Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 99 Ist die Abrechnungsfrist abgelaufen, hat der ehemalige Mieter – solange der Vermieter keine formal ordnungsgemäße und inhaltlich richtige Abrechnung vorlegt (BGH NJW 11, 143 Rz 38) – nach dem Ende des Mietvertrags im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung einen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen (BGH ZMR 21, 874 Rz 59; NJW 13, 859 Rz 14; 12, 3508 Rz 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eintritt des Vermieters.

Rn 6 Nach § 565 I 1 tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten nach dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein (LG Berlin ZMR 15, 25), und zwar auch wenn die Untervermietung an den Geschäftsführer des Hauptmieters erfolgte (Hambg ZMR 23, 974). Str ist, ob es zu einer vollständigen Vertragsübernahme oder aber zu ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schriftform des § 126.

Rn 5 Nach hM ist die Schriftform des § 126 einzuhalten (BGH ZMR 20, 300; ZMR 15, 763: eine von beiden Parteien unterzeichnete Mietvertragsurkunde, die inhaltlich vollständig die Bedingungen eines später mündlich abgeschlossenen Mietvertrags enthält, genügt). Es genügt, wenn über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen werden und jede Partei die für die andere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schadensersatz.

Rn 70 Der Vermieter verletzt den Mietvertrag, wenn er das Mietverhältnis grundlos kündigt (BGH NJW 02, 730, 731) oder zurücktritt (BGH NJW 87, 831). Mit der wegen fehlender materieller Gründe unwirksamen Kündigung macht der Vermieter den Gebrauch der Mietsache str und verletzt damit Vertragspflichten. Geschieht das schuldhaft, wobei Fahrlässigkeit genügt, und erwächst dem Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unwirksame Verfügungen.

Rn 6 Verfügungen für die Zeit nach der Beschlagnahme erklärt § 1124 II zum Schutz des Hypothekengläubigers grds für unwirksam; ihm soll die laufende Miete als Haftungsobjekt bleiben. Auch eine Mietminderung für die Dauer eines Arbeitsverhältnisses mit dem Vermieter kann eine solche Verfügung sein (Celle 11.1.11 – 2 U 244/10). Der Mieter wird (auch bei Zahlung für den Folgemo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Inhalt.

Rn 5 Die Urkunde muss das gesamte formbedürftige Rechtsgeschäft mit allen kennzeichnenden Elementen umfassen (BGH NJW 13, 1083 [BGH 30.01.2013 - XII ZR 38/12] Tz 22; § 125 Rn 17f). Ausgenommen sind nur nebensächliche Umstände (BGH NJW 15, 2034 [BGH 22.04.2015 - XII ZR 55/14]). Der Mindestinhalt der Urkunde kann ausdrücklich gesetzlich bestimmt sein, §§ 492, 502, oder sich au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinbarte auflösende Bedingung.

Rn 5 Die Mietvertragsparteien können nach II keine auflösende Bedingung iSv § 158 II bestimmen, die dem Mieter nachteilig ist. Eine Regelung, wonach zB der Mietvertrag enden soll, wenn die Mitgliedschaft des Mieters in einer Genossenschaft (LG Berlin MM 92, 354; LG Lübeck ZMR 71, 135) bzw sein Dienst- oder Arbeitsverhältnis endet, ist nichtig (BGH ZMR 21, 206 Rz 41). Rn 5a So...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertragsschluss.

Rn 16 Beim Vertragsschluss ist die Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien auf derselben Urkunde erforderlich. Beim Vertrag unter Abwesenden müssen Angebot und Annahme der Form des § 126 entsprechen (BGH NJW 15, 2648 Tz 30). Für langfristige Mietverträge und Befristungsabreden nach § 14 IV TzBfG ist es ausreichend, wenn das schriftliche Vertragsangebot von der anderen Par...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beispiele.

Rn 12 Wirksam +, nicht –: unverzügliche Anzeigepflicht (–BGH NJW 99, 1031 [BGH 21.01.1999 - III ZR 289/97]) oder zweiwöchige Ausschlussfrist (–BGH NJW-RR 05, 247 [BGH 28.10.2004 - VII ZR 385/02]) für Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Bauvertrag; Auferlegung der Verantwortlichkeit für die Eignung der Bodenverhältnisse für den vereinbarten Kraneinsatz auf den Auftr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderfälle.

Rn 5 Str ist, ob bei Vermietung durch einen von mehreren Miteigentümern § 566 eingreift (auch bei Zustimmung der übrigen Miteigentümer abl BGH NZM 04, 300 [BGH 22.10.2003 - XII ZR 119/02]; aA Karlsr NJW 81, 1278 [OLG Karlsruhe 10.02.1981 - 3 RE-Miet 1/81], LG Hamburg WuM 01, 281; vgl Grunewald NJW 09, 3486). In der Zustimmung müsste zugleich eine Bevollmächtigung zum Abschlu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 27 Da es um keine ›Erläuterung‹, sondern um eine bloße ›Angabe‹ geht, dürfen ›keine zu hohen und übertrieben formalistischen Anforderungen‹ gestellt werden (BGH NJW 10, 3015 Rz 26; grundlegend 04, 850, 851; s.a. BayVerfGH NZM 13, 267, 268). Etwa zu einer Belehrung über die gesetzlichen Voraussetzungen ist der Kündigende nicht verpflichtet. Der Kündigende muss auch die Unz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wohnung.

Rn 43 Auf die Zuweisung der Wohnung nach der Trennung finden §§ 1361b, 1568a keine (entspr) Anwendung (Hamm FamRZ 05, 2085). Im Fall der Anwendung oder Androhung von Gewalt geben die Vorschriften des GewSchG eigene Ansprüche. Rn 44 IÜ ist zu differenzieren: Ist nur ein Partner Mieter der gemeinsam genutzten Wohnung, hat der andere diese auf Verlangen zu räumen, da er dem Miet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Begründung eines Mietverhältnisses (Abs 5).

Rn 31 Nach V besteht ein Anspruch auf Begründung eines Mietverhältnisses, wenn ein solches bislang nicht bestand. Das kann zB dann der Fall sein, wenn die Wohnung in einem Haus gelegen ist, das im Alleineigentum eines Ehegatten oder im Miteigentum beider steht oder auf Grund eines entsprechenden dinglichen Rechts bewohnt wird, aber auch dann, wenn die Wohnung zB wegen verwan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich des § 566.

Rn 2 § 566 gilt (vgl § 578) sowohl für Wohnraummietverhältnisse als auch für Mietverhältnisse über Grundstücke ua Räume (Weber NZM 24, 169 auch zu Fehlvorstellungen). § 566 erstreckt sich sowohl auf bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse als auch auf genossenschaftliche Dauernutzungsverträge (vgl Streyl NZM 10, 343). Analog gilt die Regelung des § 566 für Erbbaurechte, Nieß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Sonderfall: Abstellen von Fahrzeugen.

Rn 6 Die Qualifikation des Vertrags über das Abstellen eines Kfz hat erhebliche Bedeutung für die Haftung (und evtl Pfandrecht: § 562). Handelt es sich um einen Mietvertrag, haftet der Parkplatzbetreiber für Schäden als Vermieter nach § 536a I (verschuldensunabhängig bei anfänglichem Mangel). Liegt eine Verwahrung vor, greift das allgemeine Leistungsstörungsrecht (§§ 280 ff)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schriftliche Mitteilung des Befristungsgrundes.

Rn 13 Gem § 575 I 1 Hs 2 – eine international zwingende Formvorschrift iSv Art 11 Abs 5 Rom-I-VO (LG Berlin ZMR 23, 276) – muss der Vermieter dem Mieter den Grund der Befristung schriftlich mitteilen. Einen genauen Zeitpunkt hierfür nennt das Gesetz nicht. Erforderlich ist, dass die Mitteilung dem Mieter spätestens bei Vertragsschluss zugegangen ist. Nach überwiegender Auffa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verstöße.

Rn 43 Verstößt der Vermieter gg Aufklärungspflichten, macht er sich nach §§ 311a, 241 II, 280, 282 schadensersatzpflichtig; ggf ist auch eine Anfechtung möglich (Rostock ZMR 09, 527, 528). Ferner kann der Mieter kündigen oder – vor Überlassung der Mietsache – zurücktreten oder nach § 123 anfechten. Verstößt der Mieter gg seine Aufklärungspflichten oder seine Pflicht, zulässi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abschluss.

1. Allgemeines. Rn 18 Ein Mietvertrag kommt – wie jeder andere schuldrechtliche Vertrag auch (s.a. Vor §§ 145 ff Rn 40 ff) – grds durch Angebot und Annahme zustande, §§ 145 ff. Ist eine der Parteien bei Abschluss eines Mietvertrags geschäftsunfähig oder nur beschränkt geschäftsfähig, muss sie vertreten werden (zB gemeinsam durch die Eltern oder einen Betreuer; ggf ist die Gen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Änderungsvertrag.

Rn 29 Für einen – ggf schlüssigen – Änderungsvertrag, der die Umlage von Betriebskosten zum Gegenstand hat, die der Mieter bislang nicht tragen musste, ist erforderlich, dass der Vermieter nach den Gesamtumständen davon ausgehen kann, dass der Mieter dem zustimmt (BGH NJW 08, 283 Rz 18). Dafür reicht es grds nicht aus, dass der Mieter eine Abrechnung lediglich nicht beanstan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verstöße.

Rn 29 Bei einem Verstoß in der Phase der Vertragsanbahnung kann der Vermieter gem § 21 I 1 AGG ausnw (s Rn 34) im Einzelfall verpflichtet sein, mit einem Mietinteressenten einen Mietvertrag abzuschließen (Schmid-Räntsch FS Blank, 381, 393). Der benachteiligte Bewerber hat zwar nur einen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Entscheidung über das von ihm abgegebene Vertrags...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorübergehender Gebrauch iSd Nr 1.

Rn 3 Der Vertragszweck zum Gebrauch nur für einen kurzen, absehbaren Zeitraum muss im Mietvertrag enthalten sein. Dies ist häufig bei Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen der Fall. Ebenso bei Vermietung für die Zeit einer berufs- bzw reisebedingten Abwesenheit des Vermieters oder bei Mietverhältnissen mit Monteuren am Montageort. Ob der Gebrauch vorübergehend ist, bemisst sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Änderungen des Vertragsinhaltes.

Rn 36 Ein Mietvertrag kann grds nur wieder vertraglich, auch konkludent (Rn 32; zur Miethöhe s § 558b Rn 4; für die Überbürdung von Betriebskosten § 556 Rn 29), unter Beteiligung sämtlicher Vertragspartner (BGH ZMR 16, 519 Rz 24) geändert werden. Bei einem Mietverhältnis über Räume und über Wohnräume gibt es allerdings Einschränkungen. So muss zB der Wohnraummieter ggf Maßna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Möblierter Wohnraum in Vermieterwohnung iSd Nr 2.

Rn 4 Nach dem Gesetzeswortlaut muss der Wohnraum innerhalb der vom Vermieter in eigener Person genutzten Wohnung (Schmidt/Futter/Lehmann-Richter § 549 Rz 35) liegen und mit ihr in räumlichem Zusammenhang stehen. Dem Sinn und Zweck der Ausnahmebestimmung zufolge kann die Vermieterwohnung in einem Mehrfamilienhaus liegen (KG NJW 81, 2470 [KG Berlin 21.04.1981 - 8 W RE Miet 139...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schadensersatz.

Rn 35 Eine vom Vermieter in Vertragsverhandlungen erteilte, aber nicht eingehaltene Zusage kann eine Haftung aus § 311 II begründen (BGH WuM 67, 788). Eine Ersatzpflicht kann auf Grund der beiderseitigen Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme außerdem dann bestehen, wenn eine der Parteien die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, nachdem sie in zurechenbarer W...mehr

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FoVo 09/2025, Wettbewerbsre... / 1 Der Fall

Geltendmachung einer Forderung gegenüber einem Verbraucher Die Klägerin ist ein in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragener Verbraucherschutzverband. Die Beklagte ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die in großem Umfang Inkassodienstleistungen für Unternehmen anbietet. Die Beklagte versandte ein Inkassoschreiben an einen Verbraucher. Darin gab sie unter V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verstoß gg Treu und Glauben.

Rn 14 Dem Berufen auf die fehlende Form kann nur in Ausnahmefällen der Einwand des Rechtsmissbrauches entgegengehalten werden, wenn andernfalls das Ergebnis nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar wäre (BGH NJW 84, 607 [BGH 04.10.1983 - VI ZR 44/82]), insb wenn derjenige, der sich auf den Formmangel beruft, die andere Partei schuldhaft von der Wahrung der Schriftform a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. § 537 Abs 2: Überlassung der Mietsache an einen Dritten.

Rn 18 Erforderlich ist insoweit, dass es sich um eine Vermietung auf Dauer – ausreichend sind auch andere Gebrauchsvorteile oder aber eine Unmöglichkeit der Überlassung der Räume an den Mieter (AG Neunkirchen, 13 C 864/14) – handelt, so dass der Vermieter nicht in der Lage ist, dem Mieter die Sache jederzeit zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung ist mit Anspruch au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitliche Reihenfolge der tatbestandlichen Voraussetzungen.

Rn 4 Ein die Sperrfrist auslösender Umwandlungsfall liegt immer dann vor, wenn die sog Umwandlung nach Abschluss des Mietvertrages und nach Überlassung der Wohnräume an den Mieter erfolgt (LG München I, 9.8.24 – 14 S 16755/23; AG Tempelhof-Kreuzberg GE 14, 876). Hierbei wird die Kündigungssperre stets und ausnahmslos ausgelöst, wenn von den drei Tatbestandselementen die Umwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Umwandlung.

Rn 102 Eine formwechselnde Umwandlung einer einen Mietvertrag abschließenden Kommanditgesellschaft in eine rechtsfähige Außengesellschaft bürgerlichen Rechtes (BGH ZMR 01, 338) und der Wechsel im Gesellschafterbestand haben keinen Einfluss auf den Fortbestand der mit der Gesellschaft bestehenden Rechtsverhältnisse (s.a. BGH NZM 10, 280). Sie berühren die Identität der Gesell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Formularklauseln und AGB-Kontrolle.

Rn 20 Nach der Streichung der früheren 5-Jahres-Begrenzung ist genau zu prüfen, ob und ggf inwieweit die formularmäßige Festsetzung langer – sogar 5 Jahre übersteigender – Laufzeiten zulässig ist (Derleder NZM 01, 649, 655). Da § 309 Nr 9a auf Mietverträge nicht anwendbar ist, sind nicht schon wie bei Verträgen über die regelmäßige Erbringung von Dienst- und Werkleistungen F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen.

Rn 4 Mit dem Nacherbfall tritt der Nacherbe anstelle des Vorerben in das Mietverhältnis ein. Dies bedeutet indessen keine Rechtsnachfolge (BGH NJW 62, 1388 [BGH 30.05.1962 - VIII ZR 173/61]), sondern die Entstehung eines neuen Mietverhältnisses mit gleichem Inhalt (stRspr, zuletzt etwa BGH NJW 12, 3032 [BGH 25.07.2012 - XII ZR 22/11] Rz 25). Der Vorerbe bleibt dem Mieter abe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Gewillkürte Schriftform.

Rn 17 a) Die Parteien können rechtsgeschäftlich die Einhaltung der Schriftform vereinbaren. Schriftform kann für den Mietvertrag selbst, aber auch für Änderungen vereinbart werden. Schriftform kann jedoch nicht vereinbart werden, wenn das Gesetz für Erklärungen des Mieters nur Textform vorsieht und Abweichungen hiervon zum Nachteil des Mieters für unwirksam erklärt sind (LG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ff) Sonstiges (§ 241 II).

Rn 56 Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle einer Eigenbedarfskündigung eine zwar für seine Zwecke nicht geeignete, aber den Bedürfnissen des Mieters genügende frei gewordene Alternativwohnung im selben Anwesen oder in derselben Wohnanlage anzubieten (BGH NJW 17, 547 Rz 60). Der Vermieter darf keinen Eigenbedarf vorspiegeln (BGH NJW 15, 2324 [BGH 10.06.2015 - VIII ZR 99/14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Mietrecht.

Rn 172 In der Wohnraummiete werden Verhaltenspflichten und Gebrauchsrechte des Mieters häufig durch eine Hausordnung im Gemeinschaftsinteresse konkretisiert (vgl BGH ZMR 92, 290, 293; LG Düsseldorf WuM 08, 547, 548). Ihr Zweck ist es idR, gesetzliche und im Mietvertrag festgelegte Pflichten auszugestalten und ein möglichst gedeihliches Zusammenleben im Haus und damit die Wah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / O. Gewerberaummiete.

Rn 168 Auf Mietverträge über Gewerberaum ist § 556 nicht anwendbar (BGH ZMR 20, 638 Rz 24; NJW 10, 1065 Rz 18) – auch nicht entspr. Es gilt nach hM aber Folgendes: Die Mietvertragsparteien müssen eine Vereinbarung schließen, dass der Mieter die Betriebs- und/oder Verwaltungs- und/oder Instandhaltungskosten (Nebenkosten) zu tragen hat (BGH ZMR 20, 638 Rz 13). Es bedarf einer a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Mehrere Abrechnungen.

Rn 66 Ob der Vermieter eine Abrechnung für sämtliche Betriebskosten vorlegen muss/darf oder ob getrennte Abrechnungen zu erstellen sind, va die getrennte Abrechnung von Heiz-/Warmwasser- und den anderen Betriebskosten, richtet sich nach Auslegung des Mietvertrags. Dabei spricht es für eine getrennte Abrechnung, wenn verschiedene Abrechnungszeiträume vereinbart sind, zB Heizk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Neue Betriebskosten (Mehrbelastungsklausel).

Rn 30 Die Mietvertragsparteien können bei Abschluss des Mietvertrags (BGH NJW 06, 3558 Rz 11; Riecke WuM 21, 10, 15) oder aktuell vereinbaren, dass der Mieter (auch) ›neue‹ Betriebskosten (= Betriebskosten, die erst nach Vertragsschluss entstehen oder durch öffentliche Abgaben neu eingeführt werden), etwa die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, tragen soll (›Mehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verstöße.

Rn 6 [nicht besetzt] Rn 7 Der Mietvertrag bleibt bei Nichtigkeit der Staffelmietvereinbarung (Rn 4 ff) iÜ wirksam. Der Mieter schuldet dann die Miete, die bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart worden ist. Mieterhöhungen richten sich nach §§ 557–560 (LG Berlin WuM 01, 612; LG Berlin ZMR 98, 230). Die Auslegung kann ergeben, dass die Parteien jedenfalls sonstige Mieterhöhu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 3 § 535 ist auf alle Mietverträge anzuwenden, auch auf Untermietverträge (BGHZ 81, 46, 50 = NJW 81, 2246; s § 540 Rn 2 ff). Ferner auf Pachtverträge als Sonderform der Miete. Aus der von den Vertragsparteien gewählten Bezeichnung eines Vertrags kann nicht zwingend auf dessen Rechtsnatur geschlossen werden. Diese ist vielmehr nach seinem gesamten Vertragsinhalt zu bestimme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzungsproblematik.

Rn 2 Die Abgrenzung der vertragsgemäßen Abnutzung/erlaubten Veränderung von den Nebenpflichtverletzungen des Mieters durch vertragswidrigen Gebrauch oder dessen Verletzung von Obhutspflichten (BGH ZMR 22, 464) kann wie folgt vorgenommen werden: Vertragsgemäßer Gebrauch (BGH WuM 09, 36) lässt sich nicht generell bestimmen, sondern hängt vom Inhalt des konkreten Mietvertrages ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 23 Bietet der Vermieter die Mietsache in der Öffentlichkeit an, etwa durch Anzeigen in Tageszeitungen und Veröffentlichungen im Internet, ist nach § 2 Nr 8 AGG das AGG zu beachten (LG Köln ZMR 16, 205). Gem §§ 19 I Nr 1 Var 2, 2 I Nr 8, 1 AGG ist in diesem Falle bei Begründung, Durchführung und Beendigung eines Mietvertrags eine Benachteiligung eines potenziellen Mieters ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragsfreiheit; Gestaltungsfreiheit; Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 22 Im Prinzip ist der Vermieter gem Art 2 I GG, § 305 frei, ob und an wen er zu welchen Bedingungen vermietet, der Mieter, ob und von wem er zu welchen Bedingungen mietet (Vertragsfreiheit; s.a. Vor §§ 145 ff Rn 12 ff). Der Vermieter ist zu einer Gleichbehandlung der Mieter grds nicht verpflichtet. Etwas anders gilt im Einzelfall, zB für Bundesbedienstete (BayObLG NZM 99,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nebenpflichten.

Rn 44 Die Nebenpflichten der Parteien bestimmen sich nach Inhalt und Zweck des Mietvertrags. Fehlt es an ausdrücklichen Regelungen, ist va die Art der Mietsache maßgeblich. Neben den in Rn 45–56 näher ausgeführten Nebenpflichten, die ihre rechtliche Grundlage insb in der Pflicht der Parteien zur gegenseitigen Rücksichtnahme haben, trifft den Vermieter die Gewährleistung für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 12 Von Wohnraummiete spricht man, wenn der Mieter nach dem Zweck (s.a. Rn 13) des Mietvertrags die Räume, inkl möglicher Nebenräume wie Flur oder Keller, zu Wohnzwecken nutzen soll. Unter einem Wohnraum ist jeder zum Wohnen, also zum Schlafen, Essen, Kochen und zu sonstiger dauernder privater Benutzung bestimmte Raum nebst Nebenräumen zu verstehen (Frankf ZMR 09, 198, 199...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 §§ 556d–556g sind auf jeden Mietvertrag über Wohnraum (§ 535 Rn 12) im Anwendungsbereich des § 556d I anwendbar (s.a. Siegmund PiG 100, 23, 24 ff), mit Ausn der in § 549 II, III genannten Mietverträge (s.a. LG Berlin ZMR 20, 836). Auf einen Änderungsvertrag während eines laufenden Mietverhältnisses sind sie weder direkt noch analog anzuwenden (§ 55). Zur Staffelmiete s ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsfälle.

Rn 3 Bereitstellung digitaler Produkte, die keine Verkörperung auf einem Datenträger erforderlich machen; Verträge, die die Gebrauchsüberlassung von körperlichen Datenträgern zum Gegenstand haben, ohne dass der Mieter Besitz an dem Datenträger erlangt (Vermietung sog dedizierter Server im Rechenzentrum mit Online-Zugang). Als Gegenleistung eines Mieters für die Gebrauchsüber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grenzen.

Rn 102 Ein Rückforderungsanspruch wird verneint, wenn das Mietende durch eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach § 543 II Nr 3 hergeführt worden ist und die Aufrechnung mit dem Rückforderungsanspruch dazu dienen soll, eine Unwirksamkeit der Kündigung nach § 569 III Nr 2 herbeizuführen (AG Köln ZMR 07, 281). Rn 103 Ferner wird der Rückforderungsanspruch versagt, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Laufzeit.

Rn 4 § 550 findet Anwendung, wenn die Mietvertragsdauer ein Jahr überschreitet, wobei der Beginn des Mietverhältnisses maßgeblich ist. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt nicht von der Erfüllung der Schriftform ab (Lammel jurisPR-MietR 17/24 Anm 4). Unter § 550 fallen auch Mietverhältnisse auf Lebenszeit und Mietverhältnisse, die eine so lange Kündigungsfrist vorsehen, dass s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ee) Verstöße.

Rn 67 Bei einem Verstoß gg Obhutspflichten kann auch nach Beendigung des Mietvertrags ein Schadensersatzanspruch aus §§ 280 I, 241, 823 I, II bestehen (BGH NZM 19, 816 Rz 15; NJW 18, 1746 Rz 18) – einer vorherigen Fristsetzung des Vermieters bedarf es nicht (BGH NZM 19, 816 [BGH 21.08.2019 - VIII ZR 263/17] Rz 15; NJW 18, 1746 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17] Rz 19) – oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Mieter.

Rn 90 Ob eine Person Mieter ist oder mehrere Personen Mieter sind, ist eine Frage der Auslegung. Im Grundsatz muss sich der Wille, dass mehrere Personen Mieter sein wollen, ausdrücklich aus dem Mietvertrag ergeben. Probleme ergeben sich, wenn Zahl oder Namen der im Rubrum des Vertrags bezeichneten Personen und die Personen, die ihn unterschrieben haben, auseinanderfallen. Is...mehr