Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schichtarbeit / 1 Modelle

Der Mensch und seine Arbeitszeit werden zunehmend den Prozessen angepasst. In Produktionsbetrieben (z. B. Stahlindustrie, Chemische Industrie) sowie im Dienstleistungsbereich (u. a. Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus, Gaststätten) werden Produktions- bzw. Servicezeiten ausgedehnt. Dies ist nur möglich, wenn Beschäftigte in Schichtsystemen arbeiten. Es werden viele, unterschiedli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Einführung eines Arbeitssch... / 1 Entscheidung über die Einführung/Weiterentwicklung eines AMS

Grundlage für die Entscheidung der Geschäftsführung, ein AMS einzuführen oder das vorhandene AMS entsprechend einem anderen AMS-Konzept (z. B. der DIN ISO 45.001) weiterzuentwickeln, sind die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie strategische Überlegungen. Hat die Geschäftsführung sich grundsätzlich für die Einführung/Weiterentwicklung eines AMS entschieden, sollte dieses Vo...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Strahlenschu... / 1.1 Definition

Betrieblicher Strahlenschutz Grundsätzliche Regelungen des betrieblichen Strahlenschutzes legen das Atomgesetz (AtG) sowie das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) fest. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das StrlSchG und die StrlSchV. Definition, Stellung und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Strahlenschu... / 2 FAQ

1. Was ist das Strahlenschutzregister? Das Strahlenschutzregister überwacht bundesweit alle beruflich strahlenexponierten Personen (ionisierende Strahlung): Einhaltung der Grenzwerte für die zulässige jährliche Strahlenbelastung, die Berufslebensdosis und die Ausgabe von Strahlenpässen. Die festgestellen Mengen an radioaktiver Strahlung, denen Beschäftigte ausgesetzt sind, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Strahlenschutzbeauftragter / 2 Was tut der Strahlenschutzbeauftragte?

Das StrlSchG definiert im § 70 ausführlich und detailliert die Stellung und die Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Strahlenschutzbeauftragte – natürlich nur im Rahmen seiner Befugnisse – für Durchführung, Leitung und Beaufsichtigung aller Tätigkeiten und Maßnahmen zuständig ist, die für den Strahlenschutz erforderlich sind. Un...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Strahlenschu... / 1.3 Kosten und Nutzen

Betrieblicher Strahlenschutz kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten. Strahlenschutzverantwortlicher und Strahlenschutzbeauftragte/r müssen deshalb mit Betriebsrat oder Personalrat, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, dem zuständigen Arzt und den Umweltschutzbeauftragten zusammenarbeiten und sie über wichtige Angelegenheiten des Strahlenschutzes unterric...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Einführung eines Arbeitssch... / 1.2 Dokumentation: Notwendiges Übel oder Erfolgsfaktor?

Im Informationszeitalter ist der richtige Umgang mit Informationen (Daten) sehr wichtig. Da im Arbeits- und Gesundheitsschutz traditionell die Notwendigkeit der Dokumentation mit externen Forderungen begründet wurde/wird und jede unzureichende Umsetzung durch die Dokumentation bzw. die fehlende Dokumentation augenscheinlich wird, trifft man im Management vielfach auf eine eh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Risikoanalyse oder Gefährdu... / 5 Konsequenzen

Aus dem Gesagten wird deutlich, dass Risikoanalysen nur dann sinnvoll sein können, wenn es entsprechende Datengrundlagen gibt. Schätzungen sind grundsätzlich abzulehnen, da sie ein stark subjektives Element enthalten, das je nach Einstellung zu Risiken im Allgemeinen, dem jeweiligen Kenntnis- und Ausbildungsstand etc. zu unterschiedlichen Urteilen führen kann. Leben und Gesu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anwendung der Störfall-Vero... / 5 Meldeverfahren bei Eintritt eines Ereignisses

Wichtig Meldung bei Eintritt eines Ereignisses Der Betreiber hat den Eintritt eines Ereignisses, das so gravierend ist, dass die im Anhang VI Teil 1 Störfall-Verordnung genannten Kriterien erfüllt sind, unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen und die Beschäftigten oder deren Personalvertretung über die Mitteilung zu unterrichten (§ 19 Störfall-Verordnung). Innerhalb ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 4.2 Schaffen geeigneter Strukturen und Verfahren

Die oberste Leitung sollte die Rahmenbedingungen festlegen, damit ein wirkungsvolles AMS auch möglich ist. Hierzu sollten gemäß dem nationalen Leitfaden Strukturen und Verfahren geschaffen werden, die sicherstellen, dass Arbeitsschutz auf allen Ebenen bekannt und akzeptiert sowie in allen Verantwortungsbereichen verankert ist, Zuständigkeiten, Verantwortung und Befugnisse von ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Zuschlag nach § 10 TV-Ärzte VKA bei nicht abgeschlossenem Mitbestimmungsverfahren?

Leitsatz Leitsätze( amtlich) Nach § 10 Abs. 11 TV-Ärzte/VKA in der seit dem 1.1.2020 geltenden Fassung wird die Lage der Dienste der Ärztinnen und Ärzte in einem Dienstplan geregelt, der spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraumes aufgestellt wird. Wird die vorstehende Frist nicht eingehalten, so erhöht sich die Bewertung des Bereitschaftsdienstes bzw. wird zusätzlich zum Rufbereitschaftsentgelt ein Zuschlag auf jeden Dienst gezahlt. Diese Rechtsfolge tritt nicht bereits da...§ 10 Abs. 11 TV-Ärzte/VKAmehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 6.2 Qualifizierungsmaßnahmen

Der NLA empfiehlt, die Qualifikation der Beschäftigten über angemessene Schulungs- und Informationsprogramme zu gewährleisten. Weiterhin wird empfohlen, dass die Schulungs- und Informationsprogramme von qualifizierten Personen durchgeführt werden, wirksame Erst- und Wiederholungsunterweisungen umfassen, von den Schulungsteilnehmern hinsichtlich Verständnis und nachhaltigem Lern...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzausschuss / 2 Die Aufgaben der einzelnen Mitglieder

Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter Die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses müssen vom Arbeitgeber terminiert und einberufen werden. Ihm fällt auch die Benennung und ordnungsgemäße Einladung der anderen Mitglieder zu. Den Vorsitz hat der Arbeitgeber selbst (bei juristischen Personen das vertretungsbefugte Organ) oder ein von ihm Beauftragter. Der Beauftragte muss ein...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 8.1 Interne Kommunikation

Warum ist die Kommunikation und Zusammenarbeit im Rahmen des AMS so wichtig? Im Zuge der sich ständig verändernden Arbeitsumwelt entstehen immer wieder neue oder anders gelagerte Randbedingungen, an die zum einen technische Schutzmaßnahmen und zum anderen aber auch das Wissen und das Verhalten der Beschäftigten angepasst werden müssen. Dies kann vom Einzelnen allein nicht be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.4 Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 23 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG kann pauschale LSt von dem Arbeitslohn erhoben werden, der aus Anlass von Betriebsveranstaltungen gezahlt wird. Der Zweck der Pauschalierung besteht darin, dem Arbeitgeber die Übernahme der LSt zu eröffnen, weil dieser praktisch kaum die Möglichkeit hat, die von ihm eingeladenen Arbeitnehmer mit der LSt zu belasten.[1] Durch G. v. 22.12...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 161 "Bring Your Own Device" (BYOD)[240] bedeutet den Einsatz privater Geräte der Beschäftigten bei der Arbeitstätigkeit, z.B. im Home-Office. Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung und mobilen Vernetzung verschmelzen zunehmend die Grenzen zwischen beruflicher und privater Sphäre bei der Nutzung moderner Kommunikationsmittel und Medien. (BYOD) ermöglicht es Arbeitn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 11.1 Beteiligungsrechte der Personalvertretung

Zu beachten sind die gesetzlichen Beteiligungsrechte des Personalrats/Betriebsrats bei jeder Maßnahme, die auf Grundlage des RatSchTV Ang durchgeführt werden soll.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 4 Unterrichtungspflicht/Beratungspflicht

Nach § 2 des Tarifvertrags ist der Personalrat/Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über die vorgesehene Rationalisierungsmaßnahme zu unterrichten. "Rechtzeitig" meint den Zeitpunkt, in dem die Änderung konkret beabsichtigt ist und feststeht, dass die beabsichtigte Maßnahme voraussichtlich für Angestellte auch zu einem Wechsel der Beschäftigung oder zur Beendigung von Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 3 Überblick über die Schutzmaßnahmen nach dem RatSchTV Ang

Soweit der Anwendungsbereich des RatSchTV Ang eröffnet ist, treffen den Arbeitgeber unterschiedliche Pflichten, die zum Teil einige Vorbereitungs- oder Umsetzungszeit in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich daher, möglichst frühzeitig die konkrete Planung vorzunehmen. Die einzelnen Punkte werden nachstehend in der Reihenfolge aufgelistet, in der sie der Arbeitgeber bei Planung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.10 Verfahren

Rz. 62 Transferkurzarbeitergeld nach § 111 setzt einen entsprechenden Antrag voraus. Antragsberechtigt ist der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung, § 323 Abs. 2 Satz 1 (Krodel, in: Niesel, SGB III, § 216b Rz. 2). Betriebsvertretung kann der Betriebsrat oder Personalrat sein sowie die besonderen Interessenvertretungen in der Seeschifffahrt (Bordvertretung, Seebetriebsrat ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.6 Anzeige des Arbeitsausfalls (Abs. 6)

Rz. 43 Nach § 111 Abs. 6 Satz 1 gelten für die Anzeige des Arbeitsausfalls § 99 entsprechend. Nach § 99 Abs. 1 Satz ist der Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige ist materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kug . Sie wirkt erst mit dem Eingang bei der zuständigen Agentur für ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Psychische Belastung am Arb... / 3.3 Partizipation entwickeln

Die Beteiligung der Beschäftigten an Planungen und Entscheidungen ist ein wichtiger Faktor für das Wohlbefinden, die psychische Gesundheit und die Motivation. Allerdings kommt es sehr auf die Umsetzung an, ob die Möglichkeiten der Beteiligung von den Beschäftigten angenommen und genützt werden. Mitarbeiter haben meist ein sehr feines Gespür dafür, ob ihre Meinung wirklich ge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 Der Länderbeitra... / J. Mitbestimmung

Rz. 96 Die Vertretung der Beschäftigten in den Unternehmen (Personalvertretung) wird durch das Arbeitsgesetz (Gesetz vom 31.7.2006 – code du travail) geregelt. Dieses Gesetz vereint die Aufgaben eines gemischten Unternehmensausschusses und der Personaldelegation in einem einzigen Gremium, dem Betriebsrat ("délégation du personnel"). I. Betriebsrat 1. Zusammensetzung Rz. 97 In j...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersgrenze / 2.2 Schutzbestimmungen

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags bedarf. Dies bedeutet, dass die Vorschriften über den Kündigungsschutz (KSchG, BEEG, SGB IX, ArbPlSchG, Bestimmungen über Kündigungsfristen, § 34 Abs. 2 TVöD) nicht zur Anwendung kommen (vgl. Kündigung). Auch eine Beteiligung der Personalvertretung oder die Anhörung der Vertraue...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2 Anhörungsverfahren

Der Dienststellenleiter muss die beabsichtigte Kündigung der Personalvertretung mitteilen und begründen. Schriftform ist nicht vorgeschrieben, aus Beweisgründen aber unbedingt zu empfehlen. Hinsichtlich der damit verbundenen Unterrichtung gelten dieselben Grundsätze, wie bei der ordentlichen Kündigung. Insoweit wird auf obige Darlegungen verwiesen. Dem Personalrat sind auch ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Anwendungsfälle

Nach § 86 BPersVG ist der Personalrat vor fristlosen Entlassungen und außerordentlichen Kündigungen anzuhören. Der Begriff "fristlose Entlassung" betrifft lediglich Beamte, der Begriff "außerordentliche Kündigung" betrifft die Beschäftigten. Die außerordentliche Kündigung ist in § 626 Abs. 2 BGB geregelt. Danach kann das Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem G...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Verletzung des Anhörungsrechts

Wird das Anhörungsrecht verletzt, ist zu unterscheiden zwischen der fristlosen Entlassung eines Beamten und der außerordentlichen Kündigung eines Beschäftigten. Die fristlose Entlassung eines Beamten stellt ein Verwaltungsakt dar. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung ist der Verwaltungsakt fehlerhaft und damit anfechtbar. Hinsichtlich der außerordentlichen Kündigung verwei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung / 4.3 Ende an einem Sonntag

Im konkreten Fall war der 14.11. ein Sonntag. Daher stellte der Arbeitgeber die Kündigung am Montag zu und berief sich auf § 193 BGB. Anders das BAG, wobei es auf die Rechtssicherheit des Arbeitnehmers abstellt. Der Arbeitnehmer soll nach Ablauf exakt der 6 Monate darauf vertrauen dürfen, dass nur noch "sozial gerechtfertigt" gekündigt werden darf. Das verträgt sich nach Ansi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung / 3 Fristende

Tagesfrist § 188 Abs. 1 BGB bestimmt den Ablauf (also 24.00 Uhr) des letzten Tages als das Ende einer nach Tagen bemessenen Frist. Praxis-Beispiel § 86 BPersVG: Bei außerordentlichen / fristlosen Kündigungen hat die Personalvertretung die Möglichkeit, binnen 3 Arbeitstagen ihre Bedenken schriftlich oder elektronisch zu äußern. Der Personalleiter informiert die Personalvertretu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 7 Leistungsentgelt

Für die Auszahlung des Leistungsentgelts (§ 18 TVöD) sieht das Tarifrecht zwei Alternativen vor: Existiert keine Dienst- oder Betriebsvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung, werden im Dezember eines Jahres 6 % des September-Tabellenentgelt pauschal als Leistungsentgelt ausgezahlt (zu Einzelheiten s. Beitrag Leistungsentgelt). Liegt eine Dienst- oder Betriebsvereinbar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4.1 Wiederaufnahme der Tätigkeit vor dem 1.7. des Jahres

Nimmt der Beschäftigte die Tätigkeit nach einer Elternzeit (ohne Teilzeitarbeit) vor dem 1.7. wieder auf, so wird die Jahressonderzahlung um die vollen Kalendermonate der Elternzeit gekürzt. Hinsichtlich der Berechnungsbasis für die Jahressonderzahlung – durchschnittliches Entgelt der Monate Juli, August, September – ergeben sich keine Besonderheiten. Praxis-Beispiel Wiederau...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Umsetzung eigener Beschlüsse des Personalrats

Die Vorschrift verbietet dem Personalrat aber nicht die Durchführung eigener Beschlüsse. Mit eigenen Beschlüssen sind Entscheidungen des Personalrates gemeint, die er im Rahmen seiner Aufgaben ohne eine Beteiligung der Leitung der Dienststelle treffen durfte.[1] Der Begriff der Beteiligung ist weit gefasst.[2] So kann der Personalrat zwar beschließen, Sprechstunden grundsätzl...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 77 BPersVG (und entspr. Landesgesetze) - Vorschlag des Personalrats

1 Überblick § 77 BPersVG regelt den Umgang mit Vorschlägen des Personalrats. Die Personalvertretung kann Maßnahmen im Rahmen der Mitbestimmungsangelegenheiten aus den §§ 78 - 80 BPersVG beantragen. § 77 Abs. 2 BPersVG gibt Vorgaben zur Behandlung der Anträge durch die Dienststelle und das weitere Verfahren in Abhängigkeit vom Gegenstand des Antrags.[1] 2 Bundesrecht § 77 BPersVG...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.7 Rechte der Personalvertretung

Will die Personalvertretung die Umsetzung verlangen, so muss sie Voraussetzungen des besonderen Falles nach 2.6 beweisen und kann im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde vorgehen. Auch die Vorlage an die übergeordnete Dienststelle – gegebenenfalls unter Übergehen des Dienstweges – und die Klage zum Verwaltungsgericht sind weitere mögliche Schritte.[1]mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Verstoß gegen Eingriffsverbot

Verstößt der Personalrat gegen das Eingriffsverbot, so verstoßen die handelnden Mitglieder des Personalrates gegen Personalvertretungsrecht und zugleich gegen Dienstpflichten.[1] Der Verstoß gegen Personalvertretungsrecht kann durch Anträge auf Ausschluss einzelner Mitglieder der Personalvertretung oder der Auflösung des Personalrates geahndet werden.[2] Liegt darin zugleich ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Schriftlicher Vorschlag

Jeder Vorschlag nach § 77 Abs. 1 BPersVG muss durch die Personalvertretung der Dienststellenleitung schriftlich oder elektronisch mit Begründung übermittelt werden. Den Beschluss über die Ausübung des Rechts hat zunächst der Personalrat als Gremium zu fassen, da es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.[1] Es bedarf eines ausformulierten, den Gegenstand der...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Initiativrecht und Vorschlagsrecht

§ 77 BPersVG stellt klar, dass der Personalrat grundsätzlich die Möglichkeit hat, in den seiner Mitbestimmung unterworfenen Fällen der Dienststelle Vorschläge zu unterbreiten. Er kann konkrete Maßnahmen beantragen. Gemäß § 77 Abs. 1 BPersVG kann der Personalrat in Mitbestimmungsangelegenheiten nach §§ 78 - 80 BPersVG Vorschläge unterbreiten und diese bis zur Entscheidung durc...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.4 Form

Der Antrag ist von der Personalvertretung schriftlich (§ 56 Abs. 5 Satz 1 MBG SH) zu stellen, jedoch nur auf Verlangen der Dienststelle zu begründen, § 56 Abs. 5 Satz 2 MBG SH. Fraglich ist, ob man aus dem engen Zusammenhang mit Satz 1 herauslesen kann, dass die Begründung schriftlich zu erfolgen hat. Nur bei Ablehnung bedarf es einer schriftlichen begründeten Mitteilung an ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.2 Untätigkeit

§ 74 Abs. 2 LPVG-BB regelt dagegen den Fall der Untätigkeit oder Zögerlichkeit der Dienststelle bei der Umsetzung von auf Dienstvereinbarungen oder Initiativen des Personalrates (§ 69 LPVG-BB) beruhenden Entscheidungen. Der Personalvertretung werden für diesen Fall zwei Instrumente zur Wahl gestellt. Sie kann ein Einigungsverfahren einleiten oder direkt Klage zum Verwaltungs...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Reichweite des § 77 BPersVG

§ 77 Abs. 1 BPersVG regelt umfassend und abschließend die Gegenstände des Initiativrechts der Personalvertretung. Es ist bewusst, entsprechend der bisherigen Norm des § 70 BPersVG a.F., ein umfassendes Vorschlagsrecht geschaffen. Da aber ausdrücklich auf die Mitbestimmungsfälle der §§ 78-80 BPersVG Bezug genommen wird, ist die Regelung insoweit auch abschließend. Einen über ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10.2 Unterrichtungspflicht

Eine Regelung, die § 64 Abs. 2 BPersVG entspricht, gibt es nicht. In § 71 Abs. 2 LPVG NW wird über das Bundesrecht hinaus die Dienststelle verpflichtet, den Personalrat zu unterrichten, falls sie eine Maßnahme der die Personalvertretung zugestimmt hat, nicht unverzüglich umsetzt. Anders als in anderen Ländern (z. B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) wird aber der Personalv...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5.1 Fiktion der Billigung

Die Dienststelle muss binnen eines Monats dem Antrag des Personalrates widersprechen, da andernfalls die Maßnahme nach § 58 Abs. 4 Satz 2 PVG-HB als gebilligt gilt. Ist diese Fiktion eingetreten, muss die Dienststelle gemäß § 58 Abs. 1 Satz 5 PVG-HB die Maßnahme umsetzen, § 58 Abs. 4 Satz 3 PVG-HB. Die Dienststelle könnte nur nach § 58 Abs. 2 PVG-HB die Aufhebung beantragen, ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.1 Fehlendes Initiativrecht

Die Dienststelle prüft zunächst, ob der Vorschlag dem Initiativrecht des Personalrates unterliegt. Fehlt es an einem entsprechenden Mitbestimmungstatbestand nach § 77 Abs.1 BPersVG, so wird der Antrag bereits aus diesen Gründen abgelehnt. Dagegen kann sich der Personalrat im Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht wehren und die Feststellung verlangen, dass ein Initiati...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Überblick

§ 77 BPersVG regelt den Umgang mit Vorschlägen des Personalrats. Die Personalvertretung kann Maßnahmen im Rahmen der Mitbestimmungsangelegenheiten aus den §§ 78 - 80 BPersVG beantragen. § 77 Abs. 2 BPersVG gibt Vorgaben zur Behandlung der Anträge durch die Dienststelle und das weitere Verfahren in Abhängigkeit vom Gegenstand des Antrags.[1]mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2 Ausschluss

Das Initiativ- und Vorschlagsrecht gibt der Personalvertretung nicht die Möglichkeit zu einem bereits laufenden Beteiligungsverfahren einen zweiten Weg zu eröffnen.[1] Das Bundesverwaltungsgericht sieht das Vorschlagsrecht spiegelbildlich zur Mitbestimmung des § 69 BPersVG a.F. Der in beiden Paragrafen verwendete Begriff der Maßnahme wird identisch verstanden und angewendet. ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.2 Untätigkeit

§ 58 Abs. 2 MBG SH regelt dagegen den Fall der Untätigkeit oder Zögerlichkeit der Dienststelle bei der Umsetzung von auf Dienstvereinbarungen oder Initiativen des Personalrates (§ 56 MBG SH) beruhenden Entscheidungen. Der Personalvertretung werden für diesen Fall zwei Instrumente zur Wahl gestellt. Sie kann ein Einigungsverfahren einleiten oder direkt Klage zum Verwaltungsge...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.2 Untätigkeit

§ 67 Abs. 2 PersVG M-V regelt dagegen den Fall der Untätigkeit oder Zögerlichkeit der Dienststelle bei der Umsetzung von auf Dienstvereinbarungen oder Initiativen des Personalrates (§ 65 PersVG M-V) beruhenden Entscheidungen. Der Personalvertretung werden für diesen Fall zwei Instrumente zur Wahl gestellt. Sie kann ein Einigungsverfahren einleiten oder direkt Klage zum Verwa...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16 Thüringen

§ 76 Abs. 1 ThürPersVG regelt wie das Bundesrecht die Durchführung der Entscheidung durch die Dienststelle. Es findet sich aber ein Verweis darauf, dass die Durchführung in angemessener Frist erfolgen soll. Im Zusammenspiel mit den Konsequenzen nach § 76 Abs. 2 ThürPersVG ist die Regelung auch mehr als Handlungsverpflichtung, denn als Zuständigkeitsnorm zu verstehen. § 76 Ab...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Überblick

§ 64 BPersVG stellt Rechte und Pflichten innerhalb der Dienststelle klar. Die Umsetzung von Entscheidungen obliegt, auch wenn die Maßnahme der Beteiligung unterlag, grundsätzlich der Dienststelle. Es wird damit klargestellt, dass dem Personalrat kein "Mitdirektionsrecht"[1] eingeräumt ist. Zusätzlich verbietet § 64 Abs. 2 BPersVG dem Personalrat Eingriffe in den Dienstbetrieb.mehr