Fachbeiträge & Kommentare zu Nordrhein-Westfalen

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Beckmann/Lohse, Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick, JAmt 2025, 278; Bieresborn, Sozialdatenschutz für Behördeninformanten? – Anm. zu: OVG Münster, Beschluss v. 22.2.2021, 12 E 36/20, jurisPR-SozR 18/2021 Anm. 6; Binder, Die Rolle der Verfahrenslotsinnen im Kinderschutz, JAmt 2024, 626; DIJuF-Rechtsgutachten v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.7 Zulassungsstellen (Abs. 2)

Rz. 22 Nach Abs. 2 der Vorschrift sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (bzw. die Landesvertretung des vdek) verpflichtet, eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, die mit Wirkung für alle Krankenkassen die erforderlichen Zulassungsentscheidungen per Verwaltungsakt trifft. Damit ist die mit dem HHVG 2017 eingeführte Kannbestimmung, die Entscheidung über d...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.5.2.1 Merkmale im Lichte der Jugendhilfeplanung

Rz. 67 Es ist für eine Hilfegewährung nicht ausreichend, dass eine kindeswohlentsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Voraussetzung ist weiter, dass die Hilfe für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen geeignet und notwendig ist (vgl. stellv. BVerwG, Urteil v. 9.12.2014, 5 C 32/13, Rz. 18 zum Begriff der Geeignetheit, Rz. 21 zum Begriff der Notwendigkeit; vgl. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 83 Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge, Positionen und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Finanzierung der Pflege, NDV 2021, 31. Felix, Leistungen des deutschen Sozialleistungssystems – solidarisch – nachhaltig – gerecht? ... mit Blick auf die Leistungen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, Sozialrecht aktu...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.1 Ermessen, Beurteilungsspielraum und gerichtliche Kontrolldichte

Rz. 78 Abs. 2 regelt die Grundlagen der Erbringung der Hilfe. Satz 1 beinhaltet dabei die gesetzlichen Regelbeispiele. Satz 2 stellt die Grundanforderungen für die Auswahl auf und Satz 3 stellt den Grundsatz der Inlandserbringung auf. Es besteht bei der Erbringung der Leistung kein Auswahlermessen; dies ergibt sich aus der Formulierung in Abs. 2 Satz 1 "wird gewährt" (so zut...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.3.2 Weitergabeverbot und Informationszugangsanspruch

Rz. 50 Das besondere Weitergabeverbot des § 65 steht einem Informationszugangsanspruch nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz) hier nach § 4 Abs. 1 IFG NRW entgegen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 7.11.2019, 15 E 863/19, Rz. 12, 18).mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.1 Einführung – Sollensvorschrift, Mitwirkungsobliegenheiten u. a.

Rz. 59 Satz 2 ordnet an, dass als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe die in Satz 1 genannten Fachkräfte zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen sollen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthalten muss. Rz. 60 Die Sollensvorschrift bei der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.3 Auslegung der Übernahmeerklärung

Rz. 22 Für die Auslegung der Übernahmeerklärung bzw. der Kostenzusage bleibt das Rechtsverhältnis zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Leistungsberechtigten maßgeblich. Nur bei besonderen Umständen kann angenommen werden, dass der Träger der Jugendhilfe außerhalb des jugendhilferechtlichen Leistungsanspruchs eine eigenständige materiell-rechtliche Zahlung...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.9 Verhältnis zum Wettbewerbsrecht

Rz. 32 Die Vereinbarungen sind nicht als öffentliche Aufträge i. S. d. § 99 GWB zu qualifizieren. Sie haben nicht die Beschaffung von Dienstleistungen gegen Entgelt, sondern die Klärung der Leistungsabwicklung im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis zum Gegenstand (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 18.3.2005, 12 B 1931/04).mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.2 Sperrwirkung des § 35 Abs. 3 SGB I nach Abs. 2

Rz. 47 Nach § 35 Abs. 3 SGB I besteht keine Auskunftspflicht, keine Zeugnispflicht und keine Pflicht zur Vorlegung oder Auslieferung von Schriftstücken, nicht automatisierten Dateien und automatisiert erhobenen, verarbeiteten oder genutzten Sozialdaten, soweit eine Übermittlung nicht zulässig ist. Abs. 2 ordnet an, dass im Falle einer fehlenden Weitergabebefugnis nach Abs. 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.8 Prozessuales

Rz. 75 Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist nach § 51 Abs. 2 Satz 1 und 3 SGG eröffnet. Die Sozialgerichte entscheiden in Angelegenheiten sowohl der sozialen auch der privaten Pflegeversicherung. Für die Zuständigkeit macht es daher keinen Unterschied, ob der Betroffene gesetzlich oder privat pflegeversichert ist. Rz. 76 In der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit ist...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.2 Beteiligte des Hilfeplanverfahrens

Rz. 65 Beteiligte des Hilfeplanverfahrens auf Leistungsempfängerseite sind neben dem Kind oder dem Jugendlichen auch Personensorgeberechtigte – also insbesondere die Eltern (zur Beteiligung des betroffenen Kindes bzw. des betroffenen Jugendlichen und dessen Personensorgeberechtigte bei der Auswahl einer Einrichtung vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16.1.2017, 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.6 Praxishinweise

Rz. 42 Zur Ablehnung der Aufrechnung gegen Ansprüche auf ein Leistungsentgelt gemäß § 78a ff. nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 16.9.2011, 12 A 2308/10. Rz. 43 Bedient sich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Gewährung von Leistungen nach § 78a eines freien (privaten) Trägers der Jugendhilfe, erfolgen die Leistungserbri...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2 Anwendungsbereich – Abs. 1

Rz. 18 Der Anwendungsbereich des § 78a Abs. 1 für die bundesrechtlichen Rahmenvorschriften über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen wird auf teil-stationäre und stationäre Leistungen begrenzt, gleichzeitig wird den Ländern mit § 78a Abs. 2 die Möglichkeit eröffnet, weitere Leistungen in den Anwendungsbereich einzubeziehen (so ausdrücklich auch die Ge...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.8 Verhältnis zum Haushalts- und Vergaberecht

Rz. 31 Da mit dem Abschluss der Vereinbarung nach § 78b, wie oben gezeigt, weder ein Anspruch des Einrichtungsträgers noch des Jugendamtes auf "Belegung" verbunden ist und das Betriebsrisiko beim Einrichtungsträger verbleibt, liegt kein Beschaffungsvorgang im haushaltsrechtlichen Sinne vor. Es hat daher weder eine Ausschreibung i. S. d. § 55 BHO noch ein förmliches Vergabeve...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.2.2 Überörtliche Träger

Rz. 12 Die überörtlichen Träger bestimmen gemäß § 3 Abs. 3 die Länder. Dies sind in Baden-Württemberg der Kommunalverband für Jugend und Soziales (§ 1 Abs. 2 AGSGB XII Baden-Württemberg), in Bayern die Bezirke (Art. 80 Abs. 1 AGSG), in Berlin das Land Berlin (§ 1 AG-SGB XII Berlin), in Brandenburg das Land Brandenburg (§ 2 Abs. 2 AG-SGB XII), in Bremen die Freie Hansestadt Bremen...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.4 Familiengerichtliche Eingriffe

Rz. 53 Gerade in den Fällen, in denen etwa eine Fremdunterbringung geboten ist, wird es häufig vorkommen, dass die Personensorgeberechtigten mangels Akzeptanz keinen Antrag auf notwendige Hilfe (etwa nach § 33 oder § 34) stellen. Rz. 54 Gegen den ausdrücklichen Willen des Personensorgeberechtigten darf eine Hilfe jedoch nicht geleistet werden. Hierin liegt eine Verletzung des...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.3 Auswahl der Hilfe nach Satz 2

Rz. 96 Die Auswahl der Hilfe hat bedarfsgerecht und am Einzelfall orientiert zu erfolgen, wie Abs. 2 Satz 2 klarstellt. Das engere soziale Umfeld und damit wichtige Bezugspersonen des Kindes sind einzubeziehen. Hilfe soll insbesondere pädagogisch und therapeutisch orientiert sein, Abs. 3 Satz 1. Die aufgelisteten Hilfstypen sind nicht abschließend. Es können also auch andere...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1.4 Verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeitsanforderungen an das Hilfekonzept

Rz. 31 Das Hilfekonzept muss verfahrensfehlerfrei zustande gekommen sein. Weiterhin setzt die Hilfegrundentscheidung daher eine hinreichende Beratung und Hinweise gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 voraus; konkret sind der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.6 Wechsel in ambulante Wohnmöglichkeiten (Abs. 5)

Rz. 68 Die Vorschrift hat keinen Vorgänger im BSHG. Ihr Zweck besteht darin, in den genannten Fällen als nicht sachgerecht angesehene Kostenverschiebungen zu vermeiden, die dann auftreten können, wenn ein Träger der Sozialhilfe außerhalb seines Bereiches gemäß Abs. 2 stationäre Leistungen erbringt, dann ein Hilfeartwechsel von der stationären zur ambulanten Hilfe stattfindet...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.6 Sonderfall: Eilverfahren (§ 123 VwGO)

Rz. 75 Die fehlende Mitwirkung kann des Weiteren im Eilverfahren i. S. d. § 123 VwGO Einfluss auf die Reduzierung des Beurteilungsspielraums auf Null des Jugendhilfeträgers haben, wenn es um die Frage geht, ob die begehrte Maßnahme geeignet und erforderlich ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.12.2015, 12 B 1289/15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 21.6.2016, OV...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 1a § 36 regelt das Hilfeplanverfahren sowie die Mitwirkungsrechte der Anspruchsberechtigten (zu einem möglichen idealtypischen Ablauf des Hilfeplanverfahrens, vgl. Münder, § 36 SGB VIII, Rz. 57). Das Hilfeplanverfahren dient dem Ziel, den Bedarf erzieherischer Hilfe (§§ 27ff.) für einen jungen Menschen festzustellen und die für ihn notwendigen und geeigneten Hilfen zu be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 44 OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 3.9.2024, 5 MB 7/24: Zum Ausschluss eines Vergabeverfahrens bei Leistungserbringung im jugendhilferechtliche Dreiecksverhältnis nach §78a unter Bezugnahme auf BSG, Urteil v. 17.5.2023, B 8 SO 12/22 R; zum vergleichbaren sozialhilfe- bzw. eingliederungshilferechtlichen Dreiecksverhältnis; BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Zur ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.3 Gegenstand und Bestandteile des Hilfeplanverfahrens

Rz. 67 Gegenstand des Hilfeplans ist daher nach der gesetzgeberischen Intention nur die Hilfeartentscheidung. Nur die Hilfeartentscheidung im Hilfeplanverfahren setzt den Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 Satz 2 voraus und ist damit zwingende Voraussetzung. Damit ist Voraussetzung für die Notwendigkeit der Erstellung eines Hilfeplans auch, dass eine Hilfe voraussichtlich für länger...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 4.1 Grundsätze

Rz. 597 Für vermögensrechtliche Streitigkeiten vor dem Amtsgericht über Ansprüche bis zu 750 EUR kann durch Landesgesetz bestimmt werden, dass die Erhebung der Klage erst nach Durchführung eines Güteverfahrens zulässig ist (§ 15a Abs. 1 Nr. 1 EGZPO). Das Güteverfahren ist vorgeschrieben in den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen (vgl. zur Verfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 11): Vert... / [Ohne Titel]

Dr. Christian Bertrand, RA/FASt / Carsten Odinius, RA[*] "LBF NRW wertet zweites großes Datenpaket zu Krypto-Geschäften aus". Die Pressemitteilung vom 25.9.2025 des Ministeriums für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen verdeutlicht öffentlichkeitswirksam: "Die nordrhein-westfälische Steuerfahndung geht voran beim Kampf gegen Steuerhinterziehung bei Gewinnen in Kryptowährun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.2 Verfahren

Rz. 70 Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines Antrags des Arbeitgebers, der an keine Form gebunden ist und aus dem sich ergeben muss, dass die Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung einer Schwangeren oder Wöchnerin begehrt wird. Hinweis Um ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen, ist es dem Arbeitgeber aber dringend anzuraten, den Antrag schriftlich zu stelle...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: Nordrhein-Westfalen

Zusammenfassung Überblick Die Förderabsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) besteht darin, durch gezielte Programme die Schaffung, Modernisierung und langfristige Erhaltung von bezahlbarem, qualitativ hochwertigem und barrierefreiem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung von Bauherren, Kommunen und gemeinnützigen Tr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) vom 8.12.2009 i. d. F. vom 29.12.2021 (SGV. NRW 237) Erlass zur Dynamisierung der Einkommensgrenzen gem. § 13 Abs. 4 WFNG NRW vom 17.11.2021 (MBl. NRW. S. 1023), Dynamisierung der Werte ab 2025 Mehrjähriges Wohnraumförderungsprogramm 2023 bis 2027 (WoFP 2023–2027) vom 15.2.2023 Wohnraumför...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Förderangebote

3.1 Wer kann die Förderung beantragen Bauherren Nach der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen in NRW 2025 (FRL Öff Wohnen NRW 2025) können grundsätzlich unterschiedliche Antragstellergruppen gefördert werden. natürliche Personen (z. B. Bauherren), juristische Personen oder Personengesellschaften (z. B. Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen) Kom...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 2 Weitere Informationen und Ansprechpartner

Adressen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf, Tel.: 0211-8618 50, Mail: poststelle@mhkbd.nrw.de, Web: www.mhkbd.nrw.de NRW.BANK, Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, Tel.: 0211-91741-4500, Mail: info@nrwbank.de, Web: www.nrwbank.de Zuständige Bewilligungsbehörden sind die Kreise und kreis...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Die Förderabsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) besteht darin, durch gezielte Programme die Schaffung, Modernisierung und langfristige Erhaltung von bezahlbarem, qualitativ hochwertigem und barrierefreiem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung von Bauherren, Kommunen und gemeinnützigen Trägern, um insbe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Voraussetzungen für Antragsteller

Kreditwürdigkeit Die Förderrichtlinie verlangt u. a.: Das Grundstück oder die Baurechtslage muss geklärt sein (Eigentümer, Erbbaurecht etc.). Eine ausreichende Kreditwürdigkeit bzw. Eigenleistung wird verlangt, insbesondere bei natürlichen Personen. Der Antragsteller muss die Absicht haben, Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindung bereitzustellen. Damit bleibt die klassische...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Zinsverbilligung und Laufzeiten

30 Jahre Die anfängliche Verzinsung beträgt in vielen Bereichen 0,5 % (teilweise 0,0 % in den ersten fünf Jahren bei Mietwohnungsneubau). Die maximale Dauer der Zinsverbilligung beträgt 30 Jahre. Für den Bereich "Neuschaffung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende" kann sie 40 Jahre betragen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.10 Wo sind die Anträge zu stellen

Die Antragstellung ist ein wesentlicher Teil der Förderprozesskette – hier entscheidet sich, ob Ihr Vorhaben gefördert wird. Die FRL Öff Wohnen NRW 2025 bietet hierfür klare Vorgaben. Der Antrag ist über die zuständige Bewilligungsbehörde zu stellen – in der Regel die Stadt oder Kreisverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich das geförderte Vorhaben liegt. Zusätzlich erfolgt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Wer kann die Förderung beantragen

Bauherren Nach der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen in NRW 2025 (FRL Öff Wohnen NRW 2025) können grundsätzlich unterschiedliche Antragstellergruppen gefördert werden. natürliche Personen (z. B. Bauherren), juristische Personen oder Personengesellschaften (z. B. Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen) Kommunen oder öffentliche Träger, soweit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Wohnungsgrößen und Einteilung

Kommunen mit besonderem Förderbedarf Die soziale Wohnraumförderung ist landesweit möglich, allerdings werden bestimmte Kommunen und Stadtteile mit besonderem Förderbedarf (z. B. Wachstumskerne, Gebiete mit erhöhtem Wohnraumbedarf, Quartiere mit sozialem oder städtebaulichem Handlungsdruck) gezielt über Zusatzprogramme oder erhöhte Fördersätze berücksichtigt. Die Standorte wer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Wie lange dauert die Belegungsbindung

30 bis 40 Jahre Neben der Mietpreisbindung ist die Belegungsbindung (Wer darf die Wohnung beziehen?) und die Bindungsdauer elementar. Im Bereich Zinsverbilligung gilt typischerweise eine Dauer von 30 Jahren. Für den Förderbereich "Neuschaffung Wohnraum für Auszubildende/Studierende" kann bis zu 40 Jahre gelten. Diese Bindungsdauer betrifft die finanzielle Förderung und damit ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Was wird gefördert – und wie sind die Wohnungsgrößen eingeteilt

Neubau und Modernisierung Die FRL Öff Wohnen NRW 2025 deckt mehrere Förderbereiche ab: Neubau, Modernisierung, Erhalt von Mietwohnraum, Eigentumsbildung, Wohnraum für besondere Gruppen (z. B. Auszubildende/Studierende, Menschen mit Behinderung). Gefördert werden u. a.: Neuschaffung von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung. Neuschaffung von selbst genutztem Wohneige...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Wie hoch ist die Mietpreisbindung

7,85 bis 9,00 EUR Ein wesentliches Element der sozialen Wohnraumförderung ist die Vereinbarung von Bindungen für die Mieten, ohne diese Regelungen verliert der Begriff "sozial" an Bedeutung. Die FRL Öff Wohnen NRW 2025 sieht vor, dass geförderte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen versehen werden. Beispielhafte Konditionen (je nach Wohnungsart, Region, Mietniveau) ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Wie erfolgt die Förderung

Grundbetrag, Zuschüsse, Zusatzdarlehen Die Fördermechanismen der FRL Öff Wohnen NRW 2025 knüpfen an klassische Förderinstrumente an: Darlehen (zinsverbilligt), Tilgungsnachlässe, ggf. Zuschüsse für Modernisierung, Kombination mit Standortaufbereitung etc. Grundbetrag des Darlehens je nach Lage, Größe und Bauweise der Wohnungen (z. B. 2.350 EUR pro Quadratmeter förderfähiger Wo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.9 Welche Einkommensgrenzen sind geregelt

Einkommensgruppen In den Förderrichtlinien wird typischerweise zwischen Einkommensgruppe A und B etc. unterschieden – beispielsweise zur Bestimmung der Höhe von Mietpreis- bzw. Bewilligungsmieten. Die konkrete Einkommensgrenze wird in einer Anlage zur Richtlinie ausgewiesen (z. B. Selbstauskunftvordrucke der NRW.BANK verlangen Angaben zu Einkünften). Einkommensgruppe A: Grenzb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 1.2 Zeitwertkonto

Der steuerliche Begriff "Zeitwertkonto" orientiert sich am arbeits- und sozialrechtlichen Sinn und Zweck dieser Vereinbarung. Er steht für eine Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach der der Arbeitnehmer künftig fällig werdenden Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt erhält, sondern dieser Arbeitslohn beim Arbeitgeber zunächst nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.10 Mitbestimmung

Nach § 78 Abs. 1 Nr. 15 BPersVG hat der Personalrat bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten mitzubestimmen. Dieses Recht besteht allerdings nur auf Antrag des Beschäftigten (§ 78 Abs. 2 Halbs. 1 BPersVG). Damit soll dessen Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Der Beschäftgigte ist von der beabsichtigten Maßnahme (nämlich der Geltendmachung von...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Grundsatz: Sitz der Behörde (Abs. 1 und 3)

Rz. 4 Grundsätzlich ist nach § 38 Abs. 1 FGO das FG örtlich zuständig, in dessen (Gerichts-)Bezirk die tatsächlich verklagte Behörde ihren Sitz hat. Insoweit ist maßgebend, welche Behörde der Kläger/Antragsteller in seiner Klage- bzw. Antragsschrift benannt hat; unabhängig davon, ob dies auch die örtlich zutreffende Behörde ist.[1] Wenn allerdings der Sitz der Behörde und de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.2 Landesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 30 Die Landesgesetzgeber eröffnen den Finanzrechtsweg üblicherweise für (öffentlich-rechtliche) Streitigkeiten über solche Steuern, die – abweichend von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO – der Landesgesetzgebung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. auch Rz. 16a) unterliegen und von Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Ebenso werden in diesem Zusammenhang regelmäßig die Vorschriften d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.2 Abgabenangelegenheiten (Abs. 2)

Rz. 10 Der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO setzt ferner voraus, dass es sich bei der Streitigkeit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt. Während das Tatbestandsmerkmal der öffentlich-rechtlichen Streitigkeit die Entscheidungskompetenz zwischen den ordentlichen Gerichten bzw. der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie den allgemeinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltshilfe / 2.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Dienstleistungen, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit in Zusammenhang stehen.[1] Das sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und in regelmäßigen (kürzeren) Abständen anfallen, u. a. Reinigung der Wohnung, z. B. Tätigkeit eines selbstständigen F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über die Vollziehung von Verwaltungsakten (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO ist der Finanzrechtsweg auch in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Rz. 7) gegeben über die Vollziehung von Verwaltungsakten in anderen als den in § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO bezeichneten Angelegenheiten, soweit die Verwaltungsakte durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] nach den Vorschriften der AO zu vollziehen sind. ...mehr