Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegehilfsmittel

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Jung, SGB XII § 63 Leistung... / 2.2 Eingeschränkte Leistungen

Rz. 5 Nach Abs. 2 umfasst die Hilfe zur Pflege für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel gemäß § 64d, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds nach § 64e sowie den Entlastungsbetrag in Höhe von maximal 125,00 Euro gemäß § 66. Weitere Leistungen nach dem 7. Kapitel können sie nicht erhalten.mehr

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Jung, SGB XII § 61b Pflegeg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Gesetz definiert in § 61 Abs. 1 Satz 1 die 5 Pflegegrade folgendermaßen: Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte), Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte), Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbsts...mehr

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Jung, SGB XII § 66 Entlastu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Hintergrund der Norm ist, dass Leistungen nach dem 7. Kapitel wie die Leistungen der Pflegeversicherung (vgl. § 28a SGB XI) grundsätzlich (erst) bei Vorliegen der Pflegegrade 2 bis 5 gewährt werden. Dies bringt § 63 zum Ausdruck, nach dessen Abs. 1 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 deutlich mehr Leistungen erbracht werden, als nach dessen Abs. 2 für Pflegebe...mehr

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Jung, SGB XII § 63 Leistung... / 2.1 Leistungen ab Pflegegrad 2

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 umfasst die Hilfe zur Pflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 (1.) häusliche Pflege in Form von Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und anderen Leistungen gemäß § 64a bis § 64f, (2.) teilstationäre Pflege gemäß § 64g, (3.) Kurzzeitpflege gemäß § 64h, (...mehr

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Sommer, SGB V § 36 Festbetr... / 2.5 Produktgruppen

Rz. 15 Die vormaligen Spitzenverbände der Krankenkassen – seit 1.7.2008 Spitzenverband Bund der Krankenkassen – haben mittlerweile 33 Produktgruppen im Hilfsmittelverzeichnis und weitere 6 im Pflegehilfsmittelverzeichnis festgelegt:mehr

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Sommer, SGB XI § 13 Verhält... / 2.5 Leistungen der häuslichen Krankenpflege der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 13 Nach § 13 Abs. 2 bleiben die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V unberührt. Die Vorschrift findet in den Fällen Anwendung, in denen die Art und der Umfang der Leistungen aus beiden Versicherungszweigen sich wenigstens teilweise überschneiden. Dies wird durch die Formulierung in § 34 Abs. 2 HS 1 untermauert. Danach ruht der Anspruch auf Leistungen b...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.1 Selbständigkeit und Selbstbestimmung

Rz. 2 Nach Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ist es Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Dieser Auftrag gilt gerade auch in dem sensiblen Feld der Pflege, bei welcher der betroffene Mensch Adressat von an seinem Körper durchgeführten Verrichtungen ist. Es soll Ziel der Leistungen der Pflegeversicherung nach Abs. 1 sein, den Pflegebe...mehr

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Sommer, SGB XI § 34 Ruhen d... / 2.1 Auslandsaufenthalt

Rz. 3 Ähnlich wie § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung normiert Abs. 1 Nr. 1 für den Bereich der Pflegeversicherung das Territorialprinzip. Leistungen werden nach diesem Grundsatz nur bei Aufenthalt im Inland zur Verfügung gestellt. Der Grundsatz steht unter dem Vorbehalt über- oder zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen. Abs....mehr

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Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim

Leitsatz Die für die Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen erforderliche Kostentragung durch die Pflegekasse kann sich beim Betrieb eines Hausnotrufsystems aus der Zuerkennung einer Pflegestufe ergeben. Normenkette § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG i.d.F. 2009, 2010, § 15, §§ 36ff. SGB XI, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL Sachverhalt Die Klägerin, eine GbR, betrieb in den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1.2 Leistungen aus einer Pflegeversicherung

Rz. 6 Nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG sind ebenso die Leistungen aus einer Pflegeversicherung steuerfrei. Dies gilt sowohl für die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 1 SGB XI) als auch für die Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung (§ 23 SGB XI). Steuerfrei sind auch Leistungen aus einer ausl. Pflegeversicherung (vgl. Rz. 1, 7). Befreit sind alle Leistun...mehr

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Sommer, SGB XI § 43 Inhalt ... / 2.2 Vollstationäre Pflege (Antrag, Inhalt)

Rz. 7 Leistungsinhalt des § 43 ist die Pflege in vollstationären Einrichtungen. Dies sind nach § 71 Abs. 2 selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegekraft gepflegt werden und ganztägig untergebracht und verpflegt werden können. Die betreffende Einrichtung muss zudem zugelassen sein, d. h., mi...mehr

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Sommer, SGB XI § 43 Inhalt ... / 2.3 Finanzierung der Heimkosten

Rz. 15 Die Pflegekasse trägt den pflegebedingten Aufwand für die im Einzelfall erforderlichen Leistungen der Grundpflege, der aktivierenden Pflege und für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, soweit Letztere nicht von den Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern zu tragen sind. Hinzu kommt der Aufwand für die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Die...mehr

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Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 2.2 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Rz. 17 Abs. 1 Satz 1 sieht vor, dass die Spitzenverbände der Pflegekassen auch Richtlinien zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit beschließen. § 18 beschreibt das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien (PflRi) enthalten die Vorgaben des § 18, welcher festl...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträge über Pflegehilfsmittel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die mit Wirkung zum 1.1.1995 durch Art. 1 Pflege-Versicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) in Kraft getretene Ursprungsfassung entsprach § 87 des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 12/5262 S. 34). In Abs. 2 Satz 3 wurde im Zusammenhang mit der Einführung des SGB IX der Begriff "Behinderte" durch "behinderte Menschen" ersetzt (vgl. Art. 10 Nr. 19 na...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 2.3 Pflegehilfsmittelverzeichnis

Rz. 9 Aufgabe des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen ist die Erstellung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses. Es ist als Anlage zu dem Hilfsmittelverzeichnis gemäß § 139 SGB V zu erstellen und enthält die von der Leistungspflicht der Pflegeversicherung umfassten Pflegehilfsmittel. Der Gesetzeswortlaut weist dem Pflegehilfsmittelverzeichnis lediglich eine ergänzende Funkti...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 2.5 Leihweise Überlassung

Rz. 16 Dem in § 40 Abs. 3 Satz 1 normierten Vorrang der leihweisen Überlassung der technischen Pflegehilfsmittel (auf die dortige Komm. wird verwiesen) trägt Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 4 Rechnung (vgl. zur Gesetzesbegründung BT-Drs. 12/5262). Das Pflegehilfsmittelverzeichnis hat die Pflegehilfsmittel aufzuführen, die für eine solche Versorgung geeignet sind. Abs. 3 verpflich...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß ihrer systematischen Stellung (Dritter Abschnitt: Beziehung zu den Leistungserbringern) ist die Vorschrift dem sog. Leistungserbringerrecht zuzuordnen. Sie enthält Vorgaben für die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln sowie für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung gemäß § 40. Die Vorgaben des Leistungsrechts wer...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verträge mit den Leistungserbringern Rz. 3 Vertragspartner der nach Abs. 1 Satz 1 abzuschließenden Verträge ist der Spitzenverband Bund der Pflegekassen einerseits und einzelne Leistungserbringer oder deren Verbände andererseits. Während noch die Gesetzesbegründung ("… und daher eine einheitliche bundesweite Zulassung der Leistungserbringer zweckmäßig ist.") zur alten Fas...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 3 Literatur

Rz. 18 Bannach, Das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis, KrV 1998 S. 115. Griep/Renn, Pflegemarkt ohne Vertragsautonomie – Zur Aushöhlung des Vereinbarungsprinzips im SGB XI-Leistungserbringungsrecht, RsDE Nr. 40 S. 1 (1998). Gemeinsames Rundschreiben v. 18.12.2007: Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemeinsames Rundschreiben v. 27.3.2007-I: Gemeinsam...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 2.1 Verträge mit den Leistungserbringern

Rz. 3 Vertragspartner der nach Abs. 1 Satz 1 abzuschließenden Verträge ist der Spitzenverband Bund der Pflegekassen einerseits und einzelne Leistungserbringer oder deren Verbände andererseits. Während noch die Gesetzesbegründung ("… und daher eine einheitliche bundesweite Zulassung der Leistungserbringer zweckmäßig ist.") zur alten Fassung deutlich machte, dass der Vertragss...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 2.4 Festbetragsregelung

Rz. 12 Im Hinblick auf die Festbeträge beschränkt sich § 78 i. d. F. des GKV-WSG darauf, bereits und ausschließlich in Abs. 1 Satz 2 auf die entsprechende Geltung des § 36 SGB V zu verweisen. Damit erübrigte sich die alte, dem Vorbild der gesetzlichen Krankenversicherung nachgebildete Fassung (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 140), die bei gleicher Intention, im Allgemeinen eine ausr...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 2.2 Regelungen zur Bemessung der Zuschüsse für die Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

Rz. 8 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird durch Abs. 2 Satz 1 nicht lediglich ermächtigt, sondern verpflichtet (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 140), das Nähere zur Bemessung der Zuschüsse zu regeln. Dies erfolgt entgegen der Überschrift der Norm nicht durch Verträge mit den Leistungserbringern. Anders als vor Erstellung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses sind deren Verbä...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 2.6 Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung

Rz. 17 Abs. 4 ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit, das Pflegehilfsmittelverzeichnis nach Abs. 2 und die Festbeträge nach Abs. 1 durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen. Von dieser Möglichkeit ist bishe...mehr

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Sommer, SGB XI § 78 Verträg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die mit Wirkung zum 1.1.1995 durch Art. 1 Pflege-Versicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) in Kraft getretene Ursprungsfassung entsprach § 87 des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 12/5262 S. 34). In Abs. 2 Satz 3 wurde im Zusammenhang mit der Einführung des SGB IX der Begriff "Behinderte" durch "behinderte Menschen" ersetzt (vgl. Art. 10 Nr. 19 nach Maßgabe des Art....mehr

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zfs 04/2009, Zur Gefahrabwe... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [6] „I. Das Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in BB 2007, 2367 veröffentlicht ist, verneint kaufvertragliche Ansprüche zwischen den Parteien mangels Bestehens einer Vertragsbeziehung und eine Haftung der Beklagten aus § 823 BGB oder § 1 ProdHG, weil Personen- oder Sachschäden durch Benutzung der Pflegebetten nicht eingetreten seien. Aufwendungsersatzanspr...mehr

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Sommer, SGB XI Vorbemerkung zu §§ 69 bis 81

Rz. 1 Das Siebte Kapitel regelt die Beziehungen der Pflegekassen zu den Trägern der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie zu den sonstigen Leistungserbringern. Im Einzelnen lässt sich dessen Inhalt in Anlehnung an die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 12/5262) wie folgt beschreiben: Rz. 2 Im Ersten Abschnitt (§§ 69, 70) sind die allgemeinen Grundsätze für die Beziehu...mehr

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Sommer, SGB XI § 79 Wirtsch... / 2.2 Gegenstand und Ablauf der Prüfung

Rz. 10 Zunächst ist festzuhalten, daß Wirtschaftlichkeitsprüfungen nur bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen i.S.d. § 71 mit deren Leistungsangeboten ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflegeleistungen durchgeführt werden dürfen. Ähnliche Prüfungen bei Einzelpflegern (§ 77) oder im Bereich der Pflegehilfsmittel (§ 40) sind von dieser Vorschrift nicht erfaßt. Hier...mehr

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Eingruppierung als Stationsleitung (P 13) oder als Bereichs- bzw. Abteilungsleitung (P 14)?

BAG, Beschluss vom 17.11.2021, 4 ABR 1/21 Leitsatz (amtlich) Mitarbeiter in der Pflege leiten im Regelfall dann einen Bereich oder eine Abteilung iSd. Entgeltgruppe P 14 des Anhangs D zur Anlage 31 der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR Caritas), wenn ihnen mehrere Stationen mit eigenen Stationsleitungen fachlich unterstell...mehr

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ZAP 18/2019, Das Schwerbehi... / c) Pflegeversicherung

Nach Maßgabe der Vorschriften des SGB XI sind Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung möglich, deren Umfang v.a. von der Höhe des Pflegegrads (§ 14 Abs. 1 SGB XI) abhängen. In Betracht kommen etwa Pflegegeld (§ 37 SGB XI), Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 1-3 SGB XI) oder Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI).mehr

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ZAP 22/2017, Grundlagen des... / dd) Hilfe zur Pflege, §§ 61 ff. SGB XII

Personen, die pflegebedürftig sind, haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus dem Einkommen und Vermögen aufbringen. Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der...mehr