Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1 Verpflichtung zur Zusammenarbeit (Satz 1)

Rz. 11 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen von Amts wegen zur Zusammenarbeit mit folgenden Behörden: Bundesagentur für Arbeit (§ 367 SGB III), Behörden der Zollverwaltung (z. B. "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" der Bundeszollverwaltung), Rentenversicherungsträger (§ 125 SGB VI), Träger der Sozialhilfe (§ 3 SGB XII), in § 71 des Aufenthaltsgesetzes genannte Behörden (Ausl...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.4 Anzeigepflicht des Versorgungsempfängers (Satz 4)

Rz. 10 Der Versorgungsempfänger hat der Zahlstelle sowohl die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, unabhängig davon, ob er versicherungspflichtig oder freiwillig versichert ist, sowie einen Kassenwechsel und auch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung anzugeben. Die Zahlstelle hat dann der neuen Krankenkasse eine entsprechende Meldung zu mach...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 17.7.2009 (BGBl. I S. 1990) zum 23.7.2009 eingeführt und seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 28 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Regelung sichert einen fai...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.1.2 Weitere Voraussetzungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Der Leistungsanspruch ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 konkretisiert den Anspruch insofern, als nur solche digitalen Gesundheitsanwendungen in Betracht kommen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e aufgenommen wurden. Damit soll gewährleistet werden, das...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.2 Leistungsweg (Abs. 3)

Rz. 9 Digitale Gesundheitsanwendungen werden grundsätzlich als Sachleistungen erbracht. Dies kann entweder durch elektronische Übertragung über öffentlich zugängliche Netze oder durch Abgabe entsprechender Datenträger an die Versicherten direkt durch die Hersteller erfolgen (Abs. 3 Satz 1). Erfolgt die Leistungserbringung im Wege der Sachleistung direkt durch den Hersteller,...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.2 Umfang der Zusammenarbeit (Satz 2)

Rz. 23 Die in Satz 2 normierte Unterrichtungspflicht stellt klar, dass sich die Zusammenarbeit nicht darauf beschränkt, bei Anfragen der genannten öffentlichen Stellen zu kooperieren. Vielmehr müssen die Krankenkassen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für die enumerativ aufgezählten Verstöße von Amts wegen tätig werden. Der Umfang und die Art der Zusammenarbeit sind nich...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989. SIe wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 8 Nr. 6 des Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz — SGB VI-AnpG) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 3...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.5 Berichtspflicht (Abs. 6 und 7)

Rz. 13 Abs. 6 enthält eine Berichtspflicht für den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV). Der Gesetzgeber will dadurch die Entwicklung des neuen Leistungsbereichs durch einen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen von Anfang an beobachten und strukturiert erfassen. Deswegen muss der GKV-SV künftig jährlich zum 1.4. eines Kalenderjahres einen Be...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477) und seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 8 Nr. 4 des Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz — SGB VI-AnpG) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 35...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde ursprünglich durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 1988 S. 2477) mit der Nummer 306 eingeführt und trat am 1.1.1989 in Kraft. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 19 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarz...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.3 Digitales Zahlstellenkonto (Abs. 1b)

Rz. 13h Die Krankenkassen führen digitale Zahlstellenkonten. Die notwendigen Angaben dafür werden von der Zahlstelle elektronisch an die Krankenkasse übermittelt (Satz 1). Dazu gehören auch die Betriebsdaten der Zahlstelle, um die Zahlstelle eindeutig zuordnen zu können (BT-Drs. 21/1858 S. 66). Das Nähere zum Verfahren, den notwendigen Angaben und den erforderlichen Datensät...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.3 Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht (Nr. 3)

Rz. 18 Empfänger von Sozialleistungen oder Antragsteller haben alle für die Leistung relevanten Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I). Die Änderungsanzeige ist in Anlehnung an § 121 Abs. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern bekannt zu geben. Die Mitwirkungspflicht umfasst sowohl tatsächliche als auch rechtliche Änderungen in den ...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 2.2 Prüfverfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Die Daten der Krankenkassen werden auf Auffälligkeiten geprüft (Satz 1). Dazu werden die Daten kassenübergreifenden Vergleichsanalysen unterzogen. Die Prüfung ist obligatorisch. Rz. 8 In die Prüfung können weitere Daten einbezogen werden (Satz 2). Dem BAS ist entsprechendes Ermessen eingeräumt. Rz. 9 Die Prüfung erfolgt als kassenübergreifende Vergleichsanalyse. Die Date...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.5 Sonderregelungen (Abs. 1b bis 1d)

Rz. 26 Der auf der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit durch das AMVSG v. 4.5.2017 eingeführte Abs. 1b (nach der Änderung durch das GKV-FKG – vgl. Rz. 4h – nun Abs. 1b Satz 3) schafft eine weitere Sonderregelung, die den pharmazeutischen Unternehmer von der Pflicht zur Vorlage von Nachweisen nach Abs. 1 Satz 3 entbindet. Nach Abs. 1b Nr. 1 hand...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.2 Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren (Abs. 2)

Rz. 13 Die Diagnosen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 7 (Einweisungsdiagnose, Aufnahmediagnose, Hauptdiagnose für die Entlassung oder Verlegung und Nebendiagnosen) sind nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) in der jeweiligen vom BfArM (www.bfarm.de) im Auftrag des BMG herausgegebenen deutschen Fassung zu verschlüsseln (Satz 1). Operationen und sonstige Pr...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.1 Nutzenbewertung

Rz. 5 Die Nutzenbewertung nach § 35a ist im Kontext mit § 130b zu sehen. Danach vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit dem pharmazeutischen Unternehmer im Benehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung auf Grundlage des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Nutzenbewertung mit Wirkung für alle Krankenkassen Erstattungsbeträge in ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.3 Bestandsfälle am 1.1.1989 (Satz 3)

Rz. 9 Die Ermittlungspflicht der Zahlstelle gilt für alle Fälle, in denen nach dem 31.12.1988 erstmalig Versorgungsbezüge bewilligt werden. Bei den am 1.1.1989 vorhandenen Versorgungsempfängern war die Ermittlung der Krankenkasse des Versorgungsempfängers bis zum 30.6.1989 (im Beitrittsgebiet bis zum 30.6.1991) durchzuführen. Erforderlich wurde die Auferlegung der Ermittlung...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.1 Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 § 33a eröffnet Versicherten einen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, die von der Legaldefinition in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 erfasst werden, in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e aufgenommen worden sind und vom behandelnden Arzt verordnet oder mit Genehmigung der Krankenkasse angewendet werden. Mit dem Anspruch der Versi...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.5 Datenübermittlung durch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Abs. 4)

Rz. 17 Zugelassene Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen (§§ 111, 111a, 111c) haben ähnlich wie Krankenhäuser oder Krankenhausträger nach Abs. 1 Satz 1 bestimmte Daten elektronisch oder maschinell lesbar auf Datenträgern zu übermitteln (Satz 1): die Stammdaten des Versicherten von der elektronischen Gesundheitskarte (§ 291a Abs. 2 Nr. 1 bis 10) sowie das interne Kennzei...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.4 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen

Rz. 29 Für folgende Bedarfe nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden Leistungen von den Jobcentern für den Bund gesondert erbracht: Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von orthopädischen Schuhen, therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten. Dabei handelt es sich um eher seltene und nicht typische Bedarfslagen. Gleichwohl hat der Gesetzgeber...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1.1 Errichtung (Satz 1)

Rz. 5 In jedem Land wird zeitlich unbefristet ein MD als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Damit wird wie für die Landesverbände der Krankenkassen (§ 207) das jeweilige Bundesland als regionale Abgrenzung der örtlichen Zuständigkeit des MD gewählt. Die MD der alten Bundesländer sind bereits als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Für die MD der ...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.3 Ombudsperson (Abs. 3)

Rz. 14 Bei jedem MD wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt (Satz 1). Die Ombudsperson ist Ansprechpartner für Beschäftigte des MD oder Versicherte der Krankenkassen. Der Kontakt ist vertraulich zu behandeln. Beschwerdegegenstand sind Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, und die Tätigkeit des MD. Mit der Aufgabe einer Omb...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach ge...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.4 Vereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 16 Das Nähere über Form und Inhalt der erforderlichen Vordrucke, Zeitabstände für die Übermittlung der Angaben nach Abs. 1, Abrechnungsverfahren im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern, ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung eines Antrages auf Anschlussrehabilitation durch das Krankenhaus auf Wunsch und mit Einwilligung der ...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.5 Zahlstellennummer (Abs. 3)

Rz. 18a Die Zahlstellen erhalten seit dem 1.1.2017 für das Meldeverfahren eine Zahlstellennummer, die elektronisch beim Spitzenverband Bund der Krankenkasse zu beantragen ist (Satz 1). Die Anträge sind bei der ITSG GmbH, Schumannstraße 7, 10117 Berlin, zu stellen, die das operative Geschäft für den Spitzenverband übernimmt. Rz. 18b Die Zahlstellennummern und alle Angaben, die...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.9 Rechtsschutz (Abs. 8)

Rz. 43 Abs. 8 schließt eine gesonderte Klage gegen die Nutzenbewertung nach Abs. 2, den Beschluss nach Abs. 3 und die Einbeziehung eines Arzneimittels in eine Festbetragsgruppe nach Abs. 4 aus. Diese Entscheidungen dienen der Vorbereitung von Vereinbarungen nach § 130b oder Festbetragsentscheidungen nach § 35 Abs. 3. Als unselbstständige Verfahrensentscheidungen sind sie ers...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 2.7 Anwendung der Prüfsystematik (Abs. 7)

Rz. 28 Die Prüfungen nach der ab 1.4.2020 geltenden Vorschrift sind ab dem Berichtsjahr 2013 durchzuführen (Satz 1). Dies gilt zum einen für die Auffälligkeitsprüfung nach Abs. 2 und die anschließenden Einzelfallprüfungen. Zum anderen führt das BAS bereits ab dem Jahr 2013 seine verdachtsbezogenen Einzelfallprüfungen auf Grundlage des Abs. 5 durch. Die Vorschrift enthält kei...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1.3 Arbeitsgemeinschaften (Satz 5)

Rz. 11 Durch den Verweis auf § 94 Abs. 1a bis 4 SGB X haben die MD (weiterhin) die Möglichkeit, Teil einer Arbeitsgemeinschaft zu sein. Bisher fielen sie als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen nach gängiger Auslegung in den Anwendungsbereich des § 94 SGB X und sind Teil von Arbeitsgemeinschaften, wie etwa der MDK-IT. Ein Fortbestand der Möglichkeit, an Arbeitsgemeinscha...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 3 Literatur

Rz. 19 Bockholdt, BVerfG-Vorlage zur Ermächtigung des DIMDI zu rückwirkenden Änderungen des OPS, jurisPR-SozR 21/2020 Anm. 1. Eichberger, Die unendliche Geschichte – Krankenhausabrechnungen, SGb 2021, 19. Euler/Dirschedl, Deutsche Kodierrichtlinien, Allgemeine und spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren – Version 2016, ku-Sonderheft. H...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 30 Göpffarth/Sichert, Morbi-RSA und Einflussnahmen auf ärztliches Kodierverhalten, KrV 2009, 186. Schäfer, Stichproben nach § 42 RSAV, Gutachten im Auftrag des Bundesversicherungsamtes, Oberuhldingen 2013, veröffentlicht auf der Website des BAS unter www.bundesamtsozialesicherung.de. Sichert/Fischer, Alles Routine?! Kodieranreize und strategischer Umgang mit Leistungsdaten...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.3 Übermittlung von Sozialdaten (Satz 3)

Rz. 27 Es können auch Angaben über die Tatsachen gemacht werden, die für die Einziehung von Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung erforderlich sind (BSG, Urteil v. 10.12.2008, B 6 KA 37/07 R). Da die Krankenkassen selbst Einzugsstelle für Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sind (§ 28i SGB IV), kommt eine Unterrichtung anderer Behörden wohl nur ausnahmsweise dan...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.8 Verstöße gegen das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch, Nr. 8)

Rz. 22a Das Gesetz sichert die Rechte und Ansprüche der Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft, deren Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die zuständigen Behörden für die Verfolgung und Ahndung der Verstöße werden durch die Krankenkassen über konkrete Anhaltspunkte für Verstöße unterrichtet und bei der Rechtsdurchsetz...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.3 Pflegegrad (Abs. 2a)

Rz. 15g Die Krankenkassen übermitteln den Krankenhäusern den Pflegegrad (§ 15 SGB XI) eines Patienten, sobald ihnen das Krankenhaus die Aufnahme zur Behandlung anzeigt (Satz 1). Eine Änderung des Pflegegrades während der Krankenhausbehandlung ist ebenfalls zu übermitteln (Satz 2). Die Daten sind elektronisch zu übertragen (Satz 3). Seit dem Jahr 2018 können Krankenhäuser für...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.2 Weitere Meldepflichten (Satz 2)

Rz. 8d Als Versorgungsbezüge gelten auch Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für Angehörige bestimmter Berufe (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) oder Renten...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.5 Verstöße gegen Beitragspflichten (Nr. 5)

Rz. 20 Die Krankenkassen sind verpflichtet, über Verstöße gegen Beitragspflichten nach dem SGB IV sowie dem SGB VII zu unterrichten. Betroffen sind die Verpflichtungen des Arbeitgebers, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einschließlich des Arbeitnehmeranteils (§ 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV) sowie des Unternehmers, die Beiträge zur Unfallversicherung für sein Unternehmen abzuf...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.5 Fallmanagement

Rz. 40 Für das Fallmanagement gilt grundsätzlich, dass aktive Leistungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Vorrang vor passiven Leistungen haben, die unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt Priorität vor anderen integrativen Leistungen hat und eine angemessene Beteiligung und Eigenaktivität des Betroffenen eingefordert werden muss. Die Risiko...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.8 Pflichtlose Zuwendungen (Abs. 5)

Rz. 50 Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche und sittliche Verpflichtung Leistungsberechtigten zugutekommen, werden nach Abs. 5 Nr. 1 nicht als Einkommen berücksichtigt, soweit die Berücksichtigung für den Empfänger grob unbillig wäre. Darunter fallen für das SG Karlsruhe auch Trinkgelder für eine Frisöse (SG Karlsruhe, Urteil v. 30.3.2016, S 4 AS 2297/15; a. A. SG Landsh...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.3.3 Anwendungsbegleitende Datenerhebung und Auswertung (Abs. 3b)

Rz. 32b Abs. 3b ist durch das AMVSichG v. 9.8.2019 neu eingefügt worden. Nach Satz 1 kann der Gemeinsame Bundesausschuss von pharmazeutischen Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist frühestens mit Wirkung zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens (Klarstellung durch das GKV-FKG v. 22.3.2020 zur Erfassung aller Patienten und Patientinnen, die ab diesem Zeitpunkt ...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.3 Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für eine schulische Berufsausbildung (Abs. 3)

Rz. 96 Abs. 3 lässt Leistungen für die Anbahnung einer schulischen Berufsausbildung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB III zu. Diese Regelung begrenzt die Förderungsmöglichkeiten an sich auf versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Regelung entspricht der Zielsetzung des SGB II, durch jedwede Erwerbstätigkeit Einkommen zu erzielen und dadur...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2262) komplett neu gefasst und seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 6 Nr. 1a des Medizinforschungsgesetzes v. 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 324) mit Wirkung zum zum ...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) gemäß Art. 1 Nr. 3 mit Wirkung zum 19.12.2019 neu eingefügt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Di...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.5 Nutzenbewertung für bereits zugelassene Arzneimittel (Abs. 6); außer Kraft ab 1.1.2014

Rz. 37 Auch für bereits zugelassene und im Verkehr befindliche Arzneimittel konnte der Gemeinsame Bundesausschuss eine Nutzenbewertung veranlassen. Die Nutzenbewertung war dann Grundlage der nachfolgenden Vereinbarung eines Erstattungsbetrages zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem pharmazeutischen Unternehmer. Die Formulierung in Abs. 6 Satz 1 zeigte, da...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung in das SGB III mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 24.12.2025. Rz. 2 Die Vorschrift fasst Zuständigkeiten, Zusammenarbeit und Regelungen zur Vollstreckung in Bußgeldangelegenhe...mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.1 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens 2 verordnete Arzneimittel anwenden, ab dem 1.10.2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform. Ab dem 9.6.2021 besteht aufgrund der Erweiterung durch das DVPMG v. 3.6.2021 auch ein Anspruch auf Erstellung eines elektronischen Medikationsplans nach § 334 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.1 Gesetzlicher Auftrag, Organisation und Zuständigkeit

Rz. 30 Beratung und Vermittlung als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit haben sich an der Intention des SGB II zu orientieren, gleichzeitig individuellere Hilfestellung für die Arbeitsuchenden und eine stärkere Forderung nach Selbsthilfe (Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit) zu realisieren. Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung sind Pflichtaufgaben nach dem SGB II. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 2 Einführung Wearables

Wearables sind kleine Computersysteme, die direkt am Körper an unterschiedlichen Körperteilen verwendet oder fixiert werden und so zu jedem Ort mitbewegt werden können. Alternativ gibt es auch Bekleidung, die durch Technik aufgewertet ist. Sie erfassen und analysieren verschiedene Vital- bzw. biologische Daten sowie Umgebungsdaten, um präventive Maßnahmen zu unterstützen, po...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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