Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

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Saudi-Arabien / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Saudi-Arabien entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Andorra / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Andorra entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Philippinen / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Monaco / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Monaco entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Uruguay / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Uruguay entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Albanien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung sowohl nach dem deutsch-albanischen Abkommen als auch nach den deutschen Rechtsvorschriften nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwa...mehr

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Kanada / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Republik Moldau / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung sowohl nach dem deutsch-moldauischen Abkommen als auch nach den deutschen Rechtsvorschriften nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anw...mehr

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Australien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Vatikanstadt entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Korea / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Korea entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Republik Moldau / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Republik Moldau entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Belarus / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Belarus entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Taiwan / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Taiwan entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Albanien / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Albanien entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.mehr

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Nordzypern / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Nordzypern entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Chile / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Chile entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Kanada / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Kanada entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Israel / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die Leistungsinanspruchnahme in ...mehr

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Albanien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Albanien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Albanien muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich muss die Dauer dieser Besch...mehr

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Vietnam / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Vietnam unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Indien / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Indien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Taiwan / 1.2.5 Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherungen decken in der Regel nur Urlaubszeiträume ab. Eine solche Versicherung ist nicht ausreichend.mehr

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China / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach China unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Australien / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Australien erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Belarus / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten Familienangehörige den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Korea / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Korea unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Quebec / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Quebec erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Vietnam / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten Familienangehörige den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Republik Moldau / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Sri Lanka / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Sri Lanka unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Philippinen / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung auf die Philippinen unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Taiwan / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

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Saudi-Arabien / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Saudi-Arabien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Albanien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA[1] auf deutscher Seite und der entsprechenden albanischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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Brasilien / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Brasilien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Sri Lanka / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten Familienangehörige den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Saudi-Arabien / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten Familienangehörige den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Russland / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Nordzypern / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Uruguay / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Uruguay erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Indien / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Indien erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Brasilien / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Brasilien erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Mexiko / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

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Malaysia / 1.2.5 Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherungen decken in der Regel nur Urlaubszeiträume ab. Eine solche Versicherung ist nicht ausreichend.mehr

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Mexiko / 1.2.5 Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherungen decken in der Regel nur Urlaubszeiträume ab. Eine solche Versicherung ist nicht ausreichend.mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1.2.5 Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherungen decken in der Regel nur Urlaubszeiträume ab. Eine solche Versicherung ist nicht ausreichend.mehr

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Malaysia / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

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Taiwan / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Taiwan unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr