Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.1 Errichtung

§ 79 Abs. 1 Satz 1 LPVG BW gibt eine Errichtung von Fall zu Fall vor. § 79 Abs. 2 LPVG BW lässt im Rahmen einer Dienstvereinbarung die Bildung einer Einigungsstelle begrenzt auf die Amtszeit der zuständigen Personalvertretung ist.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12.2.2 Beisitzer

Die Dienstgeberseite und die Beschäftigtenseite ist mit je 2 Beisitzern in der Einigungsstelle vertreten. Dienstgeberseite Die oberste Dienststelle bestimmt ihre Vertreter. Beschäftigtenseite Die 2 Beisitzer, die die Beschäftigten repräsentieren, werden von der bei der obersten Dienststelle zuständigen Personalvertretung bestellt. Es müssen sich mindestens ein Beamter und ein Ve...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.1 Errichtung Einigungsstelle

Nach § 53 Abs. 1 Satz 1 MBG SH wird bei der obersten Dienstbehörde eine fallweise Einigungsstelle gebildet. Eine auf die Dauer der Amtszeit der Personalvertretung befristete Errichtung kann durch Dienstvereinbarung geregelt werden, § 53 Abs. 1 Satz 2 MBG SH.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.14.2.2 Beisitzer

Die Dienstgeberseite und die Beschäftigtenseite ist mit je 3 Beisitzern in der Einigungsstelle vertreten. Dienstgeberseite Die oberste Dienststelle bestimmt ihre Vertreter. Beschäftigtenseite Die 3 Beisitzer, die die Beschäftigten repräsentieren, werden von der bei der obersten Dienststelle zuständigen Personalvertretung bestellt. Es soll jede Gruppe der Beschäftigten vertreten s...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5.1 Antragstellung

Den Antrag nach § 83 Abs. Nr. 3 BPersVG können die Beteiligten (oberste Dienststelle, zuständige Personalvertretung[1]) stellen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.2 Zusammensetzung

Die Einigungsstelle ist mit einem unparteiischen Vorsitzenden und 6 Beisitzern (je 3 von der obersten Dienstbehörde und der bei ihr zuständigen Personalvertretung bestellte Beisitzer) zu besetzen. 3.1.2.1 Vorsitz Der oder die Vorsitzende wird durch Einigung der Dienstgeberseite mit der Beschäftigtenseite bestimmt, § 79 Abs. 1 Satz 2 LPVG BW. Gelingt die Einigung auf eine Perso...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.2.2 Beisitzer

Die Dienstgeberseite und die Beschäftigtenseite ist mit je 2 Beisitzern in der Einigungsstelle vertreten. Dienstgeberseite Die oberste Dienststelle bestimmt ihre Vertreter. Beschäftigtenseite Die 2 Beisitzer, die die Beschäftigten repräsentieren, werden von der bei der obersten Dienststelle zuständigen Personalvertretung bestellt. Es soll sich mindestens ein Beamter und ein Arbe...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16.2.2 Beisitzer

Die Dienstgeberseite und die Beschäftigtenseite ist mit je 3 Beisitzern in der Einigungsstelle vertreten. Dienstgeberseite Die oberste Dienststelle bestimmt ihre Vertreter. Beschäftigtenseite Die 3 Beisitzer, die die Beschäftigten repräsentieren, werden von der bei der obersten Dienststelle zuständigen Personalvertretung bestellt. Es müssen sich mindestens ein Beamter und ein Ve...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.2.2 Beisitzer

Die Dienstgeberseite und die Beschäftigtenseite ist mit je 3 Beisitzern in der Einigungsstelle vertreten. Dienstgeberseite Die oberste Dienstelle bestimmt ihre Vertreter. Beschäftigtenseite Die 3 Beisitzer, die die Beschäftigten repräsentieren, werden von der bei der obersten Dienststelle oder dem obersten Organ bestehenden Personalvertretung bestimmt. Es muss jede Gruppe im Sin...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.13.2.2 Beisitzer

Die Dienstgeberseite und die Beschäftigtenseite ist mit je 3 Beisitzern in der Einigungsstelle vertreten. Dienstgeberseite Die oberste Dienststelle bestimmt ihre Vertreter. Beschäftigtenseite Die 3 Beisitzer, die die Beschäftigten repräsentieren, werden von der bei der obersten Dienststelle zuständigen Personalvertretung bestellt, es sei denn, die Voraussetzungen des § 85 Abs. 1...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10.2.2 Beisitzer

Die Dienstgeberseite und die Beschäftigtenseite ist mit je 3 Beisitzern in der Einigungsstelle vertreten. Die Beisitzer sind Beschäftigte der Dienststelle, § 67 Abs. 1 Satz 5 LPVG NW und über ihre Tätigkeit als Ehrenamt aus, § 67 Abs. 2 Satz 1 LPVG NW. Die Tätigkeit in der Einigungsstelle endet mit Ablauf der Amtszeit, durch Niederlegung des Amtes oder durch eine Entscheidung...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.3 Verfahrensgrundsätze

In § 83 PersVG BE sind die Verfahrensgrundsätze definiert, die dem Bundesrecht entsprechen. Nichtöffentlichkeit Das Verfahren ist grundsätzlich nicht öffentlich, wobei Vertreter der Dienststelle und der Personalvertretung ein Zugangs- und Äußerungsrecht (schriftlich wie mündlich) eingeräumt ist, § 83 Abs. 1 Satz 2 PersVG BE. Darüber hinaus können weitere Personen, die ein bere...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.3 Verfahrensgrundsätze

Das Einigungsstellenverfahren ist zusätzlich in § 78 LPVG BW geregelt. 3.1.3.1 Bindungswirkung Soweit es sich um Angelegenheiten der uneingeschränkten Mitbestimmung nach § 74 LPVG BW handelt und ein Beschluss gemäß § 79 Abs. 5 LPVG BW erging, ist dieser bindend, § 78 Abs. 2 Satz 2 LPVG BW. Bei Angelegenheiten der eingeschränkten Mitbestimmung nach § 75 LPVG BW haben die Beschlü...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.1 Nichtöffentlichkeit

Das Verfahren ist grundsätzlich nicht öffentlich, § 71 Abs. 2 Satz 1 BPersVG. Nach außen darf daher auch nur das Ergebnis, nicht aber der Gang der Beratung und das Stimmverhalten der einzelnen Beisitzer gelangen. Da die Zuständigkeit der Einigungsstelle sich aus der Anrufung gemäß § 69 BPersVG im Falle eines Konfliktes über Gegenstände der Beteiligung ergibt, könnte man akzep...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.6 Hamburg

§ 82 HmbPersVG Für den Fall, dass die Schlichtung nach § 81 HmbPersVG scheitert oder eine Schlichtungsstelle gemäß § 81 Abs. 3 HmbPersVG nicht gebildet wird, ist die Zuständigkeit der Einigungsstelle gegeben. Die Anrufung ist auch möglich, wenn die Schlichtungsstelle nicht innerhalb von 2 Wochen nach Anrufung tagt. Dem Gesetz ist dabei keine Vorgabe für eine dauerhafte oder im ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11.2.2 Beisitzer

Die Dienstgeberseite und die Beschäftigtenseite ist mit je 3 Beisitzern in der Einigungsstelle vertreten. Dienstgeberseite Die oberste Dienststelle bestimmt ihre Vertreter. Beschäftigtenseite Die 3 Beisitzer, die die Beschäftigten repräsentieren, werden von der bei der obersten Dienststelle zuständigen Personalvertretung bestellt. Es müssen sich mindestens ein Beamter und ein Ve...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.2.1 Vorsitz

Der oder die Vorsitzende wird durch Einigung der Dienstgeberseite mit der Beschäftigtenseite bestimmt, § 79 Abs. 1 Satz 2 LPVG BW. Gelingt die Einigung auf eine Person nicht, so entscheidet der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, § 79 Abs. 1 Satz 5 BPersVG. Soweit die Errichtung der Einigungsstelle durch Dienstvereinbarung erfolgt, müssen sich die oberste Dienststelle un...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Evakuierungsübungen: Planun... / 2 Planung

Die Planung der Evakuierungsübung übernimmt i. d. R. der Unternehmer mit dem ggf. vorhandenen Brandschutzbeauftragten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Da der Betriebs- oder Personalrat in diesem Fall ein Mitbestimmungsrecht besitzt, muss er ebenfalls bei der Planung mit einbezogen werden (§ 87 BetrVG). Praxis-Tipp Feuerwehren einbeziehen Grundsätzlich ist es für Feuerw...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Medikamente am Arbeitsplatz / 10.2.1 Was können Personalverantwortliche tun?

Unternehmer und in Vertretung die Führungskraft haben neben ihrer Organisationsverantwortung auch die Fürsorgepflicht den Beschäftigten gegenüber. § 7 DGUV-V 1 regelt: Zitat (1) Bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der Unternehmer je nach Art der Tätigkeit zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz be...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufsichtspersonen / 1 Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtspersonen

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger müssen gemäß § 18 SGB VII Aufsichtspersonen in ausreichender Zahl beschäftigen. Sie haben die Aufgabe, die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen, sowie die Unternehmer und Versicherte (Mi...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.6 Hamburg

§ 54 Abs. 1 HmbPersVG Die Regelungen über den Zeitpunkt der Abhaltung von Personalversammlungen gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 HmbPersVG findet sich inhaltlich in § 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG wieder. Insofern wird auf die Ausführungen verwiesen. § 54 Abs. 1 HmbPersVG bezieht darüber hinaus auch § 21 "Bildung des Wahlvorstands, wenn ein Personalrat besteht", § 22 "Wahl des Wahlvorstan...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.1 Grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit

Da die Personalversammlungen im Sinne des § 59 Abs. 2 1. und 2. Alt. BPersVG außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, erfolgt weder eine Zahlung von Entgelt oder Bezügen und auch keine Zeitgutschrift. Diese Personalversammlungen finden während der Freizeit der Beschäftigten statt. Sollte der Personalrat eine Personalversammlung im Sinne des § 59 Abs. 2 1. und 2. Alt. BPersVG in...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.8 Zeitliche Lage und Dauer einer Personalversammlung

Der Personalrat bestimmt die zeitliche Lage einer Personalversammlung. Da er an den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gebunden ist, soll eine Abstimmung bezüglich der zeitlichen Lage und Dauer einer Personalversammlung mit der Dienststellenleitung erfolgen. Kommt eine Einigung nicht zustande, obliegt dem Personalrat das hinsichtlich der zeitlichen Lage und Dauer....mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2 Bayern

Inhaltlich sind § 60 BPersVG und Art. 50 BayPVG was den Zeitpunkt der Personalversammlung angeht vom Grund her identisch, jedoch konkretisiert Art. 50 BayPVG darüber hinaus gewisse Tatbestände, die nachstehend erörtert werden: Art. 50 Abs. 1 Satz 1, 2 Halbsatz BayPVG Während § 60 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz BPersVG regelt, dass Personalversammlungen auch außerhalb der Arbeitsze...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10 Nordrhein-Westfalen

§ 47 LPVG NW § 60 Abs. 1 BPersVG enthält eine mit § 47 Abs. 1 Satz 1 LPVG NW ähnliche Regelung. Nach dem BPersVG finden aber nur die ordentlichen Personalversammlungen und die auf Wunsch des Dienststellenleiters einberufenen Personalversammlungen während der Arbeitszeit statt. Die anderen Personalversammlungen (§ 60 Abs. 1 Satz 2BPersVG) erfolgen außerhalb der Arbeitszeit. Nac...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12 Saarland

Die Regelungen über den Zeitpunkt und über die Entschädigung für die Teilnahme an Personalversammlungen in § 50 SPersVG sind in etwa mit den Regelungen aus § 60 BPersVG vergleichbar. Auf die Unterschiede wird nachstehen eingegangen. § 50 Abs. 1 Satz 1 SPersVG Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG finden nur die in § 59 Abs. 1 BPersVG bezeichneten und die auf Wunsch des Leiters der ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.1 Grundsätzlich während der Arbeitszeit

Eine ordentliche Personalversammlung im Sinne des § 59 Abs. 1 BPersVG findet regelmäßig während der Arbeitszeit statt, § 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, d. h. für diese Zeit bekommen die Beschäftigten ihr Entgelt. Während der Arbeitszeit bedeutet, dass die Personalversammlung während der üblichen Arbeitszeit einer Dienststelle stattfinden soll. Nur in Ausnahmefällen darf eine Perso...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Ausnahmsweise in der Arbeitszeit

Der Dienststellenleiter kann sich damit einverstanden erklären, dass auch die Personalversammlungen im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 2 BPersVG während der Arbeitszeit stattfinden. Eine Form für ein solches Einverständnis ist nicht vorgegeben, sodass dieses auch mündlich erfolgen kann. Diese Entscheidung trifft die Dienststellenleitung nach Belieben, d. h. sie ist an keinerlei V...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.5 Ausnahmsweise außerhalb der Arbeitszeit

§ 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG lässt es zu, dass eine Personalversammlung i. S. d. § 59 Abs. 1 BPersVG sowie eine auf Wunsch des Dienststellenleiters einberufene Personalversammlung in Ausnahmefällen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Nur wenn die dienstlichen Verhältnisse eine andere Regelung erfordern, darf eine Personalversammlung i. S. d. § 59 Abs. 1 BPersVG sowie eine au...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.8 Teilnahme an unzulässigen Personalversammlungen

Beschäftigte können grundsätzlich davon ausgehen, dass Personalversammlungen vom Personalrat in zulässiger Art und Weise einberufen und durchgeführt werden. Arbeits- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen sind jedoch denkbar, wenn den Beschäftigten erkennbar war, dass die Personalversammlung unzulässig war und gegen den Willen der Dienststellenleitung stattfand. Hinsichtlich d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.5 Wegezeiten

Eine Personalversammlung i. S. d. § 59 Abs. 2 BPersVG erfolgt grundsätzlich in der Freizeit der Beschäftigten und deshalb werden weder die Bezüge bzw. das Entgelt gezahlt noch erfolgt eine Zeitgutschrift – dies gilt auch für die Wegezeiten. Sofern eine solche Personalversammlung ausnahmsweise einvernehmlich während der Arbeitszeit stattfindet, sollte zwischen Personalrat und ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2 Überblick

§ 60 BPersVG regelt, ob die Zeit der Teilnahme an einer Personalversammlung als Arbeitszeit gilt und ob ggf. Fahrtkosten der Beschäftigten zu erstatten sind. Abs. 1 Satz 1 bezieht sich nur auf die ordentliche Personalversammlung nach § 59 Abs. 1 BPersVG sowie die auf Wunsch des Dienststellenleiters einberufene außerordentliche Personalversammlung gem. § 59 Abs. 2 BPersVG. Die...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Personalversammlungen gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 BPersVG

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 BPersVG finden andere als die in § 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG genannten Personalversammlungen außerhalb der Arbeitszeit statt. Hierbei handelt es sich um Personalversammlungen, die bei Bedarf zusätzlich zu den ordentlichen Personalversammlungen im Sinne des § 59 Abs. 2 1. Alt. BPersVG vom Personalrat einberufen werden bzw. aufgrund des Initiativrechts ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5 Bremen

§ 45 Satz 1 PVG-HB In etwa ist § 45 Satz 1 PVG-HB mit § 60 Abs. 1 BPersVG vergleichbar. Entscheidender Unterschied ist jedoch, dass nach § 45 Satz 1 PVG-HB alle Personalversammlungen, also auch die außerordentlichen, grundsätzlich während der Arbeitszeit stattfinden sollen. Hinsichtlich der Arbeitszeit ist auf die Arbeitszeit der Dienststelle und nicht einzelner Dienstkräfte ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11 Rheinland-Pfalz

§ 49 Abs. 1 LPersVG RP In etwa ist § 49 Abs. 1 LPersVG RP mit § 60 Abs. 1 BPersVG vergleichbar. Entscheidender Unterschied ist aber, dass nach § 49 Abs. 1LPersVG RP alle Personalversammlungen, also auch die außerordentlichen, während der Arbeitszeit stattfinden sollen. Hinsichtlich der Arbeitszeit ist auf die Arbeitszeit der Dienststelle und nicht einzelner Dienstkräfte abzus...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4 Brandenburg

§ 50 Abs. 1 Satz 1 LPVG-BB § 50 Abs. 1 Satz 1 BPersVG enthält eine mit § 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG ähnliche Regelung. Nach dem BPersVG finden aber nur die ordentlichen Personalversammlungen und die auf Wunsch des Dienststellenleiters einberufenen Personalversammlungen während der Arbeitszeit statt. Die anderen Personalversammlungen (§ 60 Abs. 1 Satz 2 BPersVG) erfolgen außerha...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.14 Sachsen-Anhalt

§ 49 Abs. 1 Satz 1 PersVG LSA Auch Sachsen-Anhalt regelt durch § 49 Abs. 1 PersVG LSA ohne Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Personalversammlungen, dass diese grundsätzlich während der Arbeitszeit stattfinden. Eine Ausnahme findet dann statt, wenn dienstliche Verhältnisse (zwingende Gründe sind nicht erforderlich) entgegenstehen. Nach § 49 Abs. 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten Mitarbeiter b... / 3 FAQs

1) Sollten alle Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden? Es ist hilfreich, möglichst viele Mitarbeiter einzubinden. Jeder kennt seinen Arbeitsplatz am besten. Viele haben eine unterschiedliche Sichtweise für Gefährdungen. Die einen sehen mögliche Gefährdungen, andere wiederum sagen, dass dies keine Gefährdung sei. Bei gleichen Arbeitsplätzen brauchen Sie s...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss ein Betriebsarzt... / 1.3 Beratungs- und Unterstützungsaufgaben

Mit der Bestellung werden die Aufgaben übertragen, die der Betriebsarzt wahrzunehmen hat. Er soll den Unternehmer beraten und unterstützen in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, bezogen auf die Fachgebiete Arbeitsschutz und Unfallverhütung, bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und Einrichtungen sowie bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss ein Betriebsarzt... / 1.2 Hintergrund

Das "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (kurz: Arbeitssicherheitsgesetz) fordert von den Unternehmern in § 2, Betriebsärzte (mit Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats) schriftlich zu bestellen. Der Betriebsarzt bekommt – soweit erforderlich – Unterstützung vom Unternehmer in Form von Räumen, Einrichtungen, Geräte...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.1.2 Personalräte in Bund, Ländern und Gemeinden

Nach § 75 Abs. 3 BPersVG hat der Personalrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ggf. durch Abschluss von Dienstvereinbarungen mitzubestimmen über: Bestellung von Vertrauens- und Betriebsärzten als Arbeitnehmer, Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsbeschädigungen, Gestaltung der Arbeitsplätze. Hinsichtlich ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1 Betriebs- und Personalräte

Die Aufgaben der Betriebsräte werden vielfach nur reduziert auf Mitbestimmungstatbestände betrachtet, z. B. im Vorfeld von Kündigungen. Daneben haben die Betriebsräte aber auch erheblichen Einfluss im Bereich Arbeitsschutz. 1.1 Aufgaben 1.1.1 Betriebsräte Die Aufgaben der Betriebsräte sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verstreut und wenig übersichtlich angeordnet. Die M...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.2 Verantwortung

Gemäß § 13 Abs. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verantwortlich für den Arbeitsschutz. § 13 Abs. 1 ArbSchG enthält zudem eine abschließende Aufzählung der Personen, die neben dem Arbeitgeber als Rechtspersönlichkeit verantwortliche Personen des Arbeitsschutzes im Unternehmen sind. Eine Verantwortung des Betriebs- oder Personalrats besteht in diesem Kontext nicht. Allerdings wir...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.1 Aufgaben

1.1.1 Betriebsräte Die Aufgaben der Betriebsräte sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verstreut und wenig übersichtlich angeordnet. Die Mitbestimmung des Betriebsrats im Rahmen der sozialen Angelegenheiten umfasst auch die Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Die zentrale Norm in diesem Kontext ist § 87 Abs. 1 Nr. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.1.1 Betriebsräte

Die Aufgaben der Betriebsräte sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verstreut und wenig übersichtlich angeordnet. Die Mitbestimmung des Betriebsrats im Rahmen der sozialen Angelegenheiten umfasst auch die Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Die zentrale Norm in diesem Kontext ist § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Danach gi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / Zusammenfassung

Überblick Im Arbeitsschutz ist neben den "normalen" Mitarbeitern im Unternehmen ein Personenkreis mit besonderen Aufgaben vorgesehen. Die einschlägigen Regelungen finden sich sowohl im Arbeitsschutzrecht als auch im Recht der Arbeitssicherheit. Neben diesen klassischen Fundstellen finden sich auch Sonderregelungen für Arbeitsschutzverantwortliche im Recht der Betriebsverfass...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsbeauftragte: Ein... / 2.1 Beteiligungsorientierter Arbeitsschutz: Mitwirkung ausbauen

Die aktuelle große Präventionskampagne der DGUV lautet "Kommmitmensch". Gemeint ist mit diesem Slogan, dass wirklich alle Mitarbeiter eines Unternehmens beteiligt werden müssen, um das Ziel des unfallfreien und gesunden Betriebs zu erreichen. Warum wurde dieses Ziel ausgegeben? In modernen Gesellschaften nimmt die Individualisierung immer mehr zu. Dementsprechend werden die ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsbeauftragte: Ein... / 1 Profil, Rolle und Bestellung in der heutigen Berufspraxis

Jedes Unternehmen bzw. jeder örtlich selbstständige Teil eines Unternehmens mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss Sicherheitsbeauftragte bestellen. Allerdings bestellen in der Praxis auch viele sicherheitsbewusste Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern Sicherheitsbeauftragte. Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte eines Unternehmens und werden in Deutschland s...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Strahlenschutzverantwortlicher / 3 Enge Zusammenarbeit zwischen Strahlenschutz und Arbeitssicherheit

Große Bedeutung misst die StrlSchV auch der guten Zusammenarbeit von Strahlenschutz- und Arbeitssicherheitsfachkräften sowie den Kontakten mit dem Betriebsrat zu. § 74 StrlSchV verlangt explizit, dass der Strahlenschutzverantwortliche und der Strahlenschutzbeauftragte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat oder dem Personalrat und den Fachkräften für Arbeitss...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fördern durchdachte Schicht... / 2 FAQs

1) Sind Dauerschichten für die Arbeitnehmer nicht besser als ständig wechselnde Schichtfolgen? Wenn es nur um Früh- und Spätschichten geht, steht einer Dauerarbeit in einer der beiden Schichten nicht viel im Wege. Wichtig für die Gesundheit ist ausreichend Nachtschlaf, der in beiden Varianten möglich ist. Schwierig wird es, wenn Nachtschichten gearbeitet werden müssen. Auch w...mehr