Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5.3 Verfahren – Merkblatt

Rz. 106 Die Finanzverwaltung hat einen Vordruck (USt M 1) zur erleichterten Trennung der Bemessungsgrundlagen eingeführt.[1] Dieser enthält Hinweise auf die anwendbaren Verfahren. Gleichzeitig sind die FÄ aufgefordert worden, die Unternehmer über die Möglichkeiten einer Erleichterung bei der Trennung der Entgelte zu unterrichten. Die Unterrichtung dient nicht nur der Verwalt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2.3 Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen

Rz. 23 Die Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen hängt vom jeweiligen Einzelsteuergesetz ab, sie ist für jede Steuerart gesondert zu beurteilen. Allgemein gilt: Eine Personengesellschaft ist für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der Einheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Beste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Trennung der Entgelte

Rz. 95 Da das Umsatzsteuerrecht innerhalb der Gruppe der steuerbaren Leistungen steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze unterscheidet und darüber hinaus für die steuerpflichtigen Umsätze unterschiedliche Steuersätze festlegt, ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG ersichtlich zu machen, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen Umsätze, getrennt nach Steuersätzen, und a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Bruttoverfahren

Rz. 92 Für Unternehmer, die vorwiegend an Letztverbraucher leisten und entweder nur Bargeschäfte abschließen (z. B. Einzelhändler) oder in ihren Rechnungen die USt üblicherweise nicht gesondert ausweisen, würde das Prinzip der Nettoverbuchung besondere Schwierigkeiten mit sich bringen, weil das Entgelt nur für Aufzeichnungszwecke in Nettowert und Steuerbetrag aufzuteilen wär...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Aufzeichnungen bei unrichtigem und unberechtigtem Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 und 2 UStG (§ 22 Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 172 Eine besondere Aufzeichnungspflicht erlegt § 22 Abs. 2 Nr. 4 UStG denjenigen auf, die in einer Rechnung USt unrichtig oder unberechtigt ausweisen. Die nach § 14c Abs. 1 und 2 UStG geschuldeten Steuerbeträge sind in den Aufzeichnungen besonders festzuhalten und nach § 62 Abs. 2 UStDV am Schluss des Voranmeldungszeitraums zusammenzurechnen. Die Verpflichtung gilt nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit der Hauptzollämter (HZÄ) für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie für Verbrauchsteuern. Gem. Art. 159 Abs. 1 UZK legen die Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten der Zollstellen in ihrem Hoheitsgebiet eigenständig fest, jedoch subsidiär zum Vorrang anzuwendenden Unionsrecht ("sofern das Unionsrecht nichts anderes vorsieht"). ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Grundsatz der Überschaubarkeit der Aufzeichnungen

Rz. 48 Nach § 63 Abs. 1 UStDV müssen die Aufzeichnungen des Unternehmers so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Umsätze des Unternehmers und die abziehbaren Vorsteuerbeträge erhalten und die Grundlagen der Steuerberechnung feststellen kann. Damit gilt der für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung maßgebende Grundsa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Aufzeichnung der im Ausland ausgeführten nicht steuerbaren Umsätze

Rz. 142 Das UStG enthält keine Verpflichtung, die Entgelte für im Ausland bewirkte Lieferungen oder sonstige Leistungen aufzuzeichnen. Diese ergibt sich jedoch aus dem Sinn und Zweck des § 22 UStG, der die Grundlagen der Steuerberechnung transparent machen soll. Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, wie der Unternehmer seine Leistungen umsatzsteuerrechtlich gewürdigt u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Verzicht auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG)

Rz. 133 Aus den Aufzeichnungen müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 4 UStG auch die Umsätze hervorgehen, die der Unternehmer nach § 9 UStG als steuerpflichtig behandelt hat. Diese Vorschrift gilt gem. 22 Abs. 2 Nr. 2 S. 3 UStG auch für die Istversteuerung von Anzahlungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG. Die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Optionsumsätze[1] ergibt s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Aufzeichnungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

Rz. 244 Die in § 15a UStG vorgesehene Berichtigung des Vorsteuerabzugs, wenn sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben, bedingt auch besondere Aufzeichnungspflichten. Dies gilt insbesondere, wenn der Unternehmer wegen § 15 Abs. 2 UStG bislang keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht und insoweit gem. § 22 Abs. 3 S. 1 UStG auch keine ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.1.1 Einzelner Besteuerungsvorgang

Rz. 42 Ein VZ kann für die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe jeder einzelnen Steuererklärung bzw. -anmeldung auferlegt werden, die zu einer Steuerfestsetzung führt. Maßgeblich ist der einzelne Besteuerungsvorgang, für den die jeweilige Steuererklärung bzw. -anmeldung unmittelbar ursächlich ist. Abzustellen ist also auf den jeweiligen Besteuerungszeitraum, auf die einzelne S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.1 Steuererklärungspflicht

Rz. 14 Nach § 152 Abs. 1 S. 1 AO ist der VZ gegen denjenigen festzusetzen, der seine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung verletzt. Adressat der VZ-Festsetzung ist der Stpfl., der Träger der Steuererklärungspflicht ist. Wer steuererklärungspflichtig ist, wird gem. § 149 AO durch die einzelnen Steuergesetze bzw. durch die Aufforderung seitens der Finanzbehörde besti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1.4 Höhe des Zahlungsanspruchs

Rz. 85 Ein wesentliches Kriterium der Ermessensausübung ist die Höhe des Zahlungsanspruchs, der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergibt. Entsprechendes gilt für die Festsetzung von Steuermessbeträgen und die gesonderte Feststellung, wobei die steuerliche Auswirkung zu schätzen ist. Bei der Festsetzung eines VZ für die verspätete Abgabe einer USt-Voranmeldung ist ein Ersta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.4.4 Berechnung bei vierteljährlich oder monatlich abzugebenden Steueranmeldungen und Jahres-Lohnsteueranmeldungen und anderen Steueranmeldungen (§ 152 Abs. 8 AO n. F.)

Rz. 165 § 152 Abs. 8 AO n. F. bestimmt, dass für vierteljährlich oder monatlich abzugebende Steueranmeldungen sowie für jährlich abzugebende Lohnsteueranmeldungen die Berechnung nach § 152 Abs. 5 AO n. F. keine Anwendung findet. In diesen Fällen, also insbesondere für die USt und LSt, gilt nach § 152 Abs. 8 Satz 2 AO weiterhin, dass die Bemessung des VZ nach der Dauer und Hä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.2 Gegenstand der Abrechnungsbescheide

Rz. 23 Mit dem Abrechnungsbescheid wird darüber entschieden, ob und inwieweit ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis noch besteht, der in einem Steuerbescheid oder in einer anderen Grundlage für seine Verwirklichung festgesetzt worden ist.[1] Die sowohl die Finanzbehörde als auch den Adressaten bindende[2] Entscheidung betrifft die Verwirklichung des einzelnen Anspruchs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.2.3 Absoluter Höchstbetrag

Rz. 98 Nach § 152 Abs. 2 S. 1 AO a. F. wie auch nach § 152 Abs. 10 AO darf der einzelne VZ nur maximal 25.000 EUR betragen. Nach AEAO soll sonst der VZ eine Höchstgrenze von 5.000 EUR regelmäßig nicht überschreiten, es sei denn, der Zinsvorteil wird ansonsten nicht ausreichend abgeschöpft. Der durch § 152 Abs. 2 S. 1 AO a. F. bzw. § 152 Abs. 10 AO vorgegebene Höchstbetrag so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.3.3 Einbehaltungs- und Abführungspflichten

Rz. 17 Ein Haftungsschuldner, der gesetzlich verpflichtet war, Steuern einzubehalten und abzuführen, kann wegen seiner originären Zahlungspflicht ebenfalls ohne Beachtung der Subsidiarität sofort auf Zahlung in Anspruch genommen werden.[1] Dies sind die Fälle der Haftung für LSt[2], für KapESt[3], für die Bauabzugsteuer[4], für Abzugsbeträge nach § 50a EStG [5] und für die US...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine direkte Vorgängerbestimmung zu § 219 AO war in der RAO nicht vorhanden. § 219 S. 1 AO geht aber auf die Rspr. des BFH zu § 118 RAO zurück.[1] Inhaltlich regelt die Norm Beschränkungen hinsichtlich der Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners.[2] Der Erlass des Haftungsbescheids ist hingegen in § 191 AO geregelt, die materiellen Haftungsnormen vor allem in §§ 69ff....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Verschiebung der Fälligkeit

Rz. 26 Im Einzelfall kann die Fälligkeit eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis verändert werden. § 220 selbst sagt hierzu nichts. Die Vorschriften über die verändernden Maßnahmen ergeben jedoch eine Verschiebung der Fälligkeit. So kann die Fälligkeit nach § 221 AO für die Verbrauchsteuern und die USt vorverlegt werden.[1] Durch Stundung [2] und Aussetzung der Vollzie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.1.2 Steuerbetrag

Rz. 45 Bemessungsgrundlage für die VZ-Festsetzung ist die im Bescheid festgesetzte Steuer.[1] Erfolgt eine Steuerfestsetzung auf 0 EUR, so schließt dies nach dem Wortlaut des § 152 Abs. 3 Nr. 2 AO eine Festsetzung eines VZ regelmäßig aus[2], da durch die prozentuale Höchstgrenze sich rechnerisch stets ein VZ von ebenfalls 0 EUR ergibt.[3] Dies entspricht auch dem Sinn und Zw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.2.3 Nichtabgabe der Steuererklärung

Rz. 25 Wird eine Steuererklärung nicht abgegeben, so kann ein VZ festgesetzt werden, wenn ein Schätzungsbescheid erlassen wird. Eine mit inhaltlichen oder formellen Fehlern behaftete Steuererklärung (s. Rz. 18) kann nur dann einen VZ zur Folge haben, wenn sie mit derart schweren Mängeln behaftet ist, dass sie praktisch als nicht abgegeben anzusehen ist.[1] Ausgehend vom Zwec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.3 Sonstige Korrektur der Bemessungsgrundlage

Rz. 71 Wird der als Bemessungsgrundlage dienende bestandskräftige Bescheid teilweise aufgehoben oder zugunsten des Stpfl. geändert, so ist die Festsetzung des VZ rechtswidrig. Diese Rechtswidrigkeit ist im Rahmen der Ermessensausübung bei der Prüfung, ob nach § 130 Abs. 1 eine teilweise Rücknahme des VZ in Betracht kommt, zu würdigen. Die Bestandskraft der VZ-Festsetzung ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.2 Verpflichtende Festsetzung eines VZ (§ 152 Abs. 2 und 3 AO n. F.)

Rz. 154 Zentrale Bedeutung kommt in der Praxis nunmehr § 152 Abs. 2 und 3 AO n. F. zu, da in diesen die Fälle normiert sind, in denen es einer Ermessensausübung nicht bedarf.[1] Stattdessen ist in diesen Fällen stets ein VZ festzusetzen. Dies gilt in den folgenden Fällen: Eine Steuererklärung, die sich auf ein Kj. oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt bezieht, wird nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.2.3.3 Fälligkeit mit Festsetzung

Rz. 22 Der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis wird in den Fällen des Abs. 2 frühestens mit der Bekanntgabe der Steuerfestsetzung fällig. Gibt es eine gesetzliche Fälligkeit, ist allein diese für die Fälligkeit maßgebend und Abs. 2 S. 2 nicht anwendbar. Das gilt z. B. auch in den Fällen des § 36 Abs. 4 S. 2 EStG, in denen sich bei der Abrechnung der ESt-Jahressteuerschul...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Das Besteuerungsverfahren basiert i. d. R. auf der vom Stpfl. abzugebenden Steuererklärung.[1] Die Verletzung dieser wesentlichen steuerlichen Mitwirkungspflicht durch verspätete Abgabe oder Nichtabgabe der Steuererklärung stellt für das Verfahren eine gravierende Behinderung dar. Der Verspätungszuschlag (zukünftig abgekürzt: VZ) ist für die Finanzbehörde hierbei ein D...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.2.2.1 Umsatzsteuer

Der Verwalter hat gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nur dann einen Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer zuzüglich zur vereinbarten Verwaltervergütung, wenn dies im Verwaltervertrag vereinbart ist. Ansonsten sind die im Verwaltervertrag enthaltenen Beträge als Bruttobeträge anzusehen, in denen die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Besondere Bedeutung hat di...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 4.2.1.3.3 Abstimmungsvorgang

Im Rahmen der konkreten Beschlussfassung über die Bestellung des Verwalters ist bei mehreren Kandidaten zunächst durch unverbindliche Beschlussanträge zu ermitteln, auf welchen Verwalter die meisten Stimmen entfallen. Sodann wird dieser Verwalter förmlich durch Beschlussfassung zum Verwalter bestellt. Entsprechendes sollte in der Versammlungsniederschrift dokumentiert werden...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 6.3 Beschlussfassung

Die Wiederbestellung des Verwalters kann entweder durch Versammlungsbeschluss erfolgen oder durch einen Beschluss im Umlaufverfahren des § 23 Abs. 3 WEG. Freilich wird ein bestellter Verwalter von sich aus niemals seine Wiederbestellung durch Umlaufbeschluss initiieren. Enthält sich auch nur ein Wohnungseigentümer oder nimmt er an der Beschlussfassung nicht teil, ist der Bes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 6.1 Beschlussfassung

Auch die Beschlussfassung über die Wiederbestellung des Verwalters und somit die Beschlussfassung über das weitere Schicksal des Verwaltervertrags erfolgt mit einfacher Mehrheit, wie der Bestimmung des § 26 Abs. 2 Satz 2 WEG zu entnehmen ist. Im Rahmen der Wiederbestellung können die Wohnungseigentümer die Fortgeltung des bisherigen Verwaltervertrags beschließen. Sie können ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 4 Vertrag aushandeln

Das Aushandeln und Abschließen des Verwaltervertrags gehört zu den ureigensten Aufgaben der Wohnungseigentümerversammlung.[1] Damit die Wohnungseigentümer ihr Ermessen ausreichend ausüben können, muss ihnen der Entwurf des Verwaltervertrags im Vorfeld der Beschlussfassung bekannt sein. Die Rechtsprechung verlangt insoweit, dass der Vertragsentwurf der beschlussfassenden Wohn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.2.3.1.5 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Verwalter kann sich ein Sonderhonorar für den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen ausbedingen.[1] In diesem Zusammenhang wurde es sogar für möglich gehalten, das Zusatzhonorar unter sämtlichen Wohnungseigentümern verteilen zu können, unabhängig davon, ob der Verwalter für alle Sondereigentumseinheiten einen entsprechenden Ausweis vornimmt.[2] Musterklausel: Sonde...mehr

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Verwaltervertrag / 3.2.2.3.1.10 Eigentümerwechsel

Ab und an sehen Musterverwalterverträge auch ein Sonderhonorar für den Fall eines Eigentümerwechsels vor. Eine entsprechende Klausel wurde für ungültig gehalten. Ein Eigentümerwechsel ist für den Verwalter zwar mit einem gewissen formalen Aufwand verbunden, stellt aber dennoch ein typisches Ereignis dar, das mit dem vereinbarten Honorar abgegolten ist. Es ist typischerweise ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.2.3.1.2 Veräußerungszustimmung gemäß § 12 WEG

Ist die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung eines Wohnungseigentums gemäß § 12 WEG erforderlich, kann er für den tatsächlich eintretenden Veräußerungsfall ein Sonderhonorar vereinbaren. Angemessen dürfte hier eine Pauschale in Höhe von 200 bis 300 EUR sein.[1] Zu beachten ist, dass die Sondervergütung im Fall der Veräußerungszustimmung stets als Pauschale vereinbart wer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.2.3.1.6 Zensus

Mit dem Zensus 2022 war für den Verwalter ein erheblicher Arbeitsaufwand verbunden. Sie waren jedenfalls verpflichtet, die Erhebungsmerkmale "für Gebäude", also insbesondere Art des Gebäudes, Zahl der Wohnungen im Gebäude, Gebäudetyp, Baujahr und Heizungsart anzugeben. Angaben zu den Wohnungseigentümern bzw. den Merkmalen der Sondereigentumseinheiten konnte der Verwalter zwa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.2.3.1.1 Zusätzliche Eigentümerversammlungen

Gemäß § 24 Abs. 1 WEG hat der Verwalter mindestens einmal jährlich eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen. Nach § 24 Abs. 2 WEG hat er auch Eigentümerversammlungen in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen und dann einzuberufen, wenn dies in Textform unter Angabe des Zwecks und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.2.3.1.3 Bauüberwachung/Baumängel

Maßnahmen der Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, sind grundsätzlich mit der Grundvergütung des Verwalters abgegolten und können eine zusätzliche Honorierung nicht rechtfertigen. Ist der Verwalter jedoch mit der Bauüberwachung[1] oder der Geltendmachung von Baumängeln beauftragt, rechtfertigt dies ein Sonderhonorar, wenn kl...mehr

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Verwaltervertrag / 3.2.2.3.1.4 Rechtsstreitigkeiten

Verwalter führt Verfahren selbst Unproblematisch kann im Verwaltervertrag ein Sonderhonorar für das Führen sowohl von Aktivverfahren des Verwalters für die GdWE als auch in gegen die GdWE gerichteten Verfahren geregelt werden, wenn dies im Verwaltervertrag transparent und ausdrücklich geregelt ist. Verwalter führt Verfahren selbst Für den Fall, dass ein Verwalter das Verfahren ...mehr

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Verwaltervertrag / 3.2.2.3.1.8 Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer

Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer stellen unzweifelhaft einen Zusatzaufwand für den Verwalter dar. Insoweit war sich die Rechtsprechung Jahrzehnte lang darüber einig, dass dieser Zusatzaufwand mit der Verwaltergrundvergütung nicht abgegolten ist. Insoweit wurde dem Verwalter für Mahnungen ein Zusatzhonorar zugebilligt. Soweit sich dieses in einer Höhe von 10 bis 15 EUR b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Bedeutung der Vorschrift bei Umsätzen vom 1.1.2014 bis 31.12.2024

Rz. 6 Durch die mWv 1.1.2014 in Kraft getretene Neuregelung wurden in der Praxis insbesondere die Lieferung von Sammlungsstücken sowie die Vermietung von Sammlungsstücken und Kunstgegenständen von der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausgeschlossen. Der gewerbliche Kunsthandel (insbesondere Kunsthändler, Galeristen, Antiquitätenhändler und Kunstauktionatoren) konnte som...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Anwendung nur auf begünstigte Kunstgegenstände

Rz. 10 Der ermäßigte Steuersatz ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG a. F. in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 lediglich auf die Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe der in Nr. 53 der Anlage 2 des UStG bezeichneten Gegenstände anzuwenden. Auf Sammlerbriefmarken und dgl. i. S. d. Nr. 49 Buchst. f der Anlage 2 des UStG und auf Sammlungsstücke i. S. d. Nr. 54 der Anl...mehr

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Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer (zu § 15 und § 18 Abs. 9 UStG und § 61a UStDV)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 18.14 Abs. 4 und Abs. 7 UStAE. Werden einem nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer, der auch nicht im Inland zur Umsatzsteuer veranlagt wird, für im Inland ausgeführte steuerbare und steuerpflichtige Leistungen Umsatzsteuerbeträge berechnet, kann er sich diese Umsatzsteuerbeträge unter weiteren Voraussetzungen be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Aufhebung der Vorschrift ab 1.1.2025

Rz. 8a Insbesondere im Kunsthandel und bei Galeristen waren die zum 1.1.2014 eingeführten Einschränkungen der Steuerermäßigung beim Handel mit Kunstgegenständen auf Kritik gestoßen. Diese Kritik fand Gehör bei der von März 2018 bis Herbst 2021 amtierenden Bundesregierung (sog. Große Koalition aus CDU, CSU und SPD). Laut dem Koalitionsvertrag v. 7.2.2018[1] wollte sich die da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Lieferung durch den Urheber oder dessen Rechtsnachfolger (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a UStG a. F.)

Rz. 13 Entgegen der üblichen Systematik der USt ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG a. F. die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 nur zulässig, wenn ein bestimmter Personenkreis Lieferungen von Kunstgegenständen ausführt oder Kunstgegenstände innergemeinschaftlich erwirbt. Einerseits sind die Urheber der Gegenstände oder deren Rechtsnac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.5 Volle Vorsteuerabzugsberechtigung beim Erwerb des Kunstgegenstands (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. cc UStG a. F.)

Rz. 23 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. cc UStG a. F. ist die Lieferung eines Kunstgegenstands i. S. d. Nr. 53 der Anlage 2 des UStG in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen, wenn der betreffende Kunstgegenstand den nicht als Wiederverkäufer anzusehenden Unternehmer beim Erwerb zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt hat. E...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Skonti, erhaltene / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung einer Lieferantenrechnung mit Skontoabzug

Unternehmer C bezieht von seinem Lieferanten Müller (Kreditorenkonto 70500) Waren und bezahlt die Rechnung innerhalb der Skontofrist per Überweisung. Der ursprüngliche Rechnungsbetrag belief sich auf brutto 1.190,00 EUR. Nach Abzug von 2 % Skonto überweist Unternehmer C 1.166,20 EUR an seinen Lieferanten Müller.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Praktische Bedeutung der Kommentierung der aufgehobenen Vorschrift

Rz. 8h Da der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG a. F. noch auf Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Kunstgegenständen bis 31.12.2024 anzuwenden ist, ist die nachfolgende Kommentierung noch von praktischer Bedeutung für die Jahre 2024 und früher. Dies gilt insbesondere für die Erstellung der USt-Erklärung für das Jahr 2024 und für frühere Jahre s...mehr

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Skonti, erhaltene / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Ein Skonto ist ein Abschlag vom z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung der Vorschrift zum 1.1.2014

Rz. 1 Durch die Vorschrift wird für Umsätze in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 geregelt, dass auf die von bestimmten Unternehmern ausgeführten Lieferungen und getätigten innergemeinschaftlichen Erwerbe von Kunstgegenständen (Nr. 53 der Anlage 2 des UStG) der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Die seinerzeit neue Steuerermäßigungsvorschrift ist durch Gesetz v. 26.6.201...mehr

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Unentgeltliche Leistung ode... / 2.3 Lösung

Unentgeltliche Wertabgabe Überlässt V seiner Tochter T die Maschinen ohne gesondert berechnetes Entgelt, liegt eine Entnahme der Gegenstände aus dem Unternehmen vor. Die Gegenstände werden endgültig für unternehmensfremde Zwecke entnommen. Umsatzsteuerlich handelt es sich dabei um einen einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellten Vorgang.[1] Der Ort der Lieferung ist dort,...mehr

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Unentgeltliche Leistung ode... / 1 Problematik

Wird ein Gegenstand für unternehmensfremde Zwecke aus dem Unternehmensvermögen entnommen, liegt nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG ein Vorgang vor, der als Lieferung gegen Entgelt angesehen wird.[1] Praxis-Tipp Steuerbare Entnahme nur bei vorigem Vorsteuerabzug Die Steuerbarkeit einer unentgeltlichen Lieferung setzt immer einen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Gegenstand...mehr