Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

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Forderungen: Abtretung und ... / 1 Problematik

Im unternehmerischen Alltag stellt die Forderungsabtretung ein wichtiges Instrument zur Liquiditätssicherung dar und schafft damit Planungssicherheit. Gerade im Rahmen von Factoring-Modellen oder zur Absicherung von Kreditlinien werden Forderungen teilweise bereits vor deren Realisierung an Dritte abgetreten. Die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Vorgänge ist jedoch komple...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.2.5 Steuerbefreiung – Option zur Steuerpflicht

Wie bereits dargestellt, ist die Forderungsübertragung in Fällen, in denen kein Factoring vorliegt, steuerfrei. Wenn der Forderungskäufer Unternehmer ist und die Forderung für Zwecke seines Unternehmens erwirbt, kann der Forderungsverkäufer gem. § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung verzichten und damit zur Steuerpflicht optieren. Sofern die Option ausgeübt wird, kann der ...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 4.3 Lösung

P ist Unternehmer, da er im Rahmen seiner Personalberatung selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist.[1] Sein Unternehmen betreibt er nach den Sachverhaltsangaben unstreitig von den Niederlanden aus. Er führt im Rahmen seines Unternehmens und auch gegen Entgelt eine sonstige Leistung (Beratungsleistung) nach § 3 Abs. 9 UStG aus. Fraglich ist der Or...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.2 Umsatzsteuerliche Einordnung der Forderungsabtretung selbst

Neben der Einordnung der abgetretenen Forderung selbst, ist, wie bereits dargestellt, auch das eigentliche Abtretungsgeschäft umsatzsteuerrechtlich zu würdigen. 2.2.1 Abgrenzung echtes/unechtes Factoring von steuerfreier Forderungsabtretung Im Verhältnis des Forderungsverkäufers zum Forderungskäufer ist bei einem Forderungskauf danach zu unterscheiden, ob der Forderungseinzug ...mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / 4.3 Lösung

L ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt im Rahmen seiner Lackierwerkstatt sonstige Leistungen (Werkleistungen) aus, da er keinen Hauptstoff i. S. d. § 3 Abs. 4 UStG verwendet. Die Leistungen gegenüber den Unternehmern aus Frankreich und der Schweiz sind dort ausgeführt, wo die Leistungsempfä...mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / 3.3 Lösung

G ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört sein Großhandel. G bezieht für sein Unternehmen mit der Softwarewartung eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG, die von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt wird. Der Ort der sonstigen Leistung be...mehr

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Personengesellschaften und ... / 5.3 Lösung

Grundsätzlich können sich umsatzsteuerrechtlich Gesellschafter und eine (Personen-)Gesellschaft als fremde Dritte gegenüber stehen und damit steuerbare und steuerpflichtige Leistungen ausführen, für die der jeweilige Leistungsempfänger unter den weiteren Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Zur Ausstellung einer Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 4 UStG mit gesondert ...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Ausgangspunkt der verschiedenen Leistungsbeziehungen bildet zunächst die ursprüngliche Leistungsbeziehung zwischen dem Schuldner/Leistungsempfänger und dem Gläubiger/leistenden Unternehmer (dem späteren Forderungsverkäufer). Im Rahmen dieser Leistungsbeziehung wird die später abgetretene Forderung begründet. Durch die Abtretung tritt daneben aber auch noch die Leistungsbezie...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.2.2 Steuerfreie Forderungsabtretung

Im Fall der Forderungsabtretung ohne Forderungseinziehung durch den Forderungskäufer erbringt der Forderungsverkäufer eine nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfreie Abtretung der Forderung. Der Forderungskäufer erbringt eine nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerfreie Kreditgewährung. Es liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor.[1] Beim Forderungskauf stellt die Einziehung der Ford...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / Zusammenfassung

Die Abtretung von Forderungen – insbesondere im Rahmen des sog. Factorings – erfordert für umsatzsteuerliche Zwecke regelmäßig eine sorgfältige Prüfung. Dies gilt sowohl für den abtretenden Forderungsverkäufer (Zedenten) wie für den Forderungskäufer (Zessionar). Regelmäßig ist dafür zunächst eine Abgrenzung zwischen dem Forderungsverkauf und dem Factoring erforderlich. Dabei...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.2.1 Abgrenzung echtes/unechtes Factoring von steuerfreier Forderungsabtretung

Im Verhältnis des Forderungsverkäufers zum Forderungskäufer ist bei einem Forderungskauf danach zu unterscheiden, ob der Forderungseinzug durch den Forderungskäufer (in eigenem Namen und für eigene Rechnung) oder durch den Forderungsverkäufer (in eigenem Namen und für fremde Rechnung) erfolgt. Ferner kann danach zu unterscheiden sein, ob ein Rückgriffsrecht des Forderungskäu...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.2.4 Vorsteuerabzug bei steuerfreier Forderungsabtretung

Handelt es sich um eine steuerfreie Forderungsabtretung, kann dies Auswirkungen auf einen möglichen Vorsteuerabzug haben. Da die Forderungsabtretung nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfrei ist, wirkt diese grundsätzlich vorsteuerschädlich. Insoweit sind die Grundsätze für Hilfsumsätze nach § 43 UStDV und Abschn. 15.18 UStAE zu beachten. Danach ist die Steuerfreiheit der For...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 3.1 Sachverhalt

Ein regelbesteuerter Unternehmer aus Frankreich, der mit seiner zutreffenden USt-IdNr. auftritt, schließt mit dem Lohnunternehmer L aus Lüneburg einen Werkvertrag. Nach dem Inhalt des Vertrags soll L aus Stoffen, die ihm der französische Unternehmer zur Verfügung stellt, Tischdecken zuschneiden und umnähen. Der vereinbarte Werklohn beträgt netto 100.000 EUR. Die Stoffe werde...mehr

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Bauwirtschaft: Behandlung v... / 1 Problematik

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem eine Leistung ausgeführt worden ist.[1] Eine Ausnahme liegt lediglich dann vor, wenn der Unternehmer die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten[2] berechnen kann. Gerade bei der Ausführung von Bauleistungen wird aber der leistende Unternehmer seine Rechnung nicht erst nach vollständiger ...mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / 2.3 Lösung

I ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört offensichtlich die Vermietungstätigkeit in München. I bezieht für sein Unternehmen sowohl die Leistung des österreichischen Dachdeckers als auch die Leistung des österreichischen Rechtsanwalts. Die Leistungen sind jeweils ...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 3.3 Lösung

L ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Es handelt sich bei der von L ausgeführten Leistung um eine Werkleistung, da er fremde Stoffe bearbeitet, selbst aber nur Nebensachen oder Zutaten verwendet.[1] Es handelt sich damit um eine sonstige Leistung, deren Ausführungsort zu prüfen ist. Bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen muss geprüft werden, ob diese Leistun...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 3.3 Lösung

E ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den Leistungen im Bereich der Versicherung wird sie auch im Rahmen ihres Unternehmens tätig. Die Veranstalter erbringen gegenüber E sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 UStG gegen Entgelt. Da die E umfangreiche Messedienstleistungen in Anspruch ni...mehr

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Personengesellschaften und ... / 3.3 Lösung

A ist mit der Vermietung unternehmerisch tätig, da er die Vermietung selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht betreibt. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört die Vermietung des Gebäudes. Die Vermietung stellt eine sonstige Leistung[1] dar, die am Grundstücksort[2] ausgeführt ist. Die Vermietungsleistungen werden auch alle entgeltlich ausgeführt, sodass sie ...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 4.2 Steuerbare Umsätze

Der Umsatzsteuer unterliegen Leistungen, die gegen Entgelt erbracht werden. Bei den erbrachten Leistungen handelt es sich regelmäßig um Dienstleistungen (bspw. die Einräumung eines Nutzungsrechts an zuvor eigenverantwortlich erstellten digitalen Inhalten, Werbedienstleistungen durch Produktplatzierung oder persönliche Auftritte auf Events, Messen usw.).[1] Besteht das Entgelt...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 5.3 Lösung

N ist Unternehmerin nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Bis 2025 ist N nicht Kleinunternehmerin nach § 19 Abs. 1 UStG, da nach den Sachverhaltsangaben ihr Gesamtumsatz[1] im Vorjahr (2024) mehr als 25.000 EUR betragen hat. Wo ihre Leistungen nach umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften als ausgeführt gelten, hat ke...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.1.1 Berichtigung nach § 17 UStG bei Forderungsausfall

Eine andere Beurteilung kann sich jedoch ergeben, wenn später nur Teile der Forderung vom Forderungskäufer beigetrieben werden (können). Dieser Fall ist von dem bloßen Verkauf unter Nennwert abzugrenzen, denn hierbei wirkt sich nicht der Verkauf der Forderung selbst aus, sondern z. B. eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Wird der Forderungsbetrag nur teilweise vereinnahmt...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.1.2 Anzahlungsversteuerung bei zukünftigen Forderungen?

Ein weiteres Problem kann sich in der Praxis aus einer möglichen Vorauszahlungsbesteuerung ergeben. So könnte man bei der Abtretung von künftigen Forderungen davon ausgehen, dass die Vereinnahmung des für die Abtretung gezahlten Entgelts, also des Forderungskaufpreises, zugleich als Vereinnahmung des Entgelts für die der Forderung zugrunde liegende Leistung anzusehen ist. Di...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.2.3 Factoring

Beim sog. Factoring übernimmt der Factor (Forderungskäufer bzw. Abtretungsempfänger) die Forderung des Anschlusskunden (Forderungsverkäufer bzw. Abtretender) und zieht diese anschließend ein. Zu unterscheiden ist zwischen echtem und unechtem Factoring. Echtes Factoring liegt vor, wenn der Factor das Ausfallrisiko übernimmt.[1] Der Factor tritt damit wirtschaftlich an die Ste...mehr

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Personengesellschaften und ... / 2.2 Fragestellung

R möchte wissen, ob er oder die neue Partnerschaftsgesellschaft die aus der Übernahme des Mandantenstamms entstandene Umsatzsteuer von 38.000 EUR als Vorsteuer abziehen kann. Soweit ein Vorsteuerabzug nicht infrage kommt, bittet R um Angabe, wie der Sachverhalt hätte gestaltet werden können, um einen Vorsteuerabzug für die entstandene Umsatzsteuer sicherzustellen.mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 4.3 Leistungsort

In der Regel erbringt ein Influencer Dienstleistungen für andere Unternehmer (B2B). Für derartige Leistungen gibt es eine Grundregel,[1] wonach der Leistungsort dort liegt, wo der Empfänger den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Liegt ein Tauschgeschäft vor, muss der Ort der Leistung für jede Lieferung bestimmt werden. Zu beachten ist, dass es von der vorgenannten G...mehr

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Personengesellschaften und ... / 2.3 Lösung

Sowohl die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Altgesellschaft) als auch die neue Partnerschaftsgesellschaft hat Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie jeweils selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig werden und die Gesellschaften jeweils rechtsfähig sind. Gegenstand beider Gesellschaften ist die Ausführung von Rechtsberatungsleistungen. Di...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 3.2 Fragestellung

Die E möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich für sie aus der Teilnahme an den beiden Messen ergeben. Als Unternehmerin verwendet die E grundsätzlich die ihr in Deutschland erteilte USt-IdNr.mehr

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Bauwirtschaft: Behandlung v... / 2.1 Sachverhalt

Bauunternehmer B hat den Auftrag übernommen, für ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude den Rohbau zu errichten. In dem Bauvertrag ist geregelt, dass nach Fertigstellung der Decke über dem Erdgeschoss ein Abschlag i. H. v. – netto – 150.000 EUR fällig wird. Die Schlussrechnung soll nach Abnahme des Rohbaus erstellt werden. Im November 2024 erstellte B gegenüber seinem Auftra...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 4.1 Umsatzsteuerpflicht und (EU-)Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuerlich wird die Tätigkeit als Influencer insbesondere relevant, sobald die Grenzen als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsätze zzgl. Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr kleiner als 25.000 EUR und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht größer als 100.000 EUR) überschritten sind oder auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. D...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 2.1 Sachverhalt

Rechtsanwalt R aus Trier hat zum 1.1.2025 ein neues Leasingfahrzeug für seine unternehmerische Tätigkeit von der Leasinggesellschaft L aus Luxemburg angemietet. Die Leasinggesellschaft berechnet R monatlich 1.000 EUR. Da die Leasingkonditionen der L besonders günstig sind, least R darüber hinaus (auf seinen Namen) ebenfalls ab dem 1.1.2025 ein Fahrzeug, das er seiner Tochter ...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 4.1 Sachverhalt

Tischler T aus München hat sich darauf spezialisiert, Messestände auf dem Münchner Messegelände im Auftrag der jeweiligen Teilnehmer aufzustellen. Im Zusammenhang mit der Messe "Bau 2025" im Januar 2025 wird er von dem österreichischen Messeaussteller Ö beauftragt, den Messestand aus ihm zur Verfügung gestellten individuellen Bauteilen zusammenzubauen. T verwendet bei der Au...mehr

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Bauwirtschaft: Behandlung v... / Zusammenfassung

Abrechnungen in der Bauwirtschaft stellen in der Praxis häufig ein erhebliches Problem dar. Vor allem in der Kombination von Anzahlungen und Sicherheitseinbehalten liegen Fehlerquellen. Bei falscher Abrechnung besteht für Unternehmer und/oder Berater ein erhebliches Haftungsrisiko. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der leistende Unternehmer nicht verpflichtet, die Umsatzs...mehr

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Personengesellschaften und ... / 5.1 Der Sachverhalt

Die Winzer A, B und C schließen sich durch Gesellschaftsvertrag zur A/B/C-GbR zusammen. Zweck der Gesellschaft ist es, die jeweils von A, B und C angebauten Weintrauben zu verarbeiten, die Weine auszubauen und anschließend zu vermarkten. Die Gesellschafter haben in dem Gesellschaftsvertrag geregelt, dass die Gewinne aus der Gesellschaft jeweils nach der Menge und der Qualitä...mehr

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Personengesellschaften und ... / 1 Problematik

Personenzusammenschlüsse jeglicher Art – von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bis zur Personenhandelsgesellschaft – sind unternehmerisch tätig, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen des § 2 UStG erfüllen. Nach einer zum 1.1.2023 vorgenommenen Gesetzesergänzung ist die Rechtsfähigkeit keine Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft. Wichtig Rechtsfähigkeit keine Vora...mehr

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Personengesellschaften und ... / 2.1 Sachverhalt

Rechtsanwalt R betreibt zusammen mit einem Kollegen eine Rechtsanwaltskanzlei in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Da sich R und sein Kollege trennen wollen, übernimmt R gegen Zahlung von 200.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer (38.000 EUR) einen Teil des Mandantenstamms. Gleichzeitig begründet R mit einer Kollegin eine Partnerschaftsgesellschaft, in d...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt eine sonstige Leistung aus, muss geprüft werden, wo sich der Ort der Leistung befindet. Die zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung hängt davon ab, an wen die Leistung ausgeführt wird und was ihr wirtschaftlicher Gehalt ist. Wird eine sonstige Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgefüh...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 4.2 Fragestellung

P möchte wissen, ob er aus der von ihm ausgeführten Beratungsleistung Umsatzsteuer in Deutschland schuldet und wie die Rechnung auszustellen ist. Darüber hinaus möchte P wissen, ob auf die Gemeinde umsatzsteuerrechtliche Pflichten zu­kommen. P ist kein Kleinunternehmer.mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 4.1 Sachverhalt

Personalberater P betreibt sein Unternehmen (unstrittig) von Arnhem (NL) aus. Unter anderem berät er auch eine Gemeinde in der Nähe von Münster (DE). Im Januar 2025 berät er die Gemeinde bei der Besetzung einer Führungsposition in der Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde unterhält neben ihren hoheitlichen Tätigkeiten auch mehrere Bereiche, in denen sie nach § 2b UStG unternehmeri...mehr

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Bauwirtschaft: Behandlung v... / 2.2 Fragestellung

Wann und in welcher Höhe entsteht für den Bauunternehmer B Umsatzsteuer aus dieser Leistung? Es ist davon auszugehen, dass B seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten nach § 16 Abs. 1 UStG versteuert (Sollversteuerung). Wann kann der Leistungsempfänger aus der erhaltenen Leistung einen Vorsteuerabzug in welcher Höhe vornehmen? Es ist dabei davon auszugehen, dass keine Beschrä...mehr

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Personengesellschaften und ... / 3.1 Sachverhalt

A ist an 2 Personengesellschaften beteiligt. Zum einen ist er Gesellschafter der A & B oHG, die als Immobilienmakler tätig ist. Zum anderen ist er an der A & C GbR beteiligt, die als Versicherungsmakler tätig ist. In 2024 hat er auf einem ihm gehörenden Grundstück, das er schon vor Jahren ohne Umsatzsteuer erworben hatte, ein Bürogebäude errichtet, in dem er u. a. ab dem 1.1....mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 2 Steuerliche Relevanz der Einkünfte von Influencern

Sofern der Bereich der Liebhaberei sowie Freibeträge und Freigrenzen überschritten sind, ergeben sich Fragestellungen im Bereich der Einkommensteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer und vor allem auch im internationalen Steuerrecht. Der Fokus soll im Folgenden auf der einkommensteuerliche Fragestellungen sowie im Besonderen auf ausgewählten Aspekten des internationalen Steuerrechts lie...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Ausführung von sonstigen Leistungen können sich sowohl für den leistenden Unternehmer als auch für den Leistungsempfänger umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Insbesondere bei grenzüberschreitend ausgeführten Leistungen muss gründlich geprüft werden, wo sich nach den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen der Ort der Leistung befindet. Nur die im Inland...mehr

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Personengesellschaften und ... / 4.3 Lösung

Die X-KG ist nach § 2 Abs. 1 UStG Unternehmer und führt – soweit der Ort der Leistung im Inland liegt[1]- steuerbare und steuerpflichtige Leistungen aus. Sie empfängt die Leistungen der Kontrollratsmitglieder im Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung. Grundsätzlich können die Mitglieder des Kontrollrats die Leistungen im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung ausführen....mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / 1 Problematik

Damit in Deutschland Umsatzsteuer entstehen kann, muss eine Lieferung oder sonstige Leistung steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt werden. Im Mittelpunkt gerade bei der Bestimmung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen[1] steht die zutreffende Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung.[2] Aber auch in den Fällen, in denen sich der Ort einer Leistung nicht im Inland be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Die "Begrenzung" der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1a UStG

Rz. 100 Mit mWv 1.1.2021 wurde § 27a UStG um einen Abs. 1a ergänzt (Rz. 5). In diesem Absatz wird geregelt, dass das für die Umsatzbesteuerung des Unternehmers zuständige FA – und nicht das BZSt – die nach Abs. 1 S. 1 bis 3 des § 27a UStG erteilte USt-IdNr. "begrenzen" kann, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass die USt-IdNr. zur Gefährdung des Umsa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in der EU

Rz. 126 Die Kenntnis des Aufbaus der USt-IdNrn. anderer Mitgliedstaaten ist auch für die Unternehmer von großer praktischer Bedeutung, denn schon die Betrachtung dieser Nummer ermöglicht eine gewisse Plausibilitätsprüfung. Dies gilt zunächst für den hier zu verwendenden vorausgehenden "Ländercode" (= Länderkennzahl oder Präfix) einer jeden Nummer.[1] Dieser Ländercode darf i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 25 § 27a UStG ist die (nicht ganz vollständige) inländische Umsetzung von Unionsrecht. Die unionsrechtlichen Grundlagen des § 27a UStG finden sich in den Art. 214ff. MwStSystRL .[1] Diese Regelungen entsprechen den durch die MwStSystRL ersetzten Art. 22 Abs. 1 Buchst. c Gedankenstrich 1, S. 1 und 2, Gedankenstriche 2 und 3, Art. 22 Abs. 1 Buchst. d S. 1 und 2 und Art. 22 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Zuständige Behörde zur Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 78 Die zuständige Behörde zur Erteilung der USt-IdNr. ist ausschließlich das BZSt.[1] USt-IdNrn. sind grundsätzlich bei dieser Bundesbehörde zu beantragen und nicht bei den Landesfinanzbehörden.[2] Bei einer Antragstellung über das Internet[3] lautet die Internetadresse "www.bzst.de", schriftliche Anträge sind an das "Bundeszentralamt für Steuern – Dienstsitz Saarlouis -...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Möglichkeit der Versagung

Rz. 90 Die Erteilung oder die Versagung einer USt-IdNr. stellt nach der überwiegenden und m. E. zutreffenden Auffassung in der Literatur einen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO dar[1], wobei dies wohl nur im Fall der Versagung der Nummer rechtlich relevant ist, weil diesem Stpfl. dann die Rechtsmittel des Einspruchs und der Klage zur Verfügung stehen. Auch die Anordnung der "...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Rechtsfolgen beim Missbrauch der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 150 Das Vorhandensein einer (gültigen) USt-IdNr. stellt eine unerlässliche Voraussetzung zur Teilhabe an grenzüberschreitenden Umsätzen im Europäischen Binnenmarkt dar. Aus diesem Grund haben Unternehmer beim Vorliegen der im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen grundsätzlich einen Anspruch auf die Erteilung einer solchen Nummer (Rz. 48). Allenfalls bei der Erteilung eine...mehr