Fachbeiträge & Kommentare zu Nordrhein-Westfalen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.2 Begrenzung des Hebesatzes für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (§ 1 Abs. 1 S. 2)

Rz. 23 Nach § 1 Abs. 1 S. 2 NWGrStHsG darf der einheitliche Hebesatz für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (Rz. 20, 21) gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NWGrStHsG nicht niedriger sein als der einheitliche Hebesatz für die unter § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 NWGrStHsG fallenden Wohngrundstücke (Rz. 20).[1] Mit der Ausübung der Option zur Hebesatzdifferenzierung kann die Gemeinde somit inn...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.5 Modifizierung der Regelung zur sog. Grundsteuer C (§ 1 Abs. 2)

Rz. 30 Bereits mit dem in § 1 Abs. 1 S. 1 NWGrStHsG enthaltenen Vorbehalt des § 25 Abs. 5 GrStG wird verdeutlicht, dass auch die nordrhein-westfälischen Gemeinden von der bundesgesetzlich geregelten Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute, baureife Grundstücke einen gesonderten erhöhten Hebesatz festzusetzen (sog. Grundsteuer C), Gebrauch machen können (Rz. 19...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.2.2 Materielle Verfassungsmäßigkeit

Rz. 93 Die landesgesetzlichen Regelungen über die von § 25 Abs. 4 GrStG abweichende Erweiterung der kommunalen Hebesatzmöglichkeiten begegnen auch in materiell-rechtlicher Hinsicht keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. In den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wird grundsätzlich das bundesgesetzlich reformiert...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2 Festsetzung des Hebesatzes (§ 1 NWGrStHsG)

2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 NWGrStHsG wird der Grundsatz der Einheitlichkeit der Hebesätze in § 25 Abs. 4 GrStG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG dahingehend modifiziert, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zwischen den bebauten Grundstü...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7 Systematische Kommentierung

2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1 S. 1) Rz. 18 Nach § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. Hiervon abweichend muss der Hebesatz für die Grundsteuer gem. ...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 15 Der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz kann nicht unmittelbar mit Rechtsmitteln angefochten werden. Der Steuerschuldner hat jedoch die Möglichkeit, im Rahmen eines Widerspruchs gegen den Grundsteuerbescheid den angewendeten Hebesatz überprüfen zu lassen (§ 12 GrStG Rz. 12). Im Rahmen des Anfechtungsverfahrens gegen den Grundsteuerbescheid wird das Verwaltungsgerich...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.4 Hebesatzdifferenzierungen bei Änderungen des Gemeindegebiets (§ 1 Abs. 1 S. 4)

Rz. 28 In § 1 Abs. 1 S. 4 NWGrStHsG wird entsprechend zu § 25 Abs. 4 S. 2 GrStG bestimmt, dass bei Änderungen des Gemeindegebiets, die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle für die von der Änderung betroffenen Gebietsteile für eine bestimmte Zeit verschiedene Hebesätze zulassen kann.[1] Insoweit wird auf die Kommentierung zu § 25 Abs. 4 GrStG verwiesen. Rz. 29 ein...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.3 Kritische Gesichtspunkte

Rz. 98 Die Öffnung des kommunalen Hebesatzrechts innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens stellt ein Novum im grundsteuerlichen Besteuerungsverfahren dar. Wenngleich dieser Öffnung des kommunalen Hebesatzrechts keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (Rz. 90 ff.), ist kritisch anzumerken, dass hie...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.2.1 Formelle Verfasungsmäßigkeit – Gesetzgebungskompetenz

Rz. 90 Den Gemeinden landesgesetzlich die Möglichkeit einzuräumen, die Hebesätze für die Grundsteuer innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet hinsichtlich der formellen Verfassungsmäßigkeit keinen Bedenken. Nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG haben ...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 3 Überblick über die Inanspruchnahme der Länderöffnungsklausel

Rz. 12 Von der Abweichungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG haben bislang 14 Länder Gebrauch gemacht. Im Bereich der sog. Grundsteuer A (Steuergegenstand: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens) übernehmen – abgesehen von geringfügigen punktuellen Abweichungen – alle Länder die bundesgesetzl...mehr

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Preise für WG-Zimmer steigen im Schnitt um 3,9 %

Die Wohnkosten für Studierende und Auszubildende steigen weiter. Im Schnitt werden laut einer Studie 512 EUR pro Monat für ein WG-Zimmer fällig – knapp4 % mehr als zu Beginn des Sommersemesters 2025. Für Investoren ist das gut. Die Wohnkosten für Zimmer in Wohngemeinschaften steigen weiter, wie Zahlen des Moses Mendelssohn Instituts (MMI) zeigen. Zu Beginn des Sommersemesters ...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 4. Vollautomation, Risikomanagement und KI-Praxis

Zum anderen ist die neue Relevanz vor allem darauf zurückzuführen, dass mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens explizit ein zweites Verfahren zur Bearbeitung von Steuererklärungen geschaffen wurde: Neben der traditionellen Bearbeitung durch einen Amtsträger, welche schon zuvor automationstechnisch unterstützt wurde, ist nunmehr gem. § 155 Abs. 4 S. 1 AO...mehr

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§ 8 Altenteil / C. Altenteil i.S.d. Art. 96 EGBGB

Rz. 4 Für ein Altenteil i.S.d. Art. 96 EGBGB ist neben der vorgenannten Verknüpfung von dinglich gesicherten Nutzungen und Leistungen zum Zwecke der persönlichen Versorgung eines Berechtigten zusätzlich noch erforderlich, dass der Verpflichtete in eine die Existenz wenigstens teilweise sichernde Wirtschaftseinheit nachrückt.[7] Durch einen Altenteilsvertrag i.S.d. § 96 EGBGB...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.12 Unions- und Vergaberecht

Rz. 34 Bei Anwendung des EU-Rechts auf die Leistungserbringung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, wäre aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts eine Öffnung des Marktes für alle Anbieter unumgänglich mit erheblichen Folgen für das gesamte System der Kinder- und Jugendhilfe (so auch Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 77 Rz. 25). Überwiegend wird bisher daher davon ausgegange...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.3 Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 66 Funktionell zuständig für Entscheidungen über eine Förderung sind gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 3 und § 71 Abs. 4 Satz 3 der Jugendhilfeausschuss bzw. Landesjugendhilfeausschuss (vgl. auch § 10 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW). Die Förderungsentscheidungen sind grundsätzlich zu bedeutend, um als Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 70 Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.3 Ermessenskriterien

Rz. 51 Maßgebend für die Ermessensausübung ist der Jugendhilfezweck. Maßstäbe und Wertungen ergeben sich zunächst aus den Grundsätzen von § 1 und §§ 3 bis 5. Welche Kriterien heranzuziehen zulässig ist und zweckmäßig erscheint, ist eine Frage des Einzelfalls. Rz. 52 Als zulässige Ermessenskriterien hat die Rechtsprechung beispielsweise anerkannt: Bindung vorhandener Mittel an ...mehr

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§ 7 Pflegeverpflichtung / 2. Ausschluss entgeltlicher Surrogatansprüche

Rz. 14 Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Regelung, dass der Pflegeanspruch im Falle eines Wegzugs entschädigungslos ruht. Denn wenn die Pflegeleistungen nicht mehr erbracht werden müssen, weil der Übergeber das Anwesen aus besonderen Gründen dauerhaft verlässt, besteht die Gefahr, dass an die Stelle der infolge des Wegzugs weggefallenen Pflegeverpflichtung unt...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Bestimmung des Ertragswertes

Rz. 17 Der Ertragswert bestimmt sich gemäß § 2049 Abs. 2 BGB nach dem Reinertrag, den das Landgut nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann. Wie der Ertragswert im Einzelnen festzustellen ist, sollte nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nach Art. 137 EGBGB den landesrechtlichen Vorschriften vorbehalten ...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.2 Landesjugendhilfeausschuss

Rz. 22 Gemäß Abs. 5 gehören dem Landesjugendhilfeausschuss (ebenso wie beim Jugendhilfeausschuss) mit zwei Fünfteln des Stimmanteils Personen an, welche die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe repräsentieren. Die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses werden von der obersten Landesjugendbehörde (zuständiges Ministerium) berufen. Bis auf Baden-Württemberg und Nordr...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.4 Kreisangehörige Gemeinden als örtliche Träger

Rz. 5 Nachdem Abs. 2 aufgehoben wurde, eröffnen die Ausführungsgesetze der Länder die Möglichkeit, Aufgaben des örtlichen Trägers auf kreisangehörige Gemeinden zu übertragen. Diese Möglichkeit der Übertragung ist in einer Reihe von Bundesländern in den jeweiligen Ausführungsgesetzen vorgesehen: § 5 LKJHG Baden-Württemberg, § 1 Abs. 2 AGKJHG Brandenburg, § 5 Abs. 2 KJHG Hesse...mehr

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Vorwort zur 1. Auflage

Die Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe stellt im Rahmen der Beratung und Vertragsgestaltung der vorweggenommenen Erbfolge, die an sich schon kein ganz einfaches Rechtsgebiet ist, noch einmal eine Besonderheit für sich dar. Diese resultiert zum einen aus der Eigenart der zu beachtenden Vorschriften des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts. Das gilt vor allem für di...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.3 Überörtliche Träger

Rz. 4 Die überörtlichen Träger bestimmte schon vor der Änderung durch das KiföG das Landesrecht. Auch diese Bestimmungen sind in den jeweiligen Ausführungsgesetzen zum KJHG (AGKJHG) enthalten. In einem Teil der Bundesländer nimmt das jeweilige Land selbst die Stellung des überörtlichen Trägers wahr, andere wiederum haben selbständige Landesoberbehörden mit den Aufgaben des L...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.2 Ermessensprüfung und Rechtsfolge

Rz. 46 Obgleich freie Träger keinen Rechtsanspruch auf Förderung gegen den öffentlichen Träger in bestimmter Art und Höhe haben, haben sie jedenfalls einen Anspruch darauf, dass die öffentlichen Träger ihr Ermessen fehlerfrei ausüben (vgl. BVerfG, Urteil v. 17.12.1969, 2 BvR 23/65; BVerwG, Urteil v. 19.6.1974, VIII C 89.73; OVG Hamburg, Urteil v. 12.9.1980, Bf I 1/79). Der T...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.4 Ermessensverdichtung auf Null

Rz. 54 Ungeachtet der grundsätzlichen Eröffnung von Ermessen kann dieses sich im Einzelfall auf Null reduzieren (Ermessensreduktion), so dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtmäßig nur noch in der beantragten Art und Höhe über die Förderung entscheiden kann. Rz. 55 Das Ermessen der öffentlichen Träger kann zunächst durch bindende Entscheidungen des Haushaltsgesetz...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / II. Der landwirtschaftliche Betrieb liegt außerhalb des Geltungsbereichs oder Anwendungsbereichs der HöfeO

Rz. 13 Liegt der landwirtschaftliche Betrieb, der vererbt werden soll, außerhalb des Geltungsbereichs der HöfeO, befindet er sich also nicht in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Hamburg, oder liegt er zwar in einem dieser vier Bundesländer, ohne jedoch Hof im Sinne der HöfeO zu sein,[23] so kommt das allgemeine Erbrecht des BGB zur Anwendung unter B...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.2 Abgrenzung zur Förderverpflichtung

Rz. 42 Das danach bestehende Förderermessen hinsichtlich Art, Höhe und Auswahl darf die Förderverpflichtung dem Grunde nach allerdings nicht in Frage stellen (vgl. oben zu Abs. 1 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 15.1.1997, 16 A 2389/96; Schindler/v. Boetticher, in: Münder u. a., FK-SGB VIII, § 74 Rz. 19). Hiergegen dürfte jedenfalls dann verstoßen werden, wenn schlecht...mehr

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§ 1 Einführung / B. Gründe für eine vorweggenommene Hoferbfolge

Rz. 2 Die lebzeitige Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebes durch Übergabevertrag ist der Nachfolge durch (Hof-) Erbfall vorzuziehen. Eine Hofnachfolge, die erst mit dem Tode des Eigentümers stattfindet und dazu führt, dass der Hoferbe den landwirtschaftlichen Betrieb erst in weit fortgeschrittenem Alter übernimmt, ist diesem zumeist nicht zuzumuten.[4] Dies gilt ins...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.1 Stimmberechtigte Mitglieder

Rz. 2 Absatz 1 differenziert nach den Mitgliedern, die von der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt werden (Nr. 1), und den von den freien Trägern der Jugendhilfe vorgeschlagenen Mitgliedern (Nr. 2). Die Vorschrift bestimmt nicht die Anzahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, sondern lediglich das Stimmenverhältnis der beiden Grupp...mehr

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§ 1 Einführung / I. Die HöfeO

Rz. 7 Die HöfeO ist ein Bundesgesetz, das jedoch als partiell geltendes Bundesrecht (Art. 124 GG) nur in den Bundesländern der ehemaligen britischen Zone, also in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gilt. Sie wird auch als nordwestdeutsche Höfeordnung bezeichnet. Hof i.S.d. HöfeO ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 HöfeO eine land- oder forstwirtschaftlich...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / 1. Grundstücke

Rz. 21 Nach § 2 Buchst. a) HöfeO gehören zum Hof insbesondere alle Grundstücke des Hofeigentümers, die regelmäßig von der Hofstelle aus bewirtschaftet werden, wobei eine zeitweilige Verpachtung oder ähnliche vorübergehende Benutzung durch andere die Hofzugehörigkeit nicht ausschließt. Eine regelmäßige Bewirtschaftung liegt vor, wenn die Grundstücke von der Hofstelle aus nach...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / I. Begriff des Hofes

Rz. 1 Hof im Sinne der HöfeO ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 HöfeO eine im Gebiet der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein belegene land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer zu ihrer Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle, die im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum von Ehegatten (Ehegattenho...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1.4 Fördern

Rz. 15 Von zentraler Bedeutung ist die in Abs. 1 Satz 1 HS 2 niedergelegte Verpflichtung, die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe zu fördern. Mit der Förderung ist jede Form der Unterstützung freier Träger gemeint. Eine Beschränkung auf finanzielle Zuwendungen ist nicht vorgesehen, auch wenn der Förderungsanspruch grundsätzlich auf die Gewährung von Mitteln ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.3 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinstehende Steuerpflichtige[1] können einen Entlastungsbetrag gemäß § 24b Abs. 2 Satz EStG in Höhe von 4.260 EUR im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht.[2] Für jedes weitere Kind i. S. d. § 24b Abs. 1 EStG erhöht sich der Betrag nach...mehr

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So entwickeln sich die Wohnimmobilienpreise bis 2035

Die Preise für Wohnimmobilien steigen bis 2035 jährlich im bundesweiten Schnitt um 1 % – eine Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt mit einer interaktiven Karte für alle 400 deutschen Kreise, wo es mehr oder weniger Wachstum gibt. Die Wohnimmobilienpreise in Deutschland entwickeln sich in gegensätzliche Richtungen. In Metropolräumen und wirtschaftsstarken...mehr

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Zwölftelregelung des Kirche... / Zusammenfassung

Wer im Laufe eines Jahres aus der Kirche austritt, muss dennoch für einen Teil des Jahres Kirchensteuer zahlen. Wie diese berechnet wird, regelt in Nordrhein-Westfalen (NRW) die sogenannte "Zwölftelregelung". Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist.mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.7 Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern.[1] Zuwendungen des Anwalts an seine Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen sind Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ...mehr

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Zwölftelregelung des Kirche... / Hintergrund

Die Kirchensteuer wird grundsätzlich auf Grundlage der Einkommensteuer berechnet. Tritt eine Person jedoch während des Jahres aus der Kirche aus, stellt sich die Frage, wie die Kirchensteuer für dieses Jahr aufzuteilen ist. In Nordrhein-Westfalen erfolgt dies nach der sogenannten Zwölftelregelung: Maßgeblich ist, in wie vielen Monaten des Jahres eine Kirchenmitgliedschaft be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.4 Überwachung der Geschäftsführung

Rz. 77 Der Begriff der Überwachung der Geschäftsführung umfasst jede Tätigkeit, die innerhalb des möglichen Rahmens der Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds liegt.[1] Dieser Rahmen ist von der Rechtsprechung sehr weit gefasst worden.[2] Dazu werden z. B. gerechnet: die Erteilung allgemeiner Ratschläge durch einen Rechtsanwalt, der Aufsichtsratsmitglied ist[3], die Beratung un...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 1.1.1 Gerichtskosten und Gebühren

In der Kanzlei ist es üblich, dass Anwälte für ihre Mandanten Gebühren und Kosten verauslagen. Bei der Weiterberechnung der Gebühren an deren Mandanten kommt es vor, dass die Umsatzsteuer versehentlich nicht berechnet wird. Umsatzsteuerprüfungen beim Anwalt führen zu Nachforderungen des Finanzamts, wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Auslagenersatz vorliegt. Durchlaufende Poste...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.1 Isolierte Anfechtungsklage

Rz. 42 Die mit § 131 Abs. 5 in der Fassung des 1. Justizmodernisierungsgesetzes v. 24.8.2004 (§ 131 Abs. 5 a. F.) erstmals eröffnete Aufhebung des Verwaltungsakts für den Fall bestimmter Ermittlungsdefizite war auf die Situation der isolierten Anfechtungsklage zugeschnitten, weil deren Rechtsschutzziel auf die Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts geht und sich nur bei...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.3 Erledigung vor Klageerhebung, Rechtswidrigkeitsfeststellungsklage

Rz. 26 Wie bereits ausgeführt, betrifft § 131 Abs. 1 Satz 3 nach Wortlaut und systematischer Stellung den Fall der Erledigung des Verwaltungsakts zwischen Klageerhebung und Urteil. Erledigt sich der Verwaltungsakt schon vor Klageerhebung, ist eine Anfechtungsklage ausgeschlossen und ein Übergang von der Anfechtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage, wie er in § 131 Ab...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.2 Erforderlichkeit weiterer Sachaufklärung, Sachdienlichkeit

Rz. 43 Die Sache darf nicht spruchreif sein. Wenn bei der reinen Anfechtungsklage feststeht, dass der angefochtene Verwaltungsakt z. B. wegen eines Ermessensfehlers rechtswidrig ist, ist für eine "Zurückverweisung" nach Abs. 5 kein Raum. Es müssen noch Ermittlungen erforderlich sein, die nach Art und Umfang erheblich sind, und die Aufhebung des Verwaltungsakts muss auch unte...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 20 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Die Regelung verfolgt das Ziel, Kindern bei Ausfall eines oder sogar beider Elternte...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.1.1.1 Begriff der Pflegeberatung

Rz. 32 Abs. 1 Satz 1 enthält eine Legaldefinition des Begriffs der Pflegeberatung. Danach ist Pflegeberatung die individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mi...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.4 Ne ultra petita

Rz. 6 Das Gericht darf gemäß § 123 nicht mehr, aber auch nichts anderes zusprechen, als vom Kläger begehrt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 14.12.2007, L 13 R 132/07; Grundsatz des römischen Rechts: ne ultra petita). So darf es z. B. nicht zur Leistung verurteilen, wenn der Kläger lediglich Feststellung begehrt, und nicht einen anderen Verwaltungsakt aufheben, als de...mehr

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Jansen, SGG § 132 Urteilsve... / 2.5 Verstoß gegen § 132

Rz. 9 Ist das Urteil nicht verkündet worden, ist es bloßer Entwurf geblieben und noch nicht wirksam. Wird ein Urteil zugestellt, das entgegen § 132 nicht verkündet worden ist, ist das gegen dieses Scheinurteil eingelegte Rechtsmittel statthaft (vgl. BGH, NJW 1996, 1969). Verkündung und die Protokollierung der Verkündung können nach allgemeiner Meinung noch im Rechtsmittelve...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.1 Antrag

Rz. 12 Eine Urteilsergänzung kann nur auf Antrag eines Beteiligten erfolgen, der aber nicht selbst der Betroffene sein muss (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 140 Rz. 3; Schütze, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, § 140 Rz. 17; Redeker/von Oertzen, VwGO, § 120 Rz. 4; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 120 Rz. 6; Stein/Jonas/Leipold, ZPO...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.4 Präjudizialität

Rz. 15 Die Wirkung der materiellen Rechtskraft beschränkt sich nicht darauf, dass – entsprechend den vorstehenden Ausführungen – Gerichte in einem späteren Prozess der Beteiligten hinsichtlich desselben Streitgegenstands (nach h. M.) nicht mehr entscheiden können. Vielmehr kann auch bei fehlender Identität des Streitgegenstands eine Bindungswirkung in den Fällen eintreten, i...mehr

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Jansen, SGG § 132 Urteilsve... / 2.4 Sitzungsniederschrift und Verkündungsvermerk

Rz. 8 Gemäß § 122 SGG i. V. m. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 und 7 ZPO müssen die Entscheidung und die Tatsache der Verkündung in die Niederschrift aufgenommen werden. Nur durch das Protokoll wird der Beweis der ordnungsgemäßen Verkündung geführt. Der übliche Verkündungsvermerk auf dem Urteil (§ 134 Abs. 3) ersetzt nicht die Niederschrift über die Verkündung (vgl. § 160 Abs. 3 N...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.3 Präklusion

Rz. 13 Auch wenn die tatsächlichen Feststellungen des Urteils nicht selbständig rechtskräftig werden können (vgl. unten Rz. 18), hat die Rechtskraft des Urteils auch zur Folge, dass die im Vorprozess unterlegene Partei sich im neuen Rechtsstreit nicht mehr auf solche Tatsachen berufen kann, die – in den Grenzen des Streitgegenstands (näher dazu unten Rn. 21) – zu dem "abgeur...mehr