Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.1 Steuergestaltung durch Doppelzahlung in die private Krankenversicherung

Die Beratungssituation Wie viele andere Vorsorgeaufwendungen auch, können Krankenversicherungsbeiträge (egal ob gesetzlich oder privat) nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Sie fallen unter den Begriff des sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwands", sind aber nach § 10 Abs. 4 EStG betragsmäßig begrenzt. Je nach sozialversicherungsrechtlicher Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.9.1 Dienstleistungs-Flyer als Kommunikationsmittel

Das zentrale schriftliche Werbemittel ist ein Dienstleistungs-Flyer, weil er viele wichtige Eigenschaften in sich vereint: Schriftlichkeit optimaler Informationsumfang: In der Regel ein bis zwei DIN-A4-Seiten. Das ist genug, um die Dienstleistung genau erläutern zu können und eine Informationsmenge, die noch gelesen wird Nutzung sowohl passiv (Auslage) als auch aktiv möglich (A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 1.4 Überblick über das Beratungsfeld der privaten Vermögensberatung

Der Beratungskosmos im Bereich der privaten Vermögensberatung ist sehr umfangreich und reicht von simplen Vergleichsrechnungen bis zu komplexen Unternehmerfinanzplänen. Standardberatungsthemen der privaten Vermögensberatung sind: Finanzierungsberatungen Analyse von Immobilieninvestitionen und Bestandsimmobilien Darstellung der bestehenden Altersvorsorgesituation Privater Vermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 5 Abfindung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung

Die Auflösung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung kann in vielfältigen Konstellationen auftreten. Für die beitragsrechtliche Beurteilung dieser Abfindungszahlungen sind die Beweggründe – insbesondere die arbeits- oder betriebsrentenrechtliche Zulässigkeit – ohne Bedeutung. Wesentlich ist, dass durch die Auflösung einer derartigen Anwartschaft die in der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.6 Spezialthema: Optimierung der Versorgungswerkrente als Beratungsleistung

Manche Mandanten sind Mitglied in einem Versorgungswerk (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, etc.) und können, in gewissen Grenzen, zwei Punkte frei entscheiden: Wieviel Beitrag Sie leisten wollen? Ab wann Sie die Rente beziehen wollen? Das ist nicht neu und auch den Mandanten bekannt. Mandanten wissen aber nicht, welche Auswirkungen Ihre Entscheidungen, oder auch Nicht-Entsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.4 Kapitalleistung wird bei noch fortdauernder Beschäftigung gezahlt

Gerade bei Direktversicherungen kann es vorkommen, dass wegen der im Versicherungsvertrag genannten Altersgrenze die Kapitalleistung schon fließt, der Versicherte aber noch weiter arbeitet. Auch in diesen Fällen beginnt die 10-Jahresfrist mit dem 1. des auf die Auszahlung des Kapitalbetrags folgenden Monats. Soweit in dieser Zeit ein Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.1.1 10-Jahresfrist

Als Berechnungsgrundlage für die Beiträge gilt 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für 120 Monate (= 10 Jahre). Die Frist von 10 Jahren beginnt mit dem 1. des auf die Auszahlung der Kapitalleistung folgenden Kalendermonats.[1] Praxis-Beispiel Einmalige Kapitalleistung als beitragspflichtige Einnahme Herr A bezieht eine Altersre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.3 Beitragspflichtige Untergrenze

Beiträge aus Kapitalleistungen sind nicht zu entrichten, wenn der auf den Kalendermonat umgelegte Anteil 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt (2026: 197,75 EUR; 2025: 187,25 EUR). Bei einer Kapitalleistung ergibt sich durch die Umverteilung auf 120 Monate im Jahr 2026 ein Grenzwert i. H. v. 23.730 EUR (2025: 22.470 EUR). Wird diese Mindesteinnahmegrenze überschri...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / Zusammenfassung

Überblick Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Im Baugewerbe wird bei Arbeitsausfällen aus Witterungsgründen oder saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. Saison-Kurzarbeitergeld geleistet. Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Beitr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.1 Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des fiktiven Entgelts bleiben sowohl beim Sollentgelt als auch beim Istentgelt Einmalzahlungen außer Betracht. Außerdem sind beim Sollentgelt Vergütungen für Mehrarbeit (Überstunden) nicht zu berücksichtigen. Als Istentgelt gilt das im Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Brutto-Arbeitsentgelt, zzgl. aller ihm zustehenden Entgeltanteile....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 4.7 Freistellungsanspruch für ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft

Eine schwangere Frau hat gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Freistellungsanspruch für Untersuchungen, die im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind (§ 16 MuSchG). Der Freistellungsanspruch steht nicht gesetzlich versicherten Frauen gleichermaßen zu (§ 16 Satz 2 MuSchG). Der Anspruch besteht, soweit Unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.44 Daten bei privaten Krankenversicherungen und privaten Pflege-Pflichtversicherungen (Nr. 29a)

Rz. 53 Das BZSt ist mit Wirkung am 1.1.2023 für die Entgegennahme, Verarbeitung und Weiterleitung von Daten von privaten Krankenversicherungen und privaten Pflege-Pflichtversicherungen zuständig. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 29a FVG ist eine Folgeregelung zu § 39 Abs. 4a EStG.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.5 Kleinere Versicherungsvereine a. G. (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 KStG)

Rz. 128 Der Begriff der "Kleineren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit" ergibt sich aus § 53 VAG (ab 1.1.2016 aus § 210 VAG). Diese Versicherungsvereine sind von bestimmten Regelungen der Versicherungsaufsicht freigestellt. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 KStG sind sie von der KSt befreit, wenn sie neben den in § 53 VAG bzw. § 210 VAG aufgeführten noch bestimmte, im KStG und in §...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 4.1 Staatliche Festlegungen

Die Gewährung tariflich nicht vorgesehener Leistungen kann ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sein, wonach der Arbeitgeber nur die tariflich vorgeschriebenen Leistungen erbringen darf, oder ein Verstoß gegen die Satzung des angehörenden Arbeitgeberverbands, welcher gegebenenfalls Sanktionen gegen den Arbeitgeber verhängen könnte. Die Satzung des Arbeitgeberverbands v...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.2 Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflichtversicherung

Der Arbeitnehmeranteil zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des ggf. vom Arbeitnehmer zu zahlenden einkommensabhängigen Zusatzbeitrags i. S. d. § 242 SGB V ist in Nummer 25 auszuweisen. Zu erfassen sind dabei die insgesamt an die Krankenkasse abgeführten Beiträge, d. h. ggf. mit Beitragsanteilen für das Krankengeld. Arbeitnehmerbeiträge zur inländische...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.3 Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

Arbeitgeberzuschüsse Ist ein Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder Mitglied einer privaten Krankenkasse, erhält er ggf. einen steuerfreien Arbeitgeberbeitragszuschuss. Diese Zuschüsse müssen in die Nummern 24a und 24b der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufgenommen werden. Entsprechendes gilt für die steuerfreien Beitragszuschü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 2.2.1 Korrektur bei fehlerhaftem Lohnsteuerabzug

Die Korrektur eines fehlerhaften Lohnsteuerabzugs darf nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich nicht mehr erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat. Allerdings muss der Arbeitgeber in diesen Fällen zur Vermeidung der Haftung eine entsprechende Anzeige an das Betriebsstättenfinanzamt richten, damit die Nachford...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 2.2 Rentner

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte[1] oder privat krankenversicherte Rentner[2] erhalten ebenfalls einen Beitragszuschuss von ihrem Rentenversicherungsträger. Dem Rentenversicherungsträger ist ebenfalls eine Bescheinigung im oben aufgeführten Sinn vorzulegen. Ein Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers zu den Aufwendungen für eine Pflegeve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienversicherung / 5 Ausschluss von Kindern

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Hinweis Prüfung des Gesamteinkommens Für die Prüfung, ob das monatliche Gesam...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 2.1 Freiwillig versicherter Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, weil ihre Versicherungspflicht aufgrund eines Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) endet, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitragszuschuss zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung von ihrem Arbeitgeber. Beschäftigte, die wegen Überschreitens...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Sozialleistungsträger (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 In § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind die öffentlich-rechtlichen Kostenträger aufgeführt, die Maßnahmen der Rehabilitation und Vorsorge erbringen, also z. B. nicht durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Deren jeweilige Zuständigkeit ist im Einzelnen dem Sozialgesetzbuch (SGB) I zu entnehmen. Zu den aufgeführten Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Kostenträger (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Private Krankenversicherungsunternehmen, bei denen u.a. die Gruppe von Arbeitnehmern privat krankenversichert ist, die aufgrund ihres Einkommens die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet[1], stellen die wichtigsten Leistungsträger des Abs. 1 Satz 2 dar. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung[2] setzt jedoch voraus, dass kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz bes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.2 Nachweispflichten

Rz. 36 Der Inhalt der Nachweispflicht nach Abs. 2 richtet sich danach, in wessen Trägerschaft die Maßnahme erfolgt: Wenn die Maßnahme von einem öffentlich-rechtlichen Leistungsträger bewilligt worden ist, kommt der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht durch Vorlage des Bewilligungsbescheids nach. Der Mindestinhalt dieses Bescheids ist die Benennung des Leistungsberechtigten (...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 5.1 Sitzstaatsabkommen

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit verschiedenen internationalen Organisationen Sitzstaatabkommen geschlossen. Im Rahmen dieser Sitzstaatabkommen gibt es Regelungen, die es den internationalen Organisationen ermöglicht, für die Beschäftigten und Familienangehörigen ein eigenes Krankheitsfürsorgesystem zu schaffen. In entsprechenden Sachverhalten muss geprüft werden, ob d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 2. Wer kann die Aktivrente nutzen?

Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die: ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (§ 35 Satz 2 oder § 235 des SGB VI – 67 Jahre inkl. Übergangsregelung), nichtselbständig beschäftigt (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG) sind und für deren Arbeitslohn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge oder Beitragszuschüsse zu berufsständ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / Zusammenfassung

Begriff In erster Linie sind unter exterritorialen Arbeitgebern ausländische Staaten zu verstehen, die Mitarbeiter in ihren Botschaften und Konsulaten beschäftigen. Auch über- und zwischenstaatliche Organisationen gehören zu den exterritorialen Arbeitgebern. Die Arbeitnehmer dieser Organisationen unterliegen in der Regel nicht der deutschen Gerichtsbarkeit und sind im Bereic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 4.1.3 Anrechnung von Vorversicherungszeiten

Endet der Versicherungsschutz im Krankheitsfürsorgesystem, können die im System zurückgelegten Versicherungszeiten als Vorversicherungszeiten angerechnet werden, wenn die Person unmittelbar vor Eintritt in das System in Deutschland gesetzlich krankenversichert war. Dies gilt sowohl für die freiwillige Versicherung als auch für die Krankenversicherung der Rentner. Hinweis Sitz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 1 Wer zählt zu den exterritorialen Arbeitgebern?

Zu den exterritorialen Arbeitgebern zählen amtliche Vertretungen ausländischer Staaten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies sind insbesondere Botschaften, Konsulate und sonstige ausländische Missionen. Weitere exterritoriale Arbeitgeber sind über- und zwischenstaatliche Organisationen. Hierzu gehören die internationalen Organisationen und EU-Institutionen. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 4.1 Krankheitsfürsorgesystem

Personen sind im Bereich der deutschen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie bei bestimmten Institution der EU beschäftigt sind. Hierzu gehören auch die Organe der EU. Dies sind das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat, die Europäische Kommission, der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank, der Rechnungshof sowie die EU-Einrichtungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 4.1.4 Weiterversicherung nach Beschäftigungsende

Sollte eine Person aus einer Beschäftigung bei einer EU-Institution ausscheiden, besteht die Möglichkeit zum Beitritt in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Hierbei kommt sowohl eine freiwillige Versicherung als auch eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in Betracht. Achtung Beitritt nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 SGB V Scheidet eine Person aus einer EU-Inst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 5.6 Weiterversicherung nach Beschäftigungsende

Sollte eine Person aus einer Beschäftigung bei einer Internationalen Organisation ausscheiden, besteht die Möglichkeit zum Beitritt in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Hierbei kommt sowohl eine freiwillige Versicherung als auch eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in Betracht. Achtung Beitritt nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 SGB V Scheidet eine Person aus...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 1.2 Bundesrecht

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 4 Muster einer Gehaltsabrechnung und Buchung der Gehaltszahlung

Aus der ELStAM-Datenbank erhält der Arbeitgeber folgende Angaben: Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Konfession ev. (Kirchensteuersatz 9 %), monatlicher Steuerfreibetrag 100 EUR. Die Arbeitnehmerin ist Mitglied einer Krankenkasse (der einheitliche Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 2,45 %). Der Beitragssatz der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung

Zusammenfassung Begriff Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Sie wird solidarisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie anderen Versicherten finanziert. Träger der Krankenversicherung sind die Krankenkassen, die ihren Versicherten die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zur Verfügung stellen. Die Aufgabe der GKV ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 1 Versicherter Personenkreis

Die gesetzliche Krankenversicherung ist im Ursprung eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die Versicherungspflicht wird durch eine Jahresarbeitsentgeltgrenze begrenzt. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, sind vom Beginn der Beschäftigung an oder mit dem Ablauf des Kalenderjahres ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Sie wird solidarisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie anderen Versicherten finanziert. Träger der Krankenversicherung sind die Krankenkassen, die ihren Versicherten die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zur Verfügung stellen. Die Aufgabe der GKV ist es, den Gesundh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 4 Finanzierung

Die Krankenversicherung und ihre körperschaftlich organisierten Träger sind eine Solidargemeinschaft (Solidaritätsprinzip). Diese ist durch die solidarische Finanzierung durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber geprägt.[1] Die Höhe richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Familienversicherte Angehörige sind beitragsfrei mitversichert.[2] Ein we...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 2 Leistungen

Das soziale Recht auf Zugang zur Sozialversicherung garantiert Ansprüche auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.[1] Dazu gehören nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 3 Wirtschaftlichkeit

Die Krankenkassen haben bei der Durchführung ihrer Aufgaben und in ihren Verwaltungsangelegenheiten sparsam und wirtschaftlich zu verfahren.[1] Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig sind, dürfen nicht erbracht werden.[2] Das Wirtschaftlichkeitsprinzip steht ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.8 Schülerinnen und Studentinnen (Nr. 8)

Rz. 62 Nach Nr. 8 werden Schülerinnen und Studentinnen in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, soweit die Ausbildungsstelle (z. B. Hochschule oder Schule, vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG) Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt. Dies ist etwa der Fall bei Veranstaltungen im Rahmen der Schulpflicht, im Rahmen der universitären Ausbil...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ziel des Gesetzes (§ 1 Abs. 1)

Rz. 9 Mit der Neufassung des Mutterschutzgesetzes ab dem 1.1.2018 hat der Gesetzgeber erstmals die Ziele des Mutterschutzgesetzes normiert. Neben dem schon früher durch das Mutterschutzgesetz gewährleisteten Schutz der Gesundheit der Frau und ihres (ungeborenen) Kindes am Arbeitsplatz hob der Gesetzgeber hervor, dass der Frau die Fortsetzung ihrer Beschäftigung während der S...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.1 Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen (Nr. 1)

Rz. 41 Soweit eine Frau eine Berufsausbildung i. S. d. Berufsbildungsgesetzes absolviert, fällt sie bereits nach § 10 Abs. 2 BBiG [1] in den Personenkreis, der in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung wegen einer Mutterschaft kann nach § 8 Abs. 2 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis verlängert werden. In entsprechender Anwendung von...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.1 Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Tz. 62 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt nur an, wenn der geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Dabei ist es unerheblich, ob es um eine Pflichtversicherung oder um eine freiwillige Versicherung oder eine Familienversicherung handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob und inwieweit aufgrund der...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Tz. 61 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 249b Satz 1 SGB V hat der Arbeitgeber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Arbeitnehmer, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts zu zahlen. Voraussetzung ist also, dass der geringfügig Beschäftigte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Krankenversicherung

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