Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschaftsgeld

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.1 Anspruchszeitraum

Rz. 109 Frauen, deren durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt 13,00 EUR (auch aus mehreren Arbeitsverhältnissen) übersteigt, erhalten für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld den 13,00 EUR übersteigenden Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 MuSchG sind dem Arbeitgeber gleichgeste...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.1 Überblick

Rz. 114 Nach § 20 Abs. 1 MuSchG entspricht die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld dem Unterschied zwischen dem Höchstbetrag des Mutterschaftsgeldes von 13,00 EUR kalendertäglich und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt während der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist (Bemessungszei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4 Formeln für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes

Rz. 84 Das Mutterschaftsgeld wird aus dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt des in den maßgebenden Bemessungszeiträumen erzielten Arbeitsentgelts berechnet. Ist aufgrund bestimmter Konstellationen eine "gerechte" Berechnung des Mutterschaftsgeldes nicht möglich, ist nach § 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 3 MuSchG das durchschnittliche kalendertägliche Nettoar...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.3 Berechnung des Zuschusses bei Mehrfachbeschäftigten

Rz. 117 Steht eine Frau, die Mutterschaftsgeld bezieht, in mehreren Arbeitsverhältnissen und betragen die Nettoarbeitsentgelte in ihrer Gesamtheit mehr als 13,00 EUR täglich, haben sich die Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aufzuteilen (§ 20 Abs. 2 MuSchG). Bei der Aufteilung des Zuschusses zwischen den jeweiligen Arbeitgebern ist zu unterscheiden, ob die Arbeits...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.1 Entgeltersatzleistungen bei erneuter Schutzfrist

Rz. 49 Das Mutterschaftsgeld hat die Aufgabe, der werdenden bzw. jungen Mutter den Verdienst zu ersetzen, der ihr während der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) bzw. während der besonderen Phase der Schutzbedürftigkeit (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung) entgeht. Insofern hat das Mutterschaftsgeld eine Entgeltersatzfunktion. Arbeitet eine Frau nicht, steht ihr gr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3 Arbeitslosenversicherung

Rz. 181 Das nach § 24i SGB V zu zahlende Mutterschaftsgeld führt zur Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Mutterschaftsgeldbezieherin unmittelbar vor Beginn des Bezuges von Mutterschaftsgeld versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III beanspruchen konn...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4 Besonderheit: Bis über den Beginn der Schutzfrist hinaus gearbeitet (EG-Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG)

Rz. 153 Kann eine Frau der Krankenkasse bzw. dem Arbeitgeber kein vom Arzt bzw. der Hebamme ausgestelltes Zeugnis über einen voraussichtlichen Entbindungstag i. S. d. § 24i Abs. 3 Satz 4 SGB V bzw. i. S. d. §§ 3 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. 15 Abs. 2 MuSchG vorlegen, berechnen sich die 6 Wochen vor der Entbindung vom tatsächlichen Entbindungstag aus. Der Anspruch auf Mutterschafts...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.1 Überblick

Rz. 58 Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis (§ 1 Abs. 2 MuSchG) stehen oder deren Arbeits-/Heimarbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig i. S. d. § 17 Abs. 2 MuSchG aufgelöst wurde, erhalten gemäß § 24i Abs. 2 Satz 1 Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts. Zur Definition des Begriffs "Arbeitnehmer" vgl. die...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2.1 Entbindung später als erwartet

Rz. 143 Entbindet eine Frau später als vom Arzt oder der Hebamme vorausberechnet, verlängert sich die Bezugsdauer für die Zeit vor der Entbindung entsprechend (§ 24i Abs. 3 Satz 5). Das bedeutet, dass eine Frau, die z. B. 2 Tage später als erwartet entbindet, für die Zeit vor der Entbindung Mutterschaftsgeld nicht nur für 42, sondern für 44 Tage beanspruchen kann. Die Frau e...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3.3 Beitragsberechnung und Beitragstragung

Rz. 186 Die wegen des Mutterschaftsgeldbezugs zu entrichtenden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind von der Krankenkasse an die Bundesagentur für Arbeit zu zahlen (§ 349 Abs. 3 Satz 1 SGB III) – und zwar grundsätzlich für jeden Tag, für den die Versicherungspflicht aufgrund des Bezuges von Mutterschaftsgeld besteht (GR v. 3.12.2002, Abschn. B I Ziff. 1 Satz 1). Die für...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2.2 Entbindung früher als erwartet

Rz. 144 Entbindet eine Frau früher als erwartet, müsste sich logischerweise der Anspruch auf Mutterschaftsgeld für die Zeit vor der Entbindung entsprechend verkürzen. Um jedoch Frauen, die früher als erwartet entbinden, den europaweit geregelten gesetzlichen Anspruch auf Mutterschaftsgeld für 6 Wochen (42 Tage) vor der Entbindung zu sichern, bestimmt § 24i Abs. 3 Satz 2, das...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.3 Zuschuss bei Frauen, deren Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst wurde

Rz. 125 Auch bei der Berechnung von Mutterschaftsgeld von zulässig aufgelösten Arbeitsverhältnissen (§ 17 Abs. 2 MuSchG) wird das Nettoarbeitsentgelt aus den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist berechnet. Das sind i. d. R. die letzten 3 Kalendermonate des Arbeitsverhältnisses. Zwischen dem Ende des Bemessungszeitraums und dem Beginn der Schutzf...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.1 Allgemeines zu den Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach § 24i Abs. 1 Satz 1 kann eine Frau nur dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie am Tage des Eintritts des leistungsauslösenden Tatbestandes (vgl. Rz. 6) selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 oder 3) oder eine Familienversicherung nach § 10 reicht für die Begründung des Anspruchs nicht aus. Wie lang...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3.2 Weitere Voraussetzung: Keine andere Vorpflichtversicherung

Rz. 183 Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht nicht, wenn gleichzeitig eine Vorpflichtversicherung nach § 26 Abs. 2a SGB III besteht (§ 26 Abs. 3 Satz 3 SGB III). Diese Vorpflichtversicherung wird teilweise in diesem Zusammenhang auch als Vorrangversicherung bezeichnet. Rz. 184 Eine solche Vorrang- bzw. Vorpflichtversicherung besteht in der Ar...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.3 Zahlung des Mutterschaftsgeldes für den Entbindungstag

2.8.3.1 Überblick Rz. 145 Nach § 24i Abs. 3 Satz 1 ist Mutterschaftsgeld nicht nur für die Zeit vor und nach der Entbindung zu zahlen, sondern auch für den Entbindungstag. Als Entbindung ist die Trennung des Kindes vom Mutterleib zu verstehen, wobei entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt haben muss (= Merkzeichen eine...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.1.2 Gemindertes Arbeitsentgelt wegen unverschuldeter Fehlzeiten

Rz. 88 Bei Frauen mit monatlich gleichbleibendem Arbeitsentgelt berechnet sich das Mutterschaftsgeld aus dem Nettoarbeitsentgelt der letzten 3 (vom Arbeitgeber) abgerechneten Kalendermonaten (Rz. 59 ff.). Wurde in einem oder mehreren der 3 maßgebenden Kalendermonate z. B. wegen Krankheit, unbezahlten Urlaubs oder Kurzarbeit kein Arbeitsentgelt gezahlt, gelten die entgeltfrei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.3.3 Mehrlingsgeburt: Kinder an verschiedenen Tagen geboren

Rz. 146a Werden bei einer Mehrlingsgeburt Kinder an verschiedenen Tagen geboren, ist jeder dieser Tage als Entbindungstag zu werten (GR v. 6./7.12.2017 i. d. F. v. 13.3.2024, Abschn. 9.4.2). Das bedeutet, dass die Mutter z. B. Mutterschaftsgeld für 2 Entbindungstage beanspruchen kann, soweit die Geburten an 2 hintereinander folgenden Tagen erfolgen. Die nachgeburtlichen 8 bz...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4.1 Arbeitsleistung innerhalb der letzten 6 Wochen vor der tatsächlichen Entbindung

Rz. 154 Eine Fallgestaltung für die Verschiebung des Mutterschaftsgeldanspruchs wegen der unter Rz. 153 aufgeführten EG-Mutterschaftsrichtlinie liegt vor, wenn die Mutter kein vom Arzt oder der Hebamme bzw. dem Entbindungspfleger ausgestelltes Zeugnis etc. über einen voraussichtlichen Entbindungstermin vorlegen kann und in den letzten 6 Wochen vor der tatsächlichen Entbindung ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.4 Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 80 Befindet sich eine Arbeitnehmerin gleichzeitig in mehreren Arbeitsverhältnissen und begründet jedes Beschäftigungsverhältnis für sich einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, ist das Mutterschaftsgeld aus jedem der Beschäftigungsverhältnisse zu berechnen (vgl. Rz. 67). Bei der Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgeldes ist zu unterscheiden, ob im 3-monatigen Bemessungsze...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4.3 Urlaub/Beschäftigungsverbot innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Entbindung

Rz. 157 Die gleiche Rechtswirkung wie in Rz. 156 tritt ein, wenn die Frau zu Beginn des Mutterschaftsgeldes bezahlten oder unbezahlten Urlaub hatte (GR v. 6./7.12.2017 i. d. F. v. 13.3.2024, Abschn. 9.4.3.1 Abs. 6). Praxis-Beispiel Eine jugendliche Auszubildende wollte nicht, dass man im Betrieb frühzeitig von ihrer Schwangerschaft erfuhr. Deshalb hielt sie dies geheim. Nach ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.5 Rehabilitanden (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)

Rz. 136 Frauen, die z. B. vom Renten- oder Unfallversicherungsträger oder von der Bundesagentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (z. B. sog. "Umschüler" i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 6), sind während dieser Maßnahme im Falle einer Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert und können als Mitglied einer Krankenkasse während der Phase der b...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.4 Geltendmachung des Zuschusses/Rechtsweg

Rz. 122 Der Anspruch auf den Zuschuss nach § 20 Abs. 1 MuSchG ist arbeits- und nicht öffentlich-rechtlicher Natur. Weigert sich der Arbeitgeber, den Zuschuss zu zahlen, kann die Krankenkasse nicht in Vorleistung treten, da es sich bei dem Zuschuss nach § 20 Abs. 1 MuSchG um keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. § 115 SGB X ist nicht anwendbar. Vielmehr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.1 Grundsätze

Rz. 68 Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt (Nettoarbeitsentgelt), höchstens jedoch 13,00 EUR für den Kalendertag (vgl. § 24i Abs. 2 Satz 2 und 4). Für die Ermittlung des durchschnittlichen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.3 Selbständig tätige Frauen

Rz. 132 Frauen, die selbständig tätig sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (§ 24i Abs. 2 Satz 5). Dieses gilt allerdings nur, wenn sie wegen der selbständigen Tätigkeit mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder den Wahltarif i. S. d. § 53 Abs. 6 gewählt haben (vgl. § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Ob der Anspruch auf Krankengeld im Falle einer Ar...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.5 Bemessungszeitraum, wenn die anspruchsberechtigte Frau seit der Geburt des letzten Kindes nicht mehr gearbeitet hat

Rz. 65 Hat eine Arbeitnehmerin seit der Schutzfrist/Geburt des zuletzt geborenen Kindes trotz fortbestehendem Arbeitsverhältnis nicht mehr gearbeitet (z. B. wegen der Elternzeit und/oder wegen unbezahltem Urlaub), und hat sie wegen der Schutzfrist aufgrund der erneuten Schwangerschaft einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld (vgl. Rz. 51 bis 56), wird das Mutterschaftsgeld aus d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3.1 Voraussetzungen der Versicherungspflicht

Rz. 182 Die Versicherungspflicht wegen des Mutterschaftsgeldbezugs tritt nur ein, wenn die Mutterschaftsgeldbezieherin unmittelbar vor dem Beginn des Mutterschaftsgeldes arbeitslosenversicherungspflichtig war (Vorpflichtversicherung nach den §§ 25, 26 SGB III) oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (z. B. Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld) be...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.3.2 Totgeburt

Rz. 146 Als Entbindung i. S. d. § 24i gilt auch die Geburt eines totgeborenen Kindes ("Totgeburt"), wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder wenn – für Geburten ab dem 1.11.2018 – die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde (§ 31 Abs. 2 PStV). Liegt keines dieser Merkmale vor, handelt es sich um eine Fehlgeburt (§ 31 Abs. 2 PStV). In diesem Fall kann die Fr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.4 Beginn eines Arbeitsverhältnisses während der Schutzfrist

Rz. 37 Wie bereits unter Rz. 2 aufgeführt, genießt die werdende bzw. junge Mutter einen besonderen Schutz des Staates. Nach dem Urteil des BSG v. 28.2.2008 (B 1 KR 17/07) gilt als leistungsauslösender Tatbestand auch der Beginn des Arbeitsverhältnisses während der Schutzfristen i. S.d. § 3 MuSchG. Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist, dass gleichzeitig ne...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.6 Privat krankenversicherte oder geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen (keine Mitgliedschaft)

Rz. 39 Den Anspruch auf Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer Krankenkasse sind, regelt § 19 Abs. 2 MuSchG. Danach erhalten Frauen die in einem Arbeitsverhältnis/Heimarbeitsverhältnis stehen oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 2 MuSchG zulässig aufgelöst wurde, vom Bundesamt für Soziale Sicherung in...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.5 Beginn einer erneuten Schutzfrist während eines bestehenden unbezahlten Urlaubs

Rz. 55 Das Mutterschaftsgeld hat "Entgelt"-Ersatzfunktion. Es soll den Verdienst-/Einkommensausfall ausgleichen, der einer Frau entsteht, die infolge der Schutzfristen bzw. der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit nicht arbeiten kann. Deshalb soll eine Frau, die für einen gewissen Zeitraum weder Arbeitsentgelt noch Arbeitseinkommen erhält, durch den Bezug von Mutterschaf...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4.2 Entgeltfortzahlung/Krankengeld innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Entbindung

Rz. 156 Wie in Rz. 153 erwähnt, verschiebt sich der Beginn des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld auf den Tag nach der letzten Arbeitsleistung, wenn die Mutter kein Zeugnis bzw. keine Bescheinigung über einen voraussichtlichen Entbindungstermin vorlegen kann und in den letzten 6 Wochen vor der tatsächlichen Entbindung "in Verkennung der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit" n...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.1 Überblick

Rz. 137 Das Mutterschaftsgeld (und auch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG) wird für 6 Wochen vor der Entbindung, für den Entbindungstag und für 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt (§ 24i Abs. 3 Satz 1). Der Anspruchszeitraum nach der Entbindung verlängert sich von 8 auf 12 Wochen bei einer Zwillings- oder sonstigen Mehrlingsgeburt oder bei einer Frühgeburt o...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.2 Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen"

Rz. 41 Neben den Arbeitnehmerinnen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können auch andere Personenkreise Mutterschaftsgeld nach § 24i beanspruchen. Hierzu zählen insbesondere selbständig tätige, freiwillig krankenversicherte Frauen, die mit Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 2 oder § 53 Abs. 6 versichert sind – und zwar unabhängig davon, ob der Ans...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.4 Mitgliedschaft ausschließlich aufgrund des Bezugs von Elterngeld wegen des "ersten" Kindes

Rz. 52 Besteht die Mitgliedschaft einer Frau während des Elterngeldbezuges nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 fort, kann sie Mutterschaftsgeld nur beanspruchen, wenn die aufgrund einer neuen Schwangerschaft ausgelöste Schutzfrist während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beginnt. In diesen Fällen ist Mutterschaftsgeld ggf. neben Elterngeld zu zahlen (vgl. Abschn. 9.2.2.4 des GR v....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.3 Tod der Frau oder des Kindes

Rz. 152a Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld endet mit dem Tod der Frau. Für den Todestag besteht noch ein Anspruch auf die Leistung. Für das bis zum Todestag fällige, aber noch nicht gezahlte Mutterschaftsgeld gelten die Vorschriften über die Sonderrechtsnachfolge und Vererbung (§ 56 SGB I). Gibt es keine Rechtsnachfolger oder verzichten alle Rechtsnachfolger, tritt die Verer...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.3.1 Überblick

Rz. 145 Nach § 24i Abs. 3 Satz 1 ist Mutterschaftsgeld nicht nur für die Zeit vor und nach der Entbindung zu zahlen, sondern auch für den Entbindungstag. Als Entbindung ist die Trennung des Kindes vom Mutterleib zu verstehen, wobei entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt haben muss (= Merkzeichen einer Lebendgeburt; v...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2 Zahlung für den Zeitraum vor der Entbindung

Rz. 138 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld beginnt grundsätzlich 6 Wochen vor dem Tag der Entbindung; der Entbindungstag wird als Ereignistag (§ 26 Abs. 1 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB) nicht in die Frist eingerechnet. Der Beginn der 6 Wochen für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld berechnet sich für die Zeit vor der Entbindung grundsätzlich von dem Tag der tatsächlichen Ent...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4.4 Arbeitslosengeld innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Entbindung

Rz. 159 Gemäß dem GR v. 6./7.12.2017 i. d. F. v. 13.3.2024, Abschn. 9.4.3.1 Abs. 6, verschiebt sich der Beginn der Mutterschaftsgeldzahlung auch bei Bezieherinnen von Arbeitslosengeld. Voraussetzung hierfür ist, dass die Frau "unverschuldet" über den Beginn der 6. Woche vor der Entbindung hinaus eine SGB III-Leistung bezog (z. B. bei einer Entbindung im 7. Schwangerschaftsmo...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24i trat mit der Einführung des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) am 30.10.2012 in Kraft und löste damit den bis dahin geltenden § 200 RVO ab. § 200 RVO galt bis zum 29.10.2012 als besonderer Teil des SGB (vgl. § 68 Nr. 3 SGB I). Die Vorschrift hat seit ihrem Inkrafttreten (30.10.20...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.2 Kind mit Behinderung

Rz. 150 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld verlängert sich für die Zeit nach der Entbindung nicht nur bei Mehrlings- und Frühgeburten auf einen Zeitraum von 12 (statt 8) Wochen, sondern auch, wenn bei dem Säugling eine Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ärztlich festgestellt wird (§ 24i Abs. 3 Satz 2). Das setzt voraus, dass vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbin...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4 Leistungsauslösende Tatbestände für Arbeitnehmerinnen (einschl. Heimarbeiterinnen und zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses)

Rz. 28 Im Hinblick auf § 24i Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 wird Mutterschaftsgeld nur gezahlt, wenn die werdende bzw. junge Mutter bei Eintritt des "das Mutterschaftsgeld auslösenden Ereignisses" – früher auch als Versicherungsfall bezeichnet – nicht nur Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sondern gleichzeitig auch in einem Arbeits-/Heimarbeitsverhältnis ste...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.4 Besonderheit: Bemessungszeitraum bei der "Günstigkeitsprüfung"

Rz. 64 Erfüllt eine werdende Mutter ausgehend von dem Zeugnis über die voraussichtliche Entbindung nicht die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1, ist nach der Entbindung zu prüfen, ob – ausgehend vom tatsächlichen Entbindungstag – die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. Rz. 35 f.). Durch die "Günstigkeitsprüfung" soll eine Frau ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.2 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 73 Bei der Berechnung der Arbeitnehmeranteile im Zusammenhang mit den Beiträgen zur Sozialversicherung gelten nach § 20 Abs. 2 SGB IV in einem sog. Übergangsbereich (alter Begriff: "Gleitzone") Besonderheiten für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Verteilung der Beitragslast. Das bedeutet: Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 5...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des leistungsauslösenden Tatbestandes (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 34 Ist das Arbeits- bzw. Heimarbeitsverhältnis und damit die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Beginns der Schutzfrist beendet, besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld weder nach § 24i SGB V noch nach § 19 Abs. 2 MuSchG. Eine Ausnahme begründet hier § 24i Abs. 1 Satz 2: Danach erhalten Frauen auch dann Mutterschaftsgeld, wenn deren Arbeitsverhältnis unmittelbar vor Begi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.2 (Netto-)Arbeitsentgelt

Rz. 115 Das Mutterschutzgesetz ist ein arbeitsrechtliches Gesetz, weil es das Beziehungsgeflecht zwischen der schwangeren Arbeitnehmerin bzw. der jungen Mutter und dem Arbeitgeber regelt. Deshalb richtet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der arbeitsrechtlichen Definition von Arbeitsentgelt. Zum arbeitsrechtlichen Arbeitsentgelt rechnet jede geldwerte Gegenleistung...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.1 Definition "Frühgeburt"

Rz. 148 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht bei einer Frühgeburt für einen Zeitraum von 12 Wochen nach der Geburt. Eine Frühgeburt ist eine Geburt, bei der das Kind – bei Mehrlingsgeburten mindestens eines der Kinder - unter 2.500 Gramm wiegt (vgl. Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend v. 16.7.2001) oder wegen noch nicht voll ausgebil...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.1 Überblick

Rz. 128 Auch weibliche Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die keine Arbeitnehmerinnen/Heimarbeiterinnen sind und deren Arbeitsverhältnis auch nicht zulässig i. S. d. § 17 MuSchG aufgelöst wurde, können Mutterschaftsgeld beanspruchen. Diese Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, welches ihnen bei Arbeitsunfähigkeit zustehen würde. Zu dem anspruc...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.3.2 Minderung des Arbeitsentgelts wegen verschuldeter Fehlzeiten

Rz. 106 Der Arbeitgeber muss für Arbeitsausfälle, die von der Arbeitnehmerin zu vertreten sind (z. B. unentschuldigtes Fehlen, sog. "Bummelstunden"; Definition Rz. 85) kein Arbeitsentgelt zahlen. Diese "Bummelstunden" mindern das Mutterschaftsgeld, weil das tatsächlich erzielte (niedrigere) Nettoarbeitsentgelt durch die (ungekürzte) Gesamtanzahl der Kalendertage des 3-monati...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.3 Mitgliedschaft aufgrund der Elternzeit wegen des "ersten" Kindes

Rz. 51 Wegen der Dauer der Elternzeit (bis zu 3 Jahren, vgl. § 15 BEEG) arbeiten Mütter zwischen der Geburt des "ersten" und "zweiten" Kindes oft nicht. Es stellt sich hier die Frage, ob die Mutter in diesen Fällen wegen des "zweiten" Kindes erneut Mutterschaftsgeld beanspruchen kann. Damit ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i entsteht, muss die Frau zum Zeitpunkt de...mehr