Fachbeiträge & Kommentare zu Leiharbeit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.3 Betroffene Person

Rz. 6 Nach § 31a Abs. 1 AO besteht eine Offenbarungsbefugnis – und nach Abs. 2 S. 1 eine Offenbarungspflicht – nur für die Daten der betroffenen Person. Der Begriff der betroffenen Person ist derselbe wie in § 30 AO.[1] Danach ist betroffene Person nicht nur der Beteiligte des Verfahrens, zu dessen Durchführung die Mitteilung erfolgen soll, sondern auch jeder andere, dessen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.4 Mitteilungsempfänger

Rz. 7 § 31a Abs. 1 AO normiert nicht, wem gegenüber die Offenbarungen geschützter Daten zulässig sind. Auf eine explizite Benennung der einzelnen Behörden, an die Mitteilungen gerichtet werden dürfen oder müssen, wäre aber angesichts der immer komplexer werdenden Regelungen etwa des Sozial-, Ausländer- und Wirtschaftsverwaltungsrechts auch kaum praktikabel.[1] Adressat der zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.2 Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 15 Eines der Offenbarungsziele ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Beide Arten des rechtswidrigen Fehlverhaltens sind Gegenstand des zum 1.8.2004 in Kraft getretenen SchwarzArbG. Sachlich sind sie zu unterscheiden (s. Rz. 16 und 17). Rz. 16 Schwarzarbeit wird in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG durch mittlerweile fünf Einzeltatbestände definiert. D...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.7 Senkung von Beschäftigungskosten bei Arbeitnehmerüberlassung und sonstigen Dienstleistern

Nahezu alle Unternehmen setzen in der Regel Fremdfirmen zur Erledigung bestimmter, auch wiederkehrender Aufgaben ein. Typische Einsatzfelder sind hier z. B. Reinigung und Instandhaltung. Klassische Vertragsformen sind Dienst- und Werkverträge. Diese Verträge können in aller Regel grundlos und innerhalb vergleichsweise kurzer Fristen gekündigt werden. Darüber hinaus kommen in ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.30 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2021 Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse des Arbeitgebers / § 19 EStG / § 3 Abs. 9a UStG Tätigt der Arbeitgeber Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse kommt eine Aufteilung dieser gemischt veranlassten Aufwendungen nur bei Bestehen eines objektiven Aufteilungsmaßstabs in Betracht. In allen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Werkvertragsarbeitnehmer au... / 3 Voraussetzungen für das Vorliegen eines Werkvertrags

Für das Bestehen eines Werkvertrags sind grundsätzlich folgende Merkmale typisch: Vereinbarung und Erstellung eines konkret bestimmten Werkergebnisses bzw. Veränderung einer Sache. Eigenverantwortliche Organisation aller sich aus der Übernahmeverpflichtung ergebenen Handlungen durch den Werkunternehmer (unternehmerische Dispositionsfreiheit, auch in zeitlicher Hinsicht). Keine...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 7.3 Arbeitnehmerüberlassung

Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG. Neben dem juristischen Begriff der Arbeitnehmerüberlassung finden sich umgangssprachlich die Bezeichnungen Zeitarbeit, Personalleasing, Leiharbeit und Fremdarbeit. Die Branche ist durch wenige große Player und ansonsten durch viele kleine Nischenanbieter gekennzeichnet. Über die H...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / Zusammenfassung

Passendes Personal zu rekrutieren, das ist in Arbeitsmärkten mit generellem Nachwuchs- und spezifischem Fach- und Führungskräftemangel schwierig. Zudem sind Erwartungshaltungen, insbesondere bezüglich Transparenz und "Begegnungen auf Augenhöhe", gestiegen. Der Beitrag zeigt zahlreiche Wege von der passiven bis zur aktiven Gewinnung von Kandidaten, die heute meist erfolgversp...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / 4.6 Mindestlohn für Leiharbeitnehmer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Grundsätzlich gilt auch für Leiharbeitnehmer das Mindestlohngesetz. Zusätzlich gelten einige Besonderheiten: Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss den nach § 3a Abs. 2 AÜG festgesetzten Mindestentgelten Rechnung getragen werden, welche bis zum 30.9.2025 in der "Sechsten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung" festgelegt worden sind. Nachde...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 2 Quantitative und qualitative Planung als notwendige Voraussetzung

Grundlage für die Besetzung einer Position ist deren Existenz, deren Beschreibung sowie eine Vorstellung über die daraus resultierenden Anforderungen an zukünftig Mitarbeitende. Während sich die quantitative Personalplanung mit der Menge des Bedarfs befasst, wird unter dem Begriff der qualitativen Personalplanung die Art des Bedarfs näher bestimmt. Neben einer Personalanford...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / 3.3 Allgemeinverbindlicher Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

Mindestlohnregelungen können sich auch auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) ergeben. Das Gesetz führt zur Anwendung der verschiedenen Mindestlohnregelungen – allen voran denen des MiLoG – auch auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, sofern diese Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen. Das Gesetz gilt gemäß § 2 Abs. 2 AEntG auch im Fall von...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.1 Arbeitsverhältnis

Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchführt. Ab dem 49. Monat gilt der freie Zugang zur Beschäftigung. Mit einer Beschäftigungsduldung kann bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses der Aufentha...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 BUrlG enthält eine Kollisionsregelung für den Fall, dass Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) mit kollektiven Normen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder mit Regelungen aus Arbeitsverträgen zusammentreffen. Die Bestimmungen des BUrlG sind grundsätzlich unabdingbar. Auch durch Tarifvertrag darf von den Regelungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG ...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.1 Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) bedarf gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG der Erlaubnis. Im Vertrag ist deshalb auszuführen, dass dem Verleiher eine solche Erlaubnis unbefristet von der Bundesagentur für Arbeit erteilt wurde. Der Vertrag soll diesen Bescheid genau bezeichnen, insbesondere mit dem Datum der erstmaligen...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.2 Dauer der Arbeitnehmerüberlassung

Die Überlassung von Arbeitnehmern darf grundsätzlich nur vorübergehend und, sofern keine andere Regelung greift, für maximal 18 aufeinander folgende Monate erfolgen. Dies ist in § 1 Abs. 1, Abs. 1b AÜG geregelt. Überschreitet die Überlassung die zulässige Höchstdauer, ist der Vertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG unwirksam, es entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis mit dem E...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vertragsgestaltung

Zusammenfassung Überblick Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit relevanten Fragestellungen bei der Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen auseinander; zudem behandelt er die Auswirkungen der Arbeitnehmerüberlassung auf etwaige anwendbare Tarifverträge. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Rechtsgrundlagen der Arbeitnehmerüberlassung sind im Arbeitnehmerüber...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit relevanten Fragestellungen bei der Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen auseinander; zudem behandelt er die Auswirkungen der Arbeitnehmerüberlassung auf etwaige anwendbare Tarifverträge. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Rechtsgrundlagen der Arbeitnehmerüberlassung sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.7 Haftung

Auch etwaige Haftungsfragen hinsichtlich des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb sind zu bedenken. Diese sollten ebenfalls im Überlassungsvertrag ebenfalls einer geeigneten Regelung zugeführt werden. Zitat Der Verleiher verpflichtet sich, die zu überlassenden Arbeitnehmer entsprechend der vereinbarten Tätigkeit ordnungsgemäß auszuwählen und nur persönlich und fachlich geeign...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 3 Textformerfordernis

Seit dem 1.1.2025 ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG n. F. für den Vertrag zwischen dem Verleiher und dem Entleiher nur noch die Textform gemäß § 126b BGB vorgeschrieben. Damit ist nunmehr auch ein Vertragsschluss per E-Mail möglich. Zulässig ist alternativ auch weiterhin die Schriftform nach § 126 BGB sowie die elektronische Form nach § 126a BGB. Hierbei muss der Aussteller d...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1 Hinweise zur Vertragsgestaltung

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher, für den nach § 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG die Textform vorgeschrieben ist (s. insofern auch unten Abschn. 3), enthält üblicherweise Vereinbarungen zu den nachstehenden Punkten. Im Folgenden werden deshalb Formulierungsvorschläge für die wichtigsten Regelungen dargestellt: 1.1 Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.9 Beendigung des Vertrags

Abschließend sollten auch noch die Modalitäten der Beendigung des Überlassungsvertrags einer vertraglichen Regelung zugeführt werden. Eine solche könnte folgendermaßen lauten: Zitat Jede Vertragspartei ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen (oder: von einem Monat zum Monatsende) zu kündigen. Hier gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit; die Parteien des Übe...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.10 Sonstiges

Wie in jeden Vertrag gehören auch in einen Überlassungsvertrag Vereinbarungen hinsichtlich der Formbedürftigkeit (schriftlich) etwaiger Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, des Erfüllungsorts und Gerichtsstand, falls die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, auch die Aufnahme einer Salvatorischen Klausel für den Fall von Vertragslücken ist zu empfehlen.mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.5 Arbeitszeit

Wie viele Stunden der Leiharbeitnehmer pro Tag oder pro Woche zu arbeiten hat, sollte im Überlassungsvertrag geregelt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Leiharbeitnehmer im Hinblick auf die Arbeitszeit vergleichbaren Arbeitnehmern im Entleiherbetrieb gleichgestellt werden müssen. Es empfiehlt sich daher eine Vereinbarung, nach der die Arbeitszeit der Leiharbeitnehm...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.3 Personalaustausch

Häufig wird in der Praxis vereinbart, dass der Entleiher nur zu Beginn der Überlassung die Auswechslung des jeweiligen Arbeitnehmers ohne die Angaben von Gründen verlangen kann. Eine mögliche Formulierung diesbezüglich könnte beispielsweise lauten: Zitat Der Entleiher kann während des ersten Arbeitstags ohne Angabe von Gründen die Auswechslung des Leiharbeitnehmers verlangen. A...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 2 Tarifverträge

Da zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer keine arbeitsvertraglichen Beziehungen bestehen, entfalten in der Konsequenz auch die im Entleiherbetrieb geltenden Tarifverträge für die Leiharbeitnehmer grundsätzlich keine Wirkung. Allerdings haben Leiharbeitnehmer gemäß § 8 AÜG Anspruch auf Beschäftigung zu den gleichen Arbeitsbedingungen wie die Arbeitnehmer des Beschäft...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.4 Direktionsrecht

Da der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers tätig wird, unterliegt dieser nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG dessen Weisungen. Gleichwohl sollte zur Klarstellung und Präzisierung der Weisungsbefugnis eine vertragliche Regelung diesbezüglich gefasst werden. Eine solche könnte wie folgt lauten: Zitat Der Entleiher ist berechtigt, dem Arbeitnehmer hinsichtlich der auszuführenden Arb...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.6 Vergütung

Die Vergütung, die der Entleiher dem Verleiher gewährt, wird von der Vergütung, die der Arbeitnehmer vom Verleiher erhält, mitunter erheblich abweichen. Eine sorgfältige Kalkulation des Verleihers muss Eingang in den Stundensatz im Überlassungsvertrag finden. Auch muss im Überlassungsvertrag die Umsatzsteuer berücksichtigt werden: Zitat Der Entleiher zahlt dem Verleiher für je...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.8 Arbeitsschutzbestimmungen

Auch der Entleiher hat in seinem Betrieb die Vorschriften zum Arbeitsschutz gegenüber dem Leiharbeitnehmer zu beachten. Zu empfehlen ist daher, die im Einzelfall erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen konkret zu regeln: Persönliche Schutzausrüstung Zitat Für die für den Leiharbeitnehmer vorgesehene Arbeit ist folgende Schutzausrüstung erforderlich: Schutzbrille/Sicherheitsschuhe/S...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflichten und ... / 6 Weitere Hinweise zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung

Die weitgehenden Sanktions- und Schadensersatzvorschriften verdeutlichen die Notwendigkeit eines gut strukturierten Löschmanagementkonzepts, das einerseits die gesetzlich normierten oder zur Wahrung der Interessen notwendigen Aufbewahrungspflichten berücksichtigt, andererseits aber auch den Löschzeitpunkt bestimmt, ab dem die Daten nicht mehr für die Abwicklung des Arbeitsve...mehr

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Personalplanung: Aufgaben u... / 5 Personalabbauplanung

Möglichkeiten des Personalabbaus Es können verschiedene Ursachen sein, die im Unternehmen zu einem Personalüberhang führen: Konjunkturelle oder saisonale Einflüsse, aber auch geplante Veränderungen im Unternehmen wie Standortverlagerungen, die Aufgabe von Geschäftsfeldern oder Rationalisierungen machen es erforderlich, Personal zu reduzieren und den Personalabbau zu planen. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / Zusammenfassung

Begriff Anzeigepflichten des Arbeitgebers bestehen in verschiedenen, zumeist gesetzlich geregelten Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis auch öffentliche Interessen und Gemeinwohlinteressen betrifft bzw. ein besonderes, durch behördliche Aufsicht gesichertes Schutzbedürfnis seitens des Arbeitnehmers besteht. Die Anzeigepflichten dienen zum einen dazu, damit die Arbeitnehmer...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / Zusammenfassung

Überblick Die Anmeldung von Arbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmern nach § 16 durch den Arbeitgeber bzw. den Entleiher soll dem Zoll die wirksame Prüfung der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG ermöglichen. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Verleiher seinen Sitz im Ausland hat. Die Meldepflichten sind denen in § 18 AEntG zur Kontro...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Dokumentations... / 3 Zusammenfassung

Im Ergebnis ist zwischen Arbeitgebern im Inland und im Ausland zu unterscheiden. Arbeitgeber im Ausland treffen sowohl die Melde- als auch die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht. Arbeitgeber im Inland treffen die Meldepflichten nur bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung mit einem Verleiher im Ausland und im Übrigen nur unter den gesetzlich genannten Vor...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3 Erste Aufgaben des Wahlvorstands

Rz. 30 Festlegung des Bereichs, in dem gewählt werden soll (Betrieb) In der Praxis hat es sich bewährt, wenn als erster Tagesordnungspunkt der Betrieb, also derjenige Bereich, in dem gewählt werden soll, festgelegt wird. Der Wahlvorstand muss insbesondere die Zuordnung etwaiger Betriebsteile und Kleinstbetriebe im Sinne von § 4 BetrVG klären. Diese Zuordnung ist für die Betri...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.4 Abgrenzung zu weiteren gesetzlichen Regelungen

Diskriminierungsschutz von schwerbehinderten Menschen § 164 Abs. 2 SGB IX verbietet dem Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte "wegen ihrer Behinderung" zu benachteiligen. Hinsichtlich der Einzelheiten und Rechtsfolgen verweist die Norm jedoch auf die Regelungen des AGG, dem der Diskriminierungsschutz insgesamt überantwortet ist. Das schwerbehindertenrechtliche Benachteil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.3 Derselbe Arbeitgeber

Rz. 349 Einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht nur ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber entgegen. Um denselben Arbeitgeber i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG handelt es sich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mit derselben natürlichen oder juristischen Person bestanden hat.[1] Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer in d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Arbe... / 4.1 Großräumige erste Tätigkeitsstätte

Voraussetzung für eine erste Tätigkeitsstätte ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers. Dabei kann es sich um "räumlich zusammengefasste Sachmittel" handeln, die mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, überwiegend standortgebunden genutzt zu werden.[1] Somit können ein Flughafengelände oder auch ein Hafengelände als eine großräumige erste Täti...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Arbe... / 5 Besonderheiten Reisekosten von Leiharbeitnehmern

Der Abzug von Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist auf 0,38 EUR je Entfernungskilometer beschränkt (Entfernungspauschale). Ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, richtet sich nach der arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Zuordnung durch den Arbeitgeber. Nach § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG setzt eine erste Tätigkeitsstätte eine betriebl...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4.3.2 Dauerhafte Zuordnung bei Leiharbeitnehmern

Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen. Handelt es sich bei den Aufwendungen des Arbeitnehmers um Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, kann grundsätzlich nur die Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,38 EUR angesetzt werden. Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfest...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten, Auswärtstätigk... / 5 Gesellschafter-Geschäftsführer ist steuerlich Arbeitnehmer

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH hat steuerlich einen Arbeitnehmerstatus. Mithilfe einer kostenlosen Anrufungsauskunft lassen sich damit vorab alle lohnsteuerlichen Zweifelsfragen rund um das Anstellungsverhältnis abklären. Der GmbH-Unternehmer steht somit besser da als Personenunternehmer, denen das Finanzamt für Steuerauskünfte in eigenen Angelegenheiten Gebüh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist > Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der L...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Haftung bei gewerbsmäßiger Arbeitnehmer-Überlassung (§ 42d Abs 6–8 EStG)

Rz. 150/7 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit einem Dritten (Entleiher) ArbN gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen werden, haftet er grundsätzlich neben dem ArbG für die Einbehaltung und Abführung von LSt und ggf anfallendem SolZ. Ist der Entleiher ausnahmsweise selbst ArbG, haftet der Verleiher wie ein Entleiher (§ 42d Abs 6, 7 EStG). Im Einzelnen > Arbeitnehmerüberlass...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Finnland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Republik Finnland (Hauptstadt: Helsinki; Amtssprachen: Finnisch und Schwedisch) ist ein Staat in Nordeuropa. Finnland grenzt im Norden an > Norwegen, im Osten an > Russland, im Süden an die Ostsee und im Westen an > Schweden. Es gilt das DBA vom 19.02.2016 (BGBl 2017 II, 466 = BStBl 2017 I, 1527), welches durch Bekanntmachung vom 02.11.201...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die in § 42d EStG enthaltene Regelung geht zurück bis zu § 50 EStG vom 29.03.1920 (RGBl 1920 I, 359), der die Gesamtschuld von ArbN und ArbG für die einzubehaltende und abzuführende LSt einführte. § 38 Abs 3 EStG vom 27.02.1939 (RGBl 1939 I, 297) stellte klar, dass der ArbG für den richtigen Abzug der LSt und ihre Abführung haftet. Rz. 7 Stand...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Zum Umfang der Einbehaltungspflicht (Besonderheiten)

Rz. 38 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG haftet nach Nr 1 des § 42d Abs 1 EStG grundsätzlich nur, soweit seine Verpflichtung zur Einbehaltung von LSt reicht. Entsprechendes gilt, wenn ein Dritter, der nicht selbst ArbG ist, die Pflichten des ArbG wahrzunehmen hat; zu solchen Sachverhalten > Rz 3 sowie > Rz 44, 47, 53 ff. Deshalb haftet ein ArbG ua nicht, soweit er von der V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großbritannien und Nordirland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Hauptstadt: London; Amtssprache: hauptsächlich Englisch), ist ein westeuropäischer Staat und der größte Inselstaat Europas, westlich des europäischen Kontinents. Es grenzt im Westen und Norden an den Atlantik, im Osten an die Nordsee und im Süden an den Ärmelkanal. Das Vereinigte Königr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Mo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.5 Vorlage von Werk- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen

Rz. 49c Durch das AÜG-Änderungsgesetz wurde mit Wirkung ab dem 1.4.2017 § 80 Abs. 2 BetrVG um einen neuen Satz 3 ergänzt. Danach gehören zu den dem Betriebsrat vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen auch die Verträge, die der Beschäftigung von Personen zugrunde liegen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen; das sind bei Leiharbeitnehmern...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.3 Vertragsverhältnisse mit Dritten

Rz. 45 Durch das BetrVG-Reformgesetz vom 23. Juli 2001 wurde § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG insoweit ergänzt, als ausdrücklich klargestellt wird, dass Gegenstand der vom Arbeitgeber geschuldeten Unterrichtung des Betriebsrats auch die Beschäftigung von Personen ist, die in keinem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber (Betriebsinhaber) stehen. Das sind zum einen Arbeitnehmer eines and...mehr