Fachbeiträge & Kommentare zu Kreislaufwirtschaft

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Verpackungsmanagement: Grun... / 4.2 Schritt 2: Umsetzungsplan

Die Entwicklung einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie für Verpackungen ist ein entscheidender Schritt, um die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung PPWR zu erfüllen und gleichzeitig langfristig ökologische und wirtschaftliche Vorteile zu sichern. Eine solche Strategie muss klar strukturierte Ziele und Maßnahmen umfassen, die in erster Linie auf Nachhaltigkeit, Ress...mehr

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Verpackungsmanagement: Grun... / 2.3 Gesetzliche Regularien

Gesetze und Vorschriften für nachhaltige Verpackungen sind von entscheidender Bedeutung, um den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu beschleunigen. Sie tragen nicht nur zum Schutz der Umwelt und zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei, sondern schaffen auch einheitliche Standards für Unternehmen, fördern Innovationen und unterstützen den Übergang zu einer Kreislaufw...mehr

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Verpackungsmanagement: Grun... / 3 Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

Am 19. Dezember 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat im Rahmen des European Green Deals die neue Verpackungsverordnung beschlossen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 22. Januar 2025, anschließend trat die Verordnung am 11. Februar 2025 formell in Kraft. Die PPWR-Vorgaben müssen jedoch erst ab dem 12. August 2026 verbindlich angewendet werden. Mit der ...mehr

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Die europäische Verpackungs... / 3 Recyclingverfahren: Herausforderungen der Rezyklatbeschaffung

Die Beschaffung hochwertiger Materialien aus Post-Consumer-Recycling steht vor enormen Hürden. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Recyclingverfahren – vom mechanischen bis zum chemischen Recycling – und zeigt auf, warum trotz technologischer Fortschritte eine Versorgungslücke droht. Welche Lösungen gibt es für Industrie und Politik, um diese Herausforderung zu meist...mehr

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Die europäische Verpackungs... / 2 Auswirkungen der PPWR auf die Industrie

Die europäische Verpackungsverordnung PPWR definiert klare Quoten für den Einsatz von Rezyklaten in Verpackungen und stellt darüber hinaus Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Materialien. Was dies für die Industrie bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel. Kapitel 1 zur Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) bot grundlegende Informationen und erläuterte die H...mehr

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Verpackungsmanagement: Grun... / 3.2 Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt seit 2019 die Inverkehrbringung und Verwertung von Verpackungen und verpflichtet Hersteller zur Registrierung sowie zur finanziellen Beteiligung an dualen Systemen, die Verkaufsverpackungen über die gelbe Tonne und andere haushaltsnahe Sammelsysteme erfassen und recyceln. Das VerpackG setzt die europäische Verpackungsrichtlini...mehr

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Die europäische Verpackungs... / 4 PPWR in der Praxis – Handlungsempfehlungen für Verpackungshersteller und Produktverkäufer

Die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung stellt die Branche vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Post-Consumer-Rezyklaten. Die regulatorisch geforderten Mindesteinsatzquoten für Rezyklate und die damit einhergehende, zunehmende Marktnachfrage führen zu einem signifikanten Anstieg des Bedarfs an PCR-Materialien. Das sollten Ve...mehr

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Verpackungsmanagement: Grun... / 4.3 Schritt 3: Kooperation mit Partnern

Eine erfolgreiche Umsetzung der Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) hängt stark von der Zusammenarbeit mit Lieferanten, Partnern und Kunden ab. Um die Kreislaufwirtschaft zu fördern und nachhaltige Verpackungslösungen zu implementieren, ist es sehr wichtig und entscheidend, dass Unternehmen ihre Lieferketten überprüfen, Partnerschaften aufbauen und Kunden in de...mehr

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Verpackungsmanagement: Grun... / 1.2 Acht Grundsätze für nachhaltigere Verpackungen

Die acht zentralen Prinzipien für nachhaltigere Verpackungen sind hier zusammengefasst: Effizienz: Versuche, Verpackungen ganz zu vermeiden, wenn möglich, oder zumindest bestimmte Komponenten einzusparen. Dies bedeutet, dass unnötige Verpackungselemente weggelassen werden sollten, um Ressourcen zu schonen. Ziel ist es, nur das absolute Minimum an Verpackungsmaterial zu verwen...mehr

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Facility Management: 5 Schr... / 2.2 Abfall- und Rohstoffmanagement

Abfall- und Rohstoffmanagement ist weit mehr als nur Müllentsorgung. Es ist ein strategisches Instrument zur Kostensenkung und Nachhaltigkeitsoptimierung. Das FM trägt dabei eine Doppelverantwortung, und zwar die operative Umsetzung und Datenlieferung für das ESG-Reporting. Ohne solide Abfalldaten wird jeder Nachhaltigkeitsbericht zu einer Schätzübung. Solche daten-genauen A...mehr

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Facility Management: Treibe... / 2.6 Synergien und technologische Enabler – Die digitale Transformation der Nachhaltigkeit

Die Umsetzung von CO2-Bilanzen, Ökobilanzen und Kreislaufwirtschaft ohne digitale Unterstützung gleicht dem Versuch, ein Hochhaus mit Hammer und Meißel zu errichten. Denn genau hier liegt eine der größten strategischen Chancen für Unternehmen und zwar die intelligente Verknüpfung von Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsstrategien, die bisher oft parallel und unverbunden ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Nachhaltigkeitsmanagement / Zusammenfassung

Begriff Nachhaltigkeit Der Begriff tritt 1713 in der Sylvicultura Oeconomica von Carl von Carlowitz zum ersten Mal in deutscher Sprache im Zusammenhang mit der Forstwirtschaft auf: "daß es eine continuierliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe". CR Corporate Responsibility bzw. Unternehmensverantwortung beschreibt die generelle Verantwortung eines Unternehmens gegenüber ...mehr

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§ 10 Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung

1 Systematik und rechtlicher Rahmen Rz. 1 Die Angabe B7 "Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung" (VSME.37 f.) stellt einen zentralen Baustein des VSME-Basismoduls dar und adressiert die material- und ressourcenbezogenen Umweltauswirkungen von Unternehmen. Als Teil der Umweltkennzahlen des Basismoduls (B3–B7) schafft diese Angabe ein umfassendes Bild ...mehr

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§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 2.1 Grundsätze der Kreislaufwirtschaft

Rz. 9 Die Angabe zu den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft ist von allen Unternehmen zu tätigen und beinhaltet ein qualitatives Format. Das Unternehmen muss angeben, "ob und, wenn ja, wie es die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft anwendet" (VSME.37). Dies erfordert sowohl eine binäre Aussage (ja/nein) als auch eine qualitative Beschreibung der konkreten Umsetzungsmaßnahmen....mehr

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§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B7 "Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung" (VSME.37 f.) stellt einen zentralen Baustein des VSME-Basismoduls dar und adressiert die material- und ressourcenbezogenen Umweltauswirkungen von Unternehmen. Als Teil der Umweltkennzahlen des Basismoduls (B3–B7) schafft diese Angabe ein umfassendes Bild der ökologischen Unternehmensleistu...mehr

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§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 3.3 Datenquelle und wissenschaftliche Grundlage

Rz. 38 Abfallklassifikation und Verwertung: Europäischer Abfallkatalog (EAK): Entscheidung 2000/532/EG i. d. F. der Entscheidung 2014/955/EU, verbindliche Klassifikation aller Abfallarten, Abfallrahmenrichtlinie: Richtlinie 2008/98/EG, definiert Verwertungs- und Beseitigungsverfahren, Umweltbundesamt: Leitfäden zur Abfallklassifikation, Verwertungsquoten und Best Practices. Krei...mehr

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§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 2 Inhalt und Struktur der Angabe B7 (VSME.37 f.)

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§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 3 Implementierung und Unterstützungsmaterial

3.1 Zukunftsperspektiven und ESRS-Mapping Rz. 34 Die systematische Verbindung zwischen VSME.B7 und den entsprechenden ESRS E5-Anforderungen ermöglicht es Unternehmen, ihre Berichterstattung zukunftsfähig zu gestalten und bei späterem Übergang zu ESRS bereits etablierte Prozesse zu nutzen. Diese strategische Vorbereitung kann erhebliche Implementierungskosten sparen und Wettbe...mehr

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§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 3.2 Für Unternehmen-Einsteiger: Schrittweise Implementierung

Rz. 37 Die erfolgreiche Implementierung einer VSME.B7-konformen Berichterstattung zu Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung erfordert eine strukturierte, phasenweise Herangehensweise, die die begrenzten Ressourcen von den Unternehmen berücksichtigt und dennoch eine hochwertige Analyse gewährleistet. Phase 1: Grundlagen schaffen (Monate 1–3) In der 1. ...mehr

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§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 3.4 Tabellarische Übersicht mit typischen Unsicherheiten

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§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 3.1 Zukunftsperspektiven und ESRS-Mapping

Rz. 34 Die systematische Verbindung zwischen VSME.B7 und den entsprechenden ESRS E5-Anforderungen ermöglicht es Unternehmen, ihre Berichterstattung zukunftsfähig zu gestalten und bei späterem Übergang zu ESRS bereits etablierte Prozesse zu nutzen. Diese strategische Vorbereitung kann erhebliche Implementierungskosten sparen und Wettbewerbsvorteile in der Lieferkette schaffen...mehr

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§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 2.3 Materialflüsse in materialintensiven Wirtschaftszweigen

Rz. 28 Der jährliche Massenstrom (Rz 31) erfasst das Gesamtgewicht aller verwendeten relevanten Materialien, einschl. Rohstoffe, Hilfsstoffe, Einsatzstoffe und Halbzeuge. Diese Angabe ist nur für Unternehmen in materialintensiven Branchen relevant, insbes. Herstellung (NACE C), Baugewerbe (NACE F) und Abfüllen/Verpacken (NACE O 82.92). Rz. 29 Die Angabe des Massenstroms entsp...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.3 C3-Aspekt 2: Übergangsplan für klimaintensive Sektoren (VSME.55)

Rz. 207 Ein glaubwürdiger Übergangsplan für den Klimaschutz ist eine Liste von Maßnahmen, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg umgesetzt werden sollen, wobei die Finanzplanung berücksichtigt wird. Dieser Übergangsplan muss regelmäßig aktualisiert werden, da möglicherweise nicht alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, insbes. solche, die von ungewissen zukünftigen Ent...mehr

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§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 2.2 Abfallbewirtschaftung

Rz. 17 Die quantitative Abfallberichterstattung gliedert sich in 2 Hauptkategorien:mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.1.2 Interdependenzen zu anderen VSME-Modulen

Rz. 180 Das Zusatzmodul C3 operiert nicht isoliert, sondern steht in systematischen Wechselwirkungen mit anderen VSME-Berichtsmodulen, die eine kohärente Nachhaltigkeitsstrategie gewährleisten. Die Grundlagen der Erstellung aus B1 definieren mit den Organisationsgrenzen und dem Konsolidierungskreis den Geltungsbereich für die THG-Ziele. Die Modulwahl (Option A: nur Basismodul...mehr

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§ 4 Allgemeine Informatione... / 1.2 B2 – Verfahrensweisen, Richtlinien und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft (VSME.26–VSME.28)

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§ 4 Allgemeine Informatione... / 2.2 C2 – Beschreibung von Verfahrensweisen, Richtlinien und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft (VSME.48 f.)

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§ 6 Klimarisiken / 2.2 C4-Aspekt 1: Klimabedingte Gefahren und klimabedingte Übergangsereignisse (VSME.57)

Rz. 6 VSME.57 richtet sich gezielt an Unternehmen, die klimabedingte Gefahren und klimabedingte Übergangsereignisse ermittelt haben, aus denen sich bei Bruttobetrachtung klimabedingte Risiken für das Unternehmen ergeben. Diese präzise Definition des Anwendungsbereichs folgt dem Grundsatz der Wesentlichkeit und stellt sicher, dass nur tatsächlich identifizierte und als releva...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.2 C3-Aspekt 1: Treibhausgasemissionsziele (VSME.54)

Rz. 183 VSME.54 richtet sich an Unternehmen, die bereits konkrete THG-Reduktionsziele – verbindliche Absichtserklärungen, ihre Treibhausgasemissionen bis zu einem definierten Zeitpunkt um einen spezifizierten Betrag zu reduzieren – festgelegt haben, unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit. Diese Anforderung folgt dem Grundsatz, dass bestehende Ziele transparent kommunizie...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2.3 Inhalt des Basismoduls

Das Basismodul gliedert sich wiederum in 4 verschiedene Basismodule oder Informationsbereiche mit 11 Basiskennzahlen:[1] Basismodul "Allgemeine Informationen": B 1 (Grundlagen für die Erstellung) und B 2 (Verfahrensweisen, Richtlinien und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft) Basismodul "Umweltkennzahlen": B 3 (Energie und Treibhausgasemission...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.1 Die verbindlichen Standards für berichtspflichtige Unternehmen:

Zur Konkretisierung der Berichtspflichten hat die Kommission inzwischen mehrere verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erlassen.[1] Diese sog. "European Sustainability Reporting Standards" (ESRS) gliedern sich in 12 Teile (Anlage – Annex 1). Die wesentlichen Begriffe werden in einem Glossar definiert (Anlage – Annex 2). Innerhalb der Standards wird zw...mehr

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Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.5 Cradle to Cradle – In Kreisläufen denken

Mehr Nachhaltigkeit bedeutet, die Lebensgrundlagen langfristig lebenswert zu erhalten, die Unternehmungen zukunftssicher zu gestalten und das menschliche Wohlergehen langfristig zu sichern und zu stärken. Es bedeutet, vermehrt Rohstoffe in den biologischen und technischen Kreisläufen von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis zur Nutzung und Verwertung zu bewahren und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.6 Keine hoheitliche Betätigung

Rz. 402 Unabhängig von den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 KStG darf es sich bei der Tätigkeit der jPöR nicht um eine Tätigkeit handeln, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient.[1] Eine Tätigkeit, die der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient, kann somit nie im Rahmen des Unternehmens ausgeübt werden, diese Leistungen sind in Ermangelung der Unternehmereig...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
ESRS: Begriffsbestimmungen / Kreislaufwirtschaft

Ein Wirtschaftssystem, bei dem der Wert von Produkten, Materialien und anderen Ressourcen in der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleibt und ihre effiziente Nutzung in Produktion und Verbrauch verbessert wird, wodurch die Auswirkungen ihrer Nutzung auf die Umwelt reduziert und das Abfallaufkommen sowie die Freisetzung gefährlicher Stoffe in allen Phasen ihres Lebensz...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
ESRS: Begriffsbestimmungen / Grundsätze der Kreislaufwirtschaft

Die Grundsätze der europäischen Kreislaufwirtschaft sind: Gebrauchstauglichkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Demontage, Wiederaufarbeitung oder Aufbereitung, Recycling, Rückführung in den biologischen Kreislauf, sonstige Möglichkeiten zur Optimierung der Produkt- und Materialnutzung.mehr

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§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Überblick Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 bis ESRS E5 gem. der überarbeiteten Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024. Zu den Auswirkungen der sog. "Omnibus-Initiative" sei auf § 1 Rz 16 verwiesen. Ergänzungen der Kommentierungen betreffen die EFRAG Q&A (Rz 2, 3), einen Hinweis auf die Entwurfsfassung von IG 4 zu Übergangsplänen (Rz 5), neue Studienerkenntnisse zur ESRS-...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.7 "if applicable"-Ansatz

Rz. 85 Bei Anwendung des ESRS VSME ist im Vergleich zu den ESRS Set 1 keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Als eine deutliche Vereinfachung wird stattdessen der sog. "if applicable"-Ansatz zugrunde gelegt (ESRS VSME.13 und ESRS VSME.BC75 ff.). Mit der Ausweitung dieses (im Entwurf bereits für das Basic Module vorgesehenen) Ansatzes auf den gesamten ESRS VSME hat EFRAG ...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.2 ESRS E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 23 ESRS E3.9 fordert die berichtenden Unternehmen auf, Konzepte zu beschreiben, welche das Management für seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext von Wasser- und Meeresressourcen einsetzt. Verwiesen wird sowohl auf die Offenlegungs-VO[1] als auch auf die (die Offenlegungs-VO ergänzende) Verordnung hinsichtlich technischer Regulierungsstandards[2] ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.2 Basic Module

Rz. 89 Die ersten Angaben, die gem. B1 zu machen sind, betreffen die Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Dazu gehört die Angabe, ob Option A (nur Basic Module) oder Option B (Basic und Comprehensive Module) gewählt wurde, ob Angaben aufgrund von Vertraulichkeit ausgelassen wurden sowie ob der Bericht auf Einzel- oder Konzernebene erfolgt. Im Fall eines...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E3 adressiert Angabepflichten zu Wasser- und Meeresressourcen ("Water and marine resources"). Definitionen – i. W. zu weiterführenden Begrifflichkeiten (z. B. "Süßwasser", "Abwasser" oder "Wasserintensität") – finden sich im Glossar zu den ESRS.[1] Verglichen mit den anderen Standards der "Environment"-Säule weist ESRS E3 insgesamt betrachtet den geringsten Umfang...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.1 Angabepflichten im Überblick (mit Referenz zu ESRS Set 1)

Rz. 87 Hinweis Mit der Veröffentlichung der Empfehlung der EU-Kommission zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Juli 2025 wurde zugleich eine deutsche Sprachfassung bereitgestellt.[1] Die darin abweichend übersetzten Schlüsselbegriffe werden im Folgenden einmalig in eckigen Klammern angegeben. Sie entsprechen der offizi...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.2 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3

Rz. 21 Das berichtspflichtige Unternehmen muss für jedes identifizierte wesentliche Klimarisiko darstellen, ob es das Risiko als physisches Risiko oder als Transitionsrisiko begreift. Alle weiteren Angaben dieser Angabepflicht sind vorbehaltlich wesentlicher identifizierter Klimarisiken zu tätigen. Praxis-Beispiel Nordex SE[1] "Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten klima...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E4 adressiert Angabepflichten zu biologischer Vielfalt und Ökosystemen (biodiversity and ecosystems), was von besonderer Bedeutung ist, da nahezu die Hälfte des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) stark von einer intakten biologischen Vielfalt und gesunden Ökosystemen abhängt.[1] Es ist jedoch festzustellen, dass zahlreiche wirtschaftliche Aktivitäten Ökosystem...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 2.1 Strategieklärung

Rz. 22 Zu Beginn der Strategieklärung empfiehlt es sich, zunächst ein grundlegendes Verständnis für die Logik der Transformation einer spezifischen Branche in Richtung Nachhaltigkeit zu schaffen.[1] Dies unterstützt die Bewertung der aktuellen strategischen Ausrichtung sowie die Ableitung strategischer Handlungsfelder und kann in drei Stufen erfolgen (Abb. 7 in Rz 24). Als Er...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.11 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 111 ESRS 2 IRO-1 fordert Angaben, die einem Verständnis von der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse durch das berichtspflichtige Unternehmen dienen. Ausgangspunkt sind die Verfahrensanforderungen gem. ESRS 1, Kap. 3. Sowohl ist nachvollziehbar zu machen, wie die Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens identifiziert wurden, als auch, wie die Bewertung ihrer...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprü...mehr