Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 2.1 Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Die Innenrevision der Bundesagentur für Arbeit hat sich den übergeordneten Begriff der Internen Revision gegeben. Sie ist verantwortlich für die Innenrevision in den Rechtskreisen des SGB III (§ 386 SGB III) wie auch des SGB II. Es obliegt der Organisationsverantwortung der Bundesagentur für Arbeit, ihrer Internen Revision weitere Aufgaben zu übertragen, auch soweit di...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsschutzverfahren: ... / 4 Kündigungsgründe

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.[1] Sozial gerechtfertigt ist eine Kündigung nur, wenn sie durch Gründe bedingt ist, die in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen liegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen.[2] Die Kündigung ist auch sozial ungerechtfertigt, we...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 In § 10 werden Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 9 ArbZG geregelt. Durch die Vorschrift sollte erreicht werden, dass die zuvor bestehenden Ausnahmen nach der GewO und den dazu ergangenen Richtlinien zulässig bleiben.[1] Allerdings musste der Ausnahmekatalog im Hinblick auf die durch das ArbZG erfolgte Erweiterung des Anwe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
TV-Ärzte/VKA – "Aufstellung" des Dienstplans – Zuschlag

Leitsatz Leitsatz (amtlich) Ein Dienstplan ist i.S.d. § 10 Abs. 11 Satz 1 TV-Ärzte/VKA bereits dann "aufgestellt", wenn der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die anfallenden Dienste geplant und den Dienstplan bekannt gemacht hat. Nicht erforderlich ist, dass der Betriebs- bzw. Personalrat dem Dienstplan zustimmt oder die Einigung durch die Einigungsstelle ersetzt wird. Sachverhalt Die Parteien streiten über die Zahlung von Zuschlägen zu (Ruf-)Bereitschaftsdiensten wegen der verspätet...TV-Ärzte/VKA§ 10 TV-Ärzte/VKA§ 10 Abs. 1012 TV-Ärzte/VKAmehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Form und Adressat

Rz. 22 Die Anhörung zur konkret geplanten Kündigung kann – auch bei schwierigen und komplexen Sachverhalten – mündlich oder schriftlich stattfinden. Die Unterrichtung hat grundsätzlich während der Arbeitszeit und in den Betriebsräumen stattzufinden.[1] Sie muss gegenüber dem/der Vorsitzenden des Betriebsrats oder im Falle seiner/ihrer Verhinderung dessen/deren Stellvertreter...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.1 Subjektive Determinierung

Rz. 41 Nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG ist eine Kündigung nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat vorher angehört zu haben, sondern auch dann, wenn er seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (BAG, Urteil v. 23.10.2008, 2 AZR 163/07 [1]; BAG, Urt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44h Persona... / 2.1 Personalvertretung in der gemeinsamen Einrichtung

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 schreibt eine Personalvertretung in den gemeinsamen Einrichtungen zwingend vor. Diese richtet sich nach entsprechender Anwendung des BPerVG. Die Trägerversammlung oder der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung hat hierauf keinen weiteren Einfluss. Dem Gesetzgeber ist aus den Erfahrungen mit den früheren Arbeitsgemeinschaften nach § 44b a. F. daran g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44h Persona... / 2.4 Rechte der Personalvertretungen der abgebenden Dienstherren und Arbeitgeber (Abs. 5)

Rz. 16 Abs. 5 hat eine klarstellende Funktion. Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass der Beamte bzw. Angestellte, dem Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen worden sind und dem deshalb auch das aktive und passive Wahlrecht zur Personalvertretung in der gemeinsamen Einrichtung zusteht, gleichwohl weiterhin in einem Beamten- bzw. Arbeitsverhältnis zu d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44h Persona... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine Interessenvertretung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den gemeinsamen Einrichtungen. Ziel ist insoweit, eine angemessene Mitarbeiterbeteiligung durch eine eigene Personalvertretung für einen weitgehend einheitlichen Personalkörper. Die Rechtsprechung hat bereits entschieden, dass zu einer gemeinsamen Einrichtung zugewiesene Mitarbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44h Persona... / 2.2 Rechte der Personalvertretung

Rz. 10 Die Rechte der Personalvertretung werden auf die Angelegenheiten beschränkt, die die in der gemeinsamen Einrichtung beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer aufgrund personalvertretungsrechtlich relevanter Entscheidungen der Trägerversammlung oder des Geschäftsführers treffen (Abs. 3). Die Kompetenzen der Trägerversammlung regelt insbesondere § 44c, die des Geschäftsfüh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 2.4 Rechte der Personalvertretung bei den Trägern

Rz. 16 § 44h Abs. 5 hat eine klarstellende Funktion. Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass der Beamte bzw. Angestellte, dem Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen worden sind, und dem deshalb auch das aktive und passive Wahlrecht zur Personalvertretung zusteht, gleichwohl weiterhin in einem Beamten- bzw. Arbeitsverhältnis zu dem Dienstherrn bzw. Arbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 2.2 Rechte der Personalvertretung

Rz. 10 Die Rechte der Personalvertretung werden auf die Angelegenheiten beschränkt, die die in der gemeinsamen Einrichtung beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer aufgrund personalvertretungsrechtlich relevanter Entscheidungen der Trägerversammlung oder des Geschäftsführers treffen (§ 44h Abs. 3). Die Kompetenzen der Trägerversammlung regelt insbesondere § 44c, die des Geschä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44h Personalvertretung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 45...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 2.1 Personalvertretung in der gemeinsamen Einrichtung

Rz. 8 § 44h Abs. 1 Satz 1 schreibt eine Personalvertretung auch für die besonderen Gruppen in den gemeinsamen Einrichtungen zwingend vor. Diese richtet sich nach entsprechender Anwendung des BPerVG, für die schwerbehinderten Menschen nach den §§ 94 ff. SGB IX. Die Trägerversammlung oder der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung haben hierauf keinen weiteren Einfluss. R...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In der gemeinsamen Einrichtung wird für die Beschäftigten eine Schwerbehindertenvertretung nach Maßgabe des § 94 Abs. 1 SGB IX und eine Jugend- und Auszubildendenvertretung eingerichtet. Auf die Befugnisse und die Wahlberechtigung ist die für die allgemeine Personalvertretung relevante Vorschrift des § 44h anzuwenden. Damit regelt die Vorschrift wie § 44h eine Interess...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44h Persona... / 2 Rechtspraxis

2.1 Personalvertretung in der gemeinsamen Einrichtung Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 schreibt eine Personalvertretung in den gemeinsamen Einrichtungen zwingend vor. Diese richtet sich nach entsprechender Anwendung des BPerVG. Die Trägerversammlung oder der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung hat hierauf keinen weiteren Einfluss. Dem Gesetzgeber ist aus den Erfahrungen mit den fr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44h Persona... / 2.3 Einrichtung der Arbeitsgruppe

Rz. 12 Abs. 4 ist im ursprünglichen Gesetzentwurf noch nicht enthalten gewesen, sondern erst auf die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales für den Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages in die Vorschrift aufgenommen worden (vgl. BT-Drs. 17/2188). Der Ausschuss hat seine Empfehlung damit begründet, dass aufgrund der Organisationsstruktur der gemeinsamen Einric...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44h Persona... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind die Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine Trägerversammlung der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers. Sie ist von Weisungen der Träger frei. Sie war schon in der vor 2011 maßgebenden Organisation mit Arbeitsgemeinschaften nach § 44b a. F. durchweg eingerichtet. Im Zuge der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde die Trägerversammlung erstmals auf eine ges...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 2.3 Arbeitsgruppe der Vorsitzenden

Rz. 12 § 44h Abs. 4 ist im ursprünglichen Gesetzentwurf noch nicht enthalten gewesen, sondern erst auf die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales für den Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages in die Vorschrift aufgenommen worden (vgl. BT-Drs. 17/2188). Der Ausschuss hat seine Empfehlung damit begründet, dass aufgrund der Organisationsstruktur der gemeinsamen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.3 Dienstrechtliche Befugnisse (Abs. 4)

Rz. 30 In den Abs. 4 bis 6 sind die Befugnisse des Geschäftsführers geregelt, die im Wesentlichen denen eines Behördenleiters entsprechen, mit der Einschränkung, dass der Trägerversammlung nicht unwesentliche Entscheidungsrechte eingeräumt sind. Rz. 31 Es liegt in der Natur der Geschäftsführung, dass der Geschäftsführer auch das Personal führt (Abs. 4). Entscheidend ist die V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.2 Entscheidungsbefugnisse der Trägerversammlung (Abs. 2)

Rz. 34 Abs. 2 enthält die wesentlichen Entscheidungsbefugnisse der Trägerversammlung. Das ist der Bereich, in den auch ein Träger in seinem eigenen Verantwortungsbereich nicht eingreifen darf, weil die Kompetenz kraft Gesetzes der Trägerversammlung vorbehalten ist. Diese ist auch nicht durch eine Vereinbarung nach § 44b Abs. 2 abdingbar. Für diesen Bereich ist auch eine geso...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 2.3 Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten

Rz. 13 Die Gleichstellungsbeauftragte wird in der Regel unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet. Es spricht viel dafür, die Beauftragte auch zu den Sitzungen der Trägerversammlung zuzulassen (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung v. 7.11.2012, OVG 4 S 42.12). Damit ist sichergestellt, dass ihr nicht auf Arbeitsebene über Vorgesetzte die Aus...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.3 Ausgleich der fehlenden Stufenvertretungen bei gemeinsamen Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 47 Die Aufgabenstellung der Trägerversammlung als übergeordnete Dienststelle und oberste Dienstbehörde nach den §§ 71 bis 75, 77 und 82 BPersVG dient dazu, die fehlenden Stufenvertretungen bei gemeinsamen Einrichtungen auszugleichen. Die Trägerversammlung kann jedenfalls insoweit die Zusammenführung der Auffassungen beider Träger zur Maßnahme des Geschäftsführers und ihr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 3.1 Zustandekommen von Dienstvereinbarungen

Eine Dienstvereinbarung kommt wie andere Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen beider Vertragsparteien, also von Dienststelle und Personalrat, zustande, vgl. § 63 Abs. 2 BPersVG. Für die Dienststelle handelt der Dienststellenleiter, aufseiten des Personalrats ist ein ordnungsgemäß zustandegekommener Beschluss der Personalvertretung erforderlich, weil der Persona...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 1 Bedeutung von Dienstvereinbarungen

Das Personalvertretungsrecht räumt Dienststelle und Personalrat die Möglichkeit ein, bestimmte, die Arbeitsbedingungen bzw. Dienstleistungen der Beschäftigten betreffende Angelegenheiten gemeinsam durch Dienstvereinbarung zu beschließen, anstatt sie einseitig im Wege einer Anordnung der Dienststelle zu regeln, der die Personalvertretung gegebenenfalls lediglich zugestimmt ha...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 4 Rechtswirkung

Die in einer Dienstvereinbarung getroffenen Regelungen haben normative Wirkung, d. h. sie wirken wie Gesetze auf die Arbeits- und Dienstverhältnisse der von ihr betroffenen Bediensteten. Soweit es sich um zwingende Vorschriften handelt, sind sie unabdingbar, können also nicht durch Einzelabrede zuungunsten der Bediensteten geändert werden. Dagegen ist es möglich, auch nach A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 2.2 Zulässiger Inhalt nach dem Personalvertretungsrecht von Ländern ohne Erlaubnisvorbehalt

Zahlreiche Bundesländer haben in ihren Personalvertretungsgesetzen Regelungen zu Dienstvereinbarungen ohne abschließenden Erlaubnisvorbehalt. Diese Länder haben dem Modell einer beschränkten Regelungsautonomie – wie z. B. im Bundesrecht – eine Absage erteilt. Vielmehr enthalten diese Personalvertretungsgesetze Generalklauseln, welche Dienststelle und Personalrat zum Abschlus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 2.3 Weitere inhaltliche Beschränkungen

Bundes- und Landesgesetzgeber räumen gesetzlichen wie auch tariflichen Vorschriften grundsätzlich den Vorrang vor dienststelleninternen Regelungen der Personalverfassungsorgane bzw. Betriebsparteien ein. Eine Dienstvereinbarung kann daher, wie bereits angesprochen, nur insoweit wirksam Recht setzen, als keine Regelung durch Gesetz oder Tarifvertrag vorhanden ist. Eine solche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 2.4 Angelegenheiten, deren Regelung durch Dienstvereinbarung sich empfiehlt

Bei zahlreichen Angelegenheiten, die Bundes- wie Landesgesetzgeber regelmäßig der Mitbestimmung des Personalrats unterstellen, empfiehlt es sich aus den oben (Punkt 1) erwähnten Gründen, die Beteiligung im Wege einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat durchzuführen. Einige wichtige Bereiche seien beispielhaft genannt (in Klammer sind hierzu die jeweiligen Mitbestimmungsv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 5 Beendigung

Dienstvereinbarungen sind ihrem Wesen nach darauf ausgelegt, zeitlich unbeschränkt zu gelten. Gleichwohl können sie auch auf bestimmte Zeit abgeschlossen, mithin befristet werden. Die für eine befristete Zeit getroffene Dienstvereinbarung endet mit Zeitablauf. Ist eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden, kann jeder der Partner von seinem Recht auf Kündigung Gebrauch mac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 3.2 Schriftform

Dienstvereinbarungen sind schriftlich abzuschließen. Einige Personalvertretungsgesetze, so auch das BPersVG in § 63 Abs. 2 BPersVG, erlauben inzwischen auch den Abschluss in elektronischer Form im Sinne des § 126a BGB per qualifizierter elektronischer Doppelsignatur. Praxis-Beispiel Ein Abschluss einer Dienstvereinbarung im Wege eines einfachen E-Mail-Austausches ist damit n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 6 Rechtsweg bei Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten zwischen Dienststelle und Personalrat über das Bestehen einer Dienstvereinbarung oder über deren Inhalt und Auslegung entscheiden die Verwaltungsgerichte im Beschlussverfahren (vgl. z. B. § 108 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG). Macht ein Arbeitnehmer Ansprüche aus einer Dienstvereinbarung geltend bzw. behauptet er, durch eine auf einer Dienstvereinbarung beruhenden En...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 2.1 Zulässiger Inhalt nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und Landespersonalvertretungsgesetze mit Erlaubnisvorbehalt

Das Bundespersonalvertretungsgesetz und einige Landespersonalvertretungsgesetze insbesondere süddeutscher Länder(z. B. Art. 73 Abs. 1 Bayerisches Personalvertretungsgesetz) erlauben Dienstvereinbarungen nur zur Regelung von im Gesetz ausdrücklich aufgeführten mitbestimmungs- und teilweise auch mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten. Nicht der Beteiligungspflicht unterliegend...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 2 Begriff und zulässiger Inhalt

Die Dienstvereinbarung ist eine einvernehmlich zwischen Dienststelle und Personalrat getroffene Abmachung zur Regelung innerdienstlicher, die Arbeitsbedingungen der Bediensteten betreffende Angelegenheiten. Nach überwiegender Meinung handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Das Bundesverwaltungsgericht misst dem Regelungsinstrument der Dienstvereinbarung diese...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 2.5 Angelegenheiten, deren Regelung durch Dienstvereinbarung der TVöD vorsieht

Der TVöD sieht für seinen Geltungsbereich vor, dass bestimmte Arbeitsbedingungen grundsätzlich nur im Wege der Dienstvereinbarung geregelt werden können. Hauptsächlich sind dies von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes im Rahmen dessen § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 12 abweichende Regelungen (u. a.) zu werktäglichen Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten (§ 6 Abs. 4 TVö...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 3 Rechtsprechung

Rz. 29 Die Zuweisung eines Mitglieds eines Personalrates gemäß § 44g Abs. 1 Satz 1 zu einer gemeinsamen Einrichtung gemäß § 44b (zum 1.1.2011) unterlag nicht der Zustimmung durch den Personalrat: VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 9.3.2011, 12 b L 64/11.PVB; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 5.9.2012, 20 A 1903/11.PVB. Durch die Zuweisung nach § 44 Abs. 1 verliert ein Arbeitne...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 2.1 Zuweisung von Beamten und Arbeitnehmern

Rz. 11 Abs. 1 enthält als zentrale Elemente die dauerhafte individuelle Zuweisung von Tätigkeiten an einen Beschäftigten zu einer gemeinsamen Einrichtung, die grundsätzliche Geltung von tarif- und beamtenrechtlichen Regelungen sowie eine Ausnahmeregelung für Fälle eines dringenden dienstlichen Interesses. Rz. 12 In der Begründung zur Neufassung der Abs. 1 und 2 verdeutlichte ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 18 Die Beteiligung der Personalvertretung bei der Eingruppierung, Höhergruppierung sowie Herabgruppierung

18.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände Nach § 78 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Praxis-Beispiel Eingruppierung Höher- oder Rückgruppierung Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtig...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 18.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 18.5 Auswirkungen einer unterlassenen Personalvertretungsbeteiligung

Wird das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt, ist zwischen den individualrechtlichen und den personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen zu unterscheiden. Der Entgeltanspruch beruht allein und ausschließlich auf der individualvertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag und der sich hieraus ergebenden tariflichen Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Dieser A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 18.4 Mitbestimmung bei einer Herabgruppierung (Rückgruppierung)

Herabgruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine niedrigere Entgeltgruppe. Hier gilt Entsprechendes wie bei der Höhergruppierung. Auf die obigen Darlegungen wird daher verwiesen.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 18.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 78 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Praxis-Beispiel Eingruppierung Höher- oder Rückgruppierung Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist die...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 18.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.10 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TV-L)

Im Berufsalltag ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen aus personalwirtschaftlichen/organisatorischen (sachlichen) Gründen Mitarbeitern vorübergehend für einen überschaubaren Zeitraum eine Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der vorliegenden Entgeltgruppe entspricht. In diesen Fällen greift nicht der Grundsatz der Tarifautomatik. J...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.8.1 Das Beschwerderecht des Arbeitnehmers

Der von Benachteiligungen tatsächlich oder vermeintlich betroffene Beschäftigte hat nach § 13 Abs. 1 AGG das Recht, sich wegen einer eingetretenen Benachteiligung bei "den zuständigen Stellen" des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren. Welches die "zuständigen Stellen" sind, sagt das Gesetz nicht. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, eine bes...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Betriebliche Pandemieplanung / 3.4 Zuständigkeiten und Ansprechpartner, Schlüsselpersonal

Da im Pandemiefall viele Aufgaben anstehen, die nicht zum Regelfall gehören, und Fragestellungen auftreten, die möglichst schnell beantwortet werden müssen, sind die betrieblichen Ansprechpartner und Entscheidungsträger nebst Stellvertreter zu benennen. In größeren Betrieben wird die Bildung eines Krisenstabs sinnvoll sein. In die Planungen sollte auch die Mitarbeitervertret...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Strukturausgleich / 9 Abfindung (§ 12 Abs. 6)

Statt einer nach der vorgeschriebenen Dauer monatlichen Zahlung zusätzlich zum Entgelt kann der Strukturausgleich auch durch eine einmalige Abfindung abgegolten werden. Absatz 6 stellt eine Spezialvorschrift zu § 16 TVÜ-Länder dar. Voraussetzung für die Abfindung ist die Zustimmung des Beschäftigten, da der Strukturausgleich nur "einzelvertraglich" abgefunden werden kann. Zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 1.6 Abfindung (Abs. 5)

Statt einer nach der vorgeschriebenen Dauer monatlichen Zahlung zusätzlich zum Entgelt kann der Strukturausgleich auch durch eine einmalige Abfindung abgegolten werden. Abs. 5 stellt eine Spezialvorschrift zu § 16 TVÜ-VKA dar. Voraussetzung für die Abfindung ist die Zustimmung des Beschäftigten, da der Strukturausgleich nur "einzelvertraglich" abgefunden werden kann. Zuminde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Teures Präsenzseminar oder günstiges Webinar bei Schulung der Personalvertretung

Leitsatz Gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die – erforderlichen – Kosten zu tragen, die durch die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind. Hierbei sind jeweils die betriebliche Situation und die mit dem Besuch der Schulungsveranstaltung verbundenen finanziellen Belastungen der Arbeitgeberin zu berücksichtigen. Bei der Seminarauswahl wird dem Betriebsrat ein Beurteilungsspielraum zugestanden. Nur wenn mehrere gleichz...mehr