Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegehilfsmittel

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 7.4 Eng verbundene Umsätze

Als eng mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbundene Umsätze sind Leistungen anzusehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen. Die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Leistungen der sozialen Pfl... / 2.10 Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige haben in der häuslichen Pflege Anspruch auf Pflegehilfsmittel, um die Pflege zu erleichtern, die Beschwerden zu lindern oder eine selbstständige Lebensführung zur ermöglichen. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, wenn keine Leistungspflicht der Krankenkasse oder eines anderen Leistungserbringers besteht.[1] 2.10.1 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsm...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Leistungen der sozialen Pfl... / 2.10.3 Leistungsabgrenzung Krankenversicherung bei häuslicher Pflege

Einige Hilfsmittel dienen als Hilfsmittel sowohl der Krankenbehandlung, der Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder dem Behindertenausgleich, Pflegehilfsmittel auch der Pflegeerleichterung, der Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen oder der Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung. Bei den sog. "doppelfunktionalen Hilfsmitteln" ist eine pauschale Aufteilun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Leistungen der sozialen Pfl... / 2.1 Leistungsanspruch bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 ist der Leistungsanspruch eingeschränkt auf qualifizierte Pflegeberatung, Beratungsbesuch durch Pflegedienst, zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen, Versorgung mit Pflegehilfsmittel, Zuschuss Wohnumfeldverbesserung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen, Pflegekurse für Angehörige, Entlastungsbetrag für Inanspruc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1.2 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Rz. 12 Das Gesetz differenziert zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (Abs. 2 i. V. m. Abs. 1) und technischen Pflegehilfsmitteln (Abs. 3 i. V. m. Abs. 1). Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die wegen ihrer Beschaffenheit oder aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden können und in der Regel für einen Wiedereinsatz nicht geeignet si...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1.3 Technische Pflegehilfsmittel

Rz. 14 Technische Pflegehilfsmittel sollen gemäß Abs. 3 Satz 1 in geeigneten Fällen vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt werden. Der Gesetzgeber hat sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit von der Vorstellung leiten lassen, dass Hilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, regelmäßig wieder verwendet werden können (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 113 f.). Ein Anspruch ka...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.4.1995 durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt worden. Nach mehreren Anpassungen erfolgten die letzten Änderungen mit Wirkung zum 1.1.2021 durch das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) v. 22.12.2020 (BGBl. I S. 3299) und mit Art. 4 des Gesetzes zur Fortgeltung der die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1 Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

Rz. 3 Anspruchsberechtigte sind nach dem Wortlaut Pflegebedürftige (vgl. Abs. 1 Satz 1) i. S. d. §§ 14, 15, die in Pflegegrad 1 bis 5 eingestuft sind. Denkbar ist insoweit auch, dass Leistungen nach §§ 36, 37 dann nicht mehr beansprucht werden können, wenn der Gebrauch (Einsatz) des Pflegehilfsmittels die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit entfallen lässt. (vgl. Udsching...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.3 Richtlinien des Spitzenverbandes Bund

Rz. 41 Zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie zur Bestimmung des Verhältnisses zur Aufteilung der Ausgaben zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung hat der GKV-Spitzenverband online abrufbare Richtlinien erlassen.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 42 Fahlbusch, Aktuelle Fragen der Versorgung von Pflegebedürftigen mit Hilfsmitteln, NDV 2004, 5. Gaßner/Schottky, Falschbuchungen von Pflegehilfsmitteln zu Lasten der Pflegeversicherung in der ambulanten Versorgung – zu SG München, Urteil v. 12.5.2004, S 3 P 50/01, NZS 2005, 523. Udsching, Schnittstellen von gesetzlicher Kranken- und sozialer Pflegeversicherung, Festschri...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1.4 Zuzahlung und Härtefälle

Rz. 21 Der Zuzahlungspflicht unterliegen alle Pflegehilfsmittel, die in das Eigentum der Pflegebedürftigen übergehen, außer den nach Abs. 2 zum Verbrauch bestimmten, da für diese die Höchstbetragsregelung greift (Beetz, in: LPK-SGB XI, § 40 Rz. 29). Rz. 22 Durch die Zuzahlungspflicht kann es zu ungewollten Härten für die Pflegebedürftigen kommen. Um diese zu vermeiden, kann d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Versorgung Pflegebedürftiger mit Pflegehilfsmitteln, wobei zwischen zum Verbrauch bestimmten und vorrangig leihweise zu überlassenden technischen Hilfsmitteln unterschieden wird (Abs. 1 bis 3). Ferner können finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes gewährt werden (Abs. 4). Die Leistungen dienen dem Grundanliegen des SGB XI, es d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1.1 Abgrenzung zur Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung und anderer Leistungsträger (Subsidiarität)

Rz. 9 Pflegehilfsmittel werden dem Pflegebedürftigen gemäß § 40 nur zur Verfügung gestellt, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Primär hat eine Abgrenzung von Pflegehilfsmitteln zu den von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 23 und § 33 SGB V zur Verfügung zu st...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versorgung mit Pflegehilfsmitteln Rz. 3 Anspruchsberechtigte sind nach dem Wortlaut Pflegebedürftige (vgl. Abs. 1 Satz 1) i. S. d. §§ 14, 15, die in Pflegegrad 1 bis 5 eingestuft sind. Denkbar ist insoweit auch, dass Leistungen nach §§ 36, 37 dann nicht mehr beansprucht werden können, wenn der Gebrauch (Einsatz) des Pflegehilfsmittels die Voraussetzungen der Pflegebedürfti...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.2 Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

2.2.1 Antragsverfahren und Zielsetzung Rz. 25 Gemäß Abs. 4 steht es im pflichtgemäßen Ermessen (§ 39 SGB I) der Pflegekassen, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen als Anspruchsberechtigtem zu bezuschussen. Dem Anspruch des Versicherten steht nicht entgegen, dass die Maßnahme bereits vor Beantragung des Zuschusses durchgeführt worden i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.2.2 Maßnahmen

Rz. 29 Zuschüsse kommen nur bei Maßnahmen in der Wohnung des Pflegebedürftigen bzw. dem Haushalt, in den er aufgenommen ist, in Betracht. Maßgebliches Kriterium ist dabei, wo sich der auf Dauer angelegte Lebensmittelpunkt des Pflegebedürftigen befindet. Den Pflegekassen ist es grundsätzlich verwehrt, für individuelle wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in (gewerblichen) Wohnein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.4.1995 durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt worden. Nach mehreren Anpassungen erfolgten die letzten Änderungen mit Wirkung zum 1.1.2021 durch das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) v. 22.12.2020 (BGBl. I S. 3299) und mit Art. 4 des Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.2.3 Zuschussberechnung

Rz. 36 Bei der Berechnung der Kosten der Maßnahme sind alle zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung zur Wohnumfeldverbesserung unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt bestehenden konkreten Hilfebedarfs erforderlichen Einzelmaßnahmen kostenmäßig zu berücksichtigen (vgl. etwa BSG, Urteil v. 3.11.1999, B 3 P 6/99 R). Dies gilt unabhängig davon, ob mit Einzelmaßnahmen untersc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.2.1 Antragsverfahren und Zielsetzung

Rz. 25 Gemäß Abs. 4 steht es im pflichtgemäßen Ermessen (§ 39 SGB I) der Pflegekassen, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen als Anspruchsberechtigtem zu bezuschussen. Dem Anspruch des Versicherten steht nicht entgegen, dass die Maßnahme bereits vor Beantragung des Zuschusses durchgeführt worden ist (BSG, Urteil v. 14.12.2000, B 3 P 1...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / Zusammenfassung

Begriff Sehhilfen sind Brillen und Kontaktlinsen sowie vergrößernde Sehhilfen (z. B. Lupen) zur Verbesserung der Sehfähigkeit. Auch therapeutische Sehhilfen fallen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Lesehilfen (z. B. Bettlesegerät, Blattwendegerät) sind keine Sehhilfen, die zulasten der Krankenkasse abgegeben werden. Sie können als Hilfsmittel abge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI 28a Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bei Vorliegen des Pflegegrades 1 gewährt die Pflegeversicherung folgende Leistungen: Pflegeberatung gemäß den §§ 7a und 7b, Beratung in der eigenen Häuslichkeit gemäß § 37 Abs. 3, zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 38a, ohne dass § 38a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erfüllt sein muss, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gemäß § 40 Abs....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.3 Pflegehilfsmittel

Rz. 13 Von den "allgemeinen" Hilfsmitteln sind die Pflegehilfsmittel zu unterscheiden. Auf diese besteht nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB XI ein Versorgungsanspruch gegen die Pflegekasse, wenn die Mittel zur Erleichterung der Pflege oder der Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Die Leistungen der gesetzlic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.2 Leistungsanspruch (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Der durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) in Abs. 1 eingefügte Satz 2 hat klargestellt, dass Versicherte einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis in § 139 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Produkte erfüllen. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, sich ab...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 21a ... / 2.2 Allgemeine Leistungsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis d können als Leistungen der sozialen Pflegeversicherung Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch genommen werden. Diese werden als Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI), Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37 SGB XI), häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI) sowie Pflegehilfsmittel und technische Hilfe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 3 Rechtsprechung (Hilfsmittel in alphabetischer Reihenfolge)

Rz. 44 Aktivrollstuhl (Zweitversorgung) nein = BSG, Urteil v. 3.11.2011, B 3 KR 4/11 R. Allergendichte Matratzenkomplettumhüllung ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Angorawäsche nein = BSG, Urteil v. 12.12.1979, 3 RK 44/78. Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Arthrodesenstuhl ja = BSG, Urteil v. 30.4.1975, 5 RKn 11/7...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.4 Schwerstbehinderte Versicherte (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 15a Mit der Neufassung des Abs. 1 durch das GKV-WSG war Satz 2 eingefügt worden. Die Neufassung des Abs. 1 durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) verschob die Regelung lediglich in den Satz 3. Darin ist eindeutig klargestellt, dass der Versorgungsanspruch schwerstbehinderter Versicherter bei stationärer Pflege nicht vom Grad der Rehabilitationsfähigkeit abhängt. Die Regelung ist a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.2 Einzelne Tatbestände der zulässigen Datenverarbeitung

Rz. 3 Im Einzelnen räumt der Gesetzgeber den Pflegekassen gemäß § 94 Abs. 1 eine Erlaubnis zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für nachfolgende Zwecke (Aufgaben) ein: Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1 gestattet die Datenverwendung zur Feststellung des Versicherungsverhältnisses (§§ 20 bis 26) und der Mitgliedschaft (§ 49). Die Regelung entspricht § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V. Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel

Zusammenfassung Begriff Pflegehilfsmittel werden zur Erleichterung der Pflege, Linderung der Beschwerden oder Ermöglichung der selbstständigen Lebensführung dem Pflegebedürftigen von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Der Anspruch besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 und nur bei häuslicher Pflege. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, wenn kei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 3.1 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen zum einmaligen Gebrauch. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Betrag von 42 EUR monatlich. Die Mehrkosten hat der Pflegebedürftige selbst zu tragen. Pflegebedürftige können wählen, ob sie die zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als Sachleistung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 3.2 Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind z. B. Bettpfannen, Urinflaschen, Urinflaschenhalter oder ein Hausnotrufsystem. Sie werden dem Pflegebedürftigen leihweise überlassen, wenn es aus hygienischen Gründen möglich ist. Die Pflegekasse muss das Pflegehilfsmittel in einem gebrauchsfertigen Zustand zur Verfügung stellen. Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln umfasst neben der Grundau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 6.1 Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege

Einige Hilfsmittel dienen als Hilfsmittel sowohl der Krankenbehandlung, der Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder dem Behindertenausgleich, Pflegehilfsmittel auch der Pflegeerleichterung, der Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen oder der Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung. Bei den sog. "doppelfunktionalen Hilfsmitteln" ist eine pauschale Aufteilun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 6.2 Pflegehilfsmittel in vollstationären Einrichtungen

Das Pflegeheim hat die Pflegebedürftigen nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse ausreichend und angemessen zu pflegen. Das dafür typische Inventar von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln muss bereitgestellt werden. Dies sind z. B. Produkte, die von den Bewohnern gemeinsam beansprucht werden und dem Bereich der Grundpflege (Körperpflege, E...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 7 Pflegehilfsmittelverzeichnis

Die Pflegehilfsmittel sind systematisch als Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis erfasst. Die Gliederungssystematik ist identisch wie im Bereich der GKV. Die stets aktuellste Fassung wird durch den GKV-Spitzenverband im Internet veröffentlicht. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird laufend aktualisiert. Es nennt 5 Produktgruppen, die grundsätzlich in die Leistungspflicht der ges...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 1 Definition

Pflegehilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt, als serienmäßig hergestellte Ware in unverändertem Zustand oder als Basisprodukt mit entsprechender handwerklicher Zurichtung, Ergänzung bzw. Abänderung von den Leistungserbringern abgegeben werden. Pflegehilfsmittel sind transportable Produkte und werden unterschieden in zum Verbrauch be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 5.2 Zuzahlung

Pflegebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der technischen Pflegehilfsmittel eine Zuzahlung von 10 %, höchstens jedoch 25 EUR je Pflegehilfsmittel an die abgebende Stelle zu leisten. Die Zuzahlung wird bei der Erstattung von Zuzahlungen im Rahmen der individuellen Belastungsgrenze nicht berücksichtigt. Ist der Pflegebedürftige jedoch von sei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 5 Kostenübernahme

Die Pflegekassen schließen mit den Leistungserbringern Verträge über die Erbringung der technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt die vertraglich vereinbarten Preise. Die Mehrkosten für eine vom Versicherten gewünschte Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht sowie dadurch bedingte Folgekosten,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. 2.1 Subsidiäre Zuständigkeit Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse nur übernommen, wenn keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse oder eines anderen Leistungsträgers (z. B. Unfallvers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 4 Fristgerechte Entscheidung

Die Pflegekasse hat über den Antrag auf Pflegehilfsmittel innerhalb von 3 Wochen zu entscheiden. Die Frist verlängert sich auf 5 Wochen, wenn der MD oder eine Pflegefachkraft eingeschalten wird. Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, teilt sie dies dem Pflegebedürftigen, unter Darlegung der Gründe, rechtzeitig mit. Ansonsten gilt der Antrag als genehmigt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / Zusammenfassung

Begriff Pflegehilfsmittel werden zur Erleichterung der Pflege, Linderung der Beschwerden oder Ermöglichung der selbstständigen Lebensführung dem Pflegebedürftigen von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Der Anspruch besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 und nur bei häuslicher Pflege. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, wenn keine Leistungspfl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 2.2 Ärztliche Verordnung

Eine ärztliche Verordnung ist für die Abgabe eines Pflegehilfsmittels durch die Pflegekasse nicht vorgesehen. Die Beurteilung über die Notwendigkeit des Pflegehilfsmittels wird in der Regel von einer Pflegefachkraft oder dem Medizinischen Dienst (MD) vorgenommen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 2.1 Subsidiäre Zuständigkeit

Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse nur übernommen, wenn keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse oder eines anderen Leistungsträgers (z. B. Unfallversicherung) besteht. D. h., bei der Prüfung der Zuständigkeit ist mit der Prüfung der krankenversicherungsspezifischen Indikationen zu beginnen.[1] Der Anspruch besteht unabhängig vom Pflegegrad und orien...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 3 Leistungsumfang

3.1 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen zum einmaligen Gebrauch. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Betrag von 42 EUR monatlich. Die Mehrkosten hat der Pflegebedürftige selbst zu tragen. Pflegebedürftige können wählen, ob sie die zum Verbrauch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 6 Leistungsabgrenzung zur Krankenversicherung

6.1 Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege Einige Hilfsmittel dienen als Hilfsmittel sowohl der Krankenbehandlung, der Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder dem Behindertenausgleich, Pflegehilfsmittel auch der Pflegeerleichterung, der Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen oder der Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung. Bei den sog. "doppelfunktiona...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 5.1 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Die Pflegekasse, bei der am Tag der Abgabe des Hilfsmittels an den Pflegebedürftigen (Tag der Leistungserbringung) – ggf. nach erfolgter Anpassung – ein Versicherungsverhältnis besteht, ist leistungspflichtig.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 6.3 Individuelle Hilfsmittelversorgung

Die Heimbewohner haben auch einen Anspruch auf die individuelle Versorgung mit Hilfsmitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist der Fall, wenn dem Pflegebedürftigen durch ein individuell nur von ihm genutztes Hilfsmittel eine Teilnahme am Leben der Gemeinschaft – ggf. auch nur passiv oder eingeschränkt – ermöglicht wird. Dies gilt auch, wenn eine verantwo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflegeversicherung / 3 Leistungsumfang

Die Pflegeversicherung kennt folgende Leistungen: Pflegesachleistungen, Pflegegeldleistung, Kombination von Geld- und Sachleistung, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege, Hilfe für Menschen mit Behinderungen (Leistungen in vollstationäre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohnumfeldverbessernde Maßn... / 2 Leistungsinhalt

Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Zuschuss bis zu 4.180 EUR[1] je Maßnahme. Die Maßnahme kann die konkrete Wohnumgebung an die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen anpassen (z. B. Einbau von Treppenlifter oder Aufzug, Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe), mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein (z. B. Türverbreiterung, fest instal...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 14 Leistungsabgrenzung zu Pflegehilfsmitteln

Neben den Krankenkassen können auch Pflegekassen zur Erleichterung der Pflege, Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen oder Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung Pflegehilfsmittel zur Verfügung stellen. Die Leistungen der Pflegeversicherung kommen allerdings nur in Betracht, wenn die Krankenversicherung nicht leistungspflichtig ist.[1] Bei Hilfsmitteln, die s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 1.5 Grund-/Mehrfachausstattung/Zubehör/Nebenkosten

Die Kranken- bzw. Pflegekassen haben Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel grundsätzlich in einfacher Stückzahl zu gewähren. Eine Mehrfachausstattung kann notwendig werden, wenn das Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel aus hygienischen Gründen ständig oder häufiger gewechselt werden muss. Zubehörteile, ohne die das Hilfsmittel nicht zweckentsprechend betrieben werden kann, fallen ...mehr