Fachbeiträge & Kommentare zu Nordrhein-Westfalen

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.2 Grundsatz

Rz. 13 § 7b regelt auch nach der Umgestaltung der Grundsicherung zum 1.7.2026 keinen Leistungsausschluss kraft Gesetzes bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs des Jobcenters ohne dessen Zustimmung, wohl aber einen Wegfall des Leistungsanspruches bei fehlender Erreichbarkeit, und setzt Erreichbarkeit nach Maßgabe der Vorschrift bzw. der aufgrund der Ermächtigung in § 1...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.5 Leistungsanspruch bei fehlender Erreichbarkeit ohne wichtigen Grund (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 enthält die sog. Urlaubsregelung, die es auch erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II ermöglicht, sich zu privaten Zwecken ohne wichtigen Grund außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufzuhalten. Nähere Regelungen enthält § 7 ErrV. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte bedürfen der Regelung nicht, für sie gilt § 7b nicht und d...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.4 Ansprechpartner und Fallmanager (Abs. 3)

Rz. 39 Ein persönlicher Ansprechpartner verdeutlicht die individuelle Betreuung. Die Komplexität einer Grundsicherungsstelle – insbesondere in größeren Städten und Ballungsräumen – soll sich nicht zulasten des Eingliederungsprozesses auswirken. Es gilt, ein Vertrauensverhältnis zwischen dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und dem Betreuer aus der Behörde aufzubauen. Ein...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.6 Rechtfertigung der Übernahme von Schulden

Rz. 396 Die Rechtfertigung zur Übernahme von Schulden ergibt sich abstrakt aus der Rettung der Unterkunft für den Leistungsberechtigten. Die Rechtfertigung muss als Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, bevor das Jobcenter über die Erbringung von Leistungen nach Abs. 8 entscheidet. Bei der Rechtfertigung handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsb...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.8 Sonstiges

Rz. 148 Ist der Antragsteller Erbe einer Immobilie, die als Vermögen zu berücksichtigen ist, hat er zum Nachweis seiner Hilfebedürftigkeit den Beweis zu erbringen, dass ihm innerhalb des nach § 41 Abs. 3 Satz 1 maßgeblichen Zeitraums von einem Jahr trotz aller zumutbaren Bemühungen eine Veräußerung des Grundstücks nicht gelungen ist (SG Neuruppin, Gerichtsbescheid v. 6.9.202...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.17 Sonstige Regelungen

Rz. 406 In Fällen festgestellten Mietwuchers geht der Anspruch des Mieters auf Erstattung überzahlter Miete und Rückzahlung überzahlter Mietsicherheiten nach § 33 auf das Jobcenter über, soweit Leistungen zum Auszahlungszeitpunkt ansonsten in geringerem Umfang erbracht worden wären (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 31.5.2016, 316 S 81/15, vgl. seit dem 1.7.2026 Abs. 1 Satz 8 Nr. 2...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.1 Zumutbarkeit

Rz. 3 Das Merkmal der Zumutbarkeit enthält eine Obliegenheit. Dieser muss der erwerbsfähige Leistungsberechtigte genügen, um Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 zu entgehen. Zumutbarkeit einer Arbeit grenzt die Möglichkeiten ab, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu beseitigen, zu verkürzen oder zu verringern. Es beschreibt Be...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit einem zwischenzeitlich durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 geänderten Abs. 1 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.5 Bestätigung des schlüssigen Konzepts

Rz. 222 Das BSG hält daran fest, dass es zuvörderst Aufgabe der kommunalen Träger ist, bereits für das Verwaltungsverfahren ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft zu entwickeln (BSG, Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R). Damit können die für die Beurteilung der Angemessenheit entwickelten Kriterien umgesetzt werden. Rz. 223 Ist ein Konz...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.1 Integrationskonzept

Rz. 35 Die Bundesagentur für Arbeit hat für den Vermittlungsprozess ein arbeitnehmerorientiertes Vermittlungskonzept entworfen, zu dem auch ein 4-Phasen-Modell entwickelt wurde, das zwischenzeitlich flächendeckend eingesetzt wird. Es wurde zwischenzeitlich um die Möglichkeit ergänzt, zur Erhöhung der Nachhaltigkeit einer Integration neu gegründete Beschäftigungsverhältnisse ...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.5 Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen

Rz. 56 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde Abs. 1 Satz 3 aufgehoben und durch das SGB VI-Anpassungsgesetz eine neue Fassung mit Wirkung zum 24.12.2025 eingefügt, die sich aber bereits auf die Folgefassung des Abs. 1 Satz 3 bezog. Die Bewilligungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit der Bundesage...mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.2 Forderungsspektrum

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 stellt die Aktivierung des Erwerbsfähigen und seiner Bedarfsgemeinschaft in den Mittelpunkt. Sie haben es zunächst selbst in der Hand, gegen ihre Hilfebedürftigkeit vorzugehen. Abs. 1 ist eine Grundsatznorm, jedoch kein eigenständiger Ausschlusstatbestand, der herangezogen werden könnte, um Leistungen nicht zu erbringen. Dabei spielt der Einsatz des Einko...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.2005 mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in Kraft getreten und seither mehrfach geändert worden, zuletzt wurde sie durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst, da...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drittes Kapitel, Vierter Abschnitt, §§ 81 bis 87a)

Rz. 53 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 aufgehoben. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.5 Abschluss und Inhalt von Kooperationsplänen

Rz. 47 Der Kooperationsplan ist unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungserbringung und des Vermittlungsvorrangs (§§ 3 und 3a) ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung an den Leistungsberechtigten (Abs. 2 Satz 2). Im Kooperationsplan sollen das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten werden (Abs. ...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetzes v. 30.7.2004 (zum 6.8.2004, BGBl. I S. 2014) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8 Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei Wohneigentum

Rz. 289 Abs. 2 stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für Leistungen zur Deckung des Bedarfs für unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum, das nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 (bis 31.12.2022: § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4) nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, weil es von angemessener Größe ist und von dem Leistungsbere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI und Tax Tech in der Steu... / 3 Berufsrecht, Compliance & KI-Verordnung (AI Act)

Zu berufsrechtlicher Einordnung, regulatorischen Anforderungen durch den EU AI Act sowie Haftungs- und Datenschutzfragen beim KI-Einsatz in Steuerkanzleien siehe: Vertiefende Inhalte Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act) KI, Inkrafttreten der Verordnung (Infografik) KI-Modelle: Einsatz, Risiken, Zulässigkeit und berufsrechtliche Aspekte für Steuerberater Künstliche Inte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Denkmalschutz / 1.3 Denkmalrechtliche Bescheinigung

Die erhöhten Abschreibungen nach § 7i EStG können nur in Anspruch genommen werden, wenn die Denkmaleigenschaft des Gebäudes oder des Gebäudeteils und die Erforderlichkeit der Aufwendungen zur Erhaltung des Objekts als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung durch eine Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Stelle nachgewie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2.1 Einbringungsgegenstand

Rz. 91 Die Einbringung erfordert einen qualifizierten Einbringungsgegenstand in Form eines Betriebs oder Teilbetriebs[1] bzw. eines Mitunternehmeranteils[2] oder der Teil eines Mitunternehmeranteils, der in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird.[3] Dadurch ist auch die Einbringung durch einen Einzelunternehmer in eine Kapitalgesellschaft möglich. Rz. 92 Darüber hinaus s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 2 Bestimmung des Steuersatzes durch die Länder

Rz. 3 Mit Wirkung ab 1.9.2006 wurde den Bundesländern durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes [1] die Möglichkeit eingeräumt, den Steuersatz für die GrESt – abweichend von § 11 Abs. 1 GrEStG – eigenständig festzulegen. Eine entsprechende Befugnis enthält Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG. Der bisherige bundeseinheitliche Steuersatz von 3,5 % des § 11 Abs. 1 GrEStG gilt dahe...mehr

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 1 Steuersatz von 3,5 % nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 1 § 11 GrEStG legt einen einheitlichen Steuersatz von 3,5 % fest und gilt für alle grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbe, wenn es nicht zu einer Pauschalbesteuerung nach § 12 GrEStG kommt oder ein anderer Steuersatz durch die Länder festgelegt wurde.[1] Der Steuersatz betrug zunächst seit 1982 2 %, mittlerweile aber mit Ausnahme von Bayern (3,5 %) fast überall mindestens ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Besonderhei... / 3.3 Zinsschranke bei einer Körperschaft

Mit der Regelung des § 8a KStG wurden bis 2007 Zinsaufwendungen einer Körperschaft bei einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung u. U. in eine vGA umqualifiziert. Im Rahmen des UntStRefG 2008 erhielt § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG eine grundlegend neue Fassung – die sog. Zinsschranke. Damit wurden die bisherigen Beschränkungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung dem Grunde nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 10 Durch Art. 4 des Haushaltbegleitgesetzes 2006 v. 29.6.2006[1] ist der allgemeine Steuersatz mWv 1.1.2007 von bisher 16 auf 19 % erhöht worden. Während bei allen vorherigen Steuersatzanhebungen der allgemeine Steuersatz lediglich um einen Prozentpunkt erhöht wurde, war dies die erste Anhebung um gleich drei Prozentpunkte. Wegen der Gründe der Steuersatzerhöhung s. § 12...mehr

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ZAP 5/2026, Abschleppkosten: Fehlende Rechtsgrundlage für Gebührenbescheide in NRW

(VG Köln, Urt. v. 15.4.2026 – 20 K 3976/24 und 20 K 6851/24) • Derzeit fehlt für die Erhebung der Kosten von Maßnahmen der Sicherstellungen mit anschließender Verwahrung eine wirksame Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen. Die im August 2023 erlassenen Tarifstellen im Allgemeinen Gebührentarif des Landes sind nichtig, da die damals noch geltende Kostenregelung im Polizeiges...mehr

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ZAP 5/2026, Das Gesetz zur ... / I. Die Ausgangslage

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum – insb. in vielen urbanen Räumen – beschäftigt die (Bundes-)Politik schon seit einiger Zeit. Dies ist auch folgerichtig, da die Schaffung von Wohnraum nicht allein unter überbordenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu Brandschutz, Stellplätzen, Barrierefreiheit etc. leidet (Conrad, NJW-Spezial 2025, 684), die in die Gesetzgebungskompet...mehr

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ZAP 5/2026, Das Gesetz zur ... / II. Die Experimentierklausel: § 246e BauGB

Mit § 246e BauGB ermöglicht der Gesetzgeber ein temporäres Abweichen (bis zum Ablauf des 31.12.2030) von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Hierunter fallen neben dem BauGB auch die BauNVO sowie erlassene Bebauungspläne. Hinweis: Damit sind beispielsweise Wohnungsbauvorhaben in Kern-, Gewerbe- oder Industriegebieten grds. möglich, da § 246e BauGB eine Abweichung von der zul...mehr

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Arbeitskleidung / 5.1 Nach BPersVG

Der Personalrat hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG und entsprechenden Vorschriften in den Landespersonalvertretungsgesetzen bei Fragen der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten mitzubestimmen, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Nach § 80 Abs. 1 Nr. 16 BPersVG hat der Personalrat außerdem bei Maßnahmen zur Verhütung von ...mehr

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Arbeitskleidung / 4.1 Tarifliche Regelungen

Die Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung kann sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus kollektiven Regelungen ergeben. Die tariflichen Regelungen im öffentlichen Dienst beziehen sich überwiegend auf Schutzkleidung und erfassen Dienstkleidung nur vereinzelt bzw. in einzelnen Bereichen mit. Entsprechende Regelungen finden sich etwa in § 43 Abs. 3 Nr. 3 BT-E (VKA), § 46 Abs. 1 Nr....mehr

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Arbeitskleidung / 3.1.1 Gesetzliche und tarifliche Regelungen

§ 618 BGB verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeit so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden. Die Unfallverhütungsvorschriften konkretisieren diese allgemeine Pflicht im Arbeitsalltag. Sie begründen verbindliche Vorgaben sowohl für den Arbeitgeber (z. B. Bereitstellung geeigneter Schutzkleidung) als auch für die Beschäftigten (z. B. Pflich...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.5 Missbrauchskontrolle bei Mehrfachbefristung ("Kettenbefristung") – Änderung der Rechtsprechung, insbesondere Mehrfachvertretungen

Praxis-Tipp Nach der neuen Rechtsprechung des BAG kann die Befristung eines Arbeitsvertrags trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein.[1] Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufein...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3.1 Beteiligung des Personalrats

Besondere Aufmerksamkeit beim Abschluss befristeter Verträge oder der Verlängerung befristeter Verträge ist bei der Beteiligung des Personalrats geboten. In einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ist die Beteiligung des Personalrats hinsichtlich der Befristungsabrede ausdrücklich angeordnet. Beispielhaft genannt seien hier § 72 Abs. 1 Satz 1 LPVG Nordrhein-Westfalen, § 75...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 1 Vorbereitungsdienst ist weitgehend von den Ländern geregelt

Es gibt nur wenige bundeseinheitliche Vorgaben für die Ausbildung und Prüfung von Rechtsreferendaren. Die Regelung des Vorbereitungsdienstes findet sich in § 5b des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Die näheren Einzelheiten der Organisation, des Ablaufs und der Inhalte des Vorbereitungsdienstes regeln die Bundesländer. Die Details des juristischen Vorbereitungsdienstes sind i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 2.1 Beendigung des Referendariats

Regulär endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung im zweiten Staatsexamen. Kündigungsmöglichkeiten und vorzeitige Beendigung sind ebenfalls in den entsprechenden Länderregelungen verankert. In Nordrhein-Westfalen gilt z. B. Folgendes: Ein Referendar kann sich nach § 31 Abs. 2 JAG NRW entlassen lassen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Eine Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nordrhein-Westfalen

1. Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz Rz. 160 [Autor/Stand] Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG), die es den Bundesländern ermöglicht, vom Bundesmodell abweichende Regelungen für die Grundsteuer festzulegen, Gebrauch gemacht und am 4.7.2024 das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 11. Rechtslage in Nordrhein-Westfalen

Rz. 753 [Autor/Stand] Zunächst wird auf die Ausführungen von Mandler (s. LGrStG NRW Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 754 [Autor/Stand] Das Land Nordrhein-Westfalen hat (auch in Bezug auf das Grundvermögen – Grundsteuer B) das Bundesmodell übernommen. Mit dem Nordrhein-Westfälischen Grundsteuerhebesatzgesetz (NWGrStHsG) v. 5.7.2024[3] ist den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen allerdin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz

Rz. 160 [Autor/Stand] Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG), die es den Bundesländern ermöglicht, vom Bundesmodell abweichende Regelungen für die Grundsteuer festzulegen, Gebrauch gemacht und am 4.7.2024 das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Abweichende landesgesetzliche Regelungen

Rz. 73 [Autor/Stand] Von der mit dem 2019 verabschiedeten Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG [3] geschaffenen Länderöffnungsklausel haben einige Bundesländer (wie z. B. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) punktuell, andere wiederum sehr weitreichend (eigene "Grundsteuermodelle" wie z. B. Bayern und Niedersachsen) Gebrauch gemach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Informationen zur 180. Ergänzungslieferung

Leserhinweis zur Lieferung 180 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit der 180. Ergänzungslieferung werden die Einführung des BewG, die Kommentierungen des BewG, des ErbStG, des GrStG und des LGrStG Hamburg aktualisiert sowie die Erstkommentierung des LGrStG Rheinland-Pfalz neu eingefügt. Bearbeiter sind die Autoren Bruschke, Dötsch, Krause, Mandler, Mannek, und Sklareck. Die Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 3. Kritik seitens der kommunalen Familie

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Urheber des Gesetzentwurfs sehen in der Differenzierungsmöglichkeit beim Hebesatz innerhalb des Grundvermögens eine Stärkung der kommunalen Selbst verwaltung.[2] Der Städtetag Rheinland-Pfalz hatte sich jedoch sofort gegen dieses Regelungsanliegen gewendet. [3] Letztlich kam es zu einer Diskussion wie sie zuvor auch schon in Nordrhein-Westfalen entbran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Rhe... / C. Vergleich mit "ähnlichen" Abweichungen anderer Länder

Rz. 27 [Autor/Stand] Neben Rheinland-Pfalz haben auch mehrere andere Länder den Weg beschritten, ihren Gemeinden eine Differenzierung der Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B zu gestatten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Rhe... / Schrifttum:

Drüen/Krumm, Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/drueen-krumm_gutachten_grundsteuerhebesatzdifferenzierung_16-8-2024.pdf; Eichholz, Novellierung der Grundsteuer, Überblick über die wesentlichen Änderungen und Konsequenzen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erstmalige Anwendung und Inkrafttreten

Rz. 200 [Autor/Stand] Das vorstehende Gesetz ist für die in Nordrhein-Westfalen belegenen wirtschaftlichen Einheiten erstmals auf den 1.1.2025 anzuwenden. Der Anwendungszeitpunkt ist also zeitgleich mit dem ersten Wirksamwerden des Grundsteuergesetzes nach dem Bundesmodell. Rz. 201 [Autor/Stand] Das Gesetz ist am Tage nach der Verkündung, d.h. am 10.8.2024 in Kraft getreten. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Rhe... / I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG) nimmt ab. U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 185 [Autor/Stand] Für die in NRW belegene Grundstücke ist gem. § 2 NWGrStHsG[2] in Ergänzung zu § 220 BewG (a.F.) der niedrigere gemeine Wert anzusetzen, wenn die steuerpflichtige Person oder Personenvereinigung nachweist, dass der nach dem Bundesmodell ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit im Feststellungszeitpunkt abwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 5. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 54 [Autor/Stand] Auch wenn der Landesgesetzgeber es den Gemeinden in Rheinland-Pfalz ermöglicht, die Hebesatzdifferenzierung "in alle Richtungen" auszuüben, dürfte der Hauptanwendungsfall auf eine Begünstigung der Wohngrundstücke hinauslaufen und zwar nicht nur, weil das Ziel bezahlbaren Wohnens ohnehin im Fokus steht. Vielmehr führt das Bundesmodell zu einer strukturell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Rhe... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 30 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 4. (Erste) Rechtsprechung zur Hebesatzdifferenzierung

Rz. 52 [Autor/Stand] Am 4.12.2025 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die bundesweit ersten Entscheidungen im Hinblick auf die Hebesatzdifferenzierung gefällt. Es ging um vier Klagen gegen Grundsteuerbescheide der Städte Essen[2], Bochum[3], Dortmund[4] und Gelsenkirchen.[5] In allen vier Fällen waren die Kläger Eigentümer von unbebauten oder bebauten Nichtwohngrundstüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt

Rz. 270 [Autor/Stand] Das Land Sachsen-Anhalt hat ebenfalls eine eigene Anpassung bei der Grundsteuer vorgenommen und – wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – die Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) genutzt, um abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG eine zusätzliche landesrechtliche Option für differenzierende Hebesätze im Grundvermögen (Grundsteuer B)...mehr