Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 36 ist erst durch das KJHG v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) mit Wirkung zum 1.1.1991 in das SGB VIII aufgenommen worden. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. 1.1 Inhalt der Norm Rz. 1a § 36 regelt das Hilfeplanverfahren sowie die Mitwirkungsrecht...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2 Hilfeplan und Mitwirkungsrecht nach Satz 2

2.3.2.1 Einführung – Sollensvorschrift, Mitwirkungsobliegenheiten u. a. Rz. 59 Satz 2 ordnet an, dass als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe die in Satz 1 genannten Fachkräfte zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen sollen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notw...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1 Hilfegrundentscheidung nach Abs. 1

2.1.1 Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beratung und Hinweis nach Satz 1 2.1.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 26 Der sachliche Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 durchgeführt werden. Dies ergibt sich a...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.4 Datenschutz

Rz. 104 Die allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzregelungen müssen bei der Einbeziehung von Dritten in die Hilfeplanung Beachtung finden (hierauf verweist zutreffend auch der Gesetzgeber, vgl. BR-Drs. 5/21 S. 82 = BT-Drs. 19/26107 S. 85).mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.7 Rechtsgutachten des DIJuF

Rz. 25 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF unter der Rubrik "Veröffentlichungen", "JAmt – Fachzeitschrift" abrufbar.mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.1 Einführung – Sollensvorschrift, Mitwirkungsobliegenheiten u. a.

Rz. 59 Satz 2 ordnet an, dass als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe die in Satz 1 genannten Fachkräfte zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen sollen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthalten muss. Rz. 60 Die Sollensvorschrift bei der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.1 Zusammenwirkungsgebot – Beteiligung von Fachkräften nach Satz 1

Rz. 51 § 36 Abs. 2 regelt die Hilfeartentscheidung; sie ist sachlogisch eine Folgeentscheidung der Grundentscheidung über die Hilfegewährung. § 36 Abs. 2 Satz 1 sieht dabei die zwingende Beteiligung von Fachkräften vor und stellt ein Zusammenwirkungsgebot auf. Die Mitwirkung der Fachkräfte dient der Verbesserung der Qualität der Hilfe (i.E. Wiesner, § 36 SGB VIII, Rz. 46). R...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.6 Auslandsregelung in Abs. 4 a. F.

Rz. 107 Die ursprünglich in Abs. 4 enthaltene Regelung über die zwingend einzuholende Stellungnahme der Personen nach § 35a Abs. 1a, sofern eine Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. ganz oder teilweise im Ausland erbracht wird, ist mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 entfallen, weil der Gesetzgeber die Hilfee...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 Der sachliche Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Verweisung in § 41 Abs. 2 auf § 36. Die Voraussetzungen einer dieser Vorschriften ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.2.2 Willensäußerung des Kindes, des Jugendlichen und der personensorgeberechtigten Person

Rz. 116 Die Entscheidung über die Beteiligung ist letztlich auch im Lichte der Willensäußerungen und Bedürfnisse des jungen Menschen und auch im Lichte der Haltung des Personensorgeberechtigten bei der Entscheidung über das "Ob" und das "Wie" zu treffen, deren Willensäußerungen sind angemessen zu würdigen. Die Einholung der Willensäußerung ist daher zwingend. Die Berücksicht...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1.3 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 28 Anspruchsberechtigte sind der Personensorgeberechtigte, bei Hilfe zur Erziehung bzw. bei Eingliederungshilfe das Kind oder der Jugendliche und bei Hilfe für junge Volljährige der Volljährige (zur Beteiligung vgl. Wiesner, § 36 SGB VIII, Rz. 14 ff.; vgl. auch bei v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 36 Rz. 42). Rz. 29 Allerdings ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.7 Vorgaben zu Ort und Zeit der Hilfeplangespräche

Rz. 79 Eine Regelung über den Ort und Zeit, an dem die Hilfeplangespräche durchgeführt werden, trifft § 36 Abs. 2 nicht (vgl. hierzu krit. auch Kaufmann, Der unangemeldete Hausbesuch von Fachkräften der Jugendämter in Pflegefamilien, ZKJ 2011, 198, der zutreffend darauf hinweist, dass mit unangemeldeten Hausbesuchen die Funktion der fehlenden Regelung über Zeit und Ort der H...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.3 Prüf- und Anpassungspflicht nach Satz 2 HS 2 (auch: Datenschutz)

Rz. 80 § 36 Abs. 2 Satz 2 HS 2 regelt dabei die Prüfpflicht, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 HS 2 soll der Hilfeplan regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob die gewählte Hilfeart auch weiterhin geeignet und notwendig ist; insbesondere in der Anfangsphase einer Hilfeleistung. Die Zeitabstände der Überprüfung des Hilfepl...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.5 Beteiligung bei Hilfen nach § 35a Abs. 1a nach Abs. 4

Rz. 105 Eine zusätzliche Erweiterung des zu beteiligenden Personenkreises sieht Abs. 4 vor. Die ursprünglich in Abs. 3 erfasste Regelung wurde durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in Abs. 4 verschoben; es handelte sich insoweit um eine Folgeänderung aufgrund der Einfügung eines neuen Abs. 3 (vgl. BR-Drs. 5...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4 Beteiligung weiterer Personen nach Abs. 3

Rz. 89 Die ursprünglich in Abs. 2 Satz 3 allein enthaltene Regelung über die Beteiligung weiterer Personen ist durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in einen neuen Satz 3 Satz 1 verschoben worden (vgl. auch: BT-Drs. 5/21 S. 81 f. = BT-Drs. 19/26107 S. 85) u...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.5 Korrespondierende und ergänzende Regelungen

Rz. 16 Eine weitere Vorschrift zur Jugendhilfeplanung findet sich in § 80 SGB VIII , der aber im Gegensatz zur individuellen Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII die Träger öffentlicher Jugendhilfe verpflichtet, ihrer Gewährleistungsverpflichtung gemäß § 79 SGB VIII nachzukommen. Rz. 17 Weiter sind die Leistungen der Erziehungshilfe nach §§ 27 ff. SGB VIII zu beachten, auf die sich...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.2.1 Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte

Rz. 114 Die Frage, ob nicht sorgeberechtigte Eltern beteiligt werden sollen, und, wenn ja, wie und in welchem Umfang deren Beteiligung im Einzelfall erfolgen soll, muss deshalb i. d. R. im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte geklärt werden. Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Kindeswohls ist im Zweifel auf die Beteiligung zu verzichten, wenn Anhaltspunkte bei der Progno...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1.2 Antragserfordernis

Rz. 27 Die Hilfegewährung im engeren Sinn muss auch ohne Antrag geprüft werden; der Hilfeplan selbst muss nicht beantragt werden. § 36 enthält kein förmliches Antragserfordernis; eine entsprechende Willensäußerung reicht aus. Der Antrag bzw. die Willensäußerung hat lediglich die Funktion, das Verfahren in Gang zu bringen. Antragsberechtigt ist der anspruchsberechtigte Person...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.3 Rechtsfolgen und Justiziabilität unterbliebener Beteiligung

Rz. 117 Eine unterbliebene Beteiligung ist nicht isoliert justiziabel, sondern kann nur mit dem Rechtsmittel gegen die Versagung der Hilfegrundentscheidung oder mit dem Rechtsmittel auf eine bestimmte Hilfeartentscheidung gerügt werden. Rz. 118 Wenn (teilweise) nicht sorgeberechtigte Eltern nicht nach § 36 Abs. 5 beteiligt werden, ist ihnen gleichwohl, da sie als (teilweise) ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.4 Rechtsnatur des Hilfeplans

Rz. 71 Zur Rechtsnatur des Hilfeplans: Der Hilfeplan hat keinen Verwaltungsaktscharakter (zutreffend Hess. VGH, Beschluss v. 6.11.2007, 10 TG 1954/07, Rz. 4); er bereitet vielmehr die Hilfeartentscheidung lediglich vor, ist daher eher dem schlichten Verwaltungshandeln (also Realakt) zuzuordnen und ist folglich auch nicht isoliert anfechtbar, sondern kann erst mit der Hilfear...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.2 Beteiligte des Hilfeplanverfahrens

Rz. 65 Beteiligte des Hilfeplanverfahrens auf Leistungsempfängerseite sind neben dem Kind oder dem Jugendlichen auch Personensorgeberechtigte – also insbesondere die Eltern (zur Beteiligung des betroffenen Kindes bzw. des betroffenen Jugendlichen und dessen Personensorgeberechtigte bei der Auswahl einer Einrichtung vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16.1.2017, 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 3 Musterschriftsatz Hilfeplanung

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.3 Gegenstand und Bestandteile des Hilfeplanverfahrens

Rz. 67 Gegenstand des Hilfeplans ist daher nach der gesetzgeberischen Intention nur die Hilfeartentscheidung. Nur die Hilfeartentscheidung im Hilfeplanverfahren setzt den Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 Satz 2 voraus und ist damit zwingende Voraussetzung. Damit ist Voraussetzung für die Notwendigkeit der Erstellung eines Hilfeplans auch, dass eine Hilfe voraussichtlich für länger...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.1 Grundsatz nach Halbsatz 1

Rz. 108 Soweit dies zur Feststellung des Bedarfs, der zu gewährenden Art der Hilfe oder der notwendigen Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer erforderlich ist und dadurch der Hilfezweck nicht infrage gestellt wird, sollen Eltern, die nicht personensorgeberechtigt sind, an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung beteiligt werden. Eine solche Regelung ist neu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 120 Gemäß § 50 Abs. 2 hat das Jugendamt in Kinderschutzverfahren (insbesondere § 1631b, § 1632 Abs. 4, § 1666, § 1696 BGB) dem Familiengericht stets den Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 Satz 2 zu überreichen (dies war im Gesetzgebungsverfahren noch umstritten; zu den Bedenken des Bundesrats gegen diese Regelung, auch unter dem Aspekt des Datenschutzes, vgl. BT-Drs. 19/27481 S....mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.6 Sonderfall: Eilverfahren (§ 123 VwGO)

Rz. 75 Die fehlende Mitwirkung kann des Weiteren im Eilverfahren i. S. d. § 123 VwGO Einfluss auf die Reduzierung des Beurteilungsspielraums auf Null des Jugendhilfeträgers haben, wenn es um die Frage geht, ob die begehrte Maßnahme geeignet und erforderlich ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.12.2015, 12 B 1289/15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 21.6.2016, OV...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 1a § 36 regelt das Hilfeplanverfahren sowie die Mitwirkungsrechte der Anspruchsberechtigten (zu einem möglichen idealtypischen Ablauf des Hilfeplanverfahrens, vgl. Münder, § 36 SGB VIII, Rz. 57). Das Hilfeplanverfahren dient dem Ziel, den Bedarf erzieherischer Hilfe (§§ 27ff.) für einen jungen Menschen festzustellen und die für ihn notwendigen und geeigneten Hilfen zu be...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.4 Geschwisterbeziehung nach Satz 3

Rz. 83 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 3 eingefügt, der der besonderen Bedeutung der Geschwisterbeziehung Rechnung trägt (vgl. zur Gesetzesbegründung BR-Drs. 5/21 S. 81 = BT-Drs. 19/26107 S. 84 f.). Der gewachsenen Bindungen, die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.6 Kurzer Überblick über andere Instrumente sozialrechtlichen Aushandelns

Rz. 18 In den Sozialgesetzbüchern finden sich eine Vielzahl an Regelungen zu Aushandlungsprozessen im Sozialrecht (vgl. auch bei Rixen, Sozialrecht aktuell Sonderheft 2024, 181; Siefert, Sozialrecht aktuell Sonderheft 2024, 216; Hollo, Sozialrecht aktuell Sonderheft 2024, 225; Becker, Sozialrecht aktuell Sonderheft 2024, 191; vgl. zusammenfassend auch Schnitzer, Sozialrecht ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 126 OVG Saarland, Beschluss v. 1.4.2022, 2 B 46/22: Zum Beurteilungsspielraum des Jugendhilfeträgers bei der Hilfeartentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 und bei der Ausgestaltung der Hilfe nach § 36 Abs. 2 Satz 2 und zur nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 28.4.2021, 12 A 1753/18, Zum Verhältnis von Jugendhilfepla...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.2 Beteiligung von Sozialleistungsträger, Rehabilitationsträger und Schule nach Satz 2

Rz. 91 Die bisher in Abs. 2 Satz 4 geregelte Beteiligung der Arbeitsverwaltung wurde durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in Abs. 3 Satz 2 verschoben und der sachliche Anwendungsbereich auf alle Sozialleistungsträger nach § 12 SGB I erweitert. Rz. 92 Bei der Beteiligungspflicht handelt es sich um eine Sollvorschrift; es ist daher bei Vorliege...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.2 Leichte Sprache – Anspruch auf Beratung nach Satz 2

Rz. 36 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 2 eingefügt, der einen Anspruch auf verständliche, nachvollziehbare und wahrnehmbare Beratung und Aufklärung schafft; der Gesetzgeber hat damit das Paradigma der "leichten Sprache" im Jugendh...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1.4 Verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeitsanforderungen an das Hilfekonzept

Rz. 31 Das Hilfekonzept muss verfahrensfehlerfrei zustande gekommen sein. Weiterhin setzt die Hilfegrundentscheidung daher eine hinreichende Beratung und Hinweise gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 voraus; konkret sind der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.5 Wissenschaftliche Analysen nach § 79a Abs. 2 (Abs. 1 a. E.)

Rz. 13a Durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) wurde mit Wirkung zum 1.7.2025 in § 78b Abs. 1 a. E. eine Ergänzung der möglichen Vereinbarungen eingefügt. Danach zählen zu den Inhalten einer Vereinbarung nun auch die Mitwirkung an bestimmten wissenschaftlichen Analysen nach § 79a Abs. 2. Rz...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 1.3 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 4 Korrespondierende Regelungen finden sich in § 79a Satz 2 (Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe), in § 38 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a bis d (Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen) und in § 36 (Mitwirkung, Hilfeplan).mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.5.2.1 Merkmale im Lichte der Jugendhilfeplanung

Rz. 67 Es ist für eine Hilfegewährung nicht ausreichend, dass eine kindeswohlentsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Voraussetzung ist weiter, dass die Hilfe für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen geeignet und notwendig ist (vgl. stellv. BVerwG, Urteil v. 9.12.2014, 5 C 32/13, Rz. 18 zum Begriff der Geeignetheit, Rz. 21 zum Begriff der Notwendigkeit; vgl. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.5.2.2 Sonderfall: Eilverfahren

Rz. 69 Zwar unterliegt die Entscheidung über die Erforderlichkeit und Geeignetheit einer bestimmten Hilfemaßnahme nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung einem kooperativen, sozialpädagogischen Entscheidungsprozess unter Mitwirkung des betroffenen Hilfeempfängers und der Fachkräfte des Jugendamtes, sodass regelmäßig eine bestimmte Hilfe zur Erziehung im Eilver...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.6.2 Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Rz. 17 Die Qualitätsentwicklungsvereinbarung enthält die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote, und zwar nicht nur im Sinne einer Beschreibung des bestehenden Zustandes, sondern auch mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Leistungsangebote. Die Sicherung der Qualität im Bereich des Sozialen und vor allem der Jugendhilfe ist ein ständige...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 4 Praxishinweise

Rz. 139 Zahlungen eines Landkreises an eine Sozialpädagogin für eine sozialpädagogische nachmittägliche Betreuung sind nicht gemäß § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, weil solche Geldleistungen nicht als uneigennützig gewährte Unterstützungsleistungen anzusehen sind (Niedersächs. FG, Urteil v. 14.4.2020, 9 K 21/19). Rz. 140 Zahlungen des Jugendamts für die Vollzeitbetreuung von Kinde...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.3 Erziehung außerhalb des Elternhauses nach Abs. 2a

Rz. 104 Wenn innerhalb des Elternhauses eine Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen nicht mehr zu gewährleisten ist und alle anderen Hilfen ausgeschöpft sind, kann der vorübergehende Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses erforderlich werden. Rz. 105 Dabei ordnet Abs. 2a HS 1 an, dass der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nicht dadurch entfä...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 58 OVG Lüneburg, Beschluss v. 28.11.2023, 11 LC 273/21: Zur Übermittlung von Sozialdaten vom Jugendamt an die Ausländerbehörde; VG München, Urteil v. 22.9.2022, M 10 K 21.30727: Zum Sozialdatengeheimnis der Angaben eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zu seinen (§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) unterfallen dem Sozialgeheimnis; BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 51 Beckmann/Lohse, Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick, JAmt 2025, 278; DIJuF-Rechtsgutachten v. 17.12.2024 – SN_2024_2538 Bd, Nachweispflicht im Rahmen der Kostenerstattung, JAmt 2025, 134; DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.2.2025 – SN_2025_0100 Bd – Information der nicht sorgeberechtigten Eltern über ein Strafverfah...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.2 Aufgaben nach § 69 SGB X nach Abs. 2

Rz. 10 Abs. 2 normiert im Verhältnis zu dem Grundsatz des Abs. 1 insofern eine Einschränkung, als eine Übermittlung für die Erfüllung von Aufgaben nach § 69 SGB X nur dann zulässig ist, soweit dadurch der Erfolg einer zu gewährenden Leistung nicht in Frage gestellt wird. Dies stellt innerhalb der Jugendhilfeaufgaben eine Prioritätensetzung zugunsten der Effektivität von Leis...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 3.4.3 Fehlende Mitwirkung bei der Arbeitsvermittlung

Das Kurzarbeitergeld ist gegenüber der Vermittlung in Arbeit nachrangig.[1] Die Agentur für Arbeit ist deshalb verpflichtet, Bezieher von Kurzarbeitergeld ggf. in eine andere, zumutbare Beschäftigung zu vermitteln. Wenn und solange ein Arbeitnehmer dabei nicht in der von der Agentur verlangten und gebotenen Weise mitwirkt, ist er vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen.[2] Wird ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.3.1 Zwangsvollstreckung wegen Handlungen

Rz. 408 Die Zwangsvollstreckung von Titeln, durch die die verurteilte Partei zu Handlungen verpflichtet wird, ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine vertretbare oder um eine unvertretbare Handlung handelt. Dagegen sind Titel, die zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilen, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckungsfähig, weil die entsprechende Willenserklärun...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 3.4 Vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossene Personengruppen

In gesetzlich bestimmten Fällen sind Arbeitnehmer vom Leistungsbezug ausgeschlossen, einerseits zur Vermeidung von Doppelleistungen, andererseits zur Sanktionierung bei unzureichender Mitwirkung.[1] 3.4.1 Bezieher von Krankengeld Die Leistungsfortzahlung des Kurzarbeitergeldes geht dem Bezug von Krankengeld vor.[1] Hat ein Arbeitnehmer im Anschluss an die Leistungsfortzahlung ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.1 Allgemeines

Rz. 358 Urteile wegen Räumung der Mietsache, wegen Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses gemäß §§ 574 bis 574b BGB sind gemäß § 708 Nr. 7 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären; dies gilt auch für Pachtverhältnisse (OLG Celle, Teilurteil v. 16.5.2023, 2 U 37/23, BeckRS 2023, 12898). Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.1 Gesetzliche Unwirksamkeitsgründe

Rz. 35 Hierher gehören gesetzliche Bestimmungen im weitesten Sinne, freilich auch die Bestimmungen des Grundgesetzes , die aber selten unmittelbar zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen und in erster Linie für die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des einfachen Rechts, vor allem der §§ 138, 242 und 612a BGB, von Bedeutung sind. Rz. 36 Eine Kündigung ist nach den allg...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.4 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Betriebsrats?

Wirkt der Betriebsrat bei der Verschaffung der Preisvorteile über fremde Unternehmen mit, wird dies nicht dem Arbeitgeber zugerechnet. Die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung allein führt nicht zur Annahme von Arbeitslohn. Bei aktiver Mitwirkung des Arbeitgebers[1] steht deshalb die Einschaltung des Betriebs- oder Personalrats der Lohnsteuerpflicht von durch Dritten einger...mehr