Fachbeiträge & Kommentare zu Medizinischer Dienst

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.25 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 7.3.2 Sozialer Dienst und Employee Assistance Programs

Die Einrichtung eines sozialen Dienstes, der als Ansprechpartner sowohl für geschäftliche als auch bei privaten Schwierigkeiten funktioniert, erfährt nach einem langen Schattendasein wieder einen Aufschwung. Dabei kann dies, wie ein medizinischer Dienst, bei großen Betrieben eine interne Einrichtung sein. Zunehmend beliebt wird allerdings auch bei Großbetrieben die Inanspruc...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 48 Die Gewährung von Leistungen nach § 37 setzt den Antrag des Versicherten bei der Krankenkasse zur Bestellung einer geeigneten Pflegekraft voraus. Dabei ist der Kasse eine vertragsärztliche Bescheinigung (Verordnung) vorzulegen, die erkennen lässt, dass häusliche Krankenpflege die Leistung der Wahl ist. Die ärztliche Bescheinigung muss Angaben über den Grund der häuslic...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.3 Hoheitliches Handeln der gematik (Abs. 1a)

Rz. 27 Die gematik ist berechtigt, auf abschließend bestimmten Gebieten des öffentlichen Rechts als beliehene Person hoheitlich zu handeln (Satz 1). Sie ist deshalb als juristische Person des Privatrechts eine Behörde (§ 1 Abs. 2 SGB X), die Verwaltungsverfahren durchführt (§ 8 SGB X) und durch Verwaltungsakte entscheidet (§ 31 SGB X). Rz. 28 Die gematik handelt auf folgenden...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 31b des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Norm bündelt und erweitert die Aufgaben der gematik.mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1.1 Haushalt oder sonst geeigneter Ort

Rz. 6 Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zur Weiterführung des Haushalts erhält nur ein Versicherter in seinem Haushalt, seiner Familie oder – nach der Neufassung durch das GKV-WSG – an einem sonst geeigneten Ort. Aus Abs. 3 ergibt sich, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege grundsätzlich nur besteht, wenn der Versicherte im eigenen Haushalt o...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.21 Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst (§ 5 Abs. 1 Nr. 21 KStG)

Rz. 285 Von der KSt befreit sind die Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst nach § 278 SGB V und der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkasse nach § 282 SGB V. Die Steuerbefreiung greift ein, wenn diese Institutionen nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, wie dies in den alten Bundesländern geschehen ist. Als Körperschaften des...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.26 Medizinscher Dienst (Nr. 28)

Rz. 73 Die Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Dienst der Krankenversicherung und die medizinischen Dienste der Spitzenverbände der Krankenkassen sind gem. § 3 Nr. 28 GewStG von der GewSt befreit. Die Steuerbefreiung reicht dabei nur soweit, wie die entsprechende KSt-Befreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 21 KStG reicht.[1]mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 13 Besondere Steuersatzregelungen aufgrund der Covid-19-Pandemie

Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben für bestimmte Leistungen infolge der Covid-19-Pandemie temporäre Steuersatzermäßigungen eingeführt: Belgien In der Zeit v. 4.5.2020 bis 31.12.2022 (vorher bis 30.6.2022) gilt der ermäßigte Steuersatz von 6% (anstelle von 21 %) für Inlandslieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe folgender Produkte Gesichtsmasken, die unter die fo...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 3 Bilanzielles Ergebnis

Zeilen 3–10 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 11 Ausgangswert für die Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) nach der Steuerbilanz.[1] In der Steuerbilanz sind alle Vermögensmehrungen enthalten, auch solche, die nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig sind. Andererseits sind in der Steuerbilanz steuerpflichtige Einkommensteile nicht ent...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizinischer Dienst

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 29 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 22 Online-Veröffentlichungen der MD und des MD Bund: www.medizinischerdienst.de. Geminn/Johannes, Die Beauftragung externer Gutachter durch die Medizinischen Dienste, NZS 2021, 835. Marburger, Neuregelung des Medizinischen Dienstes, VR 2020, 329.mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1 Organisation (Abs. 1)

2.1.1 Errichtung (Satz 1) Rz. 5 In jedem Land wird zeitlich unbefristet ein MD als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Damit wird wie für die Landesverbände der Krankenkassen (§ 207) das jeweilige Bundesland als regionale Abgrenzung der örtlichen Zuständigkeit des MD gewählt. Die MD der alten Bundesländer sind bereits als Körperschaften des öffentlichen Rechts org...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2 Rechtspraxis

2.1 Organisation (Abs. 1) 2.1.1 Errichtung (Satz 1) Rz. 5 In jedem Land wird zeitlich unbefristet ein MD als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Damit wird wie für die Landesverbände der Krankenkassen (§ 207) das jeweilige Bundesland als regionale Abgrenzung der örtlichen Zuständigkeit des MD gewählt. Die MD der alten Bundesländer sind bereits als Körperschaften de...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.2 Personal (Abs. 2)

Rz. 12 Die Fachaufgaben des MD werden von Ärzten, Pflegefachpersonen (§ 15a Abs. 3) sowie Angehörigen anderer geeigneter Berufe im Gesundheitswesen wahrgenommen (Satz 1). Zu anderen geeigneten Berufen gehören z. B. Kodierassistenten im Rahmen der Abrechnungsprüfung stationärer Behandlungen, Gesundheitsökonomen bei der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden od...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.5 Dienstherrenfähigkeit (Abs. 5)

Rz. 20 Nach Maßgabe des Art. 73 Abs. 4 Gesundheitsreformgesetz (GRG) wurden die Arbeitsgemeinschaften MDK als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Wegen der seinerzeit von den Landesversicherungsanstalten zu übernehmenden Beamten der Vertrauensärztlichen Dienste wurde die Arbeitsgemeinschaft mit Dienstherreneigenschaft (§ 121 BRRG) ausgestattet. Die D...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 29 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2-...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.3 Ombudsperson (Abs. 3)

Rz. 14 Bei jedem MD wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt (Satz 1). Die Ombudsperson ist Ansprechpartner für Beschäftigte des MD oder Versicherte der Krankenkassen. Der Kontakt ist vertraulich zu behandeln. Beschwerdegegenstand sind Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, und die Tätigkeit des MD. Mit der Aufgabe einer Omb...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1.3 Arbeitsgemeinschaften (Satz 5)

Rz. 11 Durch den Verweis auf § 94 Abs. 1a bis 4 SGB X haben die MD (weiterhin) die Möglichkeit, Teil einer Arbeitsgemeinschaft zu sein. Bisher fielen sie als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen nach gängiger Auslegung in den Anwendungsbereich des § 94 SGB X und sind Teil von Arbeitsgemeinschaften, wie etwa der MDK-IT. Ein Fortbestand der Möglichkeit, an Arbeitsgemeinscha...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1.2 Abweichende örtliche Zuständigkeit des MD (Satz 2 bis 4)

Rz. 8 Grundsätzlich soll in jedem Bundesland ein MD bestehen. Für mehrere Länder kann durch übereinstimmenden Beschluss der Verwaltungsräte der betroffenen MD ein gemeinsamer MD errichtet werden (Satz 2). Die Aufsichtsbehörden der betroffenen Länder müssen dem Beschluss zustimmen, damit er wirksam werden kann (Satz 3). Die Zustimmung lässt neben der Prüfung der Gesetzmäßigke...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1.1 Errichtung (Satz 1)

Rz. 5 In jedem Land wird zeitlich unbefristet ein MD als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Damit wird wie für die Landesverbände der Krankenkassen (§ 207) das jeweilige Bundesland als regionale Abgrenzung der örtlichen Zuständigkeit des MD gewählt. Die MD der alten Bundesländer sind bereits als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Für die MD der ...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.4 Berichtspflichten (Abs. 4)

Rz. 17 Der MD berichtet dem MD Bund zweijährlich zum 1.4. über die Anzahl und die Ergebnisse der Begutachtungen nach § 17c Abs. 1a KHG, § 275a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4, § 275b und § 275c, die Personalausstattung des MD und die Ergebnisse der systematischen Qualitätssicherung der Begutachtungen und Prüfungen des MD für die gesetzliche Krankenversicherung (Satz 1). Die Regelun...mehr

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Krankenhausbehandlung / 3.5 Mitaufnahme einer Begleitperson

Bei stationärer Behandlung umfassen die Leistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten und die Mitaufnahme einer Pflegeperson.[1] Der Krankenhausarzt entscheidet über die medizinische Notwendigkeit der Aufnahme einer Begleitperson. Der Medizinische Dienst (MD) hält unter folgenden Voraussetzungen die Mitaufnahme einer...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 1.6 Medizinischer Dienst

Die Krankenkassen haben durch den MDK die Notwendigkeit der medizinischen Rehabilitation nach §§ 40 und 41 SGB V, unter Zugrundelegung eines ärztlichen Behandlungsplans in Stichproben vor Bewilligung und regelmäßig bei beantragter Verlängerung prüfen zu lassen. Den Umfang und die Auswahl der Stichproben regelt der GKV-Spitzenverband in Richtlinien. Diese können Ausnahmen zul...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie

Begriff Die "Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V" (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, AUR) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist die Grundlage des Arztes, die Arbeitsunfähigkeit, ihre voraussichtliche Dauer und Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung zu b...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / Zusammenfassung

Begriff Die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erleichtert arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, in das aktive Erwerbsleben zurückzukehren. Dies geschieht durch eine allmähliche Steigerung der beruflichen Belastung. Der Arbeitnehmer ist während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig. Unterhaltssichernde Leistungen zahlt die Krankenkasse oder der Rentenversicherung...mehr

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Medizinischer Dienst (MD)

Zusammenfassung Begriff Der Medizinische Dienst (MD) (bis 31.12.2019: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung – MDK) ist ein unabhängiges Ärzte- und Pflegeteam. Er unterstützt die Kranken- und Pflegekassen bei Leistungsentscheidungen, z. B. bei Anträgen auf Kostenübernahme von stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen und neuen Untersuchungs- und Behandlungsmetho...mehr

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Medizinischer Dienst (MD)

Zusammenfassung Begriff Der Medizinische Dienst (MD) ist ein unabhängiges Gutachterteam und unterstützt die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bei leistungsrechtlichen Fragen mit medizinischen und pflegerischen Kenntnissen. Arbeitgeber können bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers von der Krankenkasse eine Einladung zum MD verlangen. Gesetze, Vorschrifte...mehr

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Medizinischer Dienst (MD) / 3.1 Pflegekasse

Die Aufgaben des MD für die Pflegekassen sind die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit sowie die Qualitätssicherung der ambulanten und stationären Pflege.[1]mehr

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Medizinischer Dienst (MD) / 1 Organisation

Der MD unterstützt die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit seinen medizinischen und pflegerischen Kenntnissen durch Beratungen und Begutachtungen. Die Gutachter sind in der medizinischen Bewertung unabhängig und an den aktuellen Stand der Wissenschaft sowie sozialrechtlichen Vorgaben gebunden. Sie greifen nicht in die ärztliche Behandlung oder pflegerische Versorgung e...mehr

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Medizinischer Dienst (MD) / Sozialversicherung

1 Organisation Der MD unterstützt die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit seinen medizinischen und pflegerischen Kenntnissen durch Beratungen und Begutachtungen. Die Gutachter sind in der medizinischen Bewertung unabhängig und an den aktuellen Stand der Wissenschaft sowie sozialrechtlichen Vorgaben gebunden. Sie greifen nicht in die ärztliche Behandlung oder pflegerisch...mehr

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Medizinischer Dienst (MD) / 3 Aufgaben

3.1 Pflegekasse Die Aufgaben des MD für die Pflegekassen sind die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit sowie die Qualitätssicherung der ambulanten und stationären Pflege.[1] 3.2 Krankenkasse 3.2.1 Begutachtung/Beratung von Leistungen Die Aufgaben des MD für die Krankenkasse sind die Beratung in grundsätzlichen Fragen der gesundheitlichen Versorgung (z. B. bei der Krankenhausplanu...mehr

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Medizinischer Dienst (MD) / 3.2 Krankenkasse

3.2.1 Begutachtung/Beratung von Leistungen Die Aufgaben des MD für die Krankenkasse sind die Beratung in grundsätzlichen Fragen der gesundheitlichen Versorgung (z. B. bei der Krankenhausplanung, Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung und bei der Wirksamkeit) sowie die sozialmedizinische Begutachtung und Beratung bei Einzelfällen (nach Aktenlage oder kör...mehr

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Medizinischer Dienst (MD) / 2 Finanzierung

Der MD wird von den Krankenkassen durch eine Umlage (abhängig von der Mitgliederzahl) bzw. aufwandsabhängige Nutzerentgelte finanziert. Die Pflegekassen beteiligen sich an den Kosten des MD zur Hälfte.[1]mehr

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Medizinischer Dienst (MD) / 3 Leistungen für die Krankenversicherung

3.1 Begutachtungen Der MD erstellt entsprechend dem Begutachtungsanlass und der sozialmedizinischen Problematik ein sozialmedizinisches Gutachten. Dies kann ein personen- oder sachbezogenes Gutachten nach Aktenlage, körperlicher Untersuchung in einer MD-Beratungsstelle oder einem Hausbesuch, in einem Pflegeheim, Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung sein. Der MD benötigt für ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 4 Leistungen für die Pflegeversicherung

4.1 Begutachtung Der MD begutachtet für die Pflegekassen die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit und die Pflegegrade, schlägt Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation vor, gibt Empfehlungen über Art und Umfang der Pflegeleistungen und erstellt einen individuellen Pflegeplan.[1] Die Begutachtung erfolgt zu Hause oder im Pflegeheim, ausnahmsweise auch im Krankenhaus bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 1 Organisation

1.1 Körperschaft des öffentlichen-Rechts Der MD ist ab 1.1.2020 eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. In der Regel gibt es in jedem Bundesland einen MD.[1] 1.2 Finanzierung Der MD wird von den Kranken- und Pflegekassen finanziert. Die Beträge richten sich nach der Anzahl der Mitglieder.[1] 1.3 Organe Die Organe des MD sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / Zusammenfassung

Begriff Der Medizinische Dienst (MD) (bis 31.12.2019: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung – MDK) ist ein unabhängiges Ärzte- und Pflegeteam. Er unterstützt die Kranken- und Pflegekassen bei Leistungsentscheidungen, z. B. bei Anträgen auf Kostenübernahme von stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen und neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, prüfen von ...mehr

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Medizinischer Dienst (MD) / Zusammenfassung

Begriff Der Medizinische Dienst (MD) ist ein unabhängiges Gutachterteam und unterstützt die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bei leistungsrechtlichen Fragen mit medizinischen und pflegerischen Kenntnissen. Arbeitgeber können bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers von der Krankenkasse eine Einladung zum MD verlangen. Gesetze, Vorschriften und Rechtspre...mehr

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Medizinischer Dienst (MD) / 3.2.1 Begutachtung/Beratung von Leistungen

Die Aufgaben des MD für die Krankenkasse sind die Beratung in grundsätzlichen Fragen der gesundheitlichen Versorgung (z. B. bei der Krankenhausplanung, Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung und bei der Wirksamkeit) sowie die sozialmedizinische Begutachtung und Beratung bei Einzelfällen (nach Aktenlage oder körperlicher Untersuchung) z. B. die Notwendig...mehr

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Medizinischer Dienst (MD) / 3.2.2 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit

Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit können medizinische, rechtliche oder sonstige Ursachen haben. Beispiele sind häufige Arbeitsunfähigkeit wegen wechselnden leichter Befindlichkeitsstörungen, Attestierung von Arbeitsunfähigkeit außerhalb des Fachgebietes des Arztes, häufiger Arztwechsel, erneute Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit durch einen anderen Arzt nach Feststellung von A...mehr

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Medizinischer Dienst (MD) / 1.3 Organe

Die Organe des MD sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Die Rechtsaufsicht über die Medizinischen Dienste obliegt jeweils dem zuständigen Landes- oder Bundesministerium. Der Verwaltungsrat besteht aus 23 Vertretern – 16 Vertreter der Krankenkassen (je zur Hälfte Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) und 5 Vertreter der Patienten, der Pflegebedürftigen, Verbraucherverbände s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 1.1 Körperschaft des öffentlichen-Rechts

Der MD ist ab 1.1.2020 eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. In der Regel gibt es in jedem Bundesland einen MD.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 1.3.2 Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand wird aus dem Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreterin/dem Stellvertreter gebildet und führt die Geschäfte des MD, stellt den Haushaltsplan auf und vertritt den MD gerichtlich und außergerichtlich.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 3.1.1 Arbeitsunfähigkeit

Die Krankenkassen sind bei Arbeitsunfähigkeit des Versicherten zur Sicherung des Behandlungserfolgs oder Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, den MD einzuschalten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 3.1.3 Medizinische Vorsorgeleistungen/Rehabilitationsmaßnahmen

Die Krankenkassen haben Anträge auf Leistungen der medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in Stichproben (jeder 4. Antrag) vom MD prüfen zu lassen.[1] Die Begutachtung von Verlängerungsanträgen erfolgt grundsätzlich vom für die ambulante oder stationäre Einrichtung bzw. Rehabilitationsstandort zuständigen MD.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 3.2 Berater in medizinischen Versorgungsfragen

Der MD berät die gesetzlichen Krankenkassen in Fragen der Grundsatzversorgung sowie beim Gestalten von Leistungs- und Versorgungsstrukturen. Hierzu gehören z. B. die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung, Krankenhausplanung, Weiterentwicklung von Vergütungssystemen, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 4.2 Pflegeeinrichtungen

Der MD prüft im Auftrag der Pflegekassen, ob die Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime oder Pflegedienste) die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten[1] und veröffentlicht das Ergebnis im Internet.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 4.1 Begutachtung

Der MD begutachtet für die Pflegekassen die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit und die Pflegegrade, schlägt Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation vor, gibt Empfehlungen über Art und Umfang der Pflegeleistungen und erstellt einen individuellen Pflegeplan.[1] Die Begutachtung erfolgt zu Hause oder im Pflegeheim, ausnahmsweise auch im Krankenhaus bzw. Rehabilitationse...mehr