Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Geschenke, pauschale Besteuerung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abgrenzung zwischen betrieblichem und privatem Anlass für Geschenke

Michele Schwirkslies, Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Ein Geschäftsfreund, mit dem der Unternehmer Huber geschäftliche Kontakte pflegt, lädt ihn zu einer Feier anlässlich seiner Eheschließung ein. Herrn Huber entstehen Kosten für die Anreise mit dem Flugzeug i. H. v. 238 EUR (einschl. 38 EUR Vorsteuer). Das Geschenk, das er seinem Geschäftsfreund macht, hat brutto 23,80 EUR (einschließlich 3,80 EUR Vorsteuer) gekostet.

Es handelt sich um eine private Feier des Geschäftsfreunds. Aus Sicht von Herrn Huber sind die Kosten für An- und Abreise und für das Geschenk jedoch betrieblich veranlasst, weil ansonsten keine private Verbindung besteht. Herr Huber kann also (3,80 EUR + 38 EUR =) 41,80 EUR als Vorsteuer abziehen. Als Betriebsausgaben zieht er (200 EUR + 20 EUR =) 220 EUR ab.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4631/6611 Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG 20,00      
4670/6670 Reisekosten Unternehmer 200,00      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 41,80 1200/1800 Bank 261,80

Wenn sich Herr Huber zur pauschalen Besteuerung entschließt, rechnet er wie folgt:

 
Wert des Geschenks (20 EUR + 3,80 EUR =) 23,80 EUR
Pauschalsteuer 30 % = 7,14 EUR
Solidaritätszuschlag 7,14 EUR * 5,5 % = 0,39 EUR
ggf. pauschale Kirchensteuer 7,14 EUR * 7 % = 0,50 EUR
Pauschalsteuern insgesamt 8,03 EUR
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4632/6612 Pauschale Steuern für Geschenke und Zuwendungen abzugsfähig 8,03 1200/1800 Bank 8,03

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      1.096
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      840
    • Jubiläumszuwendung
      820
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      758
    • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
      740
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      737
    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      725
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      714
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      714
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      713
    • GmbH, Gewinnausschüttung
      702
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      701
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      646
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      638
    • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
      633
    • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
      628
    • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
      617
    • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
      608
    • Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
      605
    • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
      594
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Haufe Finance Office Premium
    Haufe Finance Office Premium
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Haufe Finance Office Premium liefert Ihnen rechtssicheres Fachwissen für ein effizientes Arbeiten im gesamten Finanz-& Rechnungswesen inkl. Controlling & Steuern.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren