Alarmanlage einer Eigentumswohnung (München MDR 79, 934); Baumaterial, das auf dem Baugrundstück lagert (BGHZ 58, 309, 312: noch nicht montierte Heizkörper); Baugeräte, die auf Grundstück des Baugeschäfts eingesetzt werden (Hamm MDR 85, 494); Bierausschankanlage (Celle OLGZ 80, 13) und Kühlanlage (Hamm NJW-RR 86, 376) einer Gastwirtschaft;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Sonstige Gegenstände.

Rn 109 Mangel ja: Fehlende Wiederverkäuflichkeit/Handelbarket/Verkehrsfähigkeit von Arzneimitteln beim Verkauf an einen Händler (Stuttg PharmR 23, 481, 485f); Geschwindigkeits-Messanlage, mit welcher keine ›standardisierten Messverfahren‹ iSd höchst- und obergerichtlichen Rspr zum Bußgeldverfahren durchgeführt werden können (Celle MDR 23, 555, 555f); fehlende Kennzeichnung u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Gegenstand der Übereignung gem § 929 ff sind zunächst bewegliche Sachen, also körperliche Gegenstände (§ 90) sowie Tiere (§ 90a). Ausgeschlossen sind wesentliche Bestandteile von Grundstücken (§§ 93, 94) sowie Grundstücke selbst und im Zweifel auch Grundstückszubehör (§§ 97, 926); iE § 93 Rn 7, § 94 Rn 8, 9; zum Problem von Photovoltaikanlagen BGH NJW 22, 614 [BGH 22.10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Systematik.

Rn 5 Durch Abs 2 und 3 werden Ausnahmen von der grundsätzlichen Unübertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten gem Abs 1 S 1 normiert. Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten besitzen eine erhebliche praktische Bedeutung. Sie führen dazu, dass Anlagen trotz der festen Verbindung mit dem Boden iSd §§ 94, 95 Abs 1 Satz 2 sonderrechtsfähig bleiben (Trennungsfunktio...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nutzungsberechtigung (Alt 1).

Rn 13 Als erste der drei Hauptgruppen ist die Benutzung in einzelnen Beziehungen geregelt. Benutzen ist eine tatsächliche Inanspruchnahme des dienenden Grundstücks. Erfasst wird ein dauerndes oder fortgesetztes oder doch mehr oder weniger häufiges, regelmäßig wiederkehrendes Gebrauchmachen von dem Grundstück zu bestimmten Zwecken (BGH BeckRS 19, 31891 Tz 8), dagegen nicht de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Sonderfall personallose Betriebsstätten

Rz. 2939.1 [Autor/Stand] Betriebsstätten ohne Personalfunktionen. Die Personalfunktionen stellen den wesentlichen Anknüpfungspunkt für die Zuordnung der einzelnen Zuordnungsgegenstände dar und haben daher eine unmittelbare Wirkung auf die Ergebniszuordnung der Betriebsstätte. Können einer Betriebsstätte weder maßgebliche noch andere Personalfunktionen zugeordnet werden (insb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Einkünfte iSd § 21 I EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte iSd § 21 I EStG an andere zur Nutzung gg Entgelt überlässt. Einkünfte sind die Einnahmen abzgl der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für Nießbrauch und Wohnrecht sowie für andere ähnliche Nutzungsrechte...mehr

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Bauliche Veränderung: Subst... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B errichtet über die gesamte Länge seines Balkons eine Solaranlage (Anlage), von der nicht bekannt ist, ob sie an der Balkonbrüstung oder an einer auf dem Balkon stehenden Konstruktion montiert ist. Fraglich ist daher, ob es für die Frage, ob eine bauliche Veränderung i. S. v. § 20 Abs. 1 WEG vorliegt, auf einen Substanzeingriff ankommt.mehr