Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.1 Wärmedämmung

Rz. 4 Zu den Maßnahmen zur Einsparung von Endenergie gehört die Wärmedämmung von Fenstern, Außentüren, Außenwänden (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S 94/20, GE 2022, 361; LG Berlin, Urteil v. 24.3.2020, 63 S 56/15, GE 2020, 1626;, Dächern (KG, Urteil v. 20.4.2006, 8 U 204/05, ZMR 2006, 613; AG Münster, Urteil v. 4.7.2018, 7 C 129/18, WuM 2018, 651), Kellerdecken (AG Berl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.7 Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung und Entwässerung

Rz. 31 Die Energieversorgung wird z. B. verbessert, wenn eine Wohnung mit Gas oder Strom erstmalig versorgt wird. Der Einbau einer neuen Elektroinstallation (KG, Urteil v. 17.5.1984, 20 U 1306/83, GE 1984, 757; LG Berlin, Urteil v. 13.12.2016, 63 S 195/16, GE 2017, 175) und die Verstärkung der elektrischen Steigeleitung (LG Berlin, Urteil v. 23.7.2019, 67 S 318/15, GE 2020, ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).

Rn 5 Nunmehr hat der Gesetzgeber das Personengesellschaftsrecht vollkommen neu geordnet (Gesetz vom 10.8.21, BGBl I 3436) und damit die Konsequenzen aus der Entscheidung ›Weißes Ross‹ gezogen. Er hat § 736 nF der materiellen Rechtslage angepasst. Der neue § 713 BGB nF ordnet das Gesellschaftsvermögen der nunmehr rechtsfähigen GbR zu. Die Vollstreckung in das Gesellschaftsver...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXI. Modernisierung

1. Duldung der Modernisierung Rz. 100 Die Duldung der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen wird bei Wohnraum nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 5 GKG der Betrag der möglichen Mieterhöhung für den Zeitraum der Vertragslaufzeit begrenzt auf den Jahresbetrag angesetzt.[114] Die Arbeiten zur Instandhaltung können auch durchgeführt werden, um mangelbedingte Mietminderungen zu ver...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Duldung der Modernisierung

Rz. 100 Die Duldung der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen wird bei Wohnraum nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 5 GKG der Betrag der möglichen Mieterhöhung für den Zeitraum der Vertragslaufzeit begrenzt auf den Jahresbetrag angesetzt.[114] Die Arbeiten zur Instandhaltung können auch durchgeführt werden, um mangelbedingte Mietminderungen zu vermeiden. Zum Streitwert errech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 28 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001].

Gesetzestext (1) Das Mahnverfahren findet nicht statt für Ansprüche eines Unternehmers aus einem Vertrag, für den das Verbraucherkreditgesetz gilt, wenn der nach dem Verbraucherkreditgesetz anzugebende effektive oder anfängliche effektive Jahreszins den bei Vertragsschluss geltenden Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs um mehr als zwölf Prozentpunkte überst...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Förderung von Mietwohnungen

Zielgruppe Für Investoren, Wohnungsunternehmen oder kommunale Bauträger bietet die soziale Wohnraumförderung attraktive Konditionen zur Errichtung oder Modernisierung von Mietwohnungen. Voraussetzung ist, dass diese Wohnungen anschließend an einkommensschwächere Haushalte zu einer festgelegten Sozialmiete vermietet werden und eine Belegungsbindung eingehalten wird. Diese Bind...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Förderung von selbstgenutztem Wohnraum

Neubau oder Erwerb Ein zentraler Bestandteil der Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten beim Neubau oder Erwerb selbstgenutzten Eigentums. Wer ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen möchte, kann über die ISB ein zinsvergünstigtes ISB-Darlehen Wohneigentum erhalten. Die Darlehenshöhe beträgt in der Regel bis zu 150.000 EUR, abhängig vo...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) vom 22.11.2013 (GVBl. S. 472) Landesverordnung über die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung vom 27.1.2014 (GVBl. S. 10) Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen zu den Einkommensgrenzen ab 1.1.2023 vom 7.12.2022 Verwaltungsvorschrift "Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum und Erwerb von Genossenschaftsanteile...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Förderkonditionen

Zinsgünstige Darlehen Die Förderkonditionen sind äußerst attraktiv. Die Darlehen sind zinsgünstig, teilweise mit einer zinsfreien Anfangsphase. Die Tilgungszuschüsse reduzieren die Rückzahlungspflicht deutlich. Die Laufzeiten liegen in der Regel bei 15 Jahren, mit einem möglichen Aufschub der Rückzahlung oder zinsgünstigen Verlängerung – je nach Förderprogramm. Selbstgenutzter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Bezahlbarer Wohnraum ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Um die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum sicherzustellen, fördert das Land über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) den Bau, den Erwerb und die Modernisierung von Miet- und Eigentumswohnungen für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkomme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehung des Gesetzes.

Rn 1 Das FamFG ist das vorläufige Ergebnis, nicht der Endpunkt (Heinemann FGPrax 19, 145, 149; Holzer ZNotP 13, 294, 303) der Reformgeschichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die mit dem Erlass des früheren FGG beginnt. Da sich die wesentlichen Verfahrensvorschriften für die nichtstreitige Gerichtsbarkeit im BGB und HGB befanden, war dieses lediglich als Ergänzung konzipie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Feststellungsklage.

Rn 31 Für positive wie negative Feststellungsklagen gilt grds die allg Regelung (vgl § 3 Streitwert-Lexikon Feststellungsklage). Für die Feststellung der Mietzahlungspflicht sind §§ 8 f ZPO, 41 I GKG unanwendbar, wenn das Mietverhältnis selbst nicht im Streit ist. Besteht ein solcher Streit, ist abw vom Üblichen kein Abschlag zu machen, weil dies einen Regelfall von § 8 dars...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausgestaltung (Abs 3).

Rn 3 Zwecks Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts sieht Abs 1 S 2 ein für jedermann unter den Voraussetzungen des § 882f einsehbares Internetportal vor, in dem zeitnah die Daten der einzelnen Schuldnerverzeichnisse der Länder aufgenommen werden. Das Portal ist seit dem 1.1.13 unter www.vollstreckungsportal.de verfügbar. Auf der Grundlage des Abs 1 S 3 haben die Lände...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (1) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 28 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde der Tod des Gesellschafters einer GbR neu geregelt. Bei einer rechtsfähigen GbR führt der Tod eines Gesellschafters gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu dessen Ausscheiden. Folge dessen ist die Fortsetzung der Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern. Rz. 29 Führt die gesetzliche Ausg...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / I. Berechnung nach § 49 GKG für Beschlussklagen

Rz. 163 Zitat § 49 GKG Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz Der Streitwert in Verfahren nach § 44 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes ist auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung festzusetzen. Er darf den siebeneinhalbfachen Wert des Interesses des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen sowie den Verkehrswert ihres Wohnungseigentums...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entstehungsgeschichte.

Rn 4 Die Schiedsgerichtsbarkeit ist schon seit dem Römischen Recht eine bekannte und bedeutsame Form privatrechtlicher Konfliktlösung. Insb im Mittelalter waren Schiedsgerichte und weitere außergerichtliche Schlichtungsformen sehr wichtige Streitbeilegungsmechanismen (vgl Bornhak ZZP 30, 1902, 1; Krause, 1930; Prütting AnwBl 15, 546 f). Offenbar entspricht die Schiedsgericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sonstiges Vermögen.

Rn 21 Eine dem Schuldner zustehende Hypothek, Grundschuld (auch Eigentümergrundschuld), Rentenschuld oder Reallast ist unter Angabe des belasteten Grundstücks und ggf des Aufbewahrungsorts des Briefs zu offenbaren. Mitzuteilen ist ein Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers auch bereits vor Erlöschen der gesicherten Forderung, da der Rückgewähranspruch aufschiebend bedingt b...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Was wird gefördert?

Förderunterschiede Die soziale Wohnraumförderung unterscheidet grundsätzlich zwischen Mietwohnraum und selbstgenutztem Wohnraum. Gefördert wird unter anderem der Neubau, der Ersterwerb sowie die Erweiterung von Wohnungen, wenn diese für die Vermietung vorgesehen sind oder durch Haushalte mit eigenem Wohnbedarf selbst genutzt werden. Auch die Modernisierung bestehender Wohnung...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 4. Juristische Personen, Gesellschaften und Vereine

Rz. 110 Juristische Personen und auch Personen(handels)gesellschaften mit Rechtsfähigkeit (insbesondere OHG und KG) können zum Testamentsvollstrecker ernannt werden.[125] Spätestens seit der Kodifizierung der Rechtsfähigkeit der GbR durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) mit Wirkung zum 1.1.2024 (§ 705 Abs. 2 BGB) besteht kein Grund mehr,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 45 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz].

Gesetzestext Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne von § 705 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genügt ein gegen alle Gesellschafter gerichteter Vollstreckungstitel, wenn dieser vor dem 1. Januar 2024 erwirkt wurde. Rn 1 Zur Vollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen GbR genügt ein gg alle Gesellschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 735 ZPO – (aufgehoben)

Gesetzestext Rn 1 Der frühere § 735, der die Zwangsvollstreckung gg einen nicht rechtsfähigen Verein geregelt hatte, wurde mWz 1.1.24 durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 10.8.2021 (BGBl I 3436) ersatzlos aufgehoben. Der Gesetzgeber hat nunmehr dem nicht eingetragenen Verein die Rechts- und Parteifähigkeit verliehen. Will also ein...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Modernisierungsmieterhöhung

Rz. 102 Bei Modernisierungsmieterhöhungen bei Wohnraum gilt § 23 Abs. 1 RVG i. V. m. § 41 Abs. 5 S. 1 GKG. Hier ist der Jahreswert der erhöhten Miete anzusetzen, sofern das Mietverhältnis nicht vorher endet.[116] Dies gilt auch für die Feststellung, dass sich die Miete nicht durch die Modernisierungsmieterhöhung erhöht hat.[117] Die Begrenzung gilt nicht, wenn nur der Saldo ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Klageantrag.

Rn 28 Der Klageantrag dient neben dem mitzuteilenden Lebenssachverhalt der Festlegung des Streitgegenstandes und schafft zugleich eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Er ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Immobilienpreiskalkulator

Rz. 85 [Autor/Stand] Die örtlichen Gutachterausschüsse bieten auf ihren Internetseiten Immobilienpreiskalkulatoren [2] zur Nutzung an. Solche Immobilienpreiskalkulatoren basieren auf Marktmodellen (Vergleichsfaktoren) die durch die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung mithilfe mathematisch-statistischer Verfahren (multiple Regression) ermittelt werden. Die Regression...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebung und eingeschränkter Anwendungsbereich.

Rn 1 Der Grundsatz, dass ausländische Titel im Inland nicht ipso iure vollstreckbar sind, sondern ihnen die Vollstreckbarkeit im Inland gesondert zuerkannt werden muss (sog Exequatur-Verfahren), war für die grenzüberschreitende Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Deutschland lange Zeit charakteristisch. Mit der Neufassung der Verordnung des Europäischen Par...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Historische Entwicklung, Ausstrahlung und Fortentwicklung.

Rn 5 Der deutsche Zivilprozess hat seine Wurzeln va im römisch-kanonischen und im germanischen Recht. Später hat sich etwa im langobardischen Reich auch ein germanisch-romanischer Mischprozess entwickelt. Besonders bedeutsam war die Weiterentwicklung des kanonischen Prozesses, wobei die kirchliche Gerichtsbarkeit mehr und mehr auch auf weltliche Angelegenheiten ausgedehnt wu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 882b bis 882i ZPO

Rn 1 Diese Vorbemerkung skizziert die Gesetzgebungsentwicklung der §§ 882b–882i . Zum Normzweck s jew die Einzelkommentierungen. Mit G v 29.7.09 sind die §§ 882b–882h zur Neuregelung des Schuldnerverzeichnisses eingeführt worden und am 1.1.13 iKg (mit Ausn der §§ 882g VIII und 882h II, III, diese galten bereits seit dem 1.8.09; BGBl I 09, 2258; vgl dazu BRDrs 304/08 bzw BTDrs...mehr

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ZErb 08/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch sind als Eigentümer von Grundbesitz H. B. [= der Beteiligte zu 1] und G. B. als Gesellschafter des bürgerlichen Rechts eingetragen. G. B. verstarb am … 2009 und wurde von seiner Ehefrau S. B. [= die Beteiligte zu 2] allein beerbt. Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 19.12.2024/15.1.2025 erklärten die Beteiligten, dass die im Grundbuch eingetragene Gesellsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen.

Rn 2 Abzustellen ist auf §§ 100, 241 ff BGB. ›Wiederkehrend‹ sind Nutzungen oder Leistungen, wenn sie auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen und als wenigstens annähernd gleichmäßige in größeren oder kleineren regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen wiederkehren (hM OLGR Köln 00, 78; JurBüro 07, 144; St/J/Roth § 9 Rz 3). Von dem Streit muss das Stammrecht betroffen s...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 5. Abrechnung

Rz. 94 Bei der Abrechnung ist stets zu beachten, dass zwischen Rechtsanwalt, Mandant und Rechtsschutzversicherer ein Dreiecksverhältnis besteht, in dem der Rechtsanwalt zum Versicherer in keiner vertraglichen Beziehung steht. Auftraggeber ist und bleibt der Mandant. Fordert er die angefallenen Kosten beim Versicherer ein, übernimmt er die Pflichten und Rechte für seinen Mand...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / C. Einzelne Gegenstandswerte im WEG-Recht

Rz. 160 Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im WEG-Recht erfolgte seit der WEG-Novelle von 2007 nach den Grundsätzen von § 49a GKG. Dieser ist mit der WEG-Modernisierung 2020 nunmehr im nunmehr neuen § 49 GKG ausschließlich auf Beschlussklagen im Sinne des § 44 Weg eingedampft worden. Für die übrigen Gebührenstreitwerte, auch wenn diese Weg Sachenbetreffen, sind damit di...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 35 Seit dem 1.1.2024 gelten die Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), die dieser Darstellung zugrunde liegen. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur GbR, die die Grundform der Personengesellschaften darstellt, sind das Einstimmigkeitserfordernis (§ 714 BGB), auch für Übertragung von Beteiligungen (§ 711 BGB), die Geschä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsvernichtende und rechtshemmende Einreden.

Rn 24 Rechtsvernichtend ist die Erfüllung (BGHZ 83, 278, 280), nicht dagegen eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Urt geleistete Zahlung, der Erfüllungswirkung nicht zukommt (BGH NJW 90, 2756); ebenso sind dies Erfüllungssurrogate, wie insb die Aufrechnung sowohl durch den Titelgläubiger als auch durch den Vollstreckungsschuldner...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Prüfung des Wohnungszustandes

Rz. 52 Erfolgt die Besichtigung zu dem Zweck, den Zustand der Wohnung zu prüfen, so ist das Interesse des Vermieters zu schätzen. Hilfreich ist, ein Vielfaches oder ein Bruchteil einer Monatsmiete anzugeben. Der Streitwert für die einmalige Besichtigung durch den Vermieter zur Prüfung einer Geruchsbelästigung kann dabei z. B. eine Monatsmiete[54] betragen. Auch die Vorbereit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs....mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / B. Gegenstandswerte im Mietrecht

Rz. 37 Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im Mietrecht folgt in der Regel dem § 23 Abs. 1 RVG, der auf die entsprechenden Regeln des GKG bei nicht streitigen Angelegenheiten auch des GNotKG verweist. Erst wenn sich auf diesem Wege keine Kosten ermitteln lassen, wird der Auffangstreitwert nach § 23 Ab. 3 S. 2 RVG in Höhe von 5.000,00 EUR angewandt und der Streitwert an d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 165 AO ermöglicht eine vorläufige Steuerfestsetzung oder eine Aussetzung der Steuerfestsetzung. In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass Unklarheiten bestehen, die eine endgültige Steuerfestsetzung verhindern. Der Zweck der Vorschrift besteht darin, eine Steuerfestsetzung zu ermöglichen, auch wenn noch Unklarheiten in einzelnen Punkten bestehen. Diese punktuellen Unk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.2.3 Inhaltliche Prüfung

Inhaltlich ist so gut wie möglich zu klären, ob die sich im Entwurf des Wirtschaftsplans spiegelnden Annahmen des Verwalters der Sache und der Höhe nach wahr sind und ob die Verwaltung die in der Wohnungseigentumsanlage geltenden Umlageschlüssel angewandt hat. Checkliste: Inhaltliche Prüfung des Wirtschaftsplans Allgemeinesmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Förderfähige Maßnahmen

Neubau und Ersterwerb Gefördert wird die Schaffung (Neubau, Ersterwerb) und die Erhaltung (Modernisierung) von sozial gebundenem Mietwohnraum. Die Wohnungen müssen dauerhaft an Personen vermietet werden, die sich nicht aus eigener Kraft am freien Wohnungsmarkt versorgen können. Die Richtlinie unterscheidet zwei zentrale Fördergegenstände: Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Sachanlagen / 6.5 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Für Investitionen in das Sachanlagevermögen kommen in Betracht: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert – sog. Teilwertabschreibung. Ggf. ist in späteren Wirtschaftsjahren eine Wertaufholung vorzunehmen.[1] Steuerrechtlich handelt es sich bei Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung um ein Wahlrecht. Eine Wertaufholung hingegen muss vorgenommen werden.Das Handelsrecht sch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.1 Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG

Rz. 165 Allgemeines § 7h EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Allgemeine Bestimmungen

angemessener Wohnraum Die Wohnraumförderung richtet sich an Haushalte, die aufgrund ihres Einkommens nicht in der Lage sind, sich angemessenen Wohnraum am freien Markt zu verschaffen. Gefördert werden sowohl der Neubau von Mietwohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum, als auch die Modernisierung, Instandsetzung und barrierefreie Anpassung bestehender Gebäude.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4.1 Mietwohnungsbau

preisgebundener Wohnraum Gefördert wird der Neubau sowie die Modernisierung von Mietwohnungen, insbesondere wenn dadurch: preisgebundener Wohnraum entsteht, Barrieren abgebaut werden, energetische Standards verbessert werden.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.5 Modernisierungsdarlehen mit Zuschussanteil

Bis zu 80 % Für die energetische, barrierefreie oder allgemeine Modernisierung von Mietwohnungen stehen spezielle Darlehen zur Verfügung: Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten als Darlehen, bis zu 1.100 EUR/m2 Wohnfläche Zusätzlich ein Modernisierungszuschuss in Höhe von bis zu 20 % Förderfähig sind Maßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungsumstellung, Einbau von Aufzügen, Grundrissver...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Anlagevermögen / 2.3 Arten immaterieller Anlagegüter

Es wird unterschieden zwischen: Geschäfts- oder Firmenwert, Praxiswert, Geschäftswert- oder firmenwertähnlichen Wirtschaftsgütern, sonstigen immateriellen Anlagegütern. Sonstige immaterielle Anlagegüter sind u. a. Nutzungsrechte, Belieferungsrechte, Erfindungen, Patente, Urheberrechte. Hinweis Funktionsverlagerungen ins Ausland Seit 1.1.2008 haben immaterielle Wirtschaftsgüter und...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die soziale Wohnraumförderung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz Bbg WoFG) vom 5.6.2019 (GVBl I Nr. 17) Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung im Land Brandenburg (Wohnraumförderungseinkommensgrenzenverordnung – BbgWoFEGV) vom 6.9.2019 (GVBl II Nr. 72), zuletzt geändert am 23.8.2023 Richtlinie zur Förde...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.2 Nachträgliche Herstellungskosten

Rz. 116 Aufwendungen für die Erweiterung oder Verbesserung eines Wirtschaftsguts in Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung sind nachträgliche Herstellungskosten, sofern sie nicht als Erhaltungsaufwand sofort[1] abziehbar sind oder durch die Aufwendungen ein neues Wirtschaftsgut entsteht. Nachträgliche Herstellungskosten sind gegeben, wenn nach der Fertigstellung etwas N...mehr