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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTR 3.2 Zu ... / 1.1 Besondere Behandlung kapitalmarktorientierter Institute

Dr. Susen Claire Biewer
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Rz. 1

In der Finanzmarktkrise hatten sich insbesondere jene Institute besonders anfällig für Liquiditäts­engpässe gezeigt, die sich in signifikantem Umfang über die Kapitalmärkte refinanzieren. Vor diesem Hintergrund hat die BaFin an "kapitalmarktorientierte" Institute zusätzliche Anforderungen formuliert, mit denen den Besonderheiten der jeweiligen Refinanzierungsbasis, nämlich der größeren Volatilität der Refinanzierung über den Kapitalmarkt im Vergleich zu derjenigen über Kundeneinlagen, Rechnung getragen werden soll. Diese besonderen Anforderungen orientieren sich insbesondere an den im Jahr 2009 veröffentlichten deutlich detaillierteren Vorgaben von CEBS hinsichtlich der quantitativen und qualitativen Bemessung der Liquiditätspuffer.[1] Die Ausnahme der meisten deutschen Institute – aufgrund der fehlenden Kapitalmarktorientierung – von diesen strengen Vorgaben begründet die BaFin damit, dass die nationalen Aufsichtsbehörden ihre Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement, die Durchführung von Stresstests, die Liquiditätspuffer und die Notfallpläne den Vorgaben von CEBS zufolge auf sogenannte "money centre banks" konzentrieren dürfen.[2] Dieser Begriff kann aus Sicht der BaFin am besten mit der "Kapitalmarktorientierung" eines Institutes in Einklang gebracht werden.

 

Rz. 2

Natürlich müssen kapitalmarktorientierte Institute auch die allgemeinen Anforderungen an das Management von Liquiditätsrisiken beachten. Insofern haben auch diese Institute für kurzfristig eintretende Verschlechterungen der Liquiditätssituation ausreichend bemessene, nachhaltige Liquiditätspuffer, wie z. B. hochliquide, unbelastete Vermögensgegenstände, vorzuhalten (→ BTR 3.1 Tz. 4). Allerdings werden bei kapitalmarktorientierten Instituten insbesondere an die Zusammen­setzung der Liquiditätsp...

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