Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. 2Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten. (2) Auf den Pachtvertrag mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtslage bei Besichtigung der Wohnung, IV 2.

Rn 28 Hat der Mieter die Wohnung vor Unterzeichnung des Mietvertrags besichtigt, bedarf der Mieter des Schutzes des IV 1 nicht (Beweislast für ordnungsgemäße Besichtigung trägt der Vermieter, vgl Hau NZM 15, 435, 439). Mit IV 2 reagiert der Gesetzgeber auf die Erkenntnis, dass Mietverträge häufig im unmittelbaren Anschluss an eine Besichtigung der zu vermietenden Wohnung ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 556b I gilt für Wohnraum (dazu § 557 Rn 3). Auf Mietverträge über andere Räume ist er entspr anwendbar (§ 579 II). Für Mietverträge über Grundstücke, im Schiffsregister eingetragene Schiffe und für bewegliche Sachen gilt die Endfälligkeit als Regelfall (§ 579 I; BGH NJW 15, 1109 [BGH 29.01.2015 - IX ZR 279/13] Rz 73). § 556b II ist ausschl auf Mietverträge über Wohnra...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zugang u hinreichende Bestimmtheit.

Rn 3 Nach § 130 I wird das Angebot im Moment seines Zugangs wirksam. Der Antrag ist grds formlos möglich und kann daher auch konkludent durch sog Realofferte erfolgen. Insofern liegt in der Zusendung unbestellter Waren grds ein Angebot auf Abschluss eines entspr Kaufvertrags (Vor §§ 145 ff Rn 43). Auch in der Zurverfügungstellung von Leistungen an die Öffentlichkeit wie bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadens- und Wertminderungspauschalierungen (Nr 5a).

Rn 27 Nr 5a betrifft den Umfang der Schadenspauschale, setzt also einen dem Grunde nach (zB gem §§ 280, 281) ersatzfähigen Schaden voraus (BGH WM 19, 2269 Rz 18; ZIP 05, 800). Bezieht die Klausel einen nicht ersatzfähigen Schaden ein, ist sie unwirksam (BGH ZIP 20, 2068 Rz 43). Nicht erfasst werden Pauschalierungen der gem § 818 I herauszugebenden Nutzungen (BGH NJW 88, 258 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kauf-/Werk-/Miet-/Reisevertrag.

Rn 80 Der Verkäufer verletzt seine Pflichten, wenn er eine mangelhafte Sache liefert (§ 433 I 2, Rn 5); der Werkunternehmer, wenn er ein mangelhaftes Werk liefert (§ 633 I, s § 633 Rn 11). Eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Kaufsache trifft den Verkäufer nach hA grds nicht (vgl BGH NJW 68, 2238 [BGH 25.09.1968 - VIII ZR 108/66]; 81, 1269; Ausn: Besonders hochwertige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Allgemeines.

Rn 58 Mieter treffen kraft Gesetzes mit Übergabe der Mietsache (nicht mit Unterzeichnung des Vertrags) als Nebenpflicht ungeschriebene Obhuts- und Sorgfaltspflichten (BGH NZM 19, 816 Rz 15; NJW 18, 1746 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17] Rz 18; s für die Wohnraummiete § 543 II 1 Nr 2). Aufgrund dieser Pflichten hat ein Mieter alles zu unterlassen, was zu einer Verschlechterun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gang der Prüfung.

Rn 20 Die Prüfung hat in drei Schritten zu erfolgen. Zunächst ist das durch wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung bestimmte gesetzliche Leitbild zu ermitteln (vgl zum Leitbild des Kaufvertrages BGH NJW 81, 117; des Internet-System-Vertrages BGH NJW 10, 1449; des Kfz-Versicherungsvertrages BGH ZIP 2011, 2261; des Maklervertrages BGH WM 70, 392; des Mietvertrages...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 565 ersetzt § 549a aF (Leonhard AnwZert MietR 5/22 Anm 1 unter III.1); er gilt nur für die Wohnraummiete (nicht zB für Dauercampingstellplatzverträge, VerfG Brandenbg v 30.9.10, 23/10, zur Abgrenzung Brandenbg MietRB 16, 126, LG Aachen ZMR 16, 543), wenn die Wohnung nicht direkt vom Eigentümer, sondern über und von einem Zwischenvermieter vermietet wird. Es existieren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausschluss des Zurückweisungsrechts gem S 2 (Inkenntnissetzung).

Rn 5 Das Zurückweisungsrecht besteht nicht, wenn der Vollmachtgeber den Erklärungsempfänger auf andere Weise über die Bevollmächtigung in Kenntnis setzt. Erforderlich hierfür ist eine bewusste und zumindest auch an den Dritten gerichtete Mitteilung der Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber (MüKo/Schubert Rz 22), die auch konkludent erfolgen kann (BAG NZA 06, 980 [BAG 12....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wohnung.

Rn 26 Haben beide Partner den Mietvertrag über die gemeinsam genutzte Wohnung abgeschlossen, sind sie dem Vermieter ggü Gesamtschuldner der zu zahlenden Miete. Rn 27 Nimmt einer der Partner den anderen in die von ihm gemietete Wohnung auf, stellt dies eine selbständige Gebrauchsüberlassung iSd § 553 dar (BGH FamRZ 85, 42). Der aufgenommene Partner soll dort nach dem Willen be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gesetzliches Verbot (§ 134).

Rn 23 Gesetzliche Verbote, die sich an beide Parteien richten (vgl § 134 Rn 20), können bei einem Verstoß zur Nichtigkeit des Maklervertrags führen. Besondere Bedeutung erlangen insoweit gesetzliche Vermittlungsverbote. Ein solches Verbot besteht für die Vermittlung von Adoptionen (§ 5 AdVermiG). Die Vermittlung ist Sache der zuständigen Stellen. Das Verbot gilt auch für die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge: Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit.

Rn 11 Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf des Mietverhältnisses fort, ohne dass eine Vertragspartei innerhalb der Zwei-Wochen-Frist widerspricht, so verlängert sich dieses auf unbestimmte Zeit. Folglich gelten die Kündigungsfristen aus § 573c – unabhängig davon, ob diese zuvor abw vereinbart waren oder ein Zeitmietvertrag bestand (vgl Bub/Treier/Fleindl I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 2 § 545 ist abdingbar; auch im Wohnraummietrecht durch AGB im Mietvertrag (Dresd IMR 17, 317; BGH NJW 91, 1750). Ob die bloße Nennung der Vorschrift ausreicht, ist str (so Schlesw NJW 95, 2858; aA Rostock ZMR 06, 692). Bei vertraglichem Ausschluss von § 545 bleibt eine stillschweigende Vertragsverlängerung gleichwohl möglich (Dresd NZM 22, 911 [OLG Dresden 10.08.2022 - 5 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 266 findet keine Anwendung, wenn die Parteienvereinbarung oder das Gesetz etwas anderes bestimmen. Eine abweichende Parteienvereinbarung stellt va der Sukzessivlieferungsvertrag dar (Staud/Bittner/Kolbe § 266 Rz 19; zum Architektenvertrag Fuchs NZBau 19, 25). Bei Dauerschuldverhältnissen, wie zB einem Mietvertrag, ist die Leistung von vornherein periodisch zu erbringe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Genehmigungstatbestände.

Rn 2 Nr 1 betrifft Miet-, Pacht- und andere Verträge, wenn das Vertragsverhältnis länger als vier Jahre dauert und der Betreute zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird. Hierunter fallen alle Miet- und Pachtverträge, unabhängig davon, welche Stellung der Betreute in ihnen hat sowie alle sonstigen Verträge, die zur Erbringung wiederkehrender Leistungen verpflichten. Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Raummietverhältnis.

Rn 17 Der Begriff des Raummietverhältnisses nach § 580a I umfasst alle Räume (s Rn 12), die nicht Wohn- oder Geschäftsräume sind; Plätze sind keine Räume (BGH LM Nr 31 zu § 581). Im Hinblick auf den bauordnungsrechtlich definierten Begriff des Gebäudes als bauliche Anlage ergibt sich, dass der Raum mit dem Erdboden verbunden oder zumindest vom Verwendungszweck ortsfest sein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (4) Beispiele.

Rn 53 Zu den Verkehrspflichten gehören va das Schneeräumen (Kobl NJW 08, 1331) und die Beseitigung von Eis oder von nassen Blättern. Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht ist das Vorliegen einer allgemeinen Glätte und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen (BGH NJW 12, 2727 Rz 6). Ist eine Streupflicht gegeben, richten sich Inhalt und Umfang nach den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 5 § 558 I 2 stellt klar, dass das Mieterhöhungsverlangen ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden kann (Sperrfrist). Der Vermieter hat seinen nicht abtretbaren Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (Rn 8) aber erst, wenn diese zum Erhöhungszeitpunkt seit 15 Monaten unverändert ist (Wartefrist). Div...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 41 Der Vermieter ist über erkennbar besonders wichtige Umstände aufzuklären, die für seine Entschließung von ausschlaggebender Bedeutung sind (allg § 123 Rn 11). Der Mieter braucht den Vermieter bei den Vertragsverhandlungen grds zwar nicht ungefragt über seine Familien-, Eigentums- und Vermögensverhältnisse aufzuklären (BVerfG NJW 91, 2411, 2412 [BVerfG 11.06.1991 - 1 Bv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anspruch und Zweck.

Rn 152 Der Mieter hat seit dem 1.1.25 (Rn 1) gem § 556 IV 1 einen einklagbaren Anspruch auf Belegeinsicht (zum Recht bis zum 31.12.24 BGH ZMR 22, 193 Rz 17; NJW 18, 1599 Rz 16; 11, 3028 Rz 21). Für den preisgebundenen Wohnraum s § 29 I NMV 1970. Einen besonderen Grund für die Einsicht muss er nicht dartun (zum Recht bis zum 31.12.24 BGH ZMR 22, 193 Rz 17; NJW 21, 693 Rz 13; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 2 Wird die Rückgabepflicht insgesamt abbedungen, handelt es sich durch den Wegfall der die Miete prägenden zeitlichen Begrenzung der Gebrauchsüberlassung nicht um einen Mietvertrag. Abw Vereinbarungen über den Fälligkeitszeitpunkt der Rückgabepflicht sind zulässig. Die Vereinbarung eines über § 229 hinausgehenden Selbsthilferechts des Vermieters ist unwirksam (vgl BGH NJW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bewirkung der vertragsgemäßen Leistung.

Rn 2 § 110 gilt für alle Verträge, die ein Minderjähriger ohne die ausdrückliche Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter schließt und die für ihn rechtlich nachteilig sind. Um die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes herbeizuführen, muss der Minderjährige die vertragsgemäße Leitung vollständig bewirkt haben (dazu Lettl WM 13, 1249). Auf diese Weise wird er davor geschützt, dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 105 Der Vermieter darf die Mietsache, solange sie im Besitz des Mieters steht, grds nicht gg den Willen des Mieters verändern; dies gilt auch für nach § 535 I 2 geschuldete Erhaltungsmaßnahmen. Etwas anderes gilt va, wenn der Mieter eine Veränderung nach § 555d I dulden muss. Hierzu gehört auch eine Vergrößerung der Mietsache nach § 555b Nr 7 (BGH WuM 14, 546 [BGH 02.07.2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Störung.

Rn 10 Der Hausfrieden (Rn 9) wird gestört, wenn eine der Vertragsparteien in schwerwiegender Weise gg ihre Haupt- oder Nebenpflichten aus dem Mietvertrag verstößt (BGH NJW 15, 1239 [BGH 18.02.2015 - VIII ZR 186/14] Rz 13; LG Karlsruhe WuM 23, 492). Beim Mieter ist das va die Pflicht aus § 241 II, sich beim Gebrauch der Mietsache (§ 535 Rn 157 ff) so zu verhalten, dass die an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wohnungsmietverhältnis.

Rn 74 Handelt es sich um ein Wohnungsmietverhältnis, kann der Verwalter/Treuhänder die Masse gem § 109 I 2 InsO enthaften (BGH NJW 15, 3087; 14, 2585 Rz 9). Die Enthaftungserklärung ggü dem Vermieter bewirkt, dass der Mieter die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zurückerhält (BGH NJW 15, 3087; 14, 1954 [BGH 09.04.2014 - VIII ZR 107/13] Rz 13). Das Verwaltungsrech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Kasuistik.

Rn 3 Gesamtschuld: gemeinsame Aufnahme eines Darlehens (RGZ 71, 113, 117; BGH NJW 24, 1575, 1576), gemeinschaftlich begründete Zahlungspflichten mehrerer Kunden eines Energieversorgungsunternehmens (BGH NZM 21, 819), Schiedsparteien ggü Schiedsgericht (BGHZ 55, 344, 347), mehrere durch Prozessvergleich verpflichtete Parteien (KG NJW-RR 88, 1406), mehrere Grundstückserwerber ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 38 Der Vermieter hat nach den allg Grundsätzen (§ 123 Rn 8) grds keine Pflicht, den Mieter über besondere Umstände zur Mietsache aufzuklären. Es ist nicht seine Sache, dem Mieter das Vertragsrisiko abzunehmen und dessen Interessen wahrzunehmen. Der Mieter – auch der gewerbliche – muss selbst prüfen und entscheiden, ob der beabsichtigte Vertrag für ihn von Vorteil ist oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. ›Gestreckte‹ Fälligkeit der Kaution.

Rn 13 Bei Wohnraumiete ist eine als Kaution geschuldete Geldsumme vom Mieter in drei gleichen monatlichen Teilleistungen zu erbringen (§ 551 II 1; rechtspolitisch zweifelhaft, Häublein, 10 Jahre MietRRefG S 462). Dies gilt auch beim Kautionskonto des Mieters oder bei einer Hinterlegung von Geld. Das Recht zur Ratenzahlung soll auch bei Verpfändung eines Sparguthabens gelten....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschränkte Gesamtwirkung.

Rn 4 Möglich ist auch, dass der vertragsschließende Gesamtschuldner endgültig freigestellt wird, der Gläubiger aber weiterhin Ansprüche gg die übrigen Gesamtschuldner behält, allerdings gekürzt um die auf den Begünstigten im Innenverhältnis entfallende Quote; ein Regress gg diesen scheidet aus (BGH NJW 00, 1942, 1943). Beschränkte Gesamtwirkung ist gewollt, wenn in einem Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Nachmieterklausel.

Rn 99 Die Mietvertragsparteien können eine Nachmieterklausel (zB ›der Mieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Nachmieter zu übertragen, sofern in der Person oder in dem Geschäftszweck des Nachmieters kein wichtiger Grund zur Ablehnung vorliegt‹) vereinbaren (zur Schriftform s BGH ZMR 05, 434, 435). Zu unterscheiden sind insoweit echte und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Werkförderungsvertrag und Wohnungsbelegungsrechte (werksfremder) Wohnungen.

Rn 6 Während der Dauer eines Werkförderungsvertrages (Darlehen mit werkvertraglichen Elementen, kein Mietvertrag, BGH NJW 81, 1377 [BGH 11.02.1981 - VIII ZR 323/79]; Bruns NZM 14, 537) kann der vom Arbeitgeber personenverschiedene Vermieter nur mit Genehmigung des Arbeitgebers die Werkwohnung kündigen. Andererseits muss er die Wohnung grds kündigen, wenn der Arbeitgeber dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Wohnraummiete.

Rn 25 Besondere Voraussetzung der Anwendung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots im Wohnraummietrecht ist grds, dass der Vermieter mehr als 50 Wohnungen zu einem nicht nur vorübergehenden Gebrauch vermietet (Großvermieter). § 19 I 1 Nr 1, V 3 AGG stellt allein auf die Anzahl der potenziell zu vermietenden Wohnungen ab. Vermietet ein Vermieter zB seine insgesamt 40 Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenseitigkeit der Forderungen.

Rn 2 I 1 spricht von Leistung und Gegenleistung. Daraus folgt, dass hier die fraglichen, aus einem wirksamen gegenseitigen Vertrag stammenden Pflichten miteinander in einem synallagmatischen Zusammenhang stehen müssen (vgl § 323 Rn 2; RGZ 54, 123, 125). Dies gilt wegen § 348 S 2 auch für das Rückgewährschuldverhältnis. Bei anderen Pflichten kann sich ein Leistungsverweigerun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Inhalt der Kündigungserklärung.

Rn 5 Die Erklärung muss für den Erklärungsempfänger unzweifelhaft klarmachen, dass vom Erklärenden eine Beendigung des Mietverhältnisses gewollt ist. Die Angabe eines Beendigungs- oder Kündigungstermins ist sinnvoll, aber nicht zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung. Dann wird die Kündigung zum nächstzulässigen Termin wirksam (Frankf NJW-RR 90, 337 [OLG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tod einer Vertragspartei.

Rn 98 Stirbt der Vermieter oder veräußert er die Mietwohnung, wird der Mietvertrag mit seinen Erben (§§ 1922, 1967) oder mit dem Erwerber (§ 566 I) fortgesetzt (BGH NJW 78, 2504 [BGH 21.06.1978 - VIII ZR 155/77]). Entspr gilt, wenn der Mieter stirbt. Allerdings ist beim Tode des Mieters gem § 580 sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 161 Ob das Halten von Tieren zulässig ist, ist zunächst nach dem Mietvertrag zu beantworten (AG Hamburg-Barmbek ZMR 06, 535; Rn 154). Die Mietvertragsparteien können individuell, aber auch durch einen Formularvertrag vereinbaren, dass eine Tierhaltung zu- oder unzulässig ist (BVerfG WuM 81, 77). Eine AGB-Klausel, die ausnahmslos das Halten von Haustieren (BGH NJW 08, 218 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 § 567a setzt einen Mietvertrag (Rn 1) voraus; er schiebt den Wirkungszeitpunkt der Rechtsfolgen der §§ 566, 567 zeitlich nach vorne; Rechtsübergang bzw die Bestellung eines dinglichen Rechts können vor der Überlassung der Mietsache an den Mieter erfolgt sein. Rn 4 Veräußerung und Belastung mit einem Recht. § 567a hat lediglich eine ergänzende Funktion. Es gilt das zu den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 2 Der Mieter kann den Mietvertrag gem §§ 569 I 1, 543 fristlos kündigen, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen (Rn 4) Gefährdung der Gesundheit verbunden ist (daneben besteht ein Kündigungsrecht aus § 543 II Nr 1). Es handelt sich um eine aus sozialpolitischen Erwägungen zu Gunsten des Mieters aufgenommene Vorschrift (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wirkung.

Rn 10 Der zur Fortsetzung gem § 563a berechtigte überlebende Mitmieter setzt kraft Gesetzes den Mietvertrag mit dem Vermieter fort (vgl Butenberg ZMR 15, 189; Schürmann AnwZert ErbR 10/2015 Anm 2). Er verdrängt dabei die sonstigen Berechtigten nach § 563 und die Erben, und zwar auch bzgl des Kündigungsschutzes; er kann sich ggü einer Eigenbedarfs- bzw Verwertungskündigung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (4) Prozessuales.

Rn 65 Betritt der Vermieter wiederholt ohne Einwilligung Mieträume, kann ihn der Mieter auf Unterlassung der Besitzstörung (§ 862 I 2) verklagen oder ein neues Türschloss einbauen. Ggf kann der Mieter auch kündigen (§ 569 Rn 14). Der Vermieter muss bei einer Weigerung – auch bei vertraglicher Regelung – auf Duldung der Besichtigung klagen. In Eilfällen, wenn also ein dringen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsätze.

Rn 143 Der Vermieter muss sich so verhalten, wie sich ein wirtschaftlich Denkender verhalten würde, wenn die Möglichkeit der Kostenumlegung nicht bestünde (LG Dresden CuR 04, 65). Dabei ist dem Vermieter ein Entscheidungsspielraum zuzubilligen (BGH NJW 10, 3647 Rz 18 zur Gewerberaummiete). Er ist nicht gehalten, stets die billigste Lösung zu wählen (Ddorf GE 13, 1273), sonde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vermietung oder Verpachtung.

Rn 5 Mitgebrauch ist nach hM auch Vermietung oder Verpachtung im gemE stehender Flächen oder Räume (BGH ZWE 16, 453 Rz 15; ZMR 00, 845; LG Hamburg ZMR 16, 57); dies ist dogmatisch zweifelhaft, weil an die Stelle von (Mit-)Gebrauch eine Nutzung (Rn 1) tritt. Aus Gründen der Praktikabilität sollte der hM aber gefolgt werden. Eine Einschränkung ist dort geboten, wo eine Vermiet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen der fristgemäßen Ablehnung des Eintritts.

Rn 26 Dann gilt der Eintritt in das Mietverhältnis rückwirkend als nicht erfolgt. Sofern niemand nach § 563 eintritt, gilt § 564. Zwischen Vermieter und der abl eingetretenen Person ist das Rechtsverhältnis nach den §§ 812 ff abzuwickeln. Für die zwischenzeitliche Nutzung haftet der Ablehnende den endgültig in den Mietvertrag Eintretenden nach §§ 2020, 2021. Für ersparte eig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Fallgruppen.

Rn 62 Der Vermieter (und ihn ggf begleitende Handwerker, SV, Architekten etc) kann die Mietsache va in folgenden Fällen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – es verstößt gg das Gebot schonender Rechtsausübung, wenn der Vermieter eine Mehrzahl von Besichtigungsgründen zum Gegenstand immer neuer Besichtigungsbegehren macht (AG Hamburg NZM 07, 211) – betreten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Das Fortsetzungsverlangen des Mieters, § 575 III.

Rn 19 Es besteht nunmehr unabhängig davon, ob der Vermieter die Verzögerung zu vertreten hat; es ist als Vertragsangebot (§ 145) zu bewerten, das darauf gerichtet ist, den befristeten Mietvertrag nach dem vereinbarten Endtermin um den Zeitraum der Verzögerung oder auf unbestimmte Zeit fortzusetzen (vgl Schmidt-Futterer/Lindner § 575 Rz 53 ff). Die allgemeinen Grundsätze für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 Nach Zugang (§ 130) irgendeiner Modernisierungsankündigung – gleich, ob sie § 555c I entspricht (arg. e contrario § 555c III 2) – kann der Mieter – bei mehreren diese nur gemeinsam – den Mietvertrag nach § 555e I 1 außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Bsp: Geht die Modernisierungsankündigung am 24.1 zu, kann der Mieter außerordentlich zum Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Abdingbarkeit des Wegnahmerechts, II.

Rn 8 Wie § 547a III aF sieht § 552 II – unabdingbar – nur für die Wohnraummiete (zur Gewerbemiete vgl LG Braunschweig ZMR 08, 453; Weidt ZMR 21, 636 zu Gestaltungsmöglichkeiten) vor, dass eine Vereinbarung, die das Wegnahmerecht des Mieters ausschließt, einen angemessen Ausgleich (idR Geldzahlung, aber uU auch Verzicht auf Schlussrenovierung, vorzeitige Entlassung aus einem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Kleinvermieter.

Rn 26 Für Vermieter von insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen (Kleinvermieter) vermutet § 19 V 3 AGG widerleglich, dass es sich jedenfalls um kein Massengeschäft iSv § 19 I 1 Nr 1 AGG handelt und für den Vermieter das Ansehen der Person (§ 19 I 1 Nr 1 AGG) eine Bedeutung hat. Wird die Vermutung vom potenziellen Mieter widerlegt, ist § 19 I Nr 1 AGG aber anzuwenden mit der Fo...mehr