Fachbeiträge & Kommentare zu Pauschalsteuer

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§ 16 Vertragstypen / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1635 Die geringfügige Beschäftigung – Anknüpfung allein an den sozialversicherungsrechtlichen Begriff (R 40a. 2 LStR) – ist mit 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG) bzw. 20 % (§ 40a Abs. 2a EStG) pauschal zu versteuern. Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung mit 2 % ist, dassmehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Besteuerung/Sozialversicherungsrecht

Rz. 1725 Sind die Hausangestellten Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinn, unterliegt der Arbeitslohn auch grds. dem üblichen Lohnsteuerabzug nach §§ 39b und c EStG. Unter den Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 EStG kommt bei teilzeitbeschäftigten Hausangestellten eine Lohnsteuerpauschalierung in Betracht. Rz. 1726 Liegt eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten gem. §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsberechtigung

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Auskunftsberechtigt sind sämtliche in § 38 EStG genannten, am LSt-Abzugsverfahren Beteiligten. Neben dem inländischen ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG; vgl BFH vom 13.11.1959, VI 124/59 U, BStBl III 1960, 108; BFH vom 09.03.1979, VI R 185/76, BStBl II 1979, 451; BFH vom 09.10.1992, VI R 97/90, BStBl II 1993, 166) sind dies der ausländische Arb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG

Rz. 1088 Im Jahressteuergesetz 2007 mit Wirkung ab 2007 wurde zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens mit § 37b EStG eine Pauschalierungsmöglichkeit i.H.v. 30 % eingeführt, die es dem zuwendenden Steuerpflichtigen ermöglicht, die ESt auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal zu erheben. Der Zuwendende übernimmt die Versteuerung des geldwerten Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 5.1 Die 35 bzw. 50 EUR-Freigrenze

Die Obergrenze von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) ist eine Freigrenze. Übersteigt die Summe der Geschenkaufwendungen je Empfänger den Betrag von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) im Wirtschaftsjahr, wenn auch nur um einen Cent, entfällt jeglicher Abzug.[1] Ob die Freigrenze durch ein Geschenk oder mehre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.4 Anzuwendende Vorschriften (Satz 3)

Rz. 38 Für die pauschalen Beiträge des Arbeitgebers wird mit Satz 3 u. a. auf den Dritten Abschnitt des SGB IV verwiesen. Durch die damit in Bezug genommenen §§ 28a bis 28r SGB IV werden auch für Arbeitgeber geringfügiger Beschäftigungen Melde- und Aufzeichnungsvorschriften geregelt, wie diese auch sonst für den Arbeitgeber bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung be...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, pauschale Besteu... / 8.1 Wie die Bemessungsgrundlage für die Pauschalsteuer ermittelt wird

Der Schenker berechnet die Pauschalsteuer von den Aufwendungen, die ihm tatsächlich entstanden sind.[1] Es ist auf die tatsächlichen Kosten einschließlich Umsatzsteuer abzustellen. Das gilt auch, wenn der Schenker den Gegenstand selbst herstellt bzw. die Leistung selbst anbietet. Der Schenker ermittelt entweder die eigenen Herstellungskosten oder die Kosten, die mit der Dienst...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, pauschale Besteu... / 5 BMF-Scheiben sorgt für Klarheit: Wann die pauschale Besteuerung angewendet werden kann und wann nicht

Nach den BFH-Urteilen vom 16.10.2013 wird § 37b EStG nur dann angewendet, wenn die Zuwendungen oder Geschenke dem Beschenkten im Rahmen einer steuerlichen Einkunftsart zufließen. Damit hat der BFH der im BMF-Schreiben vom 29.4.2008 [1] fixierten Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen. Mit dem BMF-Schreiben vom 19.5.2015[2] hat die Finanzverwaltung ihre bisherige Auffass...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, pauschale Besteu... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abgrenzung zwischen betrieblichem und privatem Anlass für Geschenke

Ein Geschäftsfreund, mit dem der Unternehmer Huber geschäftliche Kontakte pflegt, lädt ihn zu einer Feier anlässlich seiner Eheschließung ein. Herrn Huber entstehen Kosten für die Anreise mit dem Flugzeug i. H. v. 238 EUR (einschl. 38 EUR Vorsteuer). Das Geschenk, das er seinem Geschäftsfreund macht, hat brutto 23,80 EUR (einschließlich 3,80 EUR Vorsteuer) gekostet. Es handel...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, pauschale Besteu... / 6.2 Ermittlung der 35-EUR-Grenze bei Geschenken

Bereits ein geringes Überschreiten der 35-EUR-Grenze führt dazu, dass der Betriebsausgabenabzug insgesamt entfällt. Es ist daher genau darauf zu achten, was zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gehört. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören die Kosten der Kennzeichnung des Geschenks als Werbeträger und die Umsatzsteuer, die nicht als Vorsteuer abgezogen w...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, pauschale Besteu... / 8 Wahlrecht der pauschalen Besteuerung von Geschenken mit 30 %

Der Empfänger zahlt für Sachzuwendungen keine Steuern, wenn der Schenker diese gemäß § 37 b EStG pauschal mit 30 % versteuert. Es handelt sich um ein Wahlrecht, das der Unternehmer jedes Jahr neu ausüben kann. Der Schenker kann die Besteuerung pauschal mit 30 % übernehmen bei Sachzuwendungen aus betrieblichem Anlass an seine Arbeitnehmer (1. Empfängerkreis) und/oder an Nichtar...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.10 Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG bei Sachzuwendungen

Geschenke an Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer führen – ebenso wie Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer – bei den Beschenkten zu geldwerten Vorteilen und müssen versteuert werden. Hinweis Pauschalierungswahlrecht für Sachzuwendungen Unternehmen, die aus betrieblichem Anlass ein Geschenk machen, "können" den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 % versteuern (Pauschalier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Zuständigkeit

Rn. 47a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig, § 40a Abs 6 EStG iVm § 5 Abs 1 Nr 20 FVG. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gilt insoweit als FinBeh, § 5 Abs 1 Nr 20 S 4 FVG. Für die Einbehaltung der Pauschalsteuer sind die Regelungen zum Steuerab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Pauschale Beiträge zur Sozialversicherung

Rn. 44a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung hat der ArbG pauschale Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten. Die pauschal abzuführenden Abgaben setzen sich aus 15 % Rentenversicherungsbeiträge, idR 13 % Krankenversicherungsbeiträge und einer einheitlichen Pauschalsteuer von 2 % (s Rn 44b) zusammen. Hinzu kommen für den ArbG die Umlagen U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geringfügige Beschäftigung im Unternehmen

Rn. 9 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt (s § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV). Seit dem 01.10.2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch. Sie orientiert sich an dem monatlichen Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beispiele

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 vorläufig frei Rn. 61 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Beispiel 1: 520 EUR Lohn A ist seit Januar 2023 in einer Werkstatt als Aushilfskraft beschäftigt. Sein Monatslohn beträgt anfangs EUR 520. Lösung: Der ArbG kann das stpfl Arbeitsentgelt unter Verzicht auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale pauschal mit 2 % besteuern (§ 40a Abs 2 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Vorschrift hebt seit 1975 im Wesentlichen in Gesetzesrang, was vorher auf der Grundlage des § 42a Abs 2 Nr 3 EStG 1974 in Abschn 52c LStR geregelt war. In den Folgejahren erfuhr dieser Paragraf eine Reihe von Änderungen. Mit dem des JStG 1996 vom 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) wurde der Pauschsteuersatz für geringfügig Beschäftigte auf 20 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Minijob und Übungsleiterpauschale

Tz. 78 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wer sich nebenberuflich in Verbänden/Vereinen als/in einer Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit, z. B. als Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer etc. nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit, nebenberuflichen Tätigkeit zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen betätigt, hat die Möglichkeit,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckschenkungen und zweckgerichtete Zuwendungen

Rz. 430 [Autor/Stand] Abstrakt stehen die in § 7 Abs. 4 ErbStG erwähnten Fallgestaltungen dafür, dass alle sog. Zweckschenkungen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen.[2] Hins. bestimmter Zwecke bestätigt dies der Gesetzgeber mit speziellen Steuerbefreiungsnormen (z.B. § 13 Abs. 1 Nrn. 4a, 5, 12, 13, 15–18 ErbStG). Allein eine besondere Zweckbestimmung ist daher i.d.R. kein t...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.1 Praktische Bedeutung

Rz. 52 Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten (Lebenspartner, § 2 Abs. 8 EStG) sowie zwischen Eltern und Kindern zählen zu den Rechtsverhältnissen unter nahen Angehörigen neben Miet- und Pachtverhältnissen, unentgeltlichen Nutzungsüberlassungen, Schenkungs-, Darlehens- und Kaufverträgen. Arbeitsverhältnisse aufgrund der Mitarbeit von Familienangehörigen sind von praktischer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.1 Verbilligter Bezug von Waren und Dienstleistungen

Rz. 86 Preisnachlässe und Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen sind insoweit kein Arbeitslohn, als die Preisnachlässe im normalen Geschäftsverkehr erzielbar sind, weil auch andere Personen als Arbeitnehmer des Verkäufers diesen Vorteil bekommen können. Weitergehende Rabatte, insbesondere solche für Groß- und Dauerkunden, sind im Allgemeinen als Arbeitslohn zu beurt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.8 Sonderzahlungen für umlagefinanzierte Versorgungssysteme (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 111b § 19 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG stellt klar, dass freiwillige Beiträge und laufende Zuwendungen des Arbeitgebers aus einem bestehenden Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung Arbeitslohn sind. Das sagt jedoch noch nichts über ihre Steuerpflicht aus. § 3 Nr. 63 und 66 EStG sehen Steuerfreistellungen für freiwillige bet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Pauschalierung im Zusammenhang mit Ladevorrichtungen für (Hybrid-)Elektrofahrzeuge

Rz. 159 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von Ladevorrichtungen für (Hybrid-)Elektrofahrzeuge darf der ArbG pauschal mit 25 % besteuern (zur Rechtsentwicklung > Rz 59 f). Das gilt auch für Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für den Erwerb und die Nutzung derartiger Ladevorrichtungen. In beiden Fäl...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 2. Flat Tax für natürliche Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, Art. 24-bis TUIR

Rz. 66 Italien hat mit dem Haushaltsgesetz von 2017[40] die sog. Flat Tax für Superreiche eingeführt. Das Gesetz sieht gemäß Art. 24-bis TUIR vor, dass, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, natürliche Personen, die ihren Wohnsitz, ihr Domizil oder ihre Meldeanschrift im Sinne des Art. 2 Abs. 2 TUIR nach Italien verlegen, bei der Versteuerung ihrer ausländischen Einkünfte...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Pauschalbesteuerung

Rz. 6 Das schweizerische Steuerrecht kennt die sog. "Besteuerung nach dem Aufwand", welche auch unter dem Begriff. "Pauschalbesteuerung" bekannt ist.[12] Diese Pauschalbesteuerung steht grundsätzlich nur natürlichen Personen zu, die weder die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen noch in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben.[13] Als weitere Voraussetzung ist erforderli...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / F. Parlamentswahlen 2022

Rz. 135 Bei der Parlamentswahl vom 25.9.2022 hat das Mitte-Rechts-Bündnis das Rennen für sich entscheiden können. Die von Giorgia Meloni geführte Partei Fratelli d’Italia erhielt 26 % der Stimmen. In einer Koalition mit der Berlusconi-Partei Forza Italia (8,3 %) und der von Salvini angeführten Lega (8,9 %) konnte sowohl im Parlament wie auch im Senat eine solide Mehrheit err...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.1 Vergütungsbestandteile

Die "Gesamtbezüge" sind die Summe aller Vorteile, Vergünstigungen und Entgelte für die Arbeitsleistung des Geschäftsführers. Dazu gehören: Festgehalt, Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantiemen), alle geldwerten Vorteile (z. B. der Wert der überlassenen Mietwohnung, die private Pkw-Nutzung sowie die Zusicherung einer Alters...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Geschenke

Geschenke an eigene Arbeitnehmer sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie angemessen sind. Sie unterliegen aber als geldwerte Vorteile der Lohnsteuer, es sei denn, es handelt sich um steuerfreie Aufmerksamkeiten. Privat veranlasste Geschenke sind hingegen nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.[1] Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des St...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.2 Behandlung der Pauschalsteuer

Bei der Prüfung der Freigrenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG von 35 EUR ist aus Vereinfachungsgründen allein auf den Betrag der Zuwendung abzustellen. Die übernommene Steuer ist nach Ansicht der Finanzverwaltung[1] aus Vereinfachungsgründen nicht mit einzubeziehen. Die Abziehbarkeit der Pauschalsteuer als Betriebsausgabe soll sich danach richten, ob die Aufwendunge...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.1 35 EUR-Freigrenze

Die Obergrenze von 35 EUR ist kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Übersteigt die Summe der Geschenkaufwendungen je Empfänger den Betrag von 35 EUR im Wirtschaftsjahr, entfällt jeglicher Abzug. Ob die Freigrenze durch ein Geschenk oder mehrere Geschenke überschritten wird, ist ohne Belang. Das Abzugsverbot gilt also, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.6 Wirkung der Pauschalierung

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 3 EStG zu übernehmen. Er wird insoweit Steuerschuldner, da § 40 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden ist. Der zuwendende Steuerpflichtige wird durch § 37b Abs. 3 Satz 3 EStG verpflichtet, den Empfänger über die Pauschalierung zu unterrichten. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung de...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.1 Pauschalierung für steuerpflichtige Einkünfte

Soweit Geschenke bei den Empfängern der Zuwendungen zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil führen und daher prinzipiell als steuerpflichtige Einnahmen versteuert werden müssen (Betriebseinnahme beim Geschäftsfreund oder Kunden, Arbeitslohn bei eigenen Arbeitnehmern), kann eine individuelle Besteuerung beim Geschenkempfänger vermieden werden, wenn der Unternehmer, der ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Übernahme der Pauschsteuer

Rz. 61 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 40 Abs 3 EStG ist auf die pauschale ESt sinngemäß anzuwenden (§ 37b Abs 3 Satz 2 EStG). Das bedeutet: Bei Ausübung der Wahl für § 37b EStG entsteht mit dem Zufluss der Zuwendung der Steueranspruch (vgl BMF vom 19.05.2015, Rz 29, BStBl 2015 I, 468, > Rz 12). Der zuwendende Stpfl/ArbG hat die Pauschalsteuer im Verhältnis zum FA zu übernehmen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Anmeldung und Abführung der pauschalen Einkommensteuer

Rz. 64 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die pauschale Steuer ist von dem die Sachzuwendung gewährenden Stpfl/ArbG als Teilbetrag in der > Lohnsteuer-Anmeldung der lohnsteuerlichen > Betriebsstätte – zusammen mit dem > Solidaritätszuschlag und der > Kirchensteuer (> Rz 60) – anzumelden und spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des für die Betriebsstätte maßgebenden Lohnsteuer-Anmel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Abgeltung der Einkommensteuer beim Zuwendungsempfänger

Rz. 71 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Beim Empfänger der Zuwendung bleiben sowohl die Zuwendung als auch die Pauschalsteuer bei der Ermittlung seiner > Einkünfte im Veranlagungsverfahren in Deutschland außer Ansatz (§ 37b Abs 3 Satz 1 iVm § 40 Abs 3 Satz 3 EStG). Die ESt auf den geldwerten Vorteil ist mit der Pauschsteuer abgegolten. Er muss den Vorteil nicht mehr als Teil seine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Betriebsausgabenabzug beim Zuwendenden

Rz. 75 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für den Abzug von > Betriebsausgaben beim zuwendenden Stpfl/ArbG gelten die allgemeinen steuerlichen Grundsätze: Sie sind beim Zuwendenden entweder in voller Höhe abziehbar (Geschenke an eigene ArbN und Zuwendungen, die keine Geschenke sind) oder nach Maßgabe des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 EStG beschränkt abziehbar (BMF vom 19.05.2015, Rz 24, BSt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Antragsloses Wahlrecht zur Pauschalbesteuerung

Rz. 41 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Anders als bei § 37a EStG (> Rz 5) ist kein besonderer Antrag und keine Zulassung der Pauschalierung durch das FA erforderlich. Es liegt beim Stpfl, sich für die Pauschalbesteuerung seiner der Besteuerung unterliegenden Zuwendungen/Geschenke zu entscheiden und die Voraussetzungen von § 37b EStG zu prüfen. Diese Entscheidung muss aber grundsä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Unterrichtung des Zuwendungsempfängers

Rz. 67 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der zuwendende Stpfl/ArbG ist verpflichtet, den Empfänger über die pauschale Besteuerung des ihm Zugewendeten zu unterrichten (§ 37b Abs 3 EStG). Daraus muss für den Empfänger eindeutig zu entnehmen sein, dass die ESt abgegolten ist und er die Zuwendung nicht mehr in seiner > Steuererklärung angeben muss. Eine besondere Form ist nicht vorges...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gegenstand der Zuwendung

Rz. 17 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da eine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG nur für sämtliche dafür in Betracht kommenden Sachzuwendungen zulässig ist (zu Ausnahmen > Rz 46 ff), ist ihre Eingrenzung von erheblicher Bedeutung. Die Pauschalierung gilt für > Sachbezüge, und zwarmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bemessungsgrundlage, Bewertung der Sachzuwendung

Rz. 51 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für die > Bemessungsgrundlage müssen grundsätzlich alle Sachzuwendungen innerhalb desselben Wirtschaftsjahres (respektive ggf Kalenderjahres; > Rz 42) erfasst werden, die einer Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG zugänglich sind (> Rz 17 ff). Zu Besonderheiten > Rz 46 ff. Rz. 52 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 BMG für die Anwendung des Pauschsteue...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.7 Pauschalsteuer für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 40 Seit dem 1.4.2003 ist das Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer für geringfügig entlohnte Beschäftigte erheblich vereinfacht worden. Nunmehr kann der Arbeitgeber unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen, für die er Beiträge zur Ren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.8 Zusammenfassung der abzuführenden Beträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat bei Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte (seit Einführung der "ELStAM", d. h. der "Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer erforderlich) des Beschäftigten für die geringfügig entlohnten Beschäftigten derzeit i. d. R. Beiträge von insgesamt 33,6 % des gezahlten Arbeitsentgelts an die Minijob-...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5 Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 26 Seit dem 1.4.1999 sind für geringfügig entlohnte Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Für die Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung ist die Zahlung von Pauschalbeiträgen nicht vorgesehen. Für versicherungsfreie kurzfristig Beschäftigte (vgl. Rz. 48 ff.) sind k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.9 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 42 Für alle geringfügig entlohnten Beschäftigungen ist als zuständige Einzugsstelle die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bestimmt worden, § 28i Satz 5. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zieht auch die für die geringfügig entlohnten Beschäftigten ohne Angabe der ELStAM zu entrichtende einheitliche Pauschalsteuer ein. Wegen dieser pauscha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.1 Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen

Rz. 12 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte der geringfügig entlohnten Beschäftigungen für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung zusammenzurechnen. Überschreitet das zusammengerechnete monatliche Arbeitsentgelt aus den zu beurteilenden geringfügig entlohnten Beschäftigungen – einschließlich etwaiger geringfügig entlo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung

Rz. 14 Wird neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese als Nebenbeschäftigung seit dem 1.4.2003 sozialversicherungsfrei. Ab dem 1.1.2013 besteht allerdings grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Werden neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 2 oder mehr geringfügig entlohnt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.11 Meldeverfahren für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 44 Für die Meldungen der sozialversicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigten hat der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen zu erstatten. Für diese Meldungen gilt ebenfalls das seit dem 1.1.2006 obligatorische automatisierte Meldeverfahren im Wege der Datenübertragung. Allerdings hat der Gesetzgeber hierzu speziell eine Ausnahme in § 28a Abs. 6a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.1 Höhe des Arbeitsentgelts

Rz. 5 Eine Beschäftigung ist nur dann entgeltgeringfügig, wenn das Arbeitsentgelt die nunmehr wieder dynamisch ausgestaltete monatliche Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 520,00 EUR nicht überschreitet. Beginnt oder endet eine regelmäßige Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, gilt für diesen Kalendermonat ebenfalls die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (vgl. BSG, Urtei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung

Rn. 49a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Pauschalierung nach § 40 Abs 2 EStG führt zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung (§ 1 Abs 1 S 1 Nr 3 SvEV). Dies dürfte in der Praxis ein wichtiger Grund sein, weshalb sich ArbG für die Übernahme der Pauschalsteuer entscheiden, da sie sich in diesem Fall den ArbG-Anteil zur Sozialversicherung sparen.mehr