Fachbeiträge & Kommentare zu Kreislaufwirtschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.6 Keine hoheitliche Betätigung

Rz. 402 Unabhängig von den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 KStG darf es sich bei der Tätigkeit der jPöR nicht um eine Tätigkeit handeln, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient.[1] Eine Tätigkeit, die der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient, kann somit nie im Rahmen des Unternehmens ausgeübt werden, diese Leistungen sind in Ermangelung der Unternehmereig...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / Europarecht

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Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.56 Integrierte Berichterstattung

Diener, Offenlegung von Treibhausgasemissionen – Änderungen zu IFRS S2, NaRP 8/2025, S. 247; Fischer, ISSB: Hilfestellung zur Berichterstattung über Treibhausgasemissionen, PiR 7/2025, S. 226; Fischer/Griffin/Habermann, Wirksamkeit von ESG-Maßnahmen – Gezielte ESG-bezoge...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.2.1 ESRS E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 36 ESRS E5-1 behandelt Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Die noch in der ursprünglichen deutschen Sprachfassung verwendete, irreführende Bezeichnung als "Strategien" wurde mit der Berichtigung der Delegierten Verordnung vom 9.8.2024 korrigiert. Damit korrespondiert die deutsche Sprachfassung mit der englischsprachigen Fassung, in wel...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.1 ESRS E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 58 ESRS E5-3 verlangt die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele bezogen auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5.21). Die Ziele sind so konkret zu fassen, dass aus diesen deutlich wird, wie diese sowohl die übergeordneten Strategien und Leitlinien mit Blick auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft als auch die damit verbundene Bewä...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.2.2 ESRS E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 44 ESRS E5-2 betrifft die Berichterstattung zu Maßnahmen zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und die internen Ressourcen (in der deutschen Sprachfassung untechnisch als "Mittel" bezeichnet), die für die Umsetzung dieser Maßnahmen eingesetzt werden. Hierdurch sollen die bereits eingeleiteten sowie die geplanten Maßnahmen zur Erreichung der internen Vorgaben und ...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.4 ESRS E5-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 131 ESRS E5 beinhaltet auch Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten aufgrund wesentlicher Risiken und Chancen, die sich aus Auswirkungen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ergeben (ESRS E5.41). Diese Angaben ergänzen die nach ESRS 2.48(d) erforderlichen Angaben zu den aktuellen finanziellen Effekten der wesentlichen Risiken und Chancen auf ...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E5 adressiert i. R. d. Umweltstandards die Teilbereiche Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und insbes. den Übergang hin zum Verzicht auf die Gewinnung nicht erneuerbarer Ressourcen und die Anwendung von Verfahren zur Vermeidung des Abfallaufkommens, einschl. der durch Abfälle verursachten Umweltverschmutzung (ESRS E2.7(d), ESRS E4.5(d)). Daraus kann abgelei...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 9 ESRS 1, App. A (§ 3 Rz 67) enthält Nachhaltigkeitsaspekte, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind. Bezogen auf ESRS E5 wird nur ein Thema (Kreislaufwirtschaft) mit drei Unterthemen (Ressourcenzuflüsse einschl. Ressourcennutzung, Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen sowie Abfälle...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E5 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Omnibus-Initiative und das Quick Fix der EU-Kommission (Rz 19, 22), die EU-Verpackungsverordnung (PPWR; Rz 20) und die EFRAG Q&A (Rz 75 und 119). Des Weiteren wurden die Praxis-Beispiele umfassen...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 24 Gem. ESRS E5.11 müssen die Unternehmen, i. V. m. ESRS 2 IRO-1, das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beschreiben, insbes. hinsichtlich der Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Folgende Informationen sind zu geben: ob das Unternehmen seine Ver...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3.2 Produkte und Materialien

Rz. 108 Ergänzend zu den allgemeinen Angabepflichten zu Ressourcenabflüssen nach ESRS E5-5 beinhaltet der Abschnitt "Produkte und Materialien" weitere Vorgaben zu Ressourcenabflüssen für Produkte und Materialien. Konkret ist dieser Abschnitt den Angaben nach ESRS E5.34(a) inhaltlich zugeordnet. Während ESRS E5.34(a) eine Beschreibung verlangt, wie das Unternehmen dazu beiträg...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3.1 Allgemeine Angaben

Rz. 105 Ergänzend zu den Informationen über die Ressourcenzuflüsse gem. Angabepflicht ESRS E5-4 hat das Unternehmen Informationen über seine Ressourcenabflüsse offenzulegen. In Kombination der beiden Angabepflichten soll der Ressourcenverbrauch über die gesamte Wertschöpfungskette und des Produktionsprozesses im Unternehmen selbst transparent werden. Spiegelbildlich zu ESRS E...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 16 Es gibt Datenpunkte in den ESRS, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ableiten, bspw. aus SFDR, Säule 3, Benchmark-VO und EU-Klimagesetz. Demzufolge sind diese Datenpunkte bereits nach anderen EU-Rechtsvorschriften offenlegungspflichtig und werden über die Nennung in den ESRS systematisch in die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebunden.[1] Bezogen auf ESRS E...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Literaturtipps

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 3 Fazit

Rz. 143 ESRS E5 enthält Angabepflichten zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Wie auch in den anderen Standards sind einerseits Informationen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen zu geben, andererseits zu Kennzahlen und Zielen. Fokussiert werden Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Die inhaltliche Breite der verschiedenen Aspekte der B...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2 Angabepflichten

2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben Rz. 24 Gem. ESRS E5.11 müssen die Unternehmen, i. V. m. ESRS 2 IRO-1, das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beschreiben, insbes. hinsichtlich der Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Folgende Informationen sind zu geb...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3 ESRS E5-5 – Ressourcenabflüsse

2.3.3.1 Allgemeine Angaben Rz. 105 Ergänzend zu den Informationen über die Ressourcenzuflüsse gem. Angabepflicht ESRS E5-4 hat das Unternehmen Informationen über seine Ressourcenabflüsse offenzulegen. In Kombination der beiden Angabepflichten soll der Ressourcenverbrauch über die gesamte Wertschöpfungskette und des Produktionsprozesses im Unternehmen selbst transparent werden...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3 Kennzahlen und Ziele

2.3.1 ESRS E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Rz. 58 ESRS E5-3 verlangt die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele bezogen auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5.21). Die Ziele sind so konkret zu fassen, dass aus diesen deutlich wird, wie diese sowohl die übergeordneten Strategien und Leitlinien mit Blick...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1 Grundlagen

1.1 Zielsetzung und Inhalt Rz. 1 ESRS E5 adressiert i. R. d. Umweltstandards die Teilbereiche Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und insbes. den Übergang hin zum Verzicht auf die Gewinnung nicht erneuerbarer Ressourcen und die Anwendung von Verfahren zur Vermeidung des Abfallaufkommens, einschl. der durch Abfälle verursachten Umweltverschmutzung (ESRS E2.7(d), ESRS E4....mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E5 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Omnibus-Initiative und das Quick Fix der EU-Kommission (Rz 19, 22), die EU-Verpackungsverordnung (PPWR; Rz 20) und die EFRAG Q&A (Rz 75 und 119). Des Weiteren wurden die Praxis-Beispiele umfassend aktualisiert.mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.2.1 ESRS E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Rz. 36 ESRS E5-1 behandelt Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Die noch in der ursprünglichen deutschen Sprachfassung verwendete, irreführende Bezeichnung als "Strategien" wurde mit der Berichtigung der Delegierten Verordnung vom 9.8.2024 korrigiert. Da...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 21 ESRS 1, App. C (§ 3 Rz 185) enthält eine Liste der schrittweisen Angabepflichten oder Angabepflichten in den ESRS, die im ersten Jahr/den ersten Jahren der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung nach den ESRS ausgelassen werden können oder nicht anwendbar sind (ESRS 1.137). Erleichterungen bestehen für ESRS E5-6 "Erwartete finanzielle Effekte im Zusammenhang mit die ...mehr

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§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Überblick Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 bis ESRS E5 gem. der überarbeiteten Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024. Zu den Auswirkungen der sog. "Omnibus-Initiative" sei auf § 1 Rz 16 verwiesen. Ergänzungen der Kommentierungen betreffen die EFRAG Q&A (Rz 2, 3), einen Hinweis auf die Entwurfsfassung von IG 4 zu Übergangsplänen (Rz 5), neue Studienerkenntnisse zur ESRS-...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 5 ESRS: Set 1 im Überblick

Rz. 55 Die zwölf sektorübergreifenden ESRS umfassen zunächst zwei ESRS zu themenübergreifenden Prinzipien und Angaben, sog. "Cross-cutting Standards". Die zehn themenspezifischen ESRS lassen sich grob in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte unterteilen (§ 3 Rz 3 ff.). Rz. 56 Abb. 1: Übersicht zu den zwölf ESRS gem. delegiertem Rechtsakt Rz. 57 Übergeordnetes Ziel der ESRS i...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3.3 Abfälle

Rz. 118 Vergleichbar zu den ergänzenden Angaben zu Produkten und Materialien enthält der Abschnitt "Abfälle" weitere Angaben zu den allgemeinen Berichtspflichten zu Ressourcenabflüssen nach ESRS E5-5. Dieser Abschnitt ist den Angaben nach ESRS E5.34(b) inhaltlich zugeordnet. Gem. ESRS E5.37 hat das berichtende Unternehmen zur Gesamtmenge an Abfällen aus dem eigenen Betrieb fo...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.7 "if applicable"-Ansatz

Rz. 85 Bei Anwendung des ESRS VSME ist im Vergleich zu den ESRS Set 1 keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Als eine deutliche Vereinfachung wird stattdessen der sog. "if applicable"-Ansatz zugrunde gelegt (ESRS VSME.13 und ESRS VSME.BC75 ff.). Mit der Ausweitung dieses (im Entwurf bereits für das Basic Module vorgesehenen) Ansatzes auf den gesamten ESRS VSME hat EFRAG ...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.2 ESRS E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 23 ESRS E3.9 fordert die berichtenden Unternehmen auf, Konzepte zu beschreiben, welche das Management für seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext von Wasser- und Meeresressourcen einsetzt. Verwiesen wird sowohl auf die Offenlegungs-VO[1] als auch auf die (die Offenlegungs-VO ergänzende) Verordnung hinsichtlich technischer Regulierungsstandards[2] ...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E3 adressiert Angabepflichten zu Wasser- und Meeresressourcen ("Water and marine resources"). Definitionen – i. W. zu weiterführenden Begrifflichkeiten (z. B. "Süßwasser", "Abwasser" oder "Wasserintensität") – finden sich im Glossar zu den ESRS.[1] Verglichen mit den anderen Standards der "Environment"-Säule weist ESRS E3 insgesamt betrachtet den geringsten Umfang...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.2 Basic Module

Rz. 89 Die ersten Angaben, die gem. B1 zu machen sind, betreffen die Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Dazu gehört die Angabe, ob Option A (nur Basic Module) oder Option B (Basic und Comprehensive Module) gewählt wurde, ob Angaben aufgrund von Vertraulichkeit ausgelassen wurden sowie ob der Bericht auf Einzel- oder Konzernebene erfolgt. Im Fall eines...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.2 ESRS E5-4 – Ressourcenzuflüsse

Rz. 81 Die Angabepflicht nach ESRS E5-4 verlangt die Offenlegung von Informationen dazu, welche wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sich aus den Ressourcenzuflüssen des Unternehmens ergeben (ESRS E5.28). Diese Offenlegungspflicht soll ein Verständnis für den Ressourcenverbrauch, der direkt durch das Unternehmen und über dessen vorgelagerte Wertschöpfungskette veru...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.1 ESRS E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 59 Angabepflicht ESRS E2-3 sieht die Offenlegung von Zielen in Bezug auf Verschmutzung vor. Zielsetzung dieser Offenlegungsanforderung ist es, ein Verständnis der Ziele zu ermöglichen, die das Unternehmen zur Unterstützung seiner umweltbezogenen Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen umweltbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen gesetzt hat (ESRS E2.20 f.)....mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 2.1 Strategieklärung

Rz. 22 Zu Beginn der Strategieklärung empfiehlt es sich, zunächst ein grundlegendes Verständnis für die Logik der Transformation einer spezifischen Branche in Richtung Nachhaltigkeit zu schaffen.[1] Dies unterstützt die Bewertung der aktuellen strategischen Ausrichtung sowie die Ableitung strategischer Handlungsfelder und kann in drei Stufen erfolgen (Abb. 7 in Rz 24). Als Er...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 26 ESRS 1, App. A enthält eine Aufstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die in den Themenstandards behandelt werden und daher bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens zu berücksichtigen sind (§ 3 Rz 67). Die EU-Kommission hat allerdings am 26.2.2025 Vorschläge zur deutlichen Überarbeitung (Kürzung) der ESRS angekündigt, wozu die EFRAG am 31.7...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.1 Angabepflichten im Überblick (mit Referenz zu ESRS Set 1)

Rz. 87 Hinweis Mit der Veröffentlichung der Empfehlung der EU-Kommission zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Juli 2025 wurde zugleich eine deutsche Sprachfassung bereitgestellt.[1] Die darin abweichend übersetzten Schlüsselbegriffe werden im Folgenden einmalig in eckigen Klammern angegeben. Sie entsprechen der offizi...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.2 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3

Rz. 21 Das berichtspflichtige Unternehmen muss für jedes identifizierte wesentliche Klimarisiko darstellen, ob es das Risiko als physisches Risiko oder als Transitionsrisiko begreift. Alle weiteren Angaben dieser Angabepflicht sind vorbehaltlich wesentlicher identifizierter Klimarisiken zu tätigen. Praxis-Beispiel Nordex SE[1] "Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten klima...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 2 Annahme der ESRS durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission

Rz. 19 Die formelle Annahme der ESRS durch die EU-Kommission mittels delegierter Rechtsakte geschieht auf Grundlage der Art. 29b, 29c und 40b i. V. m. Art. 49 der Bilanz-RL. Bei delegierten Rechtsakten wird ein Verfahren nach Art. 290 AEUV genutzt, nach dem der EU-Kommission die Befugnis übertragen werden kann, Rechtsakte mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung b...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E2 adressiert Angabepflichten zu Umweltverschmutzung. Die Definition von Umweltverschmutzung ist in Anhang II der Delegierten Verordnung enthalten: "Die durch menschliche Tätigkeiten direkt oder indirekt bewirkte Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser oder Boden, die der menschlichen Gesundheit und/oder der Umwelt schaden oder zu einer Schädigung von Sachwer...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E4 adressiert Angabepflichten zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen (biodiversity and ecosystems), was von besonderer Bedeutung ist, da nahezu die Hälfte des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) stark von einer intakten biologischen Vielfalt und gesunden Ökosystemen abhängt.[1] Es ist jedoch festzustellen, dass zahlreiche wirtschaftliche Aktivitäten Ökosystem...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.2 ESRS 2 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Rz. 19 Die Angabepflicht ESRS 2 BP-2 versteht sich als – inhaltlich nur lose zusammenhängende – Aufzählung von spezifischen Sachverhalten, auf die (z. T. nur im Fall ihres Vorliegens) gesondert in der Berichterstattung einzugehen ist. Diese stehen in einem engen Bezug zu bestimmten grundlegenden Anforderungen aus ESRS 1, auf die sich die nachfolgend dargestellten Angabepflic...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.11 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 111 ESRS 2 IRO-1 fordert Angaben, die einem Verständnis von der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse durch das berichtspflichtige Unternehmen dienen. Ausgangspunkt sind die Verfahrensanforderungen gem. ESRS 1, Kap. 3. Sowohl ist nachvollziehbar zu machen, wie die Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens identifiziert wurden, als auch, wie die Bewertung ihrer...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

Rz. 183 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 den Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Berichtspflicht gem. ESRS, wie sie von der CSRD fes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.2 Zentrale Definition

Rz. 20 Bevor die zentralen Definitionen des ESRS E2 vorgestellt werden, ist zunächst der Begriff "Emissionen" zu definieren, welcher sich aus der Industrieemissionsrichtlinie ergibt (Rz 7). Hiernach sind Emissionen die "direkte oder indirekte Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in die Luft, das Wasser oder den Boden"[1]. Abzugrenzen hiervon sind Immissi...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert....mehr