Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / LV. Zurückverweisung

Rz. 93 Wird ein Verfahren nach dem Stichtag zurückverwiesen, so richten sich die Gebühren im Verfahren nach Zurückverweisung nach neuem Recht,[42] und zwar in allen Verfahren, also auch in Strafsachen.[43] Rz. 94 In Verfahren nach Teil 3 VV RVG ist allerdings bei Zurückverweisung an ein bereits mit der Sache befasstes Gericht die Anrechnung der (alten) Verfahrensgebühr nach V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (3) Anrechnungsfälle ohne Kürzung

Rz. 38 Möglich ist auch, dass es gar nicht zu einer Kürzung kommt. Beispiel 6: Der Anwalt legt für den Mandanten Widerspruch gegen einen Mahnbescheid über 1.000,00 EUR ein. Parallel dazu fordert er für den Mandanten außergerichtlich 25.000,00 EUR ein. Auszugehen ist von der Mittelgebühr. Nach Widerspruch des B wird die Mahnsache an das Streitgericht abgegeben. Dort erhebt der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / II. Anwaltswechsel

Rz. 101 Bei der Kostenerstattung können Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren kann. Rz. 102 War der Anwaltswechsel notwendig, dann ergeben sich keine Probleme; die Kosten beider Anwälte sind zu erstatten.[46] Rz. 103 War der Wechsel dagegen nicht notwendig (§ 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO), so ist die Erstattungsf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (2) Anrechnungsfälle bei vollständiger und teilweiser Anrechnung

Rz. 37 Möglich ist auch, dass eine teilweise anzurechnende Gebühr mit einer voll anzurechnenden Gebühr zusammentrifft. Auch dann gilt § 15a Abs. 2 RVG. Beispiel 5: Der Anwalt erwirkt für den Mandanten gegen den B einen Mahnbescheid über 10.000,00 EUR. Parallel dazu wehrt er für den Mandanten eine Forderung i.H.v. 8.000,00 EUR außergerichtlich ab. Nach Widerspruch des B wird d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / a) Der neue Regelwert

Rz. 14 In den in § 45 Abs. 1 FamGKG genannten Kindschaftssachenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (4) Anrechnung nach Betragsrahmengebühren

Rz. 39 Die Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG gilt nicht nur bei der Anrechnung von Wertgebühren, sondern auch bei der Anrechnung von Betragsrahmengebühren, also auch dann, wenn im Verwaltungsverfahren mehrere Geschäftsgebühren angefallen sind und es anschließend zu einem einheitlichen Widerspruchsverfahren kommt oder wenn mehrere Widerspruchsverfahren in ein einziges Klageverf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / dd) Keine Auswirkung auf sog. "Kettenanrechnungen"

Rz. 44 Die Änderung des § 15a Abs. 2 RVG betrifft nur den Fall, dass mehrere Gebühren auf eine (einzige) Gebühr anzurechnen sind. Die Vorschrift des § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG hat dagegen keine Bedeutung für sog. Kettenanrechnungen, bei der eine Gebühr auf eine andere Gebühr angerechnet wird und diese dann wiederum auf eine dritte Gebühr. Hier bleibt es dabei, dass jede Gebühr i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / h) Standardfälle

Rz. 101 Beispiel 13: Der Rechtsuchende lässt sich aufgrund eines Beratungshilfescheins vom Anwalt schriftlich beraten. Aus der Landeskasse erhält der Anwalt: Beispiel 14: Der Rechtsuchende lässt sich aufgrund ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 7. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG

Rz. 169 Die Zusätzliche Gebühr in Nr. 4141 VV RVG enthält keinen eigenen Gebührenrahmen. Vielmehr wird auf die jeweilige Verfahrensgebühr Bezug genommen. Maßgebend ist die Rahmenmitte. Faktisch handelt es sich damit eine Festgebühr in Höhe der jeweiligen Mittelgebühr. Bei der Gebühr Nr. 4141 VV RVG handelt es sich um eine Festgebühr, die immer in Höhe der jeweiligen Rahmenmi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umsatzerlöse (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse bilden den Ausgangspunkt der Gewinn- und Verlustrechnung und stellen eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der Ertragslage des Unternehmens dar. Angesichts ihrer hohen Bedeutung werden Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 explizit definiert (§ 277 Rz. 9). Danach handelt es sich um solche Erlöse, die aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpac...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweis

Rz. 59 [Autor/Zitation] Zum Ausweis der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, insbes. zur USt auf Anzahlungen vgl. § 266 Rz. 395.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verrechnungsverbot und Ausnahmen davon

Rz. 20 [Autor/Zitation] Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden (§ 246 Abs. 2). Für die GuV gilt somit das Bruttoprinzip oder Saldierungsverbot. So ist es zB grds. unzulässig, Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter, in Vorjahren gebildeter Rückstellungen mit Aufwendungen des laufenden Jahres zu saldieren. Ebenso wenig dürfen Zinsaufwendungen für ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / LVII. Zwei-Kalenderjahres-Frist

Rz. 98 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG als neue Angelegenheit.[44] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umsatzerlöse

Rz. 20 [Autor/Zitation] Umsatzerlöse als Kriterium für die Zuordnung eines Unternehmens in die Größenkategorien nach § 267 sind aus der GuV abzuleiten unabhängig davon, ob das Gesamt- oder das Umsatzkostenverfahren zur Anwendung gebracht wird. Sie müssen der Definition des § 277 Abs. 1 entsprechen, wonach es sich um Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XXIV. Mahnverfahren

Rz. 52 Hatte der Anwalt den Auftrag zum Mahnverfahren vor dem 1.6.2025 erhalten und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach dem 31.5.2025, gilt für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn der Anwalt schon zusammen mit dem A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Geleistete Anzahlungen (B.I.4.)

Rz. 217 [Autor/Zitation] Der Posten B.I.4. enthält nur Anzahlungen auf Vorräte. Zahlungen für noch nicht gelieferte Vorräte sind bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs unter diesem Posten, danach als Vorräte – ggf. als unterwegs befindlich (Rz. 214) – auszuweisen. Unter dem Posten sind auch Anzahlungen auf Dienstleistungen auszuweisen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XXXVIII. Terminsvertreter

Rz. 70 Für den Terminsvertreter ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts unabhängig davon zu prüfen, wann dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erteilt worden ist.[31] Umgekehrt richtet sich die Vergütung des Hauptbevollmächtigten nach dem für ihn maßgebenden Gebührenrecht, unabhängig davon, welches Gebührenrecht für den Terminsvertreter gilt. Hier kann es also zu un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XXXIII. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 64 Selbständiges Beweisverfahren und zugehöriges Hauptsacheverfahren sind jeweils eigene Angelegenheiten. Daher ist die Anwendung des jeweiligen Gebührenrechts gesondert zu prüfen.[27] Beispiel 30: Der Mandant hatte dem Anwalt im Mai 2025 den Auftrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens (Streitwert 15.000,00 EUR) erteilt. Nach Abschluss des Beweisverfah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XXV. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 54 Eine Nichtzulassungsbeschwerde stellt sowohl gegenüber der Vorinstanz als auch gegenüber dem auf die Beschwerde hin zugelassenen Rechtsmittel nach § 17 Nr. 9 RVG eine eigene Angelegenheit dar, sodass hier eine Änderung des Gebührenrechts zu beachten ist. Beispiel 26: Auf die im Dezember 2024 erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (Streitwert 50.000,00 EUR) wird im Juni 202...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Beschwerde geg... / III. Erstattungsfähigkeit der Kosten

1. Umsatzsteuer Nach Auffassung des OLG Dresden kam es nicht darauf an, ob die Klägerin die in der an sie gerichteten Rechnung ihrer Rechtsanwältin angesetzte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann (§ 104 Abs. 2 S. 3 ZPO). Die Klägerin habe nämlich zuletzt unmissverständlich erklärt, dass die Umsatzsteuer nicht mehr geltend gemacht werde. Hierin liege eine entsprechende Ant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XLI. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren oder Verfahren nach Abstandnahme

Rz. 75 Das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme stellen gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 5 RVG). Der Anwalt erhält daher für das Nachverfahren bzw. das Verfahren nach Abstandnahme bereits die Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag hierzu erst nach dem Stichtag erhalten hat. Beispiel 36: Auf e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Pflicht zum Abzug

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 1 verlangt den Ausweis der Umsatzerlöse nach Abzug von Erlösschmälerungen. Hierzu gehören alle Arten von Kaufpreisnachlässen und zurückgewährte Entgelte. Umsatzerlöse liegen somit nur in Höhe des Betrags vor, den die Gesellschaft vom Abnehmer fordern kann. Ausgangspunkt ist die Rechnungssumme. Erlösschmälerungen sind von den Bruttoerlösen ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bei Werbungskosten

Rn. 491 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei einmaligen Einnahmen aus Leistungen wird in Anlehnung an die Rspr zum WK-Abzug bei privaten Veräußerungsgeschäften (BFH BStBl 1991, 916) unter Durchbrechung des Abflussprinzips der Abzug von WK zeitraumübergreifend in dem Jahr zugelassen, in dem die Einnahmen zufließen. Die Durchbrechung des Abflussprinzips führt dazu, dass WK, die erst ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gastwirt

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der Inhaber einer Gaststätte bzw eines Restaurants ist Gewerbetreibender. Bei einer Restaurant-Kette ist der Verantwortliche am Ort idR > Arbeitnehmer. Anders kann es sein in den Fällen des > Franchising. Maßgebend ist das im Innenverhältnis Vereinbarte (> Arbeitnehmer Rz 15 ff [23]); nur hilfsweise wird darauf abgestellt, wie der Verantwortl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Umsatzerlöse

Rz. 117 [Autor/Zitation] Der Begriff "Umsatzerlöse" in Nr. 4 knüpft an den in der GuV (§ 275 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 277 Abs. 1) verwendeten Terminus an. Die Summe der sich bei der Aufgliederung der Umsatzerlöse ergebenden Teilbeträge muss dem in der GuV ausgewiesenen Betrag entsprechen. Gemeint sind damit die Umsatzerlöse aus Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 1 umschreibt die Erlöse, die in der GuV (§ 275) unter dem Posten Nr. 1 als Umsatzerlöse auszuweisen sind, und bestimmt die abzusetzenden Posten (Erlösschmälerungen, USt., sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern). Die Vorschrift gilt gleichermaßen für das GKV wie für das UKV; der Inhalt des Postens Nr. 1 des Gliederungsschemas ist da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / XI. Nr. 3202 VV RVG (Folgewirkung von Art. 11 Abs. 2 Nr. 17 KostBRÄG)

Rz. 120 Infolge der Änderung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG (s.o. Rdn 104 ff.) hat sich auch der Anwendungsbereich der Nr. 3202 VV RVG erweitert, da Nr. 3202 VV RVG auf Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG Bezug nimmt (Anm. Abs. 2 zu Nr. 3202 VV RVG). Rz. 121 Künftig wird daher die fiktive Terminsgebühr bei Kindschaftssachen nach § 155 Abs. 1 FamFG auch im Beschwerd...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Überblick

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XLII. Verbindung

Rz. 76 Werden mehrere selbstständige Verfahren, in denen gem. § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist, miteinander verbunden, so berechnen sich nach der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. §§ 39 Abs. 1 Satz 1 GKG, 33 Abs. 1 Satz 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Beratungshilfegebühr

Rz. 93 Die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG selbst ist nicht geändert worden. Sie bleibt unverändert bei 15,00 EUR und beinhaltet weiterhin sämtliche Auslagen (Anm. zu Nr. 2500 VV RVG). Damit ist sie eine Bruttogebühr (12,61 EUR zuzüglich 19% Umsatzsteuer).mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum

Tz. 16 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Stellen Unternehmer Unterkünfte Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine unentgeltlich zu Verfügung, wird von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe und einer Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG (Anhang 5) aus Billigkeitsgründen abgesehen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 6. Analoge Anwendung der Nr. 1008 VV RVG

Rz. 62 Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen verschiedener Gegenstände vertritt, und die Addition der Werte wegen der Begrenzung auf die Wertstufe von über 80.000,00 EUR nicht mehr zum Tragen kommt, also wenn der Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, 33 Abs. 1 Satz 1 FamGKG) mehr als 95.000,00 EUR beträgt, ist nach der Rspr. insoweit Nr. 1008 VV R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Berufliche Nutzung mit Privatnutzung durch ArbN

Rz. 4/6 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Vorsteuerabzug: Wird das Gerät für eine berufliche Nutzung des ArbN durch den ArbG bezogen, ist der Vorsteuerabzug auch dann zulässig, wenn der ArbN das Gerät auch privat nutzen darf (§ 15 Abs 1 Satz 1 UStG). Sowohl die aus den Anschaffungskosten als auch aus den Unterhaltskosten sowie der Verbindungsentgelte anfallenden Vorsteuerbeträge kö...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Entgeltliche Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal

Tz. 10 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Stellen steuerbegünstigte Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) entgeltlich Personal, Räumlichkeiten, Sachmittel oder andere Leistungen in Bereichen zur Verfügung, die für die Bewältigung der Auswirkungen und Folgen des Krieges in der Ukraine notwendig sind, können diese Betätigungen sowohl ertragsteuerlich als auch umsatz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Beschwerde geg... / IV. Bedeutung für die Praxis

An der Entscheidung des OLG Dresden ist kaum etwas auszusetzen. Angesichts des Umstandes, dass die Klägerin im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens selbst die Auffassung vertreten hatte, dass ihr nur die letztlich auch vom OLG zugebilligten Kosten eines am weitesten vom Sitz des LG Chemnitz im Landgerichtsbezirk Chemnitz ansässigen Rechtsanwalts zugestanden hätten, hätte sich d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen oder Personal

Tz. 13 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Bei der unentgeltlichen Bereitstellung von Gegenständen und Personal für humanitäre Zwecke durch Unternehmen an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, wie insbesondere Hilfsorganisationen, Einrichtungen für geflüchtete Menschen und zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Fragen und Lös... / 2. Berechnung der erstattungsfähigen Kosten

Damit sind für die Beklagte folgende außergerichtlichen Kosten erstattungsfähig, die sich wegen der Auftragserteilung vor dem 1.6.2025, gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nach dem RVG in der Fassung des KostRÄG 2021 wie folgt berechnen:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Hat es umsatzsteuerliche Konsequenzen, wenn Unternehmen Personal oder Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) unentgeltlich bereitstellen?

Wenn Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) oder Personal aus einem Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können diese Lieferungen oder Leistungen als sogenannte unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzsteuer unterliegen. Zur Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen siehe II.5. Wenn Unternehmen aber Gegenstände oder Personal für humanitäre Zwecke unen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bestandteile

Rz. 163 [Autor/Zitation] Angabepflichtig sind die im GJ gewährten Gesamtbezüge. Sie umfassen nach der Definition des Gesetzes (vgl. dazu im Einzelnen Rz. 164 ff.): Gehälter (vgl. Rz. 166) und Sondervergütungen jeder Art (gewinnunabhängige Tantiemen, Jubiläumsgelder, Urlaubsgelder (vgl. Rz. 164, 166), Gewinnbeteiligungen (zB gewinnabhängige TU; vgl. Rz. 164, 166), Bezugsrechte un...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Welche Zahlungen der Verbände/Vereine unterliegen der Künstlersozialabgabe?

Tz. 8 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 In den Fällen, in denen die Künstlersozialabgabe von den Verbänden/Vereinen zu entrichten ist, sind in die Bemessungsgrundlage nachfolgende Zahlungen einzubeziehen (s. Rz. 11): Gagen, Honorare, Entschädigungen, Aufwendungsersatz, Auslagen, die von den Verbänden/Vereinen an die selbständigen Künstler oder Publizisten zu leisten waren. Tz. 9 Stand: E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / aa) Entscheidung aufgrund Zustimmung der Beteiligten

Rz. 112 Eine fiktive Terminsgebühr entsteht nach der Neufassung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG, wenn das Gericht aufgrund der Zustimmung der Beteiligten ohne Erörterung entscheidet. Darauf, ob eine solche Entscheidung ohne Erörterung überhaupt zulässig ist, kommt es nicht an. Das Gebührenrecht fragt nicht nach der verfahrensrechtlichen Zuständigkeit, sondern danach...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch steuerbegünstigte Einrichtungen

Tz. 6 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Versorgung, Betreuung und Verpflegung von Flüchtlingen stellt grundsätzlich einen Zweckbetrieb (§ 68 Nr. 1 Buchst. c AO, Anhang 1b) dar. Entsprechend sind die Umsätze von Flüchtlingshilfeeinrichtungen entweder von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 18, 23 oder 24 UStG, Anhang 5) oder werden ermäßigt besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG, Anha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Geräteübereignung an ArbN

Rz. 4/7 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Vorsteuerabzug: Kauft der ArbG das Gerät im Wissen, es dem ArbN zu übereignen, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 3 Abs 1b Nr 2 UStG iVm > A 15.2b Abs 2 Satz 5 und > A 15.15 UStAE). Wird das Gerät zunächst für den Betrieb bezogen, ohne dass eine Übereignung an einen ArbN geplant ist, ist der Vorsteuerabzug möglich (§ 15 Abs 1 Satz 1 U...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Ausschließliche Privatnutzung durch ArbN

Rz. 4/5 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Vorsteuerabzug: Bezieht der ArbG das Gerät im Wissen, es dem ArbN zur ausschließlichen Privatnutzung zu überlassen, ist der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb und den Verbindungskosten des Geräts unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs 1 UStG zulässig, wenn keine Ausschlussgründe nach § 15 Abs 2 iVm § 15 Abs 3 UStG vorliegen. Umsatzverste...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal

Tz. 11 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die umsatzsteuerbaren Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 14, 16, 18, 23 und 25 UStG (Anhang 5) als eng verbundene Umsätze umsatzsteuerfrei, soweit diese zwischen steuerbegünstigten Einrichtungen erfolgen, deren Umsätze jeweils nach derselben Vorschrift befreit sind....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Geleistete Anzahlungen (A.I.4.)

Rz. 90 [Autor/Zitation] Wurden Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände geleistet, sind diese gesondert innerhalb der Postengruppe auszuweisen. Entscheidend für den Ausweis als geleistete Anzahlungen ist, dass der immaterielle Anlagegegenstand noch nicht in das (wirtschaftliche) Eigentum des Erwerbers übergegangen ist (Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Kosten für die... / 1 Sachverhalt

Mit Urteil hat das AG das Bußgeldverfahren wegen eines Verfahrenshindernisses gemäß §§ 260 Abs. 3 StPO i.V.m. § 46 OWiG eingestellt und die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Betroffenen der Landeskasse auferlegt. Im Kostenfestsetzungsantrag hat der – in Berlin ansässige – Verteidiger zuzüglich zu der Verfahrensgebühr gemäß Nr. 5200 VV RVG in Höhe von 7...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / a) Prozessuale Ausgangslage

Rz. 15 Hat der Antragsteller einen Mahnbescheid erwirkt und hat der Antragsgegner hiergegen Widerspruch eingelegt (§ 694 ZPO), ist das Mahnverfahren damit beendet. Eine Klärung der vermeintlichen Ansprüche und damit auch eventueller Kostenerstattungsansprüche kann nur im streitigen Verfahren vor dem Prozessgericht herbeigeführt werden. Hierzu steht dem Antragsteller das Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Ich habe eine Ferienwohnung, die ich eigentlich zeitweise oder ganzjährig an wechselnde Feriengäste vermiete. Hat es steuerliche Konsequenzen, wenn ich sie vorübergehend und unentgeltlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung stelle?

Aus der vorübergehenden und unentgeltlichen Überlassung einer Ferienwohnung entstehen Ihnen keine nachteiligen steuerlichen Konsequenzen. Aufgrund der derzeitigen Situation ordnen die Finanzämter für die Jahre 2022 bis 2025 die vorübergehende und unentgeltliche Überlassung einer Ferienwohnung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine der sogenannten Vermietungszeit zu. Das bedeut...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Freiwillige Leistung eines Dritten an einen Arbeitnehmer

Rz. 14 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das Trinkgeld in Form eines kleineren Geldgeschenkes (> Rz 22 ff) muss ein Dritter (Leistungsempfänger/Kunde) geben. Er gibt es als eine typischerweise persönliche Zuwendung an den ArbN zur Anerkennung seiner Leistung. Die Rechtsprechung des BFH zusammenfassend BFH 250, 159 = BStBl 2016 II, 751, dort Rz 16. Der Dritte gibt das Trinkgeld frei...mehr