Fachbeiträge & Kommentare zu Künstlersozialabgabe

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 3 Wer in die Künstlersozialversicherung aufgenommen werden kann bzw. muss und wer nicht

3.1 Diese Personen sind in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert In der Künstlersozialkasse sind Personen pflichtversichert, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit selbstständig, hauptberuflich und erwerbsmäßig ausüben (nicht nur vorübergehend) und aus ihr Einkünfte i. H. v. mindestens 3.900 EUR jährlich bzw. 325 EUR monatlich erzielen. Erwerbsmäßig ist j...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 3.1 Diese Personen sind in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert

In der Künstlersozialkasse sind Personen pflichtversichert, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit selbstständig, hauptberuflich und erwerbsmäßig ausüben (nicht nur vorübergehend) und aus ihr Einkünfte i. H. v. mindestens 3.900 EUR jährlich bzw. 325 EUR monatlich erzielen. Erwerbsmäßig ist jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen....mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 6 Aufzeichnungspflichten: Diese Angaben müssen Sie gesondert aufzeichnen

Die Aufzeichnungen für die Meldung der Beträge an die Künstlersozialkasse müssen in Bezug auf die Berechnung und Bezahlung nachprüfbar sein. Die an Publizisten oder Künstler gezahlten Entgelte müssen fortlaufend aufgezeichnet werden, ebenso wie der Name des Publizisten bzw. Künstlers. Die Aufzeichnung ist in Form von laufend geführten Listen möglich. Darüber hinaus müssen di...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 3.2 Diese Personen werden nicht in der Künstlersozialversicherung versichert

Nicht über die Künstlersozialversicherung versichert ist, wer nicht selbstständig tätig ist, als Künstler oder Publizist mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt, wobei Auszubildende und geringfügig Beschäftigte nicht mitzählen, nicht künstlerisch oder publizistisch tätig ist, bloß vorübergehend, also weniger als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr künstlerisch oder publizistisc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Welche Zahlungen der Verbände/Vereine unterliegen der Künstlersozialabgabe?

Tz. 8 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 In den Fällen, in denen die Künstlersozialabgabe von den Verbänden/Vereinen zu entrichten ist, sind in die Bemessungsgrundlage nachfolgende Zahlungen einzubeziehen (s. Rz. 11): Gagen, Honorare, Entschädigungen, Aufwendungsersatz, Auslagen, die von den Verbänden/Vereinen an die selbständigen Künstler oder Publizisten zu leisten waren. Tz. 9 Stand: E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Informationen zur Künstlersozialabgabe für Steuerberater

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Künstlersozialabgabe für selbständige Künstler und Publizisten durch Verbände/Vereine

1. Abgabepflicht Tz. 6 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Verbände/Vereine, die die Leistungen von selbständigen Künstlern/Publizisten (z. B. Musikern, Sängern, Dirigenten, Übungsleitern etc.) in Anspruch nehmen, sind ggf. verpflichtet, am gesetzlich geregelten Meldeverfahren teilzunehmen, und müssen u. U. auch eine Künstlersozialabgabe entrichten. Eine Entrichtungspflicht entsteht na...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz mehrmals angepasst, insbesondere durch das...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Meldepflicht

Tz. 11 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Verbände/Vereine haben bis zum 31.03. des Folgejahres die Höhe der im vorangegangenen Kalenderjahr gezahlten und in ihrem Rechenwerk aufgezeichneten Entgelte, die an die selbständigen Künstler und Publizisten geflossen sind, an die Künstlersozialkasse zu melden. Diese erteilt einen entsprechenden Abrechnungsbescheid. Die Künstlersozialabgabe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.1 Künstler und Publizisten

Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt unverändert 5,0 %.[2] Die Erfüllung der Me...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Abgabepflicht

Tz. 6 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Verbände/Vereine, die die Leistungen von selbständigen Künstlern/Publizisten (z. B. Musikern, Sängern, Dirigenten, Übungsleitern etc.) in Anspruch nehmen, sind ggf. verpflichtet, am gesetzlich geregelten Meldeverfahren teilzunehmen, und müssen u. U. auch eine Künstlersozialabgabe entrichten. Eine Entrichtungspflicht entsteht nach s. § 24 Abs. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Künstlerkatalog und Abgabesätze

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht und der Höhe der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Meldebogen 2024 zur Meldung der abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2024

Tz. 13 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Beachte! Der zur Abgabe verpflichtete Verband/Verein hat nach Ablauf eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres, der Künstlersozialkasse die Summe der sich nach § 25 KSVG ergebenden Entgelte zu melden. Für die Meldung ist ein Vordruck der Künstlersozialkasse zu verwenden. Soweit der zur Abgabe verpflichtete Verband/Verei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Höhe des Beitrages

Tz. 15 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Höhe des zu entrichtenden Beitrages an die Künstlersozialkasse im Jahr 2025 beträgt 5,0 % der an die Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte einschließlich aller Nebenkosten. Dies ist unabhängig davon, ob die Künstler/Publizisten selbst nach dem KSVG versichert sind. Beachte! Zur Behandlung der angestellten Künstler und Publizisten s. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.4 Zusammensetzung der Ausschüsse

Rz. 7 Abs. 2 schreibt zwingend vor, dass die Satzung die Zusammensetzung der besonderen Ausschüsse regelt; ansonsten ist die Vertreterversammlung bzw. der Verwaltungsrat frei in seiner Entscheidung, wie die Zusammensetzung erfolgen soll. Der Gesetzgeber hat jedoch die Freiheit des satzungsgebenden Organs bei der Bestimmung der Zusammensetzung der besonderen Ausschüsse insowe...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.2 Prüfung des Arbeitgebers nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Abs. 1a)

Rz. 45 Nach § 28p Abs. 1a Satz 1 umfasst die Prüfung nach Abs. 1 die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe. Die Vorschrift hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes v 12.6.2007 (BGBl. I S. 1034) eingefügt (dazu Rz...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.3 Kriterien zur Auswahl der zu prüfenden Arbeitgeber (§ 28 Abs. 1b)

Rz. 54 Die Vorschrift hat das UVMG v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) dem § 28p hinzugefügt. Allerdings betraf der seinerzeitige Inhalt das Zusammenwirken der Träger der Rentenversicherung mit jenen der Unfallversicherung (dazu Rz. 9). Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes v. 30.7.2014 (BGBl. I S. 1311) fasste den Inhalt neu und verlagerte die bisherige, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 20.12.1988 (BGBl. I S....mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Musikschullehrer / 2.3 Rechtsfolgen

Die Einordnung des Vertragsverhältnisses hat erhebliche Folgen für die Ansprüche der Vertragspartner. Der freie Mitarbeiter genießt nicht den arbeitsrechtlichen Schutz, wie er bei einem Arbeitnehmer aufgrund von tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen zusteht. Andererseits ist er bei der Erfüllung seiner Aufgaben weitgehend selbstständig und ist nicht den Weisungen d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.5 Prüfgegenstand

Rz. 120 Der Arbeitgeber hat seine Unterlagen so zu führen und aufzubereiten, dass sich ein sachkundiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Lohn- und Gehaltsabrechnung verschaffen kann. Dabei geht es nicht nur um Vollständigkeit, sondern auch um Übersichtlichkeit (§§ 8, 9 und 10 BVV). Grundsätzlich werden alle Personen erfasst, die im oder für den Betrieb i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.1 Prüfpflicht

Rz. 23 Die Prüfungen sind durchzuführen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Handlungsermessen ist den Trägern der Rentenversicherung nicht eingeräumt. Im Rahmen der Prüfung erlassen die Rentenversicherungsträger Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Höhe der Beiträge in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Weiterhin erlassen die Trä...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.1.1 Aufgabenzuweisung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 Hiernach sind die Träger der Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, bei den Einzugsstellen die Durchführung der Aufgaben, für die diese eine Vergütung nach § 28l Abs. 1 SGB IV erhalten, mindestens alle 4 Jahre zu prüfen (§ 28q Abs. 1 Satz 1). Die Prüfungen werden ausschließlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.8 Prüfhilfen (§ 28p Abs. 5)

Rz. 76 Auch Abs. 5 besteht aus zwei miteinander in keinem inneren Zusammenhang stehenden Sätzen. Nach Abs. 5 Satz 1 sind die Arbeitgeber verpflichtet, angemessene Prüfhilfen zu leisten. Hingegen bestimmt Abs. 5 Satz 2, dass mithilfe automatischer Einrichtungen durchgeführte Abrechnungsverfahren in die Prüfung einzubeziehen sind. Rz. 77 Die Begrifflichkeit "angemessene Prüfhil...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.3 Rechtsfolgen

Die Einordnung des Vertragsverhältnisses hat erhebliche Folgen für die Ansprüche der Vertragspartner. Der freie Mitarbeiter genießt nicht den arbeitsrechtlichen Schutz, wie er bei einem Arbeitnehmer aufgrund von tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen zusteht. Andererseits ist er bei der Erfüllung seiner Aufgaben weitgehend selbstständig und ist nicht den Weisungen d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die gesetzlichen Sozialversicherungen der Arbeiter und Angestellten, die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.6 Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Zeilen 56 und 57 und Zeilen 64 und 65)

Hierzu gehören insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte und Namensrechte, nicht dagegen Entgelte, die für die Nutzung des sog. Grünen Punkts an die Duale System Deutschland GmbH entrichtet werden oder für die Nutzung vergleichbarer Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung. Entsprechendes gilt für Grundwa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe

Zusammenfassung Begriff Für (fast alle) Unternehmen besteht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine gesetzliche Meldepflicht, wenn die Tatbestandsmerkmale des KSVG erfüllt sind. Abgabepflichtige Unternehmen werden durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung und durch die Künstlersozialkasse überwacht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 4 Auskunfts- und Vorlagepflicht

Neben der Meldepflicht besteht die Verpflichtung, der Künstlersozialkasse oder den Trägern der Deutschen Rentenversicherung auf Verlangen über alle Tatsachen Auskunft zu geben, die für die Feststellung der Abgabepflicht, die Höhe der Künstlersozialabgabe sowie die Versicherungspflicht und die Höhe der Beiträge und Beitragszuschüsse an Versicherte erforderlich sind. Die Pflichten d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 3 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

Um die Meldungen überprüfbar zu machen, haben die abgabepflichtigen Unternehmen fortlaufende Aufzeichnungen über die an Künstler/Publizisten gezahlten abgabepflichtigen Entgelte zu führen.[1] Dabei ist das Zustandekommen der Ergebnisse des Meldebogens mit den zugrunde liegenden Unterlagen (Buchhaltung, Belege etc.) nachprüfbar darzustellen. Die abgabepflichtigen Entgelte müss...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 1 Melde- und Zahlungspflicht

Die Künstlersozialkasse (KSK) und die Deutsche Rentenversicherung stellen in einem 2-stufigen Verfahren zunächst die Abgabepflicht dem Grunde nach fest. Anhand eines vom abgabepflichtigen Unternehmen zu erstellenden Meldebogens über die Höhe der an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlten abgabepflichtigen Entgelte werden innerhalb der Verjährungsfristen die Künstl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 4.1 Schwerpunkte der Auskunftspflicht

Abgabepflichtige Unternehmen sind verpflichtet, bestimmte Auskünfte zu erteilen.[1] Insbesondere ist Auskunft zu geben über Namen, Künstlernamen bzw. Pseudonyme sowie die Anschriften der Personen, an die sie Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt haben, die Art und Weise, in der Künstler oder Publizisten für sie tätig geworden sind, die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / Zusammenfassung

Begriff Für (fast alle) Unternehmen besteht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine gesetzliche Meldepflicht, wenn die Tatbestandsmerkmale des KSVG erfüllt sind. Abgabepflichtige Unternehmen werden durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung und durch die Künstlersozialkasse überwacht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Melde-, A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 6 Sanktionen

Abgabepflichtigen Verwertern, die ihre Melde-, Auskunfts-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen, drohen neben den üblichen Beitreibungsverfahren (Mahnung und Vollstreckung) weitere Maßnahmen der Künstlersozialkasse. Dazu gehören – ebenso wie bei anderen Einzugsstellen der Sozialversicherung - Erhebung von Säumniszuschlägen Auferlegung von Barauslagen (z. B. bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 2 Abgabebescheide

Abgabebescheide sind Verwaltungsakte, die für die Vergangenheit zu Ungunsten des abgabepflichtigen Unternehmens immer dann geändert werden können, wenn sie auf dessen falschen Angaben beruhen oder sich die von der Künstlersozialkasse vorgenommene Schätzung des Entgeltes (s. o.) als unrichtig erweist.[1] Achtung Korrektur des Abgabebescheids Die Korrektur eines Abgabebescheids is...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 4.2 Angaben im Zusammenhang mit Beitragszuschüssen

Die Künstlersozialkasse kann bezüglich der Beitragszuschüsse von den Versicherten und den Zuschussberechtigten bestimmte Angaben verlangen. Es wird ein Nachweis gefordert, in welcher Höhe Arbeitseinkommen aus künstlerischer, publizistischer und sonstiger selbstständiger Tätigkeiten in den vergangenen 4 Kalenderjahren erzielt wurde. Für den Nachweis der Angaben zur Höhe des A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 5 Außenprüfungen

Für die Betriebsprüfungen der Künstlersozialkasse gelten die Überwachungsvorschriften des § 35 KSVG und die Bestimmungen der KSVG-BÜVO. Mit den Außenprüfungen beschäftigen sich die §§ 9 bis 11 KSVG-BÜVO. Wichtig Beseitigung festgestellter Mängel Die Geprüften haben die bei der Prüfung festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben. Die Künstlersozialkasse/DRV kann ihnen hierzu e...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Behandlung selbstständiger Künstler

Tz. 90 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Sozialversicherung selbstständiger Künstler unterliegt den Besonderheiten des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Hierzu ausführlich s. "Künstlersozialversicherung". Hinweis: Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe beträgt gemäß Künstlersozialabgabeverordnung 2025 unverändert und wie 2024 5,0 %, zuvor von 2018 bis einschließlich 2022 4,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.1 Künstler und Publizisten

Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt unverändert 5,0 %.[2] Die Erfüllung der Me...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Honorare / Zusammenfassung

Begriff Die Vergütung für Leistungen freiberuflicher Mitarbeiter wird als Honorar bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise u. a. Journalisten, Musiker, Künstler, Steuerberater oder auch Dozenten. Das Honorar unterliegt weder der Lohnsteuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Der Honorar-Bezieher ist selbst verantwortlich für die Abführung der Einkommensteuer und evtl. der S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Honorare / 1 Versicherungsstatus des Honorarempfängers

Empfänger von Honoraren sind als freie Mitarbeiter tätig oder üben ihren Beruf als Selbstständige aus, wie z. B. Künstler, Ärzte, Steuerberater, Autoren und Dozenten. Der Honorarempfänger steht in keiner abhängigen Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Bei den Honoraren handelt es sich daher regelmäßig nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Der Hono...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / b) Kommunale Haftpflichtversicherung

Rz. 66 Die als Eigenbetriebe der Kommunen und Landkreise oder als GmbH (in mehrheitlich kommunalem Besitz) geführten öffentlichen Krankenhäuser sind i.d.R. bei Kommunalversicherern betriebshaftpflichtversichert. Die Kommunalversicherer treten in unterschiedlichen Rechtsformen auf:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 6 Exkurs: Künstlersozialabgabe

Rz. 559 Selbstständige Künstler und Publizisten unterliegen der Pflichtversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Zum Beitragsaufkommen trägt auch die sog. Künstlersozialabgabe bei, eine Abgabe, die auf die Entgelte, die ein Abgabenpflichtiger an einen selbstständigen Künstler gezahlt hat, erhoben wird; ab 1.1.2023 beträgt die Abgabe 5 %. Selbstständiger...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.1 Krankenversicherungspflicht

Rz. 7 Krankenversicherungspflicht besteht, wenn der gesetzliche Tatbestand dafür erfüllt ist und keine Ausschlussgründe (Versicherungsfreiheit, Befreiung oder hauptberuflich selbständige Tätigkeit) vorliegen. Damit besteht die Versicherungspflicht aufgrund öffentlichen Rechts kraft Gesetzes. Weder wird dafür Kenntnis seitens des Versicherten noch der Krankenkasse oder des Me...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Vertrauen auf externe Bonitätseinschätzungen

Rz. 126 Die Verwendung externer Bonitätseinschätzungen wurde bis zum Beginn der Finanzmarktkrise[1] als relativ unkritisch angesehen, zumal die anerkannten Ratingagenturen lange Zeit als quasi unfehlbar galten und sich z. B. die Eigenkapitalunterlegung nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) der ersten Säule von Basel III vornehmlich auf deren Urteile stützt. Auch das fehl...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3. Risikoarten und Risikoquantifizierung in der normativen Perspektive

Rz. 28 Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, mit denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Rz. 29 In der normativen Perspektive ist der Einjahreshorizont der Risikomessung bereits in den ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.5 Kapitalbedarf für Migrationsrisiken

Rz. 111 Migrationsrisiken müssen in der ökonomischen Perspektive als spezieller Aspekt der Adressenausfallrisiken grundsätzlich auch betrachtet werden.[1] Sie bezeichnen das Risiko einer Wertverschlechterung von Krediten aufgrund gestiegener Ausfallrisiken, ohne dass es bereits zu einem Ausfall der betroffenen Kreditnehmer gekommen ist.[2] Migrationsrisiken können sich in Ab...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Qualifikationen und Erfahrungen der Sachverständigen

Rz. 81 Die mit der Wertermittlung von Immobiliensicherheiten und sonstigen beweglichen Vermögenswerten[1] betrauten sachverständigen Personen müssen über die dafür erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Für die Berechnung der regulatorischen Kapitalanforderungen sind von den Instituten in dieser Hinsicht ähnliche Vorgaben zu beachten. So muss die Bewertung ...mehr