Fachbeiträge & Kommentare zu Minijob

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemeines

Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [556-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. Überblick Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 3 Rund um die Steuererklärung

Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2025 endet am 31.7.2026. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist. Bei einer Antragsveranlagung ist die Erklärung bis zum 31.12.2029 abzugeben. Praxis-Tipp Vereinfachte Erklärungsvordrucke (Arbeitnehmer/Nur-Rentner) Für Steuerbür...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

[Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordruck.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 3 Begünstigter Personenkreis

Unmittelbar begünstigte Personen → Zeile 4 Es wird zwischen unmittelbar und mittelbar begünstigten Personen unterschieden. Zum Kreis der unmittelbar begünstigten Personen gehören insbesondere: Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte auf Antrag (bestimmte Selbstständige), geringfügig Beschäftigte (Minijob) aber nur bei Verzicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 27-50, eZeile 51 Sie können für die Fahrten zwischen Wohnung und Ihrer (ortsfesten) ersten Tätigkeitsstätte, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel (auch bei Firmenwagennutzung und Fahrgemeinschaften) und unabhängig davon, ob Sie tatsächliche Kosten hatten, eine Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Kilomet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 Private Pkw-Nutzung → Zeile 20

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.2 Berücksichtigung volljähriger Kinder → Zeilen 16–21

Volljährige Kinder können ab dem Monat nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis maximal zum Monat der Vollendung des 21. bzw. 25. Lebensjahres für die Monate bei den Eltern berücksichtigt werden, in denen sie eine der im Vordruck (Zeilen 16–18) genannten Bedingungen (z. B. in Ausbildung, freiwilliges Jahr usw.) erfüllen. Geben Sie an, welcher Tatbestand für Ihr Kind in welch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung / 2.1 Versicherte kraft Gesetzes

In der Unfallversicherung sind alle Beschäftigten[1] kraft Gesetzes versichert,[2] darüber hinaus noch zahlreiche andere Personengruppen wie z. B. Lernende bei der beruflichen Aus- und Fortbildung, Unternehmer in der Landwirtschaft und deren Ehegatten/Lebenspartner, ehrenamtlich Tätige, die für Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbände und Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung / 2.2 Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten

Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind ebenfalls kraft Gesetzes unfallversichert. Unter den Begriff der sog. "Haushaltshilfen" fallen u. a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Auch Pflegepersonen bei häuslicher Pflege sind unfallversichert. Für diese Versicherung muss der Beschäftigte selbst keine Beiträge ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 1 Haftung des Arbeitgebers gegenüber der Einzugsstelle

Der Arbeitgeber haftet gegenüber der Einzugsstelle (Krankenkasse, Minijob-Zentrale) für die ordnungsgemäße Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Die Haftung umfasst die Beiträge und ggf. zu zahlenden Säumniszuschläge sowie Zinsen für gestundete Beiträge.[1] Der Arbeitgeber haftet mit seinem gesamten Vermögen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Haftungsrechtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.1 Festlegung der Wochenarbeitszeit bei Arbeit auf Abruf

Von "Arbeit auf Abruf" spricht man, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nur zu erbringen hat, wenn Arbeit tatsächlich anfällt. In derartigen Vereinbarungen ist u. a. eine wöchentliche Arbeitszeit festzulegen. Unterbleibt dies, wird eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden angenommen. Dies hat zur Folge, dass bei einer f...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2.2 Versicherungsrechtliche Auswirkung

Verzichtet ein Arbeitnehmer im Voraus schriftlich ganz oder teilweise auf eine Einmalzahlung, hat das auch versicherungsrechtliche Konsequenzen. Vom Zeitpunkt des Verzichts an kann eine nicht ausgezahlte Einmalzahlung weder bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts noch bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts bei geringfügig entlohnter Beschäftigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1 Nicht ausgezahltes laufendes Entgelt

Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen bei laufend gezahltem Entgelt, sobald der Arbeitnehmer es rechtlich beanspruchen kann.[1] Der Arbeitgeber ist zur Beitragsberechnung aus dem Entgelt verpflichtet, sobald der Arbeitnehmer Anspruch auf das Arbeitsentgelt hat. Für dieses "Entstehungsprinzip"[2] ist unerheblich, ob der Arbeitgeber das Entgelt tatsächlich au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Hausordnung (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 41 In der Hausordnung sind Gebrauchs- und Verwaltungsregelungen zusammengefasst, die den Schutz des Gebäudes, die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung und die Erhaltung des Hausfriedens sichern sollen.[163] In der Regel wird die Hausordnung durch Mehrheitsbeschluss festgelegt (Absatz 1). Im Beschlusswege kann aber nicht alles geregelt werden, was die Beteiligten ...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 2 Zuschuss-Wintergeld

Für einen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld können Guthaben aus flexiblen Arbeitszeitregelungen eingebracht werden. Hierunter fallen z. B. Guthaben auf tarifvertraglichen Arbeitszeitkonten[1], aber auch alle anderen Formen von Zeitguthaben, z. B. auf anderweitigen betrieblichen "Ansparkonten". Soweit Urlaubsansprüche in Zeitguthaben umgewandelt werden können[2], können auch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Au-pair-Beschäftigung / 2 Geringfügige Beschäftigung

Liegt kein Betreuungsverhältnis besonderer Art, sondern eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vor, kommt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung für Au-pairs grundsätzlich in Betracht. Bei Au-pairs sind die Regelungen für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1] anzuwenden, da ihre Beschäftigung durch einen privaten Haushalt begründet wird und die Tätigkeiten sonst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aushilfskräfte / Zusammenfassung

Begriff Ein juristisch exakter Begriff der Aushilfskraft existiert nicht. Aushilfskräfte (auch sog. "täglich befristete Arbeitnehmer", "befristete Tagesaushilfen" oder "Minijobber" genannt) sind Arbeitnehmer, die nur für eine im Voraus festgelegte kürzere Zeit und/oder in Teilzeit eingestellt werden, etwa zur Behebung eines vorübergehenden Bedarfs an Arbeitskräften, oder (au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aushilfskräfte / 2 Sozialversicherungsrechtliche Bewertung

Sozialversicherungsrechtlich sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Kurzfristige Beschäftigungen sind zusätzlich rentenversicherungsfrei. Auch hier gilt jedoch, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Bei Saisonbeschäftigungen von ausländischen Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.1 Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedsstaaten

Nach Art. 13 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 muss zunächst festgestellt werden, ob eine Person gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten beschäftigt ist. Eine Person gilt insbesondere dann als gewöhnlich in 2 oder mehr Mitgliedsstaaten tätig, wenn die Person unter Beibehaltung ihrer ursprünglichen Beschäftigung gleichzeitig eine weitere Beschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 5 Minijobs und mehrere Dienstverhältnisse

Die Energiepreispauschale I von 300 EUR konnte nur für das erste Dienstverhältnis ausgezahlt werden. Folglich konnte die Energiepreispauschale I nicht für jedes weitere Dienstverhältnis ausgezahlt werden. Der Arbeitnehmer musste insoweit in eine der Steuerklassen I bis V eingereiht sein. Energiepreispauschale I für Minijobber Auch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 4.1 Voraussetzungen

Der Anspruch auf die Energiepreispauschale I für den begünstigten Veranlagungszeitraum 2022 entstand am 1.9.2022. Der Entstehungszeitpunkt am 1.9.2022 war von Bedeutung für die Frage, wer die Energiepreispauschale I auszahlt. Über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn sollten nur aktiv tätige Arbeitnehmer entlastet werden, die die folgenden Voraussetzungen erfü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 1 Zuordnung zum Arbeitsentgelt

Die Energiepreispauschale zählte nicht zum Arbeitsentgelt, da sie keine Einnahme aus einem Beschäftigungsverhältnis darstellte.[1] Für die Pauschale fielen somit keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Die Energiepreispauschale wurde nicht bei der Einkommensanrechnung von Sozialleistungen berücksichtigt und hat keinerlei Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 2 "Energiepreispauschale I" für aktiv tätige Erwerbspersonen

Jedem Anspruchsberechtigten wurde einmalig eine steuerpflichtige Energiepreispauschale I i. H. v. 300 EUR ausbezahlt. Der Anspruch auf die Energiepreispauschale I für den Veranlagungszeitraum 2022 entstand am 1.9.2022.[1] Für die Gewährung musste der Arbeitnehmer keinen Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen. Bei Arbeitnehmern unterlag die Energiepreispauschale I als sonstiger...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 7 Auszahlungszeitpunkt

Hat der Arbeitgeber eine Energiepreispauschale I an seine Arbeitnehmer ausgezahlt, so konnte der Arbeitgeber die Energiepreispauschale I gesondert vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer wie folgt entnehmen: Soweit der Arbeitgeber zur monatlichen Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung verpflichtet ist (mit der Lohnsteuer-Anmeldung für August 2022), musste er die Energieprei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 3.3 Nicht anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Keinen Anspruch auf eine Energiepreispauschale I hatten Rentner und Empfänger von Versorgungsbezügen (wie Pensionäre), soweit diese ausschließlich Einnahmen aus einem vergangenen Dienstverhältnis erzielten[1], beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler, Bezieher von Sozialleistungen, soweit diese ausschließlich Sozialleistungen im Veranlagungszeitraum 2022 bezogen haben, die nich...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.1 Arbeitsvertrag

Der Werkstudent ist ein "normaler" Arbeitnehmer, weshalb beim Abschluss eines Arbeitsvertrags sämtliche Bestimmungen beachtet werden sollten, die auch bei der Anstellung eines nicht studierenden Arbeitnehmers gelten.[1] In der Regel wird das Arbeitsverhältnis mit einem Werkstudenten befristet sein, daher ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu berücksichtigen.[2] S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elektronisch unterstützte B... / 3.3 Übermittlung der ergänzenden Entgeltunterlagen

Der Gesetzgeber hat in § 8 Abs. 2 BVV geregelt, welche ergänzenden Unterlagen in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen zu nehmen sind. Zu den begleitenden Entgeltunterlagen gehören Unterlagen zur Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit, zur Staatsangehörigkeit, zur Mitgliedschaft bei der Krankenkasse, zur Entsendung und auch Stundenaufzeichnungen. Es fallen u. a. fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 9 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die Energiepreispauschale I musste im Lohnkonto aufgezeichnet werden[1], sodass sie bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solche zu erkennen ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Darüber hinaus ist die ausgezahlte Energiepreispauschale I in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung [2] mit dem Großbuchstaben E auszuweisen.[3] Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 8 Abgabe einer Einkommensteuererklärung

I. d. R. sind Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Erhält ein Arbeitnehmer jedoch zusätzlich zum Arbeitslohn eine Lohnersatzleistung von mindestens 410 EUR, wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld, so ist dieser zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Zur Abgabe verpflichtet sind aber auch zusammenveranlagte Ehepaare/Lebens...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsnummer / 3.2 Betriebsnummernvergabe für besondere Betriebe

Grundsätzlich vergibt der Betriebsnummern-Service die Betriebsnummer. Es gibt 3 Ausnahmefälle, in denen die Betriebsnummer bei einer anderen Institution zu beantragen ist: Privathaushalte, die noch nie eine Betriebsnummer erhalten haben und Arbeitnehmer ausschließlich auf Basis eines geringfügig entlohnten Minijobs beschäftigen. Für diese ist die Minijob-Zentrale der Deutschen...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Grundsätzliches Verbot (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Nach Satz 1 dürfen schwangere und stillende Beschäftige grds. nicht an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt werden, dabei übernimmt § 6 Abs. 1 Satz 1 insoweit mit redaktionellen Anpassungen den Regelungsgehalt des früheren § 8 Abs. 1 MuSchG. Untersagt ist daher grds. die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen in der...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten (Mini-/Midi-Jobs)

Rz. 220 Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[408]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV: Zeitgeringfügigkeit; kurzfristige Beschäftigung)[409] und als geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten [410] (§ 8a SGB IV), die ihrer...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Arbeitsvertrag mit kurzfristig Beschäftigten

Rz. 278 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.19: Arbeitsvertrag mit kurzfristig Beschäftigten § 1 Anstellung Der Arbeitnehmer/Die Beschäftigte wird befristet für die Zeit vom _________________________ bis _________________________ als _________________________ eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist, ohne dass es einer Kündigung bed...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

Rz. 144 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung (Mini-Job-Vertrag) (Rubrum wie Muster Rdn 141) Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung (Mini-Job-Vertrag) § 1 Tätigkeit Der/die Beschäftigte wird im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung i.S.d. § 8 SGB IV als ____________________...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Muster: Erklärungen des geringfügig Beschäftigten zur Zusammenrechnung mehrerer geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 146 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.11: Erklärung des/der Beschäftigten zur Zusammenrechnung mehrerer geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitgeber macht den/die Beschäftigte(n) darauf aufmerksam, dass mehrere Beschäftigungen unter Umständen zusammengerechnet werden. Die Aufnahme einer weiteren geringfügigen entlohnten Beschäftigung ...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 1. Typische Sachverhalte

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 2.3.6 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Der Gesetzgeber legt kraft Fiktion auch eine Bildungseinrichtung als Tätigkeitsstätte fest, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[1] Die Fahrten zur Bildungseinrichtung fallen damit unter die Regeln der Entfernungspauschale. Hier kommt eine weitergehende Berücksichtigung der Kosten ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Sonstige Teilzeitansprüche

Rz. 260 Schwerbehinderte Menschen haben nach § 164 Abs. 5 SGB IX Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Die Geltendmachung des Anspruchs nach § 164 Abs. 5 SGB IX ist an keine Form, Frist, Wartezeit oder Mindestbeschäftigtenzahl gebunden.[473] Das Verlangen des schwerbehinderten Menschen nach § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringerung der geschuldeten A...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Muster: Erklärungen des geringfügig Beschäftigten zur Versicherungsfreiheit

Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.10: Erklärung des/der Beschäftigten zur Versicherungsfreiheit Der Arbeitgeber hat den/die Beschäftigte darauf hingewiesen, dass ein Opt-out allenfalls dann ab Beginn der geringfügigen Beschäftigung wirkt, wenn er innerhalb des ersten Kalendermonats der Beschäftigung beantragt wird; anderenfalls wirkt er nur f...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Fiktives Einkommen des Gläubigers

Rz. 270 Hat der Gläubiger kein Einkommen, obwohl ihm eine Erwerbstätigkeit möglich und zumutbar wäre, so kann ihm ein fiktives Einkommen in der Höhe entgegengehalten werden, wie es in zumutbarer Weise erzielbar wäre. Besonderheiten des Einzelfalles sind dabei zu berücksichtigen.[420] Auch kann ein fiktives Einkommen nicht allein mit der Begründung angesetzt werden, der Gläub...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Erörterung

Rz. 232 Nach § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen.[429] Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. Will der Arbeitnehmer eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit erreichen, muss er s...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Elternteilzeit

Rz. 253 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gem. § 15 Abs. 5 S. 1 und S. 2 BEEG und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG . Im Konsensverfahren sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Beschäftigte über den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit einigen (§ 15 Abs. 5 S. 2 BEEG). Ist eine Einigung n...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Vorteile und Nachteile des Realsplittings

Rz. 535 Der Vorteil des Realsplittings besteht darin, dass sich die Steuerbelastung des Schuldners in der Regel drastisch ermäßigt. Denn der geleistete Ehegattenunterhalt[862] wird von der Spitze seines zu versteuernden Einkommens abgezogen. Der Schuldner erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seiner persönlichen Spitzensteuerbelastung. Je höher das Einkommen des Schuldne...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Nachweisgesetz

Rz. 82 Für die Inhalte des Arbeitsvertrages sind das Nachweisgesetz und die Nachweisrichtlinie vom 14.10.1991 (91/533/EWG) zu beachten. Das Nachweisgesetz, auf das § 105 GewO für die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages verweist, gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme einer vorübergehenden Aushilfe von bis zu einem Monat (§ 1 NachwG). Das Gesetz ver...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 59 Privilegierenden Sonderregelungen gegenüber den allgemeinen Regeln des Aufenthaltsgesetzes unterliegen nicht nur Unionsbürger und ihre Familienangehörigen nach dem Freizügigkeitsrecht und dem Freizügigkeitsgesetz/EU, sondern teilweise auch türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen. Die historische Grundlage bietet hierfür zunächst das Abkommen zur Gründu...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 4. Muster: Klage gegen die Versagung der Verlängerung des Aufenthaltsrechts

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.8: Klage gegen die Versagung der Verlängerung des Aufenthaltsrechts Verwaltungsgericht Potsdam Friedrich-Ebert-Straße 32 14469 Potsdam per beA Klage der _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen d...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Arbeitsbemühungen

Rz. 389 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[646] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstät...mehr