Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / IV. Die sog. "e-Daten-Deklarationsfiktion"

In engem Zusammenhang mit den nach Maßgabe des § 93c AO zu übermittelnden eDaten und deren automationsgestützten Berücksichtigung im Steuerveranlagungsverfahren des Steuerpflichtigen steht die im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016 (BGBl. I 2016, 1679) geschaffene und mit dem Jahressteuergesetz 2022 in ihrem Wortlaut eingeschränkte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / III. Automationsgestützte Steuerveranlagung und eDaten-Übermittlung nach § 93c AO

Der gesuchte Automatismus im Zusammenhang mit Meldungen besteuerungserheblicher Daten findet sich hingegen im Kontext mit den von dritter Seite nach Maßgabe des § 93c AO übermittelten eDaten (s.o.) und dem zunehmend automatisierten Steuerveranlagungsverfahren. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde in § 155 Abs. 4 S. 1 AO eine vollautomatische und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 4 Sitz und Aufgaben der Bundesoberbehörden

Rz. 1 Der Sitz der Bundesoberbehörden wird vom BMF bestimmt, soweit dies nicht durch Gesetz geschieht bzw. geschehen ist. Das BZSt (bis 31.12.2005: Bundesamt für Finanzen) hat nach dem Erlass v. 3.9.1971[1] seinen Sitz in Bonn-Bad Godesberg mit Außenstellen (Berlin, Saarlouis, Schwedt). Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ist zum 1.1.2006 durch Zusa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Koalitionsvertrag 2025 aus Immobiliensicht

Überblick Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht. Von Mietpreisbremse über Wohnungsbauturbo bis Elementarschadenversicherung – die wichtigsten Immobilienthemen für die kommende Legislaturperiode. Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Bildung einer schwarz-roten Bundesr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1j Die Vorschrift war bereits im EStG 1934 enthalten. Hinzuweisen ist auf nachstehende Änderungen: Durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006[1] wurde das Lebensalter in Abs. 1 Nr. 7 und 8 v. 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[2] wurde der Kreis der Anbieter für die sog. Basisrente erweitert und die Günstigerprüfung in Abs. 4a geänd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.2 Einwilligung

Rz. 214 Die schriftliche Einwilligung zur Datenübermittlung ist bis Vz 2018 in § 10 Abs. 2a EStG geregelt. Die folgenden Ausführungen gelten daher nur noch bis zum Vz 2018. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist § 10 Abs. 2a S. 4 bis 13 mit Wirkung ab 1.1.2017 neu gefasst und an den neuen § 93c Abs. 1 AO angeglichen worden (zur Anwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 11.1 Überblick und Prüfschema

Vorab ist bei einer Auslandstätigkeit zu erheben, ob ein DBA besteht. Die Anzahl der DBA erhöht sich vorlaufend. Im jeweils ersten BStBl eines Jahres führt das BMF in einem Schreiben alle Staaten auf, mit denen Deutschland ein DBA abgeschlossen hat. Auch laufende Verhandlungen sind in der Liste enthalten. Bei der Tätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat wird die Doppelbesteuerung g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 11.2.2 Sachliche Voraussetzungen

Die sachlichen Voraussetzungen für die Begünstigung ergeben sich aus Abschnitt I des Erlasses. Begünstigt ist danach die Auslandstätigkeit für einen inländischen Lieferanten, Hersteller, Auftragnehmer oder Inhaber ausländischer Mineralaufsuchungs- oder -gewinnungsrechte im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Instandsetzung, Mode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Modernisierung bei Milieuschutz: Hänge-WC ist zulässig

Wandhängende WCs und Handtuchheizkörper in Standardausführung sowie Balkone mit einer Größe von 4 qm sind in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig, weil sie der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung dienen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden. Genehmigung für bauliche Änderungen Geklagt hatten jeweils Eigentümer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controller für die Zukunft ... / 4 Das überarbeitete IGC-Controller-Leitbild

Das überarbeitete IGC-Controller-Leitbild positioniert Controller als vertrauenswürdige Partner des Managements und betont ihre Rolle als treibende Kraft für nachhaltigen Erfolg und Hüter der finanziellen Integrität innerhalb von Organisationen. Sie sind verantwortlich für die Gestaltung und Förderung eines agilen Managementprozesses, der Zielsetzung, Planung und Kontrolle u...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in der Produ... / 2.4 Integration in die Prozesse: Temporäres Projekt vs. gelebte Prozesse

D) Integration in die Prozesse Die vorhergehenden Methoden liefern systematische und kreative Ansätze, um Potenziale hinsichtlich der proaktiven Rolle der Produktion in der Nachhaltigkeitstransformation zu sammeln sowie im Sinn einer Komplexitätsreduktion und praktischen Umsetzbarkeit zu strukturieren. Für die Produktion kann diese Planung allerdings nur ein wiederkehrender A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 1 Grundsätze der Tarifreform zum 1.11.2006

Mit dem Abschluss des TV-L am 12. Oktober 2006 wurde das Bezahlsystem der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder, welche in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) organisiert sind, grundlegend verändert. Bis zum 31. Oktober 2006 bestand die Vergütung der Angestellten aus mindestens drei Komponenten, nämlich der Grundvergütung, dem Ortszuschlag und der Allgemei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (b) Alterswertminderung

Rz. 81 Vom Gebäuderegelherstellungswert ist gem. § 190 Abs. 4 S. 1 BewG eine Alterswertminderung abzuziehen, da das Gesetz beim Herstellungswert von einem neu errichteten Gebäude ausgeht. Die Alterswertminderung wird regelmäßig nach dem Verhältnis des Alters des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 zum BewG bestimmt,[54] § 19...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren "Steuererklärung", der Zusammenfassen...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / a) Allgemeines

Rz. 72 Ein Grundstück ist zu Wohnzwecken vermietet, wenn für die zweckgebundene Nutzungsüberlassung ein Entgelt geschuldet wird. Die Höhe der vereinbarten Miete ist unbeachtlich.[79] Gleiches gilt für die Person des Mieters. Insbesondere eine Vermietung an nahe Angehörige oder unterhaltsberechtigte Personen ist unschädlich, selbst wenn die Unterhalsabgeltung durch die Wohnra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 1 S 1 EStG enthält die Begriffsbestimmung für den Begriff der "Zuwendung" (= Spenden und Mitgliedsbeiträge) und regelt, dass Zuwendungen in dem durch § 10b Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG begrenzten Umfang als Sonderausgaben abgezogen werden können. § 10b Abs 1 S 2 EStG regelt die weiteren Voraussetzungen für den Sonderausgaben-Abzug in B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundfragen und A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 121 Die ZM war bis zum 31.12.2008 nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG "nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung" an das BZSt – also an eine Behörde der Bundesfinanzverwaltung – zu übermitteln. Seit dem 1.1.2009 sprachen § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 UStG – sprachlich wenig elegant – von "der Übermittlu...mehr

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Kundendeckungsbeitragsrechn... / 1.4 Entscheidungsgrundlage für Vertriebsorganisation

In den kundenbezogenen Erfolgsdaten spielen die vertriebsbedingten Betreuungskosten und die Marketingkosten eine wichtige Rolle. Können diese bei sonst gleichbleibenden Bedingungen gesenkt werden, steigt der Deckungsbeitrag für einzelne Kunden und Kundengruppen. Vor allem zwei Gesichtspunkte spielen eine Rolle: Niedriger Kundendeckungsbeiträge können verbessert werden, wenn a...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (d) Vervielfältiger

Rz. 68 Um den eigentlichen Gebäudewert bzw. Gebäudeertragswert zu errechnen, ist gem. § 185 Abs. 3 S. 1 BewG der Gebäudereinertrag mit dem sich aus der Anlage 21 zum BewG ergebenden Vervielfältiger zu kapitalisieren. Der Vervielfältiger bestimmt sich nach dem Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer des Gebäudes, § 185 Abs. 3 S. 2 BewG. Je höher der anzuwendende Liege...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Kosten- und Lastentragung

Rz. 108 Einkommensteuerlich ist bei vermietetem Grundbesitz die über das Gesetz hinausgehende Belastung des Vorbehaltsnießbrauchers geboten (sog. Nettonießbrauch), um den Nießbraucher die volle Anerkennung der Lasten als Werbungskosten zu ermöglichen. Trägt er diese nämlich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kommt es zu einen steuerschädlichen "Werbungskostenleerlauf". Neben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Zuwendungsnachweis durch Zuwendungsbestätigung

Rn. 136 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Für Spenden, die dem Empfänger nach dem 31.12.2016 zufließen (§ 84 Abs 2c EStDV) gilt § 50 EStDV idF des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I 2016, 1679). Zuwendungen iSd § 10b EStG dürfen nach § 50 Abs 1 EStDV nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie durch eine vom Empfänger unter Berücksichtigung des...mehr

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zfs 04/2025, Regress durch ... / 2 Aus den Gründen:

[3] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, die unter anderem in VersR 2024, 188 veröffentlicht ist, im Wesentlichen ausgeführt: [4] Die Klägerin habe gegen die Beklagte aus nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenem Recht des bei ihr versicherten Geschädigten gemäß § 7 Abs. 1, § 11, § 17 Abs. 2 StVG, § 115 Abs. 1 VVG aus Anlass des Verkehrsunfalls einen A...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Ermittlung des Jahreswerts

Rz. 12 Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), sind "mit den üblichen Mittelpreisen" des Verbrauchsorts anzusetzen, § 15 Abs. 2 BewG. Bei der Ermittlung des Nießbrauchs am Haus und Grundbesitz ist von dem nachhaltig in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielbaren Reinertrag auszugehen, § 15 Abs. 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6 Aktuelle Fassung des § 152 AO durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rz. 151 § 152 AO wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] umfassend geändert. Da diese Neufassung erheblich mehr Einzelheiten regelt als die bisherige Fassung, bleibt abzuwarten, wie und in welchem Umfang die neuen detaillierten und teils komplizierten Bestimmungen in der Praxis umgesetzt werden. Anwendbar ist die neue Gesetzesfass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.3 Mehrere zur Abgabe Verpflichtete (§ 152 Abs. 4 AO n. F.)

Rz. 156 § 152 Abs. 4 AO n. F. regelt die Festsetzung eines VZ, wenn mehrere Personen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.[1] In diesen Fällen hat die Finanzverwaltung dahingehend ein Auswahlermessen, welcher der mehreren Erklärungspflichtigen in Anspruch genommen werden soll. In den Fällen einer einheitlichen und gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 S. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Das Besteuerungsverfahren basiert i. d. R. auf der vom Stpfl. abzugebenden Steuererklärung.[1] Die Verletzung dieser wesentlichen steuerlichen Mitwirkungspflicht durch verspätete Abgabe oder Nichtabgabe der Steuererklärung stellt für das Verfahren eine gravierende Behinderung dar. Der Verspätungszuschlag (zukünftig abgekürzt: VZ) ist für die Finanzbehörde hierbei ein D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.1 Verspätungszuschlag nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 152 Abs. 1 n. F.)

Rz. 152 Im Wesentlichen unverändert gegenüber der bisherigen Rechtslage ist die Aussage des § 152 Abs. 1 AO n. F. Hiernach kann gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, ein VZ festgesetzt werden.[1] Es handelt sich also weiterhin um eine Entscheidung, die die Finanzverwaltung nach pflichtgemäßem Ermess...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.4.1 Grundregel zur Berechnung des VZ (§ 152 Abs. 5 AO)

Rz. 159 Die neue Grundregel zur Berechnung der Höhe des festzusetzenden VZ findet sich in § 152 Abs. 5 AO n. F. [1] Die Regelungen gelten dabei in allen Fällen einer Festsetzung eines VZ, also in den Fällen, in denen die Ausübungen aufgrund einer Ermessensentscheidung erfolgt, als auch in den Fällen, in denen von Gesetzes wegen einer Festsetzung vorgeschrieben ist. Rz. 160 Nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.4.5 Rundung und Höchstbetrag (§ 152 Abs. 10 n. F.)

Rz. 166 Wie nach dem bis 31.12.2018 geltenden Recht darf der VZ höchstens 25.000 EUR betragen.[1] Zudem ist der VZ auf volle EUR abzurunden. Hierbei ist auch § 152 Abs. 9 AO n. F. zu berücksichtigen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.4.3 Berechnung des VZ bei Messbeträgen oder Zerlegungserklärungen (§ 152 Abs. 6 AO n. F.)

Rz. 164 Für Erklärungen zu einem Messbetrag und zur Zerlegung einer Steuer gelten gem. § 152 Abs. 6 S. 1 AO n. F. die Abs. 1 bis 3 und Abs. 4 S. 1 und 2 entsprechend. Der VZ beträgt in diesen Fällen für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 25 EUR.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.6 Änderung des Steuerbescheids (§ 152 Abs. 12 AO n. F.)

Rz. 168 § 152 Abs. 12 AO n. F. betrifft Fälle einer Änderung des Steuerbescheids. Nach § 152 Abs. 12 S. 1 AO n. F. ist bei einer Aufhebung der Steuerfestsetzung oder des Gewerbesteuermessbescheids oder des Zerlegungsbescheids auch der VZ aufzuheben.[1] Bei einer Änderung der Steuerfestsetzung ist nach § 152 Abs. 12 S. 2 AO n. F. auch der VZ anzupassen. Ein Verlustrücktrag od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.4 Höhe des VZ (§ 152 Abs. 5 bis 10 AO n. F.)

Rz. 158 Die Berechnung der Höhe des VZ ist in § 152 Abs. 5 bis 10 AO n. F. normiert. Hierbei findet sich die Grundregel in § 152 Abs. 5 AO n. F. [1] Die folgenden Absätze beinhalten Sonderbestimmungen für bestimmte Arten von Steuerfestsetzungen. Zudem bestimmt § 152 Abs. 9 AO n. F., dass bei der Nichtabgabe der Steuererklärung der VZ für den Zeitraum bis zum Ablauf des Tages ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.4.4 Berechnung bei vierteljährlich oder monatlich abzugebenden Steueranmeldungen und Jahres-Lohnsteueranmeldungen und anderen Steueranmeldungen (§ 152 Abs. 8 AO n. F.)

Rz. 165 § 152 Abs. 8 AO n. F. bestimmt, dass für vierteljährlich oder monatlich abzugebende Steueranmeldungen sowie für jährlich abzugebende Lohnsteueranmeldungen die Berechnung nach § 152 Abs. 5 AO n. F. keine Anwendung findet. In diesen Fällen, also insbesondere für die USt und LSt, gilt nach § 152 Abs. 8 Satz 2 AO weiterhin, dass die Bemessung des VZ nach der Dauer und Hä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.4.2 Berechnung des VZ bei Feststellungserklärungen (§ 152 Abs. 6 und 7 AO n. F.)

Rz. 162 Für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gelten gem. § 152 Abs. 6 S. 1 AO n. F. vorbehaltlich von § 152 Abs. 7 AO die Abs. 1 bis 3 und Abs. 4 S. 1 und 2 entsprechend.[1] Der VZ beträgt in diesen Fällen für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 25 EUR. Rz. 163 Allerdings wird diese Regel für die in der Praxis wichtigsten A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.5 Festsetzung des VZ (§ 152 Abs. 11 AO n. F.)

Rz. 167 Ebenfalls nicht geändert hat sich die Festsetzung des VZ. Dieser soll mit dem Steuerbescheid, dem Gewerbesteuermessbescheid oder dem Zerlegungsbescheid verbunden werden.[1] Dies gilt auch in den Fällen einer Feststellung. Ausnahmen sind somit weiter zulässig.[2] Rz. 167a Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weitere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.7 VZ in Steuererklärungen gegenüber Hauptzollämtern (§ 152 Abs. 13 AO n. F.)

Rz. 169 Für Steuererklärungen, die gegenüber Hauptzollämtern abgegeben werden müssen, gelten nach § 152 Abs. 13 S. 1 AO n. F. die Bestimmungen der Abs. 2, Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 2 und Abs. 8 grundsätzlich nicht.[1] Allerdings erklärt § 152 Abs. 13 S. 2 AO n. F. für die Bemessung des VZ zu Steuererklärungen zur Luftverkehrsteuer den Abs. 8 S. 2 wieder für anwendbar.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.2 Verpflichtende Festsetzung eines VZ (§ 152 Abs. 2 und 3 AO n. F.)

Rz. 154 Zentrale Bedeutung kommt in der Praxis nunmehr § 152 Abs. 2 und 3 AO n. F. zu, da in diesen die Fälle normiert sind, in denen es einer Ermessensausübung nicht bedarf.[1] Stattdessen ist in diesen Fällen stets ein VZ festzusetzen. Dies gilt in den folgenden Fällen: Eine Steuererklärung, die sich auf ein Kj. oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt bezieht, wird nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters / 3.3.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 1.1.2024 konnte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht zum Verwalter bestellt werden. Ein entsprechender Beschluss wurde als nichtig angesehen.[1] Auch bei der Bestellung einer in ein Register eingetragenen juristischen Person (GmbH und AG) oder einer OHG oder KG als Verwal...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
So soll Schwarz-Rot Mieter und Vermieter beglücken

Überblick CDU, CSU und SPD sind in den Verhandlungen formell einen Schritt weiter: 16 Arbeitsgruppen haben Textvorschläge für einen Koalitionsvertrag eingereicht, auch zum Bauen und Wohnen – das ist von Mietpreisbremse bis Steuerbonus geplant. Die erste Phase der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD ist beendet. 16 Arbeitsgruppen mit insgesamt 256 Unterhändlern hab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21 Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs des 2. bis 5. Teils des UmwStG durch Aufhebung des § 1 Abs. 2 UmwStG (Abs. 18)

Rz. 106 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021 (sog. KöMoG)[1] wurde § 1 Abs. 2 UmwStG aufgehoben und § 1 Abs. 4 S. 1 UmwStG ohne inhaltliche Änderung angepasst. Damit wurde die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs nur des 2. bis 5 Teils ("Umwandlungsteil") des UmwStG auf EU-/EWR-Gesellschaften aufgehoben, sodass nach der Ne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 86 FGO ist durch das Justizkommunikationsgesetz (JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl I 2005, 837) mit Wirkung ab 1.4.2005 geändert worden. Neben Anpassungen an den elektronischen Rechtsverkehr ist in § 86 Abs. 3 FGO das sog. "In-camera-Verfahren" bei Vorlageverweigerung aufgenommen worden. Die Änderung wurde notwendig, nachdem das BVerfG zu der inhaltsgleichen Vorschrift des §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3.5 Geheim wegen Gefährdung der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung (§ 86 Abs. 2 S. 2 FGO)

Rz. 20 § 86 Abs. 2 S. 2 FGO ist durch Art. 15 des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] eingefügt worden. Danach ist § 86 Abs. 2 S. 1 FGO, also die Möglichkeit der obersten Aufsichtsbehörde, die Aktenvorlage oder Auskunftserteilung zu verweigern, ab 1.1.2017 auf die Fälle des § 88 Abs. 3 S. 3 AO, § 88 Abs. 5 S. 4 AO und § 156 Abs. 2 S. 3 AO entsprechend a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 3.1 Körperschaften

Rz. 9 Die Steuervergünstigungen stehen nur Körperschaften zu; für die Definition des Begriffs der Körperschaft verweist die AO auf § 1 Abs. 1 KStG. Steuerbegünstigt können alle Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 KStG sein; Rechtsfähigkeit oder eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ist daher nicht erforderlich. Zu den vom KStG erfassten Körperschaften, Personenvere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit der Erfüllung steuerlicher Pflichten solcher Stpfl., die ganz oder teilweise nicht in eigener Person handeln können. Der Kreis derjenigen Personen, die für solche Stpfl. handeln und deswegen selbst steuerlich mit eigenen Pflichten verpflichtet werden sollen, ist im Wortlaut der Vorschrift sehr viel weiter gezogen, als die Überschrift der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.3 Gesetzliche Vertreter rechtsfähiger Personenvereinigungen

Rz. 15 Durch umfassende Änderungen des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts[1] wurde das Recht der GbR am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet.[2] Dem folgend wurden auch die steuerverfahrensrechtlichen Regelungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / IV. Meldepflichten sog. "mitteilungspflichtiger Stellen" i.S.v. § 93c AO

Die Einzelsteuergesetze enthalten ferner eine Vielzahl von Vorschriften, die bestimmte Institutionen (sog. "mitteilungspflichtige Stellen" i.S.v. § 93c AO) verpflichten, ihnen vorliegende, besteuerungsrelevante Daten anderer Steuerpflichtiger elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln (sog. "eDaten"). Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.2 Insolvenzverwalter

Rz. 61 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Insolvenzschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermö...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Basiswissen Umsatzsteuer / 15.1 Besteuerungszeitraum

Besteuerungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr.[1] Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahrs ausgeübt, tritt dieser Teil an die Stelle des Kalenderjahrs.[2] Für den Besteuerungszeitraum hat der Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung elektronisch zu übermitteln.[3] Darin hat der Unternehmer die zu entrichtende...mehr