Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.4 Mitwirkungspflichten

Rz. 45 Die Mitwirkungspflichten im Steuerstraf- bzw. Bußgeldverfahren und im Verwaltungsverfahren wegen Steuersachen sind unterschiedlich gestaltet. Kennzeichnend für das Straf- und Bußgeldverfahren ist der Grundsatz, dass ein Beschuldigter bzw. Betroffener nicht verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, und er sich demgemäß sanktionslos jeder Mitwirkung im Verfahren enthal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3 Entsprechende Anwendung von § 110 Abs. 3 S. 2 und 3 und Abs. 4 (Abs. 2 S. 2)

Rz. 54c Der nach § 404 Abs. 2 S. 2 AO anwendbare § 110 Abs. 4 StPO regelt die entsprechende Anwendung der §§ 95a und 98 Abs. 2 StPO. Danach kann der Betroffene gegen die Mitnahme der Papiere bzw. Speichermedien eine gerichtliche Entscheidung nach § 98 Abs. 2 S. 2 StPO beantragen. Das Gericht prüft in diesem Rahmen die Voraussetzungen der Durchsuchungsanordnung und die Verhäl...mehr

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Teilungsversteigerung / 2.3 Mitwirkungspflichten

Miteigentum Die Ehefrau, die das Teilungsversteigerungsverfahren bislang erfolglos betrieben hat, kann vom Ex-Ehemann die Zustimmung zur Teillöschung der in bestimmter Höhe nicht mehr valutierenden Grundschuld verlangen, um so die Voraussetzung für eine Teilungsversteigerung zu schaffen.[1] Diese scheitert anderenfalls daran, dass die Grundschuld ins geringste Gebot fällt und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4 Befugnisse bei der Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle – § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO

Rz. 31 Die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle ist eine steuerliche Aufgabe der Fahndung. Die Fahndung hat nach § 208 Abs. 1 S. 2 AO die Ermittlungsbefugnisse, die den FÄ oder HZÄ[1] im Besteuerungsverfahren zustehen[2], die allerdings durch § 208 Abs. 1 S. 3 AO modifiziert werden. Die Fahndung kann sich demgemäß bei diesen Ermittlungen nur der Beweisvorschrifte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.14.1 Vernehmung des Beschuldigten

Rz. 40 Führt das Ermittlungsverfahren nicht zur Einstellung, ist der Beschuldigte spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen, § 163a Abs. 1 S. 1 StPO. In einfachen Sachen genügt die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme[1], wovon in der Praxis im Steuerstrafverfahren die Fahndung jedoch weniger Gebrauch macht als die Bußgeld- und Strafsachenstelle. § 16...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.6 Begründung des Einspruchs und Beweismittel (Abs. 3 S. 3)

Rz. 44 § 357 Abs. 3 S. 3 AO bestimmt schließlich, dass in dem Einspruch "die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden" sollen. Auch insoweit besteht keine Verpflichtung, da der Einspruch nur durch Tatsachen und Beweismittel angereichert werden "soll", aber nicht muss. Rz. 45 Zur Begründung seines Einspruchs soll der Stpfl. Tatsachen vortrage...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Bekanntgabe an Bevollmächtigte (§ 122 Abs. 1 S. 3 und S. 4 AO)

Rz. 57 Für die Frage, ob an einen Bevollmächtigten bekanntzugeben ist, ist zu unterscheiden, ob es sich um eine speziell für Bekanntgaben geltende allgemeine Empfangsvollmacht (Rz. 58ff.) oder eine (Vorsorgevollmacht (Rz. 61) handelt. Rz. 58 § 122 Abs. 1 AO gilt für alle Arten von Verwaltungsakten, einschließlich Steuerbescheiden, Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzu...mehr

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Teilungsversteigerung / 5.3 § 765a ZPO

Sittenwidrige Härte? Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht auch im Fall einer besonderen, mit den guten Sitten nicht vereinbaren Härte eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung aufheben oder einstweilen einstellen.[1] Diese Schutzvorschrift ist auch im Teilungsversteigerungsverfahren anzuwenden. Entsprechend kann die hierzu bezüglich der Forderungszwangsverstei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Parallelzuständigkeit (Abs. 3)

Rz. 56 Da nach § 208 Abs. 3 AO durch die Regelungen des § 208 Abs. 1, 2 AO die Aufgaben der übrigen Finanzbehörden unberührt bleiben, hat die Fahndung keine ausschließliche Ermittlungszuständigkeit für die steuerlichen Ermittlungen. Es besteht insoweit eine konkurrierende Ermittlungsaufgabe der Finanzbehörden.[1] Rz. 57 Dies bedeutet einmal, dass die Aufnahme der Ermittlungen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalakte / 5.3 Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L regeln das Recht zur Einsichtnahme durch den Beschäftigten bzw. eine durch den Beschäftigten bevollmächtigte Person. Regelungen zur Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten sind in den Tarifverträgen nicht enthalten. Der Arbeitgeber darf Daten aus Personalakten seiner Beschäftigten nur unter den strengen Voraussetzunge...mehr

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AGS 12/2025, Rat zum geziel... / II. Rat zum Schweigen ist Mitwirkung

Nach Auffassung des AG war auch die Nr. 5115 VV festzusetzen. Nach der Rspr. werde der Gebührentatbestand unstreitig ausgelöst, wenn eine Mitwirkung des Rechtsanwalts ersichtlich sei. Welche Tätigkeit der Rechtsanwalt erbringe, sei dabei unerheblich. Es genügt jede auf die Einstellung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Eine Mitwirkung i.S.d. Nr. 5115 VV ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstverwaltung / 1 Mitwirkung der Betroffenen

Das Besondere an dem Prinzip der Selbstverwaltung ist, dass der Bürger bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirkt. Dies geschieht durch Sozialwahlen, bei denen ehrenamtliche Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber in die Organe der Sozialversicherungsträger gewählt werden. Außer in der Sozialversicherung gibt es die Mitwirkung der betroffenen Bürger auch noch im Bere...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lebensrettung

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (z. B. Rettung von Ertrinkenden, Rettung von Schiffbrüchigen, Rettung durch die Bergwacht etc.) ist ein steuerbegünstigter gemeinnütziger Zweck; s. § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO, Anhang 1b). Lebensrettungsmaßnahmen werden von den Feuerwehren, dem THW, dem DRK, dem DLRG, der Bergwacht etc. wahrgenommen. Will ein Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht gegenüber Sozialleistungsträgern

Begriff Die Auskunftspflicht von Versicherten, Arbeitgebern und Entleihern, von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen und Dritten, ferner von Ärzten, Angehörigen der Heilberufe und Krankenhäusern sowie Rehabilitationseinrichtungen versetzt die Sozialleistungsträger in die Lage, die für die Durchführung der Versicherung und die Erbringung von Leistungen erforderlichen Daten zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / 6 Datenschutzbeauftragte

Bei den einzelnen Leistungsträgern, z. B. den Krankenkassen, existieren Datenschutzbeauftragte. An diese bzw. an die Aufsichtsbehörde kann sich der Bürger wenden, wenn er meint, ihm gegenüber sei der Datenschutz/seien seine Rechte verletzt worden. Personen, die bezüglich ihrer Daten z. B. bei einem Sozialversicherungsträger Probleme und Fragen haben, können sich an diesen Bea...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nichtigkeit von Verwaltungs... / 2 Relative Nichtigkeitsgründe

Nicht jeder Fehler führt zwingend zur Nichtigkeit des Verwaltungsaktes. Im Einzelnen ist ein Verwaltungsakt nicht schon deshalb nichtig, weil[1] Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, eine nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 SGB X ausgeschlossene Person mitgewirkt hat, ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den...mehr

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AGS 12/2025, Rat zum geziel... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung, die auch für die Nr. 4141 VV gilt, ist zutreffend. Sie entspricht der weitaus überwiegenden Meinung in Rspr. und Lit. Denn auch im Bußgeldverfahren reicht – ebenso wie im Strafverfahren – der Rat des Verteidigers zum "gezielten Schweigen" als Mitwirkung (ausdrücklich BGH AGS 2011, 128 = RVGreport 2011, 182 = VRR 2011, 118 = StRR 2011, 199, jew. m. Anm. B...mehr

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AGS 12/2025, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anrechnung von Gebühren bei einem Mehrvergleich über in verschiedenen anderen Verfahren anhängigen Gegenständen, JurBüro 2025, 449 Schließen die Parteien in einem Rechtsstreit einen sog. Mehrvergleich, fällt den hieran beteiligten Prozessbevollmächtigen hinsichtlich der mitverglichenen nicht anhängigen Gegenstände eine Verfahrensdifferenz...mehr

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AGS 12/2025, Rat zum geziel... / Leitsatz

Eine Mitwirkung i.S.d. Nr. 5115 VV ist bereits dann schon gegeben, wenn sich der Betroffene auf Rat des Verteidigers auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft. Berät der Rechtsanwalt seinen Mandanten in diese Richtung und wird das Verfahren daraufhin später eingestellt, hat der Verteidiger an der Einstellung mitgewirkt AG Lampertheim, Beschl. v. 30.5.2025 – 52 AR 19/25 (OWi)mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstverwaltung / Zusammenfassung

Begriff Selbstverwaltung ist das Recht zur Wahrnehmung oder Regelung hoheitlicher (öffentlicher) Aufgaben in eigener Verantwortung. Diese Zuweisung/Übertragung der Aufgaben ergibt sich bei den Trägern der Sozialversicherung als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts aus § 29 SGB IV u. a. für den Bereich der Gesundheitsversorgung. Das Sozialgesetzbuch enthält keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 3.1 Erhebung von Sozialdaten

Die Erhebung von Sozialdaten ist nur dann zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach dem Sozialgesetzbuch erforderlich ist. Sozialdaten sind grundsätzlich bei der betroffenen Person zu erheben. Dabei ist der Erhebungszweck ihr gegenüber anzugeben. Als Erhebung gilt auch die Entscheidung der betroffenen Person nach § 67f Abs. 1 Satz 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / 2 Begründetheit

Die Untätigkeitsklage ist begründet, wenn der Kläger ohne zureichenden Grund sachlich nicht beschieden worden ist, die zuständige Behörde mithin keine abschließende Entscheidung zur Hauptsache getroffen hat. Eine vorläufige Entscheidung genügt nicht. Nicht entscheidend ist, ob der Betreffende tatsächlich einen Anspruch auf Erlass des begehrten Verwaltungsaktes hatte und ob de...mehr

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ZErb 12/2025, Ein Ruf aus d... / 8. Aufforderung an den Gesetzgeber

Die klarstellende Entscheidung des BGH führt wie vorstehend dargelegt dennoch in Bezug auf die Höhe der Aufwandserstattung für Mitarbeiterstunden zu erheblichen Rechtsunsicherheiten. Teilweise sogar über viele Jahre hinweg, denn der Pfleger entnimmt sich die seines Erachtens zu erstattenden Auslagen im vermögenden Fall eigenständig, ohne dass dafür eine materiell-rechtliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.4 Geheimhaltungsinteressen

In jedem Fall wird die Akteneinsicht durch berechtigte Geheimhaltungsinteressen begrenzt. Dies gilt auch für Akteneinsicht nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder.[1] Solche ergeben sich aus dem Sozialgeheimnis und dem Weitergabeverbot.[2] Die personenbezogenen Daten Dritter müssen daher bei der Akteneinsicht geschützt werden. Dies kann durch Schwärzen oder Herausn...mehr

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AGS 12/2025, Kein Vertretun... / II. Formerfordernisse der Beschwerde

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG findet gegen die Entscheidung über die Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt. Nach Satz 2 dieser Vorschrift ist die Beschwerde auch dann zulässig, wenn das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, die Beschwerde wegen der g...mehr

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AGS 12/2025, Rat zum geziel... / I. Sachverhalt

Am 24.10.2024 hat das Regierungspräsidium Kassel einen Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen erlassen, mit dem diesem eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt worden ist. Der Bescheid gegen den Betroffenen erging, nachdem der Halter des Fahrzeuges nach Übersendung eines Zeugenfragebogens am 27.9.2024 gegenüber dem Regierungspräsidium Kassel mitgeteilt hatte, das F...mehr

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zfs 12/2025, Einmalig gebli... / 1 Aus den Gründen:

“… C. … 2. … a) Nach § 3 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 FeV hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich der Inhaber der Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Dies gilt nach § 46 Abs. 1 S. 2 FeV insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die AfA-Tabellen

Rn. 192 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Da die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer anhand der branchenüblichen Nutzungsdauer ermittelt wird (s Rn 193), liegt es nahe, für solche WG, deren Nutzungsdauer von der Verwendung in einem bestimmten Wirtschaftszweig abhängig ist, branchengebundene Erfahrungssätze über die Nutzungsdauer zusammenzustellen. Rn. 192a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 S...mehr

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ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 2 Anmerkung

Das Teilurteil des LG Bochum verdient Zustimmung, weil es die dogmatische Trennlinie zwischen Auskunfts- und Wertermittlungsstufe im Pflichtteilsrecht überzeugend schärft und den Belegvorlageanspruch ausdrücklich der Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB zuordnet. Das Gericht arbeitet zutreffend heraus, dass die Vorlage von Unterlagen bei Unternehmensbeteiligungen im Pf...mehr

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FF 12/2025, Verzicht auf ei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Regelung des Umgangs. A. [2] Der Beschwerdeführer ist Vater eines im August 2008 geborenen Sohnes. Mit der Mutter des Kindes war er nicht verheiratet, die Eltern übten aufgrund einer Sorgerechtserklärung zunächst das Sorgerecht gemeinsam aus. Sie trennten sich etwa ein Jahr nach der Geburt des Kindes. Dieses verblieb im Haush...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.5 Konsequenzen der Weigerung der Mitwirkung

Rz. 73 Der Leistungsberechtigte hat zur Bestimmung dieser Grundelemente bei der Aufstellung des Hilfeplans ein Mitwirkungsrecht; hier wirkt der Leistungsempfänger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 aktiv und gleichberechtigt (vgl. stellv.: VG Würzburg, Urteil v. 22.9.2022, W 3 K 21.1637, Rz. 117) mit – er kooperiert mit dem Träger der Jugendhilfe. Mitwirkungsberechtigt ist grundsätzli...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirkung, Hilfeplan

1 Allgemeines Rz. 1 § 36 ist erst durch das KJHG v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) mit Wirkung zum 1.1.1991 in das SGB VIII aufgenommen worden. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. 1.1 Inhalt der Norm Rz. 1a § 36 regelt das Hilfeplanverfahren sowie die Mit...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 15 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht.mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Der Sinn der Mitwirkung durch Beteiligung des Kindes, des Jugendlichen und der Eltern an allen Entscheidungen liegt in der Sicherstellung ihrer Interessen und Rechte. Die Mitwirkung setzt voraus und umfasst eine verständliche Beratung, eine gemeinsame Erstellung der Hilfeplanung, die Beteiligung Dritter und die regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung. Rz. 7 Der Hilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.2 Verhältnis zum allgemeinen Verwaltungsverfahren

Rz. 48 Für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gelten gemäß § 1 SGB X zusätzlich die Bestimmungen über das Verwaltungsverfahren nach §§ 8 ff. SGB X . Hilfeplanungsverfahren und Verwaltungsverfahren laufen nebeneinander und weisen Überschneidungen auf (im Einzelnen: Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 06/2009, § 36 SGB VIII, Rz. 72); in diesem Falle sind die Regeln des Hilfepla...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.3 Jugendhilfeplan und seine Entwicklung

Rz. 11 Das alte Recht im noch bis zum 31.12.1990 geltenden Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) kannte keine Jugendhilfeplanung. Das JWG verfolgte einen ordnungsbehördlichen und eher polizeirechtlichen Ansatz mit einer stärker kontrollierenden Ausrichtung. Rz. 12 Der Gesetzgeber hat hierzu ausdrücklich in den Gesetzesmotiven ausgeführt (BT-Drucks 11/5948, S. 73): Zitat Die Vorschrift e...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.1 Grundsatz nach Satz 1

Rz. 90 Satz 1 erweitert den Kreis der bei der Aufstellung des Hilfeplans beteiligten Personen um die Mitarbeiter, in deren Einrichtung die Hilfe durchgeführt werden soll. Die Mitwirkung der in Satz 3 genannten Personen dient der Verbesserung der Qualität der Hilfe. Die hier genannten Personen und Stellen, auch die Pflegepersonen, haben keinen Anspruch auf Beteiligung. Die Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.1 Einführung – Sollensvorschrift, Mitwirkungsobliegenheiten u. a.

Rz. 59 Satz 2 ordnet an, dass als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe die in Satz 1 genannten Fachkräfte zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen sollen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthalten muss. Rz. 60 Die Sollensvorschrift bei der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.3 Mehrheit von Rehabilitationsträgern nach Satz 3

Rz. 103 Gewährt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Leistungen zur Teilhabe, sind die Vorschriften zum Verfahren bei einer Mehrheit von Rehabilitationsträgern nach dem SGB IX zu beachten; Bezugsnorm ist insoweit § 15 SGB IX, der die Regelungen zur Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern beinhaltet.mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.2 Umfang und Art und Weise nach Halbsatz 2

Rz. 113 Zur Entscheidung, ob, wie und in welchem Umfang die Beteiligung nicht personensorgeberechtigter Eltern erfolgt, hat sich der Jugendhilfeträger der Fachkräfte zu bedienen und auch die Willensäußerung des Kindes, des Jugendlichen sowie des Personensorgeberechtigten zu berücksichtigen. 2.7.2.1 Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Rz. 114 Die Frage, ob nicht sorgeberechtigte...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.4 Datenschutz

Rz. 119 Die allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzregelungen müssen bei der Beteiligung nicht sorgeberechtigter Eltern an der Hilfeplanung Beachtung finden (hierauf verweist zutreffend auch der Gesetzgeber, vgl. BR-Drs. 5/21 S. 82 = BT-Drs. 19/26107 S. 85).mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3 Hilfeartentscheidung nach Abs. 2

2.3.1 Zusammenwirkungsgebot – Beteiligung von Fachkräften nach Satz 1 Rz. 51 § 36 Abs. 2 regelt die Hilfeartentscheidung; sie ist sachlogisch eine Folgeentscheidung der Grundentscheidung über die Hilfegewährung. § 36 Abs. 2 Satz 1 sieht dabei die zwingende Beteiligung von Fachkräften vor und stellt ein Zusammenwirkungsgebot auf. Die Mitwirkung der Fachkräfte dient der Verbess...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 36 ist erst durch das KJHG v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) mit Wirkung zum 1.1.1991 in das SGB VIII aufgenommen worden. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. 1.1 Inhalt der Norm Rz. 1a § 36 regelt das Hilfeplanverfahren sowie die Mitwirkungsrecht...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2 Hilfeplan und Mitwirkungsrecht nach Satz 2

2.3.2.1 Einführung – Sollensvorschrift, Mitwirkungsobliegenheiten u. a. Rz. 59 Satz 2 ordnet an, dass als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe die in Satz 1 genannten Fachkräfte zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen sollen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notw...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1 Hilfegrundentscheidung nach Abs. 1

2.1.1 Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beratung und Hinweis nach Satz 1 2.1.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 26 Der sachliche Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 durchgeführt werden. Dies ergibt sich a...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.4 Datenschutz

Rz. 104 Die allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzregelungen müssen bei der Einbeziehung von Dritten in die Hilfeplanung Beachtung finden (hierauf verweist zutreffend auch der Gesetzgeber, vgl. BR-Drs. 5/21 S. 82 = BT-Drs. 19/26107 S. 85).mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.7 Rechtsgutachten des DIJuF

Rz. 25 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF unter der Rubrik "Veröffentlichungen", "JAmt – Fachzeitschrift" abrufbar.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2 Rechtspraxis

2.1 Hilfegrundentscheidung nach Abs. 1 2.1.1 Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beratung und Hinweis nach Satz 1 2.1.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 26 Der sachliche Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 d...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1 Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beratung und Hinweis nach Satz 1

2.1.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 26 Der sachliche Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Verweisung in § 41 Abs. 2 auf § 36. Die Voraus...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7 Beteiligung nicht personensorgeberechtigter Personen nach Abs. 5

2.7.1 Grundsatz nach Halbsatz 1 Rz. 108 Soweit dies zur Feststellung des Bedarfs, der zu gewährenden Art der Hilfe oder der notwendigen Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer erforderlich ist und dadurch der Hilfezweck nicht infrage gestellt wird, sollen Eltern, die nicht personensorgeberechtigt sind, an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung beteiligt werden...mehr