Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.16 Tendenzbetrieb

Rz. 643 Tendenzbetriebe stellen besondere Anforderungen an die Loyalität und die Lebensführung ihrer Arbeitnehmer. Tendenzbetriebe sind Betriebe von Trägern, die unmittelbar oder überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäuße...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.2.2 Verdachtskündigung

Rz. 325 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar.[1] Kündigungsentschluss bei der Verdachtskündigung ist der auf objektive Tatsachen gegründete starke Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens.[2] Der Arbeitgeber begründet a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.3 Formelle Anforderungen

Rz. 409 Die Abmahnung erfordert keine bestimmte Form. Sie kann auch mündlich erfolgen. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Kenntnis von dem Inhalt der Kündigungsandrohung erhält. Bei einer schriftlichen Abmahnung ist der Zugang der Abmahnung grds. ausreichend (§ 130 Abs. 1 BGB analog), da mit diesem von der Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Arbeitnehmer ausge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.8.2 Vorliegen einer wirksamen Auswahlrichtlinie

Rz. 916 Voraussetzung für die Anwendung des § 1 Abs. 4 KSchG ist das Vorliegen einer wirksamen Auswahlrichtlinie. Rz. 917 Zum einen muss die Richtlinie wirksam zustande gekommen sein. Handelt es sich um eine Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG , so muss der Arbeitgeber sie mit dem zuständigen Betriebs-, Gesamtbetriebs- bzw. Konzernbetriebsrat verhandelt und abgeschlossen hab...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.3 Betrieblicher Bereich

Rz. 362 Pflichtwidrigkeiten können ferner den betrieblichen Bereich betreffen. Hierbei kommt zum einen die Störung des Betriebsfriedens infrage. Unter dem Begriff Betriebsfrieden versteht man das betriebliche Miteinander der Arbeitnehmer. Dieses kann z. B. durch Beleidigungen von Vorgesetzten oder Kollegen, durch Angriffe auf diese oder durch üble Nachrede gestört werden. Zw...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / Zusammenfassung

Die Personalkosten stellen in den meisten Unternehmen den größten Kostenblock dar. Dabei ist es nachvollziehbar, dass Kostensenkungsmaßnahmen in diesem Bereich besonders im Fokus stehen. Die Personalkosten können durchaus durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Diese Maßnahmen müssen nicht in Kündigungen bestehen. Abbau von Überstunden und Gleitzeitguthaben, Kurzarbeit od...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Natürlich sollten alle am Arbeitsunfähigkeitsverfahren Beteiligten, also Patient, behandelnder Arzt und Betrieb, ein natürliches Interesse daran haben, dass die Gesundheit des Betroffenen möglichst bald und vollständig wieder hergestellt wird. Dazu ist in vielen Fällen Ruhe und Schonung und damit auch das Fernbleiben vom Arbeitsplatz angebracht. Würde das nicht beachtet und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 7. Mitwirkung von anderen Personen (§ 138 Abs. 2 StPO)

a) Typischer Sachverhalt Rz. 24 In einem schwierigen steuerstrafrechtlichen Mandat will Rechtsanwalt R nach Rücksprache mit seinem Mandanten den Steuerberater S, der als ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts gilt, als weiteren Verteidiger hinzuziehen. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 25 Gerade in schwierigen Rechtsfragen kann es vorkommen, dass sich Verteid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / 4. Mitwirkung des Verkäufers bei der Grundschuldbestellung

Rz. 38 Beim Erwerb einer Immobilie kommt es praktisch nie zu einer Übereignung Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises. Die Eigentumsübertragung kann (insb. wegen der erforderlichen Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch als Eigentümer) Wochen oder Monate dauern. Deshalb muss in der Praxis der Käufer einer Immobilie den Kaufpreis vorleisten. Dabei ist er fast immer darau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Umwandlung von Gemeinschafts-/Sondereigentum und Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 15 Rechtlich ist eine Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum (bis es kein Sondereigentum mehr gibt) jederzeit möglich, nicht aber umgekehrt in jedem Fall eine Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum (da bestimmte Teile zwingend Gemeinschaftseigentum sind, siehe Rdn 14). Die letztgenannte Umwandlung setzt aber die Mitwirkung aller Wohnungsei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / 2. Ertragsteuerliche Beurteilung beim Gesponserten

Rz. 24 Während die Behandlung der Sponsoring-Ausgaben bei dem Sponsor auf Basis des BMF-Schreibens vom 18.2.1998 in der Regel eindeutig zu qualifizieren ist, stellt sich die Qualifikation der Einnahmen bei der gesponserten gemeinnützigen Körperschaft als wesentlich streitbefangener dar. Eine Verknüpfung der Qualifikation bei der gesponserten Körperschaft und bei dem zahlende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 76 Der Schuldner ist sowohl in dem vorläufigen Insolvenzverfahren als auch in dem eröffneten Insolvenzverfahren zur Auskunft und Mitwirkung gegenüber dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter verpflichtet, §§ 20, 97 ff. InsO. Gem. §§ 20 Abs. 1 S. 2, 101 InsO betrifft die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten auch die Mitglieder von Vertretungs- und Aufsichtsorganen juristischer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 287 Das Institut der Ablehnung sollte nur gezielt eingesetzt werden. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus der großen Erfolglosigkeit der Ablehnungsanträge. Dabei sollten auch die Nachteile sowohl der erfolglosen als auch der erfolgreichen Ablehnung im Auge behalten werden: Scheitert der Ablehnungsantrag, verbleibt es beim abgelehnten Richter. Ob er weiterhin dieselbe Offen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erbrecht / 4. Gemeinschaftliche Verwaltung

Rz. 65 Die Erbengemeinschaft wird grundsätzlich gemeinschaftlich verwaltet. Für die Verwaltung gilt das Mehrheitsprinzip (§ 2038 Abs. 2 BGB) während für Verfügungen gemeinschaftliches Handeln vorgesehen ist (§ 2040 Abs. 1 BGB; siehe Rdn 71). Im sog. Innenverhältnis der Erbengemeinschaft ist zu unterscheiden zwischenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Im sozialgerichtlichen Verfahren 1. Instanz können nachfolgende Gebühren entstehen: Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 RVG-VV i.H.v. 65 EUR bis 719 EUR (Mittelgebühr 392 EUR), eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG-VV i.H.v. 65 EUR bis 665 EUR (Mittelgebühr 365 EUR) sowie eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 1000,1002,1006 RVG-VV i.H. der Verfahrensgebühr zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 24 In einem schwierigen steuerstrafrechtlichen Mandat will Rechtsanwalt R nach Rücksprache mit seinem Mandanten den Steuerberater S, der als ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts gilt, als weiteren Verteidiger hinzuziehen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / II. Muster: Klage auf Schadensersatz wegen überhöhten Kartellpreises (§ 33a GWB)

Rz. 113 Der Betroffene hat bei einem Verstoß gegen das GWB, Art. 101 und 102 AEUV oder gegen eine Verfügung der Kartellbehörde einen Anspruch auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung (§ 33 Abs. 1 GWB) und bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung auch ein Anspruch auf Schadensersatz (§ 33a Abs. 1 GWB). Betroffen i.S.d. § 33 GWB ist, wer als Mitbewerber ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / d) Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 1. Ablauf des vorläufigen Verfahrens, Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rz. 64 Zur Klärung für die Entscheidung über eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt das zur Ermittlung von Amts wegen verpflichtete Insolvenzgericht regelmäßig Sachverständige ein, § 5 Abs. 1 InsO. Neben der Frage nach dem Vorliegen eines Insolvenzgrundes ist von dem Gutachter vor einer Verfahrenseröffnung zu klären, ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskost...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Maklerrecht / C. Maklerklausel

Rz. 53 Häufig befinden sich in Grundstückskaufverträgen Bestimmungen, die sich auf die Mitwirkung/den Provisionsanspruch eines Maklers beziehen. Welche Rechtsfolgen der Makler aus diesen "Maklerklauseln" herleiten kann, ist immer eine Frage der Auslegung. Im Wesentlichen kommen drei Varianten in Betracht:[170]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Gerade in schwierigen Rechtsfragen kann es vorkommen, dass sich Verteidigung und Mandantschaft der Hilfe bestimmter Berufsgruppen bedienen wollen, da diese in speziellen Fragen über eine erhöhte Sachkenntnis verfügen. Nur beispielhaft sei hier auf das Steuerrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht oder Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes hingewiesen. Dabei kann es auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Urheberrecht / b) Miturheberschaft

Rz. 35 Bei Miturheberschaft (§ 8 UrhG) ist eine Verwertung nur nach den Regeln über die Gemeinschaft ( §§ 744 ff. BGB) möglich. Zur Bejahung der Miturheberschaft ist eine maßgebliche schöpferische Mitwirkung an dem geschützten Werk erforderlich.[53] Soweit durch einen Lizenzvertrag Urheberrechte Dritter betroffen sein können, ist darauf Wert zu legen, dass diese der Lizenzier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Miete und Pacht / 5. Mietaufhebungsvertrag

Rz. 24 Die Vertragsparteien können darüber hinaus das Mietverhältnis jederzeit durch vertragliche Vereinbarung beenden. Ein solcher Mietaufhebungsvertrag ist grds. formlos möglich, aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Vertragsabschluss (vgl. Rdn 142 ff.). Der Vertragsinhalt unterliegt der freien Vereinbarung der Parteien. Im Vertrag sind so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Muster: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.1: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung An das Amtsgericht Zivilabt. (für Wohnungseigentumssachen) _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, wohnhaft _________________________-Straße, _____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 164 Durch den Vergleichsabschluss entsteht neben den bereits angefallenen Gebühren eine 1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 RVG-VV. Gem. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG-VV entsteht eine Terminsgebühr auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs. Darüber hinaus kann gem. der Vorbemerkung 3 Abs. 3 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG eine Terminsgebühr auch bei der Mitwirkung an auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / 2. Charakteristika der Rechtsform

Rz. 143 Die KGaA ist wie die AG Körperschaft, juristische Person und Formkaufmann, vgl. § 278 Abs. 1 und § 278 Abs. 3 i.V.m. § 3 AktG. Sie ist nicht Personengesellschaft, weist jedoch Strukturmerkmale des Personengesellschaftsrechts auf. Konstituierend und kennzeichnend ist für die KGaA, dass sie anders als die AG notwendig zwei voneinander zu sondernde Arten von Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / a) Satzungsänderung

Rz. 48 Der Kapitalerhöhungsbeschluss zielt auf eine Satzungsänderung (§ 23 Abs. 3 Nr. 3 und 4 AktG); es ist deshalb zwingend die Mitwirkung der Hauptversammlung geboten. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals; die Satzung kann bis zur Grenze der einfachen Mehrheit eine geringere Mehrheit bestimm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Benachrichtigungs- und Informationspflicht

Rz. 32 Der Unternehmer schuldet des Weiteren unverzügliche Unterrichtung im Falle einer bevorstehenden erheblich beschränkten Auftragsannahme. Insoweit ist vor allem zu berücksichtigen, dass die unternehmerische Freiheit und das berechtigte Geheimhaltungsinteresse des Unternehmers vielfach die Grenze bilden.[108] Besonders problematisch ist die Informationspflicht im Falle e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Vermittlungs- und Abschlussprovision

Rz. 38 Der Handelsvertreter hat einen Provisionsanspruch für solche Geschäfte, die während des Vertragsverhältnisses abgeschlossen werden und die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten zustande kommen, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. Zeitlich kommt es für die Provisionspflicht darauf an, ob der Geschäftsabschluss während des b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / 1. Inhalt und Methode des ausländischen Rechts

Rz. 7 Die nach der deutschen Rechtslage zur Anwendung berufenen und/oder die muss das Gericht von Amts wegen feststellen. Es muss das ausländische Recht aber nicht kennen und ist deshalb berechtigt, erm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / c) Muster: Antrag auf Zulassung anderer Personen als Verteidiger gem. § 138 Abs. 2 StPO

Rz. 26 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.5: Antrag auf Zulassung anderer Personen als Verteidiger gem. § 138 Abs. 2 StPO An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Strafverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich den Antrag, den Steuerberater _________________________ als w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Handelsrecht / 4. Gesamtprokura

Rz. 82 Erteilt der Geschäftsherr die Prokura an mehrere Personen gemeinschaftlich, sind diese nur gemeinschaftlich befugt, den Geschäftsherrn zu vertreten. Es liegt Gesamtprokura vor, § 48 Abs. 2 HGB. Die Gesamtprokura ist eine wirksame Möglichkeit der Beschränkung der Prokura. Sie ist in vielfältigen Variationen denkbar: Einzelprokura von A, Gesamtprokura von B; Bindung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 37 § 11 RVG stellt ein vereinfachtes Verfahren zur Festsetzung einer dem Anwalt im Rahmen einer gerichtlichen Tätigkeit erwachsenen gesetzlichen Vergütung, einer nach § 42 RVG festgestellten Pauschalgebühr und der zu ersetzenden Aufwendungen, die zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören, zur Verfügung. Auf das Verfahren sind sinngemäß die Vorschriften der jewei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung

Rz. 49 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.4: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung _________________________ (Name, Anschrift des Sicherungsgebers) hat der _________________________ Bank (Name, Anschrift) folgende Buchgrundschuld bestellt (UR. Nr. _________________________ des Notars _________________________): Grundbuch/Wohnungseigentumsgrundbuch/Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / b) Treuepflicht von Gesellschaftern

Rz. 22 Gesellschafter unterliegen wechselseitig und im Verhältnis zur GmbH grundsätzlich einer Treuepflicht.[103] Treuebindungen spielen in vielerlei Hinsicht eine Rolle: Z.B. sollen sie Rechtsgrund sein für Auskunfts- und Informationsrechte,[104] Pflichten bei Gesellschafterbeschlüssen bis hin zu einem bestimmten Stimmverhalten (vgl. Rdn 111, 161, 222), zur Zustimmung zur An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 125 Grds. sind Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt nach § 46 Abs. 1 AO ohne Begrenzung durch den Pfändungsschutz nach § 850c ZPO pfändbar. Drittschuldner ist in der Regel das Finanzamt gem. § 46 Abs. 7 AO, das allerdings mit anderweitigen Steuerschulden gegen den Erstattungsanspruch wirksam aufrechnen kann (vgl. § 47 AO, § 392 BGB). Zuständig für die Steue...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / H. Muster: Abwandlung: Vertragsgestaltung beim Vereinssponsoring

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 38.4: Abwandlung: Vertragsgestaltung beim Vereinssponsoring Vereinbarung zwischen dem Pro Tennis e.V., _________________________ – nachfolgend Verein – und Sportmarketing GmbH _________________________ – nachstehend Agentur – Präambel: Pro Tennis nimmt mit _________________________ Jugendmannschaften an dem Meisterschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / a) Muster: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz

Rz. 61 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Zwischen _________________________ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachfolgend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird folgende Sicherungsübereignung vorgenommen. 1. Gegenstand der Sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / bb) Mitwirkungspflicht der Beteiligten

Rz. 140 Tatsächlich trägt das Gericht aber nicht die alleinige Sachaufklärungspflicht. Die Beteiligten, insbesondere auch das Finanzamt,[195] haben eine Mitwirkungspflicht. Diese ergibt sich aus § 76 Abs. 1 S. 2–4 und aus § 76 Abs. 3 FGO. Denn nach § 76 Abs. 1 FGO sind die Beteiligten bei der Erforschung des Sachverhaltes von Amts wegen durch das Gericht "heranzuziehen". Sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung

Rz. 63 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Zwischen _________________________ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinbart: 1...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierungsfreie Unter... / 1.1 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Wesentliches Instrument aufseiten des Gesetzgebers war die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 2006 (im Folgenden AGG). Das AGG hat zum Ziel, Diskriminierungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, der zugeschriebenen "Rasse", des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 IT-Recht / 4. Muster: SaaS-Vertrag

Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.7: SaaS-Vertrag Vertrag über die Bereitstellung von Software zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Anbieter – und _________________________ (Name, Anschrift) – Kunde – § 1 Vertragsgegenstand (1) Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software gemäß der aktuellen Produktbeschreibung dur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Corporate Volunteering / 2.2.1 Verpflichtung der Mitarbeiter zur Teilnahme

Wird der Mitarbeiter im Rahmen seines Arbeitsvertrags eingesetzt, kann er durch das Direktionsrecht hierzu von seinem Arbeitgeber verpflichtet werden. Praxis-Beispiel Kochen für ein CSR-Projekt Die Teilnehmer eines CSR-Projekts erhalten in der Kantine eine kostenlose Mahlzeit. Dabei nehmen am CSR-Projekt sowohl Mitarbeiter des Arbeitgebers, aber auch Mitarbeiter von Kunden und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erbrecht / 3. Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 110 Zur Teilungsreife gehört allerdings auch die vorab zu erledigende Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten (§ 2046 BGB). Nur der dann noch verbleibende Nachlass kann unter den Miterben entsprechend den Erbquoten verteilt werden. Es ist ja gerade Aufgabe des Teilungsplans, die Erbengemeinschaft endgültig auseinanderzusetzen, sodass hier keine restlichen Verbindlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 211 Die Zivilprozessordnung sowie alle anderen Verfahrensordnungen setzen die Unparteilichkeit des Gerichts voraus, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewähren. Zur Durchsetzung der Unparteilichkeit ist einem Richter gem. § 41 ZPO in den dort aufgeführten Fällen die Befugnis zur Ausübung des Richteramtes entzogen. Darüber hinaus gibt § 42 ZPO den Parteien die Möglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Berufungsbegründung

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.9: Berufungsbegründung An das Landessozialgericht _________________________ In Sachen _________________________ gegen Bundesagentur für Arbeit, _________________________ Az. _________________________ beantragen wir namens und in Vollmacht der Klägerin zu erkennen: Das Urteil des SG vom _________________________ und ...mehr