Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegehilfsmittel

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1.3 Technische Pflegehilfsmittel

Rz. 14 Technische Pflegehilfsmittel sollen gemäß Abs. 3 Satz 1 in geeigneten Fällen vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt werden. Der Gesetzgeber hat sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit von der Vorstellung leiten lassen, dass Hilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, regelmäßig wieder verwendet werden können (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 113 f.). Ein Anspruch ka...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.4.1995 durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt worden. Nach mehreren Anpassungen erfolgten die letzten Änderungen mit Wirkung zum 1.1.2021 durch das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) v. 22.12.2020 (BGBl. I S. 3299) und mit Art. 4 des Gesetzes zur Fortgeltung der die ...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1 Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

Rz. 3 Anspruchsberechtigte sind nach dem Wortlaut Pflegebedürftige (vgl. Abs. 1 Satz 1) i. S. d. §§ 14, 15, die in Pflegegrad 1 bis 5 eingestuft sind. Denkbar ist insoweit auch, dass Leistungen nach §§ 36, 37 dann nicht mehr beansprucht werden können, wenn der Gebrauch (Einsatz) des Pflegehilfsmittels die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit entfallen lässt. (vgl. Udsching...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.3 Richtlinien des Spitzenverbandes Bund

Rz. 41 Zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie zur Bestimmung des Verhältnisses zur Aufteilung der Ausgaben zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung hat der GKV-Spitzenverband online abrufbare Richtlinien erlassen.mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 42 Fahlbusch, Aktuelle Fragen der Versorgung von Pflegebedürftigen mit Hilfsmitteln, NDV 2004, 5. Gaßner/Schottky, Falschbuchungen von Pflegehilfsmitteln zu Lasten der Pflegeversicherung in der ambulanten Versorgung – zu SG München, Urteil v. 12.5.2004, S 3 P 50/01, NZS 2005, 523. Udsching, Schnittstellen von gesetzlicher Kranken- und sozialer Pflegeversicherung, Festschri...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1.4 Zuzahlung und Härtefälle

Rz. 21 Der Zuzahlungspflicht unterliegen alle Pflegehilfsmittel, die in das Eigentum der Pflegebedürftigen übergehen, außer den nach Abs. 2 zum Verbrauch bestimmten, da für diese die Höchstbetragsregelung greift (Beetz, in: LPK-SGB XI, § 40 Rz. 29). Rz. 22 Durch die Zuzahlungspflicht kann es zu ungewollten Härten für die Pflegebedürftigen kommen. Um diese zu vermeiden, kann d...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Versorgung Pflegebedürftiger mit Pflegehilfsmitteln, wobei zwischen zum Verbrauch bestimmten und vorrangig leihweise zu überlassenden technischen Hilfsmitteln unterschieden wird (Abs. 1 bis 3). Ferner können finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes gewährt werden (Abs. 4). Die Leistungen dienen dem Grundanliegen des SGB XI, es d...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1.1 Abgrenzung zur Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung und anderer Leistungsträger (Subsidiarität)

Rz. 9 Pflegehilfsmittel werden dem Pflegebedürftigen gemäß § 40 nur zur Verfügung gestellt, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Primär hat eine Abgrenzung von Pflegehilfsmitteln zu den von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 23 und § 33 SGB V zur Verfügung zu st...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versorgung mit Pflegehilfsmitteln Rz. 3 Anspruchsberechtigte sind nach dem Wortlaut Pflegebedürftige (vgl. Abs. 1 Satz 1) i. S. d. §§ 14, 15, die in Pflegegrad 1 bis 5 eingestuft sind. Denkbar ist insoweit auch, dass Leistungen nach §§ 36, 37 dann nicht mehr beansprucht werden können, wenn der Gebrauch (Einsatz) des Pflegehilfsmittels die Voraussetzungen der Pflegebedürfti...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.2 Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

2.2.1 Antragsverfahren und Zielsetzung Rz. 25 Gemäß Abs. 4 steht es im pflichtgemäßen Ermessen (§ 39 SGB I) der Pflegekassen, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen als Anspruchsberechtigtem zu bezuschussen. Dem Anspruch des Versicherten steht nicht entgegen, dass die Maßnahme bereits vor Beantragung des Zuschusses durchgeführt worden i...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.2.2 Maßnahmen

Rz. 29 Zuschüsse kommen nur bei Maßnahmen in der Wohnung des Pflegebedürftigen bzw. dem Haushalt, in den er aufgenommen ist, in Betracht. Maßgebliches Kriterium ist dabei, wo sich der auf Dauer angelegte Lebensmittelpunkt des Pflegebedürftigen befindet. Den Pflegekassen ist es grundsätzlich verwehrt, für individuelle wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in (gewerblichen) Wohnein...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.4.1995 durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt worden. Nach mehreren Anpassungen erfolgten die letzten Änderungen mit Wirkung zum 1.1.2021 durch das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) v. 22.12.2020 (BGBl. I S. 3299) und mit Art. 4 des Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage vo...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.2.3 Zuschussberechnung

Rz. 36 Bei der Berechnung der Kosten der Maßnahme sind alle zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung zur Wohnumfeldverbesserung unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt bestehenden konkreten Hilfebedarfs erforderlichen Einzelmaßnahmen kostenmäßig zu berücksichtigen (vgl. etwa BSG, Urteil v. 3.11.1999, B 3 P 6/99 R). Dies gilt unabhängig davon, ob mit Einzelmaßnahmen untersc...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.2.1 Antragsverfahren und Zielsetzung

Rz. 25 Gemäß Abs. 4 steht es im pflichtgemäßen Ermessen (§ 39 SGB I) der Pflegekassen, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen als Anspruchsberechtigtem zu bezuschussen. Dem Anspruch des Versicherten steht nicht entgegen, dass die Maßnahme bereits vor Beantragung des Zuschusses durchgeführt worden ist (BSG, Urteil v. 14.12.2000, B 3 P 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 34 Ruhen d... / 2.1 Auslandsaufenthalt

Rz. 3 Ähnlich wie § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung normiert Abs. 1 Nr. 1 für den Bereich der Pflegeversicherung das Territorialprinzip. Leistungen werden nach diesem Grundsatz nur bei Aufenthalt im Inland zur Verfügung gestellt. Der Grundsatz steht unter dem Vorbehalt über- oder zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen. Abs....mehr

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Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim

Leitsatz Die für die Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen erforderliche Kostentragung durch die Pflegekasse kann sich beim Betrieb eines Hausnotrufsystems aus der Zuerkennung einer Pflegestufe ergeben. Normenkette § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG i.d.F. 2009, 2010, § 15, §§ 36ff. SGB XI, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL Sachverhalt Die Klägerin, eine GbR, betrieb in den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1.2 Leistungen aus einer Pflegeversicherung

Rz. 6 Nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG sind ebenso die Leistungen aus einer Pflegeversicherung steuerfrei. Dies gilt sowohl für die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 1 SGB XI) als auch für die Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung (§ 23 SGB XI). Steuerfrei sind auch Leistungen aus einer ausl. Pflegeversicherung (vgl. Rz. 1, 7). Befreit sind alle Leistun...mehr

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Sommer, SGB XI § 43 Inhalt ... / 2.2 Vollstationäre Pflege (Antrag, Inhalt)

Rz. 7 Leistungsinhalt des § 43 ist die Pflege in vollstationären Einrichtungen. Dies sind nach § 71 Abs. 2 selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegekraft gepflegt werden und ganztägig untergebracht und verpflegt werden können. Die betreffende Einrichtung muss zudem zugelassen sein, d. h., mi...mehr

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Sommer, SGB XI § 43 Inhalt ... / 2.3 Finanzierung der Heimkosten

Rz. 15 Die Pflegekasse trägt den pflegebedingten Aufwand für die im Einzelfall erforderlichen Leistungen der Grundpflege, der aktivierenden Pflege und für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, soweit Letztere nicht von den Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern zu tragen sind. Hinzu kommt der Aufwand für die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Die...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträge über Pflegehilfsmittel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die mit Wirkung zum 1.1.1995 durch Art. 1 Pflege-Versicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) in Kraft getretene Ursprungsfassung entsprach § 87 des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 12/5262 S. 34). In Abs. 2 Satz 3 wurde im Zusammenhang mit der Einführung des SGB IX der Begriff "Behinderte" durch "behinderte Menschen" ersetzt (vgl. Art. 10 Nr. 19 na...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 2.3 Pflegehilfsmittelverzeichnis

Rz. 9 Aufgabe des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen ist die Erstellung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses. Es ist als Anlage zu dem Hilfsmittelverzeichnis gemäß § 139 SGB V zu erstellen und enthält die von der Leistungspflicht der Pflegeversicherung umfassten Pflegehilfsmittel. Der Gesetzeswortlaut weist dem Pflegehilfsmittelverzeichnis lediglich eine ergänzende Funkti...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 2.5 Leihweise Überlassung

Rz. 16 Dem in § 40 Abs. 3 Satz 1 normierten Vorrang der leihweisen Überlassung der technischen Pflegehilfsmittel (auf die dortige Komm. wird verwiesen) trägt Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 4 Rechnung (vgl. zur Gesetzesbegründung BT-Drs. 12/5262). Das Pflegehilfsmittelverzeichnis hat die Pflegehilfsmittel aufzuführen, die für eine solche Versorgung geeignet sind. Abs. 3 verpflich...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß ihrer systematischen Stellung (Dritter Abschnitt: Beziehung zu den Leistungserbringern) ist die Vorschrift dem sog. Leistungserbringerrecht zuzuordnen. Sie enthält Vorgaben für die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln sowie für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung gemäß § 40. Die Vorgaben des Leistungsrechts wer...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verträge mit den Leistungserbringern Rz. 3 Vertragspartner der nach Abs. 1 Satz 1 abzuschließenden Verträge ist der Spitzenverband Bund der Pflegekassen einerseits und einzelne Leistungserbringer oder deren Verbände andererseits. Während noch die Gesetzesbegründung ("… und daher eine einheitliche bundesweite Zulassung der Leistungserbringer zweckmäßig ist.") zur alten Fas...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 3 Literatur

Rz. 18 Bannach, Das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis, KrV 1998 S. 115. Griep/Renn, Pflegemarkt ohne Vertragsautonomie – Zur Aushöhlung des Vereinbarungsprinzips im SGB XI-Leistungserbringungsrecht, RsDE Nr. 40 S. 1 (1998). Gemeinsames Rundschreiben v. 18.12.2007: Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemeinsames Rundschreiben v. 27.3.2007-I: Gemeinsam...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 2.1 Verträge mit den Leistungserbringern

Rz. 3 Vertragspartner der nach Abs. 1 Satz 1 abzuschließenden Verträge ist der Spitzenverband Bund der Pflegekassen einerseits und einzelne Leistungserbringer oder deren Verbände andererseits. Während noch die Gesetzesbegründung ("… und daher eine einheitliche bundesweite Zulassung der Leistungserbringer zweckmäßig ist.") zur alten Fassung deutlich machte, dass der Vertragss...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 2.2 Regelungen zur Bemessung der Zuschüsse für die Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

Rz. 8 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird durch Abs. 2 Satz 1 nicht lediglich ermächtigt, sondern verpflichtet (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 140), das Nähere zur Bemessung der Zuschüsse zu regeln. Dies erfolgt entgegen der Überschrift der Norm nicht durch Verträge mit den Leistungserbringern. Anders als vor Erstellung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses sind deren Verbä...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 2.4 Festbetragsregelung

Rz. 12 Im Hinblick auf die Festbeträge beschränkt sich § 78 i. d. F. des GKV-WSG darauf, bereits und ausschließlich in Abs. 1 Satz 2 auf die entsprechende Geltung des § 36 SGB V zu verweisen. Damit erübrigte sich die alte, dem Vorbild der gesetzlichen Krankenversicherung nachgebildete Fassung (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 140), die bei gleicher Intention, im Allgemeinen eine ausr...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 2.6 Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung

Rz. 17 Abs. 4 ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit, das Pflegehilfsmittelverzeichnis nach Abs. 2 und die Festbeträge nach Abs. 1 durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen. Von dieser Möglichkeit ist bishe...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die mit Wirkung zum 1.1.1995 durch Art. 1 Pflege-Versicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) in Kraft getretene Ursprungsfassung entsprach § 87 des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 12/5262 S. 34). In Abs. 2 Satz 3 wurde im Zusammenhang mit der Einführung des SGB IX der Begriff "Behinderte" durch "behinderte Menschen" ersetzt (vgl. Art. 10 Nr. 19 nach Maßgabe des Art....mehr

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zfs 04/2009, Zur Gefahrabwe... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [6] „I. Das Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in BB 2007, 2367 veröffentlicht ist, verneint kaufvertragliche Ansprüche zwischen den Parteien mangels Bestehens einer Vertragsbeziehung und eine Haftung der Beklagten aus § 823 BGB oder § 1 ProdHG, weil Personen- oder Sachschäden durch Benutzung der Pflegebetten nicht eingetreten seien. Aufwendungsersatzanspr...mehr

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Sommer, SGB XI Vorbemerkung zu §§ 69 bis 81

Rz. 1 Das Siebte Kapitel regelt die Beziehungen der Pflegekassen zu den Trägern der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie zu den sonstigen Leistungserbringern. Im Einzelnen lässt sich dessen Inhalt in Anlehnung an die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 12/5262) wie folgt beschreiben: Rz. 2 Im Ersten Abschnitt (§§ 69, 70) sind die allgemeinen Grundsätze für die Beziehu...mehr

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Sommer, SGB XI § 79 Wirtsch... / 2.2 Gegenstand und Ablauf der Prüfung

Rz. 10 Zunächst ist festzuhalten, daß Wirtschaftlichkeitsprüfungen nur bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen i.S.d. § 71 mit deren Leistungsangeboten ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflegeleistungen durchgeführt werden dürfen. Ähnliche Prüfungen bei Einzelpflegern (§ 77) oder im Bereich der Pflegehilfsmittel (§ 40) sind von dieser Vorschrift nicht erfaßt. Hier...mehr

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ZAP 18/2019, Das Schwerbehi... / c) Pflegeversicherung

Nach Maßgabe der Vorschriften des SGB XI sind Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung möglich, deren Umfang v.a. von der Höhe des Pflegegrads (§ 14 Abs. 1 SGB XI) abhängen. In Betracht kommen etwa Pflegegeld (§ 37 SGB XI), Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 1-3 SGB XI) oder Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI).mehr

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ZAP 22/2017, Grundlagen des... / dd) Hilfe zur Pflege, §§ 61 ff. SGB XII

Personen, die pflegebedürftig sind, haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus dem Einkommen und Vermögen aufbringen. Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der...mehr