Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

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Kündigung / 12 Änderungskündigung

Die Änderungskündigung besteht aus einer Beendigungskündigung, verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrags zu geänderten (i. d. R. schlechteren) Bedingungen. Das Änderungsangebot kann zugleich mit der Kündigung oder aber danach spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unterbreitet werden. Die Änderungskündigung ist eine echte Kündigung. Sie unterliegt d...mehr

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Kündigung / 19.6.2 Besonderer Kündigungsschutz

Die Zugehörigkeit zur Personalvertretung, Jugendvertretung, zum Wahlvorstand, Bewerberkreis etc. sind Einwendungen, die im KSchG (§ 15 Abs. 2 und 3) vorgesehen sind. Auch die Unkündbarkeit aus Tarifvertrag, wie beispielsweise § 34 Abs. 2 TVöD, ist ein Fall besonderen Kündigungsschutzes. Fehlende Zustimmung des Integrationsamtes (§ 168 SGB IX), Schwangerschaft (§ 17 MuSchG), El...mehr

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Kündigung / 9.5 Vierte Voraussetzung: Dringlichkeit

Die Kündigung muss dringlich sein, d. h. nicht durch andere mildere Maßnahmen vermieden werden können. Als derartige mildere Maßnahmen kommen u. a. in Betracht: Arbeitsstreckung Bei einem dauerhaften Arbeitsmangel ist der Arbeitgeber hierzu nicht verpflichtet, da dies tendenziell zu einer Unwirtschaftlichkeit des gesamten Betriebs führt. Abbau von Überstunden Der Arbeitgeber hat...mehr

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Kündigung / 8.2 Stufe 2: Vorliegen einer Abmahnung

Die Kündigung kommt nur als letztes Mittel in Betracht. Vorher muss der Arbeitnehmer im Allgemeinen abgemahnt werden, um ihm hierdurch Gelegenheit zu geben, sein Verhalten zu ändern und so seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Die Erwartung, dass der Beschäftigte nach einer Abmahnung sein Verhalten ändert und zukünftig keine weiteren Pflichtverletzungen zu erwarten sind, ist der M...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Aufbau des BPersVG

Das Bundespersonalvertretungsgesetz gliedert sich in 3 Teile. Der 1. Teil bezieht sich auf Personalvertretungen im Bundesdienst (§§ 1-125 BPersVG). Teil 2 enthält nur noch die unmittelbar für die Länder geltenden Vorschriften (§§ 126-128 BPersVG). Dieser 2. Teil richtet sich damit an die Personalvertretungen in den Ländern. Teil 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes enthäl...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.1.2 Gerichte

Nach § 1 Satz 1 BPersVG werden Personalvertretungsgremien auch in den Gerichten des Bundes gebildet. Der Anwendungsbereich der Vorschrift und des Gesetzes bezieht sich dabei auf das Gericht als Behörde, nicht auf das Gericht als Spruchkörper. In den Gerichten ist die Personalvertretung jedoch nur für die nichtrichterlich Beschäftigten zuständig. Für die Richter selbst werden ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.3.2 Auslandsdienststellen

Auch für Auslandsdienststellen des Bundes beansprucht das BPersVG Geltung. Als auffälligste Besonderheit ergibt sich aus der Vorschrift, dass die Ortskräfte nicht ‹Beschäftigte› nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG sind. Sie werden durch von ihnen zu wählende Vertrauensleute vertreten. Diese arbeiten nach Maßgabe des § 120 BPersVG mit dem dortigen Personalrat zusammen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.2.3 Mehrere Rechtsträger

Werden Dienststellen von mehreren Rechtsträgern getragen, die alle selbst dem BPersVG unterfallen, unterliegen sie diesem selbst ebenfalls, wobei die Belegschaft einen einheitlichen Personalrat wählt. Anders ist dies zu beurteilen, wenn in einer Dienststelle Landes- und Bundesbeschäftigte tätig sind. In solchen gemeinsamen Dienststellen, wie beispielsweise die Oberfinanzdirek...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.2.1 Bund

Der Geltungsbereich erfasst die Personalvertretungen der bundeseigenen Verwaltungen. Hierzu gehören die obersten Bundesbehörden und die Bundesoberbehörden, wie beispielsweise das Bundeskriminalamt. Auch die Beschäftigten der Bundesgerichte bilden Personalvertretungen nach dem BPersVG. Die Richter selbst bilden eigene Vertretungen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.1 Anwendungsbereich des ersten Teils des Bundespersonalvertretungsgesetzes

§ 1 BPersVG hat zwei Regelungsbestandteile. Einerseits bestimmt er für den 1. Teil des Gesetzes dessen Geltungsbereich. Andererseits wird in ihm festgehalten, dass innerhalb dieses Geltungsbereichs Personalvertretungen zu bilden sind. Der bis 14.6.2021 kategorische Wortlaut "... werden Personalvertretungen gebildet" ist durch die Formulierung "dieser Teil gilt..." sprachlich ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.3.4 Richter

Richter in Bundesgerichten werden durch eigene Richtervertretungen vertreten, die aus ihrer Mitte zu wählen sind. Die nichtrichterlichen Beschäftigten der Bundesgerichte wählen Personalvertretungen nach dem BPersVG.mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 6 Auf externe Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung vorbereiten

Vermehrt überprüfen die zuständigen Unfallversicherungsträger bzw. Landesämter (Ämter für Gewerbeaufsicht) jetzt die ordnungsgemäße Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Diese Überprüfung kann angemeldet, aber auch ohne Anmeldung stattfinden. Bei einer Überprüfung wird i. Allg. ein Teil des Betriebs besichtigt, es werden die vorliegenden Dokumente ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Psychische Belastung am Arb... / 2 Prozesse und Maßnahmen laufend verbessern

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kann im Betrieb der Ausgangspunkt für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sein, wie man ihn z. B. auch aus dem PDCA-Zyklus kennt. Aus einer vielleicht unangenehmen und lästigen Pflichtaufgabe wird so ein nützliches Instrument zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Produktivität. Die Evaluation hat im Ablauf der Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Rolle des GKV-Leitfaden... / 3 BGM-Unterstützung seitens der Krankenkassen

Krankenkassen können Unternehmen finanziell und/oder personell bei der Einführung und Umsetzung von BGF unterstützen. Gemäß Kapitel 6.4[1] betrifft dies folgende Leistungen: Analyseleistungen (z. B. Arbeitsunfähigkeits-, Arbeitssituations- und Altersstrukturanalysen, Befragungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Durchführung von Workshops) zur Bedarfsermittlung, Beratung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 31.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 31 Die Beteiligung der Personalvertretung bei der Eingruppierung, Höhergruppierung sowie Herabgruppierung

31.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 31.5 Auswirkungen einer unterlassenen Personalvertretungsbeteiligung

Wird das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt, ist zwischen den individualrechtlichen und den personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen zu unterscheiden. Der Entgeltanspruch beruht allein und ausschließlich auf der individualvertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag und der sich hieraus ergebenden tariflichen Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Dieser A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.8 Nummer 8: Geltungsausschluss für Lehrkräfte

Wie bereits in Nr. 5 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen zu Anlage 1a zum BAT geregelt, gilt auch die Entgeltordnung nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte – auch wenn sie nicht unter Abschn. VIII Sonderregelungen (VKA) § 51 BT-V fallen – beschäftigt sind, soweit nicht ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Besondere Tätigkeitsmerkmale sind z. B. vereinbart...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 31.4 Mitbestimmung bei einer Herabgruppierung (Rückgruppierung)

Herabgruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine niedrigere Entgeltgruppe. Hier gilt Entsprechendes wie bei der Höhergruppierung. Auf die obigen Darlegungen wird daher verwiesen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 31.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist mitbestimmungspflichtig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 31.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 25.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle...mehr

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Jung, SGB VII § 193 Pflicht... / 2.5 Weitere Unterrichtungspflichten (Abs. 5 und 7)

Rz. 12 Durch Mitunterzeichnung bzw. durch Unterrichtung werden Betriebs- oder Personalrat, sowie durch Unterrichtung der Sicherheitsfachkraft und des Betriebsarztes (soweit vorhanden) wird gewährleistet, dass diese ihren Aufgaben nach § 89 BetrVG bzw. § 81 PersVG und nach dem SGB VII nachgehen können. Nach Abs. 7 sind die Arbeitsschutzbehörden zu beteiligen. Der allgemeinen ...mehr

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Jung, SGB VII § 20 Zusammen... / 2.4.1 Zusammenwirken mit den Betriebs- und Personalräten (Nr. 1)

Rz. 9 Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren und mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Sie erklärt sich vor dem Hintergrund der §§ 58, 80 BetrVG und des § 81 PersVertrG. Danach haben die Betriebs- und Personalräte im Bereich des Arbeitsschutzes besondere Mitbe...mehr

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Jung, SGB VII § 20 Zusammen... / 2.4 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Rz. 8 § 20 Abs. 3 Satz 1 enthält Ermächtigungen für den Erlass von 3 allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Im Einzelnen handelt es sich um eine allgemeine Verwaltungsvorschrift für das Zusammenwirken der Träger der GUV mit den Betriebs- und Personalräten (Nr. 1), eine allgemeine Verwaltungsvorschrift für das Zusammenwirken der Träg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Externe Stellenausschreibungen weisen keinen Maßnahmecharakter auf und unterliegen somit nicht der Mitbestimmung des Personalrats

Leitsatz Externe Stellenausschreibungen, auf die sich auch die Beschäftigten der Dienststelle bewerben können, sind mangels Gestaltungswirkung keine Maßnahmen im personalvertretungsrechtlichen Sinn. Sachverhalt Die DRV (deutsche Rentenversicherung) Nord, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Landes Schleswig-Holstein, ist zuständig für die Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Es besteht eine einstufige Verwaltung mit den Dienststellen H., L. und N...MBG SHmehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Hybride Arbeitsortmodelle u... / 5.1 Die Analyse

Wenn ein Unternehmen nicht von vornherein in der Form Remote-Only oder Remote-First gegründet wurde, gestaltet sich die Einführung hybrider Arbeitsmodelle als ein komplexer und interdisziplinärer Prozess, bei dem zumindest die Abteilungen Personal, Gebäudemanagement, Finanzen, IT, Beschaffung sowie Geschäftsführung und Personalvertretung einbezogen werden müssen. Die Eignung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerberatungskosten

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zu WK/BA führt nur der Teil der Aufwendungen, die auf die Ermittlung der > Einkünfte entfallen; das gilt auch für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (BFH 82, 455, 458, 459 = BStBl 1965 III, 412, 413, 414). Im Übrigen gehören Steuerberatungskosten zu den Aufwendungen für die private > Lebensführung, die grundsätzlich über den > Grundf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.1 Bestellung von Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Jobcentern (Abs. 1)

Rz. 11 Abs. 1 trifft insgesamt 4 Regelungen. Die Grundregel lautet, dass in den gemeinsamen Einrichtungen wie nach Abs. 6 auch bei den zugelassenen kommunalen Trägern nach § 6a, also in allen Jobcentern nach § 6d, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zu bestellen sind. Anders als nach § 385 SGB III sind die Beauftragten nicht hauptamtlich zu bestellen. Damit ers...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 2.1 Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Die Innenrevision der Bundesagentur für Arbeit hat sich den übergeordneten Begriff der Internen Revision gegeben. Sie ist verantwortlich für die Innenrevision in den Rechtskreisen des SGB III (§ 386 SGB III) wie auch des SGB II. Es obliegt der Organisationsverantwortung der Bundesagentur für Arbeit, ihrer Internen Revision weitere Aufgaben zu übertragen, auch soweit di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutzverfahren: ... / 4 Kündigungsgründe

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.[1] Sozial gerechtfertigt ist eine Kündigung nur, wenn sie durch Gründe bedingt ist, die in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen liegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen.[2] Die Kündigung ist auch sozial ungerechtfertigt, we...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 In § 10 werden Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 9 ArbZG geregelt. Durch die Vorschrift sollte erreicht werden, dass die zuvor bestehenden Ausnahmen nach der GewO und den dazu ergangenen Richtlinien zulässig bleiben.[1] Allerdings musste der Ausnahmekatalog im Hinblick auf die durch das ArbZG erfolgte Erweiterung des Anwe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
TV-Ärzte/VKA – "Aufstellung" des Dienstplans – Zuschlag

Leitsatz Leitsatz (amtlich) Ein Dienstplan ist i.S.d. § 10 Abs. 11 Satz 1 TV-Ärzte/VKA bereits dann "aufgestellt", wenn der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die anfallenden Dienste geplant und den Dienstplan bekannt gemacht hat. Nicht erforderlich ist, dass der Betriebs- bzw. Personalrat dem Dienstplan zustimmt oder die Einigung durch die Einigungsstelle ersetzt wird. Sachverhalt Die Parteien streiten über die Zahlung von Zuschlägen zu (Ruf-)Bereitschaftsdiensten wegen der verspätet...TV-Ärzte/VKA§ 10 TV-Ärzte/VKA§ 10 Abs. 1012 TV-Ärzte/VKAmehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Form und Adressat

Rz. 22 Die Anhörung zur konkret geplanten Kündigung kann – auch bei schwierigen und komplexen Sachverhalten – mündlich oder schriftlich stattfinden. Die Unterrichtung hat grundsätzlich während der Arbeitszeit und in den Betriebsräumen stattzufinden.[1] Sie muss gegenüber dem/der Vorsitzenden des Betriebsrats oder im Falle seiner/ihrer Verhinderung dessen/deren Stellvertreter...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.1 Subjektive Determinierung

Rz. 41 Nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG ist eine Kündigung nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat vorher angehört zu haben, sondern auch dann, wenn er seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (BAG, Urteil v. 23.10.2008, 2 AZR 163/07 [1]; BAG, Urt...mehr

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Sauer, SGB II § 44h Persona... / 2.1 Personalvertretung in der gemeinsamen Einrichtung

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 schreibt eine Personalvertretung in den gemeinsamen Einrichtungen zwingend vor. Diese richtet sich nach entsprechender Anwendung des BPerVG. Die Trägerversammlung oder der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung hat hierauf keinen weiteren Einfluss. Dem Gesetzgeber ist aus den Erfahrungen mit den früheren Arbeitsgemeinschaften nach § 44b a. F. daran g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44h Persona... / 2.4 Rechte der Personalvertretungen der abgebenden Dienstherren und Arbeitgeber (Abs. 5)

Rz. 16 Abs. 5 hat eine klarstellende Funktion. Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass der Beamte bzw. Angestellte, dem Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen worden sind und dem deshalb auch das aktive und passive Wahlrecht zur Personalvertretung in der gemeinsamen Einrichtung zusteht, gleichwohl weiterhin in einem Beamten- bzw. Arbeitsverhältnis zu d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44h Persona... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine Interessenvertretung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den gemeinsamen Einrichtungen. Ziel ist insoweit, eine angemessene Mitarbeiterbeteiligung durch eine eigene Personalvertretung für einen weitgehend einheitlichen Personalkörper. Die Rechtsprechung hat bereits entschieden, dass zu einer gemeinsamen Einrichtung zugewiesene Mitarbe...mehr

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Sauer, SGB II § 44h Persona... / 2.2 Rechte der Personalvertretung

Rz. 10 Die Rechte der Personalvertretung werden auf die Angelegenheiten beschränkt, die die in der gemeinsamen Einrichtung beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer aufgrund personalvertretungsrechtlich relevanter Entscheidungen der Trägerversammlung oder des Geschäftsführers treffen (Abs. 3). Die Kompetenzen der Trägerversammlung regelt insbesondere § 44c, die des Geschäftsfüh...mehr

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Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 2.4 Rechte der Personalvertretung bei den Trägern

Rz. 16 § 44h Abs. 5 hat eine klarstellende Funktion. Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass der Beamte bzw. Angestellte, dem Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen worden sind, und dem deshalb auch das aktive und passive Wahlrecht zur Personalvertretung zusteht, gleichwohl weiterhin in einem Beamten- bzw. Arbeitsverhältnis zu dem Dienstherrn bzw. Arbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 2.2 Rechte der Personalvertretung

Rz. 10 Die Rechte der Personalvertretung werden auf die Angelegenheiten beschränkt, die die in der gemeinsamen Einrichtung beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer aufgrund personalvertretungsrechtlich relevanter Entscheidungen der Trägerversammlung oder des Geschäftsführers treffen (§ 44h Abs. 3). Die Kompetenzen der Trägerversammlung regelt insbesondere § 44c, die des Geschä...mehr

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Sauer, SGB II § 44h Personalvertretung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 45...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 2.1 Personalvertretung in der gemeinsamen Einrichtung

Rz. 8 § 44h Abs. 1 Satz 1 schreibt eine Personalvertretung auch für die besonderen Gruppen in den gemeinsamen Einrichtungen zwingend vor. Diese richtet sich nach entsprechender Anwendung des BPerVG, für die schwerbehinderten Menschen nach den §§ 94 ff. SGB IX. Die Trägerversammlung oder der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung haben hierauf keinen weiteren Einfluss. R...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In der gemeinsamen Einrichtung wird für die Beschäftigten eine Schwerbehindertenvertretung nach Maßgabe des § 94 Abs. 1 SGB IX und eine Jugend- und Auszubildendenvertretung eingerichtet. Auf die Befugnisse und die Wahlberechtigung ist die für die allgemeine Personalvertretung relevante Vorschrift des § 44h anzuwenden. Damit regelt die Vorschrift wie § 44h eine Interess...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44h Persona... / 2 Rechtspraxis

2.1 Personalvertretung in der gemeinsamen Einrichtung Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 schreibt eine Personalvertretung in den gemeinsamen Einrichtungen zwingend vor. Diese richtet sich nach entsprechender Anwendung des BPerVG. Die Trägerversammlung oder der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung hat hierauf keinen weiteren Einfluss. Dem Gesetzgeber ist aus den Erfahrungen mit den fr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44h Persona... / 2.3 Einrichtung der Arbeitsgruppe

Rz. 12 Abs. 4 ist im ursprünglichen Gesetzentwurf noch nicht enthalten gewesen, sondern erst auf die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales für den Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages in die Vorschrift aufgenommen worden (vgl. BT-Drs. 17/2188). Der Ausschuss hat seine Empfehlung damit begründet, dass aufgrund der Organisationsstruktur der gemeinsamen Einric...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44h Persona... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind die Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine Trägerversammlung der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers. Sie ist von Weisungen der Träger frei. Sie war schon in der vor 2011 maßgebenden Organisation mit Arbeitsgemeinschaften nach § 44b a. F. durchweg eingerichtet. Im Zuge der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde die Trägerversammlung erstmals auf eine ges...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 2.3 Arbeitsgruppe der Vorsitzenden

Rz. 12 § 44h Abs. 4 ist im ursprünglichen Gesetzentwurf noch nicht enthalten gewesen, sondern erst auf die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales für den Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages in die Vorschrift aufgenommen worden (vgl. BT-Drs. 17/2188). Der Ausschuss hat seine Empfehlung damit begründet, dass aufgrund der Organisationsstruktur der gemeinsamen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.3 Dienstrechtliche Befugnisse (Abs. 4)

Rz. 30 In den Abs. 4 bis 6 sind die Befugnisse des Geschäftsführers geregelt, die im Wesentlichen denen eines Behördenleiters entsprechen, mit der Einschränkung, dass der Trägerversammlung nicht unwesentliche Entscheidungsrechte eingeräumt sind. Rz. 31 Es liegt in der Natur der Geschäftsführung, dass der Geschäftsführer auch das Personal führt (Abs. 4). Entscheidend ist die V...mehr