Fachbeiträge & Kommentare zu Langzeitarbeitslosigkeit

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.6 Ausrichtung der Leistungen der Arbeitsförderung (Abs. 2)

Rz. 46 Abs. 2 greift die Grundsätze des Abs. 1 auf und konkretisiert, worauf die Leistungen der Arbeitsförderung auszurichten sind: Transparenz erhöhen und offene Stellen zügig besetzen, Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität der Arbeitnehmer erhöhen sowie die berufliche Situation der Frauen verbessern. Aus der Fülle der Möglichkeiten zur Erfüllung der Grundforderungen aus Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 2.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Rz. 6 Die Begünstigungen für Berufsrückkehrende bei den Bemühungen zur Reintegration in das Erwerbsleben sind seit der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 1.1.2009 in § 8 Abs. 2 zusammengefasst, zuvor war die Regelung durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zum 1.1.2004 als § 8b in das SGB III eingefügt worden. Die Vorschrif...mehr

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Sauer, SGB III § 7 Auswahl ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entstammt dem Haushaltsrecht und ist als Bundesrecht stets zu beachten (vgl. § 7 BHO). Er ist jedoch bei der Auswahl der Leistung im Einzelfall damit in Einklang zu bringen, dass die am besten geeignete Leistung bzw. Leistungskombination auszuwählen ist. Maßgebende Gesichtspunkte sind die Fähigkeiten des Betroffenen ...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.1 Leitung und Geschäftsführung

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit § 381 die Bundesagentur für Arbeit von einer Behördenorganisation in einen Dienstleister mit privatwirtschaftlichen Führungsstrukturen überführt. Die Geschäftspolitik soll dazu vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit bestimmt werden. Dabei soll der Vorstandsvorsitzenden eine herausgehobene Stellung zukommen. Abs. 1 überträgt dem Vorstand die L...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.4 Leistungsverbot an Arbeitslosengeld-Aufstocker

Rz. 27f Abs. 4 bestimmt die Agenturen für Arbeit als die vermittlerisch betreuenden Einrichtungen für die Alg-Aufstocker. Leistungen zum Lebensunterhalt an die Bedarfsgemeinschaft werden weiterhin durch die Jobcenter erbracht. Das gilt auch für weitere Leistungen an nicht erwerbsfähige Personen in der Bedarfsgemeinschaft (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2). Das Vorhaben, ab 2025 ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. § 31a konkretisiert den Nachranggrundsatz des § 2 und knüpft dazu an Verletzungen der auf Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in Erwerbstätigkeit zielenden Obliegenheiten und weiteren Pflichtverl...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 7 Zusammenfassung wichtiger (Änderungs-)Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (29.12.2003-31.12.2022)

Rz. 220 Der Gesetzgeber hat sich beim Gesetz zur Einführung des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) davon leiten lassen, dass – wie auch das SGB III – der gesetzliche Handlungsrahmen allein den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nicht bewirken kann. Wir...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift setzt den Rahmen und die Parameter für die Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Damit wird das Prinzip der Subsidiarität durch die Festlegung von Grundsätzen für die Leistungserbringung manifestiert. Durch redaktionelle Änderung der Vorschrift zum 1.4.2011 werden die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen seither ausschließlich als erwerbsfähi...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.4 Wichtiger Grund

Rz. 36 Hat der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen einer der Grundtatbestände in § 31 (soweit gefordert, trotz (schriftlicher) Belehrung über die Rechtsfolgen, Abs. 1 und ohne vorgeschriebene Form Abs. 2 Nr. 2) erfüllt, tritt die Rechtsfolge nach § 31a dennoch nicht ein, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweist (Abs. 1 Satz 2). Damit wird nicht nur dem...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 3 ordnet die Leistungen nach ihren Charakteren bzw. Erbringungsformen und Zielsetzungen, dagegen nicht mehr wie bis zum 31.3.2012 nach den am Geschehen auf dem Arbeitsmarkt maßgeblich beteiligten Gruppen, nämlich der Aufzählung der Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Träger als Empfänger bzw. Anspruchsberechtigte. Die Leistungen werden seither vielme...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.5 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung

§ 62 Abs. 1 BPersVG ist eine Ausgestaltung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit aus § 2 Abs. 1 BPersVG. Geregelt werden sogenannte nichtförmliche Beteiligungsrechte. Die Vorschrift erweitert den engen und detailliert ausgestalteten Handlungsrahmen der §§ 78ff. BPersVG über die Einzelfallbeteiligung hinaus und weist dem Personalrat einen Katalog allgemeiner Aufgaben...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Sittenwidrigkeit und Unwirksamkeit

Rz. 116 Zunächst kann hinsichtlich der Schwachstellen und Bedenken im Wesentlichen auch auf die hierzu gemachten Ausführungen beim Behindertentestament, insbesondere zur Sittenwidrigkeit (s. Rdn 42) und zu den Problematiken aus § 2306 BGB (s. Rdn 44 ff.), verwiesen werden. Rz. 117 In einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 hatte das BSG angenommen, dass die Konstruktion eines Be...mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 2 Anmerkung

Alea iacta est – mit dem vorstehenden Beschluss hat der BGH die kurze Kontroverse um die Reichweite des zum 1.7.2017 neu eingeführten § 7a UVG beendet und die erstmals in einer Beschwerdeentscheidung vom OLG Düsseldorf vertretene Auffassung bestätigt, dass sich aus § 7a UVG ein zugleich dem Schuldnerschutz dienendes Verfahrenshindernis ergebe. Erst aus dem Rückblick auf die E...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.3.1 Langzeitarbeitslosigkeit

Rz. 26 Langzeitarbeitslosigkeit richtet sich nach § 18 SGB III. Dort ist Langzeitarbeitslosigkeit als Arbeitslosigkeit von einem Jahr und länger definiert (§ 18 Abs. 1 SGB III). Von größerer Bedeutung für die Förderungsfähigkeit der Eingliederung in Arbeit ist jedoch § 18 Abs. 2 SGB III. Dort sind Sachverhalte geregelt, die Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit unberücksichti...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift zum 1.1.2019 ist dem obersten Leitziel der Bundesregierung, Vollbeschäftigung in Deutschland zu erreichen, zuzuordnen. Während auf der einen Seite Fachkräfte durch die Betriebe dringend gesucht werden, stehen auf der anderen Seite viele Menschen seit längerer Zeit im Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und entfernen si...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.1.1 Überblick und Einordnung

Rz. 3 Mit Wirkung zum 1.1.2019 ist die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit durch die Bundesregierung der 19. Legislaturperiode ausgeweitet worden. Einerseits ist die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e umgestaltet worden. Zugleich wurde mit § 16i ein neues Förderinstrument in das SGB II eingefügt. Durch beide Instrumente sollen Langzeitarbeitslosen zugleich ver...mehr

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Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 2.2 Gesetzlicher Prüfauftrag

Rz. 15 Ziel des Einsatzes der Innenrevision SGB II ist die Erschließung von Verbesserungspotenzialen für rechtmäßiges Verwaltungshandeln sowie eine Zunahme von Effektivität und Effizienz (performance der Jobcenter). Daher sind die gesetzlich aufgelisteten Prüffelder, zu erschließen, inwieweit Leistungen nach dem SGB II nicht, zweckmäßiger oder wirtschaftlicher zu erbringen w...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 68 Deutscher Bundestag, Teilhabechancengesetz – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 20/3043. ders., Auswirkungen des 10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancenge...mehr

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Sauer, SGB II § 16f Freie F... / 2.3 Weitere Regeln der freien Förderung nach Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 enthält einige Regelungen, die den weiten Gestaltungsspielraum der freien Förderung konkretisieren. Satz 2 lässt zunächst eine Kombination und Modularisierung von Maßnahmeinhalten zu. Das bedeutet, dass bei der freien Förderung verschiedene vorhandene Instrumente miteinander kombiniert werden dürfen, ein vorhandenes Instrument ganz oder teilweise mit einem neue...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.3.2 Vorausgehende Betreuung durch das Jobcenter

Rz. 28 Abs. 1 Nr. 2 setzt eine Aktivierung und intensive Betreuung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Eingliederungserfolg während der Dauer der Arbeitslosigkeit bis zum Förderungsbeginn, im Ergebnis mindestens aber über 2 Jahre voraus, auch wenn es sich dabei nicht mehr um eine über das Normalmaß hinausgehende Unterstützung mit vermittlerischen Aktivitäten handel...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Einstiegsgeld ist ein junges Instrument, das seit Inkrafttreten des SGB II am 1.1.2005 den Anreizsystemen zur Aufnahme und Fortführung einer abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit zuzurechnen ist. Es gehört zu Instrumenten einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Es kann im Grundsatz nur zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit erbracht werden. Zur Beurteilung dies...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.1.2 Arbeitsverhältnis

Rz. 10 Abs. 1 definiert als Anforderung an die Förderung das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, das der Förderung mit dem Lohnkostenzuschuss und der begleitenden Betreuung von Arbeitsverhältnissen zugrunde liegen muss. Dafür gilt ohne besondere gesetzliche Regelung aufgrund der allgemeinen Vermittlungsgrundsätze, dass ein...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel enthält die Regelungen über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zu Anreizen und Sanktionen. Darüber hinaus werden Rückgriffsmöglichkeiten und Ersatzansprüche der Jobcenter umfassend geregelt. Es ist das umfangreichste Kapitel des SGB II. Das Leistungsspektrum wird in die beiden Kernleistungsbereiche Leistungen zur Eingliederung...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.1 Grundlagen der Förderung

Rz. 3 § 16i knüpft u. a. an das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" an, das mit ESF-Mitteln durchgeführt wird. In der Förderperiode 2007 bis 2013 erhielt Deutschland rd. 9,4 Mrd. EUR ESF-Mittel, in der Förderperiode 2014 bis 2020 rd. 7,5 Mrd. EUR ESF-Mittel. Auf den Bund entfielen davon jeweils etwas mehr als ein Drittel der Mittel (vgl. BT-Drs. 19/4946). Beim ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.2 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 6 Das Förderinstrument nach § 16i zielt auf eine Teilhabe am Arbeitsmarkt für die betroffenen Arbeitnehmer. Damit ist die Förderung in erster Linie politisches Motiv und keine Marktunterstützung. § 16i wendet sich an Arbeitgeber und an Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann einen Lohnkostenzuschuss erhalten, der Arbeitnehmer – abgesehen von dem mit dem Arbeitsverhältnis einh...mehr

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Sauer, SGB II § 53a Arbeits... / 2.1 Begriff der Arbeitslosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 definiert, wer arbeitslos i. S. d. SGB II ist. Die Definition gilt für das gesamte SGB II, hat aber vorrangig Bedeutung für die Arbeitslosenstatistik. Von Arbeitslosigkeit ist insbesondere der Status Arbeitsuchender zu unterscheiden. Dies kann in mehrfacher Hinsicht verstanden werden. Einmal ist die Grundsicherung nach dem SGB II für Arbeitsuchende bestimmt, die...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.1 Überblick

Rz. 15 Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten stellt eine Möglichkeit dar, Arbeitsuchenden Angebote zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu eröffnen, trotz Langzeitarbeitslosigkeit und relativer Chancenlosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Aktivitäten zu entwickeln, die mittelbar in eine selbständige Erwerbstätigkeit, sozialvers...mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.1 Systemteil Fordern

Rz. 3 Der Grundsatz des Forderns wird durch § 2 in ein System von Verpflichtungen eingekleidet, das die vorrangige, eigeninitiative Beendigung der Erwerbslosigkeit herausstellt. Im Kern spiegelt dies das Konzept des aktivierenden Sozialstaates. Zentrale Forderung des Leistungssystems ist die Nutzung aller Möglichkeiten, insbesondere durch Einsatz der Arbeitskraft, zur Bestre...mehr

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Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.3 Übergangsregelung zur Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 6 Im Zusammenhang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) wurde in § 38 mit Wirkung zum 1.1.2012 eine neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt. Nach § 38 haben Versicherte bei Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bereits nach Vollendung ihres 65. Le...mehr

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Sauer, SGB III § 131 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist im Oktober 2015 im Zuge der sog. Flüchtlingskrise begleitend zu einem Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Asylverfahren in das SGB III aufgenommen worden. Für den Gesetzgeber stellt sich eine frühzeitige Eingliederung in den Arbeitsmarkt als ein wesentlicher Baustein zur gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen dar, die dazu dient, die Gefahr...mehr

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Sauer, SGB II § 55 Wirkungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Gegenstand und die Organisation der Wirkungsforschung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende unabhängig von der Organisationsform der Umsetzung (in gemeinsamen Einrichtungen oder durch zugelassenen kommunale Träger, jedenfalls in Jobcentern nach § 6d; eine getrennte Aufgabenerledigung durch die Agentur für Arbeit und den kommunalen Träger entsp...mehr

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Sauer, SGB II § 55 Wirkungs... / 2.2 Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nach Abs. 1

Rz. 9 Wirkungsforschung umfasst nach näherer Maßgabe des § 282 Abs. 3 SGB III: Das Ausmaß der Verbesserung der Vermittlungsaussichten und der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Teilnahme an einer Maßnahme, die vergleichende Kosten-Nutzen-Relationen von Maßnahmen, die Messung volkswirtschaftlicher Nettoeffekte durch den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente...mehr

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FF 02/2013, Selbstgenutzte Immobilie und Altersschonvermögen im Elternunterhalt

1. Im Rahmen des Elternunterhalts sind durch grundlegende Entscheidungen des BGH wesentliche Eckpunkte in Bezug auf die Fragen der Leistungsfähigkeit[1] sowie den Einsatz von Vermögen[2] einer Klärung zugeführt worden. Hierbei sind die Entscheidungen im Wesentlichen von dem Grundsatz getragen worden, dass dieses Unterhaltsverhältnis vergleichsweise schwach ausgestaltet ist u...mehr

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Sauer, SGB III § 6 Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit [außer Kraft]

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2002 durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) neu gefasst. Abs. 1 wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell der Begrifflichkeit Agentur für Arbeit angepasst. Die Vorschrift wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arb...mehr

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ZAP 15/2020, Basiswissen 1:... / 1. Entwicklung und Zielbestimmung

Während die Anfänge der Sozialversicherung hinsichtlich der Risiken Krankheit, Unfall sowie Alter/Invalidität bereits Ende der 1880er Jahre auszumachen sind, wurde das Risiko Arbeitslosigkeit dem Verantwortungsbereich des Staats erst während der Weimarer Republik zugewiesen, und zwar v.a. durch das im Juli 1927 verabschiedete "Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenv...mehr