Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3 Entbehrlichkeit der Ankündigung

Rz. 3 Die Ankündigung ist nicht nur formale Voraussetzung dafür, dass der Mieter die Modernisierung dulden muss (Beuermann, GE 1986, 7 m. w. N.; LG Berlin, Urteil v. 19.11.1984, 61 S 37/84, GE 1985, 141), vielmehr löst die korrekte Ankündigung – wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 555d erfüllt sind – den Duldungsanspruch überhaupt erst aus (KG, RE v. 1.9.1988, 8 RE-Miet...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Duldungspflicht

Rz. 1 Nach dem gemäß § 578 Abs. 2 Satz 1 auch auf Gewerberaummietverhältnisse entsprechend anzuwendenden § 555d Abs. 1 hat der Mieter Modernisierungsmaßnahmen zu dulden. Dabei handelt es sich um die in § 555b aufgeführten Maßnahmen. Dulden bedeutet nicht, dass der Mieter der Maßnahme zustimmen muss. Fordert der Vermieter nach Modernisierungsankündigung den Mieter unter Beifü...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Ankündigungsfrist

Rz. 2 Der Vermieter hat dem Mieter – wie bisher – die Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor dem Beginn in Textform anzukündigen (§ 555c Abs. 1 Satz 1). Die Frist ist eine Mindestfrist, und sie wird nach §§ 187, 188 berechnet, beginnt also mit dem Tag, der auf den Zugang der Mitteilung folgt. Die Ankündigungsfrist muss für alle Modernisierungsmaßnahmen – ausgenom...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 52 Modernisierungsvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 4.7.1989, 2/11 S 2/89). Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist aber eine zum Nachteile des Mieters von § 555c Abs. 1-2 abweichende Vereinbarung unwirksam (§ 555c Abs. 5); die Neuregelung entspricht § 554 Abs. 5 a. F., sodass die Rechtsprechung dazu weiter zu berücksichtigen ist...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Übergangsregelung zum BilMoG

Rn. 9a Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Die Neuregelung durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) v. 25.05.2009 (BGBl. 2009, S. 1102 ff.) ist nach Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB erstmals anzuwenden auf JA/KA für GJ, die nach dem 31.12.2009 beginnen; nach Art. 66 Abs. 3 S. 6 können die neuen Vorschriften auch schon auf das davor liegende GJ angewendet werden. Die auf...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Berücksichtigung verspätet vorgebrachter Härtegründe

Rz. 20 Weitere Voraussetzung für die Berücksichtigung der verspätet vorgebrachten Härtegründe ist die unverzügliche Mitteilung der Umstände sowie der Gründe der Verzögerung in Textform. Fraglich ist, ob mit der geforderten Angabe der Gründe eine rechtliche Wertung gemeint ist. Dies dürfte aber ausscheiden, da von dem – in der Regel rechtsunkundigen – Mieter eine rechtliche B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 457 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 BaFin (2023), Rundschreiben 05/2023 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/fcjf52sh (Stand: 03.10.2023). BDI/EY (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Berlin. BDI/EY/DHBW (2011), Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der Praxis mittelständischer Unternehmen, Berlin. Biener/Berneke (1986), B...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.2 Bauliche Folgen

Rz. 10 Gegen die Zumutbarkeit können auch die baulichen Folgen der Maßnahme sprechen. Unzumutbar sind Maßnahmen, durch die die Mietsache so umgestaltet wird, dass sie mit dem ursprünglichen Vertragsgegenstand nicht mehr vergleichbar ist. Der Mieter, der eine Wohnung mit bisher als normal angesehener Ausstattung gemietet hat, braucht es gegen seinen Willen nicht hinzunehmen,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Entstehungsgeschichte des § 249

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 I. R. d. Ansatzvorschriften zum JA kommt den Rückstellungen eine wesentliche Bedeutung zu. § 249 fußt auf Art. 20 der 4. EG-R. Dieser lautet:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Nationales Handelsrecht

Rn. 8 Stand: EL 06 – ET: 03/2010 Für abstrakte Rechtsfragen zur Auslegung der 4. EG-R ist der EuGH zuständig. Die Voraussetzungen für eine Vorlagepflicht deutscher Gerichte an den EuGH sind in Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag geregelt. Danach entscheidet der EuGH, ob eine derartige Verpflichtung in Bilanzierungsfragen besteht. Die einzelnen nationalen Gerichte haben die sog. Einlei...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Nicht zu vertretende Verspätung

Rz. 19 Der Mieter kann Einwendungen auch nach dem Ablauf der Frist geltend machen, wenn er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat und dem Vermieter die Umstände sowie die Gründe der Verzögerung unverzüglich in Textform mitteilt (§ 555d Absatz 4 Satz 1). Hinweis Vom Mieter nicht zu vertreten Nicht zu vertreten hat der Mieter Gründe, die erst nach Ablauf der Frist ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Aufwendungsersatz

Rz. 21 Durch die entsprechende Anwendung des § 555a Abs. 3 gemäß § 555d Abs. 6 ist klargestellt, dass der Mieter auch bei Modernisierungsmaßnahmen einen Anspruch auf Ersatz derjenigen Aufwendungen hat, die er infolge dieser Maßnahmen machen musste. Aufwendungen im Sinne dieser Norm sind nicht die mit einem Umzug verbundenen Kosten, die dem Mieter entstehen, der kündigt und a...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Betrag der zu erwartenden Miet- und Betriebskostenerhöhung

Rz. 42 Der Vermieter hat gemäß § 555c Abs. 1 Nr. 3 ferner – ausgenommen bei Verzicht des Vermieters auf den Modernisierungszuschlag (so schon früher: BayObLG, NJW-RR 2001, 300) – den Betrag der zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 oder § 559c mitzuteilen. Nicht ausreichend ist die Angabe einer Mietspanne (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555c Rn. 45a), ebenso wenig Erhöhungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Anschaffungsnahe Aufwendungen

Rn. 355 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Unter anschaffungsnahem Herstellungsaufwand sind solche Aufwendungen zu verstehen, die ihrem Wesen nach zur Modernisierung/Instandhaltung von VG angefallen sind, und im Verhältnis zum Kaufpreis als bedeutsam bzw. erheblich zu qualifizieren sind bzw. waren (vgl. BFH, Urteil vom 08.07.1980, VIII R 189/78, BStBl. II 1980, S. 744f.; IDW RS IFA 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.1 Vorzunehmende Arbeiten

Rz. 9 Zu den Härtegründen rechnen die mit der Abwicklung der Maßnahmen verbundenen Beeinträchtigungen sowie die baulichen Auswirkungen – etwa für den Zuschnitt der gemieteten Räume. Die Modernisierungsmaßnahmen können von einer geringfügigen Belästigung bis zur vorübergehenden Unbewohnbarkeit der Mieträume reichen. Plant der Vermieter derart umfangreiche Modernisierungs- un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsrechtliche Rechnungslegung vor Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 413a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Bewertungskonzeption des beizulegenden Zeitwerts stellt in der RL in Deutschland kein Novum dar (vgl. zu den folgenden Ausführungen Böcking/Dreisbach/Gros, DK 2008, S. 207 (209f.), m. w. N.). Schon in der Vergangenheit fand sie in unterschiedlichem Ausmaß Eingang in die handels- und aktienrechtliche RL (vgl. zu einem historischen Überbl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkon / 3 Anbau von Balkonen

In vielen Wohnanlagen entscheiden sich die Wohnungseigentümer für den nachträglichen Anbau von Balkonen an den Wohnungen der Obergeschosse. Grundsätzlich handelt es sich insoweit um eine Maßnahme der baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG. Seit Inkrafttreten des WEMoG differenziert das WEG nicht mehr nach baulichen Veränderungen und Modernisierungen, vielmehr stellen säm...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Feuchtigkeitsschäden (WEG) / 1 Wer ist verantwortlich?

Für die ordnungsgemäße Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung, des gemeinschaftlichen Eigentums ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach §§ 18 Abs. 1, 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG verantwortlich. Praxis-Beispiel Undichtigkeiten in Fassade, Dach, Fundament Die Wohnungseigentümer haben hier die erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen zu beschließen, die dann seitens der Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 3.2 Fondsetablierungskosten nach § 6e Abs. 2 S. 1 EStG

Rz. 37 Schon aus der Begrifflichkeit Fondsetablierungskosten, verbunden mit dem Erfordernis des notwendigen Veranlassungszusammenhangs der Aufwendungen mit den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts folgt, dass es sich in zeitlicher Hinsicht um den Erwerb vorgelagerte Kosten handeln muss. Dementsprechend können nur solche Ausgaben erfasst werden, die in der Konzeptions-, Grü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 1.1 Neuerungen durch das MoPeG ab 1.1.2024

Nach bisheriger Rechtslage galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip). Nach der Neuregelung des § 713 BGB n. F. durch das am 1.1.2024 grundsätzlich in Kraft getretene MoPeG[1] sind die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbene...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 3. Bericht der Kommission

Am 27.6.2016 hatte der Rat eine Richtlinie zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie hinsichtlich der Behandlung von Umsätzen mit Gutscheinen ("Gutscheinrichtlinie") angenommen (EU-UStB 2016, 67). Die neuen Vorschriften gelten seit dem 1.1.2019 für nach dem 31.12.2018 ausgestellte Gutscheine. Ziel dieser Änderungen war die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der MwS...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Legislativpaket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter"

Der ECOFIN-Rat hat sich nach mehrmaliger Befassung nunmehr im Rahmen seiner Tagungen am 5.11.2024 auf das von der Kommission am 8.12.2022 mit dem Ziel der Modernisierung der umsatzsteuerlichen Meldepflichten, der Stärkung der Rolle der Plattformwirtschaft bei der Kurzzeitvermietung von Unterkünften oder Personenbeförderungsdienstleistungen und der Verbesserung der Funktionsw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 5 Haftung Dritter bei Datenübermittlung an Finanzbehörden

Neu in das Gesetz durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren vom 18. Juli 2016 (BGBl 2016 I S. 1679) wurde § 72a AO eingefügt.[1] Dieser normiert einen besonderen Haftungstatbestand bei der Übermittlung von Daten an die Finanzbehörden. Hiernach haftet: Der Hersteller von Programmen nach § 87c AO – es sind dies nicht amtliche Programme, die im Besteuerungsve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 183 AO zu sehen, in dem bis Vz 2023 die Bekanntgabe bei einheitlicher Feststellung für alle Gesellschaften und Gemeinschaften geregelt war. Durch Gesetz v. 22.12.2023[1] wurde diese Regelung in zwei selbständige Vorschriften aufgespalten. Hintergrund ist die Anpassung der AO an das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz, dur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.1.6 Feststellung bei selbstgenutztem Wohnungseigentum

Rz. 128 Durch VO v. 22.10.1990[1] ist eine weitere Möglichkeit der gesonderten Feststellung für Zwecke der Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums geschaffen worden. Durch G. v. 15.12.1995[2] ist die Vorschrift an die Umstellung der Eigenheimförderung vom Sonderausgabenabzug nach § 10e EStG auf eine eigenständige EigZul nach dem EigZulG angepasst worden. Die EigZul w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dekarbonisierung / 4 Schritte zur Dekarbonisierung im Unternehmen

Für Unternehmen gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit einer klaren und definierten Nachhaltigkeitsstrategie den eigenen CO2-Fußabdruck zu ermitteln, wirksam zu verkleinern und so die Dekarbonisierung der Wirtschaft aktiv voranzutreiben. Bestandsaufnahme Zuerst muss in Form einer Bestandsaufnahme (Pre-Scan) festgestellt werden, welche Energiequellen im Unternehmen in welchem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 370a Unters... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 65 des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 9.6.2021 eingefügt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wird zur Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) beauftragt, ein bundesweit nutzba...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 23 des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) mit Wirkung zum 19.12.2019 eingefügt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist verpflichtet, ein Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 337 Recht d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt. Bis zum 31.12.2011 wurden die Bildung eines Beirates bei der Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz und dessen Zusammensetzung geregelt. Rz. 2 Das Gesetz zur Verb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Abs. 1 Nr. 1 trat zum 1.1.1993 in Kraft. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat ab 1.1.1993 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5 Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit diesem Programm Zuwendungen für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie an selbst genutztem Wohneigentum. Wichtig ist, dass eine Zuwendung für bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen gewährt wird, wenn die Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen erf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4 Weitere interessante Förderprogramme des Landes Niedersachsen

Modernisierung Das Land Niedersachsen bietet verschiedene Programme zur sozialen Wohnraumförderung an, die über die NBank abgewickelt werden. Hier sind einige der wichtigsten Fördermöglichkeiten: Modernisierung von Mietwohnraum: Unterstützung für die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern, einschließlich energetischer Modernisierung von Mietwohnungen, die vor d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Förderfähige Maßnahmen

Neubau Bauliche Maßnahmen: Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern Erweiterungen und Nutzungsänderungen von Gebäuden Energetische Modernisierung (z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, erneuerbare Energien) Modernisierung: Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (z. B. Barrierefreiheit). Klimaanpassungen (z. B. Begrünung, Starkregenschutz). Wohnraumversogungskonzepte Strategische Ansätze:...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.4 Fördermittel

80 % der Kosten Darlehen: Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, zinsfrei mit 25 % Tilgungsnachlass. Zuschuss: Bis zu 60 % bei Effizienzhaus-Modernisierungen. Mindestaufwendungen von 20.000 EUR.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.3 Voraussetzungen

Mindestens 10 Jahre alt Die Förderung erfolgt vom Grundsatz her nur an Wohnungen in Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind. Die Frist wird ab dem Tag der Bezugsfertigstellung berechnet. Wurde das Objekt später fertiggestellt, sind bauliche Maßnahmen nur zuwendungsfähig, wenn diese der Heizenergieeinsparung dienen, zur Kohlendioxid- und Schwefeldioxidminderung führen, oder zur Woh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.7 Laufzeit

Programmende: 31.12.2026. Kein Rechtsanspruch, Vergabe nach verfügbaren Haushaltsmitteln.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1.1 Unterstützung durch die soziale Wohnraumförderung

Maßnahmen Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen: Bereitstellung von günstigen Mietwohnungen Unterstützung beim Erwerb selbst genutzten Wohneigentums Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum energetische Modernisierung von Bestandswohnungen Zahlreiche Länder und Kommunen arbeiten daran, diese Ziele umzusetzen. Der Bund unterstützt die soziale Wohnraumförderung durch erheb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Überblick über die Förderung

Neubau oder Modernisierung Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen aus dem Sondervermögen "Wohnraum- und Wohnquartierförderfonds Niedersachsen". Ziel ist die Unterstützung bei der Bereitstellung von angemessenem Wohnraum, insbesondere durch: Neubau von Wohnraum: Schaffung von dauerhaft nutzbarem Wohnraum durch neue Gebäude. Modernisierung und energetische Sanierung: Maßnahme...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.1 Zielgruppe

Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern. Selbst genutztes Wohneigentum wird nur gefördert, wenn die Antragsteller einkommensabhängige Voraussetzungen erfüllen. Maßnahmen an Ferienwohnungen, Neubauten oder unzweckmäßige Projekte sind von diesem Programm ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Diese Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung in diesem Bundesland geben. Die soziale Wohnraumförderung des Landes Berlin zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen zu schaffen und den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu stärken. Sie umfasst finanzielle Unterstützungsmaßnahmen w...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.6 Ablauf

Vor Beginn der Maßnahme Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Bewilligungsbehörde (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) vorgelegt werden. Die Auszahlung der Förderungen erfolgt in zwei Raten (50 % bei Baufortschritt, 50 % nach Abschluss).mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.5 Bedingungen

Die geförderten modernisierten Wohnungen sind für die Dauer der Laufzeit der Darlehen Wohnungssuchenden als Miet- oder Genossenschaftswohnungen zum Gebrauch zu überlassen. Maßgeblich für die Berechnung der Belegungsdauer ist der Tag der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen. Bis max. 6,60 EUR Bei der Vermietung einer belegungsgebundenen Wohnung darf keine höhere Nettokaltmiet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Diese Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung in diesem Bundesland geben. Die soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen sowie für besonders bedürftige Gruppen wie Studierende, ältere Menschen und Menschen mit Behin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.2 Förderfähige Maßnahmen

Modernisierungsmaßnahmen Dieses Programm fördert folgende Modernisierungsmaßnahmen: Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken, nachhaltig die Kohlendioxid-Emissionen reduzieren, der Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus-Stan...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Förderkriterien

Geförderte Haushalte Es werden nur barrierearme oder -freie Wohnungen gefördert, die für Haushalte mit mittleren oder niedrigen Einkommen (nach Einkommensgrenzenverordnung) geeignet sind. Es erfolgen keine Förderungen für Ferienwohnungen, unzureichend nutzbare Objekte oder Modernisierungen ohne Substanzveränderung. Hinweis Gemischte Nutzung Sind in den Gebäuden auch gewerbliche ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Allgemeine Mietwohnraumförderung

Soziale Wohnraumförderung mit Klimaschutz Die Förderung des Landes Niedersachsen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bietet Investoren interessante Möglichkeiten, sich an Projekten mit langfristigem Nutzen und staatlicher Unterstützung zu beteiligen. Die Fördergrundsätze, Zusammenarbeit der Behörden und die Steuerung der Mittelvergabe sind dabei wesentliche Aspekte, die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / Zusammenfassung

Überblick Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sind grundsätzlich unselbstständiger Bestandteil der jeweiligen Steuerbescheide, die nicht selbstständig angefochten werden können. Hiervon gibt es jedoch 2 gewichtige Ausnahmen, indem der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die gesonderte bzw. die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlag...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 3.1 Europäisches Arbeitsschutzrecht

Durch die unionsrechtlichen Regelungen soll ein Mindeststandard an Arbeitsschutz für alle geschaffen werden, die in der EU leben und arbeiten. Das EU-Arbeitsrecht umfasst im Wesentlichen die Arbeitsbedingungen und Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten. Gemäß Art. 153 AEUV [1] (ex-Artikel 137 EGV) ergänzt die EU die Rechtssetzungsinitiativen der einzelnen EU-Länder durch...mehr