Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 4 Abgrenzung zur betrieblichen Altersversorgung

(Kranken-)Versicherungen durch Leistungen des Arbeitgebers stellen eine Form der betrieblichen Altersversorgung dar, wenn sie einem vom Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) umfassten Versorgungszweck dienen. Die Einrichtung einer betrieblichen Krankenversicherung stellt, da durch sie keines der Risiken Alter, Tod oder Invalidität abgesichert w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 3 Einstufung als Barlohn

Ein Sachbezug liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer anstelle des Sachbezugs auch eine Geldleistung verlangen kann, selbst wenn der Arbeitgeber die Sache zuwendet. Ist der Arbeitnehmer Versicherungsnehmer und der Arbeitgeber leistet lediglich einen Zuschuss zur privaten Versicherung des Arbeitnehmers, handelt es sich um Barlohn.[1] Im Fall des BFH-Urteils vermittelte der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 2 Einstufung als Sachlohn

Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen.[1] Mit einem BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung zur Einstufung der betrieblichen Krankenversicherung als Sachbezug Stellung genommen.[2] Anwendung der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze Danach stellt die Gewährung von Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherungsschutz bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 1 Beiträge sind steuerpflichtig

Grundsätzlich stellen die durch den Arbeitgeber übernommenen Beiträge einen geldwerten Vorteil dar, der dem Bruttolohn zugerechnet werden muss. Sie sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Sollen dem Arbeitnehmer die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Nettolohn zufließen, müssen sie auf den Bruttolohn hochgerechnet werden.[1] Die Steuerbefreiung für Zukunftssic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 2 Gesundheitsprüfungen

Gesundheitsprüfungen sind beim individuellen Abschluss einer privaten Kranken-Zusatzversicherung üblich. Vorerkrankungen können zur Ablehnung oder zu Risikozuschlägen führen. Ausnahmen bestehen für Auslandsreise-Krankenversicherungen sowie bestimmte Privat-Policen, welche über gesetzliche Krankenkassen vermittelt werden. Bei betrieblichen Krankenversicherungen gibt es sehr un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 3 Wartezeit

Auf die bei privaten Kranken-Zusatzversicherungen üblichen Wartezeiten wird bei der bKV verzichtet. Die Versicherten sind somit sofort leistungsberechtigt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / Arbeitsrecht

1 Arbeitgeberzusage als arbeitsrechtliche Grundlage Arbeitsrechtliche Grundlage für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV)[1] ist eine individual- oder kollektivrechtliche Zusage des Arbeitgebers. Konstruktiv handelt es sich zumeist um eine Gruppenversicherung, bei der der Arbeitgeber den Vertrag als Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsunterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 5 Finanzierung

Die bKV kann nach verschiedenen Varianten finanziert werden: Der Arbeitgeber schließt den Vertrag über die bKV und zahlt die Beiträge für die Mitarbeiter. Der Arbeitgeber vereinbart einen Gruppenvertrag mit einem Versicherer. Die Mitarbeiter zahlen die Beiträge in voller Höhe oder sie erhalten einen Beitrags-Zuschuss vom Arbeitgeber. 5.1 Beiträge Die Beiträge werden unternehmens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / Lohnsteuer

1 Beiträge sind steuerpflichtig Grundsätzlich stellen die durch den Arbeitgeber übernommenen Beiträge einen geldwerten Vorteil dar, der dem Bruttolohn zugerechnet werden muss. Sie sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Sollen dem Arbeitnehmer die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Nettolohn zufließen, müssen sie auf den Bruttolohn hochgerechnet werden.[1] Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / Sozialversicherung

1 Voraussetzungen für den Abschluss Die Voraussetzungen für den Abschluss einer bKV sind je nach Anbieter und Unternehmen unterschiedlich. Sie richten sich im Wesentlichen nach der Anzahl der versicherten Mitarbeiter, den branchenspezifischen Gesundheitsrisiken und den versicherten Leistungen. Einheitliche Standards gibt es nicht. Definiert wird zunächst das Versichertenkollektiv....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 5.2 Beitragsbewertung der Sozialabgaben

Für den Arbeitnehmer ist eine arbeitgeberfinanzierte bKV ein geldwerter Vorteil. Für die beitragsrechtliche Bewertung muss unterschieden werden, ob es sich um Sach- oder Barlohn handelt. Im Steuerrecht gilt eine Freigrenze, wenn der Vertrag durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wird.[1] Bei der Zuwendung handelt es sich um Sachlohn. Nutzt der Arbeitgeber d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 1 Voraussetzungen für den Abschluss

Die Voraussetzungen für den Abschluss einer bKV sind je nach Anbieter und Unternehmen unterschiedlich. Sie richten sich im Wesentlichen nach der Anzahl der versicherten Mitarbeiter, den branchenspezifischen Gesundheitsrisiken und den versicherten Leistungen. Einheitliche Standards gibt es nicht. Definiert wird zunächst das Versichertenkollektiv. Das kann eine relativ homogene Per...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 5.1 Beiträge

Die Beiträge werden unternehmensindividuell berechnet. Da üblicherweise keine Alterungsrückstellungen gebildet werden und ein Gruppenrabatt gewährt wird, sind sie in der Regel niedriger als normale private Krankenzusatzversicherungen. Die Versicherer können entweder altersunabhängige oder nach Altersgruppen gestaffelte Beiträge erheben. Wichtig Weiterführung der bKV bei Aussc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben. Welche Zweige der Sozialversicherung bei der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest, wobei die Konkretisierungen des Abs. 1 Satz 2 zu beachten sind. Es sind diese Beträge für die gesetzliche Sozialpflichtversicherung (Kranken...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 2.3 Anschlussurlaub in weiteren Abkommensstaaten und im vertragslosen Ausland

Dienstreisen und Entsendungen Grundsätzlich gelten immer die Regelungen des jeweiligen Abkommens über Soziale Sicherheit. Bei den Abkommen über Soziale Sicherheit handelt es sich um reine Entsendeabkommen, die nicht den Bereich der Krankenversicherung umfassen. Staaten, mit denen kein Abkommen geschlossen wurde, werden als vertragsloses Ausland zusammengefasst. Für eine Person...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prozessoptimierung in der E... / 1.5 Melde- und Berichtswesen

Jedes Payroll-System mit entsprechender Zertifizierung der informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) ist autorisiert, die im Rahmen der Entgeltabrechnung erforderlichen Meldungen zu erstellen und an die entsprechenden Stellen zu übermitteln. Insofern haben die Payroll-Sachbearbeiter mit dem Meldewesen keinen sonderlichen Aufwand. Doch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 2.2 Anschlussurlaub in Bosnien-Herzegowina, Israel, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei und Tunesien

Dienstreisen und Entsendungen Grundsätzlich gelten immer die Regelungen des jeweiligen "Abkommens über Soziale Sicherheit". Die Bundesrepublik Deutschland hat mit vielen Staaten Entsendeabkommen geschlossen. Allerdings wurden "Abkommen über Soziale Sicherheit", die den Bereich der Krankenversicherung umfassen, lediglich mit Bosnien-Herzegowina, Israel, Nordmazedonien, Montene...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.2 Vorsorgepauschale (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 17 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 regelt, unter welchen Maßgaben die Vorsorgepauschale nach § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Steuerabzüge zu berücksichtigen ist. Die Vorschrift enthält mit ihren 2 Alternativen eine Rechtsfolgenverweisung: Elterngeldrechtlich wird lediglich festgelegt, bei welchen Personengruppen welche einzelnen Teil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 4.9 Arbeitnehmer in Elternzeit

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit grundsätzlich nicht kündigen. Dies gilt schon ab dem Zeitpunkt, von dem Elternzeit verlangt werden kann, höchstens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes 14 Wochen vor Beginn. In besonderen Fällen kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.2.3 Pflegegrade

Die Hilfe zur Pflege übernimmt neben den Kriterien für die Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung[1] auch die geltende Grundeinteilung der Pflegebedürftigkeit in 5 Pflegegrade. Danach sind pflegebedürftige Personen nach den in einem Begutachtungsverfahren ermittelten Gesamtpunkten folgenden Pflegegraden zuzuordnen:[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wandergesellen / 1 Gesetzliche Krankenversicherung

Wandergesellen fallen während der Zeit ihrer Wanderschaft grundsätzlich nicht unter den engeren versicherungspflichtigen Personenkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Lediglich in den Zeiten einer vorübergehenden versicherungspflichtigen Tätigkeit, werden sie in der GKV pflichtversichert. Wandergesellen wechseln häufig die Beschäftigung. Durch die Wanderschaft erg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / 2 Vollendung des 55. Lebensjahr

Wer bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat und nicht unmittelbar zuvor krankenversicherungspflichtig war, kann nur in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn er bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt. Ansonsten wird die Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erlass von Forderungen / 3 Erlass von Forderungen bei ehemals Nichtversicherten

Seit dem 1.4.2007 gilt eine allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.[1] Viele ehemals gesetzlich Versicherte nutzten die Möglichkeit nicht, sich umgehend bei einer Krankenkasse zu melden und so einen Versicherungsschutz zu erlangen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind jedoch für jeden Tag der Mitgliedschaft Beiträge zu zahlen. Die Regelung über di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wandergesellen / Zusammenfassung

Begriff Wandergesellen sind Handwerksgesellen auf der Wanderschaft. Das Wandern war früher Pflicht, um Meister in einem Handwerksberuf zu werden. Heutzutage ist es freiwillig. Die Wanderzeit beträgt je nach Zunft bis zu 3 Jahre und einen Tag. Geht ein Wandergeselle auf Wanderschaft spricht man auch davon, dass er "auf die Walz" geht. Wandergesellen führen in der Regel ein Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erlass von Forderungen / Zusammenfassung

Begriff Die Erhebung der Einnahmen zur Sozialversicherung ist im SGB IV geregelt. Hier wird auch allgemeingültig festgelegt, wann und unter welchen Voraussetzungen Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger erlassen werden können. Das Gesetz hat den Sozialversicherungsträgern dabei enge Grenzen gesetzt. Ansprüche der Versicherungsträger (z. B. auf Beiträge zur Kranken...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 3 Einmalzahlung

Neben dem aus dem laufenden Arbeitsentgelt ermittelten Regelentgelt ist aus dem einmalig gezahlten Arbeitsentgelt der letzten 12 Kalendermonate vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein Hinzurechnungsbetrag zu ermitteln. Dabei wird nur der Teil der Einmalzahlung berücksichtigt, von dem Beiträge zur Krankenversicherung berechnet wurden. Hinweis Beitragspflichtige Einmalzahlung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erlass von Forderungen / 2 Erlass von Forderungen in der GKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Vorschrift über den Erlass von Forderungen im Rahmen der Vorschriften über die Beitragszahlung von Bedeutung. Unter den genannten eng begrenzten Voraussetzungen des § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV können u. a. Beiträge zur GKV erlassen werden. Ein solcher Erlass ist nur dann zulässig, wenn im Einzelfall die Einziehung der fällig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wandergesellen / 2 Beitragsregelung

Wandergesellen sind beitragsrechtlich den Fachschülern gleichgestellt. Während der Zeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten die Vorschriften über die Beitragsbemessung der pflichtversicherten Studenten und Praktikanten. 2.1 Beitragspflichtige Einnahme Für diesen Personenkreis gilt einheitlich als beitragspflichtige Einnahmen für d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / Zusammenfassung

Begriff Von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden verschiedene Personenkreise ausgenommen. Sie ist u. a. ausgeschlossen, wenn eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Treffen mehrere Versicherungspflichttatbestände zusammen, sind bestimmte Rangfolgen zur Feststellung der Versicherungspflicht zu beachten. Gesetze, Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / 3.5 Kündigung privater Krankenversicherungsverträge und Schutz vor unfreiwilliger Nichtversicherung

Wer krankenversicherungspflichtig wird, hat ein besonderes Kündigungsrecht für seine private Krankenversicherung. Es besteht seitens des privaten Versicherungsunternehmens die Verpflichtung zum Neuabschluss eines Versicherungsvertrags, wenn eine Versicherung nach §§ 5, 9 oder 10 SGB V nicht zustande kommt. Der Abschluss hat zu unveränderten Vertragsbedingungen zu erfolgen. F...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wandergesellen / 2.2 Beitragssatz

Als Beitragssatz sind 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenversicherung heranzuziehen (10,22 %). Hinzuzurechnen ist auch der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. Je nach Krankenkasse ergeben sich somit – auch für Wandergesellen – unterschiedliche Krankenversicherungsbeiträge. Wichtig Gesetzliche Versicherungspflicht für "Nichtversicherte" Personen, die keine Absich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / 3.4 Studenten, Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Die Versicherungspflicht als Student, Praktikant/Auszubildender ohne Arbeitsentgelt oder in der Krankenversicherung der Rentner wird verdrängt, wenn versicherungspflichtige Studenten, Praktikanten ohne Arbeitsentgelt bzw. zur Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte oder Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.3.1 Entgeltumwandlung von laufendem Arbeitsentgelt

Bei Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt wird das Regelentgelt zunächst auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts ohne Berücksichtigung der Entgeltumwandlung errechnet. Dies hat der Arbeitgeber der Krankenkasse entsprechend zu bescheinigen. Außerdem bescheinigt er das beitragsfrei umgewandelte laufende Arbeitsentgelt der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfäh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. D&O-Versicherungsvertrag zu Gunsten der Versicherten

Rz. 7 Die Versicherung auf fremde Rechnung begründet einen Vertrag zu Gunsten Dritter, hier der Versicherten. Die Vorschriften in den §§ 328 ff. BGB sind grundsätzlich anwendbar.[1] Dies gilt gerade für die D&O-Versicherung.[2] Da dem jeweiligen Versicherten die versicherungsrechtlichen Ansprüche auf Rechtsschutz, Abwehr bzw. Freistellung zustehen, kann über diese die Versic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finanzierung eines BGM / 4 Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen

Grundsätzlich ist eine finanzielle Unterstützung in einem BGM nur bedingt möglich, da kein gesetzlicher Anspruch auf Fördermöglichkeiten besteht. Im Nachfolgenden sind jedoch Möglichkeiten dargestellt, die von den Unternehmen zur finanziellen, sowie auch zur fachlichen Unterstützung geprüft werden können. Gesetzliche Krankenkassen Gemäß den §§ 20, 20b und 20c Sozialgesetzbuch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.19 Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 74 Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind bereits deshalb fortzuzahlen, weil sie Bestandteil der Bruttovergütung sind und diese Gegenstand des Entgeltfortzahlungsanspruchs ist.[1] Rz. 75 Hatte sich der Arbeitgeber zusätzlich zur Zahlung auch der Arbeitnehmeranteile verpflichtet, so handelt es sich hierbei um Arbeitsentgelt, das als Teil der vereinbarten Vergüt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2023, Hinweispflicht... / 1 Sachverhalt

Die Kl. verlangt Beiträge zur privaten Krankenversicherung (zunächst für den Zeitraum 1/2016 – 11/2019) für den Zeitraum 2018–2019 von mtl. 66,80 EUR. Der Beklagte hatte – im Zuge einer Insolvenz 2015 – mit Schreiben vom 26.6.2015 seinen bestehenden Krankenversicherungsvertrag gegenüber der Kl. gekündigt. Die Kl. teilt mit Schreiben vom 23.7.2015 dem Beklagten mit, dass die Kü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.7 Letzte Krankenversicherung

Eine weitere Voraussetzung für die Rückkehr in die GKV ist, dass eine Person zuletzt gesetzlich krankenversichert war. Praxis-Beispiel Letzte Krankenversicherung Herr A verlegt seinen Wohnort nach Deutschland. Vor der Auswanderung war er in Deutschland gesetzlich krankenversichert. In den letzten 20 Jahren war er in Schweden ebenfalls gesetzlich krankenversichert. Da Herr A z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.1 Personenkreis

Die Versicherung in der GKV beginnt mit dem Tag der Wohnortverlegung nach Deutschland oder ab dem Zeitpunkt, in dem für eine Person nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Es werden alle Personen erfasst, die zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.2 Rehabilitation

Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig darauf hinzuwirken, dass Personen, die einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben, wieder gesund werden. Damit unterscheidet sich die Unfallversicherung im Leistungsspektrum von der Krankenversicherung. Der Gesundheitsschaden soll beseitigt oder gebessert, sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3 Personen, die in einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich leben

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Sachverhalte, in denen eine Person in einem anderen Mitgliedstaat lebt und in Deutschland krankenversichert ist bzw. wird. Zuordnung zum deutschen Recht Damit eine in einem anderen Mitgliedstaat lebende Person in Deutschland krankenversichert wird, müssen für die Person nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die deutschen R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 4.1 Versicherungspflicht der Nichtversicherten

Sind die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden, dann werden die Personen in der Regel in der Versicherungspflicht der Nichtversicherten aufgenommen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Wohnortverlegung aus dem vertragslosen Ausland bei der Prüfung der Voraussetzung "letzte Krankenversicherung" der letzte Krankenversicherungsschutz in Deutschland oder in einem anderen Mitglied...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.6 Anderweitige Absicherung im Krankheitsfall

Die Versicherungspflicht der nichtversicherten Personen setzt voraus, dass keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht.[1] Neben den verschiedenen vorrangigen Versicherungstatbeständen nach deutschem Recht (z. B. andere Versicherungspflichttatbestände, eine freiwillige Versicherung, Familienversicherung etc.) wäre auch ein Anspruch nach über- und zwischenstaatli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2.2.2 Erstmalige Beschäftigung

Personen, die erstmalig in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und aufgrund dieser Beschäftigung versicherungsfrei[1] sind, können sich freiwillig versichern.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.2.1 Freiwillige Versicherung auf Antrag

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, unterliegen nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit den Rechtsvorschriften dieses Wohnstaates. Diese Personen können sich auch in Deutschland freiwillig versichern. Voraussetzung für den Beitritt in die freiwillige Versicherung ist, dass im Wohnstaat keine Pflichtversicherung vorliegt und der Wille erkennbar ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.4 Wahlrecht

Personen, die der Versicherungspflicht der Nichtversicherten unterliegen, haben grundsätzlich kein Wahlrecht. Sie werden wieder Mitglied der Krankenkasse bzw. dem Rechtsnachfolger der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft bestanden hat. Hierbei ist es unerheblich, wie lange diese Mitgliedschaft zurückliegt. Personen, die zuletzt in einem anderen Mitgliedstaat ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.1 Obligatorische Anschlussversicherung

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, können von der obligatorischen Anschlussversicherung nur dann erfasst werden, wenn sie bisher in Deutschland versichert waren und auch nach der Wohnortverlegung weiter in Deutschland krankenversichert bleiben. In den übrigen Sachverhalten kommt die Aufnahme in die obligatorische Anschlussversicherung nicht in Betracht. Pra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.4 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weitere Versicherte der sozialen Pflegeversicherung (Abs. 4)

Rz. 11 Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach § 20 Abs. 3 versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung. Daneben besteht für bestimmte Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nach § 21, wenn sie weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem p...mehr