Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherungsbeitrag

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 4 Krankenversicherung: Berechnungsgrundlage

Beiträge zur Krankenversicherung werden vom beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenzeerhoben. D. h., ein Arbeitnehmer, dessen beitragspflichtiges Bruttoentgelt über der aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze liegt, bezahlt maximal auf diesen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Achtung Wechsel in die private Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.4 Kapitalleistung wird bei noch fortdauernder Beschäftigung gezahlt

Gerade bei Direktversicherungen kann es vorkommen, dass wegen der im Versicherungsvertrag genannten Altersgrenze die Kapitalleistung schon fließt, der Versicherte aber noch weiter arbeitet. Auch in diesen Fällen beginnt die 10-Jahresfrist mit dem 1. des auf die Auszahlung des Kapitalbetrags folgenden Monats. Soweit in dieser Zeit ein Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.6.2 Bereits ausgezahlte Kapitalleistungen aus einem betrieblichen Riester-Vertrag

Kapitalleistungen werden zum Zwecke der Beitragsberechnung für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf 120 Monate aufgeteilt. Soweit es sich dabei um Kapitalleistungen aus Altersvorsorgevermögen mit ausschließlicher Riester-Förderung handelt, endete die Beitragspflicht am 31.12.2017. Sofern die Kapitalleistung nur zum Teil die Eigenschaft als Versorgungsbezug verlor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.1 Steuergestaltung durch Doppelzahlung in die private Krankenversicherung

Die Beratungssituation Wie viele andere Vorsorgeaufwendungen auch, können Krankenversicherungsbeiträge (egal ob gesetzlich oder privat) nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Sie fallen unter den Begriff des sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwands", sind aber nach § 10 Abs. 4 EStG betragsmäßig begrenzt. Je nach sozialversicherungsrechtlicher Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 5 Abfindung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung

Die Auflösung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung kann in vielfältigen Konstellationen auftreten. Für die beitragsrechtliche Beurteilung dieser Abfindungszahlungen sind die Beweggründe – insbesondere die arbeits- oder betriebsrentenrechtliche Zulässigkeit – ohne Bedeutung. Wesentlich ist, dass durch die Auflösung einer derartigen Anwartschaft die in der...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.3 Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

Arbeitgeberzuschüsse Ist ein Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder Mitglied einer privaten Krankenkasse, erhält er ggf. einen steuerfreien Arbeitgeberbeitragszuschuss. Diese Zuschüsse müssen in die Nummern 24a und 24b der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufgenommen werden. Entsprechendes gilt für die steuerfreien Beitragszuschü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 2.3 Erhöhung der Lohnsteuer

Wurde versehentlich ein zu geringer Lohnsteuerabzug vorgenommen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das zuständige Betriebsstättenfinanzamt elektronisch über diesen Vorgang zu informieren (sog. haftungsbefreiende Anzeige).[1]Durch diese Anzeige wird der Arbeitgeber von der Haftung für die zu gering einbehaltene Lohnsteuer befreit. Das Betriebsstättenfinanzamt wird ggf. zusamm...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Tz. 91 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Pflegeversicherung

Tz. 10 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 1995 wurde die Pflegeversicherung als Fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Gründe waren die steigenden Pflegeaufwendungen, die nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden konnten. Zunächst wurden lediglich Aufwendungen, die durch eine häusliche Pflege anfallen, abgedeckt, seit 01.07.1996 auch die Pfleg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.1 Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens

Rz. 16 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Beschränkung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für den Unterhalt kann sich durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst ergeben. Es ist zu prüfen, inwieweit der Steuerpflichtige zu Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Einkommensverhältnisse verpflichtet ist bzw. bis zu welcher Höhe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

Rz. 29 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat die unterhaltene Person andere eigene Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, so vermindert sich der Höchstbetrag um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 Euro jährlich übersteigen sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öffentlichen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.7.1 Höhe des Krankengeldzuschusses (Absatz 2 Satz 1)

Der Krankengeldzuschuss ergibt sich aus der Höhe der Differenz zwischen dem festgesetzten Nettokrankengeld und dem sich nach Abs. 1 Satz 1 ergebenden Nettoarbeitsentgelt: Nettokrankengeld ist das um die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung reduzierte Krankengeld (Niederschriftserklärung zu § 13 Abs. 2 Satz 1). Im Gegensatz zum TVöD, der – mit Ausnahme der Altfälle nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 4.6.2 Abschlag vom Pflegeversicherungsbeitrag

Abschläge von jeweils 0,25 % auf den Pflegeversicherungsbeitragssatz gibt es für beschäftigte Rentner vom 2. bis 5. Kind bis zur Vollendung deren 25. Lebensjahres. Wichtig Kein zusätzlicher Beitragsanteil ab Jahrgang 1939 Personen, die älter sind als Jahrgang 1940, müssen den Beitragsanteil zur Pflegeversicherung nicht zahlen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 4.6.1 Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose

Auch beschäftigte Rentner haben den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,6 % zu tragen. Dieser Beitrag ist sowohl aus dem Arbeitsentgelt als auch aus der Rente zu zahlen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2 Beitragszuschlag für Kinderlose

Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird in der Pflegeversicherung seit dem 1.1.2005 erhoben. Zu Beginn betrug dieser Beitragszuschlag 0,25 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds. Mit Wirkung vom 1.1.2022 wurde der Beitragszuschlag für Kinderlose auf 0,35 % erhöht. Seit dem 1.7.2023 beträgt er 0,6 %. Er wird vom Arbeitnehmer allein getragen. Die Zahlung des Beitrag...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1 Vom Beitragszuschlag ausgenommene Personengruppen

2.1.1 Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Mitglieder sind bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Die Beitragspflicht hinsichtlich des Beitragszuschlags setzt dementsprechend mit Beginn des auf die Vollendung des 23. Lebensjahres folgenden Monats ein, sofern das Mitglied ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 4.2 Bezieher von Krankengeld

Beitragsabschläge sind auch bei der Bemessung der Beiträge für Bezieher von Krankengeld zu berücksichtigen. Sie reduzieren nur die vom Mitglied zu tragenden Beiträge.[1] Die vom Mitglied zu tragenden Beiträge werden ausgehend vom halben Beitragssatz errechnet; somit ist zur Ermittlung des vom Leistungsbezieher zu tragenden Beitragsanteils der halbe Beitragssatz um den jeweili...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.3 Aufbewahrung von Nachweisen

Der Nachweis über die Elterneigenschaft und der Nachweis über die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder sind von der beitragsabführenden Stelle zusammen mit den übrigen Unterlagen, die für die Zahlung der Pflegeversicherungsbeiträge relevant sind, aufzubewahren.[1] Ein Vermerk "als Nachweis hat vorgelegen..." ist nicht ausreichend. Der Nachweis ist für die Dauer des die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge: Berücksichtigung von Kindern

Zusammenfassung Überblick In der Pflegeversicherung wirken sich Kinder auf die Höhe des Beitragssatzes der beitragspflichtigen Eltern aus. Kinderlose beitragspflichtige Personen zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag. Eltern mit mehreren Kindern hingegen erhalten einen Beitragsabschlag. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen und den konkreten Auswirkungen in den j...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2 Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder

Eine Beitragsentlastung erfolgt für Eltern, die 2 oder mehr Kinder haben. Diese Beitragsentlastung ist – anders als bei dem Beitragszuschlag für Kinderlose – nicht lebenslang vorgesehen. Der Gesetzgeber hat diese Beitragsentlastung nur bis zum Ablauf des Monats vorgesehen, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 4 Berechnung der Beiträge

4.1 Arbeitnehmer Das Berechnungsverfahren für die Beiträge zur Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer ist in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geregelt. Ist der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten, ist dieser separat zu berechnen. Sind aufgrund von Beitragsabschlägen die Beiträge nicht zur Hälfte zu tragen, ergibt sich der Beitrag aus der S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit / 2.2 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge freiwilliger Mitglieder

2.2.1 Höhe der Beiträge Für die Zeit der freiwilligen Krankenversicherung sind freiwillige Krankenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse bzw. Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Einkommen des freiwillig Versicherten. Das Darlehen, das Arbeitnehmern vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.2 Wirkung der Nachweise

Bei den Nachweisen war zwischen Kindern zu unterscheiden, die vor dem 1.7.2023 geboren wurden, im Zeitraum zwischen dem 1.7.2023 und dem 30.6.2025 geboren wurden und nach dem 1.7.2025 geboren wurden bzw. werden. 6.2.1 Geburt des Kindes vor dem 1.7.2023 Nachweise für vor dem 1.7.2023 geborene Kinder wirkten vom 1.7.2023 an. Hinweis Nachweise wirken weiter Der gegenüber der beitragsa...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.1.2 Automatisiertes Übermittlungsverfahren

Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und eine möglichst effiziente, schnelle und bürgerfreundliche Umsetzung zu gewährleisten, ist ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt worden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist in dem elektronischen Abrufverfahren die zentrale Datenquelle und s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 5 Zahlung/ Tragung der Beiträge

Grundsätzlich sind die Beiträge von demjenigen zu zahlen, der sie zu tragen hat. Kinderlose Beschäftigte tragen den Beitragszuschlag grundsätzlich allein. Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind, haben den Beitragszuschlag ebenfalls selbst zu tragen.[1] Für Geringverdiener zahlt der Arbeitgeber auch den Beitragszuschlag z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / Zusammenfassung

Überblick In der Pflegeversicherung wirken sich Kinder auf die Höhe des Beitragssatzes der beitragspflichtigen Eltern aus. Kinderlose beitragspflichtige Personen zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag. Eltern mit mehreren Kindern hingegen erhalten einen Beitragsabschlag. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen und den konkreten Auswirkungen in den jeweiligen Fallk...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.1.1 Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Nachweisverfahren sollte die Mitglieder bis zum 30.6.2025 von der Vorlage von Nachweisen zur Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder und die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen vom Aufwand zur Prüfung und Erfassung dieser Nachweise entlasten und den Zeitraum überbrücken, bis das digitale Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.1.3 Analoges Verfahren

Die Grundsätzlichen Hinweise vom 31.3.2025 dienen als Orientierungshilfe für die Pflegekassen und die beitragsabführenden Stellen für den Nachweis der Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder. Sie sind in den Fällen relevant, in denen die Angaben für Kinder nicht über das automatisierte Übermittlungsverfahren erhoben werden können (z. B. für steuerlich nicht erfasste Kind...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.1 Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Mitglieder sind bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Die Beitragspflicht hinsichtlich des Beitragszuschlags setzt dementsprechend mit Beginn des auf die Vollendung des 23. Lebensjahres folgenden Monats ein, sofern das Mitglied nicht zu einer der Personengruppe gehört, die von der Beitragspflic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.3 Wehrdienstleistende

Wehrdienstleistende sind ohne weitere Differenzierung vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Hierbei handelt es sich nicht um eine personenbezogene, sondern um eine auf die Tätigkeit der Person und der daraus resultierenden Einnahmen bezogene Ausnahme von der Beitragspflicht. Sofern daneben weitere beitragspflichtige Einkünfte erzielt werden (z. B. Renten, Arbeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2 Elterneigenschaft

Ebenfalls vom Beitragszuschlag ausgenommen sind Personen, die die Elterneigenschaft haben.[1] Dazu gehören die Eltern i. S. d. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Dies sind die leiblichen Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern. Bei den Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sind jeweils zusätzliche Voraussetzungen erforderlich. Die Elterneigenschaft unter...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.4 Pflegeeltern

Pflegeeltern sind Personen, die ein Kind als Pflegekind aufgenommen haben. Ein Pflegekindschaftsverhältnis setzt voraus, dass das Kind im Haushalt der Pflegeeltern sein Zuhause hat und diese zu dem Kind in einer familienähnlichen, auf längere Dauer angelegten Beziehung wie zu einem eigenen Kind stehen. Hieran fehlt es, wenn ein Kind von vornherein nur für eine begrenzte Zeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.2 Adoptiveltern

Bei einer Adoption geht die rechtliche Mutterschaft auf die Adoptivmutter und/oder die Vaterschaft auf den Adoptivvater über. Alle Rechte und Pflichten aus dem bisherigen Verwandtschaftsverhältnis, insbesondere gegenüber den Herkunftseltern, gehen unter. Das adoptierte Kind erhält durch die Adoption die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes. In Deutschland wird die Annahme ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 3 Kinderzahlabhängige Beitragsentlastung

Für Eltern[1] reduziert sich der Beitragssatz i. H. v. 3,6 % für jedes Kind ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind um jeweils einen Abschlag i. H. v. 0,25 Beitragssatzpunkten. Bei der Ermittlung des Abschlags nicht berücksichtigungsfähig sind Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.[2] Achtung Begrenzung des Beitragsabschlags Die Entlastung in Form von Beitragsabschlägen gilt i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.2.1 Geburt des Kindes vor dem 1.7.2023

Nachweise für vor dem 1.7.2023 geborene Kinder wirkten vom 1.7.2023 an. Hinweis Nachweise wirken weiter Der gegenüber der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse vor dem 1.7.2023 erbrachte Nachweis der Elterneigenschaft (für ein vor dem 1.7.2023 geborenes Kind) bleibt – unabhängig vom Ergebnis des Abrufs der Daten zur Elterneigenschaft im automatisierten Übermittlungsv...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 6 Nachweise

Die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren müssen gegenüber der beitragsabführenden Stelle (z. B. dem Arbeitgeber) nachgewiesen werden, sofern diesen die Angaben nicht bereits bekannt sind. Selbstzahler müssen diese selbst gegenüber der Pflegekasse bekunden. Mitglieder, die ihren Beitrag zur Pflegeversicherung selbst an die Krankenkasse zahlen (z. B. f...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.2.3 Geburt des Kindes ab dem 1.7.2025

Seit dem 1.7.2025 ist für die Wirkung des Nachweises danach zu unterscheiden, ob der Nachweis im Datenaustauschverfahren abgerufen wird oder außerhalb dieses Verfahrens erbracht wird. Digitales Verfahren Nachweise für Kinder, die im Datenaustauschverfahren abgerufen werden, wirken ab Beginn des Monats der Geburt.[1] Dies gilt unabhängig davon, wann die entsprechende Kinderzahl ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.4 Spätere Berücksichtigung der Beitragsabschläge

Konnten die Abschläge von den beitragsabführenden Stellen und den Pflegekassen nicht zeitnah berücksichtigt werden, waren sie so bald wie möglich, spätestens bis zum 30.6.2025 zu erstatten. Die Erstattung erfolgte durch die beitragsabführenden Stellen, bei Selbstzahlern durch die Krankenkasse, bei der die Pflegekasse errichtet ist. Der Erstattungsanspruch auf die Beitragsabsc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.6 Überblick über Zeitpunkt der Befreiung von der Zahlung des Beitragszuschlags

Die nachstehende Übersicht verdeutlicht die Auswirkungen der Befreiung von der Zahlung der Zuschlagspflicht und den Beginn der Zuschlagspflicht:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.1 Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder

Für den Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder standen bis zum 30.6.2025 optional 2 Verfahren zur Verfügung. Es bestand die Möglichkeit sich die Angaben zu den Kindern ohne weitere Prüfung mitteilen zu lassen (vereinfachtes Verfahren) oder sich die Nachweise entsprechend den Empfehlungen vorlegen zu lassen und diese zu prüfen. Inzwischen steht für Zwecke der Be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 4.1 Arbeitnehmer

Das Berechnungsverfahren für die Beiträge zur Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer ist in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geregelt. Ist der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten, ist dieser separat zu berechnen. Sind aufgrund von Beitragsabschlägen die Beiträge nicht zur Hälfte zu tragen, ergibt sich der Beitrag aus der Summe der getrenn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.2 Geburtsjahrgänge vor 1940

Der Beitragszuschlag für Kinderlose ist nicht von Mitgliedern zu zahlen, die vor dem 1.1.1940 geboren sind.[1] Personen der Geburtsjahrgänge vor 1940 sind generell vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Kinder haben oder jemals hatten. Es handelt sich um eine Stichtagsregelung. Das festgelegte Datum verändert sich nicht.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.4 Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II

Mitglieder, die wegen des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung sind, sind vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Werden weitere beitragspflichtige Einnahmen bezogen (z. B. Rente, Versorgungsbezüge), ist die Ausnahmeregelung auf diese weiteren beitragspflichtigen Einnahmen nicht anzuwenden. Gleiches...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.1 Leibliche Eltern

Der Begriff der Eltern umfasst die Mutter und den Vater des Kindes. Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteina...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.5 Elterneigenschaft für mehrere Personen

Elterneigenschaft kann bei weiteren Elternteilen gegeben sein mit der Konsequenz, dass der Beitragszuschlag für Kinderlose für alle beteiligten Elternteile des Kindes nicht zu erheben ist. Praxis-Beispiel Elterneigenschaft bei Scheidung der leiblichen Eltern Die leiblichen Eltern von Kind A lassen sich scheiden. Die Mutter heiratet einige Jahre darauf erneut und nimmt das Kind...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.3 Stiefeltern

Stiefeltern sind Ehegatten oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft in Bezug auf nicht zu ihnen in einem Kindschaftsverhältnis stehende leibliche oder angenommene Kinder des anderen Ehegatten oder Lebenspartners. Sie gehören allerdings dann nicht zu den Eltern i. S. d. § 55 Abs. 3 Satz 3 SGB XI, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Eheschließung oder Begründung der...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.1 Elterneigenschaft

Zu den Eltern im Sinne dieser Regelung zählen neben den leiblichen Eltern und Adoptiveltern auch Stiefeltern und Pflegeeltern. Die Definition ist grundsätzlich dieselbe wie für den Beitragszuschlag für Kinderlose.[1] Eine einmal begründete Elterneigenschaft nimmt Mitglieder dauerhaft vom Beitragszuschlag für Kinderlose aus. Die Elterneigenschaft im Sinne der Regelungen zu den...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2.1 Beginn der Beitragsentlastung

Damit die Beitragsentlastung zum Tragen kommt, sind mindestens 2 Kinder erforderlich, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Neugeborene Kinder werden – vorbehaltlich der Regelungen zum Nachweis[1] – jeweils ab dem 1. des Monats der Geburt des Kindes berücksichtigt. Praxis-Beispiel Beitragsentlastung bei neugeborenen Kindern Der versicherungspflichtige Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.3 Beitragsentlastung für Eltern unter 23 Jahren

Der Beitragszuschlag für Kinderlose kommt nur für Personen zum Tragen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Beitragsentlastung bezieht sich jedoch auf die Erziehungsleistung der Eltern. Diese ist unabhängig vom Alter der Eltern. Daher gilt die Beitragsentlastung auch für Eltern, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.2.2 Geburt des Kindes in der Zeit vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2025

Nachweise für Kinder, die im Zeitraum vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2025 geboren wurden, wirkten ab Beginn des Monats der Geburt. Der Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises gegenüber der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse war insofern unbedeutend. Hinweis Vereinfachte Nachweise gelten weiter Der in der Zeit vom 1.6.2023 bis zum 30.6.2025 im vereinfachten Nachweisverfahr...mehr