Fachbeiträge & Kommentare zu Management

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.1 Laufende Steuerung und Überwachung

Rz. 368 Der Implementierung geeigneter Steuerungs- und Überwachungsmechanismen kommt bei Dienstleistungen eine besonders wichtige Rolle zu. Während sich Sachleistungen i. d. R. exakt durch entsprechende Spezifikationen im Auslagerungsvertrag umschreiben lassen, erweist sich dies bei Dienstleistungen häufig als schwieriger. Entwickeln die Geschäftspartner bezüglich des Inhalt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Zielgerichtete Kommunikation

Rz. 311 Die Strategien müssen nicht unbedingt jedem Mitarbeiter des Institutes bekannt gemacht werden. So wird etwa die strategische Ausrichtung des Institutes für die Tätigkeit bestimmter Mitarbeiter nur von geringer oder sogar überhaupt keiner Bedeutung sein (z. B. Boten oder Pförtner). Nach den Vorgaben der EBA sollten allen betroffenen Mitarbeitern die Strategien sowie j... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Überprüfung der Vorgaben durch die Aufsichtsbehörden im Rahmen des SREP

Rz. 38 Die Aufsicht muss sich im Rahmen des SREP intensiv mit den Methoden, Prozessen, Verfahren und Strategien der Institute auseinandersetzen und diese u. a. hinsichtlich ihrer Angemessenheit bezüglich einer dauerhaften Sicherstellung der Risikotragfähigkeit beurteilen. Dabei misst sie bei der Beurteilung des ICAAP verstärkt der Datenhaltung sowie den Management-Informatio... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Rahmen für den Risikoappetit

Rz. 30 Die interne Governance und das Risikomanagement eines Institutes haben einen erheblichen Einfluss auf sein Gesamtrisikoprofil und die Tragfähigkeit seines Geschäftsmodells. Die EZB konzentriert sich im Rahmen des SREP deshalb insbesondere auf die Solidität der Geschäftsmodelle und die Rentabilität des Bankensektors in einem Umfeld, in dem die Institute mit wirtschaftl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.2 Rahmenvorgaben für das Finanzsystem

Rz. 344 Im Jahr 2012 wurde von der G20 für Maßnahmen gegen den Klimawandel erstmals der Begriff "Climate Finance" geprägt und eine eigene Studiengruppe mit diesem Namen gegründet. Im Oktober 2015 hat das UNEP in einem Bericht erläutert, in welcher Weise das Finanzsystem mit dem Nachhaltigkeitsbemühen in Einklang gebracht werden sollte.[1] Schließlich ist im Jahr 2016 von der... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Konzentrationen auf bestimmte Branchen oder Industriesektoren

Rz. 74 Branchenkonzentrationen bzw. Konzentrationen auf bestimmte Industriesektoren, die ein bedrohliches Ausmaß annehmen können, entstehen häufig dann, wenn vorrangig auf Marktanteile fixierte Institute umsatzstarke und sehr schnell wachsende Industriezweige identifizieren und allzu optimistische Annahmen über deren Zukunftsaussichten treffen.[1] Unabhängig davon können ins... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Zuordnung von Ereignistypen und Kategorien

Rz. 151 Da Schadensfalldatenbanken bereits existierten und dafür die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) empfohlenen Ereignistypen ("Event Types") vorgeschrieben waren, erschien es naheliegend, dass sich die Empfehlungen der EBA daran orientieren. Die EBA führt dazu in ihrem Entwurf aus, sich bewusst für eine Angleichung an die derzeitige Praxis der meisten Insti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Grundsätzliche Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement

Rz. 85 Die regulatorischen Entwicklungen schlagen sich auch in den MaRisk nieder, indem die Anforderungen an das Management von Liquiditätsrisiken im Rahmen der zweiten bis fünften MaRisk-Novelle jeweils massiv überarbeitet und erweitert wurden. Während mit der sechsten MaRisk-Novelle Anpassungen in nur noch überschaubarem Maße vorgenommen wurden, beschränken sich die aktuel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.3 Überwachung der Ausführung

Rz. 377 Das Institut hat die Ausführung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse durch den Dienstleister ordnungsgemäß zu überwachen. Die Überwachung erstreckt sich in erster Linie auf die Ergebniskontrolle und die für diese Zwecke eingerichteten Prozesse und Strukturen. Folgende Aufgaben spielen im Rahmen der Überwachung eine wichtige Rolle:[1] Soll-Ist-Vergleiche auf Basi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von operationellen Risiken

Rz. 14 Operationelle Risiken sind verknüpft mit Menschen, die Fehler machen, mit IT-Systemen, die ausfallen, oder mit Naturkatastrophen, die Unheil anrichten.[1] Unter ihnen versteht man nach der gängigen Definition in Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch e... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2.1 Mögliche Vorgehensweise

Rz. 170 Die Herleitung von Liquiditäts-Transferpreisen für die erwarteten Zahlungsströme und von Liquiditätsrisiko-Transferpreisen für die unerwarteten Zahlungsströme ist methodisch zumindest anspruchsvoll. Bei der Kalkulation wird zwischen Geschäften mit deterministischem Kapitalfluss hinsichtlich ihrer Höhe und Laufzeit (wie z. B. Termineinlagen) und Geschäften mit nicht-d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Finanzierungsleasing und Factoring

Rz. 27 Nach dem Jahressteuergesetz 2009 werden Finanzierungsleasing- und Factoringunternehmen zwecks Vermeidung gewerbesteuerlicher Nachteile stärker wie Banken behandelt. Im Gegenzug müssen diese Unternehmen jedoch auch höhere bankaufsichtliche Anforderungen erfüllen. Seit dem 25. Dezember 2008 sind daher Unternehmen, die das Factoring oder das Finanzierungsleasing gemäß § ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3 Entscheidungs- und Eskalationsprozess

Rz. 280 Letztlich spielt die Zeit eine maßgebliche Rolle für den Erfolg des Notfallplanes. Um eine rechtzeitige Reaktion auf die Störungen zu ermöglichen, ist es ratsam, die Reihenfolge der einzelnen Maßnahmen in Abhängigkeit vom konkreten Szenario – soweit möglich – vorher festzulegen. Dabei müssen zum adäquaten Umgang mit entstehenden Liquiditätsrisiken auch geeignete Schw... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Sicherstellung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements

Rz. 125 Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement hängt maßgeblich von den zugrunde liegenden Prozessen, Methoden und Verfahren ab. Defizite in diesen Bereichen können zu einer Fehleinschätzung der Risiken führen, denen ein Institut ausgesetzt ist, und damit in der Konsequenz zu falschen Steuerungsimpulsen. Diese Prozesse, Methoden und Verfahren sind allerdings nicht i... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Mindestbestandteile des Verlustdatensatzes

Rz. 159 Gemäß Art. 317 Abs. 1 CRR müssen die Institute über Regelungen, Prozesse und Mechanismen zur Einrichtung und kontinuierlichen Aktualisierung eines Verlustdatensatzes verfügen, der für jedes verzeichnete, durch operationelle Risiken bedingte Ereignis die Bruttoverlustbeträge, Rückflüsse aus Versicherungen sowie anderen Quellen, Bezugspunkte und gruppierten Verluste en... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Besondere Behandlung kapitalmarktorientierter Institute

Rz. 1 In der Finanzmarktkrise hatten sich insbesondere jene Institute besonders anfällig für Liquiditäts­engpässe gezeigt, die sich in signifikantem Umfang über die Kapitalmärkte refinanzieren. Vor diesem Hintergrund hat die BaFin an "kapitalmarktorientierte" Institute zusätzliche Anforderungen formuliert, mit denen den Besonderheiten der jeweiligen Refinanzierungsbasis, näm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1.1 Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo)

Rz. 230 Die prominenteste Schwester der MaRisk für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute waren die im Januar 2009 von der BaFin veröffentlichten "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen" (MaRisk VA).[1] Die MaRisk VA gaben auf der Basis des damaligen § 64a des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) einen Rah... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.5 Regelmäßige Beurteilung anhand vorzuhaltender Kriterien

Rz. 383 Bei wesentlichen Auslagerungen ist die Leistung des Auslagerungsunternehmens laufend anhand vorzuhaltender Kriterien (z. B. "Key Performance Indicators", "Key Risk Indicators") und vertraglich vereinbarter Informationen des Auslagerungsunternehmens zu überwachen. Die Qualität der erbrachten Leistungen ist regelmäßig zu beurteilen. Durch diese Anforderung wird zunäch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zusammenhang zu den Rechnungslegungsvorschriften

Rz. 41 Hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten besteht ein enger Zusammenhang zur kapitalmarktorientierten Rechnungslegung, wie den International Financial Reporting Standards (IFRS). Grundsätzlich können Finanzinstrumente zu "fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten" oder zum "beizulegenden Zeitwert" ("Fair Value") bewertet werden. Nach den Vorschriften... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Bestätigung durch das Institut

Rz. 13 Die Handelsgeschäfte sind seit der sechsten MaRisk-Novelle "in geeigneter Form" zu bestätigen. Diese Formulierung wurde insofern konkretisiert, als die schriftliche oder elektronische Form beispielhaft als geeignet genannt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Bestätigung "schriftlich oder in gleichwertiger Form" erforderlich. Eine nur mündliche Bestätigung hat auch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.2 Volumengewichtete durchschnittliche Laufzeit

Rz. 91 Hinsichtlich möglicher Annahmen zur durchschnittlichen Laufzeit hat eine Umfrage der BaFin zum "Standardzinsschock" vom September 2005 erste Anhaltspunkte geliefert. Demnach wird für Positionen mit unbestimmter Zinsbindung, wie z. B. Spar- und Sichteinlagen, in der Praxis eine volumengewichtete durchschnittliche Laufzeit unterstellt. Sie ist hinsichtlich ihrer erwarte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.4 Finanzierung von gehebelten Transaktionen

Rz. 102 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen ("Leveraged Transactions", LT) müssen bei der Festlegung ihrer Strategie die Anforderungen aus Abschnitt 4.3.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Demnach wird von den Instituten insbesondere erwartet, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsberei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Implikationen des Baseler Rahmenwerkes

Rz. 9 Auch das mit Einführung von Basel III weiterhin gültige Baseler Rahmenwerk weist der Internen Revision bestimmte Aufgaben zu. Bereits den Vorgaben von Basel II zufolge hat sie oder eine vergleichbar unabhängige Einheit mindestens jährlich das interne Ratingsystem und die damit verbundenen Funktionen zu überprüfen.[1] Die Vorgaben wurden auf europäischer Ebene in Art. 1... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Bedeutung für den SREP

Rz. 12 Die Umsetzung der vom BCBS vorgeschlagenen Meldeverpflichtung ist auf europäischer und nationaler Ebene lange Zeit nicht erfolgt, zumal die deutsche Aufsicht diesem Vorhaben kritisch gegenüberstand. Auch die Deutsche Kreditwirtschaft hatte sich – gerade bedingt durch den im Rahmen der Einführung einer ordnungsgemäßen Meldung potenziell entstehenden Implementierungsauf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.8.2 Hypothetische Szenarien

Rz. 256 Die Ausgestaltung der Stressszenarien sollte zukunftsorientiert sein und geplante sowie institutsspezifische Veränderungen in der Gegenwart und der absehbaren Zukunft berücksichtigen. Zu diesem Zweck sollten die Institute versuchen, auf externe Daten aus ähnlichen Risikoumfeldern zurückzugreifen, die für Institute mit vergleichbaren Geschäftsmodellen relevant sind.[1... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Modellrisiken

Rz. 38 Das "Modellrisiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52b CRR die Gefahr von Verlusten infolge von Entscheidungen, die sich grundsächlich auf das Ergebnis interner Modelle stützen, wenn diese Modelle Fehler bei der Konzeption, der Ausgestaltung, der Parameterschätzung, der Umsetzung, der Verwendung oder der Überwachung solcher Modelle aufweisen, einschließlich folgend... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Gesamtverantwortung und Geschäftsleitereignung

Rz. 34 Seit der erstmaligen Veröffentlichung der MaRisk im Jahr 2005 hat der Wortlaut zur Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung einige interessante Änderungen erfahren. Zunächst hieß es, dass die Geschäftsleiter ihrer Verantwortung für das Risikomanagement nur gerecht werden, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung treff... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Statische und dynamische Liquiditätsgrade

Rz. 101 Zur Berechnung der verschiedenen Liquiditätskoeffizienten, die als Maß für die Liquidität verschiedenen Grades dienen können, werden unterschiedlich abgegrenzte Bestandteile der Liquiditätspuffer zu jenen Positionen in Beziehung gesetzt, die mit kurzfristigen Auszahlungsverpflichtungen verbunden sind.[1] Rz. 102 In der Fachliteratur[2] wird zwischen statischen und dyn... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.5 Umgang mit Margen

Rz. 104 Bei der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch müssen die Institute die Vorgaben in Tz. 47 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch angemessen berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 5, Erläuterung). Demnach sollten die IRRBB-Regelwerke unter Proportionalitätsgesichtspunkten u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.2 Kreditvergabe an Verbraucher

Rz. 133 Zu den potenziellen negativen kreditbezogenen Ereignissen, die bei der Sensitivitätsanalyse zu beachten sind, können bei Verbrauchern z. B. eine Verringerung des Einkommens, eine Anhebung der Zinssätze im Fall von Darlehensverträgen mit variablem Zinssatz, eine negative Tilgung des Darlehens[1] und Ballonzahlungen[2] oder aufgeschobene Zahlungen der Tilgung oder der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Umgang mit IDV

Rz. 204 Den Vorgaben der EBA zufolge sollen die ermittelten Geschäftsfunktionen, Unterstützungsprozesse und IT-Assets unter Berücksichtigung der Schutzziele im Hinblick auf ihre "Kritikalität" ("criticality") eingestuft werden.[1] Eng damit verbunden ist die Umsetzung verschiedener Anforderungen. Folglich wird von der deutschen Aufsicht gefordert, dass die Anforderungen aus ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Strategien und Geschäftsmodelle

Rz. 6 Der Begriff "Geschäftsmodell" wird grundsätzlich als abstrakte Umschreibung für die Aktivitäten eines Unternehmens verstanden.[1] Ein Geschäftsmodell bildet in stark vereinfachter und aggregierter Form ab, welche Ressourcen in das Unternehmen fließen und wie diese Ressourcen durch den innerbetrieblichen Leistungserstellungs- bzw. Wertschöpfungsprozess in vermarktungsfä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Zielsetzung der Intensivbetreuung

Rz. 16 Die deutsche Aufsicht stellt zunächst klar, dass in der Intensivbetreuung in erster Linie das Ziel verfolgt werden soll, die Engagements wieder in die Normalbetreuung zu überführen. Anders ausgedrückt geht es darum, Sanierungs- oder gar Abwicklungsmaßnahmen zu vermeiden, die i. d. R. auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht die schlechtere Option für die Institute und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Überprüfung der Sicherheitenwerte

Rz. 12 Im Rahmen der sechsten MaRisk-Novelle wurde die Anforderung ergänzt, bei der Ermittlung des Risikovorsorgebedarfes auch die Sicherheitenwerte zu überprüfen oder ggf. eine neue Wertermittlung durchzuführen. Dabei kann natürlich auf die Erkenntnisse aus den regulären Kreditprozessen zurückgegriffen werden. So sind grundsätzlich bereits vor der Kreditvergabe die Werthalt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.1 Internationale Vorgaben durch Basel II

Rz. 21 Anstoß für die Entwicklung der MaRisk gaben zunächst verschiedene Initiativen, die auf Baseler Ebene vorangetrieben wurden. Am 26. Juni 2004 hatten die Notenbankgouverneure der G10-Staaten[1] und die Präsidenten der Aufsichtsbehörden dieser Staaten der vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht überarbeiteten Rahmenvereinbarung zur internationalen Konvergenz der Kapita... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Authentizität

Rz. 41 Mit der "Authentizität" ("authenticity") wird gewährleistet, dass eine Kommunikationsstelle tatsächlich diejenige ist, die sie vorgibt zu sein. Es handelt sich um authentische Informationen, wenn sichergestellt ist, dass sie von der angegebenen Quelle erstellt wurden. Der Begriff wird sowohl zur Prüfung der Identität von Personen als auch bei IT-Komponenten oder Anwen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.5 Stresstests für Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches

Rz. 142 Unter dem "Zinsänderungsrisiko" ("Interest Rate Risk", IRR) wird allgemein das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge ungünstiger Änderungen der Zinssätze verstanden.[1] Das "Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch" ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) bezieht sich in diesem Zusammenhang auf jene Geschäf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Identifizierung wesentlicher rechtlicher Regelungen und Vorgaben

Rz. 49 Die Identifizierung der Compliance-Risiken ist von entscheidender Bedeutung, da sie den Ausgangspunkt für die anschließenden Prozessschritte Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken bildet. Wesentliche Compliance-Risiken können sich insbesondere aus Änderungen der geschäfts- und risikostrategischen Ausrichtung des Institutes oder der rechtlich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.7 Anordnungsbefugnis der BaFin gegenüber dem Auslagerungsunternehmen (§ 25b Abs. 4a KWG)

Rz. 69 Auch wenn in erster Linie das auslagernde Institut der Adressat bankaufsichtlicher Maßnahmen ist, wurden im Zuge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) die Befugnisse der BaFin bei wesentlichen Auslagerungen dahingehend erweitert, dass diese nunmehr unter bestimmten Bedingungen auch unmittelbar gegenüber dem Auslagerungsunternehmen Anordnungen treffen kann... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 2 Die zunehmende Arbeitsteilung sowie die Globalisierung haben dazu geführt, dass die Finanzmärkte immer mehr von Konzernen dominiert werden, deren Aktivitäten regelmäßig weit über ihr eigentliches Sitzland hinausgehen. Über Gruppenstrukturen lassen sich erhebliche Effizienzgewinne generieren. Wissen kann vernetzt, Synergien gehoben und die Produktivität gesteigert werde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.1 Wesentlichkeit einer Risikoposition

Rz. 83 Die in Art. 178 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b CRR erwähnte "Wesentlichkeit" von Risikopositionen ist gemäß Art. 178 Abs. 2 lit. d CRR anhand einer "Erheblichkeitsschwelle" zu bewerten, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde als vertretbar angesehen wird. Die EBA hat dafür entsprechende Entwürfe technischer Regulierungsstandards vorgelegt, auf deren Basis eine europäische De... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3 Einbeziehung der Geschäftsleitung

Rz. 302 Bis zur vierten MaRisk-Novelle mussten rein formal betrachtet nur die Diversifikationsannahmen von der Geschäftsleitung genehmigt werden. Selbst in dieser Hinsicht gingen die MaRisk noch über die damaligen Vorgaben von CEBS hinaus, die – bezogen auf Diversifikationseffekte – kein explizites Genehmigungserfordernis durch die Geschäftsleitung vorsahen.[1] Diese Situati... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Angemessene Validierung interner Modelle

Rz. 37 Grundsätzlich sind die Verfahren zur Beurteilung der Marktpreisrisiken regelmäßig zu überprüfen (→ BTR 2.1 Tz. 3). Die Leitlinien der EBA zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch enthalten in Abschnitt 4.2.6 auch Vorgaben zur "Modell-Governance", die über die reine Validierung hinausgehen und auch Gesichtspunkte zur Verwendung von Modellen betreff... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4.3 Inhalte der Berichterstattung

Rz. 115 Die interne Berichterstattung über ESG-Risiken kann sich auch an den Anforderungen an die Offenlegung zu ESG-Risiken orientieren. Schließlich lassen sich aus den aufsichtsrechtlich vorgegebenen Kennzahlen, die von (einigen) Instituten offengelegt werden müssen, immer auch gewisse Rückschlüsse auf die Erwartungen der Aufsichtsbehörden in diesem Bereich ziehen. Unabhän... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Quantitative und qualitative Personalausstattung

Rz. 5 Die MaRisk enthalten keine Vorgaben, auf welche Weise das Institut eine angemessene quantitative und qualitative Personalausstattung sicherzustellen hat. Es liegt demnach grundsätzlich im Ermessen des Institutes, sinnvolle und sachgerechte Lösungen zu entwickeln, die dem übergeordneten Regelungszweck Rechnung tragen. Ergänzende Anforderungen bzw. Empfehlungen der BaFin... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Datenarchitektur und Datentaxonomien

Rz. 94 Die Grundlage für eine reibungslose Aggregation von Daten im Institut ist eine einheitliche Systematik der Datenhaushalte. Ein Institut hat integrierte Datentaxonomien einschließlich einer entsprechenden konzernweiten Datenarchitektur zu erstellen, in der auch Angaben zu den Eigenschaften der Daten (Metadaten) enthalten sind. Darüber hinaus sind Standardkennzeichnunge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von Sicherheiten und Garantien

Rz. 141 Wie bereits ausgeführt wird der Kapitaldienstfähigkeit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Damit zielen die Aufsichtsbehörden vor allem darauf ab, das Problembewusstsein für eine bestimmte Vergabepraxis zu schärfen. In der Vergangenheit sind Kreditnehmer bei Vorhandensein entsprechender Sicherheiten oder Garantien trotz schlechter ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.7 Pipeline-, Warehouse- und Platzierungsrisiken

Rz. 26 Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise sah sich der FSB auf internationaler Ebene dazu veranlasst, die Bedeutung der sogenannten "Pipelinerisiken" ("Pipeline Risks") stärker herauszustellen.[1] Pipelinerisiken sind darauf zurückzuführen, dass sich die Konditionen zwischen verbindlichem Geschäftsangebot und -abschluss für das Institut nachteilig ändern können. Zur Ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Einzelthemen

a) Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung Gemäß AT 3 Tz. 1 sind alle Geschäftsleiter für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Die Geschäftsleiter werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.2.1 Leitungskultur

Rz. 71 Einer der wesentlichen Indikatoren für eine angemessene Risikokultur innerhalb eines Unternehmens ist die Leitungskultur ("Tone from the Top"). Denn Mitarbeiter beobachten das Verhalten ihrer Vorgesetzten häufig sehr genau und orientieren sich daran, indem sie ihr eigenes Handeln danach ausrichten. Rz. 72 Zunächst haben die Mitglieder der Geschäftsleitung die gewünscht... mehr