Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusatzbeitragssatz in der K... / Zusammenfassung

Begriff Kann die einzelne Krankenkasse mit den ihr vom Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellten Zuweisungen ihren Finanzbedarf nicht decken, ist sie gezwungen, von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser wird als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen (kassenindividueller Zusatzbeitragssatz) angesetzt. Sofern eine Krankenkasse ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusatzbeitragssatz in der K... / 6.3 Wirkung der Kündigung auf die Erhebung des Zusatzbeitrags

Der erstmalig erhobene bzw. der erhöhte Zusatzbeitrag ist auch bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts bis zur Beendigung der Mitgliedschaft zu zahlen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusatzbeitragssatz in der K... / 6 Sonderkündigungsrecht

Erhebt die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder nimmt sie eine Erhöhung des Zusatzbeitrags vor, löst dies für die Mitglieder der Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht[1] aus. 6.1 Initialmeldung durch neu gewählte Krankenkasse Die Abwicklung des Sonderkündigungsrechts wird in das elektronische Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen einbezogen. An die Stelle der bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusatzbeitragssatz in der K... / Sozialversicherung

1 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds Die Krankenkassen müssen die von ihnen eingezogenen Beiträge an den beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichteten Gesundheitsfonds abführen. Sie erhalten dann aus diesem Topf Zuweisungen, mit denen sie ihre Ausgaben bestreiten. Die Zuweisungen an die Krankenkassen sind nach Alter, Geschlecht und Krankheitszustand der Versicherten b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusatzbeitragssatz in der K... / 6.2 Hinweispflicht der Krankenkasse

Die Krankenkasse hat spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, ihre Mitglieder in einem gesonderten Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht, auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes sowie auf die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes zu den Zusatzbeitragssätzen hinzuw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusatzbeitragssatz in der K... / 5 Tragung/Zahlung

Der Zusatzbeitrag wird paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Er ist Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Für die Berechnung werden die für die sonstigen Beiträge maßgeblichen beitragsrechtlichen Regelungen angewandt. Der Zusatzbeitrag ist durch den Arbeitgeber in der Beitragsberechnung separat auszuweisen. Soweit die sonstigen Krankenversicherungsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusatzbeitragssatz in der K... / 3 Übersicht der Zusatzbeitragssätze

Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, eine laufend aktualisierte Übersicht der Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu führen und allgemein zugänglich im Internet zu veröffentlichen. Arbeitgeber und Versicherte können sich unter www.gkv-spitzenverband.de über die Höhe der kassenindividuellen Zusatzbeiträge informieren.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusatzbeitragssatz in der K... / 2 Bemessung

Der Zusatzbeitrag ist in der Satzung der Krankenkasse festzulegen. Er wird als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen jedes Mitglieds erhoben. Die Bemessung des Zusatzbeitrags ist in § 242 SGB V definiert. Hiernach muss er so festgelegt werden, dass er zusammen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und den sonstigen Einnahmen der Krankenkasse die im Haushaltsjahr v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusatzbeitragssatz in der K... / 6.1 Initialmeldung durch neu gewählte Krankenkasse

Die Abwicklung des Sonderkündigungsrechts wird in das elektronische Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen einbezogen. An die Stelle der bisherigen Kündigungserklärung des Mitglieds tritt die Wahlerklärung des Mitglieds gegenüber der neu gewählten Krankenkasse. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Datum maßgebend, an dem die Wahlerklärung bei der neu gewählten K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusatzbeitragssatz in der K... / 1 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

Die Krankenkassen müssen die von ihnen eingezogenen Beiträge an den beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichteten Gesundheitsfonds abführen. Sie erhalten dann aus diesem Topf Zuweisungen, mit denen sie ihre Ausgaben bestreiten. Die Zuweisungen an die Krankenkassen sind nach Alter, Geschlecht und Krankheitszustand der Versicherten berechnete Durchschnittsbeträge. Dadurc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Basistarif / 2 Zugang zum Basistarif

In Deutschland gilt eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen sich versichern.[1] Diese Pflicht ist erfüllt, wenn eine Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht, ein Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht oder die Person einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Basistarif / Zusammenfassung

Begriff Der "Basistarif" ist ein spezieller Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV), der eine bestimmte Grundabsicherung vorsieht. Durch eine Regelung im Versicherungsaufsichtsgesetz muss der Basistarif verpflichtend von allen Unternehmen angeboten werden, die private Krankenversicherungsvolltarife anbieten. Dabei hat der Basistarif gesetzlich definierte Voraussetzun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusatzbeitragssatz in der K... / 4 Personenkreis

Sofern eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, ist dieser grundsätzlich für alle Mitglieder dieser Krankenkasse zu erheben. Keine Personengruppe ist kraft gesetzlicher Regelung ausgenommen. Somit werden für alle Personen Zusatzbeiträge erhoben, die auch Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz zahlen bzw. für die diese Beiträge von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Basistarif / 5 Beitragszuschüsse

Bezieher von Grundsicherungsgeld (bis 30.6.2026 Bürgergeld) oder Sozialhilfe haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Für Sozialhilfebezieher, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, werden die Aufwendungen übernommen, soweit sie angemessen sind.[1] Bei Beziehern von Grundsicherungsgeld ergibt sich der Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Basistarif / 1 Inhalt des Basistarifs

Die Leistungen des Basistarifs müssen in Art, Umfang und Höhe den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Leistungen im Basistarif identisch sein müssen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es muss jedoch eine weitgehende Übereinstimmung vorliegen. Der Basistarif muss außerdem in verschieden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Basistarif / 3 Höchstbeitrag des Basistarifs

Der Beitrag, der für den Basistarif von den Unternehmen der privaten Krankenversicherung erhoben werden darf, ist begrenzt.[1] Die Prämie darf – mit oder ohne Selbstbehalt – den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Dieser ergibt sich aus der Multiplikation des allgemeinen Beitragssatzes zzgl. des durchschnittlichen Zusatzbeitrags mit der Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Basistarif / 4.1 Gründe für die Beitragskalkulation

Die Kalkulation der Beiträge für den Basistarif durch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung ist gesetzlich vorgegeben. Sie werden auf der Basis gemeinsamer Kalkulationsgrundlagen für alle beteiligten Unternehmen ermittelt.[1] Dies ist erforderlich, da mit dem Basistarif auch eine Portabilität der Altersrückstellungen innerhalb der privaten Krankenversicherung eing...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Basistarif / 4.2 Mitnahme von Altersrückstellungen bei Wechsel des Versicherungsunternehmens

Altersrückstellungen können bei einem Versicherungswechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) weitgehend mitgenommen werden. Die Mitnahme der Alterungsrückstellungen basiert auf dem Basistarif. PKV-Versicherte, die seit dem 1.1.2009 einen Vertrag abgeschlossen haben, können bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen die angesparten Alterungsrückstellungen b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Direktversicherung

Begriff Direktversicherungen sind ein Mittel der betrieblichen Altersversorgung, durch die in Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei eine Rentenversicherung aufgebaut werden kann. Versichert werden können Arbeitnehmer, aber auch der GmbH-Geschäftsführer. Die Versicherungsprämien für die Direktversicherung können von der GmbH als Arbeitgeberin (sog. arbeitgeberfinanzier...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialversicherungspflicht ... / 1 Einbeziehung von Gesellschafter-Geschäftsführern

In der Praxis gibt es häufig Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch mitarbeitende Gesellschafter, die nicht gleichzeitig Geschäftsführer sind, die daran interessiert sind, nicht als sozialversicherungspflichtig eingestuft zu werden. Meist ist die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge der zentrale Beweggrund. Aber auch der umgekehrte Fall ist in der Praxis anzutreffen. ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung

§ 2 SGB V – Leistungen Referentenentwurf § 2 Abs. 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: (1) 1Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. 2Qualität und Wirksamkeit der Lei...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / KVLG 1989 – Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Hinweis Die Änderungen zum KVLG 1989 wurden erst im Gesetzentwurf aufgenommen. § 13 KVLG 1989 – Krankengeld für nicht rentenversicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige § 13 Abs. 4 wird durch den folgenden Absatz 4 ersetzt: (4) § 44 Abs. 1 SGB V, § 44a Satz 1 SGB V, die §§ 44d und 46 Satz 1 bis 3 SGB V, § 47 Abs. 1 Satz 6 und 7 SGB V, § 48 Abs. 3 SGB V und die §§ 49...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 130a Abs. 1b wird durch den folgenden Absatz 1b ersetzt: (1b) 1Für ab dem 1.1.2027 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel erhalten die Krankenkassen von Apotheken einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer in Abhängigkeit von der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Arzneimittelausgaben. 2Satz 1 gilt f...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

In § 130 Abs. 1 wird die Angabe "1,77" durch die Angabe "2,07" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einsparungen in allen Leistungsbereichen erforderlich. Die Erhöhung des Abschlags von 1,77 EUR auf 2,07 EUR zählt neben weiteren Maßnahmen zu einem Bündel an Maßnahmen zur Stabili...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

In § 127 Satz 1 wird nach der Angabe "im Wege von Vertragsverhandlungen" die Angabe "unter Geltung des § 71 Abs. 1 bis 3" eingefügt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Ergänzung dient der Stabilisierung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und der Stärkung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität bei der Vergütung von Hilfsm...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 130a Abs. 1b wird durch die folgenden Absätze 1b und 1c ersetzt: (1b) 1Für ab dem 1.1.2027 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel erhalten die Krankenkassen von Apotheken einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer. 2Satz 1 gilt für die in Absatz 1 Satz 6 und 7 genannten Arzneimittel mit Ausnahme von Arzneimitteln nach A...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

In § 127 Satz 1 wird nach der Angabe "im Wege von Vertragsverhandlungen" die Angabe "unter Geltung des § 71 Abs. 1 bis 3" eingefügt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Ergänzung dient der Stabilisierung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und der Stärkung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität bei der Vergütung von Hilfsm...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

In § 130 Abs. 1 wird die Angabe "1,77" durch die Angabe "2,07" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einsparungen in allen Leistungsbereichen erforderlich. Die Erhöhung des Abschlags von 1,77 EUR auf 2,07 EUR zählt neben weiteren Maßnahmen zu einem Bündel an Maßnahmen zur Stabili...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 25 SGB V – Gesundheitsuntersuchungen

Referentenentwurf Nach § 25 Abs. 4 Satz 6 wird der folgende Satz eingefügt: 7Der Gemeinsame Bundesausschuss überprüft auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Erkenntnisse die von ihm in Richtlinien nach § 92 getroffenen Regelungen über Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach Absatz 1 im Hinblick auf Altersgrenzen, Zielgruppen, Häufigk...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 34 SGB V – Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

Referentenentwurf § 34 Abs. 1 Satz 3 wird gestrichen. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung infolge des Ausschlusses von Arzneimitteln und Leistungen der besonderen Therapierichtungen von der Erstattungsfähigkeit. § 34 Abs. 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt: (3) Der Ausschluss der Arzneimittel, die in Anlage 2 Nummer 2 bis 6 der Ver...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 111 Abs. 5 Satz 2 bis 4 werden durch die folgenden Sätze ersetzt: 2 Bei der Vergütungsvereinbarung nach Satz 1 stellt die durchschnittliche Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 3§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit Satz 2 und 3 werden die Vergütungssteigerungen fü...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 132 Abs. 1 Satz 2 und 3 werden durch die folgenden Sätze 2 und 3 ersetzt: 2Bei der Vertragsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 2§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit den neuen Sätzen 2 und 3 werden die Vergütungssteigerungen für den Bereich...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 120 SGB V – Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen

Referentenentwurf In § 120 Abs. 1 wird die Angabe "§ 27b Abs. 3 Nr. 4" durch die Angabe "§ 27b Absatz 4 Nummer 4" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Einfügung eines neuen Absatzes 3 in § 27b. In § 120 Abs. 2 Satz 2 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und die...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 28 SGB V – Ärztliche und zahnärztliche Behandlung

Referentenentwurf § 28 Abs. 2 Satz 6 und 7 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 6Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehört die kieferorthopädische Behandlung durch Vertragszahnärzte, die keine Anerkennung als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie besitzen, oder von Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. 7Satz 6 Nr. 2 gilt nicht für Versic...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 36 SGB V – Festbeträge für Hilfsmittel

Referentenentwurf § 36 wird durch den folgenden § 36 ersetzt: § 36 Festbeträge für Hilfsmittel (1) 1Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen soll geeignete Hilfsmittel bestimmen, für die, soweit hierdurch eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten gefördert und eine angemessene Versorgung gewährleistet werden kann, Festbeträge festgesetzt werden können. 2Dabei sollen u...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 111c Abs. 3 Satz 2 bis 4 werden durch die folgenden Sätze ersetzt: 2Bei der Vergütungsvereinbarung nach Satz 1 stellt die durchschnittliche Veränderungsrate nach § 1 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 3§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit Satz 2 und 3 werden die Vergütungssteigerungen fü...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 132a Abs. 4 Sätze 7 und 8 werden durch die folgenden Sätze ersetzt: 7Bei der Vertragsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 8§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit Satz 7 und 8 werden die Vergütungssteigerungen für den Bereich der häuslichen Kr...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 125a SGB V – Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung

Referentenentwurf Nach § 125a Abs. 2 Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt: 2Eine Pauschale, die mit der Abgeltung einer besonderen Versorgungsverantwortung, die über die Analyse des therapeutischen Bedarfs oder die therapeutische Diagnostik hinausgeht, begründet wird, kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart werden. 3Sofern Verträge nach Ab...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 38 KVLG 1989 – Festsetzung der Beiträge

Nach § 38 Abs. 4 wird der folgende Absatz 5 eingefügt: (5) 1Die Landwirtschaftliche Krankenkasse erhebt von Mitgliedern, deren Beitragsberechnung nach den §§ 43 bis 46 erfolgt und von denen die Versicherung eines Ehegatten oder Lebenspartners nach § 7 abgeleitet wird, einen Zuschlag auf den Beitragssatz in Höhe von 2,5 Prozentpunkten. 2§ 242b Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 44c SGB V – Teilarbeitsunfähigkeit

Referentenentwurf Nach § 44b werden die folgenden §§ 44c und 44d eingefügt: Begründung zu §§ 44c und 44d: Die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Beschäftigten in Deutschland befinden sich seit mehreren Jahren auf einem anhaltend hohen Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die durchschnittliche Zahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2024 bei 14,8 Arbeit...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 132l Abs. 5 Sätze 2 und 3 werden durch folgende Sätze ersetzt: 2Bei der Vertragsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 3§ 71 Abs. 1 bis Abs. 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit Satz 2 und 3 werden die Vergütungssteigerungen für den Bereich der außerklinisch...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 130 SGB V – Rabatt

Referentenentwurf In § 130 Abs. 1 wird die Angabe "1,77" durch die Angabe "2,07" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einsparungen in allen Leistungsbereichen erforderlich. Die Erhöhung des Abschlags von 1,77 EUR auf 2,07 EUR zählt neben weiteren Maßnahmen zu einem Bündel an Ma...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 132 SGB V – Versorgung mit Haushaltshilfe

Referentenentwurf § 132 Abs. 1 Satz 2 und 3 werden durch die folgenden Sätze 2 und 3 ersetzt: 2Bei der Vertragsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 2§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit den neuen Sätzen 2 und 3 werden die Vergütungssteigerun...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 45 SGB V – Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

Referentenentwurf § 45 Abs. 2 Satz 3 wird durch den folgenden Satz 3 ersetzt: 3Das Krankengeld nach Absatz 1 oder Absatz 1a beträgt 85 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt der Versicherten, bei Bezug von beitragspflichtigem einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV) in den der Freistellung von Arbeitsleistung nach Absatz 3 vor...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 50 SGB V – Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes

Referentenentwurf § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. Rente wegen voller Erwerbsminderung, Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Regelung des § 50 ordnet das zeitliche Nebeneinander von Krankengeld und anderen ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 34 Abs. 1 Satz 3 wird gestrichen. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung infolge des Ausschlusses von Arzneimitteln und Leistungen der besonderen Therapierichtungen von der Erstattungsfähigkeit. § 34 Abs. 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt: (3) Der Ausschluss der Arzneimittel, die in Anlage 2 Nummer 2 bis 6 der Verordnung über unwirt...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Nach § 125a Abs. 2 Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt: 2Eine Pauschale, die mit der Abgeltung einer besonderen Versorgungsverantwortung, die über die Analyse des therapeutischen Bedarfs oder die therapeutische Diagnostik hinausgeht, begründet wird, kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart werden. 2Sofern Verträge nach Absatz 1 eine Pauscha...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 132l SGB V – Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege, Verordnungsermächtigung

Referentenentwurf § 132l Abs. 5 Sätze 2 und 3 werden durch folgende Sätze ersetzt: 2Bei der Vertragsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 3§ 71 Abs. 1 bis Abs. 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit Satz 2 und 3 werden die Vergütungssteigerungen für den Bereic...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes

Referentenentwurf § 48 Abs. 1 und 2 wird durch die folgenden Absätze ersetzt: (1) Versicherte erhalten Krankengeld für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. (2) Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen Krankheit für 78 Wochen Krankengeld be...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 55 SGB V – Leistungsanspruch [Zahnersatz]

Referentenentwurf § 55 Abs. 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: (1) 1Versicherte haben nach den Vorgaben in den Sätzen 2 bis 7 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) in den Fällen, in denen eine zahnprothetisc...mehr