Fachbeiträge & Kommentare zu Mietwohnung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Bestellerprinzip / 3.2.3 Problem: Wohnungsvermittlung in "angespannten Wohnungsmärkten"

Zumindest nach der Gesetzesbegründung ist die Position des Maklers in den angespannten Wohnungsmärkten, also den Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, problematischer als in sonstigen Gebieten. Hier nämlich unterstellt der Gesetzgeber...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Bestellerprinzip / 7.1 Bestandswohnungen

Mietwohnungen im Bestand können Makler provisionspflichtig nicht mehr vermitteln, wenn sie keinen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Vermieter geschlossen haben. Im eigenen Interesse ist es daher sinnvoll, den Bestand zu bereinigen. Melden sich also Mietinteressenten, sollten die Makler mit offenen Karten spielen und die Wohnungen "verschenken", selbst wenn die pote...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 3.2.1.1 Wohnsitz

Rz. 15 Abgrenzungsmerkmal für die verschiedenen Arten der persönlichen Steuerpflicht sind grundsätzlich die Belegenheit von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt. Nach § 8 AO hat eine Person ihren Wohnsitz dort, wo sie ihre Wohnung u. U. innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird.[1] Ob ein Wohnsitz vorliegt, ist nach den tatsächlic...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Verhältnis der Modernisierungsregelungen zu den Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen

Rz. 26 Die Erfüllungs- und Gewährleistungsrechte des Mieters bleiben von §§ 555a-f BGB weitgehend unberührt (AG Hohenschönhausen, Urteil v. 12.5.2004, 11 C 519/03, MM 2004, 265; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555d Rn. 91; Emmerich-Sonnenschein, § 554 Rn. 32). Der Mieter kann daher die Wiederherstellung des – unter Berücksichtigung der Modernisierung – vertragsgemäßen Zustand...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.3 Vorausgegangene Verwendungen

Rz. 11 Zu berücksichtigen sind im Rahmen der Abwägung auch vorausgegangene Verwendungen des Mieters (LG Berlin, Urteil v. 20.4.1999, 64 S 316/98, ZMR 1999, 554 = NZM 1999, 1036), soweit grundsätzlich eine Duldungspflicht gemäß § 555d Abs. 1 besteht. Vorausgegangene Aufwendungen spielen keine Rolle, wenn die Maßnahme des Vermieters angesichts des vom Mieter bereits geschaffen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Leer stehende Eigentumswohnung / 2.1 Der Kostenverteilungsschlüssel gemäß Vereinbarung

In zahlreichen Gemeinschaftsordnungen sind vom Gesetz abweichende Kostenverteilungsschlüssel vereinbart. Diese Vereinbarungen sind gegenüber der gesetzlichen Regelung vorrangig. Wiederum aber können die Wohnungseigentümer auch eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung über die Kostenverteilung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG abändern. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.23.4 Mietwohnungen

Werden die in der Hausordnung festgelegten Zeiten eingehalten, kann von einem musizierenden Mieter ein Unterlassen des Musizierens nicht verlangt werden.[1] Das Amtsgericht Frankfurt a. M. erachtet auch in einer hellhörigen Mietwohnung das Klavierspielen bis zu eineinhalb Stunden am Tag als für die anderen Mieter zumutbar.[2]mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.9.1 In Mietwohnungen

Katzen haben es in Mietwohnungen leichter als Hunde, weil die Gerichte in ihnen keine störenden Hausgenossen sehen und anerkennen, dass sie bei regelmäßiger Reinigung ihres Katzenklos reinlich sind und keine ernsthaften Schäden in der Mietwohnung anrichten.[1] Wenn allerdings Katzengestank durch Urin und Kot zu Belästigungen anderer Mieter führt, kann dies eine fristlose Künd...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.41 Wäsche auf dem Balkon

Die zum Trocknen oder Lüften auf dem Balkon aufgehängte Wäsche mag zwar den Nachbarn stören, gibt ihm aber nach der Gesetzeslage keinen Anlass, hiergegen einzuschreiten. Denn der ihn störende Anblick ist nach der Rechtsprechung nur eine optische Belästigung, die mit den Mitteln des Nachbarrechts nicht abgewehrt werden kann (vgl. hierzu Kap. 2.4.1). Wohnungseigentum Etwas ander...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.1 Zivilrechtsschutz für Mieter

Die Haustierhaltung in Mietwohnungen ist häufiger Streitpunkt sowohl im Verhältnis zum Vermieter als auch wegen der durch die Tiere verursachten Störungen im Verhältnis zu den anderen Mietern. Dies wird verständlich, wenn man die unterschiedlichen Interessenlagen berücksichtigt. Auf der einen Seite steht der Vermieter, dem daran gelegen ist, Beschädigungen und übermäßige Abnu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CO2-Preis steigt auf Maximalwert – Heizen wird teurer

Der sogenannte CO2-Preis steigt im neuen Jahr von 45 auf 55 EUR pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Geschätzt wird ein Preisanstieg beim Heizöl um etwa 2 Cent pro Liter – das betrifft Mieter und Vermieter. Nach 45 EUR im vergangenen Jahr steigt der Preis für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) ab dem 1.1.2025 auf 55 EUR pro Tonne auf den bisherigen Höchstwert. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.7 Baulärm

Die Grenze für die Zumutbarkeit von Baulärm für die Nachbarschaft wird für den Regelfall durch die Lärmrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm[1] markiert, die mit den Lärmrichtwerten der TA Lärm und der VDI-Richtlinie 2058, Blatt 1 "Arbeitslärm in der Nachbarschaft" identisch sind (vgl. hierzu Kap. 2.4.2). Werden die Lärmrichtwerte überschr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / Zusammenfassung

Überblick Durch das enge Zusammenleben der Menschen lässt es sich nicht vermeiden, dass bei der Benutzung von Mietwohnung, Eigentumswohnung oder eigenem Grundstück sog. Einwirkungen auf Nachbarwohnungen oder Nachbargrundstücke ausstrahlen, die dort subjektiv als Belästigung empfunden werden. Jeder Nachbar ist aus dem Nachbarschaftsverhältnis heraus verpflichtet, derartige Ein...mehr

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Das Betreuungsrecht in der ... / 7 Genehmigungspflichtige Maßnahmen des Gerichts

Ausnahmen vom Grundsatz, dass der Betreuer den Betreuten in seinem Aufgabenkreis gerichtlich und außergerichtlich vertritt, sieht das BGB bei bestimmten Entscheidungen des Betreuers vor. Diese bedürfen zusätzlich der Genehmigung des Gerichts. Dazu gehören u. a.: Bestimmte ärztliche Maßnahmen und Eingriffe (§§ 1904, 1905 BGB), Unterbringung des Betreuten in einer Einrichtung mi...mehr

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Das Betreuungsrecht in der ... / 8.4 Erforderliche gerichtliche Genehmigungen

Praxis-Beispiel Kündigung des Nutzungsvertrags durch den Betreuer Fallbeispiel Frau A, 89 Jahre alt, verwitwet, ist Mitglied einer Genossenschaft und bewohnt aufgrund eines Dauernutzungsvertrags eine Wohnung aus deren Bestand. Seit 2 Jahren ist ihr Sohn S ihr gerichtlich bestellter Betreuer (u. a. mit dem Aufgabenbereich "Wohnungsangelegenheiten"). Frau A fühlt sich in ihrem v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4.1 Welche Einwirkungen meint das Gesetz?

§ 906 BGB betrifft Einwirkungen aus der Nachbarschaft durch von außen kommende aktive Einflüsse, sog. Imponderabilien. Die Einwirkungen aus der Nachbarschaft müssen dabei von einem anderen Grundstück kommen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Einwirkungen von einer Mietwohnung in eine andere oder im Fall von Wohnungseigentum vom Gemeinschaftseigentum auf ein Sondereigentum "z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.21 Grillen im Garten/auf Balkon

Private Grillparties können den Nachbarfrieden erheblich stören: Der eine freut sich an seinem brutzelnden Steak, dem anderen stinkt der Grilldunst ganz gewaltig. Das Gesetz ist hier keine große Hilfe. Spezielle Vorschriften, die den Betrieb von Grillgeräten regeln, fehlen weitgehend. Einfacher haben es die Nachbarn in Brandenburg[1] und Nordrhein-Westfalen[2]. Es sind die ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.26 Kinderlärm

Wenn Sie sich über den Lärm spielender Kinder im oder vor dem Haus ärgern, müssen Sie sich im Großen und Ganzen damit abfinden. Seit einer BGH-Entscheidung im Jahr 1993[1], in der das Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung hervorgehoben wurde, besteht eine gegenüber Kinderlärm tolerante Einstellung. Dementsprechend ist das Erzeugen von Lä...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Förderprogramm zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Wohnungsbau-Sozial)

Mit diesem Programm möchte das Land Mecklenburg-Vorpommern Investoren zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden motivieren. Förderfähig sind aber nur Vorhaben in Gemeinden, die in den regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren oder Tourismusschwerpunktraum mit meh...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Neubau von sozial geförderten Mietwohnungen

Verschiedene Fördermodelle Das Ziel der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) ist es, den Wohnungsbau zu unterstützen und den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu erleichtern. Neben der bewährten Förderung in den bisherigen Fördermodellen 1 und 2 wird erstmals auch die Förderung von Wohnungen ermöglicht, die speziell für Haushalte mit mittlerem Einkommen vorgesehen s...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.5 Bedingungen

Die geförderten modernisierten Wohnungen sind für die Dauer der Laufzeit der Darlehen Wohnungssuchenden als Miet- oder Genossenschaftswohnungen zum Gebrauch zu überlassen. Maßgeblich für die Berechnung der Belegungsdauer ist der Tag der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen. Bis max. 6,60 EUR Bei der Vermietung einer belegungsgebundenen Wohnung darf keine höhere Nettokaltmiet...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4 Weitere interessante Förderprogramme des Landes Niedersachsen

Modernisierung Das Land Niedersachsen bietet verschiedene Programme zur sozialen Wohnraumförderung an, die über die NBank abgewickelt werden. Hier sind einige der wichtigsten Fördermöglichkeiten: Modernisierung von Mietwohnraum: Unterstützung für die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern, einschließlich energetischer Modernisierung von Mietwohnungen, die vor d...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Programmende

Das Programm kann bis zum 31.12.2026 genutzt werden.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Geförderte Wohnflächen gemäß WFB 2023

Zusätzlich ist eine Förderung für Gemeinschaftsflächen möglich. 3.1.1 Grundsätzliche Förderung 0 % bis 0,5 % Zinsen Öffentliche Baudarlehen zinsloses Baudarlehen: Fördermo...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Förderfähige Gemeinden

Mehr als 2.000 Einwohner In diesen Gemeinden werden die Fördermittel gewährt: Ober-, Mittel- oder Grundzentren oder Tourismusschwerpunkträume mit mehr als 2.000 Einwohnern. Gemeinden mit einer Leerstandsquote unter 4 %.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Antragsverfahren

Antrag vor Baubeginn Anträge für die Programmaufnahme müssen frühzeitig vor Baubeginn bei der Programmleitstelle eingereicht werden. Die Anträge sollten folgende Informationen enthalten: Beschreibung des Bauvorhabens Angaben zur Belegenheit und Anzahl der geförderten sowie frei finanzierten Wohnungen Informationen zu Gewerbeeinheiten Wohnungsschlüssel (Verteilung der Wohnungen) Vi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Alle Eigentümer Eigentümer oder Erbbauberechtigte von geeigneten Grundstücken. Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstücks oder Erbbaurechts gesichert ist oder durch die Gewährung der Zuwendung gesichert wird.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Mietpreis- und Belegungsbindung

Bis zu 6,80 EUR Mietpreis: max. 6,00 EUR/m2 (1. Förderweg) bzw. 6,80 EUR/m2 (2. Förderweg). Bindung an Wohnberechtigungsschein (Einkommensgrenzen z. B. 12.000 EUR für 1-Personen-Haushalt). Dauer der Bindung: bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens oder 12 Jahre nach Tilgung.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Klimagerechter Wohnungsbau

Effizienzhäuser Mehrkosten zur Erreichung eines Effizienzhaus-Standards werden je geförderter Wohnung pauschal bezuschusst bei einem erreichten Standard vonmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Auszahlung

4 Raten Die Auszahlung erfolgt in folgenden Raten: 20 % bei Beginn, 45 % bei Rohbau, 25 % bei Bezugsfertigkeit, 10 % nach Nachweisprüfung.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Antragsverfahren

Bewilligungsbehörde Antrag vor Baubeginn ist bei der Bewilligungsbehörde (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) einzureichen. Wichtiger Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – die Bewilligung hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Grundlagen der Förderung

Zentrales Grundbedürfnis Wohnen ist ein zentrales Grundbedürfnis, doch viele Haushalte – besonders in Ballungsräumen – kämpfen weiterhin mit der Herausforderung, bezahlbaren und angemessenen Wohnraum zu finden. Familien mit mehreren Kindern, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen sind davon häufig besonders betroffen. Gleichzeitig mangelt es oft an Wohnraum, der den...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.3 Voraussetzungen

Mindestens 10 Jahre alt Die Förderung erfolgt vom Grundsatz her nur an Wohnungen in Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind. Die Frist wird ab dem Tag der Bezugsfertigstellung berechnet. Wurde das Objekt später fertiggestellt, sind bauliche Maßnahmen nur zuwendungsfähig, wenn diese der Heizenergieeinsparung dienen, zur Kohlendioxid- und Schwefeldioxidminderung führen, oder zur Woh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Fördermodelle

Berechnung der Förderhöhe Die Förderhöhe wird im Rahmen der unterschiedlichen Fördermodelle ermittelt, die in einem Bauvorhaben wohnungsbezogen miteinander kombiniert werden können. Die Wahl des jeweiligen Fördermodells (3.2.1 bis 3.2.4) beeinflusst die Förderhöhe, die Belegungsbindung und die Mietbindung Die Höhe des öffentlichen Baudarlehens wird auf Grundlage der im Fördero...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Förderkriterien

Geförderte Haushalte Es werden nur barrierearme oder -freie Wohnungen gefördert, die für Haushalte mit mittleren oder niedrigen Einkommen (nach Einkommensgrenzenverordnung) geeignet sind. Es erfolgen keine Förderungen für Ferienwohnungen, unzureichend nutzbare Objekte oder Modernisierungen ohne Substanzveränderung. Hinweis Gemischte Nutzung Sind in den Gebäuden auch gewerbliche ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.1 Grundsätzliche Förderung

0 % bis 0,5 % Zinsen Öffentliche Baudarlehen zinsloses Baudarlehen: Fördermodelle 1 und 2 zinsgünstiges Baudarlehen: 0,5 % Zinssatz (nur für Fördermodell 3) Mindesttilgung: 1,5 % des Darlehensursprungsbetrags Verwaltungskostenbeitrag: 0,15 % bis 0,6 % (abhängig von der Darlehenshöhe) Baukostenzuschuss nur für Fördermodell 1 bis zu 1.800 EUR pro m2 geförderter Wohnfläche Einmalige Zus...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.4 Fördermodell 4 – Öffentliches Baudarlehen bei Aufstockungen, Dachausbauten oder Nutzungsänderungen

Aufstockungen und Ähnliches Fördermodell 4 unterstützt Bauvorhaben, die Wohnraum durch Aufstockungen, Dachausbauten oder die Umnutzung bestehender Gebäude schaffen. Die Konditionen richten sich je nach Vorhaben und zielen darauf ab, Projekte wirtschaftlich tragfähig zu machen. Förderung bei Aufstockungen und Dachausbauten Die Förderkonditionen entsprechen den Regelungen des För...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Förderhöhe und Bedingungen

Das Baudarlehen wird bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 3.750 EUR/m2 in Rostock/Greifswald, sonst 3.570 EUR/m2) gewährt (siehe Tabelle). 20 % Eigenkapital Als Eigenkapital werden mindestens 20 % der Gesamtkosten verlangt. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist bis zu max. 80 % Gesamtförderung möglich.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.1 Fördermodell 1 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten

Haushalte mit niedrigen Einkommen Fördermodell 1 unterstützt den Neubau von Wohnungen durch öffentliche Baudarlehen, deren Höhe sich am Bodenwert orientiert, sowie durch zusätzliche finanzielle Zuschüsse. Dieses Modell ist speziell auf Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgerichtet, erlaubt aber eine leichte Überschreitung der Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.3 Fördermodell 3 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Berücksichtigung von mittleren Einkommen

Ergänzung zu Modell 1 und 2 Fördermodell 3 zielt darauf ab, Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen zu schaffen. Es ergänzt die bisherigen Modelle 1 und 2 und trägt zu einer ausgewogenen sozialen Durchmischung bei. Die Förderung ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass mindestens 30 % der Neubauwohnungen nach Fördermodell 1 gefördert werden. Fördermittel: Baudarlehen:...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1.1 Unterstützung durch die soziale Wohnraumförderung

Maßnahmen Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen: Bereitstellung von günstigen Mietwohnungen Unterstützung beim Erwerb selbst genutzten Wohneigentums Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum energetische Modernisierung von Bestandswohnungen Zahlreiche Länder und Kommunen arbeiten daran, diese Ziele umzusetzen. Der Bund unterstützt die soziale Wohnraumförderung durch erheb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.2 Fördermodell 2 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen

Haushalte mit mittleren Einkommen Fördermodell 2 zielt darauf ab, sozial stabile Bewohnerstrukturen zu fördern, indem es den Neubau von Wohnungen finanziell unterstützt. Es richtet sich an Haushalte mit mittleren Einkommen und bietet flexiblere Mietbedingungen im Vergleich zu Fördermodell 1. Fördermittel: Baudarlehen: Die Höhe des Darlehens orientiert sich am Bodenwert des Baup...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) vom 13.9.2001, zuletzt geändert am 20.11.2019 (BGBl I S. 1626) Einkommensgrenzenverordnung (EinkGrenzVO) i. d. F. vom 29.6.2022 (GVOBl. M-V S. 462) Richtlinie Wohnungsbau Sozial (WoBauSozRL M-V) vom 9.2.2023 (AmtsBl. M-V S. 107) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von belegungsgebundenen M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 1. Mietwohnung

Rz. 27 Miet- und Pachtrechte sind grundsätzlich frei vererblich. Bei Wohnungen gibt es allerdings auf Mieterseite gem. § 14 Abs. 2 MRG ein Eintrittsrecht zugunsten naher Angehöriger, die ein dringendes Wohnbedürfnis besitzen und mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Zu den nahen Angehörigen zählen:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2.2 Kostenvergleich von selbst genutztem Wohneigentum/Mietwohnungen

Die Aufwendungen für selbst genutztes Wohneigentum werden mit den angemessenen Kosten bei Mietwohnungen verglichen. Sie sind in vergleichbarer Höhe zu berücksichtigen. Dabei werden die innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt anfallenden Aufwendungen für das Eigenheim mit der für ein Jahr höchstens als angemessenen anzuerkennenden Miete verglichen. Die tatsächliche Berücksic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.1 Mietwohnungen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist für die Beurteilung der Angemessenheit die sog. Produkttheorie anzuwenden. Angemessen sind demnach Aufwendungen, wenn diese insgesamt nicht höher sind als das Produkt aus angemessener Wohnfläche und angemessenem Mietpreis. Damit ist es beispielsweise möglich, eine nach dem m²-Preis teurere Wohnung zulasten einer klei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / bb) Wohnrecht an der Ehewohnung

Rz. 89 Nach Art. 763 Abs. 1 C.C. hat der überlebende Ehegatte für ein Jahr automatisch das unentgeltliche Nutzungsrecht an der Ehewohnung und dem zugehörigen Mobiliar, sofern die Ehewohnung im Eigentum der Ehegatten stand. Handelt es sich um eine Mietwohnung[76] oder war der Verstorbene lediglich Miteigentümer der Wohnung, so werden dem überlebenden Ehegatten für ein Jahr na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / XX. Muster: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Wegfall der Voraussetzungen

Rz. 443 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.59: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Wegfall der Voraussetzungen An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Vorzeitige erneute Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 149 Der Sperrfrist nach § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO kommt keine absolute Bedeutung zu. Vielmehr ist der Schuldner zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Rz. 150 Die Tatsachen, die auf eine ...mehr