Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherungsbeitrag

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Pflegeversicherungsbeiträge: Berücksichtigung von Kindern

Zusammenfassung Überblick In der Pflegeversicherung wirken sich Kinder auf die Höhe des Beitragssatzes der beitragspflichtigen Eltern aus. Kinderlose beitragspflichtige Personen zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag. Eltern mit mehreren Kindern hingegen erhalten einen Beitragsabschlag. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen und den konkreten Auswirkungen in den j...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 4.2 Bezieher von Krankengeld

Beitragsabschläge sind auch bei der Bemessung der Beiträge für Bezieher von Krankengeld zu berücksichtigen. Sie reduzieren nur die vom Mitglied zu tragenden Beiträge.[1] Die vom Mitglied zu tragenden Beiträge werden ausgehend vom halben Beitragssatz errechnet; somit ist zur Ermittlung des vom Leistungsbezieher zu tragenden Beitragsanteils der halbe Beitragssatz um den jeweili...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2 Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder

Eine Beitragsentlastung erfolgt für Eltern, die 2 oder mehr Kinder haben. Diese Beitragsentlastung ist – anders als bei dem Beitragszuschlag für Kinderlose – nicht lebenslang vorgesehen. Der Gesetzgeber hat diese Beitragsentlastung nur bis zum Ablauf des Monats vorgesehen, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, d...mehr

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Pflegezeit / 2.2 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge freiwilliger Mitglieder

2.2.1 Höhe der Beiträge Für die Zeit der freiwilligen Krankenversicherung sind freiwillige Krankenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse bzw. Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Einkommen des freiwillig Versicherten. Das Darlehen, das Arbeitnehmern vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.2 Wirkung der Nachweise

Bei den Nachweisen war zwischen Kindern zu unterscheiden, die vor dem 1.7.2023 geboren wurden, im Zeitraum zwischen dem 1.7.2023 und dem 30.6.2025 geboren wurden und nach dem 1.7.2025 geboren wurden bzw. werden. 6.2.1 Geburt des Kindes vor dem 1.7.2023 Nachweise für vor dem 1.7.2023 geborene Kinder wirkten vom 1.7.2023 an. Hinweis Nachweise wirken weiter Der gegenüber der beitragsa...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 4 Berechnung der Beiträge

4.1 Arbeitnehmer Das Berechnungsverfahren für die Beiträge zur Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer ist in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geregelt. Ist der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten, ist dieser separat zu berechnen. Sind aufgrund von Beitragsabschlägen die Beiträge nicht zur Hälfte zu tragen, ergibt sich der Beitrag aus der S...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.1.2 Automatisiertes Übermittlungsverfahren

Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und eine möglichst effiziente, schnelle und bürgerfreundliche Umsetzung zu gewährleisten, ist ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt worden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist in dem elektronischen Abrufverfahren die zentrale Datenquelle und s...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2 Elterneigenschaft

Ebenfalls vom Beitragszuschlag ausgenommen sind Personen, die die Elterneigenschaft haben.[1] Dazu gehören die Eltern i. S. d. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Dies sind die leiblichen Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern. Bei den Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sind jeweils zusätzliche Voraussetzungen erforderlich. Die Elterneigenschaft unter...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.4 Pflegeeltern

Pflegeeltern sind Personen, die ein Kind als Pflegekind aufgenommen haben. Ein Pflegekindschaftsverhältnis setzt voraus, dass das Kind im Haushalt der Pflegeeltern sein Zuhause hat und diese zu dem Kind in einer familienähnlichen, auf längere Dauer angelegten Beziehung wie zu einem eigenen Kind stehen. Hieran fehlt es, wenn ein Kind von vornherein nur für eine begrenzte Zeit...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.2 Adoptiveltern

Bei einer Adoption geht die rechtliche Mutterschaft auf die Adoptivmutter und/oder die Vaterschaft auf den Adoptivvater über. Alle Rechte und Pflichten aus dem bisherigen Verwandtschaftsverhältnis, insbesondere gegenüber den Herkunftseltern, gehen unter. Das adoptierte Kind erhält durch die Adoption die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes. In Deutschland wird die Annahme ...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3 Kinderzahlabhängige Beitragsentlastung

Für Eltern[1] reduziert sich der Beitragssatz i. H. v. 3,6 % für jedes Kind ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind um jeweils einen Abschlag i. H. v. 0,25 Beitragssatzpunkten. Bei der Ermittlung des Abschlags nicht berücksichtigungsfähig sind Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.[2] Achtung Begrenzung des Beitragsabschlags Die Entlastung in Form von Beitragsabschlägen gilt i...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.2.1 Geburt des Kindes vor dem 1.7.2023

Nachweise für vor dem 1.7.2023 geborene Kinder wirkten vom 1.7.2023 an. Hinweis Nachweise wirken weiter Der gegenüber der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse vor dem 1.7.2023 erbrachte Nachweis der Elterneigenschaft (für ein vor dem 1.7.2023 geborenes Kind) bleibt – unabhängig vom Ergebnis des Abrufs der Daten zur Elterneigenschaft im automatisierten Übermittlungsv...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6 Nachweise

Die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren müssen gegenüber der beitragsabführenden Stelle (z. B. dem Arbeitgeber) nachgewiesen werden, sofern diesen die Angaben nicht bereits bekannt sind. Selbstzahler müssen diese selbst gegenüber der Pflegekasse bekunden. Mitglieder, die ihren Beitrag zur Pflegeversicherung selbst an die Krankenkasse zahlen (z. B. f...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.2.3 Geburt des Kindes ab dem 1.7.2025

Seit dem 1.7.2025 ist für die Wirkung des Nachweises danach zu unterscheiden, ob der Nachweis im Datenaustauschverfahren abgerufen wird oder außerhalb dieses Verfahrens erbracht wird. Digitales Verfahren Nachweise für Kinder, die im Datenaustauschverfahren abgerufen werden, wirken ab Beginn des Monats der Geburt.[1] Dies gilt unabhängig davon, wann die entsprechende Kinderzahl ...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.4 Spätere Berücksichtigung der Beitragsabschläge

Konnten die Abschläge von den beitragsabführenden Stellen und den Pflegekassen nicht zeitnah berücksichtigt werden, waren sie so bald wie möglich, spätestens bis zum 30.6.2025 zu erstatten. Die Erstattung erfolgte durch die beitragsabführenden Stellen, bei Selbstzahlern durch die Krankenkasse, bei der die Pflegekasse errichtet ist. Der Erstattungsanspruch auf die Beitragsabsc...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.6 Überblick über Zeitpunkt der Befreiung von der Zahlung des Beitragszuschlags

Die nachstehende Übersicht verdeutlicht die Auswirkungen der Befreiung von der Zahlung der Zuschlagspflicht und den Beginn der Zuschlagspflicht:mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.1 Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder

Für den Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder standen bis zum 30.6.2025 optional 2 Verfahren zur Verfügung. Es bestand die Möglichkeit sich die Angaben zu den Kindern ohne weitere Prüfung mitteilen zu lassen (vereinfachtes Verfahren) oder sich die Nachweise entsprechend den Empfehlungen vorlegen zu lassen und diese zu prüfen. Inzwischen steht für Zwecke der Be...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 4.1 Arbeitnehmer

Das Berechnungsverfahren für die Beiträge zur Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer ist in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geregelt. Ist der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten, ist dieser separat zu berechnen. Sind aufgrund von Beitragsabschlägen die Beiträge nicht zur Hälfte zu tragen, ergibt sich der Beitrag aus der Summe der getrenn...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.2 Geburtsjahrgänge vor 1940

Der Beitragszuschlag für Kinderlose ist nicht von Mitgliedern zu zahlen, die vor dem 1.1.1940 geboren sind.[1] Personen der Geburtsjahrgänge vor 1940 sind generell vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Kinder haben oder jemals hatten. Es handelt sich um eine Stichtagsregelung. Das festgelegte Datum verändert sich nicht.mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.4 Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II

Mitglieder, die wegen des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung sind, sind vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Werden weitere beitragspflichtige Einnahmen bezogen (z. B. Rente, Versorgungsbezüge), ist die Ausnahmeregelung auf diese weiteren beitragspflichtigen Einnahmen nicht anzuwenden. Gleiches...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.1 Leibliche Eltern

Der Begriff der Eltern umfasst die Mutter und den Vater des Kindes. Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteina...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.5 Elterneigenschaft für mehrere Personen

Elterneigenschaft kann bei weiteren Elternteilen gegeben sein mit der Konsequenz, dass der Beitragszuschlag für Kinderlose für alle beteiligten Elternteile des Kindes nicht zu erheben ist. Praxis-Beispiel Elterneigenschaft bei Scheidung der leiblichen Eltern Die leiblichen Eltern von Kind A lassen sich scheiden. Die Mutter heiratet einige Jahre darauf erneut und nimmt das Kind...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.3 Stiefeltern

Stiefeltern sind Ehegatten oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft in Bezug auf nicht zu ihnen in einem Kindschaftsverhältnis stehende leibliche oder angenommene Kinder des anderen Ehegatten oder Lebenspartners. Sie gehören allerdings dann nicht zu den Eltern i. S. d. § 55 Abs. 3 Satz 3 SGB XI, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Eheschließung oder Begründung der...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.1 Elterneigenschaft

Zu den Eltern im Sinne dieser Regelung zählen neben den leiblichen Eltern und Adoptiveltern auch Stiefeltern und Pflegeeltern. Die Definition ist grundsätzlich dieselbe wie für den Beitragszuschlag für Kinderlose.[1] Eine einmal begründete Elterneigenschaft nimmt Mitglieder dauerhaft vom Beitragszuschlag für Kinderlose aus. Die Elterneigenschaft im Sinne der Regelungen zu den...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2.1 Beginn der Beitragsentlastung

Damit die Beitragsentlastung zum Tragen kommt, sind mindestens 2 Kinder erforderlich, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Neugeborene Kinder werden – vorbehaltlich der Regelungen zum Nachweis[1] – jeweils ab dem 1. des Monats der Geburt des Kindes berücksichtigt. Praxis-Beispiel Beitragsentlastung bei neugeborenen Kindern Der versicherungspflichtige Arbeitnehmer ...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.3 Beitragsentlastung für Eltern unter 23 Jahren

Der Beitragszuschlag für Kinderlose kommt nur für Personen zum Tragen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Beitragsentlastung bezieht sich jedoch auf die Erziehungsleistung der Eltern. Diese ist unabhängig vom Alter der Eltern. Daher gilt die Beitragsentlastung auch für Eltern, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.[1]mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.2.2 Geburt des Kindes in der Zeit vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2025

Nachweise für Kinder, die im Zeitraum vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2025 geboren wurden, wirkten ab Beginn des Monats der Geburt. Der Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises gegenüber der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse war insofern unbedeutend. Hinweis Vereinfachte Nachweise gelten weiter Der in der Zeit vom 1.6.2023 bis zum 30.6.2025 im vereinfachten Nachweisverfahr...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.5 Verzinsung der Erstattungsansprüche

Der Erstattungsbetrag war grundsätzlich zu verzinsen, um finanzielle Nachteile für die Betroffenen durch die nicht rechtzeitige Berücksichtigung der Beitragsabschläge bei der Beitragsbemessung auszugleichen. Dieser Erstattungsanspruch war nach Ablauf des Kalendermonats der Beitragszahlung bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Erstattung mit 4 % pro Jahr zu verzinsen. Ein...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 5 Zahlung/ Tragung der Beiträge

Grundsätzlich sind die Beiträge von demjenigen zu zahlen, der sie zu tragen hat. Kinderlose Beschäftigte tragen den Beitragszuschlag grundsätzlich allein. Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind, haben den Beitragszuschlag ebenfalls selbst zu tragen.[1] Für Geringverdiener zahlt der Arbeitgeber auch den Beitragszuschlag z...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / Zusammenfassung

Überblick In der Pflegeversicherung wirken sich Kinder auf die Höhe des Beitragssatzes der beitragspflichtigen Eltern aus. Kinderlose beitragspflichtige Personen zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag. Eltern mit mehreren Kindern hingegen erhalten einen Beitragsabschlag. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen und den konkreten Auswirkungen in den jeweiligen Fallk...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.1.1 Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Nachweisverfahren sollte die Mitglieder bis zum 30.6.2025 von der Vorlage von Nachweisen zur Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder und die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen vom Aufwand zur Prüfung und Erfassung dieser Nachweise entlasten und den Zeitraum überbrücken, bis das digitale Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.1.3 Analoges Verfahren

Die Grundsätzlichen Hinweise vom 31.3.2025 dienen als Orientierungshilfe für die Pflegekassen und die beitragsabführenden Stellen für den Nachweis der Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder. Sie sind in den Fällen relevant, in denen die Angaben für Kinder nicht über das automatisierte Übermittlungsverfahren erhoben werden können (z. B. für steuerlich nicht erfasste Kind...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.1 Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Mitglieder sind bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Die Beitragspflicht hinsichtlich des Beitragszuschlags setzt dementsprechend mit Beginn des auf die Vollendung des 23. Lebensjahres folgenden Monats ein, sofern das Mitglied nicht zu einer der Personengruppe gehört, die von der Beitragspflic...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.3 Wehrdienstleistende

Wehrdienstleistende sind ohne weitere Differenzierung vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Hierbei handelt es sich nicht um eine personenbezogene, sondern um eine auf die Tätigkeit der Person und der daraus resultierenden Einnahmen bezogene Ausnahme von der Beitragspflicht. Sofern daneben weitere beitragspflichtige Einkünfte erzielt werden (z. B. Renten, Arbeit...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 1 Gesetzliche Regelungen

Der Beitragssatz beträgt bundeseinheitlich 3,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben[1], beträgt der Beitragssatz die Hälfte des regulären Beitragssatzes.[2] Der Beitragssatz erhöht sich für Mitglieder nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollend...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2.2 Ende der Beitragsentlastung

Die Berücksichtigung der Kinder bei der Beitragsentlastung endet immer mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Das Lebensjahr vollendet jemand immer einen Tag vor der Wiederkehr des Geburtstags. Entsprechend vollenden Personen, die am 1. eines Monats geboren sind, ihr 25. Lebensjahr immer mit dem letzten Kalendertag des Vormonats und werden folgl...mehr

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Student / 5 Beiträge der Studierenden (KVdS)

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich ab dem 1.10.2024 nach dem BAföG-Satz i. H. v. 855 EUR (vorher: 812 EUR).[1] Für die Berechnung des monatlichen Krankenversicherungsbeitrags wird ein Beitragssatz i. H. v. 10,22 % (= 7/10 von 14,6 %[2]) sowie der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zugrunde gelegt. Demnach ergibt sich ab dem...mehr

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Pflegeversicherung: Digital... / 6.3 Vom Datenaustauschverfahren erfasste Kinder

Bestandteil des Datenaustauschverfahrens sind alle Kinder, die lohnsteuerlich erfasst werden und damit im Datenbestand des Verfahrens ELStAM des BZSt vorhanden sind. Es handelt sich also um für Zwecke des Lohnsteuerabzugs vorliegende steuerlichen Daten.[1] Der Datenbestand des BZSt beruht hauptsächlich auf der Übermittlung von Daten aus den Meldebehörden und den Landesfinanzv...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3.1 Freibetrag bei Überschreitung der Mindesteinnahmegrenze

Wird die monatliche Mindesteinnahmegrenze (2026: 197,75 EUR; 2025: 187,25 EUR) überschritten, besteht für die Versorgungsbezüge Beitragspflicht. Allerdings sind dann von den Versorgungsbezügen, bei denen es sich um Renten der betrieblichen Altersversorgung handelt, ein Freibetrag in Höhe der Mindesteinnahmegrenze von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen abzuziehen; ...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.2.1 Allein vom Arbeitnehmer zu tragenden Beiträge

Die hälftige Verteilung der Beitragslast gilt auch für die Pflegeversicherungsbeiträge. Deshalb tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegeversicherung die Beiträge grundsätzlich zu je 1,8 %. Soweit Versicherte den Beitragszuschlag bei Kinderlosigkeit i. H. v. 0,6 % zu zahlen haben, tragen sie diesen Beitragszuschlag allein. Somit beträgt bei Kinderlosigkeit des Versic...mehr

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Arbeitgeberanteil / 1.5 Beitragszuschüsse für krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind[1], erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.[2] Als Zuschuss ist für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer der Betrag zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht zu tragen hätte[3], für privat krankenversicherte Ar...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.2.1 Höhe

Der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung beträgt 3,6 %. Kinderlose Versicherte haben einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 % zu zahlen. Dies führt zu einem Gesamtbeitragssatz von 4,2 %. Grundsätzlich ist der Pflegeversicherungsbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zu tragen. Der Beitragszuschlag ist allein vom Arbeitnehmer/Versicherten zu üb...mehr

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Entwicklungshelfer / 2 Freiwillige Krankenversicherung

Sofern sich Entwicklungshelfer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiterversichern, zahlen sie einen reduzierten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Da ihr Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts ruht, bemessen sich ihre Krankenversicherungsbeiträge lediglich aus 10 % der monatlichen Bezugsgröße (2...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.2.3 Anpassung der Renten

Der Jahresarbeitsverdienst wird zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst, d. h. erhöht. Somit erhöhen sich auch die Rentenleistungen entsprechend der Nettolohnentwicklung. Die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen für Unfälle, die im vorausgegangenen Kalenderjahr oder früher eingetreten sind, und das Pflegegeld werden zum 1.7. jeden Jahres entsprechend dem Prozent...mehr

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Pflegeversicherung: Digital... / 6.4.1 Nachweis von nicht vom Datenaustauschverfahren erfassten Kindern

Für nicht abruffähige Kinder (z. B. insbesondere Stiefkinder) gilt ein originäres Nachweisverfahren außerhalb des Datenaustauschverfahrens zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung.[1] Dem Arbeitgeber oder Zahlstellen ist ein konkreter Nachweis zum Kind vorzulegen. Nur dann kann das Kind beim Pflegeversicherungsbeitrag berücksichtigt werden. Der Nachweis ist abhän...mehr

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Beitragszuschuss / Zusammenfassung

Begriff Der Beitragszuschuss ist eine Leistung des Arbeitgebers an Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Verdienstgrenze nicht pflichtversichert oder wegen einer privaten Krankenversicherung von der Pflichtversicherung befreit sind. Die jeweiligen Zuschüsse stellen kein direktes Arbeitsentgelt dar. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Zuschüss...mehr

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Pflegeversicherung: Digital... / 1 Grundsätzlicher Aufbau des digitalen Verfahrens

Unter Nutzung bestehender technischer Infrastrukturen steht seit April 2025 ein bundeseinheitliches digitales Verfahren zur Verfügung, mit dem Arbeitgeber und Zahlstellen als beitragsabführende Stellen für den Pflegeversicherungsbeitrag die für die Berechnung relevanten Informationen elektronisch bereitgestellt werden. Das Verfahren ist offiziell "Datenaustauschverfahren zur...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 2.3 Beitragszuschuss

Für krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer besteht Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss[1] zum Pflegeversicherungsbeitrag.mehr

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Vorsorgepauschale / 3 Teilbetrag für gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung

Bei gesetzlich Krankenversicherten wird in allen Steuerklassen ein Teilbetrag zur Vorsorgepauschale berücksichtigt, der bezogen auf den Arbeitslohn – unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze – dem Arbeitnehmeranteil eines pflichtversicherten Arbeitnehmers entspricht. Für diese Berechnung wird aber lediglich der ermäßigte Beitragssatz von 14 % zugrunde gelegt.[1] D...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 2.2 Weitere Mitteilungspflichten

Des Weiteren hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Lohnzahlungen durch Dritte am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums mitzuteilen;[1] dies sind neben Barlohn auch Sachbezüge und geldwerte Vorteile; ggf. für den Zeitraum vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 über eine Ersatzbescheinigung des Versicherungsunternehmens die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung mitzuteil...mehr